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Tcr Allaemcive An^eiaer erschein"! wöche.Uiich zwciMal: Miliwoch und Sonnabend. Abonncmenispreis: viertel jährlich ab Schalter 1,05 Mk. de, Ireier dnsendnna durch Loico ins Hane- l 25 Pieiniige, durch die Post l,05 Mark ausschl. Bestellycld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Grtsßeöörde und den Kemeindernt zu Bretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pfg. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pfg-, >m amt lichen Teil 20 Pfg. und im Reklameteil 30 Pfg., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. coßAMreiger kür Sie GiMMen grelnig, grsßrSMäsA, HsiirwMe, frZnlrentba! unä ilmgegenä. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags l/zll Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag i/zH Uhr einzufenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Mittwoch, den 19. Juli 1916. 26. Jahrgang Wze NMiMtrn. "M der Somme wurde ein Teil des Dorfes faches wieder von uns besetzt. starke englische Angriffe im Abschnitte ovillers—Bazentin-le-Petit brachen restlos > unseren Linien zusammen. husche Angriffe wurden abgemiesen bei Mleur, Estrces, gegen die Höhe „Kalte und Fleury; bei Thiaumont drangen >7 teilweise in unsere erste Linie. seiche Gegenangriffe in der Gegend Skro- °>da, sowie russische Angriffe in der Buko- bei Nowo-Poczajcw und Torezyn blie- tzj"' ergebnislos. schölte iialienische Angriffe im Tofana- sk.ebiete brachen zusammen. °^ree anläßlich des französischen Na- ^'°^lfestes eine Rede über den Frieden. irischen Grafschaft Galway mußte wegen Fortdauer der Gärung die Polizei durch euvpen verstärkt werden; in frort kam es Unruhen. v amerikanische Staatsdepartement hat for- "'E entschieden, daß das Unterseeboot Eurschland" ein Handelsschiff sei. ' M dem Meer und dem Ancre steigerten ^Engländer ihr Feuer zu großer Heftigkeit. Svmmegebiet blieb die Artillerietätigkeit Euerseits sehr bedeutend. ru Teilangriffen gekommen, in denen die ^Wilder in Oviller weiter eindrangen und 'südlich von Biaches zu lebhaften Kämpfen Mtzrl haben, im übrigen aber schon im Offener scheiterten oder in dem Feuer nicht ^vollen Entwicklung kamen. W 15. Just Angeleiteten französischen An- Me wurden bis Montag morgen fortgesetzt; erzielte der Gegner in dem blutigen Men nicht, sondern büßte an einzelnen ^dluk ^°den ein. H von Riga griffen starke russische Kräfte y^Hier hat sich ein lebhaftes Gefecht ent- ^estljch von Luck wurde durch einen deut- Gegenstoß ein feindlicher Angriff auf- u "stche Angriffe wurden an mehreren Stcl- abgewiesen; Treviso wurde von österrei- ^'Ungarischen Fliegern mit Bomben belegt. lAaird hat am Montag die Kriegssparsam- '°°>oche begonnen. Kaukasusfront erlitten die Russen be- . Miche Verluste; ein russisches Bataillon von den Türken umzingelt und ver- >'8 Alfons alsFriedensvermittler. schweizerischen Blätter bringen eine der Zeitung „El Liberal" entnommene Meldung, wonach König Alfons von IstMu semen Entschluß kuudgegeben habe, ft, uach Stillstand der gegenwärtigen Offen- allen Kriegsfronten den Kriegführenden b,^'kkler Weise einen Waffenstillstand anzu- ^ensvermittelung der Neutralen, schweizerische Bundesrat Hoffmann bih; am Sonnabend Besprechungen mit den , ischen Vertretern mehrerer neutralen i Besprechungen sollten in dieser ^setzt werden. Man glaubt, daß Zungen die Friedensvermittlung der aien zum Gegenstand haben. ^Schaltung bei Web-, Wirk- und Strickwaren. Berlin wird unterm 16.Juli amtlich ^1? /!' ^uech die Verordnung des Bundes- Preisbeschränkungen bei Verkäufen In Wirk- und Strickwaren vom 30. ^18 (R.