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sind. Der Antrag aus Erteilung einer Radfahr v Bekanntmachung Die sind Der Gemeindevorstand. Achtung! Bretnig, den 10. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. empfiehlt Mäntel, empfiehlt Hierzu 1 Beilage. keorg Horn, Mechaniker. Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen ver boten ist und rechtsgeschästliche Verfügungen über diese nichtig sind, soweit sie nicht auf Grund der folgenden Anordnungen oder etwa weiter ergehender Anordnungen erlaubt werden. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangs vollstreckung oder Arrestvollfiehung erfolgen. Ins besondere ist jede weitere Benutzung der beschlag nahmten Gegenstände verboten, soweit sie nicht durch die folgenden Anordnungen erlaubt ist. Die weitere Benutzung der vorbezeichneten Fahr raddecken und Fahrradfchläuche zu ihrem be stimmungsgemäßen Gebrauch sowie die Vornahme von Veränderungen an ihnen ist nur den Personen gestattet, die eine besondere auftragten Stelle erhalten haben. Die Erlaub nis zur weiteren Benutzung der Fahrradbe reifungen wird durch besondere Abstempelung der Radfahrkarte durch den Militärbefehlshaber oder der von ihm beauftragten Stelle erteilt. Fahrten zur Ausübung der Jagd, des Fisch fangs, zur Einholung von Waldfrüchten, zur Bewirtschaftung von Schrebergärten usw. werden nicht zugelassen. Geschäftsräder sind nur in der Zahl zu verwenden, .als es der gegenwärtige Betrieb unbedingt erfordert. Die Erteilung der beson deren Erlaubnis zur weiteren Verwendung der von der Bekanntmachung betroffenen Gegen stände ist auf amtlichen Vordrucken zu bean tragen, die bei den Polizeibehörden erhältlich Um freundlichen Besuch bitten Die Direktion M. Eisold. Marken sind zurückzugeben). Bretnig, den 10. Juli 1916. gegen Vorzeigung der Ausweiskarte nur von solchen Personen abzuhole», welche ge naue Auskunft über die Familien-Verhältnisse geben können (nicht verbrauchte Großes Hauptquartier, 14. Juli 1916 Westlicher Kriegsschauplatz: Für die vielen Beweise inniger Teilnahme beim Hinscheiden unserer liebe Mutter und Großmutter, Frau Altes Papier, Bücher usw. kaufe nach Gewicht zu höchsten Preisen. Buchbindermeister E Berger, Großröhrsdorf, Ecke Schillerstr. Zur Empfangnahme bez. Weiterbeförderung solcher Papiere erklärt sich die Kuchdrutkerei Kretnig gern bereit. H. u. G Gnauck, MMö? LUM NM«?. wie bisher statt. Der Rest wird nur an ganz Minderbemittelte abgegeben von früh 7—9 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, daß jede Person als Ersatz bis 3. August Brotmarken erhält Die Ortsbehörde Bretnig. karte ist bei der zuständigen Polizeibehörde un ter Beifügung der vorgeschriebenen Radfahrkarte einzureichen. Für den Ankauf von Fahrrad decken und -schläuchen, die durch die vorstehenden Anordnungen beschlagnahmt sind undnichtmehc benutzt werden dürfen, werden Sammelstellm eingerichtet und bekanntgegeben. Die Veräuße rung der von der Bekanntmachung betroffenen Fahrraddecken und Fahrradschläuche ist nur an eine eingerichtete Sammelstelle für Fahrradbe reifungen zulässig. Die von der Bekanntmachung betroffenen Fahrraddecken und Fahrradschläuche, die bis zum 15. Sept. 1916 nicht an eine Sam melstelle abgeliefert sind, unterliegen, sofern pe nichr weiter benutzt werden dürfen, einer Melde' Pflicht. Sie sind bis zum 1. Oktober 101° i an die für den Lagerort der Fahrraddecken und Abermalige Mißerfolge der Engländer und Franzosen. von welcher amtliche Meldescheine rechtzeitig ein- zufordern sind. Diejenigen Meldepflicht^ Fahrraddecken und Fahrradschläuche, welche