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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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"ein, die Sal Obstbaureserenten Premm. schaftsamt zu wenden. Vs. Der Vorstand des Landesgartenbauverbandes Südmark, Kreisbauernführer Kaufmann aus Feld- bach betonte vor allem, daß die Boden- und Garten- Einführung der Melde- und Geneh- migungspflicht für Garten- u.Baum- schulerzeugnisse im Erwerbsanbau Der Gartenbarrwirtschaftsverband Donauland- Alpenland teilt uns mit: Um die Erzeugung und das Sortenpvoblem einzelner Gartenbau« und Baumschulerzeugnisse überwachen und lenken zu können, hat es sich als notwendig erwiesen, die Anmelde- und Genehmigungspflicht einzuführen. In manchen Gebieten ist die Produktion einzelner Erzeugnisse so stark gestiegen, daß dadurch der Absatz wesentlich erschwert, bisweilen sogav aber unmöglich gemacht wurde ünd bei anderen Er zeugnissen wäre andererseits eine Steigerung der Produktion wünschenswert. Um so mehr wird es die im Berkündungsblatt des Reichsnährstandes Nr. 95 vom 14. Oktober 1939 veröffentlicht wurde, ist die Geltungsdauer der Beitragsordnung des Reichsnährstandes sür das Land Oesterreich für das Uebergangsvierteljahr vom 1. Januar bis 31. März 1939 über den früher festgesetzten Zeitpunkt von» 30. September 1939 hinaus bis zum 30. Juni 1940 verlängert worden. Diese Erweiterung gilt für die Beiträge der Gefolgschaftsmitglieder des Reichs nährstandes. ßend einen Vortrag über „Aufgaben des Garten bauvereines im Rahmen der Ernährungssicherung". Richtpachtzinse landwirtschaftlicher Einzelgrundftücke in der Oftmark Durch Anordnung des Reichskommissars sür die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich, Preisbildungsstelle, wurden sür die drei Landesbauernschaften der Ostmark Richtpachtzinse sür die Verpachtung von landwirtschaftlichen Einzel- grnndstucken festgesetzt. Die Erlassung von Richt pachtzinsen war erforderlich, weil in der Ostmark bisher die Höhe des Pachtschillings lediglich von dem Gesetz von Angebot und Nachfrage bestimmt war und demgemäß in vielen Fällen nicht vertretbare wesentliche Unterschiede in der Höhe der Pachtzinse gleichwertiger Grundstücke bestanden. Durch die nunmehr erlassenen Richtpachtzinse wurde eins Grundlage für die Feststellung des angemessenen Pachtschillings geschaffen. Z. B. würbe bet den Richt- vachtzinsen für die Landesbauernschaft Südmark eine Aufteilung der verschiedenen Nutzflächen burch- geführt. Man unterscheidet bei Ackerland beste, mitt lere und mindere Böden: bei Grünland drei mähdige, zweimähdige und einmähbige Wiesen und beim Gartenbau Blumengärtner (gewerblicher Gartenbau), Gartenbau und Feldgemüsebau. Die Richtpachtzinse sind Rahmensätze, die durch die nach oben und unten gesetzte Grenze eine Anpassung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse gestatten. Die Richtpachtzinse find auf dem Nutznngswert der Pachtgründe aufgebaut und schaffen daher einen ge rechten Pachtpreis. Einen gerechten Pachtpreis er reicht man am ehesten dann, wenn man von dem Ertrag ausgeht, den ein ordnungsgemäß wirtschaf tender Bauer oder Landwirt nachhaltig, d. h. im langjährigen Durchschnitt, zu erzielen vermag und nach Berücksichtigung eines angemessenen Arbeits lohnes für den Pächter eine Verteilung so vor nimmt, baß ber Verpächter für.fein in ben ver pachteten Liegenschaften liegendes Kapital eine Rente erhält. Die Rente kann Lei der sicheren Kapitalanlage, die der Boden barstellt, nur niedrig sein. Die erlassenen Richtpachtzinse werden neben den vom