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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 ^lummer 4l>. 8. Oktober (ZartenbauwirllchaK vereinigt mit veuttcher krwerbsgartenbau Vnrtenb waren na« der Erzeuger z. B. am 23. Januar aus, um wert volles Nahrungsgut zu erhalten. Eine Abgeltung seiner Verluste hatte er nicht erhalten. Der oder die Waggons trafen nun am 24. oder 25. Januar Leim abnehmenden Großverteiler ein, der nun seinerseits berechtigt war — ohne Verluste gehabt zu haben —, den am 25. Januar gewährten Lager kostenzuschlag in Höhe von 10 v. H. in Anspruch zu nehmen, während der wirkliche Lagerhalter leer ausging. Diese Ungerechtigkeiten werden durch die vor ¬ liegende Bekanntmachung Nr. 4/39 — Pr. — der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft gewöhnliche Kunden. Die übergebietliche Lenkung und Vertei lung der Speisezwiebeln wird durch die Hauptver- einigung, die gebietliche Lenkung und Verteilung durch die Wirtschaftsverbände vorgenommen. Batterie darf nicht vergessen werden. Für die sach gemäße Unterbringung der Wagen und für ihre Pflege stehen eine große Zahl von Garagen und Kraftfahrzeugbetrieben zur Verfügung. Der Krait- fahrzeughandel ist auf diese außerordentlich wich tige Aufgabe nachdrücklichst hingewiesen worden. dürfen. Etwaige größere Ankünfte von Speisezwiebeln sind durch die Wirtschaftsverbände mit Lagerbin dung'zu versehen. Der Versand in einem Gebiet erzeugter Speise- zwiebeln in andere Wirtschaftsgebiete ist grund- betr. Lagerkostenzuschläge für die gewöhnliche (Scheunen-, Zillen-, Keller-)Lagerung bei Aepfeln -stelle für die Benutzung des Kraftwagens bezahlt werden, ist ja die Kraftfahrzeugsteuer mit ent halten. Ist ein Krastfahrzeugbesitzer. dessen Kraft wagen von der Wehrmacht „zur Benutzung" in Anspruch genommen ist, nicht in der Lage, die Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen, so darf das Finanzamt ihm auf Antrag Stundung gewähren; er hat die Steuer jedoch zu entrichten, sobald er die Vergütung von der Wehrmacht für die Be nutzung seines Kraftwagens erhalten hat. Ueberall dort, wo der Kraftfahrzeugbesitzer nicht einwandfrei feststellen kann, ob die Wehrmacht seinen Kraftwagen „zur Verfügung" oder nur „zur Benutzung" in Anspruch genommen hat, soll nach den Weisungen der zuständigen Stellen in jedem Falle das letztere angenommen werden. Die Hauptvereinigung bestimmt durch Anwei sung an die Wirtschaftsverbände die Menge einigung , , „ „ zur laufenden Ablieferung bestimmter Mindest« vom 30. September 1939 beseitigt. Jeder Lagerhalter weiß nunmehr im voraus, wie viel ihm zur Abgeltung seiner Lagerverluste gegeben werden. Er kann, ohne das frühere Rätselraten um den Zeitpunkt der Zuschlagsgewährung, die ein zelnen Sorten ^nit Eintreten der Genußreife zur rechten Zeit in den Verkehr bringen, bei gleich zeitiger Abdeckung seiner Unkosten. Zudem ist die neue Bekanntmachung — da sie nicht wie bisher befristet ist — nicht als Saison regelung, sondern bei Bewährung, für längere Zeit gedacht, ein Vorteil, der sich in der Anbauplanung, der Auswahl gut lagerfähiger Sorten auswirken wird. Jeder Lagerhalter kann nunmehr für je volle sieben Tage Lagerung, die er nachweislich auf eigene Rechnung nach dem 14. Oktober durchgeführt hat, in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 6. Januar eines jeden Jahres 2 b. H. und vom 7. Januar bis zum 24. März eines jeden Jahres 1 v. H. auf seinen Einstandspreis