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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
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- Gartenbauwirtschaft
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mbatt lOrtenbauwirttchast vereinigt mit Deutscher krwerbsgartenbau' Xummsrre. Ssptsmkor 1-;-. 3 rläufig ist ver- »r Be- bezug ftlichen bereits Vsrmsürts L/sinUsrüclUuncs cruck im Qartsuderu Die Forderung der Stunde gültig ' And wichtige Nahrungsmittel schaffen zu helfen. er Be strafte bean- gewie- aus- Sie der etriebe mg ist großer Land- onders >en hat cht die re mit ;. An- ,eidcn- vnächst lls der :s nur ft und ihrung id daß ill er- rlichen Arbeit raten ithrers tschaft fe so- - auch für die möglich. ishilfe- forder- ie Ar ron der m und ft usw. mmen- Ht zu- ird die tellung Latz :s ver stlich en ich. Es triebs ei Be- e um- c, vor- ' un zu- ie Be- ondern fern« n. ^atz gerade die Meintierhattung wie kaum ein derer Wirkschäftszwcig geeignet ist,' Nutzloses nd Geringwertiges in Wertvolles zu verwandeln Die letzten Ereignisse haben mit einem Schlag die Bedeutung der Kleintierhaltung und -zücht ver vielfacht. Auch hier lernen wir wieder aus den Erfahrungen aus der Zeit des Weltkrieges. Wer wußte vor dem Weltkrieg, daß z. B- die Ziege einen wesentlichen Helfer bei der Milchversorgung darstellen würde? Man bedachte nicht, daß die Ziege ein hervorragender Lieferer von Milch, also Fett, und Fleisch ist. Diese Erkenntnis zeigte sich darin, daß die Zahl der 1913 gehaltenen Ziegen von 3,2 Millionen bis 1918 auf 1,1 Millionen an stieg. Heute liefern uns die Ziegen jährlich 1,3 Milliarden Liter sehr fetthaltige Milch. Sorgen wir dafür, daß die Ziegenhaltung weiter ansteigt, um auch von dieser Seite her unsere Nahrungs mittel- und besonders unsere Fettversorgung zu sichern. Auch das Kaninchen schafft beachtliche Werte. Mit Haushalts- und Gartenabfällen lassen sich ohne besondere Mühe im Gartenbau noch erheblich mehr Kaninchen halten als bisher. Denken wir daran, daß während des Weltkrieges viele städtische Haushaltungen ihren Fleifchbedarf zu einem großen Teil durch Kaninchenhaltung decken konnten. Das ist natürlich bei der Landwirtschaft noch erheblich stärker der Fall. Im Weltkrieg stieg die Zahl der Kaninchen von 2,5 Millionen auf 14 Millionen, sie versechsfachte sich also fast. Auch heute ist es unbedingtes Erfordernis, den gegenwärtigen Kaninchenbestand von ründ acht Millionen sofort zu vermehren, d. h. Häsinnen sollen nicht mehr zu Schlachtzwecken, sondern zur Zucht verwendet werden. Die Fleischlieferungen durch Kaninchen haltung sind beachtlich; denn von der Nachzucht einer einzigen Häsin können in einem Jahr LS Kilogramm Kaninchenfleisch ohne besondere Aufwendung erzielt werden. Zu den Kleintieren, deren Haltung jetzt beson ders wichtig ist, gehören natürlich nicht zuletzt die Hühner. Wir haben dafür zu sorgen, daß die in diesem Jahr in so reichlichem Matz aufgezogenen Jüngstere auch bei der Verknappung der Arbeits kräfte richtig gehalten und gefüttert werden, da mit in den Wintermonaten die Funghennen die aufgewendete Mühe mit einem reichen Eiersegen lohnen! Ein oder zwei Jahre alte Hennen sollen nur dann abgeschlachtet werden, wenn ihre Lege leistung ungenügend ist. Damit ist allerdings die Kleintierhaltung ja noch keineswegs erschöpft. Wir müssen uns vor Augen halten, öatz wir durch vermehrte Kleintier haltung nicht nur eine steigende Erzeugung bei Eiern, Fleisch, Milch