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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
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- Gartenbauwirtschaft
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2 dlummsr 41. 12. Oktober 1?r>. (Zartenbauwirtlchakt vereinigt mit veutlcher krwerbsgartenbao derung der Sorten und Mengen durch die Siedler läßt sich viel erreichen. Zur Verminderung der Hack- und Gießarbeiten wind die Gemüsefläche mit Kompost oder Dung, in guter Rotte befindlich, abgedeckt. Durch die da durch erzielte physikalische Verbesserung wird die Ertragskraft Ler Fläche wesentlich erhöh:. Durch eine weise Flächenbeschränkung und höchste Ertragsleistung wird vermieden, daß schlecht ge nutzte und marktstörende Erträge anfallen, lieber den Eigenbedarf hinaus sollen in der S'edlung an fallen: Salat, Mangold, Grünkohl, ferner Blätter von Kohlrabi, Kohl und roten Rüden, und zwar für Frühfüttcrung, Einsäuern von überschüssigen Abfällen im Kleinsilo und die Ernte an überschüs sigem Grünkohl, insbesondere auch zur Steige rung der Winterlegetätigkeit der Hühner in der Siedlung. Kleintierhaltung und Gemüsebau Die Jntensivnutzung der Gemüseflächen hat ihre Ursache darin, daß soviel Land wir möglich dem Futterbau zugeführt werden muß, um der Fleiich-, Milch- und Eiererzeugung das betriebseigene Fut ter in we-testem Umfang zu sichern. Gerade dieses Problem ist eines der allerwichtig- sten. Die Abfälle der Kleinsiedlung sollen der ver stärkten Kleintierzucht dienstbar gemacht werden, also der reinen Fleischerzeugung durch Kaninchen und Schweme, der Eiererzeugung durch Hühner, Fctterzeugung durch Schweine, Ziegen oder Milch schafe, je nach den Verhältnissen und Landschaften. Wenn es auch nicht möglich ist, den gesamten Futterbedarf, insbesondere den Eiweißbedarf, selbst zu erzeugen, kann doch die kleine Lanbfläche des Siedlers in verstärktem Maß durck> intensiven Fut terbau der Futtererzeugung dienstbar gemacht werden. Grundsätzlich sind die Wege und Hofflächen der Siedlung Grasflächen, die schon der Gras- bzw. Hsuerzeugung dienstbar gemacht werden. Dieses Hsu und das von gemietetem Umland ist wichtig für die Kaninchenfütterung, die. im übrigen die zsblreichen und abwechslungsreichen Gemüleab- fälle verwertet, ja denen auch Unkräuter, Dahlien-, Tomaten- und Kartoffelblätter zugcsührt werden können. Die Schweinehaltung basiert aus dem Kirtoffel- bnu. Außerdem ist durch Anbau von Comfrey und Futtermais, Süßlupinen u. a kür Futter zu sor gen. Daneben sind es die eigenen Wirtjchafts- abiälle des Siedlers und evtl, dazu gepachtete Wirtschaftsabfälle, ine als Futler verwert°t werden. Die Hühnerhaltung kann auch, insbesondere durch Grünfütterung von Mais, Markstammkohl, Grünkohlnachbau, letztere besonders auch in der Wintereiererzeugung, durch Siedlungen gefördert werden, ebenso wie alle Kleintiere aus der Klein- einsäuerunq von Futter aus Zeiten des Ueberfluf- ses Vorte'l ziehen. Aehnlich liegen die Dinge bei Ziege-und Milchschaf. Wir müssen also bei der Wirtschaitsberatung und Landnutzung der Siedlungen gerade auch die sen wichtigen Dingen Beachtung schenken. Der Kartoffelbau muß höchüintensiv