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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Von Karl Faber, Unterabteilungsleitcr in der Hauptvereinigung der zu 10 v. H. aufgeschlageu Mitglieder, die den an Von Rudolf Tetzner, Reichssachbearbckter Baumschulen, Berlin derer Gewinne nm Der Winterungszuschlag bis werden. wie 1833 l«L4 1938 1936 1937 II. Vorschriften dieser Anord- können in Ordnungsstrafe 2 617 ooo Stück 3 539 000 Stück in 2556 Baumschulen 3 846 000 Stück in 2557 Baumschulen 4 500 000 Stück in 2677 Baumschulen 5 185 000 Stück in 2930 Baumschulen 6 165 000 Stück in 3965 Baumschulen Absatzregelung von Baumschulpflanzen Gartenbamvirtschastsverband Donauland ¬ obigen Sinne nicht gegeben ist, oder wenn pflanzen krankheitsvorbeugende Gründe, die im Interesse einer einheitlichen Obftbauförderung liegen, gegen die Erteilung der Genehmigung sprechen oder der Antragsteller die erforderliche persönliche oder fach liche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Der kommissions weise Verkauf von Baumschulerzeuguissen ist ver boten. Diese Anordnung trat am 20- Juli 1039 in Kraft. Bulgariens Tomatenausfuhr steigt Bulgarien rechnet in diesem Jahr mit einer Tomatenrekordausfuhr von etwa 15 OM t. 10 000 i wurden bereits ausgeführt. Eine beträchtliche Tomatenmenge wird in Bulgarien selbst zu Toma tenmark verarbeitet. In Bulgarien ist man bisher mit der Obst- und Gemüseaussuhr sehr zufriede... erfreuen. Und was Sie, lieber sondern weil ich in sie bewusst auch einige „Seiten blicke" legen möchte, sei hier erwähnt, daß wir im Baumschulwesen genau so unter der Landflucht zu leiden haben, sa daß die Lage noch dadurch ver schärft wird, daß bei manchen unserer Hilfskräfte sich Forderungen und Leistungen durchaus nicht immer die Waage halten. Es hat nun keinen Zweck, diese Mängellage nur zu beklagen. Wir müssen durch diese Welle angespanntester Kräftelage. Sie wird sich auch verlaufen. Vielleicht hat sie auch ihr Gutes. Um mit dieser Bemerkung nicht mißver standen zu werden, möchte ich sie wie folgt erläu tern: Der unserer Erzeugung gewährte Preisschutz, in Verbindung mit dem in den letzten Jahren ge steigerten Bedarf, würde ohne Zweifel zu uner wünschten, gesteigerten Aufschulungen führen. Die „Großbaumschulen" (ich liebe diesen Begriff nicht und freue mich immer darüber, daß die wirklich großen Baumschulen sich immer schlicht „Baum schule" nennen, während Gernegroße und Nimmer satte sich seiner mit Vorliebe bedienen) würden wie Pilze nach dem warmen Sommerregen empor schießen, und nach einigen Jahren würde es sich herausstellen, daß es vergängliche Schwindlinge waren. Deshalb läßt es mich auch vollkommen kalt, wenn mir ein Konjunkturmann klagt, daß er für seine Mehraufschulungen 10 Veredler braucht und sie nicht bekommen kann. Ta muß doch eine „Anbauregelung her", wird vielleicht ein Organisationsbesessener sagen. Nun, Organisation ist gut, wenn sie, von Können und Erfahrung ge leitet, da angesetzt wird, wo sie notwendig und er folgreich durchführbar ist. Wir dürfen nur nicht vergessen, daß bei Baumschulerzeugnissen die Sache anders liegt als bei lebenswichtigen Verbrauchs gütern des täglichen Bedarfs im engeren Sinne. Viele unserer Erzeugnisse sind nicht lebensnot wendig, werden nicht einfach verlangt, sondern er fordern eine Absatzwerbung, und selbst diese ver pufft, wenn die wirtschaftliche Lage unserer Ver braucher angespannt ist oder wenn kein Bedarf vorliegt. 1934 1935 1936 1937 1938 auch Maßnahmen anzusehen, die, ohne gegen den Wortlaut der erlassenen Bestimmungen zu ver stoßen, eine Umgehung darstellen. III. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver kündung in Kraft. Berlin, den 1. August 1939. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast. Loettner. Anordnung Nr. 19/39 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschast Betr.: Preisbildung für niedrige Rosen. Auf Grund der HF 4 und 6 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirt schaft vom 21. Oktober 1930 (RGBl. I S. 911) so wie des § 8 der Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 6. Februar 1937 (RNVbl. S. 77) wird mit Zustimmung des Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Rcichskommissars für die Preisbildung ange ordnet: l. Die Miigliedsbetriebe der Gartenbauwirtschafts verbände sind unbeschadet der Bestimmungen der Anordnung Nr. 12 der Hauptvereinigung der deut schen Gartenbauwirtschast betr. Regelung der Preise und Preisspannen, Güteklasjenbezeichnungen und Lieferungsbedingungen für Baumschulerzeugnipe vom 4. Juli 1935 (RNVbl. S. 377) berechtigt, die nach der Verordnung über das Verbot von Preis erhöhungen vom 26. November 1936 (RGBl, l S. 955) zulässigen Preise für niedrige Rosen (Rosen pflanzen) — einschließlich der Polyantha-, Park- und Kletterrosen — bis zu 20 v. H. zu erhöhen. Für die in der Frühjahrsversandzeit (1. Februar bis 15. Mai) zum Verkauf gelangenden niedrigen Rosen (Rosenpflanzen) — einschließlich der Poly antha-, Park- und Kletterrosen — kann ein Ueber- Baumschulkameraden durch den nährstandiiche^ Schutz zunächst wiederaufbauen konnten. Weiter sei hier ebenfalls mit Dank sestgestellt, daß die Baumschulen an dem Aufblühen der deutschen Wirtschaft unter des Führers genialer Staats lenkung teilhaben. Die sagenhaften, klotzigen Ge winne aber sind bestimmt nur Einzelerscheinungen. Ich weiß von vielen, daß sie noch immer an der Schuldendeckung aus der Zusammenbruchszeit zu knappern haben und daß sie sich zwar zur Zeit einer gesicherten Existenz, aber keinesfalls beson- 34 6VZ ovo Stück in 2887 Baumschulen 36 490 000 Stück in 2677 Baumschulen 37 993 000 Stück in 2930 Baumschulen 32 751 OVO Stück in 3965 Baumschulen 32 738 000 Stück in 5152 Baumschulen nung zuwiderhandeln, genommen werden. Als Zuwiderhandlungen sind auigcschulte Nosenwildlinge im Altreich-. 1932 26 370 000 Stück in Baumschulen 1933 31 260 000 Stück in 2556 Baumschulen „Aber den Baumschulern geht es doch glänzend", raunt mir einer zu, „es haben sich doch bei Buch prüfungen klotzige Gewinne ergeben? Außerdem sollen viele Baumschuler wegen Preisstopüberschrei tungen bestraft werden?" Dem erwidere ich zu nächst: Sei vorsichtig mit einem vorschnellen Urteil. Vorweg stelle ich die dankbare Erkenntnis, daß die Alpcnland teilt mit, daß die Unterhaltung von Einschlagplätzen für Baumschulerzeugnisse die Er teilung und Uebernahme von Vertretungen für Baumschulen und Verteilerbetriebe von Baum- jchulerzeugnissen (Kommissionäre, Agenten, Mak ler), sowie die Neuerrichtung von Verteilerbetrie ben von Baumschulerzeugnissen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Gartenbauwirt schaftsverbandes Donauland-Alpenland bedarf. An träge in diesem Sinne sind nur von der auftrag- gobcuden Baumschule oder dem Verteilerbstrieb zu stellen. Die Genehmigung ist zu versagen, -penn ein wirtschaftliches Bedürfnis für Maßnahmen im Nicht alle Baumschulerzeuguisse sind den gleichen Absatzbedingungen unterworfen. Während z. B. Obstbäume auch in Zeiten wirtschaftlicher Notlage noch verhältnismäßig günstig abgesetzt werden kön nen, trifft dies für alle lediglich " verschönenden Zwecken