m zum 15. September 1916 nicht an eine Sain- melstelle abgeliefert sind, werden enteignet wer den. Weitere Auskunft erteilt die Gewerk ordnungsmäßige Beziehungen zwischen Stadt und Land sollen durch die Verordnung- nicht unterbunden, sondern gerade geschützt werden. In einigen Zeitungsnotizen war zu lesen, es ;ei dem Vieh- und Geflügelhalter schlechtweg verboten, Eier, Quark und Geflügel an außer halb wohnende Verbraucher zu verkaufen. Dies ist unzutreffend. Die Bestimmung lautet viel mehr: „Vieh- und Geflügelhalter dürfen an Verbraucher, die außerhalb der Wohnsttzgemeinde des Vieh- und Geflügelhalters wohnen und ihn zum Zwecke des Einkaufs der bezeichneten Waren in seiner Wohnung oder der Stätte seines Wirt- schastsbetriebes aufsuchen, Eier, Quark und Ge flügel nicht verkaufen." Soweit es nach den obwaltenden Umständen im Einzelfalle unbe dingt geboten ist, daß sich der Verbraucher die Erzeugnisse von 'seinem außerorts wohnenden ständigen Lieferanten abholen muß, können die unteren Verwaltungsbehörden auf Antrag Aus nahmen zulassen. (G. K.) Beschlagnahme und Be standserhebung der Fahrradbe reifungen (Einschränkung des Fätzv- radverkehrs). Von der diesbezüglichen am 12. Juli erlassenen Bekanntmachung werden alle nicht zur gewerbsmäßigen Weiterveräußerung vorhandenen Fahrraddecken und Fahrradschläuche betroffen, die sich bei Inkrafttreten dieser Be kanntmachung oder während der Dauer ihrer Geltung im Gebrauch befinden, ober für den Gebrauch bestimmt sind. Alle von dieser Be kanntmachung betroffenen Gegenstände gelten als beschlagnahmt. Die Beschlagnahme hat die kammer Zirtau. — Das Ergebnis des Raucherspendetagedi" Sachsen am 25. Mai beträgt 216000 » - Dresden. Geh. Hofrat Opitz, Bizeps dent der sächsischen Zweiten Kammer, m" Alter von 70 Jahren einem Darmleiden erlege > großen Verlusten geworfen. Balkan-Kriegsschauplatz: Die Lage ist unverändert. Oberste Heeresleitung- Bekanntmachung. Wegen der geringen Menge Kartoffeln findet heute Sonnabend Kein Kartoffelverkauf Zchwarre unü vr«une Lederpantoffeln für vsmen (Handarbeit), sowie eslapsntelleln in allen Größen empfiehlt Max Lüttlich. herzlichsten Dank. Bretnig, den 11. Juli 1916. Die tiestrauernden Hinterlassene*' Sonntag u. Montag, den 16.U 17. Juli 1916 Krammarkt i» Pulsnitz. Zahlreiche feindliche Patrouillen odtt Erkundungsabteilungen wurden auf der udng Einmalige Brotmarkenzuweisung. Für die Zeit der vorübergehenden Kartoffelknappheit wird folgendes angeordnet: Es erhalten auf Antrag 8 Brotmarken alle diejenigen Personen, die zu einer Familie gehören, in deren Haushalt nach der Anzeige der Ortsbehörde Kartoffeln nicht mehr vorrätig sind, 3 Brotmarken alle übrigen, hiervon nicht betroffenen Personen beiderlei Geschlechts, gleich viel welchen Alters und Einkommens, — also auch die Selbstversorger und deren Gesinde. II. Die Brotmarken können vom 18. Juli 1916 ab bei den Ortsbehörden entnommen werden. III. Vorstehendes gilt auch für den Bezirk der revidierten Stadt Pulsnitz, nicht aber für den der Stadt Kamenz. Kamenz, den 12 Juli 1916. Der Kommunalverband der König!. AmtshaupLmannschaft. Die Kriegsfamilienunterstützungen (2. Hälfte des Betrages) sind Sonnabend, den 15. Juli von 8—12 Uhr vorm. abzuheben. heftige Kämpfe entbrannt. Die Engländer griffen heute früh im Abschnitt Wald Mametz— Boudevon an und wiederholten ihre Anstreng ungen im Wäldchen von Trones, wo sie gestern abend bereits durch einen schnellen Vorstoß unserer Reserven empfindlich getroffen waren. Nachdem die ersten Versuche blutig abge schlagen waren, sind neue Angriffe