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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
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- Gartenbauwirtschaft
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GartenbaWvirtkiiak ocu^8o-«ckvkiru^cir «xir^cir-koir8ks WirMakwzeitul^ des deutlckenGMmbaues veutsolie Kartend auLeltung kür den Ludetevgau Oer Lir ve erd 8 gärtn er und L1 u in e n d i n d e r in Wien Lmtlivke Leitung kür den Kartendau im RsioIi8NLdr8tand und Nittei1ung8blut1 der Hauptvereinignng der deut8oden 6artendauvirt8vdakt Haupl8okriHI«ituv8: Berlin-Lkarlottenburx 4, 8eiiHlter8traÜ6 38/39, k'ernruk 914208. Verlag: OSrlnerisetie VerIa88Ae86ll8edakt Or. Waller L^anF X. - 6, Berlin 8W 68, Xoek8tra6e 32, Bern ruk 176416, Bo8i8elieekkonl0: Berlin 6703 ^N26igenprei8: 46 rnin breite Mlliineterreile 17 Big., Bextanrei^en min-Brei8 50 Big. 2ur 2eit i8t ^N2eigenprei8li8ts Nr. 8 v. 1. ^ußn6t 1937 gültig. ^nreigenannabmeaeblnü: Vien8tag trüb, ^nxeigevannskrne: Brankknrt (Oäer), Oäer8tr. 21. kernr. 2721. Bo8t8ekeekk.: Berlin 62011, BrküUung8ort Brankkurt (0). Lr8etieint ^öebentliolr. Le2ng8ged0kr: ^U8gabe rnonatl. B^i 1.—, ^U8gabe ö (n^r tür >litg!iecier 6e8 Beieb8nLbr8tan<!e8) vierteljLkrl. B>10.75 rurügl. Po8tbe8tellgebübr postverlsgsort krsokkurt (Oder) - ^usgade S lterlin, Donnerskss, 7. veren^der 1939 56. dadrgsng — ^imuner 49 Vkis lccrnn cbs Äcksruns clss Bscicn/s crn ^rBsitslcrcr/tsn sirsickt werden? DerArbeltseinsatzlmGartenbau Von Oberlandwirtschaftsrat Barnbeck, in der Reichshauptabteilung des Reichsnährstandes, Berlin heißen hat Blumen oder Gemüse, sondern nur Blumen und Gemüse. Damit soll keinesfalls ge sagt werden, daß unter Berücksichtigung der Är- beitseinsatzverhältniße im Gartenbau gewisse Um stellungen zugunsten des Gemüse- und Obstbaues nicht möglich sind. Darüber sind jedoch bereits die erforderlichen Veranlassungen getroffen worden. Eine der wichtig st en Arbeitseinsatz maßnahmen zu Beginn des Krieges ergab sich aus der Notwendigkeit, alle in den Betrie ben gebliebenen Arbeitskräfte unbe dingt zu erhalten und zur Höch st mög lichen Leistung anzuleiten. Auf Grund der Verordnung zur Sicherstellung des Kräfte bedarfs für Aufgaben von besonderer staatspoli tischer Bedeutung hat der Reichsarbeitsminister be reits am 10. 3. 39 eine besondere Durchführungs verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatz wechsels erlassen. Bekanntlich wird die Lösung von Arbeitsverhältnissen sowie die Einstellung und Be schäftigung von Arbeitern und Angestellten grund sätzlich von der Zustimmung des Arbeitsamtes ab hängig gemacht. Einer Beschränkung hinsichtlich der Lösung von Arbeitsverhältnissen waren jedoch damals noch nicht die Lehrlinge, Praktikanten und Volontäre unterworfen. Einerseits stand aber schon einwandsrei fest, daß beide Einschränkungsbestim mungen sinngemäß auch für Familienangehörige, die im Betrieb von Ehegatten, Eltern usw. regel- Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels Durch die am 1. 9. 