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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Technische Run-schau Mitteilungen -er Stu-iengesellschast für Technik im Gartenbau e. v. Geschäftsführer Mre- Demnig Nummer 1 öeilage zu „Vie Gartenbauwirtschaft" Nr. Z 19. Januar 1939 VorcrusLStLuns /ür cisn c/sr §prit2un§s S6§ssn LcüücrcHinNS interpflege der Spritzgeräte In jedem Jahr geht durch die Fachzeitschriften an alle Besitzer von Spritzgeräten die Forderung, die Spritzgeräte einer sachgemäßen Pflege zu unterziehen. Der Erfolg der Bekämpfung der Schädlinge hängt ja nicht nur von der Auswahl und der Wirksamkeit der Bekämpfuugsmittel, son dern er hängt auch im starken Matze von dem pfleglichen Zustand der Spritzgeräte ab. Wir ver langen heute von jedem Gerät eine möglichst lange Lebensdauer. Mangelnde Pflege dagegen führt zu einer starken Abnützung der beanspruchten Teile. Die Art der Verwenoung im Drang der Arbeitsanhäufung bringt es mit sich, daß die Schädlingsbekämpfungsspritzen nicht immer sach gemäß behandelt und gepflegt werden. Dadurch laßen sie bald in ihrer Arbeitsleistung nach. Diese Gefahr besteht vor allem bei den in Gemeinbesitz befindlichen Spritzen, da bei der kurzen Dauer einer Spritzperiode und der großen Anzahl der beteiligten Baumbesitzer nicht viel Zeit für die Reinigung und Pflege übrig bleibt. Bei der großen Wichtigkeit der ordentlichen Instandhaltung der Schädlingsbekämpfungsspritzen ist es unerläßlich, wenigstens einmal im Jahre eine Generalüberprüfung der Spritzen vorzu- nchmen. Der Winter bietet hierzu die beste Ge legenheit. Leider kommt es sehr häufig vor, daß man an seine Spritzgeräte erst denkt, wenn die Zeit für die Frühjahrsspritzung kommt. Da aber die Spritzdurchführung im Obstbau z. B. weit gehend von der Witterung abhängig ist, und sich dadurch die Durchführung der einzelnen Spritzun gen häufig nur auf wenige Tage zusammendrängt, muß Sorge getragen werden, daß die Spritzen in einem Zustande sind, der die sofortige Benutzung und reibungslose Durchführung der Spritzungen gewährleistet. Tie Spritze wird zu diesem Zweck soweit wie möglich auseinandergenommen, damit alle Teile, vor allen Dingen die, die einer besonders starken Abnutzung unterliegen, zugänglich werden und nachgesehen werden können. Der wichtigste Teil einer Spritze, die Pumpe, bedarf besonderer Pflege und Unterhaltung. Der am meisten der Abnutzung unterlegene Teil ist die Lederman schelte am Pumpenkolben. Es wird daher oft not ¬ wendig sein, eine neue Ersatzmanschette einzusctzen, die am besten von der Herstellerfirma der Spritze bezogen wird. Zum Einsetzen der neuen Manschette wird die untere Kolbenscheibe des Kolbens abge schraubt und das abgenützte Kolbenleder entfernt. Beim Wiedereinsetzen der Kolbenstange in den Pumpenzylinder ist darauf zu achten, daß das Kolbenleder ringsherum nach unten, also nach dem Erdboden hin, umgestülpt ist, da sonst eine Luft förderung in den Behäfler unmöglich ist. Diese Ledermanschette muß mit gutem, säurefreiem Maschinenöl eingefettet werden. Beim Motor spritzen wird es manchmal notwendig sein, auch den Pumpenzylinder auszuwechseln, vor allen Din gen dann, wenn das Gerät nicht gleich nach der Spritzperiode durch Verspritzen von reinem Was ser gereinigt wurde, oder zur Brüheherstellung unsauberes Wasser verwendet wurde. Beide Unter lassungssünden können dazu führen, daß die Zylinderwand angefressen und rauh wird. Die nächste Prüfung gilt der Verstäubungs- einrichtung. Die Verstauber sind drehbar, so daß sie in jede gewünschte Schrägstellung gebracht wer den können. Es ist darauf zu achten, daß die Dich