dienenden Pslanzenartcn nicht zu. Obst- bäume bringen den weitaus meisten Verbrauchern, schon in geringerer Anzahl gekauft, einen Nutzen, aber Nosenpflanzen z. B. müssen in größerer Stück zahl gekauft werden, wenn sie wirkungsvoll zur Anpflanzung. gelangen sollen. In Zeiten allge meiner Notlage fallen deshalb für Rosen auch sehr viel „große" Käufer aus, z. B. Stadtverwaltungen, Friedhofgärtnereien und andere meist behördliche Gartenverwaltungen. Auch der kleine Verbrau cher als Gartenbesitzer kann es sich in solchen Zei ten nicht erlauben, Erzeugnisse anzupflanzcn, die lediglich der Verschönerung des Gartens dienen. Diese Erfahrung brachten uns die Jahre kurz vor und nach der Machtilbernahme. Es ist nötig, dieses einmal in dem angeführten Zusammenhang zu be frachten. Aber einer zunächst noch schlechten Absatzlage für Rosenpflanzen standen jährlich mehr verkaufsfertige Pflanzen gegenüber. Die Folge war, daß die Be triebe versuchten, durch das Änbieten ihrer Rosen zu Schleuderpreisen die Bestände abzusetzen. Weil aber fast alle Betriebe schleuderten, konnte sich diese Selbsthilfe nie absatzfördernd auswirkcn. Um den Absatz der verkaufsfertigcn Rosenpflauzen durch diese Preismanöver nicht noch weiter zu gefähr den, sah sich die Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschast veranlaßt, den Mindestpreis für niedrige Rosen von RM. 324,— je 1000 Stück auf RM. 270,— (Verbraucherpreise) zu. senken und außerdem den Wiederverkäufernachlaß von 25 v. H. auf 33'- v. H. zu erhöhen. Der Wiederverkäufer preis, der vorher RM, 233,— betragen hatte, sank dadurch bis auf RM. 180^— je 1000 Stück. Selbst verständlich waren es Mindestpreise, doch die Zahl her Betriebe, die es sich auf Grund ihres Namens und ihrer Leistung erlauben konnten, zu höheren Preisen zu verkaufen, war so gering, daß ihr praktisch keine Bedeutung beigemessen werden konnte. Im Frühjahr 1936 war es doch so, daß ein Wiederverkäufer wöchentlich drei und mehr Rosenpflanzen-Angebote erhielt, in. denen der eine Betrieb den anderen unterbot. Daraufhin warte ten die Wiederverkäufer mit der Aufgabe ihrer Be stellung, um erstmal den Tiefstand der Preise ab zuwarten. Durch diese Beunruhigung wurden die letzten guten Abnahmegucllen mit Gewalt ver stopft. Die Not der Rosenschuler kannte einfach keine Grenzen. Um zu einer Preisregelung zu kommen, die die Gewähr gab, nicht mehr zer schlagen werden zu können, und um den Beruf vor der völligen Selbstzerfleischung zu schützen, entschloß sich die Hauptvereinigung im Sommer 1936 zu folgenden Maßnahmen: 1. Herabsetzung der Mindestpreise auf einen Stand, der unter den Gestehungskosten liegt. 2. Schließung der Hauptanbaugebiete für niedrige Rosen, Schleswig-Holstein und Hessen-Nassau. 3. Einführung des Schlußscheinzwanges für die Abgabe von Nosenpflanzen. 4. Schärfste Ueberwachung des Rosenpflanzen verkaufs. Durch die Preisstopverordnung (17. 10. 1936) wurden die Rosenprcise unglücklicherweise an den bisher überhaupt niedrigsten Stand gebunden. In den nun folgenden Verkaufszeiten trat die seit Jahren erwartete Besserung der Absatzverhältnisse für niedrige Rosen ein. Während im Frühjahr 1936 noch 'etliche Millionen vcrkaufsfertiger Rosen- Pflanzen verbrannt werden mußten, und auch im Frühjahr 1937 die Zahl der vernichteten Rosen pflanzen noch etliche hunderttausend Stück er- reichte, konnten im Frühjahr 1938 nicht mehr alle LsrulLiükiunN unc! Araxis in ^uscrmmSncrrkSi't ciis Lckwlsrisksitsn Beruhigung der Lage im Baumfchulweseu In der vorigen Nummer der Gartenbauwirtschast wurde Lie Anordnung Nr. 19/39 der