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Lokal-Mreiger für Sie SrWaftrn Srewig, grsßröbrMrk, Nrxrwalsr, sranhentba! uns Umgrgeiä. inöer' VO sk-.näel Mittwoch, den 11. Oktober 1916 26. Jahrgang senket * Der Gemeindevorstand. ge in Spalte 23 der Hauslisten angeben können und daß die Einschätzungskom- er- riick- daß mg, am 9. Oktober 1916. Die Ortsbehörde. >. so 7p! Guk unlir iritu- den i« m Roi Zustande erscheinen, werden, sofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, ' Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches rechtzeitig beim unterzeichneten Gemeinoeoorstand einzureichen. > Von der persönlichen Gestellung vor der Ersatzkommission kann kein dazu Verpflichteter (mit .Mhme der von der Gestellungspflicht ausdrücklich Entbundenen) befreit werden, es sei denn, . ° der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein ärztliches /' soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Octspolizeibehörde zu be- ^°igcndes Zeugnis zu bescheinigen ist. , Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses der Gestellung überhaupt befreit werden. ü Etwa noch nicht gemeldete Gestellungspflichtige haben die Meldung sofort bei ihrer Orts- bchörde nachträglich zu bewirken. Die gestellungspflichtigen Mannschaften müssen zu den betreffenden Musterungsterminen I ns e r a t e, die 4 gespal tene KorpnszeUe 12 Pfg. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pfg-, >m amt lichen Teil 20 Pfg. und im Reklameteil 30 Pfg., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. sämtlich rechtzeitig erscheinen. Bretnig, den 9. Okt. 1916. ürrlliwr; «ns SSKM». Bretnig. (Derbrauchsregelung für Milch und Butter.) Die neue Verordnung über die Verbrauchscegelung für Milch und But ter, die am 9. Oktober in Kraft tritt, stellt eine neue einschneidende wirtschaftliche Maßnahme dar, ja, man kann wohl sagen, die bedeutendste seit der Regelung des Getreide- und Brotverbrauchs. Der Kommunalverband hat sich zu dieser Rege lung nur schweren Herzens entschließen können, aber angesichts der immer drückender werdenden Butternot erschien eine solche Verbrauchsregelung unerläßlich. Durch den Erlaß der Reichskanzler- Verordnung vom 20. Juli ist die Kontingentie rung der Kommunalverbände hinsichtlich des Butterverbrauchs vorgeschrieben, d. h. jeder Bezirk hat zunächst den Bedarf seiner Bevölkerung zu decken und den Ueberschuß an Bedarfsbezirke ab zugeben. Da nun aus dem Bezirk täglich 6700 Liter Milch ausgeführt werden und diese Aus fuhr im Interesse der Milchversorgung der Groß städte bcibehalten werden mußte, war von vorn herein damit zu rechnen, daß die bisherige But tererzeugung zur Deckung des Bedarfs nicht aus reichte. Man mußte daher zunächst zur Beschlag nahme der in den gewerblichen und landwirt schaftlichen Molkereien erzeugten Butter schreiten. streich in den Besitz der Donauinsel nordwest lich von Sorston. Der Kommandant des griechischen vierten Ar meekorps, Oberst Chatzopulos, kam am Sonn tag mit seinem Stabe in Görlitz an. Die sächsische Zweite Kammer nahm den Ge setzentwurf über die Besteuerung der Einkom men und Vermögen der Ehegatten an. Das Ergebnis der 5. Deutschen Kriegsanleihe beträgt 10 590 000000 Mk.; die Anleihezeich nungen bei der 1. Kriegsanleihe ergaben 4 460 000 000, bei der 2. 9 060 000 000 bei der 3. 12 160 000 000 und bei der 4. 16 712 000 000 Mk. Die beiden amerikanischen Munitionsdampfec „Hawita" und „Columbia" wurden im Eis meer durch deutsche Unterseeboote versenkt. 