Volltext Seite (XML)
«gemeiner Metzer Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags i/zll Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag ^11 Uhr einzusenden. I ns e r a t e, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pfg. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 1b Pfg-, nn amt lichen Teil 20 Pfg. und im Reklameteil 30 Pfg., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größere» Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Der Allacmeine Anzeiger erscheint wöche.Uiuh zwciMat: Mittwoch und Sonnabend. Abonncmcntsprcis: viertel jährlich ab Schalter 1,05 Mk. bei ireter Eilsendung durch j Boten ins Haus 1 VAark 25 Pfennige, durch Lie Post 1,v5 Markausschi. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch nuscrc , Zeitnngsbolcn gern entgegen. Amtsblatt für dir Grlsßeljörde und den Hemeinderal zu Nretnig Loiralllnreiger für sie viMstten Sretnig, Zroßräbrräsrs. ^suzivaläe, frz«lte«lbal unü ilmgegrnä. k»— - Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. 57. Sonnabend, den 15. Juli 1916. 26. Jahrgang Selbstversorger. k l. Nach der Bundesratsbekanntmachung vom 28. Juni 1915 in der Fassung der Bundes- "Mkanntmachung vom 29. Juni 1916 dürfen auch in dem am 16. August 1916 beginnenden Erntejahre Unterncbmer landwirtschaftlicher Betriebe zur Ernährung der Selbstversorger ! den Kopf und Monat 9 Kg Brotgetreide (oder anstatt 1 Kg Brotgetreides 800 g Mehl) Menden. k Als Selbstversorger gelten: Der Unternehmer des landwirtschaftlichen Betriebes, .^hörigen seiner Wirtschaft einschließlich des Gesindes sowie ferner Naturalberechtigte, ^sondere Auszügler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Brotze le oder Mehl zu beanspruchen haben. Die Reichsgetreidestelle wirb unter Berücksichtigung der Vorratsermittelung vom Herbst 1916 Nonien, ob die Sätze von 9 kg Brotgetreide und 800 g Mehl bcizubehalten oder welche M an ihre Stelle zu setzen sind. Diejenigen Landwirte, welche in der Zeit vom 16. August 1916 bis 15. August 1917 Telbstversorgungsrecht Gebrauch machen wollen, haben dies, auch soweit die Bohner der Rittergüter in Frage kommen, bis spätestens Sonnabend, den 22. Juli d. I., jji für ihren Betrieb zuständigen Gemeindebehörde (Stadtrat, Bürgermeister, Gemeindevor- 1 Mzuzeigen und dabei anzugeben Iis> 1'' ""eviel Personen sie in den Monaten August 1916 bis August 1917 durchschnitts " beköstigen haben und ob sie das Brot beim Bäcker Herstellen lassen oder zu Hause backen wollen. !<lli genannten Zeitpunkte eingehende Anzeigen können keines- Us berücksichtigt werden. Hierbei wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nach gesetzlicher Bestimmung nur ^Euigen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe als Selbstver- s,^dr anzuerkennen sind, welche Vorräte an dem für ihre und die Ver- HMng Angehörigen ihrer Wirtschaft erforderlichen Brotgetreide und auf die ganze Versorgungszeit (also bis 1S. August 1917) nach- können. yH^zügllch der Ausgabe und Einrichtung der Mahl- und Verbrauchsbücher, die vn nächsten Erntejahr zu führen sind, wird noch besondere Verfügung ergehen. 2 Gemeindebehörden erhalten die erforderlichen Vordrucke sofort zugestellt. Sie sind in auszufertigen, von denen 1 Stück an die Königliche Amtshauptmannschaft bis zum "Illi 1818 einzusenden, das andere aber bei den Gemeindeakten aufzubewahren ist. Kamenz, den 12. Juli 1916. Königliche Amtshauptmannschaft. Stadträte zu Kamenz und Pulsnitz. Fleischversorgung betreffend. y. l. Allgemeines. ^lsti lri der Verordnung des Kommunalverbandes vom 18. Mai 1916 enthaltenen "mngen iiber die Fleischversorgung wird hiermit anderweit ausdrücklich hin- Danach gilt nach wie vor Folgendes: Verkauf der Wochenmindestmenge hat Mittwochs und Donnerstags zu er- >i^ Igen Abgabe des Wochenabschnittes der Bezugskarte. Verfügt der Kundenfleischer nicht Menge, so hat er den Wochenabschnitt auf Verlangen zu kennzeichnen. Der betreffende der Bezugskarte kann dann am Sonnabend der Woche dis 18 Uhr früh bei äderen Fleischer des Bezirks die Fleischmenge