Hauptvereini- Gartenbauwirtschaft veröffent- mng der Stoppreise für niedrige Freund, von den vielen Strafen gehört haben wol len, das vermag ich allerdings noch nicht zu be urteilen, weil ich die Vorgänge noch nicht kenne. Einen Lehrsatz habe ich mir über derartige Erschei nungen allerdings aus den verschiedensten Gebieten des Lebens heraus bilden können. Wenn z. B. bei Steuern, Zöllen oder behördlichen Vorschriften irgendwelcher Art die Zahl der Verstöße eine auf fällige Höhe erreicht, dann kann es wohl der Fall sein, daß die entsprechenden Bestimmungen Fehl konstruktionen aufweisen, die entweder unbillig oder untragbar find, und daß es Zeit zu einer Revision derselben ist. Uebertrage ich diese Ge danken in unsere Baumschulpraxis, so erscheint es mir für die Zukunft notwendig, zu einer jähr lichen Preisanordnung der tzauptvereini- gung der deutschen Gartenbauwirtschast zu kom men, bei der der Erntestand die Verschiedenheit der Erzeugungs- und Wcrbungskosten, mitberück sichtigt werden sollte. Hiernach wären Mindestpreise mit einer oberen Toleranz, also „Von-bis-Preise", alljährlich sestzusetzen, die, unter Mitarbeit von er fahrenen, arbeitsfreudigen Praktikern ausgestellt, vom RNSt. geprüft, dem Reichskommissar für die Preisüberwachung vorzulegen wären. Vom fach lichen Standpunkt wäre dann noch zu fordern, daß diese, dem Berufsbedürfnis entsprechend, am 15. Juli jedes Jahres zur Verkündung kommen müßten, weil jedes spätere Erscheinen den Zweck verfehlt und nur Beunruhigung, Unsicherheit und möglicherweise gänzlich unbeabsichtigte Verstöße verursacht. Für den ruhigen, sicheren Fortgang der Erzeugung 'sind seitens der Berufsführung alle Voraussetzungen geschaffen. Die vorgesehene fach liche Vortragsreihe erweist, daß die ernsten Besorg nisse um die Aufrechterhaltung, ja sogar die fort schreitende Leistungssteigerung den tzauptgcgenstaud aller Erörterungen darstellen sollen. Es werden erfahrene Praktiker aus der eigenen Praxis und vom Standpunkt ihrer größeren Uebersicht her in berufskameradschaftlicher Weise ihre Winke und Ratschläge erteilen, wie wir den Inbegriff der baumschnlischen Leistung, die Anerkennung der Markenfähigkeit durch den RNSt. trotz schwierigster Arbeitslage aufrecht erhalten können. In diesen Wochen finden gerade die regelmäßigen Betriebsbesichtigungen aller Baumschulen statt, die dem RNSt. gegenüber ihre Leistung unter Beweis stellen, lieber 200 der besten deutschen Baumschulkameraden wirken in dem Ehrenamt der Betriebsprüfer, ohne Entschädigung für ihre eigene Arbeit, wochenlang mit, und es darf wohl gesagt werden, daß -allein schon hierdurch ein gewichtiger Beweis erbracht wird, daß der Banmschulberuf von deutschen Männern getragen wird, die sich ihrer vaterländischen Pflicht voll be wußt sind und für das Allgemeinwohl Opfer zu bringen bereit sind. Eine der ersten Maßnahmen des Reichsnährstan des auf dem Gebiete der Obstbauförderunq war Lie Zurverfügungstellung von Pflanzbeihilfen. Sie löste, wie die allgemeine Förderung des Siedlungs wesens, eine AnbaufrerKigkeit bei unseren Baum- fchulern aus. Die Aufschulungszahlen für Obst wildlinge stiegen nach 1933 gewaltig an, z. B. aufgeschutte Apfelwildliuge im Altreich: Ter seit 1933 einsetzende stärkere Bedarf Obstbäumen aller Art mußte bei den Baumschulern die Hoffnung austauchen lasten, daß sich auch für Rosenpflanzen nunmehr bald eine wesentliche Bes serung der Absatzverhältnisse einstellen würde. In folgedessen wurden in allen Betrieben erhöhte Aufschulungen vorgenommen, besonders in den Hauplanbaugebieten für niedrige