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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
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- Gartenbauwirtschaft
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August 1939 56. ^adngang — iVurnmer 35 kntlchlolsene Rührung Die nationalsozialistische Regierung hat in diesen Tagen dem Deutschen Volke erneut gezeigt, daß eine entschlossene autoritäre Staatsführung die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Frei heit des Volkes in kürzester Frist zu treffen weiß. Wer von unseren Volksgenossen hätte erwartet, daß er nicht nur am Sonntagmorgen in den Zei tungen die gesetzliche Grundlage für eine geordnete und gerechte Verteilung der notwendigen Lebens güter lesen konnte, sondern daß schon einige Stun den später die fertigen Karten auf dem Tisch lagen. Und als am Abend der Reichsbauernführer R. Walther Darre in seinem Rundfunkgespräch mit Ministerialdirigent Berndt dem deutschen Volke Aufklärung über die Versorgungslage gab und seine Ausführungen schloß: „Auf ernährungs politischem Gebiet kann sich die Situation während des Weltkrieges nicht wiederholen, der Führer und das deutsche Volk können sich in jeder Lage auf die deutsche Ernährungswirtschaft verlassen. Es ist mein Stolz, dieses in dieser Stunde aussprechen zu können", mußte mancher Pessimist den ihm am Morgen in der Kehle stecken gebliebenen Mecker ruf wieder herunterschlucken. Die nationalsozialistische Staatsführung hat im Kampf um die völlige Befreiung Deutschlands hier auch an die letzten Konsequenzen gedacht und vor allen Dingen auch daran, daß eine gesicherte Ernährungswirtschast Voraussetzung für den er folgreichen Befreiungskampf ist. Manchem Volks- genossen und auch manchem Bauern und Gärtner sind die dazu notwendigen vorbereitenden Arbei ten des Reichsnährstandes und seiner Gliederun gen oft unbequem gewesen. Alle und auch die Verbraucher werden jetzt erkennen, daß die vom Reichsbauernführer im Jahre 1934 aufgerufene Er- zeugungsschlacht nicht ein Aufruf zur Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion war, sondern daß er ein Aufruf war zur Mobilisierung aller ßrftw, die im Ernstfälle die notwendigen Maß iw hmcn zur Versorgung durchzuführen haben Hürden. Der Reichsnährstand ist eben von Ansang an mehr als eine Interessenvertretung des deutschen Bauern gewesen. Der Reichsnährstand ist auch ein Instrument, das über den sriedensmäßigen Einsatz hinaus an größeren Aufgaben verantwortlich ein zusetzen ist; das zeigen die zur Sicherung der Volksernährung in diesen Tagen ergangenen ge setzlichen Bestimmungen. Der Reichsnährstand und seine Gliederungen sind in den entscheidenden Stellen eingebaut, so daß seine in der Friedens arbeit gemachten Erfahrungen der neuen größeren Aufgabe dienstbar gemacht werden können. Die Verordnung über die Wirtschafts-Verwaltung vom 27. 8. 1939 regelt den Einjatz der Organisationen, der wirtschaftlichen Eigenverwaltung und der staatlichen Verwaltungsbehörden. In ihr ist für den Abschnitt Ernährung und Landwirtschaft be stimmt worden, daß bei den obersten Landesbehör den — in Preußen bei den Oberpräsidenten — Landesprovinzial-Ernährungsämter und Ernäh- rungsämter errichtet werden. Bei beiden ist die Eigenverwaltung des Reichsnährstandes dergestalt verankert worden, daß die in den Bezirken der obersten Landesbehörden zuständigen Dienststellen und Gliederungen des Reichsnährstandes den Lan- desprovinzial-Ernährungsämtcrn unterstellt wer den. Aufgaben und Befugnisse der Landesernäh rungsämter bestimmt der Reichsminister für Er nährung und Landwirtschaft, der auch bestimmen kann, daß bei einzelnen obersten Behörden Landes ernährungsämter nicht gebildet werden. Der Reichsnährstand wird in seiner