tungsringe, die sich an den Drehpunkten befinden, nachgesehen und evtl, erneuert werden. Dieselbe Prüfung hat bei den übrigen Lederdichtungen zu erfolgen, die sich an den Verschraubungen und an allen Verbindungsstellen der Spritze befinden. Die einzelnen Teile des Verstäubers werden im war men Wasser gründlich ausgewaschen und gereinigt und mit den neuen Lederdichtungsringen wieder zusammengesetzt. Man achte ferner auf die Düsennadel und die Düsenplättchen. Häufig tritt bei starker Inanspruch nahme der Fall auf, daß die Düsenöffnung sich vergrößert und die Brühe nicht mehr ordnungs gemäß verstäubt wird. Es ist daher der Düsen durchmesser bei der Winterüberholung des Gerätes nachzumessen. Es ist notwendig, eine Anzahl Düsen, Dichtungsringe, Gummischeiben stets vor rätig zu halten. Nunmehr wird der Schlauch und das Spritzrohr auf seinen Zustand untersucht. Diese Untersuchung besteht vor allen Dingen in der Prüfung beider auf Dichtigkeit. Hierzu wird die Spritze mit Wasser gefüllt und die obere Oeffnung des Spritzrohres verschlossen und die Spritze unter Druck gesetzt. Die Gummischläuche werden daraufhin am besten über einen Bügel gehängt, damit sie keine scharfen Knickstellen be kommen. Ist dies doch der Fall gewesen, so kann man den Schlauch auseinanderschneiden und zwi schen die beiden Enden ein Kupplungsstück mit zwei Schlauchstellen einsetzen. Gut sind auch die Bajonettkupplungen der Füllpumpen und Batterie- spritzen zu verwenden. Siehe auch Normung des Renk (Bajonett-Kupplung) in der „Technischen Rundschau" vom 29. September 1938. Dann wer den die Ventile untersucht. Bei einzelnen Karren- und Motorspritzen besteht die Möglichkeit, die Ven tile gegeneinander auszutauschen. Das Druckventil wird erfahrungsgemäß viel schneller abgenutzt als das Ansaugventil. Die Saugventilsitze können da her häufig an Stelle der verbrauchten Druckventil sitze Verwendung finden. Auch die Behälter müssen nachgesehen werden. Spritzen mit Holzbehälter sind unbedingt an einem kühlen und schattigen Ort aufzustellen und von Zeit zu Zeit mit Wasser zu füllen, damit der Be hälter nicht austrocknet und auseinanderfällt. Wenngleich viele Karrenspritzen und Motorspritzen eine Vorrichtung zum Nachspannen des Behälters haben, so sollte man doch diese Vorsichtsmaßregel nicht außer acht lassen. Schädlingsbekämpfungs geräte, die so alljährlich geprüft werden, werden diese kleine Arbeit durch längere Lebensdauer lohnen. rv. Wiurick, Diplomgärtner. össsitiAunF von I/nL/arLsilsn Wie werden Fahrzeuge richtig beleuchtet? I^Iosckinsnprütuncs ^SsIVäkrstan^ss Kardan-Gelenk-KuMung der Firma Perrot (Patent Laux TRP. 648 695) Regnerbau, Calw (Württemberg). Die Rohrschnellkupplung besteht aus zwei konkav und konvex ausgebildeten Dichtungsflächen auf den Rohrenden, die mit Hilfe zweier Kupplungshaken zusammengeschlossen werden. Die Dichtungsflächen werden auf die Rohrenden eingebördclt und ver schweißt und werden nach der Verarbeitung mit den Rohren gemeinsam im Vollbad feuerberzinkt. Die kugelförmigen Dichtungsflächen bestehen aus 2 mm Stahlblech, die Rohre selbst aus Bandstahl niit einer Längsnaht und besonderer Nahtberstär- knng. In der Prüfung sollte das Dichthalten der Kupplung bei Unter- und Ueberdruck und bei ver schiedenen Abwinkelungen erprobt werden. Die Kupplungshaken sind auf einem beweglichen Ring befestigt, der so auf dem Rohrende verschiebbar ist, daß es möglich ist, die beiden Rohrenden auch im abgewinkelten Zustande dicht zu kuppeln. Die Abdichtung ersolgt durch einen in die kugelförmig ausgebildeten Rohrenden eingelegten Gummiring. Die Druckprüfung ergab, daß bei gerader Ver legung