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Allgemeiner Merger Lokal-Anzeiger für die Ortschaften Bretnig, Großröhrsdorf. Hmswalde, Kankentdal und Umgegend. Holungen gewäbren wir Rabatt nach Uebereinkunft. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bi» Dienstag vormittag Uhr, für die Sonnabend-Nummer bi» Freitag vormittag ^»11 Uhr einzusenden. Sckriftleilung, Druck unb Verlag von N. Schurig, Bretnig. 24. Jahrgang Mittwoch, den 7. Oktober 1814. 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; Die Ortsbehörde. Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 rc. die 5. 1. 3. 4. 5. 6. 1. 2. 3. 4. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: Minister; mscXl snko 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt wer den können; richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; gerichtliche nnd polizeiliche Vollstreckungsbeamte; enthaltend; vom 1. März 1879. § 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; der Präsident des Landeskonsistoriums; der Generaldirektor der Staatsbahnen; die Kreis- und Amtshauptleute; Dresdner Scklachtviehmartt vom 5. Oki. 1914. Zum Auftrieb kamen 5343 Schcachttirie und zwar 1559 Rinder, 912 Schafe, 2614 Schweine und 258 Kälber. Die Preis« stellten sich für 50 Kilo in Mark wie folgt Ochsen: Lebendgewicht 54—56, Schlachtge wicht 97—99; Kalben und Kühe: Lebend gewicht 50—52, Schlachtgewicht 93—95; Bull-n: Lebendgewicht51—53; Schlachtgewichl 94—96; mittlere Mast- und gute Saugkälber: Lebendgewicht 55—58, Schlachtgewicht 95 bis 98; Schafe 96 — 100 Schlachtgewicht; Schweine: Lebendgewicht 52—53,Schlachtgswichls64—69. Es sind nur vie Preise für die bellen Vieh sorten verzeichnet. 7? Religionsdiener; 8. Bolksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landcsgcsetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeich nen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84 Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Z 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der ZH 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Eine Feldpostkarte, die so recht die Zu stände in Rußland schildert, wird uns von einem Freunde unseres Blattes geschrieben und geben wir dieselbe wie folgt wieder: Wir sind nach einer Fahrt von 18 Stunden in Russisch-Polen angekommen. Wir haben eine russische Husarenkaserne bezogen. Vor ihrem Ab rücken habendie Russen die Ställe in Brand gesteckt. Die Mannschaftskasernen stehen noch; da hatten sie keine Zeit mehr dazu, denn 2 Stunden spä ter rückten ihnen deutsche Ulanen auf den Pelz. Hier befindet sich auch das große Klister, wo sich vor 2 Jahren der große Mordprszeß abge spielt hat. Das Kloster ist sehr reich, Altar und alles prangt in Gold, Silber und Dia manten. Eine Schatzkammer ist darin, welche die kostbarsten Sachen in Gold und Silber auf weist. So sieht es innen aus. Geht man aber durch den Vorgarten, da sieht man das russische Elend. In Karren geladen befinden sich Män ner und Frauen ohne Beine, Lahme, Blinde, Halbverkrüppelte. Einer spielt Geize und singt dazu, es fehlt ihm ein Ange, auf dem andern ist ec blind. Aber keiner der vorübergehenden Einwohner des Ortes gibt den armen Krüp peln etwas, alles Geld wird ins Kloster getragen. So ergeht es den Armen in Rußland! rlre l gcs-" I« « imeg-bE UÄ 6x4 c» -alicn nctenr- Suts-O mit! w MM" ro. P! mng M Zerke vov Amtsblatt für die Ortsbehöröe und den Gememderat zu Bretnig Will wümcht gratis von ilzwedtl pW. r. Der Krieg zur See. Neue Taten deutscher Kreuzer. Bordeaux, 4. Okt. (W. T. B.) Amt lich wird vom französischen Marineministerium mitgeteilt: Die deutschen Kreuzer Schornhorst und Gneisenau sind am 22. September vor Papeste auf Tahiti erschienen und haben das