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Mittwoch, den 18. Oktober 1916 26. Jahrgang enr L iir 0^ s Mard. 2. 3. Wochenkopfverbrauch. 3. Der Weinkeller lers Wolf Geld mir 4. Wie slM. 84. > Hauptmann Stefanescu erbrach den und die Registerkasse des Weinhänd- in Fogaras und nahm Weine und sich. auf dein israelitischen Friedhof von 'hzug aus der Bekanntmachung über Schlachtnngen und Fleischversorgung ?, OLv (ill LIllLU rlllvcl.cll vvci. vlc vlvfjc (III 1)cl. Es ist vielmehr erforderlich, daß auch die mit dec Mästung verbundene Arbeit von heiligten gemeinsam geleistet wird. lick. FogaraS heute noch zu ersehen ist, wurden von rumänischen Soldaten die Gräber der reichen Spiritusfabrikanten aufgerissen, die Särge her ausgeholt, geöffnet und nach Wertsachen durch sucht. , Pst.; E Hann f :ch«>i der Selbstversorger das Tier mindestens 12 Wochen in seiner Wirtschaft gemästet hat, die Verpflichtung eingeht, wenigstens ein Ferkel oder Lauferschwein binnen 14 Tagen zur Mast neu einzustellen und dieses mindestens ein Vierteljahr im Besitz behält. die Fleischoorräte aufgebraucht sind unter Einhaltung der Bestimmungen über den Mlvchversorger gut, wer durch HauSschtachlung H-s Ausübung der Jagd Fleisch und Fleischwaren ;r8. n. > . ' -..Ls. _ ra.- '...a. llurse NacvriLlen. An der Somme wurden durch heftigsten Artil leriekampf eingeleitete Angriffe der Engländer unter schweren feindlichen Verlusten abgewie sen; nur an einer Stelle setzte sich der Feind fest. Französische Angriffe zwischen Barleux und Ablaincourt wurden zurückgeschlagen; nur im Dorf und in der Zuckerfabrik Gernemont hat der Femd Fuß gefaßt. In den Karpathen haben deutsche Truppen die am 21. Sept, verlorene Kuppe Smotrec zurückerobert. Feindliche Angriffe westlich der Bahn Florina— Monastir wurden abgeschlagen, Angriffsoersuche östlich der Bahn niedergehalten. Der Vieroerband hat im Piräus die die Stadt beherrschenden Befestigungswerke besetzt. Der Fehlertrag der Ernte in Frankreich beläuft sich auf 26 Millionen Doppelzentner und war seit Jahren nicht so groß. Die japanisch-chinesischen Verhältnisse haben sich so zugespitzt, daß ein Konflikt unaus bleiblich erscheint. Japan hat mit den Mo bilisierungsarbeiten begonnen. Nordöstlich von Gueudecourt drangen die Eng länder in unseren vordersten Graben ein. der aber im Gegenangriff völlig zurückgewonnen wurde. Westlich von Sailly griffen die Franzosen un sere Stellungen an, wurden jedoch abgewiesen, südwestlich des Dorfes durch frischen Gegen stoß- Westlich von Luck brachen starke russische An griffe unter schweren Verlusten für den Feind zusammen, ebenso südlich der Bahn Brody —Lemberg. In den Karpathen machten deutsche Bataillone am Smotrec 384 Gefangene, am D. Coman nahmen bayrische Truppen mehrere russische Gräben. Oestlich Kirlibaba wurden durch österreichisch ungarische Truppen 1102 Russen gefangen genommen. Südlich von Dorna Watra drängten die ver bündeten Truppen die Russen über das Neagratal zurück, wobei sie 218 Gefangene machten. Generalfelsmarschall v. Mackensen richtete einen Aufruf an die Griechen. Prinz Friedrich Christian, bisher bei der 123. Infanterie-Division, ist dem Oberkommando dec Heeresgruppe Linsingen zugeteilt worden. Die Zweite Kammer nahm den Gesetzentwurf über die weitere Hinausschiebung dec Ge meindewahlen an. Unmittelbar beim Erzeuger bestellte Speisekartoffeln. Für den Kommunalverband der Kgl. Amtshauptmannschaft Kamenz, einschl. der rev. Städte Kamenz und Pulsnitz, wird folgendes bestimmt: 1 ., Die unmittelbar beim Erzeuger durch den Verbraucher bestellten Speisekartoffeln dürfen vorderhand nur zur Halste der bestellten Menge geliefert werden, sofern die Lieferung bis zum heutigen Tage noch nicht ausgeführt worden ist. 2 ., Die Gemeindebehörden sind berechtigt, die hierdurch freigewordenen Kartoffelmengen zu den Notstandslieferungen mit heranzuziehen, für den Fall, daß die Aufbringung der angeforderten Menge nicht anders möglich sein sollte. 