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Holral -Inrrlger M Oir vrWakr» Srrtnig, grsßrSbrrasrk, ftruLwsiar, franstrntbsl «na Umgegrna Inserate, die 4 gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., im amtlichen Teile 20 Pfg., sowie Bestellungen auf Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 1/2II Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 1/2II Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Sonnabend, den 28. November 1914. Nr. 95. 24. Jahrgang zeitig statt. Die Türken am Suezkanal. °7 h-b-n wird ausschließlich durch die Tagesblätter er folgen. Die Einrückung der bei der Musterung Postverwaltung hat jetzt erklärt, den Postan weisungsverkehr der Kriegsgefangenen zwischen Deutschland und Rußland vorläufig noch nicht zulassen zu können. Die bei deutschen Postan talten etwa schon eingezahlten, nach Rußland bestimmten Pvstanweisungsbeträge werden den Absendern wieder zurückgegeben werden. — Die Landsturmmusterung der in den Jahren 1878 bis mit 1890 geborenen An gehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie, welche in dem Konsulatsbezirke Dresden (Kreis hauptmannschaft Dresden und Bautzen) wohn haft sind und bis einschließlich 1913 bei der Stellung oder Ueberprüfung „waffenunfähig" be funden oder im Wege der Superarbitrierung aus dem gemeinsamen Heere, der Kriegsmarine, den Landwehren oder den Gendarmerien entlassen wurden, findet im Laufe des Dezember 1914 südlichen Kriegsschauplätze wird amtlich gemel det : In den Kämpfen an der Kolckbara ist seit gestern ein wesentlicher Fortschritt zu verzeichnen. Das Zentrum der feindlichen Front, die starke Stellung bei Lazarenatsch, wurde von den durch ihren Elan rühmlich bekannten Regimentern 11, 73 und 102 erstürmt. Hierbei wurden 8 Of fiziere und 1200 Mann gefangen, 3 Geschütze, erbeutet. Auch südlich des Ortes Ljig gelang es, die östlich des gleichnamigen Flusses gelege nen Höhen zu nehmen und 300 Gefangene zu triebe; Ausspannwirtschaften, Gasthäuser; Spedition; Abfuhranstalten; Leichenbestattung ; Reitinstitute; Zirkusunternehmungen; Schiffahrtsbetriebe. Außerdem sind die Vorräte im Gewahrsam von Gemeinden und sonstigen öffent lich-rechtlichen Körperschaften und Verbänden in die Ortslisten einzutragen, nicht aber die auf den Eisenbahnen befindlichen und auf den Binnenwasserstraßen schwim menden einschließlich der in den Schiffen liegenden sowie die unter Zollaufsicht stehenden Vorräte. Diese werden besonders erhoben werden. Die vorhandenen Vorräte sind nur in Zentner (1 Zentner — 50 sig) nachzuwei sen; von einem halben Zentner auswärts ist abzurunden. (Z. B. 1^ Zentner — 2 Zentner oder 1*/z Zentner — 1 Zentner usw.) Noch nicht ausgedroschene Vorräte, die in Scheunen, Mieten usw. untergebracht sind, sind schätzungsweise nach dem Körnerertrage mit einzurechnen. Vorräte, die in fremden Speichern, Getreideböden, Schrannen und dergl. lagern, sind vom Verfügungsberechtigten anzugeben, wenn er die Vorräte unter eigenem Verschluß hat. Ist letzteres nicht der Fall, so sind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzu geben. Die Angabe der Vorräte hat aber in der Gemeinde zu erfolgen, in der sich die Vor räte am Stichtag tatsächlich befinden. Die nach § 2 der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1914 anzuwendenden M 4 und 5 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 382) bestimmen: 8 4. Die anfragende Behörde ist berechtigt, zur Nachprüfung der Angaben die Vor ratsräume des Befragten untersuchen und seine Bücher prüfen zu lassen. § 5. Wer die auf Grund dieser Verordnung gestellten Fragen nicht in der gesetzten Frist beantwortet, oder wer wissentlich unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis weniger als 40 00V unverwnndete Ge fangene, 70 Geschütze, 160Munitions- wage«, 156 Maschinengewehre ver loren. 30 Geschütze wurden unbrauchbar ge macht. Auch in diesen Kämpfen haben sich Teile unserer jungen Truppen trotz großer Opfer auf das glänzendste bewährt. Wenn es trotzdem noch nicht gelungen ist, die Entscheidung zu erkämpfen, so liegt dies an dem Eingreifen neuer starker Kräfte des Feindes von Osten und Südosten her. Ihre Angriffe sind gestern überall abgewiesen worden. Der endgültige Ausgang der Kämpfe steht aber noch aus. Fortschritte gegen die Serben. Wien, 26. November. (W. T. B.) Vom zum Landsturmdienst mit der Waffe geeignet Befun denen ist einem späteren Zeitpunkte Vorbehalten. Dresden. Beide Häuser des sächsischen Landtages hielten am Mittwoch abend die Präliminarsitzungen ihrer Kriegstagung ab. Die Präsidenten wurden vom König vereidigt. Reichenbach i. V. (Gefangenentrans port.) Rund 4000 gefangene Russen, nach Württemberg bestimmt, wurden am Montag in einigen Zügen hier durchgeführt. Sie erregten besonderes Interesse, da die Truppen ver schiedener Waffengattungen, u. a. auch Kosaken und anscheinend auch Mongolen, darunter ver treten waren. Ueber 40000 Russen gefangen. 