und Fett erzielen, sondern ja auch Wolle, Felle, Honig und Seide, um nur einiges herauszuheben. Wenn die gesamte deüt'che Landwirtschaft jährlich Werte in Höhe von zwölf Milliarden Reichsmark erzeugt, so werden bisher durch die Erzeugnisse der Kleintierhaltung und -zücht davon nicht weniger als 1,2 Milliarden Reichsmark jährlich geschaffen. Es kommt hinzu, üerisch ig die d ünd ihrung iirliche »e zu n und g) ist m zu amten atgut- Um auch gleich einige Einzelfragen zu erörtern, die sich bei der vermehrten Haltung von Klein- tieren ergeben, sei hier insbesondere noch einmal auf die Ziegen- und Kaninchenhaltung ein gegangen: Ein Sorgenkind unserer Ernährungswirtschaft ist die Fettversorgung. Es darf daher keine Mög lichkeit, immer mehr Fett zu gewinnen, ungenutzt bleiben. Einer der besten und bewährtesten Helfer im Kampf gegen die Fettknappheit ist die Ziege. Jetzt in ernsten Tagen, wo Deutschland seine ganze Kraft einspannen wird und jeder alles daran- sctzen mutz, in echter Volksverbundenheit zu helfen und damit die Bernichtungspläne unserer Feinde zu dürchkreuzen, soll erneut ein Aufruf zur ver mehrtem Ziegenhaltung ergehen. Dabei wird an den Gärtner gedacht, aber ebenso auch an den Gartenarbeiter, den Siedler usw. Die Ziegen sind in der Lage, 700 bis 1000 und mehr Liter Milch im Jähr zu erzeugen, das sind jeden Tag zwei bis drei Liter, und dazu liefern sie einen guten Braten! Im Augenblick ist ein Abschlachten von Ziegen unbedingt zu unterlassen; denn wir haben aus dem letzten Krieg, in dem Deutschland vier Jahre laug gegen eine Welt von Feinden kämpfte, gelernt, daß in Zeiten der Not mancher eine Ver besserung der Lebenshaltung in der Aufzucht von Kleintieren, insbesondere in der Ziegenhaltung, finden kann. Vergessen wir nicht, daß Während des Krieges der Ziegenbestand sich um nicht weniger als 900 000 Tiere erhöht hat! Abfälle stehen in vielen gärtnerischen Haushalten und, wenn es im eigenen Haushalt nicht reicht, beim Nachbar genügend zur Verfügung. Und nun zu den Kaninchen: Kaninchen lassen sich erfolgreich halten und züchten, wo Futter zur Ernährung der Tiere vorhanden ist, genügend große, Helle Ställe vorhanden sind und die Gewähr besteht, daß die Tiere regelmäßig gepflegt und gefüttert werden. Das ist cm Haus halt des Gartenbauers immer der Fall; denn Kaninchenpflege und -fütterung ist für jedes Kind eine Freude und gern erfüllte Pflicht Als Futter kommen für Kaninchen alle Abfälle des Haushaltes, Unkräuter aller Art, Gartenabfälle und sonstiges Grünfutter in Frage. Das Kaninchen ist bescheiden, darf aber nicht an Futtermangel leiden. Damit genügend junge Kaninchen für die neu hinzukommenden Halter verfügbar sind, ist es Wie lange wird Krankenhllfe gewährt? Gemäß Z 183 der Reichsversicherungsordnung endet die Krankenhilfe grundsätzlich mit Ablauf der sechsundzwanzigsten Woche nach Beginn der Krankheit. Wenn also jemand bereits 26 Wochen Krankenhilfe erhalten hat, so ist er ausgesteuert,' d. h. während dieser Krankheit hat er keinen weiteren Anspruch auf Krankenhilfe. Tritt später nach erfolgter Genesung wieder eine Erkrankung ein, sei es die bisherige oder eine andere Krank heit, so setzt die- Krankenhilfe erneut ein. Denn nur während desselben Krankheitsfalls endet die Krankenhilfe mit dem Ablauf der 26. Woche. Tie Tatsache einer langjährigen Kassenzugehörigkeit ist an sich für die Frage der Dauer der Krankenhilfe ohne Bedeutung. Mit der Beendigung der Krankenhilfe tritt