sein. Nur aller beste Sorten, hoher Pflegeanftvand und möglichst häufiger'Saatgutwechstl stellen den E'gen- und den Futterbedarf des Siedlers sicher. Der zweite sichernde Faktor ist der Körnermais- onbau. Wir haben in Ostpreußen mit frühen Kör nermaissorten im intensiven Sicdlerkleinanbau bis 1 äs Ma'skolbenschrot je Ar heruntergsholt, also erhebliche Futterzuschüsse für Schweine, Ka ninchen und Hühner. Aehnlich ist der Anbau an derer Futtermittel je nach den Umständen bera tend zu fördern. Es ist eindeutig, daß eine so intensive Lefftungs- kleinwirtschdft nBen mineralischer Düngung auch eine starke organische Bodenverbesserung benötigt und daß damit der Kompostierung aller Wirt schaftsavfälle einschließlich der Kleintierdünger und der Kleintierjauche große Beachtung geschenkt werden muß. Andererseits ist auch hier noch eine gewisse Nutzung der Komposthaufen mit Bohnen- imd Erbsennnbau für Ernährungs- und Futter zwecke möglich. So ist bei der Beratung und Planung einer Klsinsiedlevwirtschaft nicht allein mit garten« oder obstbaulichen Ratschlägen gedient, sondern in erster L'nie durch eine Beratung, die die wirtschaftlichen Zusammenhänge, den neuen Mrtschaftsorganis- mus, voll überschaut und auch in der Lage ist, Unterweisungen in Nutzung und Verwertung von Obst und Gemüse, Kleintierfleisch und Kleintier fellen zu geben. Auf allen diesen Gebieten finden sich bereits sehr weitgehende Möglichkeiten zum Zusammen arbeiten zwischen Gartenbau und Kleinsiedlung. Der ansässige Gartenbauer ist der treuhänderische Lieferant von Obstbäumen, Beerenobst, Erdbeer pflanzen, Samen, Gemüse- und Futterpflanzen, bis zur Vermittlung von Kartoffeliaatgut. Die ' gartenbaulichen Absatzeinrichtungen können unter Umständen auch die Aufnahme- und Sammelstel len für marktfähige lleberschüfse der Siedler wer den; diese Usberschüsse können dadurch einer sach gemäßen Verwertung zugeführt werden, ohne den Markt zu stören. Es ergeben sich da schon heute Möglichkeiten von ungeahntem Ausmaß zum Nutzen des Siedlers und des Gartenbnuers, aber nicht zuletzt auch zum Nutzen der Gesamtbevölke rung. Eme weitere wichtige Aufgabe sei unvergessen, die Grün- und Farbgestaltung unserer Siedlun gen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß im Krieg und im Frieden die Blume zur Kultur des deut- chen Volkes gehört, und daß uns höchste Leistungs teigerung auf den Kulturbauflächen den Naum ür die Blume auch in Notzeiten erhält und daß wir auf lächerliche Ausgeburten wie Bepflanzung van Blumenbeeten im Rasen, etwa mit farbigem Gemüse, beizeiten verzichten. Der kleine schmucke Vorgarten hat den Siedlerhaushalt der Blume er schlossen und damit auch den winterlichen Blumen- bcdaof der Siedler geweckt. Daneben muß eine den Bedürfnissen der Sied lung gerecht werdende Grüneinbettung und Ge staltung durch den Gartenbau rfolgen, nicht aus überlebtem vorgestrigem Fühlen heraus, sondern aus dem Formungs- und Erlebniswillen dieser gewaltigen A"l, aus der Landschaft und dem Wirtschaftsbedürfnis, mit dem Ziel einer vollkom menen harmoni ,en Emheit. Mäsbrsnckt, Tapiau. fügung zu stellen. II. :en öS- betragen ab tcres verlängert. II. RM. 15,— bis RM. 25,— je IMO Stück. Die