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Allgemeiner Anzeiger Amtsblatt für die Hrtsöeljörde und den Kemeinderat zu Mretnig kolkzl-Nnrelgrr Mr äie Srts»aNen Sretmg, grsßröbrrcksrf siz«5walcle, fran»e»tdsl und llmgegenä Inserate, die 4 gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., im amtlichen Teile 20 Pfg„ sowie Bestellungen aus Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags i/z11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag V2H Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 4 Mittwoch, den 12. Januar 1916 26. Jahrgang 2. Die Eingänge an Butter bei den Händlern, desgleichen, soweit sie nicht durch Butter- o. ZL. Die türkische Sondergesandtschaft ist am Sonn- Chemnitz. (Straßenbahnwagensührerinnen.) inunas-i^ städtischen Straßenbahn hier sind 150 decken. Angriffe feindlicher gefangen, griff die lag in Dresden eingetroffen. Nordwestlich von Massiges führten unserer Truppen zur Wegnahme Gräben; 423 Franzosen wurden 3 Maschinengewehre erbeutet. Ein deutsches Flugzeug-Geschwader tes I«, cb- U. »r«, lll en Oerilicbe; unti Sälvsisive;. — Die Bestandaufnahme vom 16. November 1915 hat ergeben, daß die Brotgctreidevorräte im Deutschen Reiche ausreichen, um die Be völkerung und das Heer bis zur nächsten Ernte !«nd Empfangsbestätigungen nachzuweisen. Erfolgt jedoch die Lieferung der Butter an Händler nicht durch die Post oder die Eisen bahn (also im Nabverkebr), so bat der Lieferant oder sein Beauftragter (Bote) die Lieferung dem Händler in dessen Nachweisbuch eigenbändig zu quittieren) der Händler bat aber auch in diesem Falle dem Erzeuger über die gekaufte Menge eine Empfangsbestätigung aus- Bautzen. In oer den Bereinigten Bautz- ' ner Papierfabriken gehörigen Papierfabrik Ober gurig brach am Sonnabend nachmittag gegen 3 Uhr in einem Nebengebäude ein Schaden feuer aus, das einen Teil dieses Gebäudes zer störte. Die Fabrikation erleidet keine Unter brechung. -o Ein Kampfgenosse des General feldmarschalls v Mackensen aus dem Feldzuge 1870 71 ist der in Löbtau lebende frühere Gärmereibesiyer Friedrich Richter, dec mit dem damaligen einjährigen schwarzen Husa ren so manche Patrouille ritt und mit ibm als Unteroffizier den ganzen Krieg mitmachte. Die treue Kameradschaft zwischen Beiden hat bis Zur Ausführung der Bekanntmachung der Kommunalverbäude der Kreishauptmannschaft Bautzen über feindlichen Etappenei nrichtuugeü in Furnes an. Bei Berestiany wurde der Vorstoß einer stärkeren russischen Abteilung abgeschlagen. In Ostgalizien fanden am Sonntag keine größe ren Kämpfe statt, nur bei Toporoutz wurde abends ein feindlicher Angriff abgewiesen. Die gegen Berane vordringenden k. u. k. Trup pen haben die Montenegriner neuerlich von mehreren Höhen geworfen und Bioca erreicht. Das englische Schlachtschiff „Edward" ist auf eine Mine gelaufen und gesunken. Die Be satzung ist gerettet worden. Die neue Vorlage über eine weitere Besteuerung des Tabaks wird den gesetzgebenden Körper- ! schäften spätestens Anfang März zugehen. l Der französische Finanzminister Ribot erklärte, der Erlös der ersten Kriegsanleihe werde die I Kuratorium der Reichsgetreidestelle hat daher beschlossen, unter vorläufiger Aufhebung der freieren Maßnahmen zu den Bestimmungen des Verteilungsplanes des- vorigen Jahres, zurückzu kehren und die Tageskopfmenge wie im Früh jahr 1915 festzusetzen. Für die Bedürfnisse der Schwerarbeiter nach stärkerer Brotration wird, mit den Eltern wieder Verbindung zu gewinnen, brach das junge Mädchen, das bicr eine Stel lung angenommen hatte, durch alle die Aufre gungen plötzlich zusammen und starb. beute fortbestanden, wovon ein reger Briefwech sel und Kartenaustausch zeugt. 