kaufen. Der freie Verkauf an den senden darf erst von 18 Ahr an erfolgen. Abgabe von Fleisch (frischem Fleisch, Gefrierfleisch, Wild) — sei es durch sij es in Gastwirtschaften oder durch die Freibank — darf nur gegen Abgabe Aij ^eischmarken erfolgen, und zwar dürfen jetzt nur die neuen seit dem 10. Juli Fleischmarken abgegeben und in Empfang genommen werden. Die alten Fleischmarken ^gültig und werden bei der Kontrolle nicht berücksichtigt. Der freie Verkauf an den Sonnabenden von 10 Uhr an kann bei irgend einem Fleischer .Legung der Bezugskarte erfolgen. Abgabe von Gefrierfleisch gelten die von den Gemeindebehörden hierzu erlasse- ^stimmungen. . II. Gastwirtschaften usw. betreffend. Gastwirtschaften, Volksküchen, Krankenhäuser und ähnliche Großbe- , hiermit neu angeordnet, daß über jeden Fleischbezug auf Grund der Bczugskarte llleischcr eine Bescheinigung über dre tatsächlich gelieferte Menge Fleisch auszustellen Inhaber von Gastwirtschaften darf Fleisch — außer gegen Vorlegung — nur gegen Ablieferung der der Fleischmenge entsprechenden Anzahl ^z^arke« abgegeben werden. Aller 4 Wochen, das erste Mal also nach Ablauf ! 1916, haben die Inhaber der genannten Betriebe die in den letzten 4 Wochen „Mten Fleischmarken zusammen mit den erwähnten Lieferscheinen und den Fleischbezugs- v der Amtshauptmannschaft zur Nachkontrolle einzureichen. Entspricht dir abge- dex x^chmavkenzahl nicht der in dem genannten Zeitraum bezogenen Fleischmenge, so ist Herabsetzung der auf die Bczugskarte 6 zugelassenen Fleischmenge zu rechnen. Di, III. Verkehr mit Wild. s Iagdberechtigten und Iagdpächter, die im Bezirk der Amtshauptmannschaft haben ein Tchutzbuch zu führen, aus welchem dec Tag des Abschusses, ^7^ ""d Gewicht des erlegten Wildes zu ersehen ist. Als Gewicht ist möglichst so- stmge anzugeben, das das betreffende Stück Wild kur; nach dem Abschuß schätzungs weise hat, als auch das Gewicht des Wildes in zerwirktem Zustande (ohne Eingeweide, Kopf, Fell usw.) Nach Ablauf von je 4 Wochen, das erste Mal nach dem 5. August dieses Jahres, sind die Schußbücher mit den vereinnahmten oder zurückbehaltcnen Flcischmarken und den Liefer scheinen der Amtshauptmaunschaft emzurcichen. Ueber die Verwendung von Flcischmarken gilt folgendes: I. Will der Jäger erlegtes Wild selbst behalten, so hat er die entsprechende Anzahl Fleisch marken von seiner Fleischmarkenkarte abzntrcnueu und mit dem Schußbuch der Amtshauptmann schaft einzusenden, erstmalig nach dem 5. August d. I. 2. Bei der Abgabe an Privatpersonen und Gastwirtschaften und sonstige Verbraucher ist die entsprechende Anzahl Flcischmarken, bei der Abgabe an Wildhändler ist eine von diesem aus gestellte Bescheinigung über die erhaltene Fleischmenge dem Jagdbercchtigten auszuhändigen. 3. Die Fleischmarkeu brauchen nicht auf die zur Zeit der Abgabe des Wildes laufende Woche zu lauten, sie müssen aber in der laufenden Fleischmarkcnpcriode (zur Zeit bis 3. Sep tember) gültig sein. Iv. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen und gegen die Bestimmungen der Verordnungen oom 18. Mai 1916 werden mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Der Kommunalverband der König!. Amtshauptmannschaft Kamenz, am 11. Juli 1916. Hüne Nachrichten. Russische Angriffe wurden südöstlich Mikuliuzyn und am unteren Stochod abgewiesen; am L>tochod wurden in den beiden letzten Tagen 2000 Russen gefangengenommen. Südöstlich des Suganer Tales wurde ein star ker italienischer Angriff abgeschlagen; beim Rückzüge verloren die Italiener über tausend Mann. Oesterreichisch-ungarische Flieger belegten das Seearsenbl von Spezia, die Stadt Ravenna und die Batterien von Cersini erfolgreich mit Bomben. Ein russischer Ministerrat beschloß die Neuge staltung der Munitionserzeugung, um Ruß land unabhängig von England zu machen. Ein russischer Kriegsrat unter Vorsitz des Zaren beriet über die Fortsetzung der Offensive, wo bei sich große Meinungsverschiedenheiten er gaben. Lord Lansdowne gab im englischen Oberhause die Erklärung ab, daß eine Begnadigung der irischen