1939 in Kraft ge tretene Verordnung über die Be schränkung des Arbeitsplatzwechsels sind aber die früheren Bestimmungen nicht un wesentlich erweitert worden: Heute unterliegen zunächst sämtliche Betriebe den Beschränkungen des Arbeitsplatzwechsels. Also auch in der Landwirtschaft und damit auch im Garten bau bedarf in jedem Fall die Lösung eines Arbeits verhältnisses der vorherigen Zustimmung des Ar beitsamtes, auch dann, wenn der Betreffende inner halb seines Berufes seine Arbeitsstelle wechseln will. Ferner unterliegen heute auch alle Lehrlinge, Vo lontäre und Praktikanten den Kündigungsbeschrän kungen. Schließlich haben jetzt auch alle Betriebe, mit Ausnahme der Landwirtschaft, vor der Einstellung eines Arbeiters, Angestellten, Lehrlings usw. die Zustimmung des Arbeitsamtes einzuholen. Eine Zustimmung des Arbeitsamtes ist lediglich dann überflüssig,'wenn sich beide Vertragsteile über die Lösung des Arbeitsverhältnisses einig sind oder wenn ein Arbeiter o. dgl. lediglich zur Probe oder Aushilfe eingestellt war und das Arbeits- bzw. Lehrverhältnis innerhalb eines Monats beendet ist. Diese bedeutungsvolle Verordnung über die Be- Lrläutsruns 2ur Nr. 43/39 Genehmigungspsiicht für die Auslagerung von Aepfeln mäßig mithelfen, Anwendung finden sollten (auch wenn sie nicht als Arbeiter oder Angestellte beschäf tigt und daher — damals noch nicht — arbeits- buchpslichtig waren). Eine gelegentliche Mithilfe in Betrieben von Verwandten- z. B. bei der Ein bringung der Ernte, fällt jedoch nicht unter diese Bestimmungen. Ferner schränkt die Verordnung die Lösung von Arbeitsverhältnissen nur in ganz bestimmten Wirt schaftszweigen, unter anderem auch in der Land- und Forstwirtschaft, ein. In diesem Zusammen hang sollten jedoch unter Gartenbau lediglich Be triebe verstanden werden, in denen der Anbau nur feldmäßig betrieben wird. Unzulänglich war ferner, daß die Lösung des Arbeitsverhältnisses stets zu erkannt werden mußte, wenn ein Arbeiter inner halb der Landwirtschaft eine Arbeitsstelle aufgeben wollte, um im unmittelbaren Anschluß in einen anderen landwirtschaftlichen Betrieb einzutreten. Diese Bestimmungen waren z. T. unter den heuti gen Verhältnissen nicht mehr tragbar. Hinsichtlich der Einstellungsbeschränkung der damaligen Ver ordnung sei nur soviel gesagt, daß 1. grundsätzlich keine Arbeitskräfte aus der Land wirtschaft anderweitig ohne Zustimmung des Ar beitsamtes eingestellt werden durften, 2. daß auch zur Einstellung in einen Betrieb der Landwirtschaft allgemein die Zustimmung des Ar beitsamtes erforderlich war. schränkung des Arbeitsplatzwechsels verfolgt dabei drei wesentliche, für sämtliche Berufe geltende Ziele, und zwar 1. die Erhaltung aller Arbeitskräfte im Beruf und auf der Arbeitsstelle, also die Bestän digkeit im Arbeitsverhältnis, 2. die Berufslenkung und 3. die Arbeitseinsatzsteuerung. Dies geht vor allen Dingen aus dem 8 6 der Verordnung hervor, nach dem das Arbeitsamt bei seinen Entscheidungen über die Zustimmungs anträge für die Kündigung und Entlastung von Arbeitskräften s) staatspolitische und soziale. Ge sichtspunkte, d) die allgemeinen Richtlinien des Arbeitseinsatzes, der Berufsnachwuchslenkung und sogar der Lohnpolitik, sowie c) die Gesichtspunkte der beruflichen Entwicklung der Arbeiter und Ange stellten zu berücksichtigen hat. Demnach sind den