Reichsnährstand ausgegebenen Einheitspacht- verträgen wesentlich dazu beitragen, auf dem Ge biet des Pachtwesens auch hier in der Ostmark ge ordnete Verhältnisse zu schaffen. Bei Neuabschluß oder Abänderung von Pachtverträgen ist nunmehr im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Pächter uni Verpächter die Vereinbarung eines den Richt pachtzinsen entsprechenden niedrigen Pachtzinses an- znstreben. Da die Pachtzins« ebenfalls der Preisstop Verordnung unterliegen, ist eine Erhöhung der be stehenden Pachtzinse auch im Nahmen der Richtpacht zinse an eine besondere Genehmigung der zustänbi gen Preisbildungsstelle gebunden. Zuständig für die Erteilung solcher Genehmigungen sind in ben Land kreisen die Landräte, in den Stadtkreisen Lie Ober bürgermeister. Die Richtpachtzinse liegen bei Len Kreisbauernschaften auf und können dort eingesehen werden. Ausbildung zu haften, sondern ihn immer weiter zu verbessern. Die Prüfungen in der praktischen Berufsaus bildung werden nach einer Anordnung des' Ver waltungsamts des Reichsbauernführers wie folgt durchgeführt werden: Im Fall der Einberufung zum Wehrdienst wird die Gehilfenprüfung er lassen, wenn die Lehrzeit annähernd vollendet ist, d. h. die noch fehlende Zeit zwei Monate nicht überschreitet, der Lehrmeister die fachlichen Ler- stungen und die charakterliche Führung des Lehr lings günstig beurteilt und der Lehrhing die Prü fungsunterlagen, wie Merkbücher Und Tagebücher, zufriedenstellend geführt und der Landesbauern schaft vorgelegt hat. Solche Lehrlinge erhalten an Stelle des Prüfungszeugnisses einen Ablösungs schein, der die Berechtigung verlecht, sich als Ge hilfe zu bezeichnen. Me übrigen Lehrlinge müsfen' die Prüfung ablegen. Erfolgt die Einberufung zur Wehrmacht schon zu einem Zeitpunkt, der die Er teilung des Ablösungsscheines ausschließt, so kön nen die Lehrlinge vorzeitig zu einer Notprüfung zugelassen werden, wenn die Verkürzung der Lehr zeit am Tag der Einberufung Jahr nicht über schreitet. Ist der Lehrmeister zur Wehrmacht oder son stiger Kriegsdienstleistung einberufen worden, so wird dadurch ein bestehender Lehrvertrag nicht unterbrochen oder außer Kraft gesetzt, wenn der Lehrbetrieb ordnungsmäßig weitsrgesührt wird und Personen im Betrieb verbleiben, die die An leitung der Lehrlinge in den wichtigsten Dingen und die Verantwortung für ihre Arbeit überneh men können. Solche Betriebe, in denen an die Stelle des einberufenen Lehrmeisters eingearbeitete ältere Fachkräfte treten, die die Anleitung der' Lehrlinge übernehmen können, dürfen auch weiterhin Lehrlinge ansnehmen. Voraussetzung ist in der Regel allerdings, daß der Lehrling in der Familie des Lehrherrn unter gebracht und verpflegt wird; Ausncchmen find nur dann zulässig, wenn die Lehrlinge entweder im Elternhaus weiter verpflegt werden oder die ein wandfreie Betreuung der Lehrlinge sichergestellt ist. Dies trifft vor allen Dingen für die^Land- arbeitSlehre zu. Prüflinge aus den. geräumten Gebieten, die infolge der Räumung nicht an den vorgesehenen Prüfungen ihrer Landesbauernschaft teilnehmen konnten, können sich bei der für ihren derzeitigen Aufenthaltsort zuständigen Landes bauernschaft zur Prüfung melden. Auf die be stehende Möglichkeit des Gebührenerlasses sei noch besonders hingewiesen. Or. Nerm. Kock, Berlin. I'ür c!is lcm^- unci /orstwi'rtsckaMcksn Lstrisbs in ^sr Ostmark Beitragsordnung des Reichsnährstandes Dsr ÜSicksnäkrstcmc! Zor^srt dsson^srss VsrantivortimFSFstükI Die Berufserziehung wird weitergeführt / Herr werden I" Das deutsche Volk hat in den st abgelaufenen