Volltext Seite (XML)
MA H H ugtmtnltr AMMr. Amtsblatt für die Ortsbehörde und den Gemeinderat zu Bretnig. Lokal-Anzeiger für die Ortschaften Bretnig, Hauswalde, Großröhrsdorf, Frankenthal und Umgegend. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Lbonnementspreis inkl. des allwöchentlich beigegebenen „Illustrierten Unterhaltungsblatte«" vierteljährlich ab Schalter 1 Mark, bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 0 Pfennige, durch die Post I Mark exkl. Bestellgeld. Inserate, die 4gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., sowie Bestellungen auf den All« gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition auch unsere sämtlichen Zeitungeboteu jederzeit gern entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen gewähren wir Rabatt nach Nebereinkunst. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittag Vz11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag l/»11 Uhr einzusenden. Inserate, welche in den oben vermerkten Geschäftsstellen abgegeben werden, werden an gedachten Tagen nur bis vormittag» 9 Uhr angenommen. Schris'tleilung, Druck und Verlag von N. Schurig, Drelnig. Nr. 34. Mittwoch den 29. April t9«3. 13. Jahrgang. Schanlwesen betreffend. Die Gast- und Schankwirte des hiesigen Bezirks werden auf die unten abgedruckten Bestimmungen in § 134 und H 135 der Armenordnung sowie daraus hingewiesen, daß ihnen lach § 53 der Gewerbeoronung die erteilte Schankerlaubnis zu entziehen ist, wenn sie ihr bewerbe zur Förderung der Völlerei r:. mißbrauchen oder wenn begründete Besorgnis dazu 'orliegt. Für Handlungen ihrer Familienangehörigen und Dienstboten werden sie in der lieget verantwortlich zu machen sein. Römgliche Amtshauptmannlchast Kamen?,^» AM»«- von Erdmannsdorff. 8 134. Schankwirte, welche wissentlich Perso-.en, die öffentlich Unterstützung genießen, und solchen Leuten, von denen ihrer sich äußerlich kundgebenden Persönlichkeit nach sich vermuten läßt, daß sie dem Müßiggänge obliegen und von Bettelngehen oder anderem unrechtmäßigen Erwerbe leben, das Aufliegen, Zechen und Spielen in ihren Schankstätten gestatten, sind mit Geldstrafe bis zu emhundersünfzig Mark oder mit Haft zu bestrafen. 8 135. In gleiche Strafe verfallen Schankwirte, welche Kindern, Schulknaben und Lehrlingen das Aufliegen in Schankstätten, anders als in Begleitung erwachsener Personen, denen sie angehören, bei sich verstatten, sowie diejenigen Wirte, welche es begünstigen, daß in ihren Schankstätten Trinkgäste sich in Branntwein und anderen geistigen und starken Getränken übernehmen und Zank, Schlägerei und andere Exzesse vornehmen, wenn sie auch sonst keine eigene Veranlassung dazu gegeben, oder daran selbst keinen Teil genommen haben. Die Wirte sind in allen diesen Beziehungen für die Nachlässigkeiten der Ihrigen, denen sie die Aussicht auf die Gäste überlassen, verantwortlich. Oerttiches und Sächsisches. Bretnig. Am Sonntag beging in ani- niertester Weise der Handwerkerverein im Rasthof zur goldnen Sonne sein diesjähriges -tistungssest durch Ball. — Am gleichen ^age hiest auch die Ortsgruppe Großröhrsdoif- Bretnig vom deutschnationalen Handlungsge Wen-Verband Hamburg ihr 4. Stiftungsfest im Gasthof zum deutschen Hause ab. Der Abend wurde auSgcfüllt durch