Volltext Seite (XML)
suchen Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags l/z11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 1/211 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Sonnabend, den 21. Oktober 1916. . 85. 26. Jahrgang Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem 8 31 versehen werden. isune Nachrichten Am 16. Oktober hat eins unserer Unterseeboote en. (WTB.) Der Chef des Ädmiralstabes der Marine. 1853, ilhelm, Naust. 8 32. Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: I. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlichec Verurteilung verloren haben; -- Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens er öffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Be- ^ttaloberst v. Kluck wurde auf seinen Wunsch , iur Disposition gestellt. Robert Cecil lehnte im Unterhause die , ^bische Heer, das gegenwärtig insgesamt ^0000 Mann umfaßt, davon 80 000 in Mazedonien, hat dis Ende September 36000 ,-Rann verloren. ck- N »LF 8cb^' kleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; a. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2- Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; o. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln -,^hen kam es aus Anlaß der Truppenschau die Mannschaften der dem Vteroerbande ^gelieferten Kriegsschiffe zu vierverbands- üblichen Kundgebungen und Straßenkämpfen. . Pierverbandsgesandten in Athen einigten auf die Forderung nach Auslieferung bez. ^?^affnung von zwei Fünfteln des gciechi- Heeres. ,?^tlichc italienische Kräfte griffen die öster- l ^sch-ungarischen Stellungen in den Dolo- an, wurden aber blutig zurückgeschlagcn. t Abgeordnete aller Parteien haben ,ch an die Sommefront begeben ; sie werden ersten Male von Joffre persönlich Kommandant eines amerikanischen Fliegcr- Mvaders an der Somme Normann Price seinen im Luftkampfe erlittenen Verletzungen Ve? oiE,-t. englische General French ist im Vieroer- ^ndsauftrag nach Rumänien abgcreist. schwerem Ringen ist ein neuer Durchbruchs- ^such der Engländer an der Sommefront Zeitelt worden. Ihre Angriffe, die dort von fvrgengrauen bis zum Mittag gegen unsere i^e verteidigten, im Nahkampf gehaltenen durch Gegenstoß wieder genommenen ^Hungen geführt wurden, sind zum Teil chfn in unserem starken gut geleiteten Artil- ^efeuer gescheitert. ben Pässen über die rumänischen Grenzen ."ad erfolgreiche Kämpfe im Gange. ^Pasubio-Gebiete (Dolomitcn)wurden erbitterte aüenischc Angriffe abgewiescn, wobei 164 ^siener, darunter 11 Offiziere, gefangenge- Anlage L. Zu 8 3. Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. silrt' m. h' Bekanntmachung. R,.Die für hiesigen Ort auf das laufende Jahr ausgestellte Schöffen- und Geschworenen- ^'ste liegt eine Woche lang, und zwar vom 2t. bis Mit 29. Oktober dieses schkes, während der Geschäftsstunden im hiesigen Gemeindeamte zn Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oser Vollständig- "isser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei der unterzeichneten Behörde erhoben werden. Hier auf nachstehend abgedruckte Gesetzesvorschriften der 88 31, 32, 33, 34, 84, 85 oes Gerichtsverfassungsgesetzes und des § 24 des Königlichen Sächsischen Gesetzes vom 1. 