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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
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- Gartenbauwirtschaft
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2 tummel 4S. November 1-D. 6artenbauwirtlchaK vereinigt mit Deutscher krwerbogartenbart (Fortsetzung von Seite 1) den Astwiniksln und in der Nähe der Knospen über» stohen, bisher nicht möglich gewesen ist. AuS zahl reichen Vevglsichsuntevsuch»mgW ging hervor, daß der Schädling nvit HUfe von 0,4- und 0,borgen Dinitrokrssol 'enthaltenden Lösungen sicher vernichtet wevdM kann. Die behandelten ApfelhoMtämme waren in diesem Sammer nicht nur von Sack- trägermotten weitgehend bereinigt, sondern zeigten auch sonst ein vollambiges, gesundes Aussehen. Dieses Ergebnis, das wir in kleinem Umfang be reits ein Jahr zuvor erhalten hatten, gab Anlaß, die Wirkung Dinitrokresol enthaltender Lösungen auch gegenüber anderen schädlichen Insekten des Obstbaues zu ermitteln. Die Behandlungen mit den genannten Lösungen befriedigten gegenüber Blutlaus llloiosomo Isnigerum), rotem und grauem Knöspenwickler (Dinetoeers ocellsns, Oletbreutes voriegsn»), AusterNschildlaus s.4§pi6iotm ostreue- kormis), PskanmenschiMaus (Uulecsniuin corni) svwie Eiern des kleinen Forstspanners (Okeimatodia brumata) und des Blattflohes (k^Ua Mali). Rüsselkäfer, wie Apfelblütenstecher und Kirschkern« stecher, gehen bereits durch Berührung mit schwä cheren (0,1- und 0,Zeigen) Lösungen ein. Vom Apfolwickler (Larpoaapsa pomoneUa) werden ver nichtet die überwinternden nackten Larven mit 0,Zeigen, die eingsspouneuen mit 0,8- bis 1,Obigen Lösungen. Durch Berührung mit 0,5 Augen Lö sungen Höhen im Labor etwa 65 A der Gespinst- larven ein. Diese Unzahl von Schädlingen, die sicherlich noch erweitert werden kann, wird von keinem anderen Winterbskämpfiingsmittel erreicht. Wir würden bei Einführung des ' DmitrolkresoG als Winterspritz mittel eine bisher nickst gegebene Wirkungsbreite gegenüber tierischen Schädlingen besitzen, die manche Sonderbehandlung einfparen könnte. Auch hätten wir endlich ein Mittel mit eindeutigen, d. h. gleich- bleibenden Eigenschaften. Schwächere Dinitrokresvl- Lösungen, wie sie gegenwärtig im „Sslinon" emp fohlen werden, früher im „Antrmvnin" und „Jver- nol" angewendet wurden, haben bei weitem nicht die erwähnte Wirkung. Hier liegt m. E. auch der Hauptgrund dafür, daß sich diche Präparat« in der Praxis bisher nicht durchgesetzt haben. Der Grotzanwendung der 0,5 Aigen DinitroEresol« Präparate als Wintevspritzmittel sicht vorerst aber noch die derzeitige Preislage entgegen. Es kann niemandem zugsmutet werden, M; 100 Liter Spritz- brühe 7,50 RM. statt etwa 3,— RM. zu zahlen. Ob es der leistungsfähigen deutschen Industrie mög lich ist, dieses Hindernis zu überwinden, steht noch dahin, da die Auflösung der Verbindung kostspie lig« Begleitstoffe erfordert. Ich möchte diesbezüg lich zuversichtlich sein und glauben, daß im Inter esse des deutschen Obstbaus alsbald eine tragbare Grundlage gefunden wird. vr. 8. Ilnsm. IVas Lsi Latnakws von Lo^suprodsa su dsa«Ltsn ist Bodenuntersuchung notwendig! Da Phosphorsäuredüngemittel im Augenblick nur in begrenztem Umfang zu kaufen sind, ist es beson ders wichtig, die zur Verfügung stehenden Mengen richtig auzuwenden, und zwar nur dort, wo Phos phorsäuremangel nachweislich vorhanden ist. Dieser Mangel läßt sich nur durch die Bodenuntersuchung feststellen, die deshalb auch für den Gärtner von größter Wichtigkeit ist. Jedem, der größere Frei landflächen bewirtschaftet, sei sie deshalb angeraten. Auch die Untersuchung des Kalkzustands der Böden gibt wertvolle Aufschlüsse über den vorhandenen Mangel oder Vorrat au Kalk. Der Erfolg der Bo- -4LL. 7 (unten) rr/Ft ck-e l^- pnr^unF «ast SsLrünr'/tttns' ran rrr^cä/rckenrn SockenproSrn. 