Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ter er- mn en, um en. ers ne, ian ns be- eit ah nd ör- :n- nt- pse m-- nd on uf- m. nit LM cd. rt, rü !N- ng 'N. r), ier rd GartenbaRwiMliak Leitung kür den Ovrtendau im Keieli8nälir8tsnd und dlitteilun88blatt der HuuptvereinigunZ der dsut8elren 6grisndgu-«virt8oüsk1 eknoxcir Q-^ir^l>ick-koir8c« dcutlckcn Gartenbaues Der Lrrverb8gärtner und Lluinenbinder in IVien vcu^8O»ck kirvvkirvZO^ir^c^ik^u ^irtlcbastszcüun§ des Osul8olre Oarkendsureitung kür den SudetenZau Ln-eigeopreis: -tk mm drelte MUimelerreils 17 ?t»., 1'eltsiireizeii mm-Ureis 50 ?!- Xur 2eit ist LnreizellpreisUsts Xr. 8 v. r Luzust 1937 Mlti» LureizenunnskniescitluS: vienstsz Irak. imriUmv- kULnkNmt (0<ter), Oclerstr. 21. rernr. 2721. t>ostsc>>eekk.: NerUu S2011, Lrtalluuzsort brsnkkurt (O). LrscUewt «-ücdsnlUov gerugs-ebaNr: Luszabe L luonstl N^I ».—. LusMde S (nur kar i»IUß»Ie(Isr äes UeicvsnSUrstsnUes) vterteljslirl. Nt»l 0.7L rurügl. kostbestellgebaUr kerUn, Oonnerstng, 7. September 1931» Po8tvertn§sort k^rantrturt (Ocker) - ^usZndv 8 56. «kabrAsng — Kummer 36 Ns Asdt um cicrs (^cru2S? Der Gartenbau einsatzbereit! in trieb gegenüber, sondern auch als Höffer gegen über dem Berufskameraden, der irgendwie in Not gerät. Es ist gang selbstvevstänidlich, daß jeder Die Anschriften der Fahrbereitschaftsleiter wer- . den in den Zeitungen veröffentlicht. Es wird ge beten, sich künftig bei Transportschwierigkeiten im Straßenverkehr an die Fahrbereitschaftsleiter zu wenden. Im übrigen ist es zwecklos,- wegen der Frei stellung und Sicherstellung von Kraftfahrzeugen, Pferden und anderen Straßenverkehrsmitteln An träge unmittelbar bei den Wehrersatzinspektionen zu stellen. Derartige Anträge sind, soweit sie über haupt Aussicht auf Erfolg haben sollen, seitens der Wirtschaft den zuständigen Wirtschaftsstellen (In dustrie- und Handelskammern, Ernährungsamt, Holz- und Forstwirtschaftsamt), im übrigen den Bevollmächtigten für den Nahverkehr und ihren Fahrbereitschaftsleitern zuzuleiten. Neue Tank- und MineraM- bezuMeine nicht vor 31.10. Die von den unteren Vevwaltungsbehövden aus gegebenen Minerakölbezugscheine und Tankausweis barten sind zur Deckung des Bedarfs für zwei Mo nate bestimmt. Sie berechtigen also zur Entnahme von Vergaser- und Dieselkraftstoffen bis zum 31. Oktober 1939. Alle Verbraucher, die Tank ausweiskarten und MineralAbszugscheine erhalten haben, müssen daher mit den ihnen zugsbilligten Mengen bis zum 31. Oktober auskommen. Bor Ab lauf dieser Frist werden weitere Mineralölbezug- scheine und Tankausweiskarten nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ausgegeben. Keine Beschränkung im Jnlandsversand von Obst Wie die Landesbauernschast Südmark Mitteilt, ist durch einen Erlaß des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft festgelegt worden, daß eine Obstverladekontrolle nicht durchgeführt wird, womit also der Versand von Obst aus der Ostmark in das übrige Inland keiner Beschränkung unterliegt. Zur Verladung von Obst und Gemüse Aus gegebener Veranlassung ist es bis auf wei teres erlaubt, bei der Verladung von Obst und Gemüse über die in den Geschäftsbedingungen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirt- schast für den Verkehr mit Obst und Gemüse fest gelegten Verladcmengen hinauszugehen, soweit die Art und Beschaffenheit der zu verladenden Ware es zuläßt und geeignetes Verpackungsmaterial .