der Schnellkupplungsrohre und einem Druck von 25 atü die Leitung noch nicht dicht hält, so daß die Angaben der Firma Perrot über zulässigen Betriebsdruck bis 20 atü zutreffend sind. Druck versuche haben ergeben, daß bei einer seitlichen Ab- winklung von 23° und einer senkrechten Abwink- lung von 20° bei einem Druck von 15 atü oder bei seitlicher Abwinklung von 33° bei einem Druck von 5 atü die Leitung dicht hält. Die Saugprüfung hat ergeben, daß bis zu einer Abwinklung von 8° und einem Unterdrück von 9,2 m Wassersäule die Kupplung einwandfrei dichtet. Bei der praktischen Betriebsprüfung ergab sich, daß die Patentkupp lung sich leicht bedienen läßt, dicht schließt und daß keine Gefahr der Tropfwasser- und Pfützen- Lildung besteht. Zusammenfassend ist von der Kardan-Gelenk- Kupplung zu sagen, daß sie für Beregnungsanlagen (fliegende Leitung) infolge ihrer starken Abwink lung, ihrer ausreichenden Saug- und Druckdichtig- keü geeignet ist Der Kupplung ist das Urteil ,Feu und beachtenswert" zuerkannt worden. ?i. Die Bestimmungen der StVO. (Straßenver kehrsordnung) über die Beleuchtung Ler Gespann sahrzeuge Chatten in der Praxis verschiedene Aus legungen gefunden Insbesondere war unklar, was beim Kenntlichmachen der seitlichen Begrenzung als äußerer Fahrzeugrand auszufassen war: die festen Teile des Fahrzeuges oder die Ladung. Der Chef der Polizei im Reichsministerium des Innern bestimmt nun, daß die Entfernung für das An bringen der Laternen vom Fahrzeugrand, nicht aber von der etwa überstehenden Ladung aus zu rechnen ist. Weiterhin wurde von verschiedenen Seiten irrtümlich angenommen, daß die Laternen nach hinten abgedeckt sein müßten. Eine solche Forderung wird nicht erhoben, wenn auch nach hinten abgeschirmte Lampen, die sich aber in den Aushängepunkten nicht drehen dürfen, zugelassen sind. Ein entsprechender Runderlaß des Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 15. 12. 1938, veröffentlicht im Mini sterialblatt des Reichsministerium des Innern, der diese Fragen klärt, hat folgenden Wortlaut: (1) Nach § 24 StVO. (Straßenverkehrsord nung) muß an Fahrzeugen und Zügen bei Dun kelheit »der starkem Nebel die seitliche Begrenzung nach vorn durch zwei weiße oder schwachgelbe Laternen erkennbar gemacht werden. Die Vorschrift erfordert für die Anbringung der Laternen an Pferdefuhrwerken gewisse Uebcrlegungen. In jedem Falle müssen die Lampen von entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern deutlich wahrgenommen wer den können; sie dürfen also nicht (z. B. durch die Pferde) verdeckt sein. Grundsätzlich wird der Vor schrift sowohl durch Anbringung der Laternen an den Wagen als auch an den Pferden genügt. Bei Fahrzeugen mit Kumtgeschirr ist die Befestigung au diesem — soweit Doppelgespanne verwendet wer den — sogar zweckmäßig, besonders dann, wenn das Doppelgespann breiter ist als Las Fahrzeug. Bei Verwendung von Sielengeschirr sind je nach Art des Fahrzeugs (z. B. Tafelwagen) zu einer vorschriftsmäßigen Anbringung der Laternen unter Umständen besondere Vorrichtungen notwendig. So kann z. B. je nach Breite der Fahrzeuge eine Be festigung der Laternen an besonderen, auSholendcn Armen zweckmäßig sein. sSkdtt» durch kure Mitglirvschofi zur NSV. deren vorsorgearbei« für die S» funderyullund des deutschen Menschen. (2) Die vorderen Laternen müssen in einem Abstand von nicht mehr als 40 Zentimeter vom äußeren Fahrzeugrand zur Fahrzeugmitte hin an gebracht werden. Zur Beseitigung bestehender Zweifel wird darauf hingewiesen, daß die Ent fernung vom „Fahrzeugrand", nicht aber vom Rand der etwa überstehenden Ladung zu rechnen ist. Da die Vorschriften