Min- destpreise dürfen nicht unter-, die Höchstpreise nicht überschritten werden. Erzeuger und Käufer, die den Vorschriften zu widerhandeln, werden unter Umständen in emRind- liche Ordnungsstrafen genommen. siegel. ^,—se^m'Sm'ch Mtek^ 25,- bis 35,— je 1000 Stück, Güteklasse II (hierzu ge hören auch die dreijährigen Keime guter Auslese) Mitteilungen der Hauptvereinigung Anordnung Nr. 38/33 der Hanptvereinignng Ler deutschen Gartenbauwirtschast Betr.: Versorgung der Vcrwcrtungsbetriebe mit Acpseln. Vom S. Oktober 1S3ö. Auf Grund der 8§ 4 und 8 der Verordnung über den Zusammenschluß Ler deutschen Gartenbauwirtschast vom Sl. Oktober >080 (RGBl. I S. S11) sowie des 8 8 der Satzung der Sauptvcrcinigung Ler deutschen Gartenban- wirlschaft vom 6. Februar 1937 (NNVbl. S. 77) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichskommlssars für die Preis bildung augeordnet: st) Zur Sicherstellung des Rohwarebedarss der Obst- verwcrtungsbctricbe sind Aepfel der Güteklasse L aus den Preisgrnppcn IV und V der Anordnungen der Preisbil dungsstellen betr. Erzeugerpreise 'ür Kernobst Ler Ernte MM — einschl der in die jeweilige PreiSgruppe einge- rcihten Lokalsorten — nur den Obstvcrwcrtungsbetrieben zuzuführen. Um die ausreichende Versorgung der Verarbeiter betriebe gewährleisten zu können, hätte, auch wenn wir uns nicht im Kriege befinden würden, auf diese Maßnahmen zurückgegriffen werden müssen. . In diesem Jahre ist die Versorgungslage gegen- über dem Jahre 1938 bedeutend günstiger. Wenn die Erntemengen des Jahres 1937 mit den rund 18,6 Mill, cir in diesem Jahve auch nicht erreicht werden, so ist immerhin mit einer einigermaßen mittleren Ernte zu rechnen. Für einige Gebiets teile von Mittel- und Süddeutschland liegen nicht befriedigende Ergebnisse vor, wie z. B. für'Sachfen- Anhalt, Thüringen, Württemberg und Bayern. Der Anteil an Jndustrieäpfeln ist in diesem Jahre verhältniSmäßsg gering, was auf die günstigen Witterungsverhältnisse in den Frühsommermonaten und auf den anhaltenden Regen in den Spät sommermonaten zurückzuführen ist. Das Kernobst kam verhältnismäßig spät zur Reife und die Früchte bildeten sich durch die reichlichen Regen fälle weiter aus. Der Anteil an Z.-Ware ist daher zur Zeit recht groß; auch Aepfel der 8-Wnre sind in reichlichen Mengen vorhanden,, während Obst der Güteklasse O — das eigentliche Verwertungs obst — nicht in bedeutenden und ausreichenden Mengen anfällt. Diese Tatsache führte zur Ver- öffentlichunq der Anordnung Nr. 32/39, wonach die Güteklasse 6 von Avfelsorten der Wertgruppen IV und V — einschließlich der gebietlich ein gereihten Lokalsorten — zur Deckung des Bedarfs an Jndustrieobst den Verarbeiterbetrieben zuzu führen ist. Die Anordnung Nr. 32 39 sieht eine unterschied liche Preisgestaltung für 8-Ware der Wertgruppen IV und V "vor; dies wird den gebietlichen Sonder heiten in vollem Umfange gerecht. Die fracht ungünstig liegende Ostmark muß im Preise niedri ger liegen als das Altreich, damit der Absatz dieser Aepfel in das Reich vollkommen gesichert ist. Ge mäß des Rnnderlasses 73/39 des Herrn Reichskom missars für die Preisbildung vom 31.7.1939 be laufen sich die Erzeugerhöchstpreife für 