KriegZwochen gezeigt, daß sich jeder st einzelne Volksgenosse diese Mahnung des Führers st zum selbstverständlichen Lebensgrundsatz gemacht st hat. Schnell hat sich die neue Ordnung überall st durchgesetzt und nicht Nur mit dem der Zeit ent- > sprechenden Ernst, sondern auch mit Humor werden st die kleinen Unannehmlichkeiten hingArommen und st überwunden. Ueberall in deutschen Landen sind st diese Zeichen der Entschlossenheit spürbar. Ueberall st finoet der Wille zur Gemeinschaft in kleinen und großen Leistungen des Alltags sichtbaren Ausdruck, st Zu den großen Leistungen, die von der Heimat st verlangt, gehört das Kriegswinterhilfswerk st 1939/40, zu dem der Führer aufgerufen hatl st Dieses Kriegswinterhilfswerk wird von nun an st in jedem Monat einmal in steigender Wirkung st den Herren Churchill und Genossen beweisen, Laß st ihr Versuch, Führer und Volk voneinander zu st trennen, vergeblich bleiben muß. Jeder einzelne st von uns, dem es nicht vergönnt ist, die Heimat st draußen zu verteidigen, wird nicht nur in seiner st selbstverständlichen Erfüllung die Pflicht in seiner i i alltäglichen Arbeit, sondern in der Bereitschaft, das st Kriegswinterhilfswerk 1939/40 zu größten Lei- st stungen zu*unterstützen, seinen Beitrag zur Ge- st meinschaft leisten können. Der Führer hat uns st sowohl in seiner Reichstagsrede vom 6. Oktober st als auch in seiner Rede zur Eröffnung des st Winterhilfswerkes die entscheidende Größe unserer st Ausgabe vor Augen geführt. So oft wir diese Reden zur Hand nehmen, so oft wir in stillen st Stunden uns Zeit nehmen, das Geschehen dieser st Tage uns restlos klarzumachen, so oft erkennen st wir, daß es nur einen Willen geben kann, den st zur entschlossenen Gemeinschaft, die jode Not st bezwingt und alle Schwierigkeiten überwindet. Wo st immer das Kriegswinterhilfswerk 1939/40 unsere st Unterstützung fordert, müssen wir dazu beitragen, >' daß es die großen Leistungen der Friedensjahre zu st übertreffen mag, daß es immer wieder neu ein st leuchtendes Beispiel unserer Gemeinschaft und st unlösbarer Verbundenheit mit Führer ünd Volk st wirdl Nun erst recht. Nutzen und Schönheit Die Gründung des Gartenbauvereins Graz Der Gartenbauverein Graz der Landesbauern- schaft Südmark hatte dieser Tage die erste große Werbeversammlung einberufen, der die Berufs- und Kleingärtner, Siedler und Gartenliebhaber bei wohnten. Der Geschäftsführer des Gartenbauver eines, Inspektor Albrecht vom Landesernährungs amt, wies darauf hin, daß die Notwendigkeit der Zusammenarbeit in dieser Zeit auch für die Gartenbauer, Siedler und Gartenbesitzer verpflich tend sei. Jede Tätigkeit in Feld und Garten trage zum Ausbau der Sicherstellung der Ernährung des Volkes bei. treiber verschwindend klein wird. Nur unter dieser Voraussetzung haben die festgesetzten Preise in der gegenwärtigen Zeit eine Berechtigung und nur unter dieser Voraussetzung wird es möglich si' , " zur Verfügung stehenden'Mengen an Maiblumen- keimen in Deutschland abzutreiben. IVeinkausen. (Fortsetzung von Seite 1) Treibt mehr Maiblumen! Wirtschaftliche Betriebsführung Der Blumen« und Zierpflanzenbau steht also vor einer doppelten Aufgabe. Er soll einerseits seiner Tradition getreu dafür sorgen, daß es im Leben des deutschen Volkes nicht an Blumen fehlt und andererseits soll er an der Erzeugung von Gemüse mithelfen. Berücksichtigt man ferner die mannig fachen — und gerade da, wo der Mann zum Mili tärdienst eingezogen ist — besonders großen An forderungen an die Betriebsführung hinsichtlich Brennstoff- und Materialbeschaffung, so könnten