Arbeitsämtern Aufgaben über tragen worden, die ihnen in Zusammenarbeit mit den hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Per sonen des Gartenbaues eine außergewöhnlich hohe Verantwortung auferlegen. Diese Aufgaben können die Arbeitsämter nur er füllen, wenn sie dabei dauernd und nachdrücklich durch die Berufsstände unterstützt werden. So haben sowohl die Äetriebsführer des Gartenbaues, wie insbesondere auch die ehrenamtlich tätigen Per- Wenn man heute Betrachtungen über die Sicher stellung Les Bedarfs an Arbeitskräften im Garten- Hau anstellt, so muß davor gewarnt werden, die Lösu-ng dieser Frage zur Zeit ausschließlich in den Kriegsmaßnahmen zu suchen. Auch dieser Krieg hat iwieder starke Umwälzungen im Berufsleben uwd ows dem Gebiet des AÄeitseinsatzes im Garten bau mn sich gebracht. Ein Kriegszustand berech tigt aber niemals dazu, alle vorher als richtig an erkannten und angewendeten Wirtschafts- und sozialpolitischen Grundsätze einfach über den Hanfen zu werfen. Es muß vielmehr erstrebt werden, die Friedensgrundsätze zielbswnßt weiter zu verfolgen, sie den Kriegsverhältnißen onzupasten und nötigen falls zu ergänzen. Viele Betriebe und nicht zuletzt die mittleren und kleineren sahen sich plötzlich ihrer dringend benötigten Arbeitskräfte entblößt. Oftmals mußte die Fran des Betrisbsführers allein ihren ins Feld gezogenen Mann vertreten. Dabei stehen ihr Vst nur einige jugendliche Kräfte, Lehrlinge oder Ge hilfen zur Verfügung. Es gibt also durch den Abzug der Arbeitskräfte Schwierigkeiten, die eines teils von den verantwortlichen amtlichen Stellen und zum arideren vom Betriebe selbst gelöst wer den müssen. Es ergab sich der Zustand, daß Plötz lich die noch nicht wehrdienstsühigen Gehilfen und Lehrlinge msit den veramtmortungswollsten Ar beiten betraut werden mußten. Dabei werden jetzt die Betrieibsstührer besonders gemerkt hoben, was eine ordnungsmäßig eingeleitete Berufsausbildung für den einzelnen Betrieb bedeutet. Wenn es der »ebn/nePer richtig verstanden Hot, in seinen LoHr- lingen das notwendige Interesse Mr den Beruf, wie auch insbesondere Mr den Betrieb zu erwecken, so wird er gerade setzt an ihnen eine Stütze haben, die höher einMsck)ätzen ist, als man es vielfach an fangs vermutete. Es ist eine alte Erfahrung, daß gerade die Jugend in KriegKzeiten über ihre Fähig keiten hinauswächst, wenn der Lehrmeister in seinem Lehrling nicht nur die billige Arbeitskraft erblickt hat, sondern sich auch die Mühe gemacht hat, in dem jungen Menschen das Verantwortungsbewußt- sein zum Beruf, Betrieb und Staat heranWubilden. Heranbildung des Berussnachwuchscs Ich betonte vorher die Wichtigkeit der Weiter- flihvung der bisherigen Maßnahmen. Hierbei spielt die Heranbildung des Beruss - nachwuchses eine besondere Rolle. In den letzten Wochen ist in der Presse und im Rundfunk mit besonderem Nachdruck auf die Lösung der Nachwuchsfrage in allen wehr- und lebenswich tigen Berufen hingewiesen worden. Der.Reichs arbeitsminister und die ReiiMugendWhrunq haben sich dieser Aufgabe mit ganz besonderer Aufmerk samkeit zugewendet und immer wieder betont, daß die landwirtschaftlichen Berufszweige, dabei selbst verständlich auch