-G.-Bl. S. 214) 1 ist vor geschrieben, daß Web-, Wirk- nnd Strickwaren grundsätzlich zu keinem höheren Preise verkauft werden dürfen, als deni, den der Verkäufer bei Gegenständen und Verkänfen gleicher oder ähn licher Art innerhalb der Kciegszeit vor dem 1. Februar 1916 zuletzt erzielt oder festgesetzt hat. Nur ausnahmsweise, wenn es an einem solchen Preise fehlt oder die Gestehungskosten zuzüglich Unkosten und angemessenen Gewinnes nachweis lich höher sind als dieser Preis, sind die Ge stehungskosten zuzüglich Unkosten und angemesse nen Gewinnes maßgebend. Der Verkäufer, der diese Vorschriften nicht beachtet, setzt sich der Bestrafung wegen übermäßiger Preissteigerung nach der Bundesratsveroronung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23.Juli 1915 — R. G.-Bl. S. 467 — aus (Gefängnis bis zu einem Jahre und» Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder eine dieser Strafen, außerdem Einziehung der Vor räte). Es kann auch auf Grund der Bundes ratsoerordnung vom 23. September 1915 betr. Fernhaltung unzulässiger Personen vom Handel (R.-G.-Bl. S. 603) der Handel mit Web-, Wirk- und Strickwaren untersagt werden. Es ist beobachtet worden, daß die Vorschriften der Verordnung vom 30. März 1916 nicht ge nügend beachtet werden. Es hat vielfach eine Preisgestaltung Platz gegriffen, die zu über mäßigen Gewinnen für die Fabrikanten und Händler führt. Das Oberkommando in den Marken sieht sich deshalb genötigt, um insbe sondere der minderbemittelten Bevölkerung die Deckung ihres Bedarfs an Kleidung und Wäsche zu angemessenen Preisen dauernd zu gewähr leisten, die Preisgestaltung für Web-, Wirk- und Stückwaren ganz besonders zu beobachten und bei den einzelnen Beteiligten laufend zu prüfen. Ungerechtfertigte Preissteigerungen wer den im allgemeinen Interesse strafrechtlich ver folgt werden. Wenn in der Verordnung vom 30. März 1916, 8 1, von „angemessenem Ge winn" gesprochen wird, so ist damit nicht etwa ein prozentualer Zuschlag zu den Selbstkosten (Herstellungskosten oder Einkaufspreis zuzüglich der Generalunkosten und etwaiger besonderer Kosten) zu demselben Prozentsatz wie im Frie den gemeint. Diese in den Kreisen der Her steller und Händler vielfach verbreitete Ansicht ist irrig. Sie würde zu einein mit den erhöh ten Selbstkosten selbsttätig wachsenden Gewinne führen und eine ungerechtfertigte Ausbeutung der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse, zugunsten einzelner, zum Schaden der Allgemein heit bedeuten. Als angemessener Gewinn ist vielmehr grundsätzlich nur derjenige anzusehen, der auch in Friedenszeiten für gleiche Waren und unter sonst gleichen Verhältnissen erzielt worden ist. Dieser Kriedensgewinn ist zahlen- ! inäßig festzustellen. Nur dieser zahlenmäßig fest gestellte Betrag darf, ohne Rücksicht auf die Höhe der Gestehungskosten und der Unkosten, als an gemessener Gewinn zugeschlagen werden. Wenn z. B. die Herstellungskosten einer Ware zuzüg lich allgemeiner Unkosten im Frieden 4 Mark betrugen und der Hersteller 1 Mark — 25 Pro zent als seinen Gewinn aufschlug, so darf er, wenn die Herstellungskosten der gleichen Ware zuzüglich allgemeiner Unkosten jetzt 8 Mark be tragen, nicht etwa 25 Prozent - 2 Mark als seinen Gewinn aufschlagen, sondern er darf nur I Mark als anzemessnen Gewinn betrachten, d. h. er darf die Ware nicht für 10 Mark, sondern muß sie für 9 Mark verkaufen. Nach den vorstehenden Grundsätzen wird das Ober kommando bei den Prüfungen, ob die Preisbe schränkung eingehalten ist, verfahren. Von den gleichen Grundsätzen gehen die Richtlinien aus, die der Herr Reichskanzler für die gemäß der Verordnung vom 30. März 1916 einzucichten- den Schiedsgerichte vom 13. April 1916 erlas sen hat (veröffentlicht im „Reichsanzeiger" Nr. 91 vom 15. April 1916). W.T.B. SrrtliGez und ZäMGrz. Bretnig. Der Gefreite Fritz Lauermann, Inhaber der Friedcich-Augnst-Medaillc und des Eisernen Kreuzes wurde infolge tapferen Ver haltens vor dem Feinde zum Unteroffizier befördert. — Fleischversorgung. 