Gesamtheit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft unterstellt. Es zeigt sich also, daß ein ein heitliches Zusammenwirken zwischen den Verwal tungsbehörden und der Eigenverwaltung des Reichsnährstandes durch geeignete Zusammen fassung und einheitliche Führung herbeigeführt worden ist. Das gilt auch für die Ernährungs ämter, die bei den Landräten und Oberbürger meistern errichtet werden. Welche Aufgaben haben nun diese neuen aus bereits bestehenden Einrichtungen gebildeten Stellen? Die Verordnung über die öffentliche Be wirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeug nissen vom 27. 8. 1939 bestimmt darüber, daß die Landesernährungsämter die Sorge sür die Er nährung der Bevölkerung und die Ueberwachnng der Tätigkeit der Ernährungsämter nach Maß gabe der vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erlassenen Anordnungen zu über nehmen haben. Die eigentlichen ansführenden Aufgaben liegen also bei den Ernährnngsämtern, die aus der einen Seite für ordnungsmäßige Wirt schaftsführung in den Erzeugerbetriebcn Sorge zu tragen, sowie alle Maßnahmen zur Sicherstellung des Anbaus, der Viehhaltung, der Ernte und recht zeitigen Ablieferung der Erzeugnisse, sowie der Bewirtschaftung und -er Verteilung zu treffen haben, während ihnen auf der anderen Seite die Aufgabe obliegt, den Verbrauch zu regeln, d. h. jene Maßnahmen verwaltungsmäßiger Natur zu erledigen, die nach den Vorschriften des Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft die rechtzeitige und ordnungsmäßige Verteilung der Lebens- und Futtermittel durch die Verteilungs- stellen an die Verbraucher gewährleisten. Der Aufbau der Ernährungsämter läßt deutlicb erkennen, daß die harmonische Zujammenführung l/irrLts^unN ^ss LstriSLsL au/ okis ^r/or^sriusss ckss Hsarktss Ernährungssicherung mit Gemüse Von Reichsbeirat Gemüsebau Fritz Strauss-Lüllingen. - In zunehmendem Maß wächst das Verständnis dafür, daß der deutsche gärtnerische Gemüsebau allein bei weitem nicht ausreicht, um den Bedarf unserer Märkte zu decken. Auch das Ausland muß in steigendem Maß zur Bedarfsdeckung heran gezogen werden. Daneben kann ich auf die große Bedeutung Hinweisen, die der bäuerliche Anbau im Nebenbetrieb für die Gemüseversorgung Deutsch lands schon jetzt hat und in der Zukunft weiter haben wird. Wir müssen also den bäuerlichen An bau anerkennen und ihm seine Aufgaben im Rah men des gesamten Gemüsebaues zuweisen. Ich weiß sehr wohl, daß in verschiedenen Gegenden Deutsch lands gerade der bäuerliche Anbau recht heftig von unseren Gärtnern bekämpft wird. Gerade deswegen aber ist es notwendig, die Bedeutung und Berech tigung des bäuerlichen Anbaues vorweg sestzustellen, ehe ich von der Umstellung der gärtnerischen Be triebe sprechen kann. Nicht jeder Bauer oder Landwirt, der seine vor handenen Gemüseanbauslächen erweitert oder den Gemüsanbau neu aufnimmt, ist Konjunkturritter. Es kommt vielmehr darauf an, daß sür die ange bauten Gemüsearten ein entsprechender Bedarf vor handen ist. Auch muß eine innere Notwendigkeit vorhanden sein, die aus der Eigenart des Betriebes in mehr als einer Hinsicht zu begründen ist. 1. bedingt der Gemüsebau im Nebenbetrieb zur Landwirtschaft das Vorhandensein günstiger Boden- und Klimaverhältnisse. 2. muß die notwendige zusätzliche Arbeitskraft zur Verfügung stehen. Es ist untragbar, daß planlos irgendeine Gemüseart angebaut wird, die aus Man gel an Arbeitskräften nicht rechtzeitig geerntet wer den kann und dadurch ihren Wert verliert, oder mangelhaft gepflegt, mindere Güteklassen hervor bringt, die den Markt nur belasten. 3. müssen die zum Gemüsebau notwendigen Kenntnisse vorliegen. Die Anforderungen an den deutschen Gemüsebauer bezüglich einer Qualitäts leistung sind heute viel zu hoch, als daß jeder Laie auf diesem Gebiet seine Gelüste austoben könnte. 