(Spankörbe, Obstkisten usw.), zur Beifügung steht. Die Würfel sink gefallen. Die von Juden und Freimaurern beherrschte englische Regierung glaubt ihre Stunde gekommen, um zum vernichtenden Schlage aushoben zu können. Sie soll sich täuschen. Deutschland sicht und handelt nur nach einem Befehl, der genau -weiß, was er will. Kein schwan kender Bethmann-Hollweg, sondern der Führer mit seinem starken Herzen und eisernen Willen führt das deutsche Volk. Mit dem Aushungern ist es ebenso vorbei wie mit dem Zwiespalt der Parteien! Auch im Gartenbau sind die Zeiten vorbei, in denen sich die «Gärtner als Konkurrenten gegen überstanden und sich freuten, wenn der andere eine Schlappe erhielt. Die Berusskameradschaft steht und wird sich bewähren! Überall!! Jeder fühlt sich verantwortlich, nicht nur seinem eigenen Be Preisgestaltung für Obftbehänge Hinsichtlich der Preisgestaltung für Obstbehänge gilt die Anordnung Nr. 18/39 der Hauptvereini gung der deutschen Gartenbauwirtschaft betr. Fest setzung von Rahmenpreisen bei Obstpachtungen vom 6. 7. 1939 (RNVBl. S. 449). In der genannten Anordnung Nr. 18/39 ist die reichseinheitliche Re gelung in der Art getroffen, daß meistbietende Versteigerungen sowie Abgabe von schriftlichen Höchstgeboten verboten ist. Weiterhin sind in dieser Anordnung die zwingenden Bestimmungen über die Anwendung der Rahmenpreise sowie die Benutzung der von der Hauptvereinigung vorge schriebenen Vertragsformblätter verankert. Beson ders wichtig ist, daß wesentliche und absichtliche Ueberschätzungen des Behanges in Zukunft reichs einheitlich als Preisüberschreitungcn angesehen wer den und als solche strafbar sind. evster Linie dort helfend einspringt, wo ein Betrieb seinen Leiter verloren hat und die Frau mit ihren Sorgen alleinfteht. Soll diese Gemeinschaft zur völligen Wirkung kommen, so bedarf auch sie der Führung. Fetzt setzt die große Ausgabe der Kreis- und Ortsfach warte Gartenbau ein. Wo einer von diesen abge rufen wird, -um seine Pflicht an anderer Stelle zu erfüllen, muß sofort ein älterer, erfahrener Be rufskamerad in engster Fühlungnahme mit der Kre's- und Ortsbauernschaft an feine Stelle treten. Has Schwergewicht liegt beim Gemüsebau. So- > , Voit der Fachwart auf diesem Gebiet nicht voll beschlagen ist, mutz er sofort den tüchtigsten unter den Gemüsegäriner zum Beirat nehmen. Hier darf Zeit nicht vevlorenaehen. Dabei ist es Pflicht des Fachwarts, sich nicht nur um die Brusskameraden in engem Sinn zu kümmern, sondern insbeson dere um den kleinlandwirtschaftlichen Gemüsebau und um den gesamten Kleingartenbau, der selbst verständlich in verstärktem Maße zum Gemüsebau übergehen muß. Hierüber werden Richtlinien in Kürze herauskommen. Der berufskameradschastliche Einsatz kann aber nicht nur beim guten Rat stehenbleiben. Er wird vielfach den gemeinschaftlichen Einsatz in anderer Form bedingen, so g. B. im Ansatz von Fräsen und Traktoren, beim gemeinsamen Abtransport von Heizmaterialien, bei der Ablieferung der Ernte durch gemeinsame Anfuhr zu Sammefftellen oder zum Markt. Es kommt ddrauf an, alle Verkehrsmittel so sparsam als möglich auszunutzen. Wo irgend an gängig, ist der Gemeinschafts-begug durchzuführen, sei es beim Saatgut unter Einschaltung der orts ansässigen Kameraden des Fachsamenhandels, oder sei es beim Bezug von Brennstoffen oder Dünger. Kein Gefährt darf Leerlauf geigen. Also gilt es, bei den benachbarten Berusskameraden anzusragen, ob irgend etwas, was benötigt wird, mitgenommen oder mitgebracht werden kann. Das gilt vor allem dort, wo Benzinverbrauch entsteht. Erfassung und Verteilung von Gartenbauerzeugnissen Anordnungen der Hauptvereinigung bleibe« in Kraft Durch die in den letzten Tagen herausgekomme nen Gesetzesbestimmungen (u. a. Verordnung zur vorläufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Be darfes des deutschen Volkes vom 27. 