aber nicht ohne weiteres eine Invaliden- oder Alters rente ein. Voraussetzung hierfür wäre vielmehr, daß der Betroffene auf Grund einer Zugehörig keit Zur Invaliden- oder Angestelltenversicherung Beitragsmarken geklebt Hätte. Falsche Angaben in Steuererklärungen richtiastellen Wenn in einer Voranmeldung oder Steuer erklärung Umsatz oder Einkommen zu niedrig an gegeben worden ist — sei es absichtlich oder unab sichtlich —, so muß dieser Fehler vom Erwerbs gärtner beim Finanzamt berichtigt werden. Ein solcher Fehler wird nicht dadurch aufgehoben, daß die Differenz in der nächsten Steuererklärung ein fach stillschweigend wieder zugesetzt wird. Es ist vielmehr notwendig, daß das Finanzamt auf den vorgekommenen Fehler aufmerksam gemacht und zur Richtigstellung veranlaßt wird. Das Reichs gericht hat nämlich in einem Urteil vom 27; 6. 1938 — 8 l) 387 — entschieden, daß es als unbedingt erforderlich, daß keine weiblichen Kaninchen, solange sie zuchtfähig sind, ab geschlachtet, sondern zur Erzeügung weiterer Nachzucht verwendet werden. Es ist jetzt unver antwortlich, zuchtfähige weibliche Kaninchen zur Fleischgewinnung zu schlackuen. Jeder, der Kanin chen hält und züchtet, soll daher folgende Punkte unbedingt beachten: Alle weiblichen Kaninchen bis zum Alter von vier Jahren sollen nicht geschlachtet werden. Weibliche, über acht Monate alte Kanin chen müssen trotz der vorgeschrittenen Jahreszeit erneut belegt werden. Wer zuchtfähige weibliche Kaninchen hat, infolge Platz- oder Futtermangels aber in diesem Jahr »ich, züchten kann, bietet diese Kaninchen den Kaninchen- und Kleintierzucht- Vereinen zur Zucht oder zum Verkauf an. Die Kaninchenzucht und -Haltung bietet die Möglichkeit, große Mengen Fleisch zusätzlich für die deutsche Volksernährung zu erzeugen. Die vor handenen Bestände müssen vermehrfachr werden und können es sehr schnell, wenn jeder für genügend Nachzucht sorgt. Neben diesen ernährungswirtschaftlichen Gesichts punkten ist für den Gartenbaner nicht unwesent lich, daß ibm die Kleintierhaltnng Hilst, die Knavp- heit au Stallmist zu mindern. Jeder Gärtner weiß, daß Ziegen, Kaninchen und Hühner bei^Stroh-, Laub- oder Torsmulleinstrcu einen guten, gehalt vollen Dünger liefern, der bei zweckmäßiger Kom- postiermng einen außerordentlich wertvollen Zusatz zu den Kulturerden, bzw. für das Freiland dar- stcllt. Vielfach werden Gärtner vielleicht auch von benachbarten Kleinsterhaltern, die keine Ver wendung für den Dünger haben, ihn bekommen können. Dadurch erweisen sie den Kleinsterhaltern unter Umständen sogar einen Dienst, während sie für die kleine Mühe des Abholens dieses wert volle Düngematerial für ihre Zwecke verwenden können. Auch unter diesen Gesichtspunkten ist es also erwünscht, daß die Kleintierhaltung in ver stärktem Maß ausgenommen wird. strafbare Steuerhinterziehung g ilt, wenn unrichtig« Angaben in Steuererklärungen nicht ausdrücklich berichtigt, sondern in späteren Erklärungen durch weitere unrichtige Angaben ver schleiert werden. l)r. LI. Ordnunqsstrale — keine Betrtebsausgabe Ordnungsstrafen, insbesondere solche wegen Verstoßes gegen die Wirtschaftsgesetze, dürfen nach der neuesten Gesetzesauslegung nicht mehr bei Er mittlung des steuerpflichtigen Einkommens als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Der Reichs - frnanzhof hat in letzter Zeit wiederholt in Urteilen (VI 175/39 vom 8. 3. 1939 und I 27/39 vom 28. 3. 