Kleingläubige zu der Auffassung kommen, daß von den Älumen- und Zierpslanzenanbauern zuviel ver langt wird. Wir können es aber schaffen und wer den es schaffen, so wie wir es immer noch geschafft haben, wenn wir uns all die Schätze und Hilfs mittel, die der deutsche Boden bietet, nutzbar machen. Diesjährige Ernte von guter Qualität Die Maiblumenernte hat begonnen und nach den vorliegenden Berichten ist die Güte der Keime' in diesem Jahre bis auf sehr wenige Fälle besonders erfreulich. Maiblumenkeime sind bekanntlich ein Ausfuhrerzeugnis. Die Ausfuhr aber ist während des Krieges nicht ganz in dem Maße wie in Friedenszeiten möglich, deshalb stehen mehr Keime als sonst für den Jnlandverbrauch zur Verfügung. Diese Tatsache ist für den deutschen Blumen- und Zierpflanzenbau recht günstig, weil aus verhältnis mäßig kleinem Raum große Mengen von Mai blumen abgetrieben werden können. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig nach guten Partien von Maiblumentreibkeimen umzusehen und durch vermehrte Treiberei von Maiblumen den Ausfall an Tulpen und Narzissen zu decken. Schon im Vorjahr waren Maiblumen stark ge^ fragt, in diesem Jahr wird das noch viel mehr der Fall sein. Deshalb geht niemand fehl, der sich bis zur Grenze seiner Leistungsfähig keit frühzeitig mit guten Maiblumenkeimen ein deckt. Dadurch mildern wir die Blumenknappheit und helfen gleichzeitig den Maiblumenanbauern durchzuhalten. Wir müssen ja auf dem ganzen Ge biet des Blumen- und Zierpflanzenbaues dafür sorgen, daß trotz der zur Zeit unvermeidlichen Ein schränkung die Kulturen so weit in Ordnung blei ben, daß der Wiederaufbau schnell erfolgen kann. Sorgfältigste Keimsorticrung notwendig Wie aus der Veröffentlichung in Nr. 41 der Gartenbauwirtschaft ersichtlich, hat sich an den Prei sen für Maiblumenkeime nichts geändert, wohl aber muß an die Maiblumenanbaue*: nkchdrücklichst die Forderung gerichtet werden, durch gute Sortierung dafür zu sorgen,, daß der Ausfall der Maiblumen- FürBrennftoffbedarfdesGartenbaus Wirtschaftsämter zuständig Zur Anordnung ber Reichsstelle für Kohle ^e Reichsstelle für Kohle hat unter dem 31. 9. 1939 die Anordnungen 2 und 3 über Brennstoff versorgung im Reichsairzeiger veröffentlicht. Anordnung 2 bestimmt die monatliche Melde pflicht des Bedarfs der gewerblichen Betriebe. Anordnung 3 regelt die Brennstoffversorgung der Haushaltungen und der Landwirtschaft. Wie wir erfahren, ist nach Rücksprache mit der Reichsstelle für Kohle eindeutig festgelegt, daß die Gartenbaubetriebe auch hier zur Landwirtschaft zählen. Die Meldepflicht des Bedarfs nach Anordnung 2 besteht für die Gartenbaubetriebe also nicht, ent gegen den Angaben der Kohlengroßhändlerverbände und der Veröffentlichung einiger Fachzeitschriften. Der Gartenbauer hat sich also, wie bisher, in Kohlenlieferungsfragen an sein zuständiges Wirt bebauer dem Führer am besten mit dem ZusamH menschluß zu gemeinsamer Arbeit danken. Diese Arbeit solle nicht nur uns, sondern auch den Nach kommen zugute kommen. Sachbearbeiter Ingenieur Klein vom Landesernährungsamt hielt anschlie- chbearbetter für Gemüsebau im Landesernäh rungsamt Langer behandelte alle Fragen des Ge müsebaues in Haus- und Siedlungsgärten. Der Leiter des Stadtgartenamtes Oberinspektor Häußer sprach über „Nutzen und Schönheit". Er sagte u. a., das Verhältnis zwischen Nutzen und Schön heit im Garten soll sich wie folgt verteilen: 70 v. H. Nutzfläche, 20 v. H. Wege und 10 v. H. Schmuck fläche. Er appellierte an die Bewohnerschaft von Graz, dem Blumenschmuck an Fenstern, Ballonen und in den Wohnungen