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MM die wirtschaftliche Kraft des Vaterlandes MS Der Kontoinhaber beauftragt seine Bank, der Firma oder Privatperson, der er etwas schuldet, den schuldigen Betrag auf deren Weih man nur, daß der Zahlungsempfänger ein Bankkonto hat, kann aber nicht fcststellen, bei welcher Bank er es unterhält, so Er kommt dann zur Anwendung, wenn der Zahlungsempfänger kein Bankkonto besitzt und daher bare Auszahlung verlangen muß. »WM- b-n p d h»', Darum die ernste Mahnung in ernster Zeit: Schasse jeder sein Gold zur Ncichsbank! Mache jeder von der bankmäßigen Verrechnung Gebrauch! Sorge jeder in seinem Bekannten- und Freundeskreis für Verbreitung des bargeldlosen Verkehrs! Jeder Pfennig, der bargeldlos verrechnet wird, ist eine Waffe gegen den wirtschaftlichen Vernichtungskrieg unserer Feinde! Schafft SM Gold zm ReichsbMk! Permeidet die Zahlungen mit Bargeld! Schränkt den Bnrgeldverkehr ein! Veredelt die Zahlungssitteu! Jeder, der noch kein Bankkonto hat, sollte sich sofort ein solches cinrichten, auf das er alles, nicht zum Lebensunterhalt unbedingt Bargeld sowie seine sämtlichen laufenden Einnahmen einzahlt. Die Errichtung eines Kontos bei einer Bank ist kostenfrei und der Kontoinhaber erhält sein jeweiliges Guthaben von der Bank verzinst. Das bisher übliche Verfahren, Schulden mit Barzahlung oder Postanweisung zu begleichen, darf nicht das herrschende bleiben "Ü sind folgende Verfahren: Erstens — und das ist die edelste Zahlungssitte — Überweisung von Bank zu Bank. Wie spielt sich diese ab? >lä V Dei^ , s? der^I sie z» iß owei! ti m mH mb ntt da, Ä m« - cn VG r: qeb^ I )ggü ^ird in dem Maße aus dem Verkehr verschwinden, als wir uns dem ersehnten Ziel nähern, daß jedermann in Deutschland, der Zahlungen e leisten und zu empfangen hat, ein Konto bei dem Postscheckamt, bei einer Bank oder einer sonstigen Kreditanstalt besitzt. Zweitens Der Scheck mit dem Vermerk „Nur Zur Verrechnung" Mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung" kommt zum Ausdruck, daß der Zahlungsempfänger keine Einlösungen des Schecks in ' sondern nur die Gutschrift auf seinem Konto verlangen kann. Bei Verrechnungsschecks ist auch die Gefahr beseitigt, daß ein Unbefugter '4 Scheck einlösen kann, der Scheck kann daher in gewöhnlichem Brief, ohne „Einschreiben", versandt werden, da keine Barzahlung seitens -önig^ gezogenen Bank erfolgen darf. Nach den neuen Steucrgesetzen fällt der bisher auf dem Scheck lastende Scheckstempel von 10 Pfg. vom ^ber d. I. an fort.' NetaU r ^der Deutsche, dev zur Verringerung des Burgeldmuluufs beiträgt zM-lt Den"> on i «n ' 1 bi-^ > °»to zu überweisen. Natürlich muß er seiner Bank den Namen der Bank angeben, bei welcher der Zahlungsempfänger sein Konto Mch Jede größere Firma muß daher heutzutage auf dem Kopf ihres Briefbogens vermerken, bei welcher Bank sie ihr Konto führt. >ge^ ^rdcm gibt eine Anfrage am Fernsprecher, bisweilen auch das Adreßbuch (z. V. in Berlin und Hamburg) hierüber Aufschluß. H Wem man nur, oan oer ^ayuingsempsangcr rm Loanuvmv yai '.,d' man zur Begleichung seiner Schuld von dem Scheckbuch Gebrauch. !nd Ä s ühl s enn kß Mancher Deutsche glaubt seiner vaterländischen Pflicht völlig genügt zu haben, wenn er, statt wie früher Goldmünzen, jetzt Bank- ne, der Geldbörse mit sich führt oder daheim in der Schublade verwahrt hält. Das ist aber ein Irrtum. Die Ncichsbank ist nämlich verpflichtet, für je Dreihundert Mark an Banknoten, die sich im Verkehr befinden, mindestens Hundert Mark in Gold E" Kassen als Deckung bereitzuhalten. Es kommt aufs gleiche hinaus, ob hundert Mark Goldmünzen oder dreihundert Mark Papier- Reichsbank gebracht werden. Darum heißt es an jeden patriotischen Deutschen die Mahnung richten: Drittens Der sogenannte Barscheck, d. h. der Scheck ohne den Vermerk „Nnr zur Verrechnung".