Rosen,. Schles wig-Holstein und Hessen-Nassau: gung der Deutschen Gartenbauwirtschaft veröffent licht, die eine Erhöhung der Stoppreise für niedrige Rosen vorsieht. Den' meisten Äaumschulern sind die Gründe, die zu einer Erhöhung der Preise ge rade für Rosenpflanzen führten, bekannt. Dieses Wissen uni die Lage der Dinge kann jedoch nicht bei allen übrigen Berufsangehörigcn vorausgesetzt werden. Deshalb sollen im folgenden die Verhüt t- nisse,der letzten Jahre auf dem Rosenmarkt geschil dert werden. Reichsgartenbautag! In nunmehr dreimaliger Wiederholung ist unseren Berufslameraden auch schon dieses Wort zu einem Begriff geworden, den wir als etwas Selbstverständliches hinnehmen. Das war aber durchaus nicht immer so! Die besten, weitsichtigen Männer unseres Berufes haben es immer als Mangel empfunden, daß der deutsche Gartenbau in allen seinen weiten Verzweigungen früher keine geschlossene Berufskundgebung zu stande brachte. Heute stehen Zehntausende von deut schen Gärtnern in geschlossener Front aufmarschiert und zeigen, was sie in ihrem Abschnitt deutscher Bodenbewirtschaftung für die deutsche Volkswirt schaft bedeuten. Das hat uns erst das Reich Adolf Hitlers, der Nationalsozialismus, ermöglicht. Das wollen wir niemals vergessen, wenn uns einmal Kleinmut, Unlust oder Niedergeschlagenheit befal len, und das müssen die Zeitgenossen in unserer beruflichen Lebenshilanz stets als ersten Posten der Aktiven buchen. Doch halt, war hier nicht auch schon ein Unter ton von Meckerei zu hören --- Unlust und so weiter — — ist denn bei uns nicht alles „in Butter"? Nur ein Narr könnte erwarten, daß bei so großem Geschehen, wie im Dritten Reich, bei so vollkom mener, stürmischer Umgärung alles vormaligen Volkswirtschaftsdenkens, es nicht auch unzufriedene Verstimmte gäbe und solche, die sich nicht gleich zurechtfindön. Wo gehobelt wird, fallen Späne, und es wird ja bei uns sehr stramm gehobelt. Es ist doch immer noch kaum zu fassen, wie in den wenigen Jahren seit der Machtergreifung allein die Arbeitslage absolut umgekehrt wurde. Vorher völlige Aussichtslosigkeit für unsere Jugend, heute stehen ihr alle Tore ihres Berufs weges weit offen. Früher herrschte bei uns ein vermeintlich katastrophaler Menschenüberschuß, heute möchte man Arbeitskräfte einfangen, wie der große Preußenerbauer seine „Langen Kerls" ein fangen ließ. Ja, die Mangellage in der Arbeits kräftefrage hat ja schon zu verschiedentlichen be hördlichen Eingriffen führen cküssen, und oft schon muß Nichtskönnern gesagt werden, daß vor dem Recht auf große Ansprüche die Pflicht für ent sprechende Leistung stehen muß, und daß es nicht allein darauf ankommt, nur zu glauben, daß man (nach Fritz Reuter) „een dächtet Stück von eenen grotcn Appel wär". Da diese Zeilen nicht allein jene bekannten Rück- und Ausblicke sein sollen, Aufträge erledigt wevden, weil nicht genügend Pflanzen vorrätig waren. Erst jetzt wirkten sich die allgemein besseren wirtschaftlichen Verhältnisse auch für den Rosenpflanzenabsatz aus. Das Be achtliche dabei ist folgendes: Die höchste Auf schulungszahl für Rosenwildliuge weist das Jahr 1936 auf. Folglich waren auch im Herbst 1937 Frühjahr 1938 die meisten verkaufsfertigen Rosen pflanzen vorrätig und trotzdem konnte der Bedarf nicht gedeckt werden. Wie unzulänglich die Preise waren, geht am besten daraus hervor, daß bei nunmehr ständig stei gendem Bedarf die Aufschulungszahlen jährlich mehr und mehr zurückgingeu. ' Unsere Betriebe konnten es sich auf die Dauer einfach nicht leisten, bei einerseits ständig steigenden Löhnen, zu einem so