erhöhtes Interesse zuzu wenden. Zum Schluß folgte ein Vortrag über Obst ernte, Obstpflege, Obstneupflanzung, gehalten von nun der Erzeuger begrüßen, daß durch diese Pro duktionsregelung eine Förderung der Erzeugung durchgeführt wird. Gewisse Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse, die 1938 angebaut wurden, sind unter Angabe der Fläche in Quadratmeter bei Gemüsearten und der Stückanzahl bei Baumschulerzeugnissen anzugeben. Es handelt sich dabei um Gurken, Kopfsalat, Zwiebeln, Blumenkohl, Frühkohl, Herbstkohl, Spätkohl (Rot-, Weiß- und Wirsing kohl), Tomaten, Spargel sowie Obstunterlagen, ObfÜbäume und Obststräucher. Will ein Erzeuger eine Kultur dieser genannten Erzeugnisse im NndausaHre 1939/40 neu ausnehnren oder verH. größern, so hat er die genauen Angaben in einem/ dafür vorgesehenen Fragebogen einzutragen. Ter Gartenbauwirischaftsverband erteilt dann bei Bedarf die Genehmigung oder lehnt es ab, wenn für die Vergrößerung dieser Kulturen kein volks wirtschaftliches Bedürfnis gegeben ist. Meldepflichtig ist ferner noch der Großanbau von Kohlrabi, Erdbeeren, Arznei- und Gewürz pflanzen, wenn die angebaute Fläche im Jahre 1939/40 je 10 Ar (1000 m?) übersteigt und den Großanbau von Spinat und Mohrrüben, wenn dis angebaute Fläche je.14 im (2500 m?) übersteigt. Die Meldungen der den Großanbau betreffenden Kulturen müssen bis 1. 2. jedes Jahres, späte stens jedoch 5 Wochen vor Inangriffnahme der Kultur unter genauer Angabe der bisherigen An baufläche des betreffenden Erzeugnisses an den Gartenbauwirtschaftsverband gerichtet werden. Die Angaben sind gewissenhaft und wahrheits gemäß wiederzugeben und an den Gartenbau- wirtschaftsverband Donauland-Alpenland, Wien l., Riemergasse 14, einzusenden. Bestandsmeldung für Gewürze Die Hauptverejnigung dir Seutschcn Gartenbauwirt, schast, Berlin-Charlottenburg 4, Schlüteistraßc S8/8S, gibt bekannt, daß nach der Anordnung Nr. A/M betr. Rege lung der Bewirtschaftung von Gewürzen vom 28. Sep tember 10SS sämtliche Bc- und Verarbeiter, Grobverteiler und Importeure ihre Bestände — mit Stichtag vom 2. Oktober lszg — an Pfeffer, Paprika, Nelken, Zimt, Piment, Körnersenf, Kümmel und Majoran zu melden hatten. Soweit die vorgenannten Verteiler durch Fach, gruppen erfaßt sind, erhielten sie die für diese Bestands meldung herausgegebencn Fragebogen direkt zugesandt. Cs hat sich jedoch äezetgt, daß eine größere Anzahl von Grogvcrteilern in Fachgruppen noch nicht erfaßt sind und daher den Fragebogen noch nicht erhielten. Diese Firmen werden aufacrordcrt, umgehend den vom statistischen Zcntralausschuß genehmigten Fragebogen für die Be- üandsmeldung ber Gewürze bei der Sauptvercinigung der deutschen Gartcnbauwirtschaft, Berlin-Charlotten burg 4, Schlüterstraße W/SS, anzusordcrn. Die Ein sendung Ler ausgefüllten Fragebogen hat umgehend zu erfolgen. Fehlanzeigen sind jeweils zu erstatten. Diese Aufforderung ist letztmalig. Um Zweifel zu beseitigen, werden die Begriffe Be- und Verarbeiter und Groß- Verteiler wie folgt erläutert: Bearbeiter im Sinne dieser Anordnung find alle Verteiler, die Gewürze reinigen, sortieren und mischen. Verarbeiter sind Gewürzmiihlcn und Rcbbel. werke, die Gewürze reinigen, sortieren, mischen, rebbeln oder vermahlen. G r obvcrtciler sind Betriebe, die Gewürze an Wiederverkäufer und Großverarbcitungsbetriebc (auch Weiterverarbciter) in großen Mengen bisher abgesetzt haben, Unter die Großverteiler fallen auch die ländlichen Vertcilerbctricbe, die z. B. Kümmel und Körnersenf vom Erzeuger kaufen. Außer den reinen, unvermischten Gewürzen