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltens, verwiesen. Bretnig, am 20. Oktober 1916. Die Ortsbehörde. R rE" >srü^ , Der Vierverband fordert von Spanien die Ueber- lassung des Hafens Malin auf dec Insel Mmorca. Ein erfolgreicher Unterseeboots- Kommandant. Käpitänleutnant Lothar v. Arnauld de la Periere, der Kommandeur von „0 35", ist durch die Verleihung des Ordens Pour le mecite ausgezeichnet worden. Kapitänleutnant V. Arnauld ist unter unseren erfolgreichen Unter seebootführern einer der erfolgreichsten. Ec hat in dreivierteljähriger Tätigkeit mit Schneid den Feinden ungeheure Verluste beigcbracht. Nicht weniger als 126 Schiffe mit 270 000 Tonnen Gehalt sind von ihm versenkt worden. Darunter sind die beiden Kleinen Kreuzer „Rigel" und „Primula" und mehrere Hilfskreuzer, wie „Gallis", „Provence" und „Minneapolis", ferner mehrere Transportdampfer mit Truppen, die für Saloniki bestimmt waren. Bei einer einzigen Unternehmung gelang es ihm, 91000 Tonnen zu vernichten. Ec hat 11 bewaffnete Dampser versenkt und von diesen Fahrzeugen 4 Geschütze erbeutet. Kapilänleutnant v. Ar nauld hatte bei seinen Untecseebootfahrten 17 heftige Gefechte, zum Teil mit jUntecseebootfallen, zu bestehen. Der Gesamtwert des von ihm versenkten feindlichen Besitzes beläuft sich auf rund 450 Millionen Mack. Der erfolgreiche Offizier ist zuerst bekannt geworden durch seine berühmte Fahrt nach Kartagena. Versenkung englischer Truppen- Transport- D ampfer. Berlin. (Amtlich.) Von unseren Unter seebooten wurden im Mittelmeer versenkt: Am 4. Oktober der leere englische Truppentrans portdampfer „Franconia" (18150 Tonnen), am 11. Okt. der bewaffnete englische Transport- Dampfer „Crosshill" 15002 Tonnen), mit Pferden und serbischen Begleitmannschaften, am 12. Oktober dec bewaffnete englische tiefbeladene Truppentransportdampfer „Sebek" (4600 Ton nen.) „Crosshill" und „Sebek" befanden sich ans dem Wege nach Saloniki. A St- V 5. St-'". ! ri Omnien wurden. ,b5 V -oeantwortung von Anfragen über einen Son- Fabrik- und Bahnanlagen bei Catanzaro (Cala- P b'^d" über Verhandlungen mit den bcien) mit Erfolg beschoss« die der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. 1. 2. 3. 4. enthaltend; vom 1. März 1879. H 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; der Präsident des Landeskonsistoriums; der Generaldirektor der Slaatsbahnen; Oerliiche; und ZächMer. Bretnig. Der Kommunalverbalid der Kgl. Amlshauptmannschaft Kamenz macht folgendes bekannt: 8 2 der Verordnung des Kommunal verbandes über die Verbrauchsregelung mit Milch und Buller vom 7. Oktober 1916 wird auf minlsterrelle Anordnung dahin abgeändert, daß für den eigenen Verbrauch der Selbstver sorger die zulässige Wochenkopfmenge von 180 Gramm Butter nur für den Haushallungs- vorstand und die Haushaltungsangehörigen gilt, nicht aber für Naturaibecechligte, Auszugöbe- rechtigte und andere Personen, die nicht im Haushalt beköstigt werden. — Jinsscheine als Zahlungsmittel. Während schon früher von oen Kassenvorstehern der Königl. Sächs. Staatseisenbahnen die Zins scheine kaulionsfähigec Wertpapiere in Zahlung genommen werden durften, sind die Gülerkassen durch eine im Frühjahr 1904 erlassene Verord nung zur Annahme von ZinSscheinen sächsischer Staatsanleihe verpflichtet worden. Diese Ver pflichtung ist durch eine im März 1916 erlas sene Amisblattverordnung noch dahin ausgedehnt worden, baß Zmsschcine von Schuldverschrei bungen aller Act des Deutschen Reiches und des Königreichs Sachsen, sowie von sächsischen Landcentenbciefen uns Landeskultucrentenjcheincn nach Eintritt des aufgedcuckten Fälligkeitstages, sowie auch schon innerhalb dec retzien vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstage an Geldes Stall in Zahlung zu nehmen sind. — Pferdeausfuhrverbot. Die Ver fügung vom 30. September 1916 (veröffent licht in der „Sächsischen Staatsztg." vom gleichen Tage), wonach die Ausfuhr von Pfer den aus einem Gcmemdebezicke in einen anderen bis zum 31. Oktober 1916 unter Strafandroh ung verboten worden ist, hat