156 Maschinengewehre und 70 Geschütze erbeutet. Großes Hauptquartier, den 2k. Nov. Die Lage auf dem westlichen Kriegs- sAauplatze ist unverändert. In der Gegend St. Hilaire—Suain wurde ein mit starken Kräften angcsetzter, aber schwächlich durchge- sührter französischer Angriff unter großen Ver lusten für den Gegner zurückgeschlagen. Bei Apremont machten wir Fortschritte. In Ostpreußen ist die Lage unverändert. Hu den Kämpfen der Truppen des Generals v. Mackensen bei Lodz haben die russische 1. und 2. und Teile der 5. Armee schwere Ver luste erlitten. Außer vielen Toten und Verwundeten haben die Russen nicht die Türken das künstliche Ufer am Suezkanal zerstört, um die Durchfahrt und Teilnahme der französischen und englischen Flotte am Kampfe zu verhindern. Englische und französische Kriegs schiffe kreuzen im Aegäischen Meer.' Man spricht von einem bevorstehenden Angrfff englischer Schiffe auf die Häfen Kleinasiens, vor allem auf Smyrna. Ein Teil der Flotte ist mit dem Transport englischer Truppen beschäftigt, von denen ein Teil auf dem den türkischen Stellungen in Dresden statt. Die Bekanntmachung mit Angabe der Mustcrungstage und des Lokales Ueber den Untergang des englischen Grotzkampsschisfes Audacius am 28. oder 29. Oktober an der Nordküste Irlands wird noch gemeldet: Berlin. Wie cm kürzlich aus Amerika nach Stockholm heimgekehrter Schwede erzählt, traf der Dampfer Olympic am 25. Oktober an der irischen Küste ein großes Kriegsschiff, das anscheinend mehrere Havarien erlitten hatte, und nahm 250 Mann der Besatzung an Bord. Die übrigen 550 Mann übernahmen andere zu Hilfe eilende englische. Kriegsschiffe. Der Be satzung und den Passagieren der Olympic war verboten worden, bei der Landung in England über den Vorfall zu sprechen. Diese Erzählung betrifft jedenfalls das englische Großkampfschiff Audacius, das einige Tage später dann sank. Die Besatzung scheint gerettet worden zu sein. Die Verluste der Russen. Die Verluste der Russen betrugen bis zum 1. November 827 000 Tote, 575000 Ver wundete und 232 000 Gefangene. Wieder ein eng lisches Linienschiff gesunken. Zwischen 700 bis 800 Mann der Besatzung umgekommen. London, 27. Nov. In der gestrigen Sltzung des Unterhauses teilte der Mari'neminister Chur chill mit, daß das Linienschiff Bulward am 25. Nov. morgens in Sheerneß in die Luft geflogen sei. Zwischen 700 bis 800 I Mann sind umgekommen, nur 12 Mann wurden gerettet. Die anwesende Admiralität be achtet, sie sei überzeugt, daß die Ursache eine innere Explosion des Magazins sei, da keine Er schütterung des Wassers erfolgte. Das Schiff I ."nk m 3 Minuten und war verschwunden, als I nch der dichte Rauch verzogen hatte. Die Ex- I p fffm war so stark, daß die Gebäude in Shecr- I bis auf die Fundamente erschüttert wurden. I wurde meilenweit vernommen. Das Linien- I Mff Bulward stammt aus dem Jahre 1899, I hatte 15 200 Tonnen Wasserverdrängung, 13 bis I 16 Seemeilen Geschwindigkeit, 4 30,5 cm und I 12 15 cm Geschütze und 750 Mann Besatzung. Bekanntmachung, die statistische Aufnahme der Vorräte von Getreide und Mehl am 1. Dezember 1914 betreffend. Die auf Grund des Reicksgesetzes vom 20. Mai 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 129) und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 466) vorzuneh mende zweite Aufnahme der Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei für menschliche und tierische Ernährung findet am 1. Dezem ber 1914 statt. Die Erhebung der Vorräte erfolgt gemeindeweise. Die Ausführung der Er hebung liegt den Gemeindebehörden ob und erfolgt mittels Ortslisten. Zur Aufnahme der Vorräte und wahrheitsgemäßen Beantwortung der in der Ortsliste ge stellten Fragen sind die Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter verpflichtet. Die Aufnahme soll die Vorräte der nachstehend aufgeführten Getreide- und Mehlarten er fassen, die sich in der Nacht vom 30. November bis zum t. Dezember 1914 im Gewahrsam der zur Angabe Verpflichteten befunden