Pfeffer, Paprika, Piment, Nelken, Körnersenf (Braun, und Gelb- senfi, Zimt, Kümmel und Majoran sind alle Ncbcn- gewllrze und Gcwürzabsälle dieser Art als Gewürze im sinne dieser Anordnung zu verstehen (z. B. Zimt und Zimtkasua, Pfeffer und Pfefscrkornschalen), außerdem Mischungen, in denen diese Gewürze teilweise enthalten ünd. Ur. lumdseti. Wildfrüchte sammeln! Trotz der reichen Obsternte, die der Garten uns in Zahre schenkte, dürfen wir Sie jetzt heraugereifien Wildtrüchte: Hagebutten, Vogelbeeren und Schlehen, nicht zu sammeln vergcgen. Es wäre unverantwortlich, wenn ne nicht restlos der menschlichen Ernährung zugesührt würden. Denn durch ihre vielseitige Verwendbarkeit in "."Küche und ihren hohen Gehalt an Vitaminen und veukrastcn sind sie besonders wertvoll. Sie lassen sich sowohl zu Saft, Marmelade, Gelee, Suppen, Speisen «oben als auch getrocknet zu Tees verwenden. Sammelt daher Wildfrüchtel Es ist selbstverständlich, Laß die Maßnahmen ans Lein Gebiet Ler Berufserziehung durch Len Krieg nicht unterbrochen werden Lürfen, wenn nicht daraus eine spätere schwere Leistungsminderung der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der ver wandten Berufe erwachsen soll. Soweit irgend mög lich, werden Fachschulen und Fachlehrgäntze auf recht erhalten und insbesondere die praktischen Berufsprüfungen weiterhin durchgeführt werden. Es braucht nach den bereits erfolgten Hinweisen der Reichsjugendführung nicht besonders betont zu werden, daß Lie Jugend selbst an ihrer gründlichen Berufserziehung entscheidend mitarbeiten muß und von allen ihr zur Verfügung stehenden Möglich keiten, wie Fachaufsätzen, Fachzeitungen und -Zeit schriften, Fachbüchern, zusätzlicher Berufsschulung, Berufsschule, Fachlehrgänge und Fachschule sowie Hilfsmittel für die Berufslehre in Form von Merkbüchern, Tagebüchern, Buchführungsunier- lagen nsf. Gebrauch machen muß. Die starke Be lastung der zurückgebliebenen Lehrherren und Lehrfrauen mit Tagesaufgaben entbindet diese keinesfalls von ihrer Pflicht, die Lehrlinge nach wie vor in den Berufsarbeiien sorgfältig anzu leiten. Alle Kräfte müssen hier zusammenwirken, um nicht nur den bereits erreichten StariL der Im Verkündungsblatt des Reichsnährstandes Nr. 91 vom 3. Oktober 1939 ist die Beitragsord nung des Reichsnährstandes für die land- und forst wirtschaftlichen Betriebe in der Ostmark veröffent licht worden. Sie wird erstmalig für das Rech nungsjahr 1939 angewendet. Die sür den Garten bau wichtigen Punkte werden im folgenden erläu tert. Gegenstand des Beitrages sind die Grund flächen, die der Grundsteuer unterliegen. Vom Bei trag sind befreit die Grundflächen, die auch von der Grundsteuer befreit sind. Den Beitrag hat zu entrichten, wer die Grund steuer zu leisten hat. Der Beitrag ruht auf dem Beitragsgegenstand als öffentliche Last. Er hat den gleichen Rang, wie die von der Liegenschaft zu ent richtenden Steuern und öffentlichen Abgaben. Der Beitrag für die Grundstücksflächen, die der Grund steuer unterliegen, beträgt in allen ehemaligen österreichischen Bundesländern einheitlich 50A> der in Reichsmark ausgedrückten jeweiligen Landes grundsteuer (ohne Zuschlag). Unter gewissen Voraussetzungen ermäßigt sich der Beitrag auf ein Drittel des allgemeinen Satzes für inländische Anstalten und Stiftungen des öffent lichen Rechts und für in privatrechtlicher Form geführte Unternehmen solcher Anstalten, wenn die sen die Erträge ausschließlich zusließen (siehe 8 7, Absatz 2, der Beitragsordnung). Die Beiträge werden von den Stellen festgesetzt und erhoben, die die Landesgrundsteuer