3 ., Kartoffelerzeuger, die zu den Notstandslieferungen herangezogen werden, können die Kartoffelanmeldungen in der Höhe der Notstandslieferung an die Anmeldenden zurück geben. Diese haben sodann ihren ungedeckten Bedarf unverzüglich bei einem von der Gemeindebehörde bestellten Kartoffelkleinhändler oder, wenn solche nicht bestellt worden sind, bei der Gemeindebehörde unmittelbar anzumelven. 4 ., Der Erzeuger hat bei der Gemeindebehörde unverzüglich mitzuteilen, an welche Ver braucher und in welcher Höhe er Anmeldungen zurückgegeben hat. 5 ., Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung unter Ziffer 1 und 4 werden mit Gefäng nis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. 6 ., Diese Bekanntmachuug tritt sofort in Kraft. Kamenz, am 14. Oktober 1916. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft und der Stadtrat zu Kamenz. Hilferufe für Rumänien. Zürich, 16. Oktober. „Popole d'Jtalia" warnt davor, sich allzu sehr über die neuerlichen italienischen Erfolge auf dem Karst zu freuen, da der europäische Krieg nicht nur auf der ita lienischen Front geführt werde, und es leicht ge schehen könnte, daß die Opfer der italienischen Kämpfe durch Mißerfolge auf andern Kriegs schauplätzen nutzlos gemacht würden. Das Blatt weist dann noch einmal auf den Rückzug der Rumänen hin und äußert die Befürchtung, daß Rumänien dem Drucke Hindenburgs nicht werde widerstehen können und daß es das Schicksal Serbiens teilen könnte. General Sarrail müsse daher sofort in die Lage versetzt werden, einen großen Schlag zu führen, bevor ein Angriff von deutscher Seite Erfolge habe. In Italien, Frank reich und Rußland seren noch ansehnliche Reser ven an Mannschaften und Material vorhanden. Auch frage sich nachgerade die ganze Welt, was das englische Heer in Aegypten eigentlich treibe, das auf der mazedonischen Front jetzt vielleicht die Entscheidung bringen könnte. Auf jeden Fall müsse dafür gesorgt werden, daß Rumänien nicht untergehe. Sollte dieses dennoch der Fall sein, so würde das einen unverzeihlichen militä rischen und politischen Fehler bedeuten. Rumänische Untaten in Siebenbürgen. Berlin, 14. Okt. Die Nachrichten über rumänische Untaten in Siebenbürgen mehren sich täglich. Räubereien und Gewalttaten aller Art haben die rumänischen Truppen, gereizt durch das böse Beispiel ihrer Offiziere, in großer Zahl begangen. Von den bisher festgestellten Einzelfällen seien noch die folgenden wiederge geben : 1. Bei Michael Lolf in Fogaras aßen rumä nische Offiziere drei Wochen lang. Als er um Bezahlung bat, wurde der 76jährige Mann 14 Tage eingesperrt und mit Erstechen bedroht. 2. In der Apotheke von Johann Czu drangen 14 rumänische Offiziere ein, brachen alles auf und raubten Waren im Werte von 30 000 Kronen. Selbstversorgung. As Selbstversorger gilt; wer durch Hausschlachtung oder gemäß § 18 durch Nolschlachtung I I''s', " F* s' > der in § 3 Abs. 1 genannten Art zum ^ch im eigenen Haushalte gewinnt. Mehrere Personen, die für den eigenen Verbrauch gemeinsam Schweine mästen, gelten eben- jeden Jahres, gerechnet vom Inkrafttreten dieser Bekanntmachung an, schlachtet, wird das Fleisch nur mit der Hälfte des Schlachtgewichts, jedoch mindestens aber mit 80 Pfund, angerechnet. > Wildbret und Hühner werden voll angerechnet. Schlachtgewicht ist amtlich (durch den Fleischbeschauec) festzustellen. Anrechnung des gewonnenen Schlachtfleisches einschl. Speck auf die Fleischmarken kann erfolgen, daß der Hausschlachtende die gesamten Fleischmarken für sich und die Per- ^s Haushalts von der Woche an, in der die Schlachtung stattfindet, zu */? Pfund .Und Woche anrechnen läßt oder aber in der Weise, daß ihm noch ein Teil der Fleisch- höchstens aber die Hälfte noch verbleibt, die Anrechnung also dann auf einen entsprechend ^Zeitraum erfolgt, als ihm für den Verbrauch der anrechnungspflichtigen Menge berech- It I" muß. Auf einen längeren Zeitraum als ein halbes Jahr ist die Anrechnung jedoch siütz ^8- Erstreckt sich dec Zeitraum, in dem das Fleisch verwendet werden darf, über die Aeffchmarken-Laufzeit hinaus, so hat die Gemeindebehörde bei den weiteren Angaben I Kochende Flejschmarkenmenge zurückzubehalten. Bezug von frischem Fleisch kann nur auf Antrag bei Vocliegen besonderer Gründe w