über den 31. Oktober hinaus bis auf weiteres Gültigkeit. Pferde, die nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes kriegsunbrauchbar oder noch nicht 4 Jahre alt sind, unterliegen dem Verbote nicht mehr. Sie dürfen auf Grund einer Bescheinig ung der Verwaltungsbehörde (Amtshauptmann schaft, Stadtrat) ausgeführt werden. — Herabsetzung der Stallhöchst preise für Rinder. Der Vorstand des Viehhandelsverbandes des Königreichs Sachsen schreibt: Mit dem 5. November d. I. werden auf Veranlassung des Zentral-Viehhandelsver- bandes die Stallhöchstpreise für Rinder in jeder Klasse um 5 Matk erniedrigt. Es liegt im dringenden Interesse der Landwirte, sämtliche schlachtreifen Rinder sowie Kümmerlinge, alte Milchkühe mit wenig Milch, überzählige Bullen bis zu diesem Zeitpunkte abzugeben, damit die Tiere noch zu dem alten Preise verwertet werden können. Ein starker Auftrieb von Rindern an den Viehhöfen ist besonders in gegenwärtiger Zeit dringend erwünscht, weil der Auftneb von Schweinen bedeutend nachgelassen Hal. — Verordnung, die Verwendung von Zucker in Gastwirt,chcslen usw. betreffend. Auf Grund des 8 32 der Bundesralsverordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahc 1916/17 vom 14. September 1916 (Reichsge- setzblatt Seile 1032) wlrd bestimmt: In Spelze- Wirtschaften, Gasthäusern, Kaffeehäusern, Kondi toreien, Bäckereien, Kantinen und ähnlichen Be trieben darf Zucker zum Süßen von Kaffee, Tee, Milch, Kakao, Schokolade, Punsch, Grog, Bowle, Limonaoe und anderen Getränken nicht verwendet oder als Beigabe verabreicht werden. Zuwiderhandlungen werden nach 8 33 Abs. t Nr. 5 lwr BundeSratSverordnung vom 15. Sepl. 1916 (Relchsge,etzblalt Seite 1032) mit Ge fängnis bis zu einem Jayre und uuc Geldstrafe bis zu 10000 Marl oder mit einer die,er Strafen bestraft. Diese Verordnung lritl am 1. November 1916 in Kcasi. Dresden, den 14. Oktober 1916. Ministerium oes Innern. empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dermAmte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörense Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Die Rumänen auf der Flucht. TU. Wien, 19. Okt. Die „Wiener All gemeine Zeitung" meldet aus Budapest: Der Kriegsberichterstatter des „Pester Lloyd" meldet aus dem Kciegspressequartier: An der Ostfront und in Siebenbürgen überstürzen sich die Ereig nisse. Die vierte rumänische Armee trachtet in einer panikartigen Flucht, die Karpathen-Höhen zu erreichen. Im Begriffe, die Uebergänge des Gyergio- und Talgyer-Gcbirges zu erreichen, gibt die fliehende rumänische Armee das ganze ungarische Gebiet frei. Ihr Rückzug ist durch Brandstiftungen und Verwüstungen bezeichnet. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheilspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit Gesetz, Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfaffungsgesetzes vom 27. Januar 1877 rc. lgemem csiral-llareiger lür Sie üNsLsNe» örrtnig, grsßrSlmäorf, fi-nimMr, f-antkentdal uns ümgrgenä I "r Allgemeine Anzeiger I scheint wöchentlich zweiMal: I Mittwoch und Sonnabend. I ^bonnementspreis: viertel- I mhrlich ab Schalter 1,05M. I « freier Zusendung durch I Boten ins Haus 1 Mark 25 I Aennige, durch die Post 1,05 Markausschi. Bestellgeld. Be- I dellnngen nehmen mich nnserc Zeitungsboten gern entgegen. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pfg. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pfg-, im amt lichen Teil 20 Pfg. und im Retlameteil SO Pfg., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auchsämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Amtsblatt für die Hrtsöehörde und den Kemeinderat zu Bretnig