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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
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- Gartenbauwirtschaft
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Als Hermann Göring unter dem Jubelsturin deut scher Arbeiter seine große Rede mit den Worten beendete, daß es nicht entscheidend sei, daß wir lebten, daß aber Deutschland leben müsse, da hat es im deutschen Lande keinen gegeben, der nicht gern in diesen verpflichtenden Zustimmungsjubel, mit eingestimmt hätte., Wer aufmerksam am Laut sprecher nicht nur den Worten des Feldmarschalls gefolgt ist, sondern auch versucht hat, die Wirkung seiner Rede zu erfühlen, dem ist innerlich immer wärmer geworden, wie den Arbeitern, die um ihn standen, die schließlich jedes Wort dieses Soldaten mit immer größerer Anteilnahme aufnahmen, Lis ihnen ernster männlicher Jubel der Zustimmung das Herz frei machte. Denn das ist nun einmal der stärkste Eindruck dieser Tage, daß überall, wo wir wirken und werken, der Ernst und die Härte und das Wissen um die Bedeutung des geschicht lichen Geschehens all unser Tun lenken. Freilich, oft versuchen wir, zu vergleichen mit dem damals, als wir uns 1914 in den Kasernen dränaten, als die Flaggen aus dem Straßenbikd zunächst nicht verschwinden wollten. Aber dabei blieben wir ;a nicht stehen! Wir sind dann froh, seststellen zu kön nen, daß das Volk in seiner Gesamtheit das Antlitz jener Männer trägt, die 1918 den Kamps vorläufig abbrechen mußten: entschlossen und hart! Wer würde in diesen Wochen, da es um die letzte Phase des Kampfes gegen Versailles geht, anderes tun und denken! Wenn je eine Generation berufen ist, Deutschlands Schicksal zu meistern, dann ist es die im großen Krieg gehärtete und vom National sozialismus endgültig zusammengeschweißte Gene ration, die heute das Schicksal des Volkes in ihren Händen hält. Gerade darum fand Hermann Göring die Zu- itimmung des ganzen deurfchen Volkes, weil er uns dn ganze Größe unserer Aufgabe und die Berank» Wortung für das Volk mit Unerbittlichkeit nahe- Lrachte rind darum sehen wir überall das deutsche Volt seiner Führung mit dem starken Geist folgen, der auch weiterhin bleiben wird, wenn das Schicksal einmal noch härtere Proben der Opferbereitschaft von uns verlangt. Das Bewußtsein, einer Führung von Männern anvertraut zu sein, die schon einmal im Krieg und einmal im Kampf um die innere Be friedung eines Volkes zu höchstem persönlichen Ein satz bereit waren, erfüllt das Volk mit jener be dingungslosen Gefolgschaftstreue, auf deren Boden allein schicksalwendende Taten von dem Ausmaß des heutigen Geschehens ihre Vollendung finden können. Wer die von diesen Männern geschaffenen Gesetze und Verordnungen, die die Arbeit und das Leben der Heimatfront ordnen, liest, dem wird schon aus der Klarheit der Sprache, aus der Unabding barkeit der Forderungen klar, -aß diese Front soldatenführung auch daheim eine Front zu bilden versteht, deren oberstes Gesetz jene Hingabe an Volk und Vaterland bleiben wird, die zum letzten Opfer bereit ist. Daher wird keine Spaltung zwischen Heimat und Front geduldet, sondern überall gilt jene Forderung des Führers: „Wenn der Soldat an der Front kämpft, soll niemand am Kriege verdienen. Wenn der Soldat an der Front fällt, soll sich niemand zu Hause seiner Pflicht entziehen!" Tas ist auch die Grundlage, von der aus die Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. 9. 1939 den deutschen Sozialismus in den Wochen des Krieges zum alleinigen Inhalt unserer Volkswirtschaft macht. Auch im Krieg will der Nationalsozialismus seinen Grundsatz, daß Gemeinnutz vor Eigennutz zu gehen hat, verwirklicht sehen. Es gibt keinerlei Abweichen von diesem Gesetz, es bleibt unbedingt gültig für alle. Jene aber, die glauben, durch asoziales und verbrecherisches Verhalten eigene Vor teile wahren oder sonst dem Volk schaden zu können, denen droht die Kriegswirtschaftsverordnung jene Strafe an, die der Verbrecher verdient. Das schafft Klarheit und wird auch die Unbelehrbaren in Schranken halten, die nach Art der Kriegsschieber des Weltkrieges etwa eigene Vorteile wahrnehmen zu können glauben. Es ist der Wille der Kriegs wirtschaftsverordnung, unserer Lebenshaltung jene Elemente zu geben, die Wesensbestandteile einer vom Geist des Nationalsozialismus beseelten Hei matfront sein müssen. Kriegssteuern, Kriegslöhne und Kriegspreise bestimmen die Lebenshaltung der Front in der Heimat, bilden aber zugleich auch wesentliche Träger der Finanzierung des uns auf gezwungenen Abwehrkampfes. Verlangen wir von uns selbst in der Gestaltung unseres Lebens die Form, die dem Soldaten an der Kampffront würdig ist. Es ist nur ein kleiner Beitrag, den wir leisten, wenn man in dieser Zeit etwaige Ueberschüsse an Kaufkraft durch entsprechende Kriegssteuern restlos abschöpft. Auch rein finanztechnisch gesehen, liegt darin eine starke Gewähr für die restlose Erfüllung der begonnenen Aufgabe, im Gegensatz zu der Art der Finanzierung der Posten des Weltkrieges. Die Besteuerung der nicht lebensnotwendigen Ver brauchsgüter schließt finanzielle Lücken dort, wo sie jeder Volksgenosse, der diese Güter verbraucht, ohne jedes Opfer für sich gern geben kann, die aber auch recht wesentlich zu den Kosten des uns auf- gezwungenen Kampfes beitragen können. Zwar wird der Kriegsbeitrag der Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Je kälter äie um so umsickkAsr woken vär sckoken Blinder Eifer schadet nur! Jedem von uns ist es ohne weitere Aufklärung einleuchtend, daß in der uns aufgezwungenen Aus einandersetzung die Erzeugungsschlacht' trotz aller Schwierigkeiten mit höchstem persönlichen Einsatz fortgeführt werden muß. Ihr gegenüber haben an dere Ausgaben, auch solche kultureller Art, zurück zutreten. In der Auswirkung bedeutet das, daß mancherlei Umstellungen erforderlich sind. Dazu gehört unter anderem die Umstellung, die vom Blumen- und Zierpflanzenbau und vom Haus- und Kleingartenbau erwartet wird. Man kann nun bei solchen Umstellungen vernünftig handeln. Das Letztere geschieht oft genug aus „blindem Eifer", das heißt, aus einem an sich anständigen Bestreben heraus, schnell helfen zu wollen, aber ohne sich die Zeit zu nehmen, das Vorhaben richtig zu über denken. Auf unseren Fall angewendet, bedeutet das etwa folgendes: Jeder Gartenbaubetriebs führer, aber auch jeder Haus- und Kleingarten besitzer soll an der gemüsebaulichen Erzeugungs schlacht verstärkt teilnehmen. Es ist aber nicht da mit getan, nun einfach Flächen von anderen Kul turen sreizumachen oder Rasenflächen umzubrechen und hier flott drauflos zu säen und zu pflanzen. Was wir brauchen, sind brauchbare Ernten von all dem Land, das neu dem Gemüsebau zur Ver fügung gestellt wird. Brauchbare Ernten aber gibt es nur, wenn nach dem Säen und Pflanzen auch die Pflege des Bodens und der Pflanze sorgfältig erfolgen kann. Immer bleibt der alte Satz in Gültigkeit, das man nicht mehr Land in Kultur nehmen soll, als man auf ihm des Unkrautes Herr werden kann! Wird dieser Grundsatz nicht einge halten, dann vergeude ich Saatgut, Pflanzgut, Platz und Arbeitskraft; denn mit minderwertigem Erntegut ist die Versorgung des Volkes nicht ficherzuftellen. Was hier gewissermaßen für den Freiland- Anbau dargestellt ist, gilt auch für die Uebernahme von Gemüsekulturen in die Gewächshäuser. Es ist nun einmal nicht jedes Haus für jede Art von Treibgemüse geeignet. Also tue ich besser daran, die wirklich geeigneten Häuser und Kästen beson ders pfleglich vorzunehmen und den anderen mehr die Aufgabe der Erhaltung wertvoller Mutter pflanzenbestände zuzuweisen, soweit das möglich ist. Es wäre ein Unfug, wenn ein Gärtner, der in einer vom Verkehr abgelegenen kleinen Stadt sitzt, Plötz lich anfängt, seine Häuser auf Hausgurken umzu stellen, wenn dafür in seinem Gebiet gar keine aus reichende Absatzmöglichkeit besteht. Seine Aufgabe wird zunächst sein müssen, anständiges und grund sätzlich pikiertes Jungpflanzen-Material im Früh jahr für die Bauerngärten, Hausgärten und Klein gärten heranzuziehen. Nicht Massenware, sondern Qualitätspflanzen, aus denen auch wirklich etwas werden kann! Damit berühren wir gleich eine zweite Möglich keit des „blinden Eifers". Es gibt Menschen, die meinen, sie würden ein übriges tun, wenn sie von ihren kleinen Flächen durch tunlichst dichtes Pflan zen möglichst viel herausholen. Daß das falsch ist, weiß jeder erfahrene Gärtner. Ob es sich um Jungpflanzen-Heranzucht oder um Fertigkulturen diese noch unter Abschnitt 5 Z 13 der Kriegswirt- schastsverordnung zu leisten haben, diesen Körper schaften eine Beschränkung in der Fortführung der in der Aufbauzeit vorgenommenen Ausgaben auf zwingen; er wird aber wesentlich mit dazu bei tragen, den Kampf erfolgreich durchzustehen. Daß die Bestimmungen über die Kricgslöhne das unter dem Einfluß der schnell steigenden wirtschaftlichen Aufwärtsbewegung etwas in Unordnung geratene Lohngefüge zunächst wieder ordnet und den ernsten Forderungen der Zeit anpaßt, wird auch bei jenen Zustimmung finden müssen, die davon betroffen werden und auch von denen, die die unheilvolle Wirkung der Lohn-Politik während des Weltkrieges nicht mehr in Erinnerung haben können. Kriegs preise sind die selbstverständliche Folge dieser Maß nahmen; sie sollen den gesunkenen Lohnkosten ent sprechen und helfen damit zugleich, auch den Rcichs- finanzen bei öffentlichen Aufträgen weitere Ent lastung zu bringen. Es verlohnt sich schon, die Kriegswirtschafts verordnung immer wieder einmal zu lesen. TieKlar- heit und Knappheit der Sprache ist ein ebenso sol datisches Kennzeichen der Verordnung, wie ihr In halt deutschem Sozialismus entspricht. „Tie Sicherung der Grenzen unseres Vaterlandes", heißt es in der Präambel zu der Verordnung, „fordert höchste Opfer von jedem Volksgenossen. Der Sol dat schützt die Heimat. Angesichts der Größe dieses Einsatzes ist es selbstverständliche Pflicht jedes Volksgenossen in der Heimat, alle seine Kräfte cinzusetzen und dadurch die Fortführung eines ge regelten Wirtschaftslebens zu gewährleisten. „Dazu gehört vor allem auch, daß jeder Volksgenosse sich die notwendigen Einschränkungen in -er Lebens führung und Lebenshaltung auferlegt!" Wer wollte es wagen, sich dieser Forderung zu entziehen? Lv. handelt, jede Pflanze braucht nicht nur ihren Standraum, um zur leistungsfähigen Qualitäts pflanze zu werden, sondern zu dichtes Pflanzen er schwert die Bodenbearbeitung und Unkrautbekämp fung um ein Vielfaches. Also müssen unsere Gärt ner nicht nur selbst mit gutem Beispiel vorangehen, sondern auch die Gartenbesitzer entsprechend beleh ren. Ein Lump aber ist der, der, „um seine Jung pflanzenbestände zu räumen", dem unerfahrenen Gartenbesitzer mehr ausdrängt, sei es an Saatgut oder an Jungpslanzen, als dieser bei vernünftiger Pflanzung auf seinem Lande unterbringen kann. Pflicht ist es vielmehr, rechtzeitig zu überprüfen, wie groß der Bedarf sein wird. Ueberall dort, wo Gartenbauvereine, Haus- und Grundbesitzervereine oder Kleingartenvereine bestehen, muß es selbstver ständlich sein, daß die Gärtnerschaft einschließlich des Fachsamenhandels eines Ortes sich mit den Vorständen dieser Vereine zusammensetzt und in Hols, Tsmsnt unc! Lisen MütenalbezuMeine Die Studiengesellschast für Technik im Garten bau, Berlin-Charlottenburg 4, Schlüterstratze 39, empfiehlt den Berufskameraden, bei der Bean tragung und Verwendung von Materialbezug scheinen folgendes zu beachten: Eine Zuteilung von Kontrollnummern für Eisen zu Gewächshausneubäuten kann zur Zeit nicht stattsinden. Falls ein Gärtner für dringende Reparaturen Eisenkontrollnummern benötigt, ist es ratsam, sich mit der Studiengesellschast in Ver bindung zu setzen. Verfallene Kontrollnummern aus dem dritten Quartal sind unter Angabe der Gründe, weshalb sie verfallen sind, an die Studiengesellschaft für Technik im Gartenbau zurückzusenden. Anträge auf Ausstellung von Zementbezug scheinen müssen den Verwendungszweck und eine genaue Aufrechnung der beantragten Zement menge enthalten. Bei der Verwendung der Scheine ist folgendes zu beachten: Die Kontrollabschnitte sind dem Händler nicht mitzugeben, sondern nach Lieferung des Zementes aüsgefiillt an die Studiengesellschaft für Technik im Gartenbau zurückzusenden. Auf dem Schein ist der Verfallstermin notiert, dabei ist zu beachten, daß der Zementverband nur bis zü 10 Tagen vor her dem Händler die Scheine einlöst, d. h., daß die Scheine unbedingt sofort nach Erhalt cm den Händler weiterzugeben sind. Verlängerung oder Umtausch der Scheine tritt auf keinen Fall ein. Bei der Verwendung von Holzeinkaufs scheinen ist ebenfalls der Verfallstermin zu beachten. Tie Scheine sind gleichfalls sofort weiter zureichen. Mit allen drei Materialien, Holz, Zement nnd Eisen, ist äußerst sparsam zu Wirt- Wirtschaften. OemniZ-. Erfassung der Gemüseernten der Kleingärtner Durch die derzeitige politische Lage ergibt sich die Notwendigkeit, Gemüse in größerem Maß als bisher für die Ernährung bereitzustellen. Auch die aus Haus- und Kleingärten stammenden Ernten müssen, soweit sie nicht dem Eigenverbrauch der Erzeuger dienen, erfaßt und in den Verkehr gebracht werden. Der Vorsitzende der Hauptver einigung der deutschen Gartenbauwirtschaft hat deshalb mit dem Leiter des Reichsbundes der Kleingärtner vereinbart, daß die überschüssigen Ernten der Kleingärtner gesammelt und durch Beauftragte der Mrienbauwirtschaftsvcrbände der Verwendung zugefühn werden. Tie Landesleiter des Reichsbundes der Kleingärtner sind angewiesen worden, umgehend mit den Gartenbauwirtschafts verbänden Fühlung zu nehmen. Soweit geeignet, soll das erfaßte Gemüse zur Präservenherstcllung dienen. Der Abrechnung zwischen Verteilern und Klein gärtnern sollen nach Absprache mit dem Reichs bundleiter folgende Preise, die etwa den Anbau vertragspreisen entsprechen, zugrunde gelegt werden: grüne Bohnen. . RM. 8.— je 50 kß Möhren, Karotten „ 2.— „ 50 kg Weißkohl . . . ' „ 1.50 „ 50 KZ Soweit andere. Obst- und Gemüsearten in lohnenden Mengen anfallen, werden angemessene Preise zwischen den Gartenbäuwirtschaftsverbänden und den Landesbundleitern vereinbart. Eine Schlußscheinausstellung und die Erhebung von Gebühren wird nicht durchgeführt. Wo Ernten der Kleingärtner bereits bisher übernommen wurden, kann es bei den bisherigen Erfassungssormen bleiben. In den Gartcnbau- wirtjchastsverbänden, in denen auch die Erzeu- Gemeinschaftsarbeit eine Anzuchlpflanzung für die Belieferung mit Jungpslanzen rechtzeitig verbreitet. Auch im Kleingartenwesen gibt es übereifrige Unterführer, die geneigt sind, jeder Blume und jedem Rasenstück im blinden Eiser den Kamps an zusagen. Das Kleinkind hat nach wie vor berech tigten Anspruch auf ein Stückchen Rasen, und so wenig wir im Blumen- und Zierpflanzenbau wert volle Pflanzenbestände, aus denen künftig die Blumenkultur wieder aufgebaut werden soll, ver nichten lassen wollen, wenn es nicht härteste Not verlangt, sollen auch die schmalen Blumenrabatten in den Kleingärten nicht eher verschwinden, als bis alles andere Land in höchster Pflege steht und ein wandfrei bearbeitet werden kann. Blinder Eifer zeigt an, daß einseitig das Gefühl spricht und der Verstand die Zügel verloren hat. Je härter die Zeit, um so umsichtiger aber wollen wir schaffen. Prof. Ur. Ebert, Berlin, guna der Siedler- und Gartenbesitzer, die in den Landesverbänden der Gartenbauvereine organi siert sind, eine Rolle spielt, können die Wirtschafts- Verbände auch mit den Vorsitzenden dieser Ver bände eine entsprechende Vereinbarung treffen. Am 18. Sept. Beginn des Wintersemesters in Dahlem Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse den Beginn des Wintersemesters an der Versuchs- nnd Forschungsansmlt für Garten bau in Berlin-Dahlem auf den 18. Sep tember vorverlegt. Anmeldungen für den neuen Lehrgang sind sofort zu bewirken. lieber den Beginn der Lehrgänge an den übrigen drei höheren Lehranstalten für Gartenbau wird unverzüglich Beschluß gefaßt werden. Ent sprechende Bekanntmachungen werden wir unseren Lesern baldmöglichst zur Kenntnis geben. Abbau der Reichsgartenschau Eventuelle Forderungen umgehend einreichen Alle gärtnerischen Aussteller, die an die Ans stellungsleitung noch irgendwelche Forderungen zu stellen haben, werden hierdurch aufgefordert, diese unverzüglich bis spätestens 25. September 1939 einzureichen. Durch das Einrücken verschiedener Sachbearbeiter ist es denkbar, daß ohne Anmahnung einige Poswn übersehen werden. Die Forderungen sind zu richten an: Büro Holzhauer, Reichsgarten schau Stuttgart, Am Kochenhof, Zimmer 10. Preisgestaltung für Kümmel Die Anordnung des Reichskommissars für dis Preisbildung über die Preisgestaltung für Kümmel vom 22. Juli 1939 behält auch weiterhin Gültig keit. Ihr Gültigkeitsbereich ist jetzt auch auf dm Ostmark und das Sudetenland ausgedehnt worden. Auf Wunsch des Reichspreiskommissars gibt der „Zeitungsdienst des Reichsnährstandes" die wichtig sten Bestimmungen zur Verordnung noch einmal wieder. Danach wird für losen Kümmel ein Er- zeugevhöchstpreis von 100 RM. je 100 Kg bester Qualität nnd ein Erzeugermindestpreis von 70 RM. je 100 kg noch handelsfähiger Ware ab Hof des Erzeugers festgesetzt. Beim Weiterverkauf unmittelbar vom Erzeuger gekauften Kümmels dürfen ein Verdienstaufschlag von höchstens 15 RM. je 100 KZ sowie die nachweisbaren Frachtkosten be rechnet werden. Der Kolonial-, Drogen- und Ge- würzgroßhandcl darf bei der Weitergabe an den Einzelhandel, Verarbeiter oder Verbraucher eine Verdienstspanne von höchstens 15 v. H. ans den Einstandspreis (Einkaufspreis zuzüglich Fracht) berechnen. In diese Höchstverdienstspanne haben sich sämtliche mit der Ware befaßten Großhändler zu teilen. Bis zur Abgabe an den Einzelhandel darf der Preis für 100 kg den Betrag von 150 RM. nicht überschreiten. Der Einzelhandel ist berechtigt, eine Bruttoverdienstspanne von höchstens 30 v. tz. auf den Einstandspreis (Einkaufspreis zuzüglich Fracht) zu berechnen. Der Verkaufspreis für losen Kümmel darf jedoch den Betrag von 1,20 RM. je 14 KZ nicht überschreiten. Für die Abfüllung von Kleinpackungen wird vorgeschrieben: der Inhalt muß mindestens 25 Z betragen. Die Kleinpackung muß folgenden Ausdruck tragen: Name der Abfüll- sirma, Bezeichnung der Herkunft, Jnhaltsmenge, Verkaufspreis. Beim Verkauf der Kleinpackungen an den Großhandel darf der Preis einschließlich Verpackung und Fracht den Betrag von 5,25 RM. für 100 Kleinpackungen nicht überschreiten. Der Preis für Kleinpackungen darf bei Abgabe an den Kleinhandel 6,5 Reichspfennig, bei Abgabe an den Verbraucher 10 Reichspfennig nicht überschreiten, >
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