1. Die Butterkarten werden zunächst auf einen Zeitraum von 3 Woche« (und zwar auf die Zeit vom 10. bis 30. Januar 1916), sodann auf je 4 Wochen im voraus ausgegeben. 2. Ort und Zeit der Kartenausgabe ist von der Octsbehörde bezw. der von dieser mit der Ausgabe betrauten Stelle in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. 3. Als Ausweis sind von den Personen, die Butterkarlen entnehmen wollen, die Aus weiskarten für Brotmarken bezw. von Selbstversorgern, die trotz der Vorschrift in § 5 Abs. 1 bezw. H 6 Abs. 2 der eingangserwähnten gemeinsamen Bekanntmachung Anspruch auf Butter karten haben, die Mahl- und Verbrauchsbücher mitzubringen. 4. Die Ortsbehörden haben über die Kartenausgabe genau Buch zu führen, aus dem hervorgeht, an wen und wieviel Karten ausgegeben worden sind. 5. Die von den Erzeugern und Händlern vereinnahmten Butterkarten sowie Lieferungs- und Empfangsbestätigungen (vergl. Punkt IV Ziffer 2) sind zu sam meln und den kontrollierenden Personen auf Verlangen vorzulegen. Das erste Mal sind die vereinnahmten Karten usw. binnen 3 Tagen nach Ablauf von t Vü !->- ck kür ntrÄx- ktrnte, b. <1. ür,, ote- «>«- itto, bare 0., UNK str- 2. -c. 3 Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmung (also nach Ablauf des 30. Januar 1916)' später binnen 3 Tagen nach Ablauf vvn je 2 Wochen, also nach Abschluß einer Brot markenperiode, in einem verscklossenen Umschläge an die Ortsbehörde abzugeben. Auf dem Umschläge ist der Name des Erzeugers oder Händlers anzugeben; ferner ist darauf zu vermerken, wieviel Buttermorken, Lieterungs- oder Empfangsbestätigungen sich in ihm befin den und für welche Zeit sie gelten bez. auf welche Mengen sie lauten. Hierzu sind die amt lich vorgeschriebenen Umschläge zu benutzen, deren Vordrucke genau auszufüllen sind. Die Um schläge sind bei der Fa. H. Baßlers Nachf. Friedr. Siedt, Kamenz, von der Gemeinde zu be- zieben, die sich die Kosten von den Beteiligten zurückerstatten lassen kann. Die Umschläge sind von der Ortsbehörde sorgfältig aufzubewabren. 6. Die Ortsbebörde hat ein genaues Verzeichnis der in ihrem Bezirk ansässigen meldepflichtigen Erzenger und Händler zu führen (zu § 11 Absatz 2) 1. Jeder Erzeuger, der Butter in den Verkehr bringt, sowie jeder Händler ist ver pflichtet, über die selbsterzeugte oder die von ihm bezogenen oder die 'ihm zugewiesenen Butter mengen ein Nachweisbuch über den Butterumsatz zu führen Hierzu ist der amt lich vorgeschriebene Vordruck zu verwenden, der in der Buchdruckerei von H. Baßlers Nachf. Friedr. .-.