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Amtsblatt für die Ortsbeharde und den Gemeinderat zu Kretnig. '.akal-Rnzeiger lür die VrtsAaiten Bretni«, Gi»tzrot>r^ors, Hmswalde, Frankenthal und Umgegend Der Allgemeine Anzeiger erscheint Wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend Ibdnnkmentgpreitz inkl. des allwöchentlich beizegebenen „Illustrierten Unterhaltungsblattes* d'krtellährlich ab Schalter 1 Mark, bei freier Zusendung durch Boten in« Hau« I Mark i ' Pfennige, durch die Post 1 Mark exkl. Bestellgeld. Inserate, die 4 gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., im amtlichen Teile 20 Pfg., sowie Bestellungen aus den M gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition auch unsere sämtlichen Zeitungsdolcn jederzeit gern entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wieder Holungen gewähren wir Rabatt nach Uedereinkunft. Inserate bitten wir für die Mtttwoär-Rnmmer bi» Dienstag vormittag l/,1t Uhr, für die Sonnabend-Nummer bi» Freitag vormittag », 1! Uhr ein,Utende«. Sckristleilung, Druck unb Verlag van A. ZLlhurig, Vretnig. Nr. 98. Konnsbend, brn K. Dezember 1913. 23. Jahrgang. Polizeivorschristen über den Branntwein genuß durch Kinder und Jugendliche. Im Anschluß an das Vorgehen anderer Behörden hat die Königliche Amtshauptmannschaft Nach Zustimmung de« Bezirksausschusses zum Schutze der Jugend folgenves beschlossen: 8 i. Jede Verabreichung von Branntwein und sonstigen Spirituosen an Kinder und Jugendliche vis zum vollendeten 17. Lebensjahre, sei es gegen ober ohne Entgelt, zum Genuß oder zur Weitergabe an Andere, ist untersagt. Die Spirituosen dürfen auch dann nicht verabreicht werden, ^enn sich vie Kinder oder Jugendlichen auf einen Auftrag von Erwachsenen (einschließlich der Eltern und Vormünder) berufen. § 2' Das Verbot richtet sich sowohl gegen die Kinder und Jugendlichen, die die Spirituosen Ließen oder einholen usw., als gegen die Erwachsenen, die sie verabreichen oder holen lassen. Nicht betroffen werden hinsichtlich des Beibringens von Spirituosen Kellnerlehrlinge bei Ausübung 'hr-g Beruf«. 8 3. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Außerdem wird bei Uebertretungen des Verbots durch Gastwirte, Schankwirte oder Personen, die die Erlaubnis zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus besitzen (8 33 der Gewerbe ordnung), erwogen werden, ob die Erlaubnis zurückzunehmen ist. Ein Abdruck dieser Polizeivorschriften ist in deutlich lesbarer Schrift in allen Schank- und Branntweinkleinhandelsstätten des Bezirks sichtbar auszuhängen und dauernd in gutem Zustande zu erhalten. Die Abdrücke sind an der Kasse der Kgl. Amtshauptmannschaft Kamenz zum Preise von 20 Pfg. zu entnehmen. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung des ersten Satzes dieses § werden nach § 3 bestraft. Bret«ig, den 4. Dezember 1913. Petzold, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Durch die Kgl. Amtshauptmannschaft Kamenz ist die Geschäftszeit im Handelsgewerbe auf Grund von 8 1055 Abs. 2 der Gewerbeordnung für den hiesige« Gemeindebezirk an den letzten 3 Sonntagen vorWeihnachten und zwar von vorm. 1/28 bis 9 Uhr, von 1/211 bis 1/2I Ahr, nachm. von 5 bi» 9 Uhr und am Sylvester bis 10 Uhr abends verlängert worden. Während der Zeit des öffentlichen Gottesdienstes hat jeder Verkauf zu unterbleiben. Bretnig, am 4. Dez. 1913. Der Gemeindevorstand Petzold. O-rtttch-d «nd SSckMches. Bretniz. Bei der am 1. Dezember I. hierorts stattgesundenen Viehzähluna