8-Ware der Wertgruppen IV und V auf RM. 7,— und RM. 8,— je 50 irx. In Anbetracht, daß in vielen Gebieten diese Erzeugerhöchstpreise nicht erreicht werden und unter Berücksichtigung, daß die Ver arbeiter nur Obst zu angemessenen Preisen verar beiten können (Preisstop), sind die Erzeuaer- bzw. die Bezirksabgabestellenabgabepreise von RM. 6,— bzw. RM 7,— je 50 kA unbedingt gerechtfertigt. Dies um so mehr, als die vom Reichskommissar für die Preisbildung in diesem Jahre festgesetzten Treibkeime Zum Kauf von Maiblumen t r e i b keimen sind nur Känfer (Exporteure und Treiber) berechtigt, die von der Hauptvereinigung der deutschen Gar tenbauwirtschaft, Berlin-Charlottenburg 4, Schlü- terstraße 38/39, einen Zulassungsausweis erhalten haben. Dadurch werden dis bisberigen Kommissions geschäfte zwischen Anbauer und Verteiler oder Treiber hinfällig, die in den meisten Fällen nur auf Kosten der Anbauer getätigt wurden. Schwierig keiten für Erlangung des Zulassungsausweises ent stehen nicht. Der Einkauf beim Erzeuger ohne die hierfür erforderliche Einkaufsberechtigung ist ver boten. Der Antrag muß umgehend gestellt werden. Ueber jeden Kauf ist vom Käufer ein Schluß- schein mit dreifachem Durchschlag auszustellen. Die Schlußschcinbücher können bei dem zuständigen Gartenbauwirtschaftsverband bezogen werden und gelten zum Einkauf für das ganze Reich. Auf dem Schlnßschein sind die Anzahl der Treibkeime, ge trennt nach Güteklassen, die gezahlten Preise und die Namen des Verkäufers und des Käufers anzu geben. Zur Deckung der bei der Durchführung der Güte prüfung entstehenden Kosten wird vom Käufer ein Unkostensatz von 1. v. H. vom Kaufpreis erhoben. Die Gebühren sind für die in den Monaten Oktober und November getätigten Käufe bis zum 15. De zember, für die folgenden bis spätestens zum 1. 3. bei dem zuständ gen Gartenbauwirtschaftsverband, von dem das Schlnßscheinbuch bezogen wurde, ein zuzahlen. Die Gebühren für Maiblumentreibkeime sind von den Käufern für alle Käufe auch außerhalb des Wirtschaftsgebietes, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat, zu verrechnen. Die Gartenbauwirtschaftsverbände führen mit Hilfe von Prüfern die Güteprüfung der Mai blumentreibkeime durch. Jeder Erzeuger hat recht- Der Geltungsbereich der Anordnung Nr. 14/38 wirb au> Ltc Gebiete der Gartcnbauwirtschastsveibände Donauland. Alpenland, Slldmark und Sudetenlanb ausgedehnt. III. Diese Anordnung tritt mit Lem Tag« der Verkündung In Krast, ^sp/sl cisr V/srtFrupps IV unci V Okst aus Die Sicherstellung der Rohware Tur §orti'srunA uuc! prsisssslaltuuF Der Handel mit Maiblumenkeimen Die Güteklasse lll und die Vorblüher gelten augenblicklich als verkaufsunwürdig und dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Nach dem Sortieren und Bündeln sind die Bunde sofort durch Eintauchen in ein mit Wasser gefülltes Faß aufzufrischen und sodann in weißen "oder gelben, lehmfreicn Sand einzuschlagen. Niemals jedoch in Muttererde. Zumindestens müssen die Keime in Sand eingebettet sein. Der Einschlag im Keller oder in überdachten Räumen ist nicht gestattet. Die Erzeugerpreise für Maiblumenkeime sind die selben wie im Vorjahr geblieben. Sie betragen Hof