2 (sLrn) LtrUt — rLrnjaL; km mst r/nrr — Zostrnproörn star, m/s «e n / r t ^r/n sa/lrn. ^4Lö..- Sae/Fs (2) denuntersuchung hängt aber wesentlich von der sorgfältigen Entnahme der Bodenprobe ab. Des halb seien nachfolgend hier einige Hinweise dafür gegeben. Sobald alle Stellen, an denen eine Probe ent nommen werden soll — mindestens eine je Hek tar — festgelegt sind, stechen wir dort mit dem Spaten möglichst senkrecht in den Boden, bis das Blatt vollkommen im Boden steckt. Dann wird der Spaten mit dem Boden herausgehoben, wobei die Einstichstelle möglichst unbeschädigt erhalten bleiben soll. Dieser Boden wird zur Seite geworfen. Wir setzen nun den Späten zu einem zweiten Aushub, parallel zum ersten Einstich, 10 cm dahinter an. Das Spatenblatt wird möglichst vorsichtig wieder vollkommen in den Boden eingedrückt und die auf dem Blatt liegende Bodenscheibe, die überall von gleicher Dicke sein soll, herausgehoben. Vorher haben wir einen Sack ausgebreitet, damit wir den Bodenaushub daraufwerfen können. Der Sack muß völlig sauber sein, es dürfen vorher keine Dünge mittel darin aufbewahrt worden sein, es sei denn, daß er nicht nur ausgeschüttelt und ausgestaubt, sondern auch tadellos gewaschen wurde. Werden diese Vorsichtsmaßregeln nicht beachtet, können dis Erdproben Reste des Düngers aufnehmen und bei der Untersuchung ein falsches Bild liefern. Mit beiden Händen wird der Boden kräftig durch gemengt, um eine vollständig gleichmäßige Vertei lung in der Probe zu erreichen. Von dieser Menge wird eine Durchschnittsprobe von 1—2 KZ (bei Untersuchung nur auf den Kalkzustand genügt 14 kg) entnommen und in einen Beutel eingefüllt. Der Boden darf bei der Probeentnahme nicht schmieren, auch dürfen Steine bei der so gewon nenen Probe nicht entfernt werden, im Gegenteil, bei sehr steinigen Böden muß das Gewicht der Probe sogar 2—3 kg betragen. Gegen diese Vorschriften wird immer wieder ver stoßen, indem einfach Boden mit der Hand von der Oberfläche oder bei weichem Boden 5 bis 10 cm tief entnommen wird. Die Untersuchung liefert dann ein vollkommen falsches Bild, da die Pflanzen ja nicht nur in den obersten Zentimetern des Bo dens wurzeln, sondern eine 20 bis 25 cm tiefe Erd schicht durchdringen. Jede Probe, die ordnungsgemäß entnommen und gemischt ist, muß sofort ebenso ordnungsgemäß verpackt und beschriftet werden. Für die Verpackung stehen zur Verfügung: 1. Leinenbeutel oder Beutel aus ähnlichem Material, also Nestel oder Mischfabrikate; 2. feste Papiertüten besonderer Qualität. Die Leinenbeutel müssen vollkommen sauber, d. h. vor allem ohne Reste eines früheren Inhalts, sein, besonders ohne Reste von Dünge mitteln oder Erden. Diese Beutel sind außerdem nach dem Ausklopfen und gründlichen Waschen sorg fältig zu spülen, damit nicht Rückstände von Seife auf die Erdprobe einwirken können. Zu jeder Probeentnahme wird eine Liste an gelegt, in der hinter den Nummern der einzelnen Proben die Stellen vermerkt sind, an denen die Probe entnommen worden ist, und in der ferner alle die Dinge notiert werden, die für die Beur teilung der Bodenprobe wichtig sind. In welcher Weise die Verpackung zu erfolgen hat, wird aus Abb. 1 ersichtlich. Wie die Verpackung von Boden nicht erfolgen soll, zeigt Abb. 2; links eine Streich holzschachtel mit Boden gefüllt, die aus Humus, Kalk und alle Nährstoffe untersucht werden sollte; in der Mitte eine Schachtel, die ursprünglich SO g Tabak als Inhalt hatte und in der nicht weniger als sechs Bodenproben liegen, die auf alles, was wünschenswert