aufschlagen. Ein Erzeuger oder sonstiger Lagerhalter, der an genommen am 1. Oktober eingelagert hat, kann also den ersten Lagerkostenzuschlag in Höhe von Gebietsschutz für Landmaschinen im Sudetenland aufgehoben Der Gebietsschutz für Putzmühlen, Pflanzen spritzen, Schrotmühlen und Düngerbahnen im Sudetenland wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Kraftfahrzeugbesitzer, deren Personen- oder Lastwagen auf Grund des Reichsleistungsgesetzes von der Wehrmacht in Anspruch genommen wor den sind, haben wegen der Kraftfahrzeugsteuer folgendes zu beachten: Wenn das Kraftfahrzeug von der Wehrmacht „zur Verfügung" in Anspruch genommen wird, so geht es in das Eigentum der Bedarfsstelle, näm lich der Wehrmacht, über: in diesem Falle endet die Krastfahrzeugsteuerpflicht für den bisherigen Steuerzahler mit dem Zeitpunkt des Eigentums- Überganges, d. h. der Uebernahme zu Eigentum der Bedarfsstelle. Die für die Zeit nach Beendi gung der Steuerpflicht etwa entrichtete Kraftfahr, zeugsteuer Wird auf Antrag vom Finanzamt zu- rückerstattet. Der Kraftfahrzeugbesitzer muß dem Finanzamt die Beendigung der Steuerpflicht an zeigen und natürlich auch glaubhaft machen. Er hat insbesondere dem Finanzamt die von der Be darfsftelle ausgestellte Bescheinigung über die Uebernahme des Kraftwagens vorzulegen. Das Finanzamt vermerkt alsdann die Beendigung der Steuerpflicht des bisherigen Kraftfahrzeugbesitzers in seinen Steuerakien. Wird das Kraftfahrzeug von der Wehrmacht lediglich „zur Benutzung" in Anspruch genommen, so bleibt es Eigentum des Kraftfahrzeugbesitzers-, mithin bleibt auch seine Steuerpflicht bestehen. Denn in den Vergütungen, die von Ler Bedarss- 2 b. H. frühestens am 22. Oktober in Anspruch nehmen. Der Lagerkostenzuschlag ist auf den Einstands preis aufzuschlagen. Der jeweilige vom Hundert satz ist also vom Erzeuger den für die betreffende Sorte zulässigen Erzeugerpreis zuzuschlagen. Diesen neuen Preis können die Ein- und Auslagerungs- kosten bis zur Höhe von insgesamt 0,30 RM. je 50 kx hinzugerechnet werden. Beim Verteiler setzt sich der Verkaufspreis wie folgt zusanrmen: Errechneter E i n st a n d s p r e i s, zuzüglich Lagerkostenzuschlag, zuzüglich Ein- und Auslagerungsunkosten, zuzüglich Verdienstspanne. Kleinverteiler, die größere Mengen Aepfel lagern, bedürfen, falls sie einen Lagerkostenzuschlag be rechnen wollen, einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Preisbildungsstelle. Verteiler, die kleinere Mengen Aepfel einkaufen und mehr oder minder lange Zeit daran verkaufen, sind nicht berechtigt, für diese Verkaufszeit einen Lagerkostenzuschlag in Anspruch zu nehmen, da das Verkaufsmanko in den genehmigten Verdienst spannen enthalten ist. Für die Lagerung von Birnen gilt grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Aepfel. Bei Auftreten ungewöhnlich hoher Lagerverluste sind von den betreffenden Verteilern Anträge an Lie zuständige Preisbildungsstelle um Gewährung eines höheren Lagerkostenzuschlages zu richten. Und nun zum Schluß noch ein Wort an die Er zeuger und Lagerhalter: Obstbauern, erntet pfleglich und zum richtigen Zeitpunkt. Reißt kein grünes, unreifes Obst von den Bäumen, ihr schädigt euch selbst wie auch die Allgemeinheit. Seid vorsichtig und behutsam bei der Ernte. Eine Lagerfrucht ist empfindlicher als ein rohes Ei. Lagerhalter nehmt die richtigen Sorten und Güten bei Auswahl eures Lagergutes. Alles in allem, sorgt dafür, daß besonders in Zeiten, wie