8. 1939 RGBl. I S. 1498, die erste Durchführungsbestim mung hierzu vom gleichen Tage, ferner Verord nung über die öffentliche Bewirtschaftung von land wirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. 8. 1939 RGBl, l S. 1521) wird zwischen öffentlich bewirt schafteten und nicht öffentlich bewirtschafteten Gar tenbauerzeugnissen unterschieden. Zu den öffentlich bewirtschafteten Erzeugnissen der Gartenbauwirtschaft gehört zunächst nur Mar melade. Bezüglich der durchzuführenden Arbeiten bei nicht öffentlich bewirtschafteten Gartenbauerzeug nissen gilt zunächst das Folgende: Grundsätzlich bleiben alle von der Hauptvereini gung und den Gartenbauwirtschaftsverbänden rechtskräftig erlassenen Anordnungen betr.: Rege lung des Absatzes der Ernährung dienender Gar tenbauerzeugnisse sowie die auf Grund dieser An ordnungen erlassenen Anweisungen, Bekannt machungen und dgl. in Kraft. Praktisch vollzieht sich daher der Gesamtablauf der Warenbewegung in der Gartenbauwirtschaft so, daß der Erzeuger, soweit er nach den bestehenden Anordnungen an die Bezirksabgabestelle andie nungspflichtig ist, seine der Ernährung dienenden Gartenbauerzeugnisse nach wie vor der für ihn zu ständigen Bezirksabgabestelle bzw. der Ortssammel- Das Reichsverkehrsministerium gibt amtlich bekannt: Durch die Einberufungen zur Wehrmacht sind eine große Anzahl von Straßenverkehrs mitteln (Kraftfahrzeuge, Pferde u. a. m.) dem Straßenverkehr entzogen worden. In letzter Zeit sind an die verschiedensten Behörden und Wirtschaftsstellen Anfragen wegen Freistellung von Kraftfahrzeugen und Pferden für die zivilen Bedürfnisse gerichtet worden. Hierzu ist auf folgende Maßnahmen hinzuweisen: Der Reichsverkehrsminister hat mit dem Aus gleich der für den zivilen Straßenverkehr ver bliebenen Verkehrsmittel in jedem Wehrkreisbezirk bei den Mittelbehörden der inneren Verwaltung (d. s. die Landesregierungen, Oberpräsidenten usw.) einen „Bevollmächtigten für den Nahverkehr" be auftragt. Bei den Oberbürgermeistern und Land räten sind hierfür „Fahrbereitschaftsleiter" einge setzt worden. In Berlin sind die Fahrbereitschafts- leiter den Bezirksbürgermeistern angegliedert. Diese Behörden haben die Aufgabe, die Durch führung der notwendigen Personen- und Güter transporte im Straßenverkehr sicherzustellen. Sie können hierzu alle Straßenverkehrsmittel auf Grund ihrer gesetzlichen Befugnisse in Anspruch nehmen und arbeiten eng mit den Dienststellen der Deutschen Reichsbahn, Wehrmacht und Wirtschaft zusammen. ?akrbsrsitsckcr/tsls/tsr in ^sn Lssnksn Der Gitter-Nahverkehr sichergestellt Am schwersten wird die gegenseitige Aushilfe bei den Arbeitskräften sein und doch darf auch sie im Notfall nicht versagt werden, -wenn die Kulturen des Nachbarn in Not geraten. In vielen Fällen wird es nur notwendig werden, vorübergehend einen besonders erfahrenen Gehilfen oder Vor arbeiter zur Verfügung zu stellen, wie es jetzt über haupt darauf ankommt, unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten ungeübte Hilfskräfte zu erhalten, um so die Arbeitskräfte der gelernten Kräfte für die Spitzenleistungen nutzbar zu machen. Vielseitig sind die Möglichkeiten der gegenseitigen Hilfe. Rezepte kann hier niemand geben. Die Lösung ist örtlich zu finden. Entscheidend ist allein die innere Haltung. Hier «darf man wirklich sagen: ,Mo ein Wille, findet sich auch ein Weg!" Wir Gartenbauer haben ein starkes, gläubiges Herz und folgen dem Beispiel des Führers. Der einzelne ist nichts ohne die Gemeinschaft und die Gemeinschaft kann nur bestehen, wenn der Ein zelne an jeder Stelle -und zu jeder Stunde von sich aus zum Einsatz bereit