festsetzen und erheben. Der Beitrag wird zusammen mit der Grundsteuer fällig. Soweit die Jahresgrundsteuer in Teilbeträgen entrichtet wird, ist auch der Reichs nährstandsbeitrag in den entsprechenden Teil beträgen zu entrichten. Im Vergleich mit den Leistungen für die früheren Landwirtschafts- und Bauernkammern bringt die neue Beitragsordnung des Reichsnährstandes der ostmärkischen Land- und Forstwirtschaft zweifellos eine gewisse Mehrbelastung. Wenn man aber ver gleicht, dann darf man nicht einseitig nur die Bei tragsleistungen betrachten. Der Aufgabenbereich des Reichsnährstandes greift über die Tätigkeit seiner Vorgängerorganisationen wett hinaus, genau so wie Bauerntum und Landwirtschaft im national sozialistischen Staat eine ganz andere Rolle zu spie len haben, als dies früher der Fall war. Was der nationalsozialistische Staat und in ihm der Reichs nährstand seit der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Deutschen Reich sür unsere Bauern und Landwirte geleistet haben, läßt sich schon daran er messen, daß heute niemand mehr unverschuldet von seinem Hof vertrieben werden kann. Es wird auch von niemand geleugnet werden können, daß seit dem Umbruch eine allgemeine Besserung der Lage in der Land- und Forstwirtschaft der Ostmark ein getreten ist, insbesondere durch restlose Beseitigung der Absatzschwierigkeiten, Verbilligung von Be triebsmitteln und Festsetzung angemessener und stabiler Preise. Usbersehen darf man auch nicht die umfangreichen Förderungsmaßnahmen, die der Reichsnährstand unter Gewährung von zahlreichen Beihilfen und Zuschüssen im Dienste der Erzen gungsschlacht uns des VierjahreSpw.nes durchgefüb' . hat und weiterhin durchführt. Reichsnährstandsbeitrag für die Gesolgschaftsmitgieder in Oesterreich Durch eine Anordnung des Reichsbauernsührers, s^un erlt recht! „Wenn wir Liese Gemeinschaft bilden, ena ver schworen, zu allem entschlossen, niemals gewillt zu kapitulieren, dann wird unser Wille jeder Itot ^us/llüll Di vorbemer Der National Anbeginn ang von einem a unseres oolkli Gestalt gcaebe In der Wirkst d. h. rasse- v bleiben bedeut und seiner Ai und da melle! Professor Aln um die deutsl bringen, sondi umzusetzen. ! ausjctzungen ! seine Ausfuhr dem es vergöi vorübergeheu Landschaft vci Wir können n Kreise des G Ausmerksamkc Bei der Be vollkommen r vbsterbende G stischen Zeit ! Straßen zu sc Ziersträuchern, dren, Rosen, beeren, mit P sonst alles uns diese Straße und damit z> Den deutsc! ober die Erha nigfaltigkeit u ewigen Heima mit der Bepfl gäbe hieß < sondern Eing fremdländische bar, nur die Werkstoff stelst zen Garten- l kein Mensch Schlehdorn, ? riegel, Espen i linge der Lar grauen Nadell wie fremden > Daß diese Baumschulleuti ständlich; Vers handle sich hi seibern, die bc l^e Grundlag greifenden n gestaftung err men, in dem müssen, auf w Sie werden noch Abnehmer Klassen: etwa geworden find die Notwendig! sten Gebietes kleinen Leute hinter der E Merken, daß aufsätzs nicht an. deren Bl mern; oder si tun haben, dc ihren Gärten Ob es richtig derttausende hinschwindend Frage, die ni Die Baum wollen gegen genehmen Ne erreicht dabei von einem Id rielle Belang den sie schwär wohnheit und Strom aber, ist ein Witt eber, gegen d ankäme, nie, Wildwasser l schütz und N was Kern un das folgt ihr Dinge geht, j Von unserem von Walter und Hermam Preislied auf auch die alte! eher mit den ration vor ih eigenen Schn zu tragen; a Schlapphut b Cut und die ' Mit diesen keit einer U Wohin der D habe ich in und Februarl gezeigt. 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