den augenblicklichen, vom Vorhandenen das Höchstmögliche erhalten wird und zwar in eurem eigenen wie im Interesse des ganzen Volkes. ftukrmann. Nun wir! beliebiger L Torfkompost diese Fläche badens. Hi dem Miner bis zu eine Aus diese i Erdmantel ganze Miet so daß der mit dem Tl Wetter her: geworden ist nur so, daß gesogen wir! neut in gleic mals ein Er gezogen. A Jeder G Humusgeha ist. Unsere Stallmist m läge der D und Töpfe schließlich gi Die Beschaf gung und < oft Schwiei kompost seh Stallmist u ebenso ersetz beeterde, ja erden für s auch Gurke Beantwortu suche durch! daß nunr empfohlen ; im Rahmei hier kurz b Wi Um 1 n man einen i mull wird c Ballen eine: Er hat dar Abtrocknung Dieser feucht düngern ve: 0,35 0.-20 V.ZS mengen zu verpflichten. In Zukunft wind aus Grund der Anordnung über die Bewirtschaftung von Speisezwiebeln von den Vorsitzenden die je Woche und Monat von jedem Erzeuger anzudie nende Menge notfalls bestimmt werden muffen, nm eine gleichmäßige Versorgung bis zur neuen Ernte sicherzustellen. Hinsichtlich der Erzeugerauszahlungspreise bleibt es bei den in den einzelnen Wirtschaftsverbän den mit Zustimmung der Haupwereinigung ge- troffenen Regelungen. Durch zweckmäßig verteilte Lagerkostenzuschläge zu den Frankofestpreisen und damit auch den Er zeugerpreisen, wird dafür gesorgt, daß der Lager halter für die Kosten der Lagerung entschädigt wird. Die Verteilung von Speisezwiebeln erfolgt ge mäß Abschnitt Iv der Anordnung der Hauptver einigung betr. Bewirtschaftung von Speisezwiebeln vom 2d. S. 1939 schlüsselmäßig an ihre bisherigen Vsi/ÜFUNA nur nack ^sr ^auptvsrsim'sunF Die Bewirtschaftung von Speisezwiebeln Im I Nnmme! Thema Bei W u Einschla man schon schneidet all Wurzeln bi Eintrift na Kasten offei und später Einfrieren stens 2 Ta bleiben, ebc werden mus stockt und i Mitte Nove werden. Durch d knollen des Wintel ernten. Ma ab schneiden, entiernt w völlig mit < lung erfolg Ta die Be Gewinnung wie die der muß, sei er zu den Wu den mit Ba gen und vo runa von macht schon dabei sehr kohl für j Winter in s wenn er be nicht mehr müssen serti zum Bleich müssen bei Wurzelballe Erdverlust - platz gebrac gehend erf antrocknen, muß 2—3 gend gewäf halten. Je sofort ode: Witterung Unterschiä land und i Dunkelhaft mieden we Ehe vm Kopfkohlen auf die Ue hingewiese: dem Winti ausgereift sind. „Tic dem sofort Ls6sutso6s Vorteils Zur clis L-suFsrlassruos von ^sp/sln Neuregelung der Lagerkostenzuschläge Die Sicherung des eingestellten Kraftfahrzeuges Zahlreiche Kraftfahrzeuge sind zur Zeit dem Verkehr entzögen. Im Interesse der Erhaltung wertvollen Volksvermögen? ist es wichtig, die Kraftfahrzeuge während des Rubens sachgemäß aufbocken zu lassen. Auw das Abschmieren, die Lack-, Verdeck- und Chassispflege, die regelmäßige Pflege Ler aus dem Fahrzeug auszubauenden ' -ur Sicherung der Versorgung WisLiLn^^ ^En ouvenoig yt., , Zeitraum innerhalb eines jeden Wirtfchaftsver- Die Entscheidung hierüber treffen die Vorsitzen- bandsgtzbietes dem Verbrauch zugeführt werden den der Wirtfchastsverbände. - - - - o v > o Die Anordnung Nr. 130 der Hauptvereinigung in der Fassung der Anordnung Nr. 4/39 der Haupt vereinigung betr. Regelung des Absatzes von Speisezwiebeln vom 23. 2. 