des Erzeugers für I /I Auslese RM. 38,— RM. 40,— je 1000 Stück, Güteklasse l RM. 2! (2) Unberührt bleibt seboch die nach Len einschlägig« AnorLnungen der Gartenbauwirtschaftsverbände zulasss Abgabe an den Verbraucher. zeitig, mindestens seboch drei Tage vor -er sorti'erung der Keime, den Termin zu der - Prüfung mit dem Prüfer zu vereinbaren. - die Ablieferung der Ernte in Teilmengen, fa siHaß die Begutachtung der Maiblumenkeime durch den Prüfer für jede Ablieferung getrennt ersolgen. Geben die Keime bei der Prüfung zu Mängel rügen Anlaß, so hat der Erzeuger auf seine Kosten eine Nachsortierung vorzunehmen, oder die Mai blumenkeime werden in eine geringere Güteklasse eingestnft. Neber das Ergebnis der Prüfung wird vom Prüfer eine Bescheinigung (Prüfungsschein) in dreifacher Ausfertigung ausgestellt. Der weiße und der grüne Prüfungsschein ist dem Änbauer anszuhändigen. Der Ervorteur und Treiber ist ver pflichtet, den grünen Prüfunasschein vom Anbauer zu fordern; ohne Prüfungsschein ist ein Kauf bzw. Verkauf von Treibkcimen verboten. Die Einstufung der Keime durch den Prüfer kann bei der Preisgestaltung nicht willkürlich vom Käufer geändert werden. Nur der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter des für den Anbaubetrieb zustän digen Gartenbauwirtschaftsverbandes ist berechtigt, eine Umgruppierung auf Antrag des Anbauers oder des Käufers vorzunehmen. Bei zerstreut liegendem Anbau, in dem keine Prüfer eingefetzt find, ist der Anbauer verpflichtet, bis zum 15. September jedes Jahres vom zuständigen Gartenbauwirtschaftsver- band für den Verkauf von Treibkeimen Prüfungs- scheine zur Zulassung zum Maiblumen-Verkauf ohne Prufungsergebnis unter Angabe der voraus sichtlich zum Verkauf kommenden Menge und der Anschrift des Käufers anzufordern. Die Sortierung bei Maiblumentreibkeimen er folgt in drei Güteklassen: „Güteklasse I Auslese", zu der nur hesonders wertvolle, aus Güteklasse I anssortierte Keime für den Export gehören. Die Bündelung der Auslese soll möglichst vorher mit dem Käufer vereinbart sein. Die Keime der Güteklasse I müssen einwandfrei in Form und Farbe sein. Der Kopf muß kräftig und lang sein, die Bewurzelung lang und reich mit guten Kronenwurzeln und gesunden Pfahl wurzeln. Die Keime der Güteklasse II entsprechen im allge meinen der Güteklasse l, dürfen jedoch in Länge und Stärke des Keimes fowie in der Bewurzelung etwas geringer sein. Die dreijährigen Keime ge hören zur Güteklasse ll. In -er„Martenbanwtrtschakt" Nr. 37/1939 wurden die augenblickliche Lage im Maiblumenanbau und -absatz geschildert und Wege gewiesen, ihr gerecht zu werden. Es sei in diesem Zusammenhang noch mals auf die Anordnung Nr. 24j38 betr. Rege lung des Anbaues und Absatzes von Maiblumen keimen hingewiesen (vgl. „Gartenbauwirtschaft" Nr. 45/1938). Im folgenden sollen die wichtigsten Bestimmun gen aus der Anordnung 24/38 unter besonderer Berücksichtigung, der Durchführungsmaßnahmen er läutert werden, um jede Unklarheit zu beseitigen. Pslanzkeime Der Verkauf von Maiblumenpflanzkeimen im Inland und an das Ausland bedarf der Ge nehmigung des Vorsitzenden des zuständigen Gar tenbauwirtschaftsverbandes. Die Genehmigung kann untersagt