ist. Prof. vr. Okert, Berlin. Bührer, besieh!, wir folgen! Die internationale jüdische Plutokratie hat ihr Ziel erreicht. In geradezu unverantwortlicher Leichtfertigkeit und Frechheit haben die demokrati schen Kriegshetzer, England an der Spitze, dem nationalsozialistischen Deutschland den Fehdehand schuh hingeworfen. Sei's drum! Die Herren von der Themse können sich darauf verlassen, daß die Deutschen des Jahres 1939 die verbrecherischen Ab sichten der englischen Finanzfürsten und vergreisten Politiker voll und ganz erkannt haben und darauf die entsprechende Antwort geben werden! Anders als 1914 steht heute das Volk in einmüti- ger Abwehrbereitschaft da. So machtvoll das Deutsche Reich 1914 nach außen hin auch erscheinen mochte, so trug es doch schon damals die Keime der Zerstörung in sich. Standesdünkel und Klassenhaß, unfähige Diplomaten und parlamentarisches Ge schwätz statt rücksichtsloser Entschlossenheit waren letzten Endes trotz des beispiellosen Opferganges des deutschen Volkes nicht in der Lage, den bru talen Vernichtungswillen des Feindbundes zu zer schlagen. Wenn England und seine Freunde während der letzten Wochen und Monate jemals gehofft haben, das Deutsche Reich noch einmal durch Uneinigkeit überwinden zu können, so haben sie sich diesmal gewaltig geirrt. Für uns gibt es nur einen Befehl, den des Führers! Achtzig Millionen Menschen find aufgestanden, um mit allen Mitteln und mit dem letzten Einsatz die frevelhaften Uebergrifse Eng lands und der ihm Hörigen zurückzuschlagen. Deutschland ist sich des Ernstes dieser Stunde be wußt. Auf unserer Seite ist das alte heilige Recht, und im Bewußtsein dieses Rechtes werden wir sie gen, was auch der Gegner unternehmen mag. In heiliger Entschlossenheit hat das deutsche Volk sich erhoben, um mit der Waffe in der Hand das fried lich erstrebte, aber frech verweigerte Recht wieder herzustellen. Heber eins müssen wir unS klar sein: England hat mit voller Absicht und klarem Bewußtsein auf diesen Tag hingearbeitet, da es glaubte, Deutsch land überfallen zu können. Es ist immer schon so gewesen, daß die stärkste Macht des Kontinents automatisch zum Gegner Englands erklärt wurde. Es war immer schon Englands Prinzip, die jeweils stärkste Macht mit Waffengewalt zu zerschlagen, um dadurch die englische Weltherrschaft aufrechtzuerhal ten. Unzählige Male hat es durch Lüge, Verrat, Brutalität und menschlich fast unvorstellbar ge meines Verhalten zu seinem Erfolg kommen kön nen. Dieses Mal aber, das möge England sich mer ken, geht die Rechnung falsch auf! Nach altbewährter Methode glauben die Englän der durch gemeinste Lügenpropaganda den Abwehr willen des deutschen Volkes ersticken und die ent schlossene Einigkeit zersetzen zu können. Aber all diese Anstrengungen sind fruchtlos. Im national sozialistischen Gedanken zu einer unerhörten Ein heit zusammengeschweißt, steht das deutsche Volk in unerschütterlicher Treue und fanatischem Siegwillen hinter dem Führer. Man verlange von uns keinen Hurrapatriotis mus und keinen sinnlosen Kriegstaumel. Die lebende Generation weiß um die Schrecken des Krieges. Gerade darum aber wird uns kein Opfer zu groß und kein Einsatz zu hoch sein, um die Hei materde vor fremder Gewalt zu schützen. Man bleibe uns weg von dem Geschwätz des „Friedens", wie ihn die Demokraten auf ihr Programm ge schrieben haben. Die plutokratischen Imperialisten in England und Frankreich haben 1918 das deutsche Volk mit einem Frieden bedacht, den man besten falls noch als „Kirchhofsfrieden" bezeichnen kann. Wie hatte es 1914 geheißen? England kämpft nicht gegen das deutsche Volk, sondern nur gegen die kaiserliche