wurden gezählt: 86 Pferde (1912 90 Pferd»), 435 Rinder (397), 349 Schweine (282), 5 Schafe (8), 204 Ziegen (203) und 87 Schlachtungen (105). Großröhrtdorf. Ein heiteres Vor kommnis ereignete sich kürzlich in unserem Drte. Erst jung verheiratet, mochte der besseren Hälfte das Leben im Ehestande doch dicht behagen zu wollen, denn-sie machte sich ous und davon. Um nun aber dis „Ge- treue" wieder für sich zu gewinnen, kam der Themann auf einen originellen Geianken: ! Mittel» Depesche, die ohne Unterschrift ver- ßhen war, wurde der jungen Frau mitge- Kilt, daß ihr Lebensgefährte zur ewigen Ruhe Angegangen sei. Dies half. Frühmorgens die Depesche abgesandt, konnte man schon am Abend das Weibchen, schwarz gekleidet, im hiesigen Orte sehen. Wer beschreibt nun ihr Erstaunen, al« sie erfuhr, daß ihr Ehemann »och lebe. Kurz entschlossen, die Sachen zu- sammengepackt, und fort ging es wieder mit dem nächsten Zuge dahin, woher sie gekommen >vac. Was der Ehemann dazu gesagt hat, darüber schweigt de» Sänger« Höflichkeit. Großröhrsdorf. (Viehzählung). Am 1. Dezember wurden hierorts gezählt: 273 Pferde (278), 825 Rinder (842), 645 kchweine (540), 10 Schafe (10), 140 Ziegen (140). 115 Hausschlachtungen: 3 Lämmer und 112 (-2). Die eingeklammerten Zahlen ieigen da« Ergebnis der vorjährigen Zäh lung an. Hauswalde. Herr Ortsrichter Her- Mann Emil Schuster in Hauswalde ist für den Bezirk de» Königlichen Amtsgerichts Puls nitz zum Sachverständigen für die Schätzung von Hausgrundstücken zum Zwecke der Er mittelung der Mündelsicherheit von Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden verpflichtet worden. Pulsnitz. In Hast genommen wurde von der hiesigen Polizei ein Arbeiter aus Auppien, »elcher sich bettelnd in hiesiger Etadt umhertrieb und vom Kgl. Amtsgericht Dresden «egen Hausfriedensbruch» und Sach beschädigung gesucht wurde. Königsbrück. (Diebin.) Von der hiesigen Polizei wurde eine 20 Jahre alte Frauensperson, welche in letzter Zeit in der weiteren Umgebung von Königsbrück 5 Fahr rad- und mehrere andere Diebstähle «»»geführt und in 8 Fällen Mietgeldschwindel mit Erfolg betrieben hatte, festgenommen. — I" der Zeit vor Weihnachten ist die Abhaltung von Tanzvergnügen aller Art bl« mit 21. Dezember gestattet. Die Allhaltung oin Masken- und Kostümbällen ist nur in der Zeit vom 7. Januar dis mit Fastnacht des betreffenden Jahres, im übrigen aber weder an einem Sonnabende noch an einem Sonntage erlaubt. Von der Kceishauptmann- schaft kann aber geschloffenen Gesellschaften die Abhaltung eine« Masken- ober Kostüm- balles dispensationsweise gestattet werden. Fastnacht fällt im Jahre 1914 auf den 24. Februar, sodaß für sie Abhaltung von Kar- nesalslustbarkeiten genau 7 Wochen zur Ver fügung stehen. Die Veranstaltung öffentlicher Tanzoergnügungen, sowie die Abhaltung von Gesellschaft«- und Tanzvergnügen ist dagegen in der Zeit vor Ostern nur bi« mit Mittwoch nach dem Sonntage Judica — im Jahre 1914 mithin bi« mit 1. April — gestattet. Konzertmustken und Theatervorstellungen dür fen dagegen bis mit Mittwoch rn der Kar woche — den 8. April — abgehallen werden. Dresden, 3. Dez. Einen entsetzlichen Flammentod erlitt die im Hauss Helgoländer Straße Nr. 4 wohnhafte, 1862 in Nceder- sohland geborene Frau Ernestine Pauline Müller, verwitwet gewesene Berzmann, ge borene Herzog. Srs begoß sich die Kleider mit Petroleum und zündete sie rn. Die lungenleidende Frau ist buchstäblich verkohlt von den Nachbarn angetroffen worden. Dresde n. Die