werden. Der Antrag muß die genaue Anschrift des Käufers, Lie Stückzahl, den Preis und das Alter der Pflanzkeime sowie den Ver- Wendungszweck enthalten. Der Verkauf von Mai blumen pflanz keimen zum Zweck einer Erwerbs pflanzung wird in der Regel nur Gartenbau betrieben, Kleinbauern und Landarbeitern geneh migt. In den Verkehr darf nur gesundes, erst klassiges Pflanzgut gebracht werden. Die Verwen dung von Pflanzkeimen von Feldern mit Krank heitsbefall im eigenen Betrieh bedarf gleichfalls der Genehmigung. Jede während der Maiblumen kultur auftretende Krankheit ist sofort dem zu ständigen Gartenbauwirtschaftsverband zu melden. Das Roden der Keime vor dem. 1. Oktober ist verboten. Höchstpreise für ^.- und L-Ware in den Jahren 1938 und 1937 als Rahmenpreise für ^.-Ware in .Anwendung kamen. Die Preisregelung gemäß der Anordnung Nr. 32/39 hat in geschlossenen und in nicht geschlossenen Gebieten Gültigkeit; also müssen in allen Gebieten Aepfel der Güteklasse 8 aus den besagten Werl gruppen, soweit größere Mengen ansallen als in eigenen Haushaltungen verarbeitet und an den Direktverbraucher abgesekt werden können, an die Industrie abgeliefert werden. Die Abgabe an den Verbraucher darf nur in dem Umfange erfolgen, in dem diese nach den Anordnungen der Garten bauwirtschaftsverbände gestattet ist. Dadurch wird der erweiterten Abgabe an den Verbraucher ein Riegel vorgeschoben? Nach den Sortierungsbestimmungen der Haupt vereinigung, die von Herrn Reichskommissar für die Preisbildung als Grundlagen für die Preisge staltung anerkannt wurden und demnach verbind, lich sind, lauten die Sortierungsbestimmungen für Aepfel folgendermaßen: Güteklasse 1^ (Taselobst-AuSlese): Baumreif mit Stiel gcpsnckt, nicht überreif, der Sorte und dem Anban- gcbiet entsprechend typisch in Form und Farbe, srei von erkennbaren Fehlern (Astreibestellcn, Sagclbeschädigungen, Schalenrisscn, BrennAccken bzw. fehlerhafter Berostung, .Krankheiten und Schädlingen, insbesondere Schors, Stip pigkeit, Insektenfraß, glasigen, teigigen und Druckstciien, Fäulnis). Lpätsortcn möglichst vor dem Versand abge lagert. Güteklasse L sTafclobst): Baumreif mit Stiel ge> psliiitt, nicht überreif. Der Sorte und dem Anbangebiet entsprechend weniger typisch in Form und Farbe. Früchte mit kleineren Fehlern, die die Haltbarkeit nicht wesentlich beeinflussen, jedoch keine Fäulnis ausweiscn. Güteklasse I) (Wirtschaftsobst): Früchte aller Sor ten, die den Güteklassen I.z und nicht mehr genügen, mit WuchSsehlern aller Art (Astretbestellen, ausgehcilicn Hagelbcschädignngcn, Brennflecken bzw. sehlcrhaster Be rostnng, auigerisscner aber vernarbter Schale, einzelnen Stippen im Fruchtfleisch: einzelne Schorsslecke und Wurm stiche) sind zulässig, falls die Haltbarkeit dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird, keine Fäulnis: Mindest- auerdurchmcsfcr 15 mm. Versand: bei Waggon- und Kahnvcrladunaen auch in loser Schüttung. Verzeichnisse der Apfelsorten nach den Wertgrup pen werden für bestimmte Gebiete gesondert her- ausgeqeben. Die jeweils zuständigen Gartenbau- wirtschaftsverbände können hierüber nähere Aus künfte erteilen. Die wichtigsten und bekanntesten Sorten aus den