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coksl-Rnrrigrr kür dir vnldiskten Srrtnig, grsßröbrrüork, staurwaidr, sranüeilldal und Umgegend. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag ^11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Ar. 69. 26. Jahrgang Sonnabend, den 26. August 1916 ll. Den Besitzern beschlagnahmter Vorräte ist jede Verfügung über diese untersagt' 1-, 2. 3., Saathafer. behalten werden, stellt werden. Mischfrucht. Die Erbauer von Mischfrucht dürfen diese als Grünfutter verwenden oder aus der geernteten Mischfrucht die Hülsenfrüchte aussondern. Die ausgesonderten I ns er a te, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pfg. für Inserenten im Röderiale, für alle übrigen 1b Pfg-, im amt lichen Teil 20 Pfg. und im Reklameteil 30 Pfg., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. weiteren Hafers an jede Art von Vieh ist strafbar. Zuchtbullen erhalten auf Antrag eine besondere Hafersuttermenge. Die Geneh migung wird nur für solche Zuchtbullen erteilt, die angekört sind und tatsächlich noch Der Allgemeine" Anzeiger erscheint wöchentlich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Schalter 1,05'Mk. de, jreier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 25 Pfennige, durch die Post 1,05 Mark ausschl. Bestellgeld. Be- stellungenlnehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Grtskebörde und den Hemeinderat zu Aretnig zur Zucht verwendet werden. Sofort nach dem Gesamtausdrusch ist die bis zum 31. August 1917 nötige Futter hafermenge genau abzuwiegen und ebenso wie der Saathafer so abgesondert zu lagern, daß auch für Dritte Irrtümer ausgeschlossen sind und die amtlich bestellten Revisoren jederzeit genauen Ueberblick haben. Der für die Saat erforderliche Hafer (4 Ztr. auf 1 ka) darf zurück- Mit Hafer darf nur die demnächst noch zu deklarierende Fläche be- Hafer aus dem Erntejahr 1916. Zur Durchführung der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 6. Juli 2- ° (Reichsgesetzblatt Seite 811 ff.) über den Verkehr mit Hafer und der Verordnung vom 1918 (Reichsgefetzblatt Seite 826) wird hiermit folgendes zur öffentlichen Kenntnis Der im Bezirke der König!. Amtshauptmannschaft Kamenz angebaute Hafer ist für den Miunalverband der König!. Amtshauptmannschaft Kamenz beschlagnahmt. Als Hafer auch Mengkorn und Mischfrucht, worin sich Hafer befindet. Der Besitzer beschlagnahmter Vorräte ist verpflichtet, den Hafer auszudreschen, auch iur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen. H^Rit dem Ausdreschen wird das Stroh von der Beschlagnahme frei. Hülsenfrüchte unterliegen sodann den für diese getroffenen Bestimmungen. Die gesamte übrige Ernte ist an die bestellten Einkäufer und Untereinkäufer des Getreide einkaufs Kamenz, e. G. m. b. H., gegen Gewährung des gesetzlichen Höchstpreises abzugeben. Der Höchstpreis beträgt bis zum 30. September 1916 einschließlich 300 Mk. für die Tonne oder 15 Mk. für den Zentner; für die spätere Zeit werden voraussichtlich niedrigere Preise festgesetzt werden. Die König!. Amtshauptmanuschaft kann bestimmte Liefermengen uno Lieferfristen anorbnen und bei Säumnis die Liefermengen enteignen. III. Halter von Einhufern, die nicht im Besitze der nach oben ll unter Ziffer 1 für ihre Einhufer erforderliche Menge von Futterhafer sind, erhalten auf Antrag Haferkarten. Diese Hafer karten lauten je auf 1 Zentner oder weniger. Auf die Einhufer werden soviel Haferkarten aus gegeben, als Zentner Hafer bis 31. August 1917 erforderlich sind. Die Haferkarten sind nicht übertragbar. Für verloren gegangene wird Ersatz nicht geleistet. Bei Verringerung des Pferde bestandes sind die frei werdenden Haferkarten sofort an die König!. Amtshauptmannschaft Kamenz zurückzugeben. Der Antrag ist unter genauer Angabe einer etwa selbst erbauten Teilmenge, der Zahl der gehaltenen Einhufer und genauer Bezeichnung des Betriebes, für den die Einhufer verwendet werden, ortsbehördlich bescheinigt bei der König!. Amtshauptmannschaft zu stellen. IV. Jeder Besitzer beschlagnahmter Vorräte hat die Pflicht, unter Verwendung des bei der Ortsbehörde zu entnehmenden amtlichen Vordrucks binnen 3 Tagen nach dem Gesamt-Erdrusch letzteren durch die Ortsbehörde hier anzuzeigen. V. Die Ausfuhr von Hafer aus dem Kommunalverband und die Einfuhr in den Bezirk bedürfen der Genehmigung der Königlichen Amtshauptmaunschaft. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. VI. Die Veräußerung und der Erwerb von Hafer zu Saatzwecken ist bis auf weiteres untersagt. Ueber den Bezug von Saatgut und Saathafer werden noch besondere Vorschriften erlassen. VII. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden, soweit nicht strengere Vor schriften nach 8 9 der eingangsgenannten Bekanntmachung (Gefängnis bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu 10 000 Mk.) eingreifen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Kamenz, den 16. August 1916. Der Kommunalverband Kamenz. Königliche Amtshauptmannschast. jedoch gelten folgenbe Ausnahmen: Futterhafer. Jeder Einhufer darf, sofern nicht etwas anderes bekannt gegeben wird, weiterhin mit 3 Pfund Hafer täglich gefüttert werden. Diese Menge darf sta t t an die Einhufer an das übrige Vieh verfüttert werdeu. Die Verfütterung MuflermWgesdM im HurkebuMbrMr flamen?. Die Musterung der durch die Bekanntmachungen vom 11. und 14. August ds. Js. Nr. 186 und 188 des Kamenzer Tageblattes — zur Meldung aufgeforderten noch, nicht lsAgchellten Militär- und Wehrpflichtigen von Bretnig, Großröhrsdorf und Hauswalde Wit statt: An Großröhrsdorf, Mittelgasthof, von vorm. 8^ Uhr an: k vteitag, den 1. September 1916 für sämtliche Leute der Jahrgänge 1869 bis mit 1879 aus Großröhrsdorf; "»nnabend, den 2. September 1916 für sämtliche Leute der Jahrgänge 1880 bis mit 1897 aus Großröhrsdorf; Montag, den 4. September 1916 für sämtliche Leute aus Bretnig und Hauswalve. k. Die Gestellungspflichtigen haben zu dem Musterungstermine rechtzeitig, nüchtern und w reinlichem Zustande zu erscheinen, k Alle Gestellungspflichtigen haben, auch wenn sie nicht noch besonders ^rgeladen werden sollten, mit den Leuten desjenigen Ortes zur Musterung zu erschei- in welchem sie sich zur Stammrolle gemeldet haben. Diejenigen Gestellungspflichtigen, die dieser Vorladung ohne einen von der Ersatzkommission 1/? MÜzend anerkannten Grund nicht Folge leisten, nicht rechtzeitig, nüchtern und in etlichem Zustande erscheinen, werden, sofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, W Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. UÜ Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstcrmine behindert ist, hat ein ärztliches ^gnis rechtzeitig beim Stadtrat, Bürgermeister oder Gemeindesorstand einzureichen. k . Bon der persönlichen Gestellung vor der Ersatzkommission kann kein dazu Verpflichteter s M Ausnahme der von der Gestellungspflicht ausdrücklich Entbundenen) befreit werden, es sei r li«"' der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein ärzt- und, soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich anzestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu 'Mubigendes Zeugnis zu bescheinigen ist. , Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses , der Gestellung überhaupt befreit werden. Gestellungspflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus ^8Ue Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, die am Musterungstage mit ' scheinen haben, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes vorzulegen. Gestellungspflichtige, die Augengläser tragen, haben diese bereitzuhalten. Die Militärpapiere sind mitzubringen. i i,. Etwa noch nicht gemeldete Gestellungspflichtige haben die Meldung sofort bei ihrer Orts- j nachträglich zu bewirken. Bretnig, am 24. August 1916. Der Gemeindevorstand. Mir Nsdmditrn. laNste Handels-Unterseeboot „Deutschland" Mittwoch nachmittag vor der Weser- j». ""bring geankert; an Bord ist alles wohl. Raume von Walona entwickelte der Feind drohte Tätigkeit. E griechische Regierung beabsichtigt angesichts i' Kämpfe auf dem Balkan, die auf den 8. Oktober angesetzten Neuwahlen auf unbestimmte iu vertagen. holländischen Reeder werden sich den ihnen England auferlegten