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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Keilage „lechnische Rundschau" l^r. 14 tzlummse 48. kiavsmbsr 1-!-. A ^ru/llNNSüsnckts ^sr 3tuc!isnLfSssUscdcr/t Neuer Drehstrahlregner Beschreibung: Der Drehstrahlregner der Firma H. Franke, Berlin C. 2, besteht aus dem Regnerkopf, aus der nach dem verfügbaren Wasser druck zu wählenden auswechselbaren Düse und aus dem Regenständer. Der Regnerkopf läuft in einem Kugellager, das vor Benutzung des Regners durch Betätigung einer Stauserbuchse zu schmieren ist. Die Düsen, die mit 8-, 10-oder N-mm-Bohrung ge liefert werden, besitzen einen seitlichen Schlitz. Durch den hierdurch entstehenden Rückstoß wird die Dreh bewegung erzeugt, deren Geschwindigkeit durch eine Bremsschraube geregelt werden kann. Prüfungsanordnung: Die Prüfung des Drehstrahlregners wurde im Versuchs- und For schungsinstitut für Technik im Gartenbau in Qued linburg im Laufe des Sommers 1938 und 1939 vorgenommen. Die technische Meßprüfung fand am 30. 7. 1938 statt. Wegen ungünstiger Windverhältnisse mußte die Meßprüfung wiederholt werden und wurde dann am 20. 7. 1939 vorgenommen. Prüfungsergebnis: Bei der Meßprüfung im Jahre 1938 wurde die Regenverteilung bei Be nutzung einer 8-, 10- und 11-mm-Düse untersucht. Die Regenmengen wurden in den in gleichmäßigen Abständen verteilten Auffanggefäßen gesammelt und gemessen. Bei dem Versuch mit der 8-mm-Düse (neue Aus führung) wurde ein Wasserdruck von 3 Atü ge messen; der stündliche Wasserverbrauch betrug 5,062 cbm. An der Peripherie der beregneten Flüche fielen große Tropfen nieder. Der Versuch mit der 10-mm-Düse (neue Aus führung) ergab einen stündlichen Wasserverbrauch Oe/- cker firE in Lein/eS. (lp'^Löikck) von 5,454 cbm bei einem Wasserdruck von 2,8 bis 2 Atü. Bei Inbetriebnahme des Regners mit einer 11-mm-Düse (alte Ausführung) wurde ein Wasser verbrauch von 7,102 cbm stündlich festgestetlt. Das .Manometer zeigte einen Wasserdruck von 1,3 Atü an. Die Auswertung der Versuche ergab, daß bei den Arbeiten mit der 8- und 11-mm-Düse die Re gengaben, die in unmittelbarer Nähe des Regen ¬ gerätes im Vergleich zu den Regenmengen des übrigen Feldes gemessen wurden, zu groß waren. Die ungleichmäßige Verteilung kann durch den bei dieser Düse zu weit gebohrten Schlitz entstanden sein. Der während der Prüfung zeitweilig sehr böige Wind konnte ebenfalls einen Einfluß auf die mangelhafte Verteilung des Wassers haben. Für die Untersuchung im Jahre 1939 wurden von der Herstellerfirma zwei Spezialdüsen eingeschickt. Bei der Prüfung der Düsen (neue Düse) wurde der Wasserdruck auf 2 Atü gehalten. Die Wurfweite des Regners betrug 12—13 m. Die beregnete Kreisfläche demnach 450 m2. Die Verteilung der Regengaben war regelmäßig und ist aus der Skizze*) ersichtlich. Die Zahlen bedeuten Regenhöhe während 20 Minuten Beregnungsdauer. Die Prü fung des Regners mit der großen Düse ergab einen stündlichen Wasserverbrauch von 9,513 cbm bei einem Leitungsdruck von 3,5 Atü. Der Regner ar beitete bei der Prüfung mit einer Wurfweite von 12—13 m, die beregnete Fläche hatte ein Ausmaß von ebenfalls 450 mX Das Gerät regnet mit dieser Düse ebenfalls gleichmäßig, wie die Zeichnung dar legt. Die Zahlen geben" die Regenmenge wieder, die während der Betriebsdauer von 20 Minuten verregnet wird. Schlußurteil: Der Drehstrahlregner der Firma Fran k e, Berlin C. 2, kann auf Grund der Prüfung in der Form, wie er für die Prüfung vor lag, als brauchbar für den Gartenbau bezeichnet und zur Anschaffung empfohlen