niedrigen Preis Rosenpflanzen nnzuziehen, der die Gestehungskosten nicht mehr deckte. Sollten wirklich einige Nosenschulen in Hessen und-Holstein der Ansicht fein, der Preis für Rosen lag richtig, dann sind es ausuahmlos Rosenanbauer, die 1. fachlich nicht auf der Höhe find, eine Ware heranzuziehen, die den Gütcklassenanforderungen der Hauptvereinigung entspricht, 2. wirtschaftlich so schlecht gestellt sind, daß sie ihren Verpflichtungen dem Staate gegenüber mei stens nur zeitweife, und dann mangelhaft nach kommen, 3. sich nur nebenberuflich mit der Rosenpflanzen anzucht befassen und dann unter die unter 1. auf gezählten Pfuscher fallen; kurz gesagt um Betriebe, die ihre bisher schlechte Ware nur zu Schleuder preisen absetzen konnten. Die ungünstige Preisbildung wirkte sich in der Folgezeit auf die Sortierung der verkaufsfertiaen Pflanzen sehr nachteilig aus. Im Interesse der ExhaltunaZder Betriebe hatte die Hauptvereinigung nicht die Möglichkeit rücksichtsloser Bestrafung. Die Lage der Betriebe hatte sich im Laufe der Jahre verschlechtert, so daß Ordnungsstrafen in vielen Fällen einfach nicht einzutreiben waren. Das Ge schrei mancher Rosenschuler von 1936, daß nur ein niedriger Preis den Absatz sichere, war verstummt. Sie mußten einsehen, daß bei mangelnder Nach- dentschen Gartenbauwirtschaft frage auch der billigste Preis keine Absatzsteigerung brachte. Diese Ansicht wurde von kaufmännisch gut geführten Betrieben übrigens nie vertreten. Durch die Bemühungen der Hauptvereinigung ist es gelungen, die Zustimmung des Herrn Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Herrn Reichskommissars für die Preisbildung für die Anordnung Nr. 19/39 zu erhalten. Die Anordnung gestattet es den Mitgliedern der Gar- tenbauwirtschaftsverbände, die sich Nach der Preis stopverordnung ergebenden Preise (Stoppreise vom 17. 10. 1936) für niedrige Rosen einschließlich der Polyantha-Park- und Kletterrosen bis zu 20 v. H. zu erhöhen. Außerdem kann für die Frühjahrsver sandzeit (1. Februar bis 15. Mai) für die genann ten Rosenpflanzenarten ein Ueberwinterungszu- schlag bis zu 10 v. H. aufgeschlagen werden. Diese Erhöhung mag dem Außenstehenden stark erschei nen. Ein Vergleich mit den Vorkricgspreisen er gibt jedoch, daß in den Jahren 1911^12/13 die Verbraucherpreise 45,—, 50,—, 60,— RM. und mehr betragen haben. Preise, die heute auch in Einzelfällen kaum zu erreichen sind. Diese neue Preisregelung beweist eindeutig, wie sehr die Hauptvereinigung und die übrigen maß geblichen Stellen darauf bedacht sind, auch den Be dürfnissen der Erzeuger Rechnung zu tragen. Die Baumschuler werden nun endlich die Möglichkeit haben, einen angemessenen Gegenwert für ihre Rosenpflanzen zu erhalten. Dafür haben sie aller dings auch die Verpflichtung, den Verbrauchern eine wieder völlig einwandfreie sortierte Ware zu liefern. Die Gartenbauwirtschaftsverbände werden in der kommenden Verkaufszeit ihr Augenmerk ganz besonders der Rosensortierung zuwenden, um den Verbrauchern den Schutz zu gewähren, den sic zu beanspruchen haben. In den Hauptanbaugebie ten für Nosenpflanzen, Schleswig-Holstein und Hessen-Nassau wind ferner anhand der von den einzelnen Betrieben im Jahre 1936 ausgefüllten Schlußscheine die Einhaltung der Stoppreise über prüft werden. Durch die Maßnahmen wird es dann auch möglich sein, auf längere Sicht zu einer alle Teile befriedigende Lösung auf dem Gebiete des Rosenpflanzenverkaufs zu kommen. drsclcksir machten sine nsus notbVSNOlics? Der Rosenanbau wird wieder gesunden
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