55^ Aber auch dadurch wurde kaum die Hälfte des Bedarfs gedeckt. Es war daher unbedingt notwen dig, von der reichsgesetzlichen Befugnis, auch die in kleineren Betrieben hergestellte Butter zu er greifen, Gebrauch zu machen. Für die Feststel lung der Menge, die jeder Kuhhalter künftig ab zuliefern hat, wird von einer Durchschnittsberech nung ausgegangen, und zwar dergestalt, daß eine Kuh wöchentlich 25 Liter Milch gibt und aus 15 Liter Milch 1 Pfund Butter hergestellt wer den kann. Von der so festgestellten Wochen- Milchmenge wird die nach auswärts ausgeführte Milch, die zur Herstellung des eigenen Milch- und Butterdedarfs nötige Milchmenge usw. ab gezogen. Ergibt sich dann rechnerisch noch ein Milchüberschuß, so hat der Landwirt die Wahl, ob er diesen an eine Molkerei abliefern oder ob er daraus die Butter selbst Herstellen und an die Sammelstelle, zu der sein Wohnort gehört, abgeben will. Einer besonderen Prüfung bedurfte die Frage, ob die direkte Abgabe von Butter seitens des Landwirts an den Verbraucher gestattet werden sollte oder nicht. Das Landes-Lcbens- mittelamt hatte als Regelfall die direkte Abgabe von Butter an den Verbraucher verboten. Der Kommunalverband hatte dieses Verbot zunächst beibehalten, weil vielfache, wohlbcrechtigte Klagen darüber geführt worden waren, daß bei dieser Art des Einkaufs der Verbraucher die koppelte Menge (wenn nicht noch mehr) als die für die übrigen Verbraucher festgesetzte zulässige Menge sich verschafft und daß eine Kontrolle dieses direk ten Einkaufs nicht möglich sei. Da nun durch die jetzige Regelung die Milch- und Butter erzeugung jedes KuhhaltcrS überwacht und jedem Buttererzeuger nur die Butter von der abgabe pflichtigen Menge in Abzug gebracht wird, die er durch vereinnahmte Buttermarken nachweist, der Buttererzeuger selbst also das größte Interesse daran hat, für jedes an Verbraucher abgegebene Stück die Bultermarken zu erhalten und er auch nicht mehr wie Pfund pro Kopf abgeben kann, wenn er nicht seinen Eigenbedarf noch mehr beschränken will, so konnte den Wün schen, die Verbindung zwischen Stadt und Land : Die Gestellungspflichtigen haben zum Musterungstcrmine rechtzeitig, nüchtern und ^inlichem Zustande zu erscheinen. . Alle Landsturmpflichtigen haben, auch wenn sie nicht noch besonders geladen werden sollten, mit den Leuten desjenigen Ortes zur Musterung zu erschei- w welchem sie sich zur Stammrolle gemeldet haben. Diejenigen Gestellungspflichtigen, die dieser Vorladung ohne einen von der Ecsatzkommission pst' > l nler >! ziel!' Musterungsgeschäft im Aushebungs- Bezirke Kamenz. i Die Musterung der durch die Bekanntmachung vom 3. dss. Monats — Nr. 230 des Lenzer Tageblattes — zur Meldung aufgeforderten noch nicht eingestellten Landstarm- Mchtigen findet an den folgenden Tagen und Orten statt: Großröhrsdorf, Mittelgasthof, von oorm. 8 ° Uhr an: Mittwoch, den 18. Oktober 1916, für die 1898 geborenen und für die aasgs- . bildeten Leute aus Großröhrsdorf; ^nerstag, den 19. Oktober 1916, für sämtliche Leute aus Bretnig und Hauswalde und für die 1 8 7 0 bis mit 1 8 7 5 geborenen ungedienten Landsturm- pflichtigen aus Großröhrsdorf. Bekanntmachung, die Einkommensteuer auf das Jahr 1917 betreffend. In Gemäßheit des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und der Ausführungsver ordnung vom 25. Juli 1900 werden zum Zwecke der Einkommensteuereinschätznug für 1917 den hiesigen Besitzern, Pächtern und Administratoren von Hausgrundstückcn