haben: Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel); Roggen: Meng- zetreide (Mengkorn, d. h. zwei oder mehrere Getreidearten im Gemenge) und Mischfrucht (d. h. Getreide mit Hülsenfrüchten gemischt); Hafer, Gerste (Brau- und Futtergerstc), ausschließlich Malz); Mehl aus Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel), einschließlich des zur menschlichen Er nährung dienenden Schrots und Schrotmehls;. Roggenmehl, einschließlich des zur menschlichen Ernährung dienenden Roggcnschrots und Roggenschrotmehls; anderes Mehl (aus Gerste, Hafer, Mais oder Menggetreide). Die Aufnahme erstreckt sich auf die landwirtschaftlichen und die Unternehmen, welche solche Vorräte aus Anlaß ihres Handels- oder Gewerbebetriebes in Gewahrsam haben. Für die Aufnahme der Vorräte kommen hiernach in Betracht: z) Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe. d) Von gewerblichen Betrieben insbesondere: Getreide-, Mahl- und Schäl mühlen; Bäckereien, Konditoreien, Pfefferküchler, Nudeln- und Makkarvniefabriken; Nähr mittelfabriken ; Rollgerstefabriken; Malzkaffeefabriken; Weizenstärkefabriken; Mälzereien; Meiereien; Molkereien mit eigenem Viehbestand; Mästereien und Züchtcrei'en odne land wirtschaftlichen Betrieb; Brauereien; Branntweinbrennereien (mit Ausnahme der Obst- und Kleinbrennereien — § 12, § 15 Abs. 1 des Branntweinsteuergesetzes —) und Hefeiabriken. c) Von Handelsbetrieben insbesondere: Handel mit Getreide- und Mühlen fabrikaten; Hülsenfrüchtcn, Furage, Futter, Kolonialwaren, Konsumvereine, Warenhäuser, Getreidehallen- und -Lagerhäuser, Handel mit Schlacht- und Nutzvieh; Pferdehandel. cj) Von Verkehrsbetrieben insbesondere: Kommunal- und Privateisenbahnbc- Personen- und Frachtfuhrzeschäftc einschließlich Omnibusbetriebe; Straßenbahnbe- Amtsblatt für die Grtskeöörde und den Kemeinderak zu Aretnig zu 3000 Mk. oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Ein Eindringen in Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist aus geschlossen. Die Angaben werden nur für die Zwecke der amtlichen Sta tistik verwendet. Deshalb darf auch keine Abschrift aus den Ortslisten von den Gemein den oder den Zählern zurückbehalten werden. Diese Bekanntmachung ist vor der Erhebung und zwar in dec letzten Novembcrwoche in allen Amtsblättern zu veröffentlichen; eine Abschrift ist recht zeitig in den Gemeinden auszuhängen. Gleichzeitig mit der Vorratserhebung findet am 1. Dezember die alljährliche Viehzählung (Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 29. September 1913.) Dresden, den 7. November 1914. Ministerium des Innern. machen. Die von Valjeno nach Süden vor rückende Kolonne steht vor Kosjenici. Das Vorgehen der Oesterreicher in Südpolen. Wien, den 25. Nov. Die österreichisch ungarischen Truppen machten bisher in Russisch- Polen 29 000 Gefangene und erbeuteten 49 Maschinengewehre, sowie viel sonstiges Kriegs material. 22 gegen 5. Frankfurt a. M., 25. Nov. Aus Tokio wird gemeldet: Gegen das deutsche Geschwader, das kürzlich das englische vor Chile vernichtete, sind seit dem 21. November in drei Geschwadern 22 Kriegsschiffe der Verbündeten zusammenge- zogen. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis, Inserate, die 4 gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., im amtlichen Teile 20 Pfg., sowie Bestellungen auf tinschl. des allwöchentlich beigegebenen „Illustrierten Unterhaltungsblattes" vierteljährlich ab Schalter 1 Mark, den Allgemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition auch unsere sämtlichen Zeitungsboten jederzeit d« freier Zusendung durch Boten ins Hans 1 Mark 20 Pfennige, durch die Post 1 Mark ausschl. Bestellgeld, gern entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen gewähren wir Rabatt nach' Uebercinknnft. preise sind für Speisekartoffeln der besten Sorte im Osten 2,75 Mk., in Mitteldeutschland 2,85 Mk.. in Nordwestdeutschland 2,95 Mk., in West- und Süddeutschland 3,05 Mk. für den Zentner. Die Verordnung über die Höchstpreise für Speisckartoffeln tritt am 28. Nov. in Kraft. — Vorläufig kein Postanweisungsverkehr mit Kriegsgefangenen in Rußland. Die russische entgegengesetzten Ufer des Suezkanals ausgeschifft wurde, um ein Vordringen der Türken zu ver hindern. Oertliches und Sächsisches. Bretnig. (Höchstpreise für Kartoffeln.) Amtlich wird bekanntgegeben: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Nov. Höchstpreise für Speisekartoffeln festgesetzt. Die Preise gel ten für den Kartoffelproduzenten. Die Höchst-