im Gange. Die Franzosen haben mit ihren gestrigen vergeblichen Angriffen in Gegend von Barleux und westlich von Estrees den zahlreichen Miß erfolgen der letzten Tage neue Enttäuschungen hinzugefügt. Weder sie selbst noch ihre schwar zen Freunde haben auch nur einen Schritt Geländes gewinnen können. Westlich der Maas sind Wiedereroberungs versuche gescheitert. Sie wurden in der Gegend der Feste Souville durch unser Feuer unter bunden und bei der Feste Lauffee glatt abge wiesen. Achtung! Schläuche und kallbsnMerlrei'-Mung m GorrrSImaslf, öretnig u. üsu5«a>ae. Innungsversammlung Montag, den 17. d. M. abends 8 Uhr im Gasthof zum „SergkeU-r". Tagesordnung: 1. Lossprechen eines Ausgelernten; 2. Aufnahme der neu eingestellten Lehrlinge; 3. Geschäftliches. Der Obermeister. G. Gebler. U8. Uorstandsmitglieder pünkt lich Vs Stunde früher. Erlaubnis eines Militärbefehlshabers oder einer, — ... .... -- , von ihm mit der Erteilung der Erlaubnis be-! -schläuche zuständige Ortsbehörde zu melden. Brotmarken und Butterkarten Sonnabend, den 15. d. M. nachmittags von 2—6 Uhr in der oberen Schule vom Eberl-Bräu, München, sehr bekömmliches Erfrischungsgetränk empfehlen Maria verw. Haase, sagen wir Allen Beiderseits der Somme sind von neuem Front zurückgeschlagen. - - - . Deutsche Patrouillen brachten ber ObM-, Beaulon und südlich Markirch Gefangene el - Östlicher Kriegsschauplatz- . Heeresgruppe Linsingen: An der Stochsd warf ein Gegenstoß bei Czarecze nördlich Bahn Kowel—Barno über den Abschnitt gV Russen zurück. 160 Mann wurden gefE^ genommen, 2 Maschinengewehre wurden erd Unsere Flugzeuggeschwader wiederholten Erfolg ihre Angriffe östlich des Stvchod- Bei der Armee des Grafen Bothmer der Feind in die vorderste Verteidigung ein und wurde wieder durch GegenangNm Grüner Baum, Großröhrsdorf. Sonntag, den 16. Juli 1916: Dresdens altrenommierteste Variete-Gesellschaft (M. Eisold). Zeitgemäßes Programm. Nur erste Kräfte. MeOs RbenÄ-VoMsNung! Anfang 8V2 Uhr! Anfang 8V2 Uhr- . Mor-verkauf 40 Wfg. Abendkaste 50 Ws- GoUerre Uoeveekvnf: im Geünen Kaum, bei Herrn Pani Schöne mw Snchd^nckerri Bretnig. ZZckMer. — (M. I.) Aufkauf von Eiern, Quark und Geflügel. In letzter Zeit hat die Unsitte überhand genommen, daß Privat personen, Händler und Militärpcrsonen von Ort zu Ort und von Gehöft zu Gehöft gingen und alles an Eiern, Quark und Geflügel zusammen kauften, dessen sie habhaft werden konnten. Neben anderen unerwünschten Folgeerscheinungen zeitigte dies eine starke Preistreiberei und eine fast völlige Ausschaltung des bisher üblichen Verkehrs mit den genannten Erzeugnissen, der in Sachsen — abgesehen von gewerbsmäßigen Händlern — in der Hauptsache durch Boten- und Butterfrauen sowie auf Wochenmärkten vermittelt wurde. Dieser zum Schaben der Volksernährung herangebildete Zustand soll durch die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 19. Juni 1916 über den Aufkauf von Eiern, Ouark und Geflügel beseitigt werden. In erster Linie wird dabei bezweckt, die Preis treiberei zu unterbinden und den Handel mit den genannten Lebensmitteln in die geordneten, im Frieden üblichen Bahnen zurückzulenken. Es ist deshalb dem Verbraucher verboten, außer halb seiner Wohnsitzgemeinde ansässige Vieh- uno Geflügelhalter zum Zwecke des Einkaufs von Eiern, Quark und Geflügel aufzusuchen und bei ihnen die bezeichneten Lebensmittel zusammenzukaufen. Es ist jedoch zulässig, daß der Vieh- und Geflügelhalter die Waren von außerorts her dem Verbraucher ins Haus zu trägt oder schickt. Derlei herkömmliche und K AI iM-I'iSOÜ! MIMI kesrg iisrn. MeLsMer.