werden. LtuckienZesellschskt kür Technik im Gartenbau e. V. *) Die dem Originalbericht beigefügte Skizze kann wegen ihrer Größe hier nicht'wiedergegeben werden. Holzschutzsalz „Lorbal" der Firma R. Avenarius L Co., Stuttgart, Hamburg, Berlin und Köln Beschreibung: Das Holzschutzsalz „Corbal" der Firma Avenarius ist ein Gemisch von holz erhaltenden Salzen mit Pilz- und insektentötender Wirkung und soll im Gartenbau zur Erhöhung der Lebensdauer von tzolzteilen Verwendung finden. Das Salz kommt als gelbes Pulver in 4-kg- Packungen in den Handel und ist in weichem Wasser (am besten Regenwasser, kalt oder lau warm) aufzulösen. Die Holzteile können mit diesem Mittel entweder gestrichen oder, untergetaucht in einem Bottich, getränkt werden. Hum Anstrich ver wendet man eine 4A>ige, zur Tränkung eine 2?Lige Lösung. Bei stärkeren Holzteilen empfiehlt sich ein mehrmaliger Anstrich, der jeweils nach er- folgterTrocknung desborhergegangenen aufzubringen ist. Bei nassem Holz ist eine stärkere Konzentration zu wählen. Nach dem Tränkverfahren behandeltes Holz mutz eine Woche lang untergetaucht im Be- Halter liegen. Der Materialverbrauch beim An- l/sksiWindung von T'iansportsckwisiiFlcSitSN Elektrokarren und Einachsschlepper Der Kriegsausbruch rief die beiden Lastwagen mit verschiedenen Gefolgschaftskameraden zum Wehrdienst. Das Versuchsinstitut der Studienaesell- fchaft für Technik im Gartenbau, 6 km von Qued linburg gelegen, hatte nun das Transportproblem zu lösen. Es galt in der Hauptsache, Brennstoff von der Bahn abzuholen, die Ernte dem Verbraucher zu zuführen und Dung zu fahren. Zunächst erhielten die Elektrokarren hohe Lade wände an den Seiten und Stirnwänden zum Aus wechseln gegen die niedrigen Bordbretter, um gewichtsmäßig die Tragkraft der Elektrokarren möglichst ausnutzen zu können. Es gelang durch den hohen Aufbau, Koks in Mengen von 10 ckr je Fuhre vom Waggon abzufahren. Es wurde bereits in Nr. 11 der „Technischen Rundschau" ge sagt, daß die ursprünglich für die Industrie kon struierten Elektrokarren, von den Gartenbaubetrie ben aus gesehen, eine zu geringe Ladefläche im Vergleich zur Tragkraft haben. Ein hierdurch be dingter Nachteil liegt auch darin, daß die für 2,5 Tonnen berechneten Blattfedern an den Achsen bei der geringen Belastung zu hart oder gar nicht federn. Naturgemäß macht sich dies bei holprigem Pflaster oder schlechter Straße unangenehm be merkbar. Die gesammelten Erfahrungen werden dazu beitragen, init der Elektroindustrie einen für den Gartenbau bestens geeigneten Elektrokarren zu schaffen. Wie Abb. 1 zeigt, wurde dem Elektrokarren noch der Einachsanhänger, der zum Holder-Einachs- schlepper gehört, beladen mit Dung angehängt. Da der Anhänger luftbereift ist, ist er auch für die Geschwindigkeit von 20 km der Elektrokarren ge eignet. Abb. 1 zeigt außerdem den Elektrokarren auf der Fahrt zur Stadt mit Erzeugnissen des Betriebes. Mit und ohne Ladewände wurde die vorhandene Ladefläche nach Möglichkeit ausgenutzt. Mit amtlichem Führerschein IV (Leichtmotorräder) kann jedes Gefolgschaftsmitglied den Karren auch auf den öffentlichen Straßen und Wegen fahren. Daneben mußte der Holder-Einachsschlepper gleich falls zur Unterstützung im Straßenverkehr eingesetzt werden, um die vielseitigen Ausgaben reibungslos zu erfüllen. Daß der Einachsschlepper mit Spezial anhänger sehr wirtschaftlich und arbeitssparend /töö. 2. Vo/'spa/m jäv cken Län- ckr^ mit öclackcn Ltackt /ää/T ' /iöö.: lt^s/rckt (3) innerhalb des Betriebes eingesetzt werden kann, besprachen wir bereits in