über die Breite der Ladung nach 8 19 Abs. 5 StVO, für land- und forstwirtschaft liche Erzeugnisse nicht gelten, ist Liese Tatsache be deutungsvoll für die Anbringung von Laternen an Fahrzeugen mit Heu-, Stroh- oder Getreideladung. Die seitliche Begrenzung derartiger Fahrzeuge ist also ausreichend erkennbar gemacht, wenn die Laternen vom äußeren Fahrzeugrand (nicht Ladung) 40 Zentimeter zur Fahrzeugmitte hin an gebracht sind. (3) Laternen zur seitlichen Begrenzung der Fahrzeuge nach vorn — ausgenommen Kraftfahr zeuge und Fahrräder, für welche die Vorschriften der StVZO, gelten —, dürfen nach 8 Ä Abs. i StVO, „auch hinten kein rotes Licht zeigen". Viel fach wird hieraus irrigerweise der Schluß gezogen, daß die Laternen nach hinten kein weißes oder schwach gelbes Licht zeigen dürfen, also abgeschirmt sein müssen. Eine Abschirmung wird nicht gefor dert. Es bestehen hiergegen jedoch keine Bedenken, wenn ein Verdrehen Ler abgeschirmten Laternen durch eine feste Anbringung ausgeschlossen wird". Der Parex-Dampfvernebler Die Bekämpfung tierischer und Pflanzlicher Schädlinge im Gewächshaus ist entweder durch Verspritzen, Verstäuben oder durch Verdampfen (Vergasen) eines Schädlingsbekämpfungspräpa rates möglich. Außer diesen Methoden ist in der letzten Zeit ein Verfahren bekannt geworden, durch das das Schädlingsbekämpfungsmittel mittels Dampf aus einem Behälter herausgedrückt wird und sich als Nebel auf den Pflanzenteilen nieder schlägt. Das Parer - Raumverneblungsverfahren, das anfangs nur Anwendung gegen Fliegen, Mül len, Wanzen, sowie gegen alle Arten Hausinsekten fand, hat jetzt mehr und mehr im Gartenbau zur Bekämpfung von Blattläusen, Weißen Fliegen usw, Eingang gefunden. Der Raumvernebler besteht, wie die Abbildung zeigt, aus einem 4eckchen Behälter, der mittels eines Griffes transportiert wird. Dieser Behälter dient zur Aufnahme des Wassers und des Schäd lingsbekämpfungsmittels. Der Apparat wird von der Herstellerfirma für Spiritusbeheizung oder für elektrische Beheizung (Allstrom) hergestellt, und je nach Bedarf für eine Spannung (110 oder 220 Bolt) oder für zwei Spannungen (110 und 220 Volt). Bei einfacher Spannung von 110 Volt bzw. 220 Volt ist vor dem Einstecken des Kabels in die Steckdose festzustellen, ob die Spannungen überein stimmen. Bei Verwendung des Apparates für zwei Spannungen muß der Zuleitungsstecker so eingesteckt werden, daß bei einem Netz von 110 Volt die rotmarkierte, bei einem Netz von 220 Volt die grünmarkierte Seite oben sichtbar wird. Das Arbeiten mit dem Dampfvernebler erfolgt in der Weise, daß zunächst der Behälter durch die in der Abbildung mit H. bezeichnete Einfüllöffnung mit sauberem Wasser gefüllt wird. Der Wasser behälter des Apparates darf nach Angabe der Herstellerfirma nur mit dL Liter Wasser gefüllt werden, da zu viel Wasser die Dampfentwicklung beeinträchtigt. Nachdem die mit 8 bezeichnete Ein füllöffnung mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel gefüllt ist, kann mit der Beheizung des Apparates begonnen werden. Bereits nach 8 Minuten, bei Verwendung von heißem Wasser entsprechend eher, beginnt der Dampf aus den am Apparat befind lichen oberen waagerechten Düsen L zu entweichen. Sobald die Dampffahne eine Länge von etwa 1 in hat und genügend Ansaugkraft besitzt, muß die in ' er Abbildung 8 bezeichnete Kordetschraube so weit gesenkt werden, bis das Schädlingsbekämpfungs mittel aus den Düsen v angesaugt und vernebelt wird. Der Verneblungsprozeß ist an den weißen wolkenähnlichen Nebeln und an dem zischenden Geräusch erkenntlich. Der Inhalt des Wasser behälters (?L Liter) genügt bei gleichmäßigem Arbeiten der Düsen O zur Verneblung von etwa 24L Füllungen des das Schädlingsbekämpfungs- Mlö/lnunF für 0^^, ö — /üv ckas äcüäck/!NKsbeLämp/llNF§mcktel, <2 - waaZe- /-aaüke Oamp/ckmren, 8 — ZOrckalseHran-e. >IbbckcknnF 2.