Wertgruppen IV und V werden nachstehend aufgeführt: Preisgrupp- IV fB o i k e n a v f e l): Boiken- apsel, Danziger Kantapfel, Eve-Apfel fManks), FUrlitn- apiel, G-'l Kardinal, Graue SerbNrcnettc, Königin- Apfel, Nathusius Taubcnapfel, alle Rambursorien, Roter Eiserapiel, Roter Bellefleur, Schöner aus Herrnhut, ^P^e'i's°g r u p p e V (Cellini): Bismarck, Bors- dorfer, Cellini,, Charlamowsky, KiesserS Erstling, Gloria mundi, Lord GroSvenor, Lord Sufficld, Purpurroter Eonsinot, Schafsnase, Iommerrambur, Stettiner <roter und grüner). . . . >, Alle diese Maßnahmen werden den erweiterten Aufgaben der Verarbeitungsindustrie gerecht und sichern dem Volke eine ausreichende Versorgung mit Fertigfabrikaten. ll. Für Aepfel der Güteklasse 8 der Preisgruppen IV und V werden folgende Erzeuger- (Bezirksabgabestellen-) n) für die Gebiete der Gartenbauwirtschaftsverbände Donauland, Alpenland und Südmark höchstens NM. 6,— je 50 Kg, d) sür die Gebiete der übrigen Gartenbauwirtschafts verbände höchstens NM. 7,— je öü kg. III. , Der Vorsitzende Ler Haupwereinigimg kann im Einzel salle Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anord nung zulassen. IV, Mitglieder der Gartenbauwirtschaftsverbände, die den Vorschriften dieser Anordnung zuwiderhandcln, können in Ordnungsstrafe genommen werden. Als Zuwiderhandlungen sind auch Maßnahmen anzu- schcn, Lie, ohne gegen den Wortlaut der erlassenen Be stimmungen zu verstoßen, eine Umgehung darstellcn. V. Diese Anordnung tritt mit Wirkung voin ö. Oktober 1Ü39 in Krast. Anordnung Nr. 33/3» der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast Betr.- Ersassnng Ler Erträge aus ObstLaumpachtungen. Vom S. Oktober WM. Auf Grund der 88 4 und ö der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschast vom 2l. Oktober WM «RGBl. I S. Sl1) sowie des ß 8 der Satzung der Hauptvereiniguna. der deutschen Gartenbau- Wirtschaft vom 5. Februar 1837 (NNVbl. S. 77) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft augeordnet: I Die Geltungsdauer der Anordnung Nr. 14/88 der Hauptvercimgung Ler deutschen Gartenbauwirtschast bc- ircsscnd Erfassung der Erträge aus Obstbaumpachtungeu vom 17. August 1888 (RNVbl. S. 383) wird bis .mf wei- Die Anordnungen Nr. 32/39 und 33/39 der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirt schaft vom 6. Oktober 1939 haben eine ausreichende Versorgung der Verarbeitungsindustrie mit Aepfeln zum Ziel? Während die Anordnung 33/39 auf eine bereits im Vorjahre veröffentlichte Anord nung zurückgreift, stellt die Anordnung Nr. 32/39 einen neuen Weg zur Beschaffung der benötigten Rohware für die Verarbeiterbetriebe dar. Durch die Anordnung Nr. 33/39 erfuhr die An ordnung Nr. 14/38 insoweit eine^tenderung, als sie auf die Gebiete Donauland, Alpenland, Süd mark und Sudetenland ausgedehnt wurde. Die Anordnung Nr. 14/38, die bisher nur für das Jahr 1938 Gültigkeit hatte, wird durch die An ordnung Nr. 33/39 bis auf weiteres verlängert. Die Bestimmungen der Anordnung Nr. 14/38 seien nachfolgend im vollständigen Wortlaut wieder- gegeben: Anordnung Nr. 14/38 Ler Hanptvereinignng der deutschen Gqrtcnbanivirtschaft betr. Erfassung Ler Erträge aus Obstbaumpachtungeu. Vom 17. August