1939 (RNVbl. S. 105) bleibt in Kraft, d. h., daß die Speisezwiebeln in geschlossenen Anbaugebieten nach wie vor von den Erzeugern den Bezirksabgabestellen abzuliefern sind. Den Gartenbauwirtschaftsverbän-en obliegt es, dafür Sorge zu tragen, daß auch dort, wo die Gebiete zwar anordnungsmäßig für alle der Er nährung dienenden Gartenbaüerzeugnisse zu ge schloffenen Anbaugebieten erklärt, Speiiezwiebeln pber dessen ungeachtet nicht erfaßt, sondern den Erzeugern zum beliebigen Absatz sreigegeben wur den, in Zukunft die Speisezwiebeln von den Erzeu- Jn weit stärkerem Maße als bisher gewinnt die Vorratshaltung stapelfähiger Gartenbaüerzeugnisse in der heutigen Zeit an Bedeutung. Neben der Kühl- und Kaltlagerung von Aepfeln und der vorteilhaften, gewöhnlichen Lagerung in Scheunen, Zillen, Kellern, im Erzeugungsgebiet, ist es zweckmäßig, dis Versorgung der Verbrauchs- zcntren Lurch Lagerung dort selbst zu unterstützen. Störungen der Zufuhr durch Frostperioden oder in folge starker Beanspruchung der Verkehrsmittel Lurch andere Transporte usw. können dann vor Auftreten von Versorgungsschwierigkeiten aus den örtlichen Vorräten ausgeglichen werden. Beides ist also unbedingt notwendig, sowohl die Lagerung im Erzeuger- als auch im Verbrauchergebiet. Die Lagerung ist nun einerseits abhängig vom Umfang der Ernte insgesamt als mich dem Ernte umfang der lagerfähigen Sorten, den Wachstums bedingungen des betreffendenJabres und der Lager möglichkeit, andererseits aber berständlicherweise von Ler Höhe der gewährten Lagerungskostenzuschläge zur Abgeltung des bei der Lagerung entsprechen den Schwundes und Verderbs. In den Jahren 1937 und 1938 wurden nun diese Lagerkostenzuschläge mit bestimmtem von Hundert- fätzcn gegeben. Der Zeitpunkt der Gewährung, wie auch die jeweilige Höhe des Abgeltungssatzes war jedoch den Lagerhaltern unbekannt. Diese Art der Zuschlagsgewährung führte nun sehr oft zu Un gerechtigkeiten und zwar insofern, als Ler Lager halter in vielen Fällen gar nicht in den Genuß des Abgeltungssatzes kam. Es wurde z. B. am 25. Januar ein Lagerkostenzuschlag in Höhe von 10 v. H. gewährt. Auf einem größeren Erzeuger lager zeigte sich bei der Baumanns Renette ein unverhältnismäßig hoher Verderb. Die Aepfel mußten sofort Lem Verbrauch zugeführt werden. Der Erzeuger wartete auf einen Lagerkosten- zufchlag, um seine hohen Lagerungsverluste ab decken zu können. Er kam nicht. Schließlich lagerte politische Streiflichter Vor der Entscheidung st Die laufende Woche steht im Zeichen weltgeschicht- st licher Entscheidungen. Der Abschluß des deutjch- st russischen Freunbschastspaktes, Ser Besuch des st italienischen Außenministers in Berlin und schließ- st lich die Einberufung des deutschen Reichstages st kennzeichnen die politische Dynamik, unter deren ss Eindruck heute Europa und die Welt stehen. Der st letzte Rest des Irrsinns von Versailles ist von den st jungen Kräften der autoritären Staaten Europas st weggespült worden und eine neue sinnvolle Ord- st nung des europäischen Zusammenlebens wurde an- st gebahnt. Die deutsch-russische Vereinbarung hat vor st allem den Osten und Südosten Europas endgültig st befriedet, zumal Italien ebenso entschlossen hinter st diesem Mächteverband steht. Dieser Drei-Staaten- st Verband ist die weitaus stärkste politische und wirt schaftliche Kombination, die zur Zeit überhaupt st denkbar ist. Wir können es verstehen, daß dieser v Machtblock den vergreisten westlichen Demokratien st Magenschmerzen verursacht und schwer auf die Seele st drückt. London und Paris sollten sich aber in dieser st Woche, da die Entscheidung Uber Europa so oder so st fallen muß, keinen Illusionen mehr