4. können auch die Familienverhältnisse durchaus dazu berechtigen, im Nebenbetrieb zu einer Land wirtschaft einen Gemüsebaubetrieb zu errichten. Ich denke daran, daß etwa für einen weichenden Erben, der eine entsprechende Ausbildung durchgemacht hat, ein Betrieb errichtet wird, der ihn auf seiner angestammten Scholle erhält. . Das alles sind vertretbare Forderungen für die Erweiterung oder Neuaufnahme des Gemüsebaues im landwirtschaftlichen oder bäuerlichen Betrieb. Die Hauptforderung aber, auf die wir unter keinen Umständen verzichten können, ist das Vorhandensein des Bedarfs für die angebauten Kulturen, anders ausgedrückt: nicht die Gewinnsucht kann die Trieb feder des Anbaus sein, sondern angcbaut wird das, was gebraucht wird, d. h. was zur Bedarfsdeckung noch fehlt. Ich muß nun noch ein Problem streifen, das gegenwärtig eine ziemlich schwierige Angelegenheit ist — die Frage der Preisbildung. Ohne Zweifel ist in der Vergangenheit der Preis oft allein und ausschließlich als Gradmesser des Be darfs angesehen worden. Wenn wir heute die Allein herrschaft des Preises ablehnen, so wollen wir doch seine Bedeutung nicht unterschätzen. Tie Anglei chung der Preise über große Anbanräume — etwa für das ganze Reich — birgt große Gefahren in sich, die seder einzelne von uns am eigenen Leibe deutlich genug verspürt hat. Die Ausrichtung der Preise nach den Anbauverhältnissen großer geschlos sener Anbaugebiete kann an Orten mit weniger günstigen Verhältnissen zur Vernichtung von Exi stenzen führen. Sie birgt vor allem dann besondere Gefahren in sich, wenn sie den Anbauer unvor bereitet trifft. Ich muß daher nochmals mit aller Eindeutigkeit die Stellungnahme der Hauptvereini- gnng bekanntgeben, damit kein Zweifel mehr dar über besteht, was als vertretbare Forderung des Erwerbsgemüsebaues gilt und was als unberechtigt zurückgewiesen werden muß: Wenn unsere vornehmste Aufgabe die Sicher stellung der Ernährung unseres Volkes ist, so kann der Bedarf nicht durch künstliche Preisüberforde rungen eingeengt werden. Wir können nicht sagen, ein Pfund Tomaten muß das ganze Jahr hindurch mindestens 30 -H/ kosten, um dann, wenn zu die sem Preis nicht mehr gekauft wird, daraus zu schließen, daß kein Bedarf an Tomaten vorhanden sei. Genau so wenig darf allerdings durch ebenso künstliche Eingrisse eine Preiszerschlagung betrieben werden, die den Anbau vernichtet. Die goldene Mitte liegt bei der Preisbildung, die auf den Ge stehungskosten aufbauend, eine stetige Erzeugung sichert. Ich bin nicht der Meinung, daß wir auf Heller und Pfennig für jedes Erzeugnis die Ge stehungskosten berechnen können oder wollten. Besser ist folgender Weg: Wir prüfen die Preise vergangener Jahre für die einzelnen Gebiete und beobachten die Bewegung im Anbau. Wenn wir seststellen, von welcher Preis grenze ab der Anbau fortgesetzt zurückgeht, so wissen wir, daß dieser Preis nicht ausreicht. Umgekehrt wollen wir keine Entwicklung zulassen, die den An reiz zu einer unerwünschten einseitigen Vermeh rung und Verlagerung des Anbaus bietet. Ich schalte nur der Vollständigkeit halber ein, daß die Festlegung der Preise aus die Zufälligkeiten eines einzelnen Jahres, z. B. 1937, keinesfalls diesen Notwendigkeiten Rechnung trägt und daher unlieb same Folgen für den Anbau und damit für die Versorgung haben muß. Der Preis kann aber auch nicht so gebildet wer den, daß er auch unter den ungünstigsten Verhält nissen noch ausreicht oder umgekehrt im günstigsten Fall gerade noch die Gestehungskosten deckt. Des halb werden die Preise auch immer zeitlich wie örtlich bestimmte Unterschiede aufweisen müssen, wo bei die größten Unterschiede ohne Schaden sür den einzelnen Betrieb ausgeglichen werden können, wenn durch technische und