- Salm Vav/mbler-. O - maaFerecüle Oamp/cküsen, O - Lenkrec/rle mittel enthaltenen Behälters. Sobald ein Nach füllen von Wasser während des Verneblungsvor ganges erfordertich ist, darf dies nur nach Erkalten des Apparates erfolgen. Nach Beendigung der Verneblung wird der das Schädlingsbekämpfungs mittel enthaltene Behälter mit heißem Sodawasser ausgewaschen und das restliche Wasser aus dem Wasserbehälter durch Umkippen entfernt. klirr. Gummibereifte Kaffenkarre Das große Interesse der Berufskameraden an den in der „Technischen Rundschau" Nr. 13 vom 20.Oktober 1938 beschriebenen und abgebildeten zwei rädrigen und einrädrigen gummibereiften Schiebe karren gibt Veranlassung, auf ein weiteres gummi bereiftes Transportgerät aufmerksam zu machen. Diese Kastenkarre fand bisher nur in landwirt schaftlichen Betrieben zum Transport kleinerer Lasten auf kürzeren Strecken Verwendung, die die Anspannung eines Fuhrwerks nicht lohnten. Diese Kastenkarre erscheint auch für den Gartenbau ge eignet. Der Kasten dieses Transportmittels ist aus solidem Holz gearbeitet. Die Tragfähigkeit der Karre beträgt 300 bis 600 lcA. Die Gummiberei fung trägt auch hier zur Erleichterung des Trans portes bei. Ein großer Vorteil dieser Kastenkarre ist ihre Wendigkeit. Die Benutzung dieses Transportmittels ist in fast allen Gartenbaubetrieben sowie in Baum schulen gegeben. Die Kastenkarre kann Verwendung finden Hur Beförderung von Obst, Gemüse, Baum- schulartikeln, Erde, Düngemitteln usw. Neben der Lastenbeförderung innerhalb des Betriebes ist die Karre auch für den Verkehr von Gütern zwischen Betrieb und Bahnstation oder dgl. geeignet. Hin. Namensänderung Das von der früheren Abteilung für Technische Betriebsmittel im Reichsverb,and des Deutschen Gartenbaues geprüfte Holzschutzmittel „Thanalit U" der I. G. Farben, Uerdingen (Rhein), wurde von der Herstellerfirma in „Basilit UA" u-mbenannt. Der in der Beilage „Technische Rundschau" vom 16. 11. 1933 veröffentlichte Prüfungsbericht hat auch für das Holzschutzmittel „Basilit UA" Gültig keit, da nach den Zusicherungen der I. G. Farben, Uerdingen (Rhein), die chemische Zusammensetzung des Mittels dieselbe geblieben ist. 8.D.Q. Ausbeutung desHeil-uudNähr- wertes der Meeres-Rohffoffe Einer Zeitungsmeldung aus London zufolge sollen Chemiker, Aerzte und Wissenschaftler mit verschiedenen Meerespflanzen Versuche gemacht haben, inwieweit diese Pflanzenarten in er- nährungs- und heilkundiger Hinsicht für den Men schen aiisgewertet werden können. Das bisherige auf Grund von Versuchen in der Unterwasserfarin Cardigan-Bay erzielte Ergebnis zeitigte die Fest stellung, daß verschiedene Meerespslanzen, die man teilweise aus 40 m Tiefe berausholte, nach ent sprechender Bearbeitung nicht nur genießbar sind, sondern daß sie außerdem auch wichtige heilsame Salze und Aufbaustoffe für den menschlichen Organismus enthalten. Man kann auf die weiteren diesbezüglichen Fortschritte ohne Zweifel gespannt sein; denn warum sollten die bis jetzt noch unerschlossenen Rohstoffe des Meeres nicht auch für die Ham"- und Volkswirtschaft, sowie für die Heilkunde nutz bar gemacht werden. Nicht überall dürfte es be kannt sein, daß z. B. der Meeresschlamm (?elose) ein ganz vorzügliches Heilmittel gegen Rheuma, Ischias und verwandte Erscheinungen ist, was der Verfasser aus eigener Erfahrung bestätigen kann. ?. 3.
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