der Gartenbau, eine Vorrang stellung einnehmen. Der Reichsbauern- führer hat dieses im „Völkischen Be obachter" kürzlich so ausgeführt, daß „der Dienst am Boden neben dem Dien st mit der Waffe die stärkste und s chönste Aufgabe im Dien st für Führer und Reich" sei. Hierbei hat er ausdrücklich her vorgehoben, daß durch die Ausbildungsbestimmun gen des Reichsnährstandes für jeden einzelnen Be rufszweig hervorragende Aufstiegsmöglichkeiten ge währleistet werden. An er st erS tellenannte er neben dem Beruf des. Bauern und Landwirtes den des Gärtners. Wie wichtig das Erkennen der Nachwuchsfrage ist, mag ein Beispiel beleuchten, das ich einem Bericht einer Landesbauernschaft entnahm. Hier nach befanden sich im Gartenbau im Jahre 1939 im 3. Lehrjahr 213 Lehrlinge, im 2. Lehrjahr 192 Lehrlinge, im 1. Lehrjahr dagegen nur noch 93 Lehrlinge, also 43,6 v. H. gegenüber der Zahl der Lehrlinge, die im 3. Lehrjahr stehen. Die technische Durchführung der Nachwuchswer bung darf jedoch keinesfalls nuk den amtlich dafür eingesetzten Stellen überlassen werden. Jeder einzelne Berufsangehörige ist ver pflichtet, sich für die Erhaltung des Nachwuchses seines Berufes einzu setzen. Das beste Werbemittel wird hierfür immer die eigene, mustergültige Lehrwirtschaft sein, in der nicht nur' Gewähr dafür bestehen muß, daß der Junge oder das Mädel nicht nur etwas lernt, son dern auch so ausgenommen und behandelt wird, wie man das von einer geordneten, im national sozialistischen Sinne arbeitenden Betriebs- und Berufsgemeinschaft erwarten muß. Die Förderung der Berufsnachwuchsfrage ist für alle Arten des Gartenbaues gleich wichtig. Die Frage, ob in den einzelnen Berufszweigen des Gartenbaues, dem Obstbau, Gemüsebau, Blu men- und Zierpflanzenbau irgendwelche Diffe renzierungen verantwortet werden können, hat kürzlich der Reichsabteilungsleiter II L, Prost Dr. Eberth dahingehend beantwortet, daß es nicht zu Diese Anordnung soll eine ausgeglichen^ Ver sorgung der einzelnen Gebiete mit Aepfeln während des ganzen Winters gewährleisten. Es ist zu er warten, daß der Bedarf an Frischobst vor allem in den Monaten März und April recht groß sein wird. Für diese Monate werden daher möglichst reichliche Bestände an Aepfeln erforderlich sein. Durch die Genehmigungspflicht für die Auslagerung wird es möglich, stets eine genaue Kontrolle über die Be stände an Aepfeln zu haben, da auf Grund der Bestimmungen der Anordnung Nr. 132 der Haupt vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 30. 9. 1937 bzw. auf Grund der Anordnung Nr. 16/38 vom 8. 9. 1938 die eingelagerten Mengen durch die Meldepflicht der Lagerbestände bekannt sind. Für die ausländischen Aepfel wurden seitens der Reichsstelle Lagerauflagen erteilt mit dem Hin weis, daß eine Auslagerung nur mit Genehmigung der Hauptvereinigung erfolgen darf. Damit aber alle Bestände erfaßt werden und der Erfolg einer gleichmäßigen Versorgung sichergestellt ist, wurde die Veröffentlichung der Anordnung notwendig. Die Anordnung Nr. 13^ der tzauptvereinigung sieht bereits die Möglichkeit der Erteilung von Weisungen — insbesondere auch über den Zeit punkt der Auslagerung — vor. Die straffe Erfassung der Lagerhaltung