betriebswirtschaftliche Maßnah men die Erzeugung mit möglichst niedrigen Un kosten vorgenommen wird. Neben Preis und Warenmenge ist noch ein wesent licher Faktor zu nennen, der den Bedarf eines Marktes an bestimmten Gemüsearten wesentlich be einträchtigen kann, das ist die Ersetzbarkeit der ein zelnen Gemüsearten durch andere und die täglichen Schwankungen des Bedarfs je nach der Witterung. Kochgemüse wird bei kühler Witterung bevorzugt, Rohgemüse an heißen Tagen. Ist eine Gemüseart zu wenig vorhanden, so kann eine andere Art emp fohlen werden. Für den Verbraucher gesehen heißt dieses, daß er unter Umständen auf eine Gemüseart, die ihm zu teuer ist, verzichtet und statt dessen andere Gemüsearten bevorzugt. So wird sich also der Erwerbsgemüsebauer immer vielseitig und niemals einseitig einstellen, um den Bedarf des Marktes zu decken. Er schützt sich damit gleichzeitig vor Verlusten bei Ueberlieferung seines Marktes und sichert sich ebenso gegen die Auswir kungen außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse. Ob lange Dürre oder lange Regenzeit einzelne Kul turen sehr stark schädigen, ein intensiver Gemüsebau betrieb hat immer noch etwas zu verkaufen, mit dem er den Bedarf seines Marktes befriedigt. Dabei ist daran zu denken, daß jedes Gebiet ein mal beglückt und einmal betrübt wird, je nachdem uns die Marktausgleichsstelle unseren Ueberschuß ab zieht oder eine „ach so schöne Konjunktur" ver dirbt. Alljährlich kommen aber Zeiten, in denen auch der Marktausgleich nicht mehr helfen kann, weil der Ueberfluß an allen Stellen gleichzeitig aus tritt. Der tüchtige Gärtner sollte diese Zeit im vor aus berechnen können, weil er den Feldgemüsebau kennen muß. Die großen Ueberschüsse, die alljährlich auftreten, stammen selten aus kleineren unbedeu tenden Anbaugebieten und ebensowenig aus dem intensiven Gartenbau. Diese Ueberschüsse treten in der Regel nur dann auf, wenn die Ernte in zwei oder drei großen Feldgemüsebaugebieten zeitlich zu sammentrifft. Hier gilt es für den Erwerbsgemüsebauer, durch die Bersrühung der Ernte der Haupterntezeit aus zuweichen. Das einfachste Mittel hierzu ist die Pflanzenanzucht unter Glas. Sie ist schon so oft propagiert und wird in jedem Gebiet so häufig an gewandt, daß ich sie nur zu erwähnen brauche. Ob nur unter Glas ausgesät oder bis zur Anpflanzung aus Töpfen weiterkultiviert wird, richtet sich nach der Pftanzenart und nach den örtlichen Anbau- Verhältnissen. (Fortsetzung siehe Beilage: „Gemüsebau")! Lehrlinge rechtzeitig beantragen! Der Reichsarbeitsminister hat neue Richtlinien für die Einstellnngsgenehmigung von Lehrlingen erlassen. Danach muß der Betrieb, der einen Lehrling anstellen will, einen Antrag auf Geneh migung von Lehrstellen unmittelbar an das Arbeitsamt richten. Eine Durchschrift ist, wie der Rcichsstand des deutschen Handwerks weiter mit teilt, bei der zuständigen Innung einzureichen. Lehrstellen, die zu Ostern 1940 besetzt werden sollen, müssen bereits bis zum 1. Oktober d. I. beim zuständigen Arbeitsamt beantragt fein. Auf die Einhaltung dieses Termins wird besonderer Wert gelegt. Eine nicht rechtzeitig erfolgte Be antragung hat zur Folge, daß die betroffenen Be triebe bei der Zuweisung von Lehrlingen nur dann berücksichtigt werden können, wenn nach der er folgten Zuteilung auf die rechtzeitigen Anträge noch Jugendliche zur Verfügung stehen. Die An träge sind auf vorgeschriebenem Formular zu stellen, das je nach der örtlichen Regelung vom Arbeitsamt oder der Innung bzw. Kreishandwer kerschaft bezogen werden kann. Die an die zustän dige Innung einzureichende Durchschrift des An trages wird von der Innung begutachtet. Das Gutachten äußert sich über die Eignung des an tragstellenden Betriebes für die Berufsausbildung. Wenn jemand Jugendliche