kleine Kanonenboot Zelse, das seit dem 14. September abgerüstet im Hafen lag, in Grund geschossen. Hierauf beschossen sie die offene Stadt Papeste und fuhren weiter. Die Mit teilung drückt zum Schluß die Hoffnung aus, daß den beiden Schiffen sehr bald die Kohlen ausgehen würden. (Notiz des W. T. B.: Hier zu wird uns von unterrichteter Seite mitgeteilt, daß Papeste durchaus nicht als offene Stadt gelten kann, da es ein Fort und drei Batterien mit etwa 20 Geschützen verschiedenen Kalibers besitzt.) Versenkte englische Schiffe. Amsterdam, 2. Oktober. Nach einer hier vorliegenden Nachricht hat der Kleine Kreuzer Karlsruhe im Atlantischen Ozean sieben englische Dampfer versenkt. (B. T.) London, 4. Oktober. (Priv.-T. d. Dr. Anz.) Das englische Schiff Guthbert, wegen dessen Ausbleiben man seit einigen Wochen be unruhigt war, ist von den Deutschen versenkt worden. London, 4. Oktober. (W. T. B.) Die Times melden aus Lima: Der deutsche Dampfer Marie ist in Callo mit der Bemannung des Dampfers Bankfield eingetroffen, der an dec Nordküste von Peru durch den deutschen Kreuzer Leipzig in den Grund gebohrt woroen ist. Bankfield führte 6000 Tonnen Zucker für Liverpool; die Ladung hatte einen Wert von 120 000 Pfund Sterling, das sind rund 2,4 Millionen Mark. London, 4. Oktober. (Nichtamtlich.) Das Reutersche Bureau meldet aus Valparaiso: Der deutsche Kreuzer Leipzig hat das Oelschiff Elsinor in den chilenischen Gewässern am 15. September in Grund gebohrt. Die Mannschaft des Schiffes wurde in Galapagos an Land gesetzt. vermal«» uuv SachMÄ-s. .vorläufig kerne Einberufung des un- ^Elen Landfturms. Durch die Presse tz. ^uervtng» Nachrichten über die Emde- Rim unausgevildeten Landsturms ver- ' Horden. Wie vie „Chemnitzer Allg. "" zuständiger Stelle in Dresden ^k«, tum von einer Jiiaussichrnahme ^?°'"berufung de» unausgebildeten Land- "och nichts bekannt. Vielmehr findet im Oktober da» Rekculen-Ecsatzge- üh k brö hrsdorf. (Sparkassenbericht.) jh^epiember 1914 erfolgten 223 Einlagen rkendes N n-L elter-L und üHacE tee nd Olligs mgenE z 7» M äo U. emplodle" Üel ßeM 1. e-Appak< örvcrpW kostspiÄl er Leitung >r Apvarl von jedf N ohne s ievlgc W lusfünrv« neleganlel und Na« "rage von 29 968 Mk. 85 Ptg. unv ^Höhlungen im Beilage von 56 483 i dkg. 24 Bücher wurden neu ausge- 1b Bücher find erloschen. Der Ge- ^«nsatz betrug 99 699 Mk. «6 Psg. Sonnabeus, den 10. Oktober 1914, vor- Uhr öffentliche Sitzung des Bezilks- ' ! Muffes in K « men z. ». veldpostsendungen. Es empfiehlt sich, ^rn dr" Liebesgaben an unsere ren Vermerk hinzuzusügen: „Wenn U ^r, einem Kameraden auszuyändigen". W ö Rücksendung wird oer Inhalt häu- schädigt und ost ganz wertlos, während armen Kameraden eine große I und Hilse sein könnte. Tin schwerer UnglückLjall ereignete sich W 9 erSoorf. Die Frau des Malers hatte ihren 6 jährigen Knaben kurze W ist in ein gelaffen. Der Knabe war unbeach- Waschhaus gegangen und hatte sich an Wst Waschmaschine zu schaffen gemacht. Ec Mj^vhl in das Faß hinein,ehen wollen. In Augenblick ist oer offenstehsnoe Deckel Mp.^er uno oem Knaben auf Vas Genick M?en. Das Kind war sofort tot. Wtz^Utzen. Eine neue Strafe für säumige Ifi,.Zahler hat das Bautzener Slaülvervcd- in seiner letzten Sitzung ve- Wi indem es einem Anträge zustimmte, M«,,^umtgeii vom Besuch des Kinos auszu- U W^resden. Der MichaeliSmarkt ist nicht M U am nächsten Sonntag, Montag und Dlenstag, sondern findet erst am 18., 19. und 20., Oktober statt. — Herr Hauptmann Schulze vom 181. Infanterie-Regiment in Chemnitz ist seit dem 2. S-ptember Kommandant der Festung Givet. Er Kac dort, nach einem Briese an die „CH. A. Z.", zahlreiche Dumdumgeschosse gefunden. K ön igstein, 3. Okt. Die Zähl der am letzten Freitag früh