Nr. 11 der „Technischen Rundschau". Wir sehen den Einachsschlepper mit Anhänger in Abb. 2 auf der Landstraße nach Quedlinburg mit Ware für den Verbraucher. Die für die Straße geringe Geschwindigkeit von 8 km/8tck. mußte für die Ausnahmezeit in Kauf genommen werden. Im normalen inneren Betrieb reicht die Geschwindigkeit für den Transport aus. Es gelang so ohne eine völlige Lahmlegung der Transportausgaben, behelfsmäßig dem Fortfall der Lastwagen zu begegnen, bis die Frage geklärt ist, ob einer von den Wagen von der Wehrmacht frei gegeben wird. Es mag für viele Berufskamcradcn der Beweis sein, daß dort, wo ein Wille ist, es auch einen Weg gibt. Ve. /. mit au/ cke^ rar § tackt. — aut /la/Lat^ö^ettr/'/r aack LüracL5a/i/maFev ru/a OaaF/üärra. strich hängt von der Stärke der Bretter ab; er be trägt beim 2 cm starken Brett 20 § Corbal -- I Lösung je Fläche, beim 3 cm starken Brett 30 Z Corbal -- U I Lösung je m? Fläche usw. Beim Tauchverfahren genügen 2 kg Corbal je m^ Holz. Prüfungsanordnung: Die Prüfung des Holzfchutzsalzes „Corbal" der Firma Avenarius fand in der Zeit vom 25. 8. 1938 bis 25. 8. 1939 im Versuchs- und Forschungsinstitut für Technik im Gartenbau in Quedlinburg statt. Es wurden Früh beetfensterrahmen, Baumpfähle und Pikierkästen mit einer 4?9igen Corballösung gestrichen bzw. in eine 2A>ige Lösung eingetaucht. Prüfungsergebnis: Die nach Vorschrift (s. Beschreibung) gestrichenen und getränkten Früh beetfensterrahmen, Baumpfähle und Pikierkästen wurden nach erfolgter Trocknung im Betrieb in Benutzung genommen. In die Pikierkästen wurden Gemüsepflanzen pikiert. Irgendwelche Schäden haben sich an diesen Pflanzen nicht gezeigt. Nach Beendigung der Prüfung wurden die haltbar ge machten Holzgegenstände untersucht, und dabei wurde Fäulnis nicht festgestellt. Ein Unterschied zwischen den gestrichenen und getränkten Holzgegen ständen hinsichtlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Feuchtigkeit wurde während der einjährigen Prü fungszeit nicht bemerkt. Schlußurteil: Das Holzschutzsalz „Corbal" der Firma R. Avenarius L Co., Stuttgart, Ham burg, Berlin und Köln, kann auf Grund der Prü fung als brauchbar für die Haltbarmachung von Holzteilen und -gegenständen im Gartenbau be zeichnet werden. Ltuckien^eUsclmkt kür Tecknik im Gartenbau e. V. Holzkonservierungsmittel„Sido"G. Prüfungsanmeldung Nr. 166 vom 16. 16. 1936 Antragsteller: „Litta", Chem. Fabrik, Kiel-G. Das Holzkonservierungsmittel „Sido" G. der Litta Chem. Fabrik, Kiel-G., soll nach Angabe der Herstellerfirma zum Streichen und Imprägnieren von Frühbectkästen, Frühbeetfensterrahmen, Deck brettern, Baumpfählen usw. im Gartenbau Ver wendung finden. Das Mittel kommt als dunkel braune, nicht ätzende und schwach riechende Flüssig keit in 2-kg-Behältern in den Handel und ist sosort streichfertig. Die Strekchfähigkeit soll sowohl im Sommer, als auch bei großer Kälte im Winter er halten bleiben. Nach Mitteilung der Herstellerfirma wird ein Geruch in etwa zwei bis drei Tagen nach dem Austrocknen nicht mehr festzustellen sein. Das Mittel wird als schnell und tief in das Holz ein dringend bezeichnet und soll völlig pflanzenunschäd lich sein. Das Holzkonservierungsmittel „Sido" G. wird mit dem Pinsel auf sauberes und trockenes Holz aufgetragen. Der Anstrich wird am folgenden Tag wiederholt. Nach weiteren drei bis vier Tagen sind die gestrichenen Holzgegenstände wieder in Be nutzung zu nehmen. Mit 1 k§ „Sido" G. können 3 bis 4 m^ rauhes, ungehobeltes oder etwa 8 m2 glattes Holz behandelt werden. LTG. Umstellung auf