ist, untersucht werden sollten; rechts Bodeninhalt in einer Blechbüchse, die ursprünglich ein Pflanzenschutzmittel enthielt; sie war nicht ge reinigt worden und roch nach Oestnung noch stark danach. Proben dieser Art zu verschicken und un tersuchen zu lassen, ist Geld- und Zeitverschwendung. Zur Verpackung in Papier eignen sich unter keinen Umstünden die gewöhnlichen Papiertüten, weil deren Papier viel zu weich ist und ein großes Aufsaugvermögen für Feuchtigkeit besitzt, so daß sie sehr bald aufreißen. Für die Verpackung von Bo denproben find nur sogenannte Papierbeutel aus festem, glattem, nicht rauhem Papier geeignet, wie man sie z. B. für den Versand von Warenproben benützt. Ungeeignet sind auch Pappkartons, weil die Pappe gewöhnlich auch nicht säurefrei ist. In den Beutel wird gleichzeitig ein Stück glattes Papier mit der Nummer der Bodenprobe aus bei den Seiten (mit Bleistift geschrieben, nicht mit Tin tenstift) eingelegt und der Beutel mit Bindfaden gut zugsbunden. An den Enden des Bindfadens wird ein Holzschild befestigt. Im Notfall tut es auch ein Pappschild, oder bester ein Anhänger, wie man ihn sür Bahnsrachtstücke verwendet. Auf dieses Schild wird die Nummer der Probe und die Beet-, Schlag- oder Revierbezeichnung ausgetragen. Die Doppelbeschriftung ist unbedingt notwendig, weil es vorkommen kann, daß auf dem Transport ein Schild verlorengeht. Die inliegende Nummer gibt dann immer noch Auskunft, wohin die Probe ge hört. Tinte und Kopierstift sind bei der Beschrif tung unbedingt zu vermeiden, da sie bei Durch feuchtung üuslausen und die Nummern nicht mehr genügend erkennen lasten. Zu stark durchfeuchteter Boden muß vor dem Verpacken an der Luft erst abtrocknen, indem er auf einem Sack in einem staubfreien und gut durchlüfteten Raum ausbewahrt wird, bis er luft trocken ist. Der Versand erfolgt am besten in Pappkartons oder in Kisten, wobei die Proben durch Holzwolle oder auch Laub voneinander getrennt, im übrigen aber so fest verpackt werden, daß sie sich in der Kiste oder im Karton nicht rühren können. Als Füll material muß Torfmull unter allen Umständen vermieden werden, da er stark sauer ist. Jeder Bodenprobe ist ein ausgesüllter Fragebogen beizufügen, dessen genaue Beantwortung für die. Auswertung der Nntersuchungsergebnifle wesentlich ist. Diese Fragebogen sind von der zuständigen Untersuchungsstation oder Landesbauemschast (Er- nährungsamt) anzufordern. Bei der Einsendung ist gleichzeitig anzugeben, ob die Untersuchung au; Kalk-, Phosphorsäuregehalt oder auf den Gehalt an allen Nährstoffen erfolgen soll. Ourchsckmttk'cksr KoüsitiaF cisr Misnsr 7V M'/L KAL Vorbildlicher Gemüsebau im Domuland Vegetationsbedingungen geschaffen, die denen Ober italiens ähnlich sind. Nicht mit Unrecht kann daher Das Schwergewicht der ostmärkischen Gemüse erzeugung liegt im Donauland, also in den Gauen Wien und Nieder- und Oberdonau. Die Ursachen dieser Verteilung liegen einerseits in den günstigen Klimaverhältnissen, andererseits in der Lage Wiens als des größten Verbraucher gebietes. Die Erzeugungsformen weisen einen scharf aus geprägten Unterschied zwischen der gärtnerischen und feldmäßigen Form auf. Während die erst genannte fast nur im Gau Wien anzutreffen ist, verteilt sich die feldmäßige Produktion vorwiegend über den Gau Niederdonau, wo sie teils als soge nannter Spezialgemüsebau, teils als normaler landwirtschaftlicher Feldgemüsebau betrieben wird. Wenngleich auch die Feldgemüseproduktion ungleich größere Flächen bindet, als die gärtnerische Er zeugungsrichtung, so muß doch dem Wiener Ge müsebau der erste Platz eingeräumt werden. Er ist keine Erscheinungsform der Nachkriegszeit, sondern blick