Hauslisten und außer dem denjenigen Fabrikbesitzern und Gcwerbtreibenden, welche Gehilfen und Arbeiter beschäftigen, Lohnnachweisungssormulare zur Ausfüllung zugcst llt. Für Häuser mit mehreren Haushaltungen kann die Aufstellung der Hauslisten auch mit Hilfe von Einzellisten erfolgen. Diese sind bei der Gemeindebehörde zu beantragen und mit der Hausliste wieder einzureichen. Die Ausfüllung dieser Hauslisten und Lohnnachweisungsformulare hat zufolge Generaloer ordnung des Königlichen Finanzministeriums vom 25. Juli 1888 nach dem Stand- vom 12. Oktober zu erfolgen. Es werden hierdurch alle Hausbesitzer beziehentlich deren Stellvertreter aufgefordect, dafür besorgt zu sein, daß die Vorbemerkungen Seite 1 der Hansliste genau befolgt werden, sowie daß die Ausfüllung der einzelnen Rubriken auf der 2. und 3. Seite der erwähnten Listen, soweit dieselben für jeden einzelnen in Betracht kommen, rechtzeitig und richtig erfolgt. Die ausgefülltcn Hauslisten uns Lohnnachweisungsformulare sind innerhalb der vorge schriebenen Frist spätestens bis zum 16. d. M., bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zn 50 Mark, durch den Hausbesitzer selbst oder eine solche Person, welche die nötige Auskunft zu erteilen vermag, im hiesigen Gemeinde- , kurze Nachrichten. ^deutsche Unterseeboot „U 53" hat auf einer Greife über den Atlantischen Ozean den nord- ^rikanischen Hafen Newport (Rhode-Island) gelaufen; zwei Stunden nach seiner Ankunft es die Rückfahrt an. - Heuer englisch-französischer Durchbruchsver- zwischen Ancre und Somme ist an dem Reumütigen Widerstande der Armee Below l2§ dges^. ! . Rumänen weichen auf der ganzen Ostfront; , Ausgang aus dem Geistecwald in das » mal jft ergingen; Kronstadt genommen. Manlagen nordwestlich von Bukarest wurden " unseren Fliegergeschwadern mit Bomben mnbs Verschuldung an England betrug am Dktobcr rund 8 Milliarden Mark. . üswaltige Sommeschlacht dauert an; die Zbündeten Feinde erlitten eine schwere, ver- Urelchc Niederlage, nicht das kleinste Graben- wurde von uns verloren. September verloren wir an der Westfront / Augzeuge, während der französische und lösche Verlust insgesamt 129'Flugzeuge »t. von Luck wiederholten die Russen ihre griffe; sie haben an keiner Stelle Erfolg schabt und wiederum größte Verluste erlitten. °eu Karpathen schoben wir durch über- ^ichendes Vorbrechen an der Baba Ludowa I «i . Stellung vor und verteidigten den ^/Ainn erfolgreich. -.Rumänen sind in der Schlacht von Kr»n- ! /R geschlagen; Törzburg wurde genommen, Gegner weicht -auf der ganzen Linie. "hche Truppen, unterstützt durch österreichisch- "garische Monitore, setzten sich durch Hand- IIIN> (/ k fügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, nicht rechtzeitig, nüchtern und in eichk^'r amt während der Geschäftsstunden einzureichen. Lie" machen wir diejenigen Beitragspflichtigen, welche kleine Kapitalzinsen, Renten, nncn oder Pensionen haben, die aber, weil ihr Gesamteinkommen zweifellos unter 1600 " , sellschai eine Aufforderung zur Deklaration nicht erhalten werden, in ihrem eigenen Jn- js.sGestellungSpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene usschltffa f^^ls aufmerksam, daß sie zur Vermeidung von Ueberschätzungen den jährlichen Betrag sten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, die am Musterungstage mit zu er-ast, di>- '""ge in Spalte 23 der Hauslisten angeben können und baß die Einschätzungskom- haben, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes vorzulegcn. fit, solche Schuldzinscn abzuziehen berechtigt ist, deren Berücksichtigung ausdrücklich be- ^estellungspflichtige, vie Augengläser tragen, haben diese bereitzuhalten. chst 65 o. v Die Militärpapiere sind mitzubringen. die . ——— nter MlvO a;^ zn^ No» §. aufrecht zu erhalten, nachgegeben werden — nur mit der Einschränkung, daß der Landwirt die Butter dem Verbraucher hereinbringt. Dec direkte Einkauf auf dem Lande mußte verboten werden, um den Landwirt von dem „Butterbettel" zu befreien und die Kontrolle des Verbrauchs zu sichern. Sollten dennoch Ueberschreitungen be kannt werden, so wird dann allerdings der un mittelbare Bezug endgültig verboten werden. Was nun die für den eigenen Verbrauch des Land wirts zugelassene Milch- und Buttermenge be trifft, so sei zunächst darauf hingewiesen, daß die zulässige Wochenkopfmenge durch das obenerwähnte Reichsgesetz auf 180 Gramm Butter festgelezt worben ist. Wenn dem Landwirt hierzu noch 2 Liter Milch pro Kopf belassen werden, über die er frei verfügen kann, so wird die Beein trächtigung der Selbstwirtschaft nicht zu drückend empfunden werden. Das Opfer, das gefordert wird, ist nicht zu groß im Hinblick auf das Ziel, das erreicht werden muß, nämlich ber verbrau chenden Bevölkerung eine Mindestmenge von But ter, dem wichtigsten Fettstoff, zu sichern. Wer an die Verordnung mit den Augen des Kritikers herangeht, beurteile dann die Sachlage nicht von sich und seinen Verhältnissen aus, sondern blicke auf die anderen, denen geholfen werden muß. Wenn auch in den ersten Wochen der Neuregelung naturgemäß noch Unklarheiten und Härten bestehen werden, die ausgeglichen werden müssen, so darf doch erwartet werden, daß sich dadurch keiner davon abhalten läßt, zu seinem Teil an der Erreichung des Zieles mitzuarbeiten. Eingegangene Druckschriften. — Ein Wort an die unten und die oben! Inne rer Hader, trotziger Eigensinn oder Mißgunst, Recht haberei bis zur Selbstzerstörung haben im Gegensatz zu slawisch weicher Willenlosigkeit und romanischem Herdensinn nur zu oft das deutsche Volk trotz großer Kraft und Tüchtigkeit um seinen Erfolg betrogen. Die sem uroeutschen Unheil strebt mit Macht zu wehren „Ein Wort an die unten und die oben" von einem deutschen Sozialdemokraten. (24 S. Groß-Oktav, Preis 3t) Pfg, Stuttgart, 1916, Franckh'sche Lerlagshand lung), das alle sammeln will, in ber Erkenntnis, daß sic den unerbittlichen und schlangenklugen Feind Eng land nur dann niederringen können, wenn ein Wille, ein Tun sie alle beseelt und eint. IM tcn le-* 0.- u. »MM! EtU, sire , b«^ :t wsrm OSSitig!^ eun^ uu^ Vs"-«'! tkk. tr§. n. rrrooeol' i Meiert.' /ich der Somme sind französische Angriffs- f^suche beiderseits von Vermandovillers vor ! deutschen Linien im Sperrfeuer erstickt. / feindliche Flugzeuge sind im Luftkampfe 1 durch Abwehrgeschütze abgeschossen; Haupt- » Boelcke setzte den 30. Gegner außer Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 1/2II Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag.vormittag 1/2II Uhr einzusendcn. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Allgemeiner Weiger Der Allgemeine Anzeiger „ . .. . - erscheint wöchentlich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. I Is» I I ! Abonnementspreis: viertel- k L jährlich ab Schalter 1,05 Mk. für die Ortsbehörde uns de» Kemeinderat zu Vretniq Pfennige, durch die Post 1,05 " Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere , Zcuungsboten gern entgegen.