Treibgas beginnt Fahrzeughalter werden zum Umbau ausgerusen Mit der Anweisung Nr. 1 im Reichsverlehrs blatt 8 Nr. 49 vom 3. Oktober 1939 wird ein ausführlicher Organisationsplan für die Umstellung von Kraftfahrzeugen auf Trsibgas entwickelt, nach dem das Zentralbüro für Mineralöl G. m. b. H- und seine Vertriebsabteilungen in Zusammenarbeit mit den Kraftfahrzeuq-Zulassungsstellen, dem Stati stischen Reichsamt und dem Reichsinnungsverband für das Kraftsahrzeughandwerk, das Umstellungs programm durchführen sollen. Die Umstellung be ginnt nach wirtschaftlichen Grundsätzen sinngemäß hei größeren Nutzfahrzeugen, deren Weiterbenutzung Maschmenführerkursus in Quedlinburg Die Studiengesellschaft für Technik im Gartenbau e. V. sührt zur Schulung von Maschinensührern Kurse in Quedlinburg durch mit dem Ziel, die Lücken, die in den Betrieben durch Einberufung zum Heeresdienst erfolgt sind, zu schließen. Die Kursusteilnchmer werden von den Landesbaucrn- schasten bzw. Kreisbauernschasten benannt, weil es bei der saft kostenfreien Kursusabhaltung notwendig ist, nur die bestgeeigneten Teilnehmer anszubildcn. Allen Interessenten erteilt nähere Auskunft die zu ständige Landes- oder Kreisbauernschast, d. s. die jetzigen Landes-Ernährungsämter bzw. Ernäh rungsämter. : Göe/r: K>ckrn/rck§r rm k/eöa/rFSFekckacks. l/ntr/r: : Ore TXck/ressmer wercke/r Za Gruppen ^«Lamme/r- : Fe/aM aack lernen so mZZ cken verscssreckenen : öockenöearöertnnFSFerälen umrnFsäea. : /iöö.r ITenckt (2- vordringlich und deren Verbrauch hoch ist. Es wer den umgestellt Lastwagen von 1,5 Tonnen aufwärts, Zugmaschinen und Sattelschlepper, soweit letztere nicht ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden. Voraussetzung für die Umstellung ist, daß die Fahrzeuge nicht weiter als 10 Kilometer vom nächsten Treibgaslager behei matet sind. Fahrzeughalter, deren Wagen zum Umbau ge langen sollen, werden von den Zulassungsstellen (Kraftfahrzeugämtern) zur Umstellung ihres Wagens unter Bekanntgabe eines Termins und Nennung einer Umbauwerkstatt aufgefordert. Die Auswahl der Werkstatt wird vom Zentralbüro im Einverständnis mit dem Reichsverband für das Kraftsahrzeughandwerk getroffen. Diese bis ins ein zelne durchgedachte Organisation garantiert, daß die Treibgas-Apparatur fachlich einwandfrei eingebaut wird und ferner die Versorgung des Wagens mit Treibgas jederzeit sichergestellt ist. Treibgas ist nach wie vor allein von den Lägern unter Auswechslung der leeren in gefüllte Flaschen zu beziehen. Die Treibgasläger des Zentralbüros überziehen das ganze Reich mit einem dichten Netz. Diese Läger stehen jedem Treibgas-Kunden offen, so daß diese auch bei weiten Fahrten im ganzen Reich ihren Treibstoff beziehen können. Gebührenrichtsätze für Schleppereinsatz Der Mangel an Pferden hat es notwendig ge macht, die vorhandenen Schlepper in stärkstem Maße gemeinschaftlich einzuisetzen. Dieser gemein schaftliche Einsatz hat sich erfreulicherweise in der Praxis sehr bewährt. Die Abgeltung für die Be- Nutzung des Schleppers erfolgt größtenteils durch Gegenleistungen und gegenseitige HUe, wie Stsl- len von Gespannen und Arbeitskräften. In vielen Fällen 'ist dies jedoch nicht möglich, weshalb sine Abgeltung in bar erfolgen muß. Bei der Berech nung legt man am zweckmäßigsten Lie Zahl der Arbeitsstunden und nicht die bearbeitete Fläche zugrunde, damit Unstimmigkeiten, hevvorgerntfen durch die verschiedenartigen Bodenverhältnisse und Wittevungseinslüsie sowie Größe und Form der Ackerschläge, vermieden werden. Um Streitigkeiten bei der Berechnung weit gehend zu unterbinden, hat der Reichsnährstand Gebührenrichdsätze für den gemeinschaftlichen Schlepperoinfatz aufgestellt, die auf Grund von Erfahrungen in der Praxis erarbeitet worden sind. Bei diesen Gebührensätzen sind die Schlepper nach ihrer M-otorenstärke in Größenklassen aufge teilt. Bei der Leihgebühr, die in Reichsmark je Stunde berechnet wird, ist der Lohn für den Schlepperführer nicht inbegriffen, es sind vielleicht lediglich die festen Kosten, wie Instandhaltung, Abschreibung, Verzinsung, Gummiversch'loiß, außerdem die Kosten für Osl und Brennstoff be- rücksichtigt. Der Schlepperführerlohn richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen und ist vom Auf traggeber zu vergüten. Für die Abgeltung der An- und Abwege des Schleppers außerhalb der Arbeitzeit, Tanken usw. tritt zu dem sich ergeben den Stundenlohn ein Zuschlag vom 15 v. H. Neben den Richtsätzen für Schlepper sind gleich- zeilig auch Richtsätze für die Benutzung von Anhängegeräten, wie Pflug, Grubber, Scheiben egge, ÄNbanmähhMen, Binder u. a. m. festgelegt worden. Auch für die Benutzung von Kartoffel rodern, Rübenrodern, gummibereiften Ackerwagen sind Leihgebühren festgesetzt worden. Die vom Reichsnährstand festgesetzten Preise haben Gültig keit für Schlepper und Geräte, die im Besitz von Bauern, Landwirten oder Schlsppergemeinschasten sind. LohnpfluWmternshmen und Genossenschaften können wAen der größeren Unkosten entspre- chende Aufschläge vornehmen. Sind Entschädigungen für Kraftwagen steuerpflichtig? Zahlreiche Erwerbsgärtner, die ihren Kraftwagen der Wehrmacht gegen die gesetzlich festgesetzten Ver gütungssätze zur Verfügung gestellt haben, sind sich im unklaren darüber, wie die ihnen dafür zu- fließenden Einnahmen steuerlich zu behandeln sind. Folgendes ist zu beachten: Umsatz st euer. Grundsätzlich unterliegen alle betrieblichen Einnahmen, die für Lieferun gen oder irgendwelche Leistungen erzielt werden, der Umsatzsteuer. Es spielt keine Rolle, ob mit den Einnahmen Gewinne erreicht werden, oder ob sie auf gesetzliche oder behördliche Anordnung zurück zuführen sind. Das bedeutet, daß die Vergütungen der Wehrmacht zur Umsatzsteuer anzumelden sind, wenn der Kraftwagen für den Betrieb geführt worden ist. Auch der Lohn des Fahrers, der etwa mitgestellt worden ist, kann nicht abgezogen werden. Der Steuersatz für diese Einnahme beträgt 2A>; denn der ermäßigte Satz von 1 A> gilt nur für den Verkauf der Eigenerzeugnisse des Gartenbau betriebes. Ist dagegen der Kraftwagen von vorn herein dem Finanzamt gegenüber als Privatwagen angegeben worden, so entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Einkommensteuer. Für die Einkommen steuer gilt ähnliches wie für die Umsatzsteuer. Die Wehrmachtsvergütungen sind dem steuerpflichtigen Betriebseinkommen zuzurechnen, wenn der Wagen als zum Betrieb gehörig geführt worden ist. Selbstverständlich können dann auch alle Aufwen dungen und Ausgaben für den Kraftwagen, die Reparaturkosten und die Abschreibungen abgesetzt werden. Für Privatwagen sind die einge nommenen Vergütungen als „einmalige Einkünfte" aus der Vermietung beweglicher Sachen zwar ein kommensteuerpflichtig, sie werden vom Finanzamt jedoch nur veranlagt, wenn sie im Jahr zusammen mindestens 300 RM. nach Abzug der Ausgaben und Aufwendungen ausmachen. Zieht man von der erhaltenen Jahresvergütung alle Kosten, Abschrei bungen usw. für den Kraftwagen ab, so wird die Freigrenze von 300 RM. vielfach nicht über schritten, Qr. M.
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