cinstellen will, die nicht vom Arbeitsamt zugewiesen sind, mutz er dies besonders beantragen. des Aufgabenkreises und der Eigenverwaltung des Reichsnährstandes in den Kreisbauernschaften und der staatlichen Verwaltungsstellen in den Landkreisen erfolgreiche Arbeit gewährleisten muh Den Hauptvereinigungen kommt im Rahmen dieser Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Sie sind ihrer in der Friedenswirtschaft gemachten Erfahrung und Verantwortung entsprechend ein geschaltet. Sie regeln die Verwendung und Ver teilung der Erzeugnisse sür das ganze Reichsge biet. Sie stellen einen Bcwirtschaftungs- und Ver teilungsplan auf und erledigen nach Genehmigung durch den Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft alle sich daraus ergebenden Verwal tungsausgaben. Jetzt erst werden viele Beruss- kameraden auch Verständnis dafür haben, daß die Hauptvereinigung beim Aufbau ihrer Marktord nung. immer wieder die Notwendigkeit der Erfas sung der Ware und Beschaffung eines einheit lichen Angebots mi genau zu beobachtenden Stellen betonte. Tenn die ihr jetzt auferlegte Pflicht: „die rechtzeitige Abnahme und Unterbringung der von den Ablieferungspflichtigen angebotenen Er zeugnisse zu den vorgeschriebenen Zeitpunkten durch die zuständigen Stellen sicherzustcllen, die Versorgung Ler Wehrmacht und Ler be- und ver arbeitenden Betriebe immer richtig zu gewähr leisten", würde sie erst nach langwierigen Vorberei tungen erfüllen können, während jetzt die Bezirks abgabestellen einsatzbereit zur Verfügung stehen. Darum bleiben auch selbstverständlich alle, seither seitens der Hauptvereinigung zur Durchführung der Marktordnung ergangenen Anordnungen, Be kanntmachungen usw. in Kraft. Frei aller geographischen Hemmungen — nach wie vor ist unmittelbarer Geschäftsverkehr mit den Untergliederungen möglich — können die Haupt vereinigungen ihre Aufgaben erfüllen. Dabei wer den sie sich in stärkerem Maße der Einrichtungen der RcichSstellen bedienen können, die bei den Hauptoereinigunqen die Aufgabe einer „Geschäfts abteilung" übernähmen und unter einheitliche Führung gestellt werden. Es ist vorgesehen, daß in der Gartenbauwirtschaft diese einheitliche Führung der Haupwereinignng und der als ihre Geschäfts- abteilung wirkenden Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzengnisse von dem Vorsitzenden der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirt schaft Pg. Boettner übernommen wird. Auch über die Pflichten und Rechte der Erzeuger und der be- uud verarbeilenden Betriebe enthält die Verord nung vom 27. 8. 1939 einige Bestimmungen, deren Wiedergabe sich hier im einzelnen erübrigt, aber von allen Beteiligten in der Tagespreise nach gelesen werden muß. Der Ruf des Reichsbauernführers zur Erzeu gungsschlacht hat auch im Gartenbau von Anbe ginn an vielfaches Echo gefunden. Daß die ziel klare und entschlossene Führung des Reiches nun eine ebenso entschlossene Gefolgschaft finden wird, steht außer Zweifel. Noch steht die Ernte eines großen Teils unserer Erzeugnisse teilweise auf den Feldern. Nichts darf umkommen! Der Er zeuger hgt die Pflicht, trotz aller Erschwernisse Maßnahmen zu treffen, die Verderb oder Ver nichtung wichtigen Erntegutes verhindern können. Jeder einzelne deutsche Gärtner folgt dem Ruf des Reichsbauernführers und arbeitet mit, das schwere Werk der endgültigen deutschen Befreiung zu vollenden. Es soll unter uns keine Halben geben. Wo wir auch stehen, immer wollen wir „vorn, immer an der Front" nie hinten sein. „Front" ist heute auch der Kampf in der Erzeu gungsschlacht. Ernst, hart und zielbewusst sei unsere Arbeit, mit der wir unsere Aufgabe zu erfüllen haben als geschlossene Gefolgschaft einer entschlossenen Führung.
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