Weihnachtsferien der sächsischen Landtage» werden am 10. Dezem ber beginnen und bis zum 11. Januar dauern. Dresden, 3, Dez. Als Geldmännel festgenommen wurde der Kaufmann August Klügel aus Kronachsdorf in Böhmen. Ec hat sich gemeinsam mit dem schon vor einiger Zeit dingfest gemachten Händler Franz Günther au» Aussig in der letzten Zeit unter Sem Namen Lorenz au» Dresden an Landsleute herangemacht, hat vorgegeben, ihnen falsche 20-Kronenscheine in gröberer Menge verschaf fen zu wollen, und hat ihnen dafür Beträge von mehreren hundert Kronen abgenommen. Lauterhofen b. Kirchberg, 3. Dez. Ein Großfeuer äscherte am Dienstag abend da» Besitztum de« Gutsbesitzer» N. Baumann ein. E» gelang, da« Lieh in Sicherheit zu bringen. Der Schaden, der durch Versicherung nicht gedeckt ist, beträgt 18 000 Mark. Zwickau. Den Rekord an Wechsel- Ifälschungen hat zweifellos die 33jährige ! Fabrikanten«frau Alma Frida Richter in Ktrchberg bei Zwickau erreicht. Sie hat in üer zZsit von 1911 bis 1913 nicht weniger al« 290 Wechsel mit den Akzepte» fremder Personen versehen, sie dann mehreren Privat personen und Banken als echt in Zahlung oder zum Diskont gegeben und sich so in den Besitz erheblicher Summen gesetzt, womit sie da» Geschäft ihres Mannes, einer kleinen Fabrik für Bäcksreibedarssartikel, das sich in Konkurs befindet, wieder aufbeffern wollte. Das Landgericht Zivcckau oerurleiite die Fälschen» unrec Znllrllrguug mildernder Um stände zu 2 Jahren Gefängnis. Ihr Mann, der wegen Mittäterschaft angellagt war, wurde freigespcochen. Plauen i. V., 3. Dez. Das Mi nisterium des Innern hat bestimmt, daß -die vom Reichskanzler der Höheren Abteilung der öffentlichen Handslslehranstalt zu Plauen i. V. verliehene Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig-freiwilligen Militärdienst bereits Ostern 1914 in Kraft tritt. Döbeln, 4. Dezember. (Maul- und Klauenseuche.) Die Kgl. Amtsyauptmann- schaft und der Stadtcat von Döbeln geben bekannt, daß in Niederstriegis di« Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist und daß dem gemäß die nötigen Vorsichtsmaßnahmen getrof fen worden sind. — Turnvater Dr. Götz in Leipzig schwer erkrankt. Sehr schwer erkrankt ist der Vorsitzende der Deutschen Turnerschast, Geh. SanttätSrat Götz in Leipzig. Geh. Sani- tätsrat Dr. Götz wurde von Lindenau, wo er seit Jahren ständigen Aufenthalt genommen hat, in das Diakoniffenheim üdergeführt. Seine Angehörigen «eilen ununterbrocyen an seinem Krankenlager. Dr. Äötz steht im 88. Lebensjahre. Leipzig. Von Ler 2. Stralkammer de» Landgericht» Leipzig wurden der 28jäh- rige Maschinist und Schlaffer Ernst Max Pillhardt au» Zeitz und dessen Schwager, der Schuhmacher Kurt Henker au» Leipzig, wegen 21 Einbrüchen, die sie in der ersten Hälfte dieses Jahre» verübt hatten, insgesamt zu 11 Jahren Zuchthau» verurteilt. Das Urteil gegen Pillhardt lautete auf 6 Jahre und gegen Henker auf 5 Jahre Zuchthaus sowie auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre. Auf ihren Raubzügen hatten sie e« hauptsächlich auf Gslvschränke abgesehen. * * * Greiz. Im brnachoarten Gattesgrün ist , der Gasthof niedergebrannt. Auch da» Schulgebäude wurde vollständig eingeäschert. Vom Mobiliar konnte nichts gerettet werden, da infolge des heftigen Sturme» an ein Löschen de» Feuers nicht zu denken »sr. Die Entstehungsursache ist unbekannt. 6« beste ÜiemmkbHeA» «eböae» k Ltüek ZV Witt ttt- MM MM MM s» k» ui n> fköM' UW 5 6 8 10 3L4 5 6 8 1OI>tz.L.8tLk. Hokli6lei?2rit västäiLen M?r«L8^Leei!