fein ausgeführte Konzertstücke und gediegene humoristische Vor lage des Herrn Hübschmann-Dresden, sowie durch Ball. Da» Fest nahm einen recht fröh- "chen Verlauf. — Zur Warnung für Vogelsteller. Nachdem d>e Rückkehr unserer Frühtlngssänger ziemlich sendet ist, treiben auch die Vogelsteller wie- ^r ihr unsauberes Handwerk. Es sei darauf Angewiesen, daß das Einfangen und Töten wchgenannter Vogelartcn bei Strafe bis zu iäO M. gtzer entsprechender Haft verboten st: Blaukehlchen, Rotkehlchen, Nachtigall, Grasmücke, Rotschwänzchen, Steinschmätzer, Wiesenschmätzer, Bachstelze, Zaunkönig, Pirol, Goldhähnchen, Meise, Ammer, Fink, Hänfling, ö"sig, Streglitz, Baumläufer, Wiedehopf, Lerche, Star, Dohle, Fliegenschnäpper, Kuk- 'uck, Specht, Bussard und Eule mit Ausschluß !>es Uhus. Kamenz. Der konservative Verein für Kamenz und Umgegend stimmte in seiner ätzten Generalversammlung einstimmig der Kandidatur des bisherigen Reichstagtabgeord- ueten Herrn Gräfe-Bischofswerda zu. Dresden. Großes Aufsehen erregt hier der Zusammenbruch der Firma W. Höffert, Königl. Hofphotograph, dis in zahlreichen Städten Nebengeschäfte unterhält. Das Haus zenießt Weltruf und erfreute sich seit Jahren m der Oeffentlichkeit des denkbar besten An sehens. Jedermann hätte vor noch gar nicht langer Zeit Stein und Bein darauf gefchworen, daß hinter den blinkenden Spiegelscheiben, die unter dem Drucke der Medaillen, goldenen Titel und Diplomverkündigungen schier barsten, ün gesunder Wohlstand ruhe. Der Boden des Instituts ist jedoch seit vielen Jahren durch ein planloses, sinnwtdriges Draufloswirtscyaf- ten völlig untergraben worden, sodaß sein stolzer Bau nur noch auf schwankendstem Grunde stand. Jede klare Uebersicht über den Gang und Nutzen des großen Geschäfts soll fehlen. Dem Personal schuldet dir Firma fast 18 000 Mk. an rückständigen Gehältern. Ein angebahnter Vergleich der Gläubiger hat sich zerschlagen.^ Die Hauptschuld an dem Krach soll den Sohn der Inhaberin, Ludwig Höffert, treffen. Gegen ihn soll bereits eine Untersuchung wegen betrügerischen Bankerotts anhängig gemacht worden sein. Den Passiven von 1 200 000 Mk. stehen nur 100 000 Mk Aktiva gegenüber. Die Wechselschuld stellt sich auf 800 000 Mk. Die Zahl der Gläu biger ist eine außerordentlich große, und zwar sind es weniger Lieferanten, desto mehr aber Privatpersonen. Dresden. Am Freitag verschied hier der Königliche General der Kavallerie z. D. GeneraladMant Seiner Majestät des Königs, a la suite des Gardereiter.Regiments, von Carlowitz. Mit ihm ist ein Mann von edel ster und treuester Gesinnung, ein in Krieg und Frieden hochbewährter Offizier dahinge gangen. Das Osfizierkorps les Gardereiter- Regimenls sagt in einem Nachruf von ihm: „Ein leuchtendes Vorbild für des Offiziers korps, hat er dessen Verehrung in seltenem Maße besessen. Dar treueste und dankbarste Andenken bleibt ihm für alle Zeiten gesichert." — Am Montag Vormittag 9^ Uhr traf König Georg von Sachsen auf dem festlich geschmückten Südbahnhofe in Wien ein. Dort batten sich eingefunden: dec Kaiser in der Uniform seines sächsischen Ulsnen-RegimentS, die hier anwesenden Erzherzöge, Prinz Phi lips von Sachsen-Coburg-Gotha, der deutsche Botschafter mit dem Botschaftspersonal, die diplomatischen