-„-MM Gallipoli neun Geschütze abgenommen und ein mit Truppen gefülltes feindliches Schiff versenkt. Am Hirzstein wurde ein Graben zurückerobert; dabei wurden 20 Offiziere, 1083 Jäger ge fangengenommen und 15 Maschinengewehre erbeutet. An der beßarabischcu Grenze haben die Ruffen ihre Angriffe am Sonnabend nicht wieder holt, sondern sich aus Geschützfeuer beschränkt. Nordöstlich von Berane wurden die von den Montenegrinern besetzten Höhen erstürmt, wobei ein Geschütz erbeutet wurde. Die verhafteten Konsuln des Vierbuudes in Saloniki sind auf dem französischen Kriegs schiff, ans oem sie interniert wurden, in Toulon angekommen. - zücht e ZU; )cmn nm- i bei i ich zvon weis glich Zuwiderbandlungen gegen die vorstehenden Ausführungsbestimmungen werden auf Grund der in § 15 der eingangserwähnten gemeinsamen Bekanntmachung angezogencu Gesetzesbestim mungen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld bis zu 1500 Mk. bestraft. Vl. Die vorstehenden Ausführungsbestimmungen treten am 10. Januar 1916 in Kraft. Kamenz und Pulsnitz, am 7. Januar 1916. Die Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz. Die Stadträte zu Kamenz und Pulsnitz. vom 3. dieses Monats — Kamenzer Tageblatt Nr. 4 — wird für den Bezirk der Amtshaupt mannschaft Kamenz, einschließlich der revidierten Städte Kamenz und Pulsnitz, folgendes bestimmt: (zu § 4 Absatz 2) Die Inhaber von Bäckereien, Konditoreien, Kaffees, Gast-, Schank- «nd Speisewirtschaften, Klnblokale, Automatenrestaurants und Kantinen» sowie die Leiter von Kinder, Kranken- und sonstigen Verpfleganstalten «ud ähnlichen Unternehmungen hahen bis zum 1». dieses Monats bei der Orts behörde ihres Wohnorts anzuzeigen, welche Menge Butter sie im Oktober 1915 nachweislich ver braucht haben. Als Nachweise hierfür gelten Rechnungen, Lieferscheine usw. In welcher Höhe diesen Betrieben Butterkarten zuzuteilen sind, wird von der Ortsbehörde bestimmt. Es darf ihnen jedoch höchstens bis zur Hälfte des von ihnen nach Absatz 1 nachgewiesenen Verbrauchs zugebilligt werden. (zu 8 9) Die Ortsbehörden haben denjenigen Haushaltungsvorständen und Leitern von Anstalten, I zustellen. 3. Bei der Ablieferung der Butterkarten usw. (siebe oben lll Ziffer 5) ist der Ortsbehörde gleichzeitig das Nachweisbuch zur Prüfung vorzulegen. Ueber die Prüfung ist ein kurzer Ver merk in dieses zu bringen Vorgefundene Unstimmigkeiten sind, soweit sie nicht aufgeklärt werden, der Königlichen Amtshauptmannschaft und, wenn der Erzeuger oder Händler in den Städten Kamenz und Pulsnitz wohnt, an den Stadtrat zu Kamenz bez. den Stadtrat zu Pulsnitz unverzüglich anruzeigen. 4. Die Kontrollierenden Personen sind befugt, sämtliche Betriebs-, Geschäfts-, Vorrats-, Wirtschafts- und Abstellräume der Buttererzeuger und Händler zu betreten, Einsicht in die vorhandenen Bücher, Rechnungen, Empfangsbestätigungen und sonstigen Geschäftspapierc zu nehmen und Auskunft über die Betriebs- und Geschäftsoerhältiiisse zu fordern. Kurze HErMen.' In der Nacht zum Sonntag wurden die Eng länder unter schweren Verlusten von der Halbinsel Gallipoli vollständig vertrieben. Die türkischen Truppen haben dem Feinde bei U8- K«, N-, »I- t«. ult. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Aboimementsvreis, - ... .... ft,.,. ' ....... emschl. des allwöchentlich beigegcbenen,,Illustrierten llntcrhaltungsblattes" vierteljährlich ab Schalter 1 Mark, den Allgem. Anzeiger Hünen anher unserer Expedition auch unsere sämtlichen Zeitungsboten jeoerzeii oer freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 20 Pfennige, durch die Post 1 Mark ausschl. Bestellacld. gern entgegen. — Bei aröheren Aufträgen u. Wiederholungen gewähren wir Rabatt nach Uebereinkunf:. I öffentlicher Bezirkstag statt. Langebrück. (Todesfall.) In diesen Tagen wurde hier eine junge Ostprenßin beerdigt, deren Eltern von ihrem Rittergute in die russische Ge fangenschaft verschleppt worden sind, während sie selbst, der russischen Sprache mächftg, lausen ge lassen wurde. Drei ihrer Brüder sind schon im Kampfe gefallen. Nach vergeblichen Versuchen, Die türkische Regierung hat als Vergeltungs maßregel gegen die Verhaftung der Konsuln j in Saloniki die Festnahme französischer und englischer Botschaftsbeamten verfügt. Der Balkanzugsverkehr beginnt von Berlin und München am 15. und von Konstantinopel am 18. Januar. Die amerikanische Regierung hat an England eine Note gerichtet, in der sie über Vie Zen sur der Postsendungen Klage führt. Schaffnerinnen tätig. Sie erweisen sich als so brauchbar daß nunmehr auch Wagenführerinnen für die <^raßenbahn ausgebildet werden sollen. Chemnitz. (Lagung.) Hst,- fand eine Ta gung der Ve'neler der Kriegsausschüsse für Kou- uu„entcmn:ere„en Es wurde die Grün- dung ^-nes Landesvereins fsi, Königreich Sacbjen befeblopen.. Anstalt zugeteilten Butterkarten billigere Butter zu entnehme». Die Vorzugskarten sind mit lausender Nummer zu versehen. Die Ortsbehörde hat bei etwaigem Eingang vvn billigerer Butter unter Bekanntgabe der Verkaufsstelle zu bestimmen, falls die Butter nicht für sämtliche Vorzugskarteninbaber ausreichen sollte, welchen Nummern das Bezugsrecht zunächst eingeräumt werden soll. Die Verkaufsstellen dürfen die billigere Butter nur an Vorzugskarteninhaber nach Weisung der Ortsbehörde abgeben. Die Vorzugskarte ist nicht übertragbar. Einen Anspruch auf Versorgung mit billigerer Butter gewährt sie nicht. lll. (zu § io) Siedt, Kamen,, erhältlich ist. Das Nachweisbuch ist wochenmekse zu führen. Als Woche gilt der auf der Butter- denen nach § 9 der eingangs erwähnten gemeinsamen Bekanntmachung vorzugsweise I karte bezeichnete Zeitabschnitt. billigere Butter zuzuführen ist, auf Antrag eine auf den Namen lautende, niit dem Ge- 2. Die Eingänge an Butter bei den Händlern, desgleichen, soweit sie nicht durch Butter meindestempel versehene »»Vorzugskarte für billigere Butter" auszustcllen. Diese karten belegt werden, die Abgänge bei den Erzeugern und Händlern sind durch Lieferungs« Vorzugskarte weist seinen Inhaber aus, auf die seinen Haushaltungsmitgliedern bezw. seiner ' Freigabe von Hinterkorn uod Futterschrot, ge ringere Ausmahlung und Erhöhung der Brot ration, bei Verbrauchern und Landwirten die Auffassung erweckten, als wenn unsere Vorräte überreichlich und Vorsicht nicht mehr von nören ! wäre. Diese Auffassung ist irrtümlich. Wir müssen auch im zweiten Jahre streng haushal ten, wenn wir nicht nur ausreicheu, sondern auch mit einer hinlänglichen Reserve ins nächste Wirtschaftssahr hinübergehen wollen. , Das l zu ernähren. Es hat sich aber gezeigt, daß die freieren Maßnahmen, welche bei Beginn des zweiten Wirtschaftsjahres getroffen wurden, wie bisher, ausreichend gesorgt werden. (Amt lich. W. T. B.) Kamenz. Sonnabend, den 15. Januar 1916, vormittags 9 Uhr findet im Sift Kriegskostcn nicht über den März hinaus l saale der Königlichen Amtshauptmannschaft