1 In der Woche vom 17.—23. Jnli beträgt die Mindest menge, die auf Grund der Fleischbezugskarte gewährt wird 175 g und zwar 1/4 Pfund Fleisch mit oder ohne Knochen und 50 g Speck oder Fett. Wird auf die Lieferung von Speck oder Fett verzichtet, so können an eine Person 200 g Fleisch mit oder ohne Knochen verab folgt werden. 2. Erntefleischzulage. Für die jenigen Personen, die auf Grund der Bekannt machung des Kommunalverbandes vom 23. Juni bei der Gemeindebehörde für sich und die zum Haushalt gehörigen Ecntearbeiter eine Fleisch zulage beantragt haben, werden durch die Ge meindebehörde am 17. und 18. Juli besondere Erntefleischkarten ausgehändigt. Jede Ernte fleischkarte enthält 6 Abschnitte, von denen jeder zum Bezug der Fleischzulage für eine Person und eine Woche innerhalb der Zeit vom 17. Juli bis 27. August berechtigt. Die Höhe der hierauf gewährten Fleischmenge wird vorläufig auf 200 g pro Kopf und Woche festgesetzt. Diese Fleischzulage wird neben der der Gesamt bevölkerung gewährten Wochenmindestmenge ge währt. Die Abgabe des Fleijches darf nur gegen Abtrennung des entsprechenden Wochen abschnittes und der Fleischmarken erfolgen. Falls der Fleischer über '.genügende Vorräte verfügt, und das Wochenbezugsrecht seiner Kunden da durch nicht beeinträchtigt, kann die Erntefleisch- zulagc zugleich auf 2 Wochen gewährt werden. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, die Erntefleischkarten nur denjenigen Haushaltungs vorständen auszuhändigen, die bis zum 28. Juni den entsprechenden Antrag gestellt haben. 3. Gastwirtschaften. Die Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 11. Juli unter ll. Satz 2 und 3 wird aufgehoben. Die Gast wirtschaften, Volksküchen, Krankenhäuser und ähnlichen Betriebe haben die ihnen von den Fleischern ausgehändigten Lieferscheine aufzu heben und nur auf Verlangen der Amtshaupt mannschaft mit der Bezugskarte k einzureichen. Der Kommunalverland der König!. Amtshaupt mannschaft Kamenz, am 14. Juli 1916. — Brotbereitung. Für die Bcotmar- kenperiodc 00m 17. bis mit 30. Juli 1916 sind bei der Bereitung von Roggenbrot auf 80 Teile Roggenmehl 20 Teile Weizenmehl zu ver wenden. Vom 31. Juli ab gelten dann die Mehlstreckungsvorschriften wie bisher, also: Auf 80 Teile Roggenmehl 10 Teile Weizen mehl und 10 Teile Kartoffelpräparate oder 10 Teile Weizenschrot oder 30 Teile gequetschte oder geriebene Kartoffeln. — Vergl. Bekannt machung vom 19. Mai 1916, Nr. 116 des Kamenzer Tageblattes. — Diese Bestimmung gilt nicht für Selbstversorger. Sie gilt auch für die Städte Kamenz und Pulsnitz. Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Kamenz, den 15. Juli 1916. Der Kommunal verband der Königlichen Amtshauptmannschaft und der Stadtrat zu Kamenz. Obersteina. Im Mai wurden hier einer Frau Geld mittels Einbruchs aus verschlossenem Hause und am 8. Juli in Möhrsdorf 4 Kaninchen gestohlen. Als Dieb wurde jetzt von der Landgendarmerie ein 16 Jahre alter Fleischer- lehrling aus Großröhrsdorf sestgenommen. Kamenz. Ein bedauerlicher Unfall wider fuhr am Montag morgen einem in Schiedel in Dienst stehenden, aus Kamenz gebürtigen 15 jährigen jungen Menschen. Beim Arbeiten an der 