1939) darauf hingewiesen, daß auch der artige Ordnungsstrafen ebenso wie Strafen wegen krimineller Vergehen steuerlich nicht abgezogen werden können. Or. Ll. Steuern rechtzeitig bezahlen! Es ist in Kreisen der Erwerbsgärtner noch wenig bekannt, daß bei verspäteter Zahlung von Steuern des Reichs, der Länder und Gemeinden ein Zu schlag von 2 zum Steuerbetrag erhoben wird. Dieser Zuschlag ist fällig, wenn bis zum Abend des Fälligkeitstages die Steuer nicht entrichtet ist, d. h. also, die 2 müssen schon gezahlt werden, wenn ein Erwerb^ärtner den Steuerbetrag nur einen Tag später zahlt! Bei unbaren Zahlungen (durch Bank, Postscheck oder Scheck) könnten Zwei fel entstehen, welcher Tag als Eingangstag vom Finanzamt angesehen werden muß, da die Ueber- weisung ja regelmäßig zwei Tage dauert. Es ist deshalb im Gesetz bestimmt worden, daß als Zahl tag gilt 1. bei Uebergabe oder Uebersen- dung von Zahlungsmitteln (Bar geld, Scheck usw.): der Tag des Eingangs; :, wie isäme- g der auf- ungs- ereien i des dieser raus- effen- >aupt- Preis ndelt, cd, ist Eer- De. neu Leut- ver- r o w, sfach- UnL Uver- f Lem imen- w Ler t enge rseits Gar- cn es ft Ler nicht inter- »ieses chwcr t -er Wer- -nger auf Ilsen, en. ösi pünktlicksr auck IIN Liisgs LtttsckäcUcfunNLpUtckt Versicherungen des Gärtners im Kriege Wohl jeder Gärtner hat Versicherungen abge schlossen, so vor allem Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Glas versicherungen, Haftpflichtversicherungen usw. Es wird daher im Augenblick besonders interessieren, inwieweit diese Versicherungen auch im Kriegsfälle in Kraft bleiben. Grundsätzlich ist zu bemerken, datz Lie Versicherungsverträge, Lie bei Ausbruch des Krieges abgeschjossen waren, weiterhin Gültigkeit besitzen, und von beiden Teilen, sowohl Len Ver sicherungsgesellschaften als auch Len Versicherten zu erfüllen sind. Praktisch bedeutet Lies also, daß die Prämien seitens der Versicherungsnehmer pünktlich zu entrichten sind und baß auf Ler anderen Seite, soweit nicht das Krieqsrisiko im Versicherungsver träge ausgeschlossen ist, die Versicherungsgesellschaf ten entstehende Schäden decken müssen. Was zunächst die Lebensversicherung anbelangt, so ist die Frage der Entschädigungspflicht im Kriegs fälle durchweg geklärt. Das Kriegsrisiko ist bei den deutschen Versicherungsgesellschaften in der Prämie eingeschlossen. Voraussetzung ist allerdings, daß die Lebensversicherung bei Ausbruch des Krieges be reits 8 Wochen in Krast war. Als Beginn des Krieges gilt der Tag, an dem die Kriegserklärung erfolgt oder ohne eine solche die Feindseligkeiten eröffnet werden. Als Kriegssterbefälle gelten die jenigen Todesfälle, die durch Kriegsereignisse irgendwelcher Art herbeigeführt wurden oder nach ärztlichem Urteil als Folg: von Kriegsereignissen (Verwundungen, Verletzungen, Unfälle im Kriege) innerhalb eines Jahres nach dem Friedensschluß eingetreten sinü. Als Kriegsereignisse gelten ins besondere auch während des Krieges entstandene epidemische Krankheiten (z. B. Cholera, Pocken, Typhus, Ruhr und Sergi.). Alle Kriegssterbesälle sind spätestens innerhalb eines Jahres nach Friedensschluß anzumelden. Für ver spätet gemeldete Sterbefälle wird nur das auf die Versicherung entfallende, für den Tag, bis zu dem Ler Beitrag gezahlt ist, zu errechnende Deckungs kapital zurückerstattet, es sei denn, datz die recht zeitige Anmeldung ohne Verschulden des MelSe- pflichtigen unterblieben war. Die Abrechnung er folgt spätestens 2 Jahre nach Beendigung des Krieges. In diesem Zusammenhang sei darauf hin gewiesen, daß im Weltkrieg 1811—1918 von den deutschen Lebens-Versicherungsgesellschaften bei Kkiegstodesfällen Lie Versicherungssummen voll ansbezahlt wurden. Da die meisten Lesensversiche rungsgesellschaften bei längerer Kriegsdauer nicht über Lie Mittel in der voraussichtlich erforderlichen Hohe verfügen, ist im allgemeinen die Erhebung einer Umlage bei sämtlichen Versicherten vor gesehen. Was die Höhe dieser Umlage anbetrifft, soll sie Len Betrag von 1 v. H. der Versicherungs- fumme jährlich nicht überschreiten. Alle Lebens- versichernngsgesellschaften haben bereits seit langem einen sog. Kriegsfonds angesammelt, auch ist für den Fall außergewöhnlicher Auszahlungen die Ver wendung bestimmter Rücklagen zur Bestreitung der Kriegssterbesälle vorgesehen. Da es in vielen Fällen den Versicherten nicht immer möglich sein wird, die Prämien laufend zu entrichten, kann von der Zahlung der sogenannten Risikoprämie Gebrauch gemacht werden. Diese Nisikoprämie ist billig und beträgt je nach dem Alter des Versicherten und der Taner der Laufzeit der Versicherung etwa 10 bis M A der normalen Ber- sicberungsprämie. Ter Nachteil für den Versicherten besteht allerdings darin, daß Liese Nisikoprämien nicht gcwinnberechtigt sind, daß ferner die Zeit, während welcher die Nisikoprämien gezahlt werden, dem Versicherten nicht angercchnet wird. Wenn z. R. ein Versicherter die Lebensversicherung Lurch Zahlung der Nisikoprämie aufrecht erhält, verlän gert sich die Versicherungslanfzcit nm die Dauer der Zahlung der Risikoprämie, L. h. die Versiche- rungssumnre, Lie z. B. im 60. Lebensjahre fällig wäre, würde nunmehr erst im 61. Lebensjahre zur Auszahlung gelangen. Anders liegen die Verhältnisse bei -er Unfall versicherung. Die Allgemeinen Versicherungs- bebingungen der Lentfchen Versicherungsgesell schaften schließen Unfälle durch Kriegsereignisse von der Versicherung aus. Versicherten, die einem mobilen Truppenteil angehören, wird Versiche rungsschutz nur sür außerdienstliche Unfälle unter Nnsschlutz der Entschädigung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit gewährt. Diejenigen zum Wehr dienst eingezogenen Versicherten, die der Ansicht sind, Laß di- Unfallversicherung ohne Wert für sie sei, müssen sie kündigen, da andernfalls die Prämien weiter zu entrichten sind. Aehnliche Grundsätze sind sür die Kranken- versichernng maßgebend. Die Bcrsicherungsbedin- gungen sehen vor, daß Krankheiten. Unfälle und Verletzungen, Lie auf aktive Teilnahme an Kampf Handlungen im Kriege zurückzuführen sind, keinen Anspruch auf Bersicherungsleistung begründen. Den Versicherten, die zum Kriegsdienst eingczogen sind, ist zu empfehlen, die Versicherung nicht zu kün digen, sondern ein Ausseyen der Versicherung zn beantragen. Eine solche Maßnahme hat zur Folge, daß der Versicherte bei Wiederaufleben der Ver sicherung genau so gestellt ist, als ob die Versiche rung dauernd in Kraft gewesen wäre. Nach den Fenerversichcrunasbedingnngen werden Schäden, die infolge von Kriegskanölungen ent standen sind, nicht ersetzt. Im Falle von Kriegs schäden jeder Art haften die Gesellschaften nur, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, daß der Schaden mit diesen Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. In den §8 84 und 117 des Bersichernugsvertragsgeietzes ist ausdrücklich bestimmt, daß in Ler,Feuerversicherung und auch in der Tierversicherung Ser Versicherer nicht für Schäden infolge von Maßregeln haftet, die im Kriege oder nach Erklärung des Kriegszustandes von einem militärischen Befehlshaber angeordnet wnrben. Was die EinbrnchsLiebstahlversicherung anbe langt, so schließen die Bedingungen der Versiche rungsgesellschaften die Haftung ebenfalls ans. Im Falle von KriegSereignisien icder Art haften die Gesellschaften nur, wenn der Versicherte den Nach- weis crbrinaen kann, daß der Schaden mit diesem Ereignis weder in mittelbarem noch unmittelbarem Zusammenhang steht. Die sür den Gartenbau besonders wichtiae Hagel versicherung bleibt selbstverständlich in vollem Um fang in Kraft. Soweit es sich um Versicherungs verträge in geräumten Gebieten handelt, wird eine Sonderregelung Vorbehalten bleiben müssen. In der Kraftfahrzeugversicherung ist noch keine endgültige Regelung erfolgt. Ist ein Kraftfahrzeug für militärische Zwecke eingezogen, oder wird ein Kraftfahrzeug infolge Betriebsstofsmangels von dem Besitzer stillgelegt, so ist die Prämie zunächst bis zur endgültigen Entscheidung wie bisher wei terzuzahlen. Voraussichtlich werden die Prämien, die für die Zeit der Nichibcnntznna des Kraftfahr zeuges bezahlt sind, mit den später fälligen Prämien verrechnet. Die vorstehenden Ausführungen zeigen dem Gärtner, für welche Versicherungsarten das Kriegs risiko eingeschlossen ist und welche Versicherungen im Kriegsfälle nicht der Entschädigungspflicht un terliegen. Wir empfehlen noch besonders, die Prämien für die abgeschlossenen L.bensversiche- rungen «ünktlich zn entrichten, da nur in diesem Falle die Versichernngsgesellschasten zur Zahlung der Versicherungssummen verpflichtet sind. L. ^as der (Zärtner wissen mutz! Verwendung von Bastfasern : Nach einer Anordnung der Reichsstelle für Waren i verschiedener Art vom 19. 9. 1939 darf ab 1. Okto- ber bei Anordnung einer Strafe bei Nichtbefolgung Bast ausländischen Ursprungs — mit Ausnahme von Bastabfällen —, auch gefärbt, nicht mehr ver wendet werden a) zum Binden von Weinreben, b) zur Herstellung von Girlanden usw. für Jnland- bedarf. Dem Verbot unterliegt nicht das Binden von Weinreben in Amerikaner-Rcbschnittgärtcn. Baustosse Das Reichswirtschaftsministerium gibt bekannt, daß zur Sicherstellung der Erzeugung, Regelung i nnd Deckung des Bedarfes an Baustoffen und be- s stimmten Rohstoffen die Reichsstelle für Stein und Erden, Berlin NW. 7, Pariser Platz üs, gebildet i worden ist. Unfallschutz ist jetzt doppelt nötig : Da die Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft s aus dem Weltkrieg zeigte, daß die Betriebsunfälle : außerordentlich zunahmen, weisen die Berufs- : genossenschaften darauf hin, daß Unfallschutz jetzt : doppelt nötig ist. Beim Einsatz von Aushilfen an : Fräsen- oder Maschinenführern ist es Pflicht des i Betriebsführers, die neuen Gefolgschaftsmitglieder, insbesondere die weiblichen, über die Gefahren der Maschinen eindringlichst zu belehren. Wl. 2. bei Zahlung oder Ueberweisung auf das Postscheckkonto: der Tag, der sich aus dem Tagesstempel des Postscheck amtes ergibt; 3. bei Ueberweisung auf Reichs bankgirokonto: der Tag, der sich aus dem Tagesstempel der Reichsbank ergibt; 4. bei einer sonstigen Ueberwei sung : der Tag, an dem für die Steuer behörde die Gutschrift erfolgt; 5. bei Zahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung: der Tag des Tagesstempels der Aufgabepostanstalt. Die Steuerlasten sind angewiesen, auf pünkt lichen Eingang der Steuerzahlungen scharf zu achten. Es muß