für alle haltbaren Tafeläpfel ausländischer Herkunft fowie die durchgeführte Vorratshaltung von inländischen Aepfeln ermöglichten die Schaffung umfangreicher Lagerbestände, die eine angemessene Versorgung bis in die Frühjahrsmonate gewährleisten; sind doch die lagernden Mengen mit denen des Jahres 1937 ohne weiteres zu vergleichen. Aus diesen Be ständen werden für das Weihnachtsfest bestimmte Mengen von den auf einfachen Lagern vorhandenen Aepfeln freigegeben. Die Kühlhausbestände werden von diesem Verteilungsplan nicht berührt; hier können auf Antrag nur diejenigen Posten ausge lagert werden, die sich auf Grund irgendwelcher Ursachen als nicht lagerfähig erwiesen haben und verhältnismäßig stark im Verderb liegen. Die Kühlhausbestände werden zur Deckung des Be darfes in den Spätwinter- und Frühjahrsmonaten benötigt. Ausnahmebestimmungen sind nicht eingefügt, da eine Plötzlich notwendig werdende Auslagerung stets darauf zurückzuführen ist, daß seite.'s der betreffen den Firmen die laufenden Überprüfungen nicht mit der nötigen Sorgfalt oder in nicht ausreichen dem Maß durchgeführt wurden. Außerdem können von der Zeit der Antragstellung bis zur Erteilung der schriftlichen Genehmigung zur Auslagerung keine nennenswerten Aenderungen der Verderbsätze auftreten. (Siehe auch S. 6.) ^esLarL sonen im Gartenbau die Verpflichtung, auf die Wahrnehmung dieser Bestimmungen durch die Ar beitsämter ständig hinzuwirken und zu verlangen, daß in jedem Einzelfalle auch die Bestimmungen tatsächlich beachtet werden. UK.-Stellungen Ueber die Einberufung zur Wehrmacht, die Un abkömmlichkeitsstellung (UK.) bestimmter unersetz licher und unentbehrlicher Fachkräfte, sowie Sicher stellung bestimmter Ersatzkräfte hier ausführlich zu. sprechen, ist unmöglich. Soviel kann jedenfalls ge jagt werden, daß die im Gartenbau unentbehrlichen und unersetzlichen Fachkräfte so weit wie möglich durch entjprechende Anträge, die über die Abtei lung des zuständigen Haupternährungsamtes zu stellen sind, sichergestellt werden. Das gleiche gilt für die Beurlaubung von Wehrmachtsangehörigen. Es sei auch besonders auf die Möglichkeit ver wiesen, in den mit Truppen belegten Gebieten in besonders dringlichen Fällen seitens des Garten baues besondere Arbeitskommandos aus der Wehr macht zu erhalten. Dieses kann in Frage kommen bei dringlichen Erntearbeiten, unaufschiebbaren Herbst- und Frühjahrsarbeiten o. dgl. Auch hierbei ist eine Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Ernährungsämtern und Arbeitsämtern sehr am Platz. Kriegsgefangeneneinsatz Ebenso kann davon Gebrauch gemacht werden, Kriegsgefangene zur Arbeit heranzuziehen. Die Mindeststärke eines derartigen Arbeitskommandos in landwirtschaftlichen Betrieben ist 20 Mann. Diese müßen entweder geschloßen in einem Betrieb oder in einer Gemeinde untergebracht werden und gehen von ihrem Lager aus unter Bewachung auf die Arbeitsstelle. Von der Vorschrift einer Stärke von 20 Mann können auch bisweilen Ausnahmen zugelaßen werden, wenn die Gewähr besteht, daß einzelne Kriegsgefangene im Betrieb ständig unter Aufsicht beschäftigt werden können. Die entsprechen den Anträge dafür sind über den Ortsbauernführer oder unmittelbar mit dem örtlich zuständigen Führer eines Kriegsgefangenen-Arbeitskommandos zu stellen. HJ.