W38. Auf Grund Ler 88 I und 6 der Verordnung über den Zusammenschluß Ler Deutschen Gartenbauwirischaft vom 21. Oktober WM (RGBl. I S. 811) und des 8 8 der Satzung der Haupwercinigung der deutschen Gartenbau- Wirtschaft vom 8. Februar 1837 (NNVbl. S. 77) wird mit Zustimmung des Reichsministers sür Ernährung und Landwirtschaft angeordnet: I. Sämtliche Käufer von Obstbaumbchängen (Obstpächter) sind verpslichiet, den gesamten Apselansall ans ihren Pachtungen der Ernie 1838 Len von den Gartcnbauwirt» schajtsverbänden genannten Stellen (Bezirksabgabestellen, besondere Verteiler oder Verarbciterbctriebc) zur Ver- Die Vorsitzenden Ler Gartenbauwirtschaftsverbände können zur Vermeidung unbilliger Härten — im Einver nehmen mit dem Vorsitzenden der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast — Ausnahmen von Len Bestimmungen Lieser Anordnung zulasten. III. Mitglieder der Gartenbauwirtschastsverbände, die den Vorschriften dieser Anordnung und den aus Grund dieser Anordnung erlayenen Anweisungen zuwiderhandcln, kön nen in Ordnungsstrafe genommen werben. Als Zuwiderhandlung sind auch Maßnahmen anzu» sehen, die, ohne gegen den Wortlaut der erlassenen Be stimmungen zu verstoßen, eine Umgehung barstellen. IV. Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. August W38. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutsche« Gartenbauwirtschast. Loetlnvr. Infolge sinngemäßer Auslegung des Z 1 der Verordnung über den Zusammenschluß der Deut schen Gartenbauwirtschaft vom 21. Oktober 1936 gehören die Obstpächter zur Erzeugergruppe. Durch das Abernten der Bäume üben sie eine Erzeuger- tätigkeit aus, während der eigentliche Besitzer als Erzeuger nicht in Erscheinung tritt, Bereits da durch ist der Obstpächter verpflichtet, im geschlosse nen Gebiet das aus seinen Pachtungen anfallende Obst an die Bezirksabgabestellen bzw. Ortssammel stellen abzuliefern. Eine einwandfreie und ganz eindeutige Grundlage ist erforderlich, um das durch Käufe der Baumbehänge anfallende Obst zu er fassen und das für die Verarbeitung geeignete Obst abzuzweigen. Mit Verlängerung der An ordnung Nr. 14/38 ist diese Grundlage geschaffen. Die Bestimmungen der Anordnung Nr. 14/38 sind noch weitgehender, indem gesagt wird, daß der gesamte Apfelanfall aus diesen Pachtungen (also auch in nicht geschloffenen Gebieten) den von den Gartenbnuwirtschaftsverbänden genannten Stellen (Verteiler- oder Verarbeiterbetriebe) anzudienen ist. wartend F'ortsst Es wu-vd« Torfkom dessen Stell, deswegen d müßte. Ich -i Tovfkompost eigenjchassten noch zu beL auch vielleic Verfügung Anwendung organischer i post nicht d Menge. Es wunde Torfkom verwendet I zwei Jahre bei Mai- b Pflanze sinl zeitiger Gur Versuch I Gu To Versuch 2 Su To: Fri auk To: Lür der Torfkmnpost Gurkenevde gezogene Gi ^/s humoser angssetzt wc Torfkomipost läge- Jede bzw. Tonst« Auch al kompost dur Fenster wu Es wunden Juli) göbn Eierfrucht. 1-3 Kasteng ungedüngt / Torslompoft » 7 *) Eine schl im Ertrag gc Wir stelle bei der erst Nachwirkung erkennen, i der Folgelu satzdüngung Kultur (Ei stündlich so) der gedüngt die Humusc ertrag ange Eine her! 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