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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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8 ktummsr 42. 12. Vlltobor 1212. (Zartenbauwirttchast vereinigt mit Deutscher krwerbsgartendmt Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer Was jeder Betriebssührer genau zu beachten hat! Auf Grund der bum Ministerrat für die Reichs. Verteidigung erlassenen KriegAvirtschaftsverordnuug vom 4. 9. 1939 (RGBl. Seite 1609) erhebt daS Reich einen Kriegszuschlag zur Einkommensteuer. Einzelheiten über die Erhebung dieses Kriegs- Zuschlages ergeben sich sich aus den Ersten Durch. führungSbestimmungen über den KriegsHuschlag zur Einkommensteuer vom 4. 9. 1939 (RGBl. Seite 1613). Kreis der Steuerpflichtigen. Dem Kriegszuschlag zur Einkommensteuer unter liegen grundsätzlich alle einkommen- oder lohn- steuerpflichtigen Personen. Befreit sind: s) Einkommensteuerpflichtige, die zur Einkom mensteuer veranlagt werden, wenn das Jah reseinkommen 2400,— RM. nicht übersteigt. Unter Einkommen versteht das Gesetz den Betrag, der sich ergibt, wenn man vom Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Abzug der Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nach Ausgleich mit Ver lusten) die Sonderausgaben (Schuldzinsen, Ver sicherungsprämien, Versicherungsbeiträge, Bau sparkassenbeiträge und Verlustvorträge der beiden borangegangenen Wirtschaftsjahre) abzieht. b) Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn 234 RM. monatlich, 84 RM. wöchentlich, 9 RM. täglich oder 4,50 RM. halbtäglich nicht übersteigt. Die Freigrenzen erhöhen sich um die Beträge, die auf der Lohnsteuerkarte als steuerfrei vermerkt sind. Höhe des Kriegszuschlages. Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer beträgt 50 v. H. der Einkommensteuer für den Erhebungs zeitraum. Der Kriegszuschlag darf nicht mehr als 15 v. H, des Einkommens betragen. Die Einkom mensteuer und der Kriegszuschlag zur Einkom mensteuer dürfen zusammen nicht mehr als 65 v. H. des Einkommens betragen. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn beträgt der Kriegszuschlag 50 v. H. der für den jeweils matz geblichen Lohnzahlungszeitraum einzubehaltenen Lohnsteuer. Erh ebungSzeitraum. Erhebungszeitraum für den Kriegszuschlag der Veranlagten ist das Kalenderjcchr. Der erste Er hebungszeitraum umfaßt Lie Zeit vom 4. Septem ber bis 31. Dezember 1939. Ist ein Erhebungs zeitraum kürzer als das Kalenderjahr, so beträgt der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer für jeden Kalendermonat, der im Erhebungszeitraum endet, ein Zwölftel des Jahresbetrages. Für den ersten Erhebungszeitraum (September bis Dezember 1939) sind also vier Zwölftel oder ein Drittel des Jahresbetrages zu entrichten. Erhebung des Kriegsznschlages. Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer fest gesetzt. Bei den Lohn- und Gehaltsempfängern wird er durch Steuerabzug erhoben. Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf den Kriegszuschlag zur Einkommensteuer zu entrichten. Jede Vorauszahlung beträgt ein Viertel des zuletzt festgesetzten Kriegszuschlags zur Ein kommensteuer. Bis zur Bekanntgabe des ersten Ein kommensteuerbescheides, in dem ein Kriegszuschlag zur Einkommensteuer festgesetzt ist, betragen die Vorauszahlungen je ein Achtel der zuletzt veran lagten Einkommensteuer. Die Vorauszahlungen für den ersten Er- hebungszeitraum sind am 10, Oktober und am 10. Dezember 1939 fällig. Sie betragen je ein Zwölftel der zuletzt veranlagten Einkommensteuer. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Ar beit wird der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben. Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer ist im Lohnkonto, in der Lohnsteueranmeldung und bei der Abführung be sonders zu bezeichnen. Der Kriegszuschlag zur Einkonnnensteuer wird durch Steuerabzug erstmalig erhoben: 1. vom laufenden Arbeitslohn für einen Lohn zahlungszeitraum, der nach dem 4. September 1939 endet, 2. von den sonstigen Bezügen, die dem Steuer pflichtigen nach dem 4. September 1939 zu- flietzen. Beseitigung von Härten. Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer ist so zu bemessen, daß dem Steuerpflichtigen ein Ein kommen von mindestens 2400 RM. jährlich ver bleibt. Beim Lohnabzugsverfahren ist der Kriegs- zuschlag so zu bemessen, daß dem Arbeitnehmer ein Arbeitslohn von mindestens 234 RM. monat lich, 54 RM. wöchentlich, 9 RM. täglich oder 4,50 RM. halbtäglich verbleibt. Der AÄeitslohn, der dem Arbeitnehmer mindestens verbleiben mutz, erhöht sich um die Beträge, die auf der Lohnsteuer, karte als steuerfrei vermerkt sind. Beispiel: Für einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 238 RM. beträgt die Einkommensteuer in der Steuergruppe 1 27,04 RM. Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer würde also an sich 13,52 RM. betragen. Da dem Arbeitnehmer aber mindestens 234 RM. verblei ben müssen, ermäßigt sich der Kriegszuschlag auf 4 RM. Lohnstop und Kriegszuschlag Bei Auszahlung eines Nettolohnes Die Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. Sep tember 1939 hat einschneidende Bestimmungen über Kriegslöhne nnd Kriegssteucrn gebracht. In Gartenbaubetrieben taucht die Frage auf, von wem der Kriegszuschlag zur Lohnsteuer getragen werden muß, wenn der Betriebsführer mit dem Gefolg schaftsmitglied die Ausbezahlung eines Nettolohnes vereinbart hat (Klauseln: frei Abzüge, Kassen und Steuern frei). Beispiel: ein Gehilfe bekommt ohne Berücksichtigung von Lohnsteuer, Krankenkassen beiträgen, Beiträgen zur Invalidenversicherung 50 RM. ausbezahlt. Dem Wortlaut derartiger Abmachungen entsprechend wäre also auch der Kriegszuschlag vom Unternehmer zu tragen. Datz diese Handhabung und Auslegung der Abmachungen nicht erwünscht ist, ergibt sich aus folgendem Bescheid des Reichsarbeitsministers vom 2. Oktober 1939: „Die Uebernahme des Kriegszuschlages zur Lohnsteuer durch den Unternehmer bedeutet eine Lohnerhöhung, die nach den Anordnungen der Reichstreuhänder der Arbeit der Genehmigung be darf. Ich habe die Reichstreühänder der Arbeit an gewiesen, derartigen Anträgen nicht stattzugeben, da es Sinn und Zweck des Kriegszuschlages zur Lohnsteuer ist, datz auch die der Lohnsteuer unter liegenden Schichten des Volkes zu den Lasten des Krieges beitragen. Es würde diesem Ziel der Kriegswirtschaftsverordnung widersprechen, wenn diese Steuererhöhung vom Unternehmer über nommen werden