-Einsatz Einen wesentlichen Bestandteil in der Beschrän kung des Arbeitskräftemangels bilden die zu sätzlichen Kräfte und hierbei vor allem die Jugend. Davon kann besonders der Gartenbau in vielen seiner Arbeitszweige Gebrauch machen. Um den Einsatz von Schülern und Schülerinnen zu derartigen Arbeiten zu erleichtern, hat der Reichs erziehungsminister Anordnungen erlassen, die sich einmal auf die Erweiterung und zum anderen auf die richtige Verteilung der Ferien erstrecken. Beim Einsatz der Jugendlichen ist weitgehend die HI. eingeschaltet. Anforderungen auf Jungen und Mädel können an das Arbeitsamt oder die örtliche HJ.-Dienststelle gerichtet werden. Me Beschäfti gung von Jugendlichen verlangt naturgemäß be sondere Rücksichtnahme. Die Erfahrung lehrt aber, daß bei richtiger Behandlung der Jugendlichen und voller Erkenntnis der Aufgabe von beiden Seiten eine durchaus zufriedenstellende Arbeitsleistung zu erreichen ist. Pflichtjahrmädchen Ein besonderes Kapitel ist die Beschäftigung von Pflichtjahrmädchen. Das Pflichtjahr ist auf Be treiben des RNSt. in erster Linie eine Hilfsmaß nahme für die kinderreichen Mütter und Land frauen. Durch Ausnahme in die Haus- und Arbeits gemeinschaft soll es der hauswirtschaftlichen Er tüchtigung der Mädchen dienen und sie aus ihre späteren Hausfrauen- und Mutterpflichten vor bereiten. Außerdem soll es die Mädchen im Ent wicklungsjahr für den späteren Beruf kräftigen und ebenso bezweckt das Pslichtjahr die Gewinnung des weiblichen Nachwuchses sür die Haus- und landwirt schaftlichen Berufe. Die Ableistung des Pflicht jahres wird nur dann anerkannt, wenn die Vor aussetzung einer Aufnahme in die Haus- und Familiengemeinschaft gegeben ist, andernfalls würde der Grundcharakter des Pflichtjahres völlig verlorengehen. Zur Zeit sind Verhandlungen im Gange, eine Erweiterung des Pflichtjahres zu er reichen. Es kann auf keinen Fall länger der Zu stand erhalten bleiben, daß nur die später berufs tätigen Mädchen das Pflichtjahr ableisten müßen. Außerdem muß eine klare Abgrenzung zwischen der Dienstzeit des Reichsarbeitsdienstes und der Pflicht jahrzeit erreicht werden. Dienstverpflichtungen Die Dienstverpflichtung freigewordener oder auch nicht vollbeschäftigter Arbeitskräfte zur Ucbernahme der Arbeit in lebenswichtigen Betrieben wird leider noch nicht in dem Maße ausgenutzt, wie es unter den heutigen Verhältnissen erwartet werden müßte. Bei den Arbeitsämtern sollte deshalb auch aus den Kreisen der Gartenbauer immer wieder darauf hin gewirkt werden, die Dienstverpflichtungsbestimmun gen in verstärktem Maß anzuwenden. Wenn auch im Gegensatz zu 1914 von einer Arbeitslosigkeit nicht gesprochen werden kann, so steht doch anderer seits fest, daß es noch viele Betriebe gibt, die zu mindest in gewißen Zeiten ihre Arbeiten einschrän- ksn oder einstellen können, wenn aus der anderen Seite lebenswichtige Betriebe unter dem Mangel an Arbeitskräften leiden. Die Zuführung von Arbeitskräften aus dem be setzten, ehemals polnischen Gebiet muß im kommen-
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