Vertreter der deutschen Bundes staaten, österreich-ungarische Gesandte in Dres den, die Spitzen der Civil-und Militärbehör den. Die Monarchen umarmten und küßten sich herzlich. Nach Begrüßung der Erzherzöge und Vorstellung der Gefolge fuhren die Mo narchen in die Hofburg. Mittags nahm der König das Frühstück beim Grafen und der Gräfin Rex auf der sächsischen Gesandtschaft ein. Prinzessin Mathilde von Sachsen hatte den Hofsonderzug bereits auf der Station Meidlmg verlaffen und sich nach dem Augar tenpalais begeben. Bautzen, 24. April. Das hiesige Stadtverordneten-Kollegium hat in seiner gestern abend abgehaltenen Sitzung die Erbauung ei ne» Elektrizitätswerkes für die Stadt Bautzen mit einem Kostenaufwande von zirka 500 000 Mark genehmigt. — Eine prinzipielle Entscheidung von hoher Bedeutung für sämtliche sächsischen Stadt- und Gemeinde-Verwaltungen fällte, wie uns berichtet wird, am Donnerstag der Strafsenat des Königlichen Oberlandesgerichts zu Dres den. Der Arbeiter Ernst Friedrich Weigel aüs Schlettau — Kreishauptmannschast Chemnitz — hatte früher seinen Wohnsitz in Scheiben- berg, wo wegen RestierenS von Steuern das Wirt-Hausverbot über ihn verhängt wurde. Um diesem aus dem Wege zu gehen, verzog er nach Schlettau und besuchte dort die Wirt schaften. Es wurde nunmehr vom Rat zu Schlettau gegen Weigel eine Strafverfügung erlassen, gegen welche er richterliche Entscheid ung beantragte. Er erzielte in zwei Instan ¬ zen — beim Schöffengericht Scheibenberg so- wohl als auch bei der Strafkammer des Land- g-richts zu Chemnitz — ein obsiegende» Ur teil. Die Staatsanwaltschaft legte hiergegen Berufung ein. Da» Oberlandesgericht, das sich infolgedessen mit der Angelegenheit zu befassen hatte, beschloß, der Revision staltzu geben, das freisprechende Scheibenberger und Chemnitzer Urteil aufzuheben und die Sache an das Landgericht Chemnitz zurückzuverwei sen. Der höchste Gerichtshof Sachsens ver kündete, daß durch Wegzug in einen anderen Ort das Verbot vom Besuch der Wirtschaften seitens säumiger Steuerzahler nicht erlösche. Ein Erlöschungsgrund könne nur in der Zahl ung der Abgabenreste erblickt werden. Hohnstein, 23. April. Bei der am vergangenen Dienstag in Schandau stattge- sundenen Kontrollversammlung wurde ein Re- servist von einem Offizier gefragt, wenn er am 30. April die Mobilisierungsorder erhalte und den 4. Tag darauf einzutreffen hätte, an welchem Datum müßte er da erscheinen? Der Gefragte antwortete prompt: den 33. April. Allgemeine» Gelächter L e u b e n. Wa» manche Menschen zu essen im stände sind, davon konnte man sich dieser Tage hier bei einer zum Austrag gebrachten Wette überzeugen. Ein 19 jähriger Gärtner gehilfe hatte gewettet, ohne Unterbrechung 10 Stück Dreierbrötchen, ein Pfund Blutwurst und ein Pfund Leberwurst zu essen und zwar ohne Gewürze und ohne irgend welche Getränke dazu zu genießen. Ferner war vereinbart worden, daß der Verlierer der Wette die Kosten für sämtliche Speisen zu tragen und außerdem einen Kasten Flaschenbier zu zahlen habe Der biedere Gärtner machte sich mit Schmun zeln an seine Arbeit. Schon nach Stunden war alle» aufgezehrt und somit die Wette gewonnen. — Im Verlaufe einiger Wochen sind in Weinböhla eine Anzahl Hunde, zirka 20, da runter einige