Regierung. Und wie war es 1918? Mit den gemeinsten Mitteln und mit unvorstellbarem Haß wurden alle Lebensrechte des deutschen Volkes zerschlagen. Die Hungerblockade wurde aufrecht erhalten trotz des Waffenstillstandes. Hunderttau sende deutscher Mütter, Kinder und Greise verhun gerten auch nach dem Krieg, d. h. in einer „Frie denszeit", wie England sie verstand. All die Not, die bis 1932 über Deutschland lastete, all das wirt schaftliche Elend waren nicht zuletzt das Werk Eng lands und der hinter ihm stehenden internationalen jüdischen Geldaristokratie. Ein November 1918 wird sich in der deutschen Geschichte niemals wiederholen. Der Führer und seine Bewegung haben sich gegen eine Welt von Feinden, Fegen die eigene Regierung und gegen verhetzte und verführte Teile des eigenen Volkes durchzusetzen gewußt. Der inneren Geschlossenheit der Bewegung, dem unbeirrbaren Kampfwillen der nationalsozialistischen Sturmkolonnen, ihrer Treue und Tapferkeit wird es gelingen, die Front der von England gekauften Mächte erfolgreich abzuwehren. Solange das deutsche Volk einig war, ist es noch niemals in der Geschichte besiegt worden! Es soll niemand in England oder Frankreich hoffen, daß in dem nunmehr begonnenen Kampf die Uneinig keit noch einmal das deutsche Schwert zerschlägt. Das ganze Volk vielmehr wird bis zum letzten eine verschworene Kameradschaft der Tat sein, bedin gungslos dem Ruf des Führers folgen und — das rst uns heilige Gewißheit — den Sieg erringen! stelle andient. Die Bezirksabgabestellen geben die Ware, wie üblich, an die Verteiler bzw. Be- und Verarbeiterschaft ab. Ganz besonders wird dabei berücksichtigt, daß eine gleichmäßige und gerechte Verteilung im Interesse einer richtigen Versorgung des gesamten deutschen Volkes gewährleistet bleibt. Grundsätzlich werden daher die alten Warenwege aufrecht erhalten. Dies geschieht am besten durch entsprechende Abgabe von Waren an die bisherigen Abnehmer der Bezirksabgabestellen in einem ent sprechenden Umfange zum Gesamtanfall der Er zeugnisse. Bei Auftreten von Warenschwemmen werden gleichfalls im allgemeinen die bisherigen Maßnah men zur Behebung dieser Tatsache eingeschaltet; insbesondere die Tätigkeit der Marktausgleichungs stellen der Verbände und der Hauptvereinigung. Für die Berteilerschaft ergeben sich somit gleich falls die ihnen bisher auf Grund der marktordnen den Bestimmungen erwachsenen Pflichten. Auch auf dem Verteilersektor besteht also nicht die Möglich keit, in geschlossenen Anbaugebieten unmittelbar vom Erzeuger zu kaufen; vielmehr hat sich der Ver teiler beim Ankauf der Erzeugnisse der Bedirks- abgabestellen zu bedienen. Die gerechte Weiterlei tung der Erzeugnisse ist ebenfalls in vollem Um fange für den Verteilersektor gültig; auch hier sind also die alten Lieferbeziehungen, soweit wie mög lich, aufrecht zu erhalten und auch die anteilige Warenabgabe sinngemäß durchzuführen. Nach Rundschreiben der HB- Nr. I. 189/39. Reichsgartenschau Stuttgart 1939 Die Ausstellung ist geschlossen Durch Verfügung des Herm Oberbürgermeisters der Sta-dt Stuttgart ist -die Reichsgartenschau Stutt gart 1939 als Ausstellung geschlossen worden. Das Gelände wird sosort als Volkspark für die Bevölke rung weitergeführt. Alle an uns ergangenen Anfragen, die noch ge planten Sonderschauen betreffend, sind damit hin fällig geworden. Eine Beantwortung der Anfragen erfolgt nicht mehr. Allen gärtnerischen Ausstellern, die durch den Einsatz den großen Erfolg der Aus stellung sicherten, sei an dieser Stelle seitens der Ausstellungsleitung herzlichst gedankt, liolrüauer.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)