beschränktem Umfang durch die Amtshauptmannschaft genehmigt werden. zur Versorgung der von ihnen zu beköstigenden Personen mästen, sowie gewerbliche Be- ^die Schweine ausschließlich zur Versorgung ihrer Angestellten und Arbeiter mästen. s^de Hausschlachtung — außer von Ziegen — bedarf dec Genehmigung der Amtshaupt- In den Anträgen ist anzugcben der Tag der letzten Haus- oder Notschlachtung, bei ^Antragsteller Fleisch belassen worden ist, die Zahl der zum Haushalt gehörigen Personen, Ob^ögowicht Schweines sowie der Zeitpunkt, wann die Hausschlachtung erfolgen soll, v^chtigkeit der Angaben ist durch die Gemeindebehörde zu bestätigen. Es sind nur Gesuche lAn, wenn die Schlachtung spätestens innerhalb zwei Wochen stattfinden soll. Genehmigung zur Hausschlachtung eines Schweines wird erteilt, wenn 2 Selbstversorger. Direktorium der Reichsgetreidestelle in Berlin hat die Menge, die ein Selbstvers 1k "«er den vom Kommunalverbande vorgcschriebenen Kontrollmaßregeln verbrauchen darf, »tg'August dieses Jahres ab auf den Kopf und Monat wiederum anf 9 kg st^ktreide festgesetzt. Dabei entsprechen einem Kilogramm Brotgetreide 89l) gr ks ste» ^bstversorger kann also für die Zeit vom 16. Angnst 1916 bis 15. Sep- b 1917, das ist für 13 Monate, insgesamt 117 kg Brotgetreide auf den Kopf dec versorgenden Personen einschließlich seiner eigenen Person als Ecnährungsbedarf l -allen und verwenden. K amenz und Pulsnitz, den 12. Oktober 1916. ^ie Königliche Amtshauptmannschaft und die Stadträte zu Kamenz und Pulsnitz. l-° ° Uno E°mmunaiverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz vom 13. Oktober 1916. flt die vollständige oder teilweise Entziehung oer durch die Hausschlachtunz gewonnenen j^rräte zu gewärtigen. j M übrigen behält sich die Amtshauptmannschaft vor, dann, wenn die Besorgnis besteht, durch die Hausschlachtung gewonnenen Fleischvorräte dem Verderb ausgesetzt sind, die ' abhängig zu machen, daß ein Teil des Schlachtfleisches an Volksküchen o>ec rv Betriebe zur Weitergabe an deren Arbeiter abgegeben wird. Selbstversorger können das aus Hausschlachtungen oder durch Ausübung der Jagd Fleisch unter Zugrundelegung der für den allgemeinen Fleischverbrauch festgesetzten (vergl. § 6) zum Verbrauch im eigenen Haushalt verwenden. Das gleiche gilt für —Botschlachtungen gewonnene Fleisch, soweit es bei dec Fleischbeschau ohne Beschränkung .'^"schlichen Genuß für tauglich befunden und dem Tierhalter ausnahmsweise überwiesen Zum Haushalt gehören auch die Wirtschastsangehörigen einschließlich des Gesindes " Naturalberechtigte, insbesondere Altenteiler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berech- ! ^°öec als Lohn Fleisch zu beanspruchen haben. Anrechnung erfolgt nach folgenden Grundsätzen: ü) Schlachtviehfleisch wird mit drei Fünfteilen des Schlachtgewichts angerechnet; b) Schweinefleisch von dem ersten Schwein, das oer Selbstversorger innerhalb eines Gemeindebehörde hat nachznprüfen, ob der Selbstversorger die Verpflichtung fristgemäß hat, und darüber der Amtshauptmannschaft Bescheid zu geben. Ist innerhalb der ge- ^Fristen keine neue Einstellung von Ferkeln erfolgt oder das Tier vorzeitig verkauft wor- ^ Selbstversorger. Als gemeinsame Mästung ist jedoch nicht anzusehen die bloße Hingabe gälten des Haushaltes an einen anderen oder die bloße finanzielle Beteiligung an der gemeinsam geleistet wird. j Selbstversorger gelten auch Krankenhäuser und ähnliche Anstalten, die Schweine aus- IM i... ... c ar«. ehlen Lokal Rnreiger M M Ortschaften Sretnig, Zroßröbrsäsrf, sisii8W!<K, frankenlbal uns Umgegenü. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 1/^11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag l/211 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Inserate, die4gespal- tene Korpuszelle 12 Pfg. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pfg., im amt lichen Teil 20 Pfg. und im Reklameteil 30 Pfg., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Der Allgemeine Anzeiger »scheint wöchentlich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. 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