deshalb immer wieder empfohlen werden, die fälligen Beträge rechtzeitig einzu zahlen oder aber einen begründeten Stun dungsantrag einzureichen, damit Mahnun gen und Zuschläge wegen Steuersäumnis ver mieden werden. Or. UI. Sind selbftgefertigte Kränze umsEeuerpfiichrlq? Es ist davon auszugehen, daß die Lieferung selbst erzeugter Gegenstände nur mit 1 Prozent zu ver steuern ist. Ter Verkauf von Gegenständen, die im gärtnerischen Betrieb hergestellt sind, ist auch dann mit 1 v. H. steuerpflichtig, wenn bei dem einzelnen Gegenstand hinzugekaufte Erzeugnisse mitverarbeitet worden sind (Binderei-Bedarfsartikel). Wenn also ein Gärtner einen zum Teil aus eigenen und zum Teil aus zugekauften Erzeugnissen hergestellten Kranz zum Preise von 5 RM. liefert, so ist die ge samte Einnahme von 5 RM. mit 1 v. H. zu ver steuern. Es muß nicht etwa eine Aufteilung in der Weise erfolgen, datz etwa 3,50 RM. (eigene Lie ferung) mit I v. H. und der Nest von 1,50 RM. (Zukauf) mit 2 Prozent zu versteuern wäre. Wann erlöschen Geschättsverbindlichkeiten Mit der Einstellung oder Schließung eines Ge schäftsbetriebes erlöschen nicht etwa die aus dem Geschäftsbetrieb lastenden Verbindlichkeiten. Zu einer solchen Verbindlichkeit gehören auch die Bei träge zur Gartenbau-Berufsgenossenschaft, wenn sie sich auf eine Zeit beziehen, in der das Geschäft noch betrieben wurde. Es steht der Berufsgenosscn- schaft ohne weiteres frei, die rückständigen Beiträge einzuziehen. Sie ist berechtigt, dabei auch den Weg zu wählen, einen Pfändungs- und Ueber- weisungsbeschluß in den Lohnanspruch zu erwirken, der dem betroffenen früheren Betriebsinhaber gegen seinen jetzigen Arbeitgeber zusteht. Sellenelaub richtig ernten Nachdem wir in Nr. 38 der „Gartenbauwirt schaft" bereits über den Wert des Sellerielaubes zur Herstellung von Trockengemüsen berichteten, besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß es zweckmäßig ist, das Laub schon vor den Knollen zu ernten, um das Verschmutzen zu verhindern. Am besten wird das Laub einen Tag vor der Ernte der Knollen abgedreht, dabei ist zu beachten, daß das Herz unverletzt bleibt. Die Blätter müssen dann in sauberem Zustand, aber ungewaschen, möglichst umgehend der Ortssammelstelle zugeleitet werden. Das Waschen des Sellerielaubes soll erst im Verarbeitungsbetrieb erfolgen, weil sonst sein Wert auf dem Transport infolge dadurch ver ursachter innerer Uftnsetzungen erheblich gemindert werden könnte. Bei gleichzeitigem Ernten von Kraut und Knolle aber wären stärkere Ver schmutzungen des Laubes unvermeidlich, wodurch Ausfall und Qualitätsminderung entstehen wür den. Nach Möglichkeit soll deshalb das Ernten des Krautes bei trockenem Wetter bzw. im abgetrock neten Zustand borgenommen werden. Trotz Krieg Weiterbau der Reichsautobabnen Zwei neue Teilstrecken fertiggestellt Trotz starken Einsatzes der deutschen Bauwirt- schnft bei Befestigungsarbeiten und zur Instand setzung der Wege und Brücken im Osten hat der deutsche Straßenbau am 23. September zwei weitere Reichsautobahnteilstrecken, und zwar zwischen Han nover und Bielefeld bzw. zwischen Frankfurt (Main) und Limburg, in der Gesamtlänge von 109 I<m fertiggestellt. Der Fertigstellungstermin hat beson dere Bedeutung dadurch, daß vor genau sechs Jah ren, am 23. September 1933, der Führer mit seinem Spatenstich bei Frankfurt (Main) das Zeichen zum Baubeginn der Reichsautobahnen in Deutschland gab.
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