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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 Kummer ZI. !. Luzurt 1-!-. (Zartenbauwirtlchatt vereinigt mit Deutscher krwerbsgartenbaü Im Osüiet des Ocrrtsodcruivjrtsckcr/tsvsrLcrNciSS XurmcrrL: HöchstverdlmMannm für Obst und Gemüse In Nr. 27 der „Gartenbauwirtschaft" wurde schon einmal über die zulässigen Verdienstspannen des Handels und der selbstmarktenden Erzeuger berichtet. Der Oberpräsident der Provinz Mark Brandenburg hat nun durch den Erlaß nachstehend aufgeführter Anordnungen die Höchstverdicnstfpannen für den Handel mit der Ernährung dienenden Gartenbau erzeugnissen neu fe st gesetzt: Anordnungen des Oberpräsidenten der Provinz Mark Brandenburg 1. betr. Aendcrung der Anordnung vom 18. 8. 1937 über Festsetzung von Höchstverdienstspan nen beim Handel mit Beeren- und Steinobst und Sommergemüse vom 11. 7.1939 und 18. 7. 1939, 2. betr. Aenderung der Anordnung vom 4. 1. 1938 über Festsetzung von Höchstverdienstspannen beim Handel mit Herbst- und Wintergemüse vom II. 7. 1939 und 18. 7. 1939, 3. betr. Aenderung der Anordnung vom 19. 7. 1938 über die Preisgestaltung des Handels mit Waldfrüchten vom 11. 7. 1939 und 18. 7. 1939. Mit dem Erlaß der oben angeführten Anordnun gen bestehen nunmehr in der Provinz Mark Bran denburg folgende Höchstverdienstspanncn: Höchstverdienst- Höchstverdienst- Warenart: spanne spanne des Großhandels: des Kleinhandels: Für die Aufkäufer von Waldfrüchten wurde eine besondere Aufkäuserspanne in Höhe von 3,50 RM. je 50 k^ Waldsrüchte festgesetzt. Durch die dem Auf käufer zugestandene Verdienstspanne sind sämtliche ihm entstehenden Unkosten außer der Fracht und den an den Reichsnährstand abzuführenden Gebüh ren abgegolten. Für die Mark Brandenburg bringen die Anord- nungen des Oberpräsidenten die neue Bestimmung, daß jeder, der die Versandverteilerspanne für sich berechnen will, nunmehr im Besitz einer schriftlichen Genehmigung des Oberpräsidenten der Provinz Mark Brandenburg sein muß. Anträge zur Er langung dieser Versandhandelsgenehmigung sind an den Gartenbauwirtschaftsverband Kurmark zu richten. Ans den Anträgen muß ersichtlich sein, welche Umsätze als Versandverteiler in den letzten 3 Jahren getätigt wurden, mit welchen Gartenbau erzeugnissen bisher der Versandhandel getrieben wurde und bei welchen Bezirksabgabestellen bzw. Importeuren die Ware bisher eingekauft wurde. Für die selb st marktenden Erzeuger finden die hier aufgeführten Verdienstspannen ent sprechende Anwendung. Bei unmittelbarer Beliefe rung des Verbrauchers dürfen nunmehr nur noch die oben aufgeführten Kleinhandelsverdienstspan nen, bei unmittelbarer Belieferung des Kleinhan dels nur noch die oben aufgeführten Großhandels- verdienstspannen auf den jeweiligen Erzeugerpreis aufgeschlagen werden. Der Stadtpräsident der Reichshauptstadt Berlin — Preisbildungsstelle — wird voraussichtlich schon in den nächsten Tagen durch Abänderung seiner Anordnung vom 2. Januar 1939 betr. Preisgestal tung für Obst, Gemüse und Südfrüchte die Ver dienstspannen des Handels in gleicher Weise senken, so daß dann im gesamten Gebiet des Gartenbau wirtschaftsverbandes Kurmark einheitliche Höchst verdienstspannen beim Handel mit der Ernährung dienenden Gartenbauerzeugnissen bestehen, Kink. Dis nsus ?rsisrs§Sluns Zur Xümmsi Pretsanordnung für Kümmel verlängert Obst 10 YL 30 Yb Gemüse 12 YL 40 Yb Waldfrüchte 10 A 30 YL Die dem Großhandel bisher zugestandenen Min- destverdienstsätze bleiben weiterhin bestehen. Beim Kleinhandel wird ein Mindestverdienstaufschlaa von 2 Npf. je 14 kx bzw. Bund und von 1 Rpf. bei einem Verkauf je Stück nicht beanstandet. Grundsätzlich neu ist, daß seit Erlaß dieser An ordnungen Schwund und Verderb in keinem Fall besonders berechnet werden darf. Schwund und Verderb in normaler Höhe ist in der festgesetzten Verdienstspanne einkalkuliert. Großverteilern," die außergewöhnlich hohen Schwund bei einer Waren sendung haben, wird empfohlen, einen Ausnahme- gcnehmigungsantrag unter Beifügung eines Sach verständigengutachtens bei der zuständigen Preis- bildungsstelle einzureichen. Die übrigen Kosten, die nach den bisherigen An ordnungen kalkuliert werden durften, z. B. Roll geld, Abnutzungsgebühr für Verpackungsmaterial usw., können weiter berechnet werden. Waggonbezieher dürfen bei Abgabe der Ware an weitere Großverteiler einen Aufschlag von 15 Yb kalkulieren. . .. - Ist die Einschaltung mehr als eines Großvertei lers notwendig, so hat sich der erste Großverteiler mit dem weiteren Großverteiler in dir festgesetzte Verdienstspanne zu teilen. In