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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Osr Iccrun cluroü l/msts^unF sur ÄcksrunN cssr ^inälirunF bsitrcrssn Zierpflanzen oder Gemüse? Nach einer früheren Schätzung beträgt die gärt nerisch genützte Anbaufläche unter Glas 16 Mil lionen qm, etwa die Hälfte davon dürfte der Anzucht von Blumen- und Zierpflanzen dienen. Wahrscheinlich ist die Zahl zu niedrig gegriffen, jedenfalls aber ist die Glasfläche, die der Anzücht von Blumen und Zierpflanzen dient, groß genüg, um im Falle einer Umstellung wesentlich zur Ver besserung der Ernährung beizutragen. Die Kultur einrichtungen der Blumen- und Zierpflanzen gärtnereien sind, wenn auch nicht alle, so doch zum großen Teil für die Frühgcmüsckultur geeignet. Wir haben in den letzten Jahren gelernt, von welch großer Bedeutung Frischgemüse wegen seines hohen Vitamingehaltes für die Ernährung von Kranken und Verletzten ist. Da wir in Kriegszciten mit einer genügenden Zufuhr, von Frischgemüse aus anderen, etwa klimatisch begünstigten Ländern nicht rechnen können, ist cs sehr erfreulich, daß wir in den Kultureinrichtungen und Kulturflächen Ler Blumen- und Zierflanzenbaubetriebe eine wertvolle Reserve für die Schaffung von Früh- gemüfe besitzen. Die Frage, ob jemand, der hungrig ist, ein Stück Brot einer Blume, einem güten Buch oder sonst einem kulturellen oder geistigen Genuß Vor sicht, wird im Ernstfall zugunsten der leiblichen Nahrung beantwortet werden. Noch eindeutiger aber fällt die Beantwortung dieser Frage aus, wenn es sich darum handelt, Kranken und Ver letzten, die ihre Gesundheit für das Volksganze geopfert haben, die Nahrung zu bieten, die zu ihrer schnellen Genesung beiträgt. Ich darf des halb auch die grundsätzliche Bereitschaft Ler deutschen Gärtner zu der Umstellung vom Blumen- zum Gemüsebau ohne weiteres voraussetzen. Einsatzbereitschaft ist für ein Volk im Krieg das wichtigste, der Einsatz muß aber so gelenkt werden, daß er auch den denkbar größten Nutzen für die Allgemeinheit bringt. Es wäre Uns z. B. schlecht damit gedient, wenn bei der Umstellung vom Blumen- zum Frühgemüseanbau Fehler gemacht würden. Wir müssen uns darüber klar sein, daß dann nicht nur der Erfolg ausbleibt, sondern das; auch wichtige Materialien, mit denen wir haushälterisch umgehen müssen, nutzlos ver braucht werden. Die Umstellung kann m. C. unbedenklich auf den Freilandflächen beginnen. Gartenland ist an sich zur Gemüseerzeugung wesentlich geeigneter als Ackerland, dazu kommen die in der Regel vor handenen Einrichtungen zur leichten und gründ lichen Bewässerung. Da es uns aber darauf an kommen mutz, gerade in den Monaten, bevor das Feldgemüse auf den Markt kommt, schon Gemüse liefern zu können, werden die Freilandflächen in den Blumengärtnereien unbedingt durch die Früh beete ergänzt werden müssen. In der Fachgruppe Gemüsebau ist gerade im letzten Jahr besonders viel auf die Nützlichkeit der sogenannten Wander kästen hingewiesen worden. Diese Anregungen müssen die Blumen- und Zierpflanzenanbauer bei ihrer Umstellung zum Frühgemüseanbau beachten. Aber auch die ortsfesten Frühbeete lassen sich vor züglich zur Frühgemüsekultur