unter sehr starker Bedeckung nach der Festung gebrachten russi schen Offiziere betrug mit Bedienungsmann schaften 242. Unter ihnen befanden sich Of fiziere aller Gcaoe, u. a. 7 Generäle -— einer kommandierender General — 15 Obersts, 33 Aerzle u. a. m. Sie sind, wie wir hörten, vom Gefangenenlager in Neiße nach hier über geführt worden. Eine Anzahl derselben kann sich in deutscher Sprache verständigen. — Der Kommandeur de» Oschatzer Ulanen- Regiment», Herr Major v. Mangoldt-Gaud- Utz, hat an den Bürgermeister von Oschatz folgende Karte gerichtet: „Von Rußlands Bo den, den das Regiment als erste sächsische Truppe nach 102 Jahren an erster Stelle be treten Hal, senden bte Ulanen chrer lieben Garnisonstadt mit allen ihren Bewohnern die herzlichsten Grüße, v. Mangold!/ Geyer. Abgelehnt hat dar Ministerium de» Innern eine Eingabe, den zum Heeres dienst einberrufenen Bürgermeister Kneschke in Geyer für unabkömmlich zu erklären. Das Ministerium des Innern weift hierbei darauf hin, daß auch Bürgermeister größerer Städte eingezogen seien, und bemerkt noch, weil oer Antrag in keiner W-ise erkennen lasse, daß uno weshalb oie gesetzlichen Stellvertreter ves Bürgermeifters an der Ausübung der >Stell- vertrelung gehindert seien. Altenburg. (H-lbenrod ) Dec Besitzer und Herausgeber dec „Altenburger Lanaes- zeitung", Overleutnant der Reserve Kurt Thall witz, ist am 9. September tn Frankreich ge fallen. Zwei Brüder de» Gefallenen sind Ver leger ves Döbelner Anzeigers und de» Anna berger Wochenblattes. Zu 8 1,3- , , Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. . 8 31 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen ver- " «««den. , 8 32. Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: »Personen, welche die Befähigung infolge strafgcrichtlicher Verurteilung verloren haben; Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, d°s die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung .öffentlicher , Armier zur Folge haben kann; ' Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. . ß zz. »u dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet , haben; ' Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; ' Personen, welche für sich oder ihre Familie Armcnunterstütznng ans öffentlichen Mitteln empfangen °der in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; Bekanntmachung. v Die für hiesigen Ort auf das laufende Jahr anfgestellte Schöffen- und Geschworenen- .mste liegt eine Woche lang, und zwar vomA, bis mit ^5. Oktober dieses Iah- während der Geschäftsstunden im hiesigen Gemeindeamte "zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Vollständig- dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei der unterzeichneten Behörde erhoben werden. Hier- i .Wird auf nachstehend abgedruckte Gesetzesvorschriften der M 31, 32, 33, 34, 84, 85 des ^Hen Gerichtsverfassungsgesetzes und des § 24 des Königlich Sächsischen Gesetzes vom 1. 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Bretnig, am 6. Oktober 191-t^ Die Ortsbehörde. Anlage schwervef 6,5t! en Lej' borMoi» n1«v, :str. :m ar" . Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend Inserate, die 4 gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., im amtlichen Teile 20 Pfg., sowie ^lMtmentsprei« inkl. des allwöchentlich beizegebenen „Jlluftrierten Unterhaltungsblattes" Bestellungen auf den Allgemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition auch unsere Mjährlich ab Schalter 1 Mark, bet freier Zusendung durch Boten ins Haus I Mark sämtlichen Zeitung-boten jederzeit gern entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wieder» 'Pfennige, durch die Post 1 Mark exkl. Bestellgeld. Holungen gewäbren wir Rabatt nach Uebereinkunft. US m!