sollte." tAgck. Erweiterte Familienunterstützung Den Angehörigen der von der Wehrmacht Ein berufenen wird bekanntlich Familienunterhalt ge- währt. Die in Nr. 40 vom 5. Oktober 1939 der „Gartenbauwirtschaft" veröffentlichten Fami lienunterstützungen sind durch zwei soeben ergangene Runderlasse erheblich erweitert. Die Unterstützungssätze für die Ehefrau eines Einberufenen, der mit ihr bis zum Gestellungstage in Hausgemeinschaft lebte, richten sich in Zukunft nach einem dem Einkommen gestaffelten neuen Tabellensatz: bei einem Einkommen bis zu Ml 110,— monatlich All 40,— „ „ Ml 210,— „ Ml SO,— „ , Ml 310,— „ Ml 116,— „ „ Ml 410,— „ Ml 146,— „ „ Ml 580,—Steigerung bis 200,— Außer diesen Sätzen für die Ehesrau wird sür jedes Kind, das im Haushalt lebt, der jeweils sür die Altersstufe gültige Unterhaltsbetrag gewährt. Der bisherige Unterstützungsbetrag ist nur dann weiter zu gewähren, wenn er höher war als obige Sätze. Die Beihilfen zur Miete richten sich künftig nach der tatsächlich zu zahlenden Miete. Nach Lage des Einzelfalles können bei besonderen Verhältnissen und zur Erhaltung des Besitzes laufende Beihilfen gewährt werden. Entlohnung der Hausgehilfin. Eine weitere Beihilfe kann zur Fortentlohnung und Unterhaltung der Hausgehilfin gewährt wer den, wenn der Ehefrau mit Rücksicht auf Kinder, Krankheit, Schwangerschaft usw. die Haushalts versorgung allein nicht möglich ist. Diese Beihilfe wird auch gewährt, wenn vertragliche Verpflichtun gen zur Weiterbeschäftigung der Hausgehilfin (z. B. Haushaltsjahr) getroffen sind oder wenn die Kün digung einer langjährigen Gehilfin eine besondere Härte wäre. Einmalige zusätzliche Beihilfen sind außerdem vorgesehen zur Deckung notwendiger Ausgaben des Lebensunterhalts (Neuanschaffung von Kleidung, eines Kinderbettes usw.), wenn die laufenden Unterhaltssätze nicht sür die Beschaffung ausreichen. Die einschlägigen Vorschriften für die Familien unterstützung gelten auch für Familien solcher Be satzungsmitglieder von Handelsschiffen, die zur Zeit im Ausland zurückgehalten werden. 0r. 21. Der Oblt- und Oemülemarkt in disssr V^oods waren dis Markts rsieüliek mit ^.spksla versorgt. In sinissn Osdietsa lisÜ sied zeäooL eins sekwäoasrs ^.alieksrun^ ksststsilsn, 6a die ersten Linlaserun^en von ^Vinrersorten vorxs- nommen wurden. Im allgemeinen trat sied 6er ^d- 8at2 gekesssrt, nur bei Wirtscrüsktsobst waren ge ringe vsderstäads 2u verLeieknen. Oss vebsr- angedot 6er letzten IVooke wurde dureü gröüere ^d- seülüsse 6er Verwertunssiadustrie ad^esodwäoüt. Inkolge iürer guten LesokaKeaüvit und niedrigen Preislage kaud Linkudrware vom Balkan, aus Italien und aus I-ettlancl gute ^.utnakme. Firnen Vie Tukudren von Birnen konnten glsiedkalls noek alle ^Vüaseke Lukrieäenstellen. 2u einem groüen I'eil wurde die Lesediekung der Märkte durek die ^.ndaugediets d«8 Ludeteulaades und Niederssedsens vorgenommen. Viv Lautkreudigkeit war dei kalt- daren Lorten als besonders stark 2u de2violin6n. sätrlieüs Linkudren aus Italien waren nur »oek gering vertreten. F/ian-nen nnd 2roe^so^en Vie Leliekerung der VerdrauekörpiätLs mit 8pät- 2wet8oben ging derart 2urüok. daö deutaobe drückte nur aoeü sobwaeb vertreten waren, vis Xaobkrags dlied weiterbin sebr groü. vinkudrwars