Aufständischen nicht erfolgen werde. Am Stochod schlugen österreichisch-ungarische Truppen beiderseits der vom Sarny nach Kowel führenden Bahn einen Angriff ab. Der österreichisch-ungarische Generalstabsbericht dementiert die in den russischen Generalstabs berichten enthaltenen hohen Gefangenenzahlen. Italienische Angriffe scheiterten unter den schwersten Verlusten an der ganzen Front. Die italienischen Ofsiziersverluste erhöhten sich bis zum 2. Juli auf 6 Generale, 77 Obersten, 125 Majore, 660 Kapitäne und 2707 Leutnants. Das amerikanische Staatsdepartement wird dem englisch-französischen Einspruch gegen das Unterseeboot „Deutschland" voraussichtlich keine Folge geben. In Hamburg trafen wieder Austauschverwundete aus Rußland ein; bis jetzt sind insgesamt 10000 Verwundete aus Rußland zurückge bracht worden. ümiiche; uns ZiicvWeL. Bretnig. Der Unteroffizier Ewald Schäfer im Landwehr-Reg. Nr. 101 (Graf Pfeil), geb. aus Bretnig, erhielt das Eiserne Kreuz. S. ist bereits mit der Friebrich-August- Medaille ausgezeichnet worden. Bretnig. Mit dem Eisernen Kreuz zwei ter Klasse wurde der Offizier-Stellvertreter Georg Heinrich von hier im Infanterie-Regiment Nr. 103 ausgezeichnet, der bereits jJnhaber der Ba dischen Silbernen Verdienstmedaille ist. Bretnig. Der Zwcigverein „Rödenal" des „Evang. Bundes" hielt am 12. d. M. Haupt versammlung ab, in der Neuwahl des Vorstan des erfolgte. Der neugewählte Vorsitzende sprach über Arbeitsziele des Evang. Bundes. Er be tonte die Liebestätigkeit in der Diaspora und die aufklärende und vertiefende Arbeit am deut schen Volke, die friedliche Durchdringung des öffentlichen Lebens mit evangelischem Geist, der dem deutschen Volke seit den Tagen der Refor mation die jetzt so bewährten inneren Kräfte ver lieh. Der Evang. Bund will ein Gemeinplatz der evangelischen Deutschen aller Stände sein, die von Liebe zu ihrem Volke und von Freude an seinem religiös-sittlichen Wachstum beseelt sind und sich zusammentun, den Fragen des deutschen Volkslebens nachzugehen und seine geistigen Güter zu mehren und zu wahren. Den Ausführungen folgte eine anregende Wechselrede über die Gestaltung des Vereinslebens. Bretnig. Die Volksspende für deutsche Kriegs- und Zivilgefangene ergab 255 Mk. 30 Pfg. Den opferbereiten Gebern und auch den jugendlichen Sammlern sei hierdurch herzlichst gedankt! Grohröhrsdorf. Das Eiserne Kreuz erster Klasse wurde dem Oberstabsarzt Dr. Reinicke verliehen. Pulsnitz. (Uebungsflug.) Der Unteroffi zier Sattler (Oesterreicher) von der Militärflieger schule „Kondor" Großenhain unternahm am Mittwoch abend einen Uebungsflug und landete hierselbst auf einer Wiese, nicht ahllend, daß die selbe sumpfig sein könnte. Als die Auflaufräder de« Doppeldeckers den Boden erreichten, blieben sie infolge der Schwere des Flugzeugs im Sumpf stecken, das Flugzeug überschlug sich und der Propeller zerbrach. Glücklicherweise hat der Führer des Flugzeuges keinen Schaden genom men. Den neuen Propeller brachte ein zweites Flugzeug, welches gestern — Donnerstag — nachm. 3 Uhr hier landete. Um 5 Uhr stiegen beide Flugzeuge wieder auf. Pulsnitz. Die in letzter Zeit in den Stein brüchen von Ober- und Niedersteina ausgeführ ten Bleirohrdicbstähle sind in Gemeinschaft der hiesigen Polizei und der Landgendarmerie in 3 Schulknaben aus Niedersteina ermittelt worden. Der Dieb lief gerade beim Verkauf des Bleies in einem hiesigen Geschäft den Beamten in die Hände. Um die Beamten ircezuführen, nannte er einen fremden Heimatsort. Kirchcnnachrichlen von Bretnig. 4. Sonntag n. Tr., den 16. d. M. 18 Uhr vorm. Predigtgottesdienst (Herr Pf. Brusiig- Hauswalde.) Freitag, d. 2I. d. M. 8 Uhr abends Kriezs- betstundc. Geboren: dem Bandweber Paul Rudolf Koch am 9. d. M. e. S. Getauft: Bruno Richard Johannes, S. d. Maurers Julius Richard Bruno Fichte und dec Martha Hedwig geb. Boden. G e st v r b e n: die Auszüglerin und Witwe Maria Haase geb. Witschas, 78 I. 1 M. 26 T. alt, am 8. d. M. — am 11. d. M. beerdigt. Jungfrauenvcrein (Ecwachs.-Äöt.) : Mittwoch, den 19. d. M. Vereinsabend.