verwenden. Da die weitaus größte Mehrzahl unserer Berufskame raden nicht ganz einseitig geworden sind, werden ihnen die zur Gemüsekultnr in Frühbeeten not wendigen Maßnahmen mit Hilfe von sogenannten Wanderkästen sowie auch im freien Lande, beson ders in den geschützten Lagen zwischen Gewächs häusern, keine Schwierigkeiten bereiten. Einer sorgfältigeren Prüfung bedarf die Frage Ler Umstellung zum Frühgemüsebau, soweit es sich dabei um die Benutzung von Gewächshäusern handelt. . Jeder Gärtner weiß, daß die Möglich ¬ keiten des Mißerfolges sich in dem Maß steigern, in dem der Gärtner bemüht ist, sein Erzeugnis früher auf den Markt zu bringen. Diese Schwie rigkeiten erwachsen aus dem Mißverhältnis zwi schen höherer Temperatur, die erforderlich ist, um Gemüsepflanzen in einer hierfür ungewöhn lichen Jahreszeit zur Entwicklung zu bringen, und dem Mangel an Licht, der sich in der so genannten dunkleren Jahreszeit ungünstig aus wirkt. Erschwerend kommt hinzu, daß die erhöhte Temperatur in den Gewächshäusern nur durch Aufwand von verhältnismäßig großen Mengen an Heizmaterial geschaffen weroen kann. Anderer seits ist es unbedingt nötig, dafür zu sorgen, daß mit diesem ja auch anderweitig dringend benötigten Brennmaterial auch ein ganzer Ersolg erzielt wird. Daß wir vom Blumen- und Zierpflanzenbau uns jetzt auf den Gemüsebau umstellen, ist selbst verständlich. In welchem Umfang dies geschehen kann, muß von Fall zu Fäll sorgfältig geprüft werden. Ausschlaggebend sind neben der Eignung der Kultureinrichtungen die . Fähigkeiten und Kenntnisse des Betriebsführers oder seines Stell vertreters, Zur Frühgemüsekultur geeignet sind in erster Linie Helle Gewächshäuser mit großen Scheiben und ausgiebiger Lüftung. Tie sogenannten Tablette oder Tische mit den dazwischen befind lichen Wegen find für die Gemüsekultur weniger geeignet. Wo sie leicht entfernt werden können, ist zu prüfen, ob der darunter befindliche Boden, Ler ja bisher nicht benutzt wurde, geeignet ist. Schnelle Hilfe ist immer die beste Hilfe. Es kommen deshalb in erster Linie die Gemüsearten inGrage, die eine kurze Entwicklungsdauer haben, wie Spinat, Feldsalat, Kopfsalat und Kohlrabi. Hier für sind äuch nur verhältnismäßig kleine Aende- rungen in den Gewächshäusern erforderlich, während dagegen für Gurken- und Tomaten kultur Einbauten notwendig werden, für die das Material zur Zeit schwierig zu beschaffen sein wird. Mehr denn je kommt es jetzt darauf an, Fehlschläge zu vermeiden. Deshalb soll durch fort laufende Beratung denen, die sich vom Blumenbau zum Gemüsebau umstellen wollen, geholfen werden. Bei der Behandlung der Frage, wie weit die Umst-ellüng vom Blumenanbau zum Gemüseanbau gehen darf, ist auch zu berücksichtigen, daß in den vorhandenen Zierpflanzen bedeutende Werte stecken, deren Wiederbeschaffung nur aus dem Ausland möglich ist. Wir müssen deshalb darauf bedacht sein, diese Werte trotz der Umstellung nach Mög lichkeit zu erhalten. IVi'cktiFS ^suc^srunASN, cli's OkstsiLSussr bsacktsu muK Preisgruppeneintetlung für Kernobst In den letzten Jahren wurde jeweilig vor Be ginn der Erntezeit von der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft eine Preisgruppen einteilung für Kernobst herausgegeben. Jede neue Herausgabe brachte einige Aende- rungen. Es würden Sorten gestrichen und andere hinzugefügt, einzelne Sorten wurden auch inner halb der 4 Preisgruppen verschoben, je nach den Erfahrungen, die sich im Laufe des Jahres in der Praxis ergaben. Da es sich bei allen in der Preisgruvpeneintei- lung Mfgezählten Sorten nur um solche handelt, die für das ganze Reichsgebiet eine Bedeutung haben, so war die alljährliche Preisgruppen einteilung gewissermaßen der Rahmen, in dem die in den einzelnen Gebieten vorhandenen Lokalsorten je nach ihrer örtlichen Bedeutung von den Wirt- schaftsveübänden eingestuft wurden. Die Preisgruppeneinteilung für das Jahr 1939 hat nun, obwohl sie sich eng an ihre Vorgängerin von 1938 anschließt, verschiedene Aenderungen bzw. Verbesserungen aufzuweisen. Die beiden Sorten „Cox Orangen-Renette" und „Weißer Klarapfel" sind aus Ler Einteilung her ausgenommen und einer Sonderregelung unter worfen worden. Die Preisgruppe 1 heißt infolge dessen nun nicht mehr „Cor Orangen-Renette", sondern „Ananas-Renette". Weiterhin wurden die Sorten der Preisgruppe II, die bisher mit Stern (*) und gesperrt gedruckt aufgeführt sind, in dieser Preisgruppe belassen, der besseren Uebersicht halber jedoch wurden die nor mal gedruckten Sorten, also ohne Stern (*) in einer neuen Preisgruppe (III, bei Aepfeln Bau manns Renette, bei Birnen Andenken an den Kongreß, genannt) vereinigt. Auf diese Art ergeben sich nun für das Jahr 1939 sowohl bei Aepfeln als auch bei Birnen je 5 Preisgruppen, ohne daß hierdurch in der Preis gestaltung eine Aenderung eintritt. Der besseren Uebersicht halber folgt nachstehend die vollständige Preisgruppeneinteilung für das 1939. I. Acpscl. Preisgruppe I (AnanaS-NtteJ: Allingion Pcpping — Ananas-Rtte. — Früher Biktoria— Gelber Bellefleur — Gold-Ntte. v. Berlepsch — Gravensteiner — James Grieve — Laxtons Superb — Nibston Pepping — -igne Tillish — Weißer Wintcr-Calvill — Zigeuner-Apfel — v. Zuccalmaglios Rite. Preisgruppe ll (Schöner aus BoskoopI: Champagner- Ntte. — Dülmener Rofcnapfcl — Echter Glockenspiel lweißcr) — Ernst Bofch — Geheimrat Dr. Oldenburg — Gelber Edelapsel — Gelber Richard — Gold-Ntte. v. Blenheim — Jonathan — Kaiser Wilhelm — Kanada- Rttc. — König!. Knxzstie! — Landsberger Rite. — Lon don Pcpping — Minister v. Hammerstein — Ontario — Parkers Pcpping — Rote Stern-Rve. — Schöner aus Boskoop — Transparent a. Croncels — Wintei-Gotö- parmane. Preisgruppe III sBaumanns Rtte.,: Adersleber Kalvill — Baumanns Rite. — Berner Nosenapfel — Coulon- Ntte. — Graue franz. Rite. — Harberts Rtte. — Lanes Prinz Albert — Oberdieks Rtte. — Prinzenapfel (Hasen- kops) — Schöner v. Nordhausen. Preisgruppe IV (Boikenapse!,: Voikenapfel — Danziger Kantapsel — Evaapfel (Mankes — Fürstenapfel — gcfl. Kardinal — Gewürzluikcn — Grahams Jubiläums-Apfel — Graue Scrbst-Rtte. — Großhcrzog Friedr, v. Baden — Horneburger Pfannkuchen — Iakob Lebel — Königin- apfcl — Luikenapfcl — Nathusins-rrauben-Apfel — Atle Ramboursorten — Rhein. Bohnapfel — Rhein. Krumm- sticl — Roter Eiser-Apfel — Roter Bellefleur — Schöner a. Herrenhut — Stretfliuge — Weiher Wlnter-Tasfetapscl. Preisgruppe V (Cellinis: Bismarck — Bvrsdorfei — Cellini — Charlamomski — Fiehers Erstling — Gloria mundi — Lord Grvhvenvr — Lord Tusfietd — Pur purroter Cousinot — Roter und Grüner Stettiner — Roter Tricrschcr Weinapsel — Schafsnase — Sommer Pigeon — Sommerrambour. II . Birnen. Preisgruppe I (Alexander Lukas): Alexander Lukas — Bunte Julibirne — Clapps Liebling — Frühe von Trövoux — Gellerts Butterbirne — Gräsin von Paris — Herzogin von Angoulöme — Dr. Jules Gupot — Köstliche von Charncu — Madame Vcrt« — Olivier de ScrreS — Vcr- eins-Dcchants-Birnc — Williams-Christ-Birne. Preisgruppe II (BoseS Flaschcnbirne): Birne von Tongrcs — Boses Kiaschenbirnc — Gute Luise — Herzo gin Elsa — Minister Dr. Lucius — Präsiden! Drouard — Triomphc de Vienne. Preisgruppe III (Andenken an den Kongreß): Andenken an den Kongreß — BInmenbachs Butterbirne — Diels Butterbirne — Doppelte PhilippSbirne — Hardenponts Mteilungen der ^auptvereinigung I. Bauvorhaben Bauvorhaben der Mitgliedsbetricbe der Gartcn- bauwirtschastsverbände (Bezirksabgabestellen, Er zeuger, Verteiler und Verarbeiter von Gartcnbau- erzeugnissen) sind sofort dem zuständigen Garten- bauwirtschastsverband zu melden. Die Meldung hat zu enthalten: 1. Name und Anschrift des Bauherrn; 2. Bezeichnung des Bauvorhabens, ob Neu-, Um- odcr Erweiterungsbau; 3. den Bauzweck, ob Lagerung von Gartenbau- erzcugnissen, Kistenmaterial usw.; 4. Angabe Les benötigten Baumaterials, d. h. Eisen, Stahl, Holz, Zement usw., in den jeweils benötigten Mengen; 5. Begründung über Notwendigkeit und Zweck mäßigkeit des Bauvorhabens; 6. Angabe darüber, ob das Bauvorhaben bereits in Angriss genommen wurde und, salls ja, welches Baumaterial noch nicht beschosst wer den konnte. II. Lastkraftwagen und Elektrokarren Anträge aus Beschaffung von Lastkraftwagen und Elektrokarren durch die Mitgliedsbetriebe sind gleich falls an Lie zuständigen Gartenbauwirtschaftsoer bände zu leiten. Die Anträge müssen enthalten: 1. Anschrift des Käufers (Antragstellers); 2. Anschrist des Lieferwerkes bzw. der Ver tretung; 3. Art des Fahrzeuges (3 Tonnen, 6 Tonnen usw.); 4. Angabe Ler benötigten Rohstosfmengen (ge trennt nach Eisen, Stahl, Walzwerkcrzengnissen usw.); 5. Auftragsdatum und Auftragsnummer, unter welcher der bestellte Wagen beim Lieserwcrk bzw. bei der Vertretung läuft; k. Angabe der Lieferzeit, die vom Lieferwerk bzw. Ler Vertretung mitgetejlt worden ist. Voraussetzung für die Einreichung eines Antrages ist der bereits getätigte Kauf. Berlin, 30. August 1939. Der Vorsitzende der Hauptvercinigung der deutschen Gartenbauwirtschast. gcz. voettuer. Anordnung Nr. 2S/3S dcr Hauplvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast. Betrisst: Vorläufige Regelung dcr Bewirtschaftung von Erzeugnisten bei Obst- und Gemüseverwertungs- inöustrie. Vom 81. August 1089. Atif Grund der 4 und 6 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschast vvm 21. Oktober 1986 (RGNl. I S. 911>, des 4 7 der Satzung der Hauptvercinigung der deutschen Gartenbauwirtschast vom 6. Februar 1987 (NNVbl. S. 77s uub dcr Verord nung über die össentliche Bewirtschaftung von landwirt schaftlichen Erzcugnipen vom 27. August 1989 (RGBl. I S. 1W1> wird mit Zustimmung des Reichsministers siir Ernährung und Landwirtschaft angeordnct: I. AnsliesernngSverbote. (I> Verarbeitern und Groß- und Kleinverteilern ist die Auslieferung von Gemüse- und Obstkouscrven, Gurken- konscrven aller Art, Essig- und Salzgemüsen, Sauer kraut und Trockengcmüscn mit sofortiger Wirkung ver boten, gleichviel, ob die Waren in ihrem oder im Eigen tum Dritter stehen. (2> Ausgenommen von den Bestimmungen des Abs. 1 sind as Lieseri ngen aus Grund von Schlußscheinen der Wchrmachtstellcn, d> Ausftcserunacn von Sauerkraut, Faßgurken, Essig- und c-ralzgemusen durch Groß- und Klcin- vcrteiler. Der Vorsitzende des zuständigen GartenbauwirtschastS- vcrbandcs kann mit Zustimmung dcr Hauptvercinigung Ser deutschen Gartenbauwirtschast (Hauptvereiuiaungs weitere Ausnahmen von den Bestimmungen des Abs. l unter Bedingungen und Auflagen zulasscu. II. Verteilung non Marmeladen. (1s Entsprechend der Verordnung zur vorläufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutsche» Volkes vom 27. August 1989 (RGBl. I S. 1498, dllrscn Marmeladen (Obstkvnsitüren, Einfrucht-, Mehrsrucht- uud Gemischte Marmeladen, Obstgclce und Obstkraut, Pslan- menmus sowie Rübenkrauts uur gegen Bescheinigung über die Bezugsberechtiguna abgegeben weiden. (2, Kleinvcrteilcr (Vertcitungsstellens beziehen Marme lade» von den Großverteilern, mit denen sie bisher im Geschäftsverkehr gestanden haben, gegen Aushändigung der Kartcnabschnikte, die sie von den Bersorgungsberech- tiatcn erhalten, oder gegen Aushändigung von Bezugs scheinen, die ihnen gegen Abgabe dcr Kartenabschnitie von den Ernährungsämtcrn oder den von ihnen ermächtigten Stellen ausgestellt werden. (8s Grostvcrtcilcr beziehen Marmeladen gegen Groß- bezugSscheinc, die ihnen gegen Aushändigung von Kai- tenabschnitteu oder Bezugsscheinen von dem für sie zu ständigen Gartcnbauwirtschaftsvcrband erteilt werden. (4s Bezieht ein Klcinvertcilcr direkt vom Hersteller, greift das Verfahren des Absatzes 3 Platz. (ö> Dcr Gartcnbauwirtschaftsvcrband bestimmt im GroßbczugSschcin den liesernden Hersteller, soweit möglich unter Beachtung der bisherigen Geschäftsverbindungen des beziehenden Verteilers. III. Aufhebung von Verträgen. Verträge über die Lieferung von Marmeladen (Ab- schniit II Abs. 1>, Gemüse- und Obstkonserven, Gurken- konserncu aller Art, Epig- und Salzgcmllsen, Sauerkraut und Trockcngcmüsen werden mit sosortigcr Wirkung auf gehoben. IV. Hcrstcllnngsvoxschriften sür Brotansftrichmittel. (ls ES dürfen nur folgende Broiausstrichmiticl herge- stelli werden: ss Mehrsrucht- und gemischte Marmeladen, bs Apfelnachprcssegelee, es Apsclkraut, <!> Rübenkraut. (2s Die Verwendung von Ttrcckungsmittcln und Ersay- stojsen aller Arr, von künstlichem Süßstoff und wesens- sremden Bestandteilen ist verboten. V. Verpackung von Brotausstrichmitteln. Als Behältnisse sind grundsätzlich die bisher üblichen Nlccheimcr zu verwenden. Sind Blecheimer nicht zubc- schasscn, so können geeignete Holzgefäßc (Kübel, Küpers verwendet werden. VI. Bisherige Anordnungen. Tic iür die Ncgeluug deS Marktes mit Erzeugnipcn dcr Obst- und GcmüicverwcrlungSindustric getroffenen Anordnungen blcibcn in Kraft, soweit sie nicht den Be stimmungen dieser Anordnung entgegcnstehcn. VII. Ausnahmebestimmung. Der Vorsitzende der Haupivercinigung kann im Bc- darfssalle Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung znlapcn. VIII. Strasvorschriften. (1> Mitglieder der GartenbauwirtschastSverbändc, die den Vorschriften dieser Anordnung und den zu erlassen den AuSfübrungsbcstimmuugcn zuwidcrhandeln, können in OrdnungSstrase genommen werden. zusehcn, die, ohne gegen den Wortlaut der erlassenen (2> Als Zuwiderhandlungen sind auch Maßnahmen an- zuschen, die, ohne gegen den Wortlaut dcr erlassenen Bestimmungen zu verstoßen, eine Umgehung darstellcn. IX. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Ohne Umstellung aktionsbereit st Die von der deutschen Agrarpolitik in aller Stills st geleistete gewaltige Arbeit trägt in diesen Tagen st zum Besten für Volk und Reich ihre Früchte. Ohne st daß auch nur die geringste Umstellung erforderlich st war, ist der Apparat des Reichsnährstandes jo st aktionsbereit gewesen, daß von einem Tag auf dcn st anderen das Bezugscheinsystem sür Lebensmittel st eingeführt werden konnte. So ist es möglich gs« st wefen, dem Führer in diesen entscheidenden Stun- st den die Freiheit des Handelns zu sichern. Dis : Marktordnung des Reichsnährstandes hat somit, wie 1 schon wiederholt, auch in diesen kritischen Tagen > wieder ihre Bewährungsprobe voll und ganz be- st standen. Ohne Reibungen hat sich die vom Reichs- st bauernjührer vor Jahren geschaffene Organisation st den besonderen Erfordernissen angepaßt. DasNäder- st werk lief weiter, ohne daß auch nur die geringste st Stockung eingetreten ist. Gerade das aber ist von st entscheidender Wichtigkeit, wenn man sich vor Äugen st hält, daß Stockungen in der Ernährungswirtschaft st in außergewöhnlichen Zeiten von der größten Träg st weite sind. Man darf dabei nicht nur an db- Er ls nährnng der Zivilbevölkerung denken, sondern muß st sich klarmachen, daß ja anch die Wehrmacht aus- st reichend, laufend und pünktlich mit den erforder ¬ lichen Nahrungsmengen versorgt werden muß. Eine st solche Bewährung hätte nicht erreicht werden kön- st nen, ohne den Selbstverwaltungskörper des Reichs- st nährstandes und ohne den unermüdlichen selbstlosen st Enffatz seines ehrenamtlichen Führerkorps. Heute st in der Stunde der Bewährung für Volk und Reich kann daher das ehrenamtliche Führerkorps des Reichsnährstandes mit Stolz auf die nationalpoli tischen Leistungen blicken, die es mit der Sicherung st unserer Ernährung vollbracht hat. Wintcrbutterbirne — Josefine von Wechsln — Peters- Birne — Prinzessin Marianne — Solaner (Schmalzbirne,. Preisgruppe IV (Elairgeans Butterbirne,: AmanliS Butterbirne — Clairgeaus Butterbirne — Conference — Esvcrens Herrenbirne — Grüne Sommermagdalene — Gute Graue — Le Lecttcr — MuSkatellerbirnc — Nene Poitcau — Pastorenbirne. Preisgruppe V (Kochbirnen,: nicht zum Rohgenuß ge eignet und kleinfrüchtige, nicht marktgängige Sorten. ^renkst. Reiche Nußernte in Rumänien Die rumänische Nußernte scheint in diesem Jahre recht gut auszufallen. Der Ernteertrag dürfte sich auf 800 000 ctr belaufen. Die Absatzmöglichkeiten sind günstig, was auch auf die Preisstaöilisierung sich auswirkt. Neue Mitglieder des Reichsbeirates Der Neichsbauernführer R. Walcher Darrs hat die Ministerialdirektoren Dr. Moritz und Dr. Wal ter vom Reichsmini,sterium sür Ernährung und Landwirtschaft kn Len Deutschen Nekchsüsuiernret berufen. Sicherungsaktion für den italienischen Ausfuhrhandel Exportverbot sür Trockensriichte Die Trockenfrüchte, vor allem Mandeln und Haselnüsse, stellen einen der wichtigsten Abschnitte der Exportwirtschaft des italienischen Gartenbaues dar. Dieses Gebiet ist jetzt einer scharfen Diszi plinierung unterworfen worden; der Minister für Außenhandel und Valuten hat die normalen Kcn- trollbestimmungen und Qnalitätsvorschriften für diese beiden Gebiete nicht als ausreichend erachtet. Er hat soeben eine Verfügung erlassen, wonach zu nächst der gesamte Export an Mandeln in Schale und entschälten Mandeln, an Haselnüssen und Hasel- nnßkernen verboten worden ist. Natürlich will man nicht die Ausfuhr drosseln oder beseitigen, sondern sichern. Es wird nämlich weiter verlangt, daß sämt liche Handelsfirmen, die eine Ausfuhr mit den. ge nannten Waren durchführen wollen, nun Anträge ans Zulassung über das Außenhandelsinstitut bei dem Ministerium zu stellen haben. Das Ministerium hat demnach eine gesetzliche Handhabe bekommen, eine Auswahl unter den Firmen zu treffen und einen fehr starken Druck auf die gesamten Expor teure auszuüben. Gleichzeitig werden Kontrollvor schriften und sonstige Exportmodalitäten ausgear beitet, die den Firmen, die die Erlaubnis zur Aus fuhr erhalten haben, vorgelegt werden und die Grundlage für die komnicnden Lieferungen bilden. In der Erzengerschaft betrachtet man dieses Vor gehen des Ministers sür Außenhandel und Valuten als eine Sicherungsaktion für den Handel, gegen die wiederholt geäußerten Vorhaben der Landwirtschaft, ans dem Gebiete der Trockenfrüchte zu einer Zwaugssammlung der gesamten Ernte zn kommen und'die Ansfuhr sodaun durch eine staatlich über wachte, monopolistisch arbeitende Genossenschafts organisation vornehmen zu lassen. Nach der äußerst charfen Disziplinierung des Trockenfruchthandels, >ie jetzt einsetzt, dürfte ein Zngreifen des Landwirt- chnftsministers wohl nur noch sehr schwer möglich ein. Es ist immerhin nicht ausgeschlossen, daß die ehr spät kommende Verfügung in der einsetzenden Saison zunächst einige Schwierigkeiten mit sich bringt. k. Kopplungsgeschäfte Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichskom« missar für die Preisbildung gibt der Vorsitzende der Hauptvercinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft folgendes bekannt: Die bis auf weiteres für das ganze Reichsgebiet zngelassen gewesene verbundene Abgabe von Früh pflaumen, Edelpflaumen (mit Ausnahme von Rene kloden und Mirabellen) mit anderen Gartenbau erzeugnissen wird ab sofort aufgehoben. Für das ganze Reichsgebiet wird im Einver. nehmen mit dem Herrn Reichskommissar für die Preisbildung bis auf weiteres ab 4. 9. 1939 die ver- bundcnc Abgabe von Tomatcnmit auderenGartenbau- erzeugnisscn zugelassen. Das gleiche trifft bekannt, lich sür Kopfkohl zu.
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