Bedingungen über Erkauf der Fischfänge fügen. unecht wurde vom Oberkriegsgericht in der ^erufungsverhandlung zu 4 Jahren 1 Monat Zuchthaus, Entfernung aus dem Heere und H" Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt. Wlich der Somme sind gestern abend und "uchts neue Anstrengungen unserer Gegner H A" Scheitern gebracht worden. Ms der Maas brachen mehrfache französische s»Mm^ des Werkes Thiaumont zu- »Deutschland" hat zur Reise nach Amerika o Tage, zur Heimreise 22 Tage gebraucht; "s ungarische Abgeordnetenhaus sandte ein Glückwunschtelegramm. e „Deutschland" hat eine Gesamtlänge von 65,0 Metern, größte Breite auf Spanten 8,9 Meter, einen Tiefgang von etwa 4,50 Metern. Die Verdrängung ausgetaucht be trägt 1900 Tonnen, die Tragfähigkeit etwa 750 Tonnen. Die Besatzung des Bootes besteht aus 29 Köpfen. In Marseille sind 5000 Kannibalen für land wirtschaftliche Arbeiten und 1700 Chinesen für Munitionsarbeit eingetroffen. Der bulgarische Generalstab meldet, daß die auf Lcrina vordringenden Truppen die Stadt besetzt haben. Die in Richtung Lerina, Banica, .Cornitschewo und Ostrovo-See operierenden Truppen rück ten am 22. August vor und griffen die ser bische Donau- und die serbische Wardar-Divi- sion an, wobei sie 7 Offiziere und 200 Mann gefangennahmen. Außerdem wurden fünf ganz neue französische Schnellfeuergeschütze, die voll kommen unbeschädigt waren, mit ihren Lafet ten und ihren Pferden, neun Munitions wagen, sechs Maschinengewehre, ein Bomben werfer, viele Gewehre, Muster 1916, und 15 Waggons rollendes Material erbeutet. Die Bulgaren besetzten den Bahnhof von Angista. Gegenwärtig befindet sich die Eisenbahnstrecke Oktschilar—Buk—Drama—Angista—Seres— Demirhissar in bulgarischen Händen. vrrtlidie; und SaAWr;. Bretnig. Dem Unteroffizier Max Koch von hier, der bereits mit dem Eisernen Kreuze ausgezeichnet worden ist, wurde die Friedrich- August-Medaille verliehen. Großröhrsdorf. Nochmals sei darauf hingewiesen, daß die Dresdner Kammerspiele im Hotel Haufe mit dem Volksstück „Seemanns los" gastieren. Außer dem Kgl. Sächs. Hof- schauspieler Paul Neumann, sind die hier be reits bekannten Darsteller Rally Salbere, Emmy Gerold, Toni Rudenz, Oswald Wolff, Edy Hirsch, Otto Toube, Franz Sprössig und andere beschäftigt. Alle diese Künstler wirken auch in der Kindervorstellung mit. Der geschichtliche Stoff wird auf unsre Kleinen ohne Zweifel große Anziehung ausüben. Wir wünschen den hier schnell beliebt gewordenen Künstlern ein volles Haus. Großröhrsdorf. Auf das morgen Sonn tag im Gasthof zum Grünen Baum stattfindendc Bunte Theater der Direktion Carl Beyer—Coste sei auch an dieser Stelle empfehlend hingewiesen. Kamenz. Dem Kommunaloerband stehen 750 Magergänse aus den besetzten Gebieten des Ostens zur Verfügung. Der Preis einer Gans wird ungefähr 11,50 Mark betragen. Zur Mästung werden für jede Gans höchstens 25 Pfund ^Mlschfutter (bestehend aus Wicken- Kanariensaat, Hirse oder Hirsefuttermehl, Mais oder Gerste und Kleie) zum Preise von etwa 6,25 Mark geliefert werden. Das Futter muß vom Mäster abgenommen werden. Der Ver kauf der Gänse erfolgt nur an die Bewohner des Bezirks zum SelbsGerbrauche sowie an in dustrielle Verwaltungen des Bezirks, die die Gänse an ihre Arbeiter zum Selbstverbrauche abgeben wollen. Die gemästeten Gänse dürfen in keinem Falle in den freien Verkehr gebracht werden, sie sind vielmehr, wenn sic nicht selbst verbraucht werden, dem Kommunalverbande zum Kaufe anzubieten, der sie dann zum mittleren Marktpreise zurücknehmen wird. Wer von den vorbezeichneten Personen und Verwaltungen Gänse zu kaufen wünscht, hat dies sofort unter Angabe der gewünschten Anzahl der Amtshaupl- mannschaftanzuzecgen. Die Bestellungen werden nach demZeitpunkte ihres Einganges berücksichtigt werden. Der Eingang der Gänse ist in Kamenz in den nächsten Tagen zu erwarten. Neustadt i. S. (Vom Zuge überfahren.) Dec am Mittwoch vormittag 9,51 Uhr von hier nach Dresden abfahrende Personenzug überfuhr in Polenz das Gespann des Pappenfabrikanten Theile; die beiden Pferde wurden getötet, Kut scher und Wagen blieben unverletzt.