aus Jugo slawien, die 2vitliob bedingt, auob abnabm, ging klott in den Verkauk. p/rrsLe/re Kestliobv ^nliekerungen von Bkirsieben wurden nur noob in den süd- und westdeutschen ^.adau- gebieten gemeldet, waren Hedoob kür dis Oesamtvsr- sorgung bedeutungslos. Fe^renobst pianisods und sobwedisods Preiselbeeren wurden in kleinsten LlenFen an einigen PILtrea angedotvn. Ver Xaobkrage lisü sieb niobt webr entsprechen. Lop/salcrt Vas Interesse der Verbraucher kür Ropksalat ist Zet2t nur noob gering, vis mäLigen 2ukubren ge nügten daber meist 2ur vollen Versorgung der Märkte, Linea besonders erfreulichen ^akall bat naob wie vor das Rheinland, ^uob die Rurmark verrechnete immer noob nennenswerte ^.alieksrua- gen. Vie Preise bewegten sieb 2ulet2t meist 2wi- soben R^l. 4,— Kis 6,— jje 100 8tüok, was eine geringe Preis2unabms bedeutet. ver ^pka!I von L n d i v i v n - 8alat war in eini gen Gebieten bereits böder als die Rrate von Lopk- salat. VHt verbreitet ist der ^nban vor allem in den west- und süddeutschen Vedieten. von wo aus dsr Versand aut die V6rbrsuok6rplät2s käst des ge samten Reiches erkolgt. ver Rrreugerpreis liegt im Durchschnitt etwas böber als bei Llopksalat. Türken vis Rrsiland-Ourkenernts ist überall beendet. Vs 2ur Leit das Interesse kür 8a!atgurken nur mäLig ist, genügten dis geringen ^.nkubren von Raus- und Rsstengurken meist 2ur Versorgung dsr Märkte. Lobälgurken waren immer noob reichlich vorban- dsn, doch wird auob bierbsi das Angebot inkolgs Beendigung dsr Vrnts bald Nachlassen. Luuebeln ^rotr der vorgesobrivbenen Verbrsnodseinsobrän- kung waren die Märkte im allgemeinen ausreichend versorgt, und 2war mit aussoblisüliob deutschen Zwiebeln. Vie Vauptanlieterung erkolgt aus dem i^nbaugebiet 8aebs6n-^.nba1t, wo aber im ^ugenbliok der Versand 2ur prisobmarktdeliekerung vorüber- gsbend gesperrt ist. Nennenswerte Lukukren ver- 2ejobneten auob die ^.nbaugebiets in der Ostmark. VHt Kleiners Liengen kamen an den rbeinisoksn BkTÜrksabgabesteUen, in der 8aarptal2, in 8eblesivn, Lachsen und Ludetenland 2ur ^.nliekerung. Lokrarken vis verschiedenen Roblarten treten immer mebr in den Vordergrund. Rrkreuliob ist, daö mit Ria- set26N der kübleren ^Vitterung siob die Naobkra^s erbedliob gebessert bat. V^enn auob mit Unterschie den, so ist doob in ein2elnen Oebieteu, so 2. L. h Schlesien. Rotkobl erwünscht. In anderen Gebieten bestebt divgegen dssonderes Interesse kür Wirsin^- kobl. Oewisss Schwierigkeiten verursaobte der sat2 im Oebist Laobsen-^-nbalt. vier sind die 60- ständs «n Rot-, VeiÜ- und ^Virsingkobl reobt um- ksngreieb. Loknsll geräumt wurden die Lläricts Hessen-Nassaus. ^aüer den schon genannten Robl- arten sind dis ersten ^.nlivksrungen von Rosen- and Orünkobl 211 ver2siobnsn, dis reobt guten ^.bsatr fanden.