hingebeu. Dis st sinnvolle Neuordnung Europas ist Tatsache. Es st würde für alle Zeit ein unauslöschbares Verbrechen st der Kriegstreiber in London und Paris sein, wenn st sie um der verlorenen Wunschträume von Ber st sailles Millionen,der Besten ihrer Völker opfern st wollten. st Endlich einmal arbeiten Die Juden haben wieder einmal Grund, an der st Klagemauer zu stehen und zu jammern. Die st Italiener sind es, die den Grund des Waih- Geschreies bilden. In seiner letzten Rede hat der st Duce der Partei die Anordnung gegeben, jeden st „Winkel von den Ueberresten der Freimaurerei, st des Judentums und des Antifaschismus zu sau st bern". Italien hat den Juden in seiner ganzen ab- st grundtiefen Gemeinheit erkannt und entsprechende st Konsequenzen gezogen. Wie die faschistische Partei st Italiens mittetlt, werben die Juden im Falle eines st Krieges in Konzentrationslager gesteckt, wo sie dann natürlich allgemein notwendige Arbeiten vcr- s richten müssen. Arbeiten müssen nun endlich auch : einmal die Juden in Polen. Die deutschen Truppen s haben nicht lange gefackelt. Das ganze Kaftan- : judenpack wurde znsammengetrommelt, bekam i Schippen und Sacken in die Hand und wird nun ! unter deutscher Aussicht zu Aufräumungs- und son stigen Arbeiten eingesetzt. Wieder ein Grund sür ! die Juden, bitter zu klagen. Das polnische Volk : jedoch ist über diese deutsche Maßnahme begeistert; s denn zum erstenmal sieht es die jüdischen Plaqe- s geister, diese Wucherer und Schieber, ehrlich arbei- t tcn. Wir sind gespannt, wieviel Tränen in den s jüdischen Redaktionen in Paris und London über - diese harten Dinge noch vergossen werden. Das ist Feigheit, Mister Churchill England schuf sich bekanntlich ein Jnformations- s Ministerium. Man glaubte wohl, mit Hilfe dieses - Ministeriums Deutschland allein durch Lügen- nnd ! Greuelpropaganöa bezwingen zu können. Diese Rechnung ging aber nicht auf. Nach 4 Wochen Krieg verschwindet das Jnformationsministerium, weil s es restlos und gänzlich versagte. Ein besonderer - Manager dieser Propagandastelle war Mister Chur- ' chill. Dieser alte Mann hat scheinbar lange ge schlafen, sicherlich vom Weltkriege bis heute; denn als er anftng, Propaganda zu machen, Sa lachte die Welt. Es waren nämlich die gleichen Märchen, dis man der Welt vor 28 Jahren schon erzählt hatte. Damals glaubte sie schon niemand und heute be zeichnet man sie höchstens noch als schlechten Witz. Nur Mister Churchill merkte davon nichts. Er : presste sein verkalktes Gehirn aus Nnd brachte so t noch jeden Tag eine neue Hetzlüge auf. Diese Me- > thvde wurde den Deutschen schließlich zu bunt. : Mister Churchill wurde daher durch den Rundfunk ; um die Beantwortung einiger Fragen gebeten, die s festgestellt hätten, ob seine Angaben Lügen sind oder : nicht. Nun gilt immer noch in der Welt der Grund- ! satz, daß ein Mann zu seinem Wort stehen soll, t Mister Churchill stand nicht zu seinem Wort. Aus - gut deutsch gesagt: Er kniff! Durch nichts war Mister Churchill zu bewegen, auf die klaren dent- « schen Fragen zu antworten. Wir wißen, warum. Mister Churchill wäre nämlich als ein ganz ae. meiner Lügner und Heber vor der Weltöffentlich» ! keit entlarvt worden. Herr Churchill wußte also, : warum er sich taub stellte und Deutschlands Fragen s unbeantwortet ließ. Ein Mann aber steht zu seinem i Wort. Sic wagten das nicht, Mister Churchill, und ! wir Deutsche kennen dafür nur eine schimpfliche Bezeichnung: Feigheit! England stöhnt Nach der Meinung des Engländers kommt er be kanntlich gleich nach dem lieben Gott. Dann kommt eine Weile gar nichts und von Rechts we-en müß ten eigentlich alle anderen Völker dieser Erde so bessere Sklavendienste für England leisten. Der englische Geldsack soll der Thron seines Wclt- herrschaitswillens kein. Niemals hätte man einem Engländer glaubhaft machen können, daß diese Macht seines Geldbeutels einmal brüchig werden könne. Aus dieser Auffassung hat es ein böses Er wachen gegeben. Seit Wochen rutscht bas englische Pfund nnd noch ist nicht abzusehen, wie sein wei teres Abgleiten verhindert werden soll. England glaubte mit feinen Goldschätzen jeder Situation gewachsen zu sein. Gestützt auf die vorhandenen Goldmilliarden, glaubte man jeden Krieg finanziell meistern zu können. Der Durchschnittsengländer wird sich daher nicht wenig gewundert haben, als der britische Schankanzler vor wenigen Tagen mit einer Steuererhöhung überraschte, die alle pcßi- mistischen Voraussagen übertraf. Allein die breiten Schichten des englischen Volkes werden 87,5 A, des Einkommens abgeben müssen, ohne dis höhere Staffelung nach oben. Mit 80 09 und mehr werden Rüstunasgewinne besteuert. Bier, Tabak, Zucker und andere BerbrauchSgüter werden mit hohen Steuern belastet und müßen daher im Preise entsprechend steigen. Kein Wunder, daß der Eng länder stöhnt. Unfaßbar erscheinen ihm dieser Zwang nnd diese Einschränkung. Vielleicht merkt er daran, daß es doch nicht so ganz einfach ist, mit den Deutschen anzubinden. ?ür privakautos, «Zis von cisr IVskrniackt §sbrcrucdt wsrcksn Wer zahlt die Kraftfahrzeugsteuer? gern der zuständigen Bszivksabgabcstelle abzulie- fern sind. Die Vorsitzenden der Wirtschaftsverbände ch der Anordnung Nr. 130 der Hauptver- bereits bisher berechtigt, die Erzeuger faßlich nicht statthaft. Hiervon ist ausgenommen der Versand von SpeiseMiebeln aus dem Ueöer- fchußgebiet Sachsen-Anhalt durch die hierfür be- sonders zugelassenen Berjandverteiler. Der ostmärkische Zwiebelanbau dient der Versor gung der Gebiete Donauland Aipeniand und Süd mark, der schlesische Anbau der Versorgung Schle siens. Alle Empfangsgroßverteiler (Waggonbezieher) von Speisezwiebeln haben ihre Zwievelonkünfte laufend und unverzüglich ihren zuständigen Gar- tenbanwirtfchaftsverbänden zu melden. Der Wei terverkauf an ihre bisherigen Kunden darf erst nach Freigabe durch den Wirtschaftsverband erfolgen. Zur Sicherstellung der gleichmäßigen Versor gung ihres Gebietes und für bejondere Zwecke «ha ben die Wirtschaftsverbände geeigneten Zwiebel empfangsverteilern (Waggonbeziehern) die Auf lage zu machen, Speisezwiebeln in aufzugebendem Umfange lausend zu lagern. Der Verkauf dieser Lagerzwiebeln erfolgt nach Weisung des zustän digen Wirtschaftsverbandes. Die Versorgung der Wehrmacht in den Heimat standorten, der Schutzgliederungen außerhalb der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, der Kran kenhäuser, Heilanstalten, Erziehungsanstalten, Gefängnisse usw., der Betriebe und Kantinen, in denen Gefolgschaftsmitglisder gemeinsam unter gebracht und verpflegt werden, der Hotels und Gaststätten, der fleisch- und fischverarbeitenden Betriebe und der Fleischereien wird durch die Wirt schaftsverbände mit Hilfe der zu bildenden Lager der Empsangsverteiler gesichert. kutu-mann. Die Durchführung der Anordnung Nr 30/39 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirt schaft (Hauptvereinigung) betr. Bewirtschaftung von Speisezwiebeln vom 29- 9. 