'Grünfuttcrschneidcmaschine geriet er mir der rechten Hand in die Messer, und es wurden ihm sämtliche Finger dieser Hand abgeschnitten. Bautzen. Auf Anregung des Amtsgerichts- Präsidenten Dr. Becker aus Dresden hat sich hier eine gerichtlich eingetragene Vereinigung gebildet, welche unter dem Namen „Bautzener Kciegspatenschast" alle in dieses Gebiet ein schlagenden Geschäfte für Kriegskinder von Kriegern dec Stadt Bautzen besorgt. — Zum Tobe Jmmelmanns. Dar Pariser Blatt „Bonnet Rouge" schreibt zur Nachricht über den Tod Jmmelmanns: „Nein, so weit darf es nicht gehen! Was bei uns be wundernswert ist, ist auch bei ihnen bewunderns wert. Was am Feind heldenhaft ist, muß von unö anerkannt werden und muß, wenn wir ehr lich sein wollen, dem Gegner als Aktivum an gerechnet werden. Ihr, die ihr die Mütter preist, die nicht weinen, verneigt euch nor allen gleich, seien cs deutsche, französische oder türkische. Die Mutter des deutschen Fliegers Jmmelmann hat eben den Tod ihres Sohnes erfahren. Sie hat bekanntgegeben, sie würde für den Helden keine Trauerkleidung anlegen. Ergreift nicht diese Gelegenheit, um den deutschen Hochmut zu ver dammen, um die teutonische Gefühllosigkeit zu brandmarken. Ihr hättet eine derartige Aeuße- rung gerühmt, wenn eine Französin sie getan hätte. Gewisse Journalisten hätten spaltenlange Lodgesänge über den Scelenadel unserer Rasse und die klassische Schönheit der französischen Frauenseele angestimmt. Wir haben die Frau eines General« bewundert, die, als sie gerade beim Beten war, die Nachricht vom Tode ihres dritten Sohnes bekam, sie hörte die Trauerbot schaft ohne eine einzige Klage. Ist der stolze Entschluß der deutschen Mutter nicht ebenso be wundernswert 2 Verneigt euch, trotzdem die Tcauerkleibung ein rein äußerliches Zeichen des Schmerzes ist, vor der germanischen Mutter, die, durch ihren Stolz gestärkt, kern schwarzes Kleid tragen will. Denn diese Art Mutter bleibt sich in ihrer Ergebenheit und ihrem Stolz in allen Ländern gleich." — lieber eine Ehrung Jmmel manns durch den Gegner wird der „Münche ner Zeitung" aus dem Felde berichtet: Am 30. Juni warf ein englisches Flugzeug für Jmmel mann einen Kranz aus frischen Blumen mit einer schwarzen Schleife nieder. Das Ganze war wasserdicht verpackt und in einer Blechhülse eingeschlossen. Dabei lag ein Schreiben in eng lischer Sprache, das in der Uebersetzung folgen den Wortlaut hat: „Abgeworfen am 30. Juni 1916 über Schloß F. für Herrn Oberleutnant Jmmelmann, gestorben in der Schlacht am 18. Juni. — Zum Andenken an einen tapferen und ritterlichen Gegner. Vomkämpfenden Geschwader." Chemnitz. (Goldeinkauf.) Mit Feuereifer hat die Chemnitzer Bürgerschaft den Gedanken aufgegriffen, durch Abgabe ihres Besitzes an Goldsachen an die Goldaufkaufsstelle dazu bei zutragen, der Reichsbank ihren so notwendigen Goldschatz erhalten und stärken zu helfen Ueber 10000 Mark sind in wenigen Tagen seit der Eröffnung dec Goldaufkaufsstelle an 408 Einlieferer von Gold und Schmucksachen ausgezahlt worden. Um eine schnellere Abfer tigung zu ermöglichen, ist eine zweite Goldauf kaufsstelle in den Räumen der Chemnitzer Stadtbank eröffnet worden. Leipzig. (Unglücksfall.) Ein 16 jähriger Arbeitsbursche in Leipzig-Kleinzschocher hatte den Gewindestöpfel eines dort stehenden Benzinbe- häliers abgeschraubt und vor die Oeffnung ein brennendes Streichholz gehalten. Sofort ent zündeten sich die angesammelten Gase. Vier in unmitttelbarer Nähe sich aufhaltende Kinder, eines 13 und drei 6 Jahre alt, erlitten mehr oder weniger schwere Brandwunden. Sic muß ten in ärztliche Behandlung gegeben werden.