^ FiumenLokr vis in käst allen ^.ndaugebieten aukgetretenen Naobtkrösts, dis teilweise reobt küdlbar waren, babeo dis ^.nliekerungen an Blumevkobl sebr stark ra- rüokgeken lassen. Llit wenigen ^usnadmen reiektvo dis Makabren niobt mebr in vollem vmkang aus, um allen ^nsprüoben gerecht Lu werden, vecligliob in Baden und« in der Laarpkalr waren noob aus reichende Lkengen berangekommen, was in der Laar- pkal2 auk den Lobnitt der Lpätkulturen 2urüek/.u- kiikren sein dürkte. In allen übrigen Oebieten ist Blumenkohl sebr gekragt. In Niedersachsen bst dis Blumenkoblernts durch prookenbeit sowobl in der Lkengs wie in der Oüts etwas gslittsn. A/6/rren ^Väbrvnd in käst allen Oebieten die Naebkragv naob Llöbren als gut be26iobv6t werden kann, in eini gen Oebieten sogar reichliche Lukubren glatt abge- sstrt wurden, sind in Bauern Llobren vsrnaoblässigt. Vsrsuk bingewiesen sei, daü in Laoksen-^nbalt reobt besobtliobe LIsvgen Lköbren kür andere tls- biste 2ur Vsrkügung steben. Vorberrsobend in den ^.nliskernngsmengen sind Llöbren auob auk den saarpkäl2isebsn Llärkten. T'omcrksn In noob stärkerem LIa6 als bei Blumenkobl babev dis Naobtkrösts der lomstsnernts gesebadet. In einigen Oebieten sind dis Auswirkungen so stark, daü man von der Beendigung der preilsndtomaten- ernte sprsoben kann, ^.ber auob aus den anderen ^.nbaugebivten sind dis Lukubren reobt gering ge worden, so dsü mit ^.usnakme von Laden nnd dsr 8sarpkal2 wobl nirgends mebr ausreiebende Lkengen 2ur Verküguvg gestanden kaben. Llit dem völligen Rvds der vrnts ist in aller Rür2s 2u reobnem In der Versorgung der Lkärkte mit den verschie denen Vur26lgemüsesrten sind nennenswerte Ver änderungen niobt singetreten. Im allgemeinen konnten alle Rsukwünsobe bekriedigt werden, ln Bavern war 2u bsobsobten, da6 insonderkeit rote Rüben wenig Anklang kanden. Oute Nachtrags berrsokte in Ilsssen-Nassau, vor allem naob Sellerie. Rbenso war in Thüringen die Naobkrage naob die sem Rr2ougnis reobt groÜ. ^.us dsr Rurmark ist 2u berichten, ds6 Lelleris und Porres sowie anders V'ur26lgsmÜ86arten bei guten ^.nliekerungen sobnvll geräumt wurden. Hauptschriftleiter: Horst Haagen. Berlin: Haupt, schriftleitung: Berlin-Charlottenburg 4. Schlüterstr. 38/38, Tel. 81 42 08; Anzeigenleiter Fritz Philipp, Frankfurt lLderv Anzeigenannahme für „Deutscher Erwerbsgarten. bau" Frankfurt (Oder), Oderstrahe 21: Verlag: Gärtne- rische Verlagsgesellschaft. Dr. Walter Lang Kommandit gesellschaft, Berlin SW. 68, Kochstr. 32. Zur Zeit ist Preis« liste Nr. 8 vom h August 1937 gültig. Druck: Tro« wttzsch L Sohn. Frankfurt lOder) u. Berlin SW. ii. öen Sattmöovgwwm dertandes-, flreig- und Ortsbauernlchakten LandesbauernichaV Bade» 28.10. S ei d elb erg. 2V.8V Uhi in Mannheim „Casino", R. 1.1. Landesbanernschasi Bayern. 28.10. Fürt h. „Schwarzes Kreuz". Landesbauernschast Bayrische Ostmark. 3.11. Kronach. „Schwabacher". Landesbanernschasi Snrmark. 21. 18. A r n s w a l d e (Neumark). 28 Uhr Lokal Wendt, am Markt. 25.10. Lübbenau-Vetschau. Landesbanernschasi Niedersachsen. Gärincrgehilsenprüsnng. Die Anmeldung zu der Frühjahrs- prüsung 1040 hat spätestens bis zum 15. Dezem ber d. I. beim Bcrwaltungsrat der Landesbauernschast Niedersachsen in Hannover durch den Lehrmeister zu er folgen und zwar unter Beifügung: 1. eines ausgesullten Anmeldebogens zur Gärtnergehilsenprüfung (dieser ist rechtzeitig von der Landesbaucrnschaft anzufordern),' 2. einer beglaubigten Abschrift des Zeugnisses der Berufs schule: 3. eines kurze», selbstgeschriebenen Lebenslaufes: 4. eines polizeilichen Führungszcugnifles: 5. einer Be schreibung der Lchrgärtnerci: k. einer Beschreibung der Pslanzenkulturen, wenn der Lehrling nicht die