wertvolle Tiere, durch Vergif tung beiseite geschafft worden. Der Hunde besitzer hat sich eine berechtigte Erregung be mächtigt. Die Vergiftung geschieht meistens im Walde. Man scheint den Tätern auf der Spur zu sein. — Auch in Börnersdorf bei Liebstadt er eignete sich bei der Schüleraufnahme der gleiche Fall wie in Untertriebel bei OelSnitz i. V., daß eine Mutter ein und demselben Lehrer ihr zwölftes Schulkind zuführte; eine andere Mutter brachte das zehnte. — Eine eigentümliche Beobachtung hat man an dem am vorvergangenen Sonntag in Frankenberg gefallenen Schnee gemacht. Der selbe hat einen gelbbraunen Staubsand, der sich wie zerriebene Lava anfühlt, in ziemlicher Menge hinterlassen. Es ist demnach wohl anzunehmen, daß ein Staubregen, wie er in letzter Zeit wiederholt aufgetreten ist, in den Bereich des Schneesturmer gekommen und von letzterem in sich ausgenommen worden ist. — Neun in Siebenlehn wohnende katholische Familienväter sind aus ihrer Kirche ausge treten und haben sich als Glieder der evan gelisch-lutherischen Kirche aufnehmen lassen. Löbau, 22. April. Mit welcher Gewalt am Sonntag nachmittag das Unwetter gehaust )at, davon einen schlagenden Beweis. Der urchtbare Sturm hob von einem auf der äußeren Zittauer Straße stehenden Schuppen dessen zirka 30 Zentner schweres Pappdach ab und warf dieses über einen anderen Schuppen hinweg, 10 w davon entfernt, nie der. Das Haus ist erst vor einigen Jahren neu erbaut. — Trotz der wärmeren Witterung liegt in Carlsseld bei Eibenstock und in den Wäldern der Umgegend noch massenhaft Schnee. Welche Schneemassen der starke Nachwinter der letzten Tage gebracht hat, geht daraus hervor, daß der mit 8 Pferden bespannte Schneepflug wiederholt Bahn in den Straßen des genannten hochgelegenen Ortes schaffen muhte. — Der wegen zweifachen Raubmordes vom Schwurgericht Altona zum Tode verurteilte Seemann Speck hat auf Grund mehrerer an geblich vorgekommener Formfehler durch seinen Rechtsbeistand gegen das Urteil die Revision beim Reichsgericht einlegen lassen. Der Ver urteilte, dessen während der Gerichtsverhandlung an den Tag gelegte Gleichgültigkeit jetzt einer großen Niedergeschlagenheit gewichen ist, rührt das ihm gereichte Essen kaum an. Zu seiner Überwachung sind drei andere Gefangene in seiner Zelle untergebracht worden, mit denen der Doppelraubmörder jedoch seit seiner Ver urteilung kein einzige» Wort gewechselt hat. An einen Erfolg seiner Revision scheint er selbst nicht zu glauben — Der jugendliche Lustmörder Grabich in Leipzig, dem bekanntlich anfangs August de» vergangenen Jahres das Schulmädchen Klein zum Opfer fiel, war bekanntlich für geistig anormal erklärt und, wie wir kürzlich berich teten, vorübergehend im Pirnaer Amtsgericht»- gefängnis zur Beobachtung seines Geistetzu- stande» unlergebracht und dann wieder nach Leipzig überführt worden. Der jugendliche Unhold wird nun voraussichtlich binnen kur zem in die Irrenanstalt Colditz zu dauerndem Aufenthalt überführt werden. Vielfach wird aber die Frage erörtert, was mit oem Unhold geschieht, wenn sich nach Jahren Züge einer verminderten Geistesiätigkett, auf welche er dem Strafrichter enirann, nicht mehr zeigen. Man wird ihn eben dann in Freiheit setzen müssen, wenn er nicht mehl krank ist!