auf eine jahrhunderte alte Ueberlieferung zu rück. Bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von etwa 114 ka und einem Stand von rund 1200 Gemüseanbaubetrieben kann der jährliche Rohertrag der Wiener Gemüseerzeugung auf 9—10 Millionen Reichsmark geschätzt werden. Diese außergewöhnliche Produktionsleistung ist nur durch eine hochintensive Bodenbewirtschastung, peinlich genaue und exakte Arbeit und einen eisernen Fleiß zu erreichen. Entsprechend dieser intensiven Be triebsführung scheiden von vornherein alle Gemüse arten auch die nicht eine mehrmalige Bvden- benützung se Vegetationsjahr zulassen. Wir finden daher bei den Wiener Gärtnern keine Dauerkulturen und landwirtschaftliche Grobgemüse, sondern vor nehmlich Salat, Blumenkohl, Kohlrabi, Wirsing-, Rosenkohl, Sellerie, Zwiebel, Tomaten, Gurken und Spinat. Ebenso intensiv wie der Freilandgemüsebau, wird auch der Treibgemüsebau gepflegt der einst eine hervorragende Rolle spielte, unter dem Druck einer immer mehr zunehmenden Einsuhr aber ständig zu rückging. Die zweite Produktionsrichtung, die an der Marktversorgung Wiens wesentlichen Anteil nimmt, ist der Feldgemüsebau. Er wird zum großen Teil in Spezialanbaugebieten betrieben, die eben der Kultur dieser oder jener Gemüsesaat die günstigsten Bedingungen gewähren. Sie liegen durchweg im Gau Nied'erdonau. Es sind das Laaer Anbaugebiet für die Erzeugung von Zwiebel und Knoblauch, das Retzer Gurkenanbaugebiet unmittelbar anschließend an die berühmte südmährische Znaimer Gurken gegend, das Tullner, Grammatneusiedler und Marchegger Krautanbaugebiet, das auf die Erzeu gung von Jndustriekohl eingestellt ist, die Stockerauer Spargelgegend, die im südlichen Wien gelegenen Wurzelgemüseanbaugebiete mnd das Neu siedler Wintersalat- und Majorananbaugebiet. Besonders hingewiesen werden muß auf das Neusiedler Gebiet nicht nur wegen der Eigenart seiner Produktion, sondern vor allem wegen der außergewöhnlichen Klimavorzüge, die diesen Teil des Gaues Niederdonau kennzeichnen. Durch die temperaturausgleichende Wirkung des Neusiedler Dees^ einem unserer größten Binnenseen, werden der Ausspruch getan werden, daß das Neusiedler Seegebiet, dessen landwirtschaftlich nutzbare Fläche auf etwa 100 ÖOO da geschätzt werden kann, berufen ist, der Frühgemüse- und Frühobstgarten Groß« deutschländs zu werden. Dafür sprechen auch die bisher erzielten Versuchsergebnisse des Versuchs feldes für Gemüsebau, das seit dem Jahre 1929 in Neusiedl besteht. Auf Grund bisher geleisteter Ver suchs- und Züchtungsarbeiten wird es möglich sein, Produktionszeiten zu erreichen, die in anderen Ge bieten nur mit bedeutenden Aufwendungen (Glas häuser, Mistbeete) zu erzielen sind. vr. v. Kopetr, Wien. Keine Verjährung von Forderungen am 31. Dezember 1939! Der Jahresabschluß war bisher der Zeitpunkt, an dem eine große Zahl von Forderungen der Ver jährung anheimfiel, sofern der Gläubiger dieses nicht rechtzeitig wirksam zu verhindern wußte. Es war daher für jeden, der ältere Außenstände hatte, bisher stets erforderlich, diese einer genauen Durchprüfung zu unterziehen, diejenigen Ansprüche sestzustellen, denen die Verjährung drohte und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Ver jährung zu verhindern. Zweckmäßig ging man der Verjährung durch die „Unterbrechung" zu Leibe, d. h. man ließ den Schuldner die Forderung durch Abschlagszahlung, Zinszahlung oder Sicherheits leistung anerkennen oder beantragte beim Amts gericht einen Zahlungsbefehl. In diesem Jahre sieht die Rechtslage hinsichtlich der Verjährung von Forderungen wesentlich anders aus. Artikel 8 Abs. 2 der durch den Ministerrat für die Reichsverterdigung unter dem 1. September 1939 erlassenen Verordnung über Sondermaßnah men auf dem Gebiet der Rechtspflege bestimmt ebenso kurz wie unzweideutig: die Verjährungs fristen sind bis aus weiteres gehemmt. Durch diese von Staats wegen und mit Gesetzeskraft an geordnete Hemmung ist die Verjährung zum Jahresende 1939 ausgeschlossen. Die „Hemmung" ist im Verjährungsrecht kein neuer Begriff. Der Eintritt der Verjährung war auch schon nach bisherigem Recht durch die „Hem mung" zu verhindern. Gehemmt, das heißt auf- gehalten, wurde der Lauf der Verjährungsfrist z. B. durch eine Stundung der Forderung. Stundete man dem Schuldner die Leistung sür eine bestimmte Zeit, so wurde diese nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Während der Stundung lief die Ver jährungsfrist nicht. Die Verjährungsfrist verlän gerte sich mithin nm die Dauer der Hemmung. Bei allen Forderungen, die normalerweise am 31. De zember 1939 verjähren würden, ist durch die gene relle Festsetzung der Hemmung ihrer Verjährungs fristen die gleiche Rechtslage mit allen Folgen gegeben, als wenn sie, wie oben dargelegt, vom Gläubiger gestundet wären, nur, daß es die Staats führung ist, die die Stundung ausspricht und hier- bei den Zeitraum der Stundung nicht begrenzt, Durch die Hemmung der Verjährungsfristen ist Lie Wahrnehmung der Ansprüche über den Sl. De- zemöer 1939 hinaus sichergestellt und damit jede weitere Maßnahme des Gläubigers im Augenblick überflüssig geworden. Wo es sich durchführen läßt, empfiehlt sich lediglich eine kastenmäßige Erfassung der Außenstände, die normalerweise zum 31. De zember 1939 verjähren würden; denn nach Fort fall der von Staats wegen ausgesprochenen Hem mung läuft die Verjährungsfrist weiter. Die For derungen, die nach altem Recht am 31. Dezember 1939 verjähren würden, deren Verjährungsfristen durch die neuen Bestimmungen jedoch gehemmt sind, sind im wesentlichen: AuS dem Jahre 1937: 1. Forderungen der Fabrikanten, Kaufleute und Handwerker, wenn es sich um Lieferungen und Leistungen an Private handelt; 2. Forderungen der Bauern und Landwirte, sofern die Lieferung für den Haushalt des Schuldners erfolgte. Aus dem Jahre 1935: Ansprüche wie unter 1 und 2, wenn die Lieferung oder Leistung für einen Gewerbebetrieb erfolgte. KKR. Das Sterbegeld bei Einberufenen Wie in der „Gartenbauwirtschaft" Nr. 43 aus führlich dargestellt wurde, sind die Rechte der Ein berufenen und ihrer Familienangehörigen aus den Sozialversicherungen weitgehend geschützt. Nunmehr ist auch sichergestellt, daß ein Anspruch auf Sterbe geld aus einer Krankenversicherung auch beim Tod eines Einberufenen wirksam wird. Insbesondere haben auch die Hinterbliebenen Gefallener Anspruch auf Auszahlung des Sterbegeldes. Voraussetzung für die Auszahlung des Sterbe geldes ist der Nachweis des Todes des Versicherten. Wenn dieser Nachweis nicht durch eine standesamt liche Urkunde geführt werden kann, genügt nach einer Mitteilung des Reichsarbeitsministers z. B. auch das Benachrichtigungsschreiben einer militä rischen Stelle an die Hinterbliebenen, eine Lazarett- bescheinigung usw. Die Entscheidung, ob die sin gereichten Unterlagen als Nachweis genügen, trifft der Leiter der zur' Auszahlung verpflichteten Kasse von Fall zu Fall. Bei Vermißten setzt die Auszahlung des Sterbe geldes die gesetzliche Todeserklärung voraus, die regelmäßig nach einem vorgeschriebenen gerichtlichen Verfahren unter Einhaltung bestimmter Fristen erfolgen kann. Vr. LI. Neuordnung in der Kreis- bauernjchaft Tamsweg Zwischen dem Gartsnibamwirtschnstsvsvband Donamland-WpeNlond und dem Gartenbauwirt- schastsvevband Sibdanark wuvde vereinbart, daß die Mitglieder des GarteNbamwirtschNftsveckicrNdes DonnNliand-AlpeNland tun Gebiet der Kroisbamern- schaijt Tamsweg allgemein der Anovdnmngs« bsfugnis des Vorsitzenden des Gartenbaniwirt- schaftsverbandes Südmark unterstellt werden. Die dem Gartendowwärtschaftsvevbamd Donauband- Alpenland satzmmsgemüß znstchenden Rechte wur den für das Gebiet dieser Kreisbauernschaft dem Kartenibauwirtschsjatsvepband Sstdmark übertragen, Gartenbau und Gewerbesteuerpflicht In einem neuen Urteil Les Reichssinanzhojs vom 19- 7. 1939 (VI 455/39) hatte dieser sich wieder einmal über die GewerbesteuerMcht bzw .die Zu- gehörigleit der Einkünfte eines Gartenbaubetriebes zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des 13 EStG, geäußert. Der Tat- bestand war folgender: Eine 38 Im große Forstbaumschule wurde vom Finanzamt und vom Finanzgericht zur Gewerbesteuer veranlagt, weil für das Jahr 1936 festgestellt wurde, daß die Firma ungefähr 54 v. H. der von ihr abgesetzten Waren hinzugekauft, also nicht selbst erzeugt hat. Im kom menden Jahr lag der Absatz zugckaufter Erzeug, nisse ach über der 50-v.-H.-Grenze, während im Jahre 1938 52 v. H. der abgesetzten Erzeugnisse auf Selbsterzeugung entfielen. Als Anlaß zur Heranziehung zur Gewerbebesteuerung diente außer dem lieberschreiten der Grenze von 50 v. H. die Tatsache, daß die Baumschule ihren Betrieb ge schäftsmäßig aufgezogen hatte, eine größere Werbe tätigkeit entwickelte und der Absatz über die Gren zen des engeren Wirtschaftsgebietes hinaus erfolgte. Der Reichsfinanzhof hat die von Finanzgericht und Finanzamt angezogenen Gründe nicht aner kannt. Insbesondere können zur Beurteilng, ob eine Gewcrbesteuerpflicht vorliegt oder nicht, die geschäftliche Organisation, die Werbetätigkeit und die Ausdehnung des Absatzgebietes nicht herauge zogen werden. Auch die Geschäftstüchtigkeit ist zur Entscheidung ohne Belang. Damit hat der Reichs finanzhof den früheren Grundsatz aufrechterhalten, daß die äußere Form der Absatztätigkeit au die Be urteilung des Betriebes keinen Einfluß hat; ebenso wenig wie bisher die Tatsache eine Rolle spielte, daß der Betrieb, trotz seiner Eigenschaft als Er zeugerbetrieb, sei es in Form einer Einzclfirma oder einer offenen Handelsgesellschaft, im Handels register eingetragen ist. Das Hauptgewicht in der Begründung legt der Reichsfinanzhoi auf die vom Finanzgericht in die Auseinandersetzung geworfene Behauptung, der Betrieb sei deswegen Gewerbe betrieb, weil sein Zukauf, von der Absatzseite aus gesehen, 50 v. H. übersteigt. Auch der Ansicht des Finanzamtes, daß sich im vorliegenden Fall aus eigenbetrieblichen Gründen nur ein Zukauf von etwa 30 v. H. vertreten lasse, kann sich der Reichs finanzhof nicht anschließen. Es wird ausgeführt, daß eine Artänderung nicht aner kannt werden kann, wenn infolge von Zufälligkeiten die Baumschule in einzelnen Jahren gezwungen ist, selb st über 50 v. H. der abgesetzten Waren zuzu kaufen. Anhand von bilanz mäßig nachgewiesenem Zahlenmaterial wird dar gebracht, daß keineswegs angenommen werden kann, daß der Handel weitaus und nachhaltig überwiegt. Größe des Betriebes, Höhe des Lohnauswands, der Aufwendungen für Dünger fallen nicht unerheblich ins Gewicht. Auch die Tatsache, Laß die Zuchtdauer bei einzelnen Gewächsarten nr ein Jahr beträgt, kann der Ansicht des Reichsfmanzhofs keinen Ab bruch tun. Mit diesem Urteil wird die in Kreisen des Gar tenbaus schon seit längerem vertretene Auffassung, daß ein z- Miges Ueberwiegen des Handels eine Gewerbeste^erpflicht nicht auslösen kann, wenn der gesamten Eigenart des Betriebes entsprechend dar auf geschlossen werden kann, daß der Erzcugerbetrieb nach wie vor im Vordergrund steht, jAa,
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