Fachschule besucht. Die Grunbrisizcichnung der Lehrgsirtnerci sowie die geführten Tagebücher sind bei Beginn der mündlichen Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig ist bei Ler Anmeldung eine Prüfungsgebühr in Höhe von 10,— RM. an die Landesbauernschast zu überweisen. Es sind nur solche Lehrlinge zur Prüfung zugclasscn worden, die in einem als Lehrwirtschaft anerkannten Betriebe lernen und zur Lehrlingsstammrolle bei der Lbsch. angcmcldct sind. Landesbanernschasi Rheinland. 1.11. K c m p c n - K r e f e l L. 20 Uhr „Bürgerkrug", Ecke Wcstwall-Evertstrasie. Landesbauernschast Tachsen. 25.10. Leipzi g. lGartenaussührende und Friedhof gärtner). 15 Uhr „Ulrichs Bierpalast", Peterssteinwcg ly. 1.11. Pirna (oberer Bezirk). 15 Uhr im Bahnhoss- gafthos Neustadt i. Sa. Landesbauernschast Sachsen-Anhalt. 28. 10. Köthen. „Bürgerheim", Stiststraße. Reue Anschrift der Gartenbauabteilung Der Dienstsitz der Gartenbauabtsilung der Landes bauernschaft Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) ist von Serdcrstr. 10, I nach Kronprinzenstr. 39, 1 verlegt worden. Landesbauernschast Schlesien. 21. 10. E s ch e b u r g (Lauenburg). Landssbau-inschast Schleswig-Holstein. 26.10. H o h e n w c st e d t (Rendsburg). 27.10. Rahlstedt lStomarn). 20.30 Uhr „Holsteini. scher Hof" bei Stossers am Bahnhof. Landesbauernschast Keser-Sms. 25. 10. Osnarrück. 20,30 Uhr Gasthof „Zur Post", Wittckindstraße. Landesbauernschast Westfalen. 21. 10. Dortmund KB.). Schule der DAF., Kaiserstr. Zeitteilungen des KVb. der 6arten- austührenden u. friedhotgärtner e.V. Laubesgruppe Sachsen. 25.10. L - ip ,! g. 16 Uhr: „Ulrichs Bierpalast". Peters- stcinweg 19. Landesgruppe Thüringen. 21. 10. Weimar. Restaurant „Armbrust". Atemnot, Schwindelanfälle, Arterien- verkalkuna, Wassersucht, Angstgefühl stellt der Arzt fest. Schon vielen hat der bewährte Toledol-Herzsast die ge- wünschteBesserungundStärkung des Herzens gebracht. Warum quälen Sie sich noch damit? Pckg. 2.ro Markin Apotheken. Verlangen St» sofort di» kostenlos, Aufklärungsschrift vonDr. Rentschler ck Co* Laupheim ZgZWbg. vostk., lOIMittvLLs., 100vm- I sc-KI. u. IVORsskn. w.Iür.pa. Ullll bodi». nis. 6 RAt. 8- Nsoüu. I ^V.RIimasskvwski. 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Kperlsl-Gveültt« Verkodrv kür Vlrrnueorvledvlil, ^lnldlnrnenlrel 8ürrreretei» paod unä voll Hot tun <1, nnü, Urne rtdn rrnü nortllsedei» I-ünSer». — Lusküdrliodv Icostßllloss Lussillllkt über ZpoäitivllS-, Isrsekt-, 2oII-, Rollsuists-, Rill- llllä Luskllbrvorsodrii 6eorg «over L (v., »smdurg Ibovvrlttvtd SV-üb (Urnnerdok). (1 ^SLialLesobäkt kür Lxsüitioll Llirillerisebsr LrLSVLllisss. Vesrülläet 1 SsNsnglse! «»rtenrodxlLs, kllsserkltt, Vürtnerlrltt, kll»8sed»e1üer, llbininnnten billigst klilÜlUMWAMIII. 80 SS, 2. Dslsjtäoa: L' 8 Odsi-baina S5L1. -Ja««» Liv ireyonanla«« Spart 2sit unck 8sl6. Rinksed Mtä roveriSssiA. bVlsäsrdoit sllsZsreiobll. nüt Zolä. LlsäsM. LllZsbots kostenlos 6nreb 4-ledrüäer I-oeddldlee, lad. tVill^ Rkistsr, IlLiiede», IsurtorxlstL 4—ü. Vsrtrster a-suebt (21243 Seit 1887 Ovositöts-siorttsn m/t cken 7 v/er stk-siclisn vviü, sctireib' tcvk'rs'-fioncl nocli t-lambung V. Kk-ontk.
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