1939, die als Aus führungsanordnung zur Verordnung über die öffent liche Bewirtschaftung von Brotausstrichmitteln, Speisezwiebeln und Gewürzen vom 7- 9. 1939 an- zusehen ist, wurde den Gartenbauwirtschaftsverbän- den) durch die Hauptvereinigung übertragen. Speisezwiebeln sind mit Wirkung vom 25. Sep tember 1939 beschlagnahmt. Die noch nicht von Grund und Boden getrennten Speisezwiebeln gelten mit ihrer Trennung als beschlagnahmt. Bei der Einfuhr von Speisezwiebeln .aus dem Ausland tritt die Beschlagnahme mit dem Ueberschreiten der Zoll grenze ein. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß über Speisezwiebeln nur nach den Anordnungen und Weisungen der Hauptvereinigung und auf deren Weisung durch die Wirtschaftsverbände durch Rechtsgeschäft oder sonstige Handlungen verfügt werden darf. Entgegenstehende Rechtsgeschäfts oder sonstige Handlungen, z. B. abgeschlossene und ge- gengczeichnete Anbau- und Lieferungsverträge, sind unwirksam, falls mcht der zuständige Wirt- schaftSverband ihre Aufrechterhaltung und Erfül lung genehmigt. Eigene Rechtsgeschäfte der Haupt- vereinigunq werden im Einzelfall und nur durch die Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeug nisse als Geschäftsabteilung der Hauptvereinigung durchgeführt. Ausgenommen von der Beschlagnahme sind die in Haushaltungen und in gemeinsamen Unterkünf ten und Vorpatslagern der Wehrmacht sowie der außerhalb der Wehrmacht bestehenden Schutzgliede rungen und des Reichsarbeitsdienstes vorhandenen Bestände. Unbeschadet der Beschlagnahme dürfen die Inhaber von Erzeugerbetricben aus ihren Vor räten ihren Eigenverbrauch und den ihrer Haus haltsangehörigen decken. Die Bestandsmeldung gemäß Abschnitt I der An ordnung Nr. 30/39 hat folgende Angaben zu enthalten: a) Name und Anschrift des Meldenden, ft) als was wird gemeldet? — (z. B. als Er zeuger, der ausschl. an Bezirksabgabestellen ablie- sert; Erzeuger, der ausschließlich aus Wochenmärk ten seine Ware absetzt; Erzeuger, der sowohl auf Wochenmärkten und an Ladengeschäfte verkauft, als auch bei der Bezirksabgabestelle anl-.efert; Ein fuhrverteiler (Importeur); Emfuhrversandvertei« ler; Versandverteiler; Empsangsverteiler (Wag gonbezieher) ; Grohverteiler; Kleinverteiler) ch Menge der anmeldepflichtigen Speisezwiebeln einschl. — aber getrennt aufgsführt — der Men gen für den Eigenverbrauch und etwa bereits ver traglich gebundener oder zur Verarbeitung be stimmter Speisezwiebeln; ci) Anschrift der etwaigen Vertragskontrahenten; ch Anschrift des Lagers der Zwiebeln. Die Meldungen sind aufgerechne! durch die Wirtfchastsverbände der.Hauptvereinigung zuzu leiten. Die Meldungen sind nach salzenden Gesichts punkten aufzustellen: ch Menge der gemeldeten Zwiebeln insgesamt, ft) aufgeteilt nach Meldungen von Erzeugern, Verteilern usw. (Siehe hierzu letzten Absatz unter ft.) Die Meldungen haben bis zum 15. Oktober d. I. der Hauptvereinigung vorzuliegen. Die Bestimmung, daß das Verfügungsrecht über Speisezwiebeln nur die Hauptvereinigung, aus deren Weisung die Wirtfchastsverbände oder an dere von ihr beauftragte Stellen haben, bedeutet z. B. auch, daß der Verkauf von Speisezwiebeln ch im Betriebe des Erzeugers, ft) auf benachbarten Wochenmärkten, ch in benachbarten Ladengeschäf ten, durch die Wirtfchastsverbände eingeschränkt, Mr unter Auflagen gestattet oder verboten wer-
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