den oben aufgeführten Anordnungen sind die Verdienstspannen des Versandhandels ebenfalls neu festgesetzt worden. Die Versandhandelsspanne be trägt mit Ausnahme von Zwiebeln, Kopfkohl Und Kernobst 6YL einschließlich aller Nebenkosten. Bei Zwiebeln, Kopfkohl und Kernobst darf bis zu einer endgültigen Klärung ein Aufschlag in Höhe von 10 A aus den Einstands preis berechnet werden. Ist die Einschaltung eines Aufkäufers notwendig, so haben sich sämtliche Beteiligten in die zuge standene Bersandverteilerspanne zu teilen. Der Herr Reichskommissar für die Preisbildung hat die Anordnung über die Preisgestaltung für Kümmel, die zunächst lediglich für die Ernte 1938 galt, auf die Ernte 1939 verlängert. Die An ordnung trat am 22. 7. in Kraft und gilt rück wirkend für die Ernte 1939. Das wesentliche Kennzeichen dieser Anordnung besteh! darin, daß sie nunmehr auch für die Ostmark und den Sudeten gau gilt. Der Anbau von Kümmel hat seit der Macht übernahme erheblich zugenommen. Während im Jahre 1933 nur noch etwa 10 Ku mit Kümmel bestellt wurden, betrug die Anbaufläche im Jahre 1938 bereits 1021 ka. In diesem Jahre wird die aberntungsfähigs Anbaufläche auf etwa 1200 Ku geschätzt. Diese Fläche reicht etwa zur Hälfte aus, um den Bedarf des Großdoutichen Reiches zu be friedigen. Es besteht daher Veranlassung, den An bau von Kümmel weiterhin zu vermehren. Das größte Anbaugebiet ist Qstsriesland, dann folgen Schlesien, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Bestreben, den Kümmelanbav zu fördern, hat auch bereits zu Züchtungserfolgen geführt. So besteht bereits der Königsberger Kümmel mit verhältnis mäßig festem Kornsitz. Außerdem ist eine Land sorte vorhanden, der niederdeutsche Kümmel, der zunächst das Hauptkontingent der Saatgutlieferung darstellt. Kümmel wird außer im Haushalt vor allen Dingen in Käfereibetrieben benötigt, ferner dient er zur Bereitung von Kümmellitören; in kleinen Mengen wird er auch in der Pharmazie und in der Rezeptur verwendet. Der wesentlichste Bestandteil des Kümmels ist das ätherische Oel, das zu etwa 4 YL enthalten ist. Je länger Kümmel lagert, um so mehr erhöht sich der Gehalt an äthe rischem Oel. Diese Eigenart ist vor allen Dingen wichtig für die ätherischen Oelfabriken, die das Kümmelöl extrahieren. Um den Kümmelanbau weiterhin zu fördern, hat der Reichsverband der Heil-, Dust- und Ge- würzpflanzeizanbauer Anbauverträge ausgegeben, die von dort mit Anleitungen für den Anbau be ¬ zogen werden können. Der Reichsverband ist außerdem behilflich bet' der Vermittlung von Ab nehmern. Anordnung über die Preisgestaltung für Kümmel Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplanes — Bestellung eines Reichs kommissars für die Preisbildung — vom 29. Okto ber 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 927) wird mit Zu stimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeovdnet: 8 1- Für losen Kümmel wird ein Erzeugerhöchstpreis von 100,— ÄA je 100 kg bester Qualität und ein Erzeugermindestpreis von 70,— Ml je 100 kg noch handelsfähiger Ware ab Hof des Erzeugers fest gesetzt. 8 2. (1) Beim Weiterverkauf unmittelbar vom Er zeuger gekauften Kümmels dürfen ein Vevdienst- aufschlag von Höchstens 15,— Mk je 100 kg- sowie die nachweisbaren Frachtkosten berechnet werden. (2) Der Kolonial-, Drogen- und Gewürzgroß handel darf bei Weitergabe an den Einzelhandel, Verarbeiter oder Verbraucher eine Verdwnstfpanne von höchstens 15 v. H. auf den Einstandspreis (Ein kaufspreis zuzüglich Fracht) berechnen. In diese Höchstverdienstspanne haben sich sämtliche mit der Ware befaßten Großhändler zu teilen. (3) Bis zur Abgabe an den Einzelhandel darf der Preis für 100 kg den Betrag von 150,— Ml nicht überschreiten. (4) Der Einzelhandel ist 'berechtigt, eine Brutto verdienstspanne von höchstens 30 v. H. auf den Einstandspreis (Einkaufspreis zuzüglich Fracht) zu berechnen. Der Verkaufspreis für losen Kümmel darf jedoch den Betrag von 1,20 Ml je 14 kg nicht überschreiten. 8 3. (1) Für die Abfüllung von Kleinpackungen wird vorgeschriebcn: s) Der Inhalt muß mindestens 25 g betragen. b) Die Kleinpackung muß folgenden Aufdruck tragen: Name der Abfüllfirma, Bezeichnung der Herkunft, Jnhaltsmenge, Verkaufspreis. (2) Beim Verkauf der Kleinpackungen an den Großhandel darf der Preis, einschließlich Ver packung und Fracht, den Betrag von 5,25 Ml für hundert Kleinpackungen nicht überschreiten. (3) Der Preis für Kleinpackungen darf bei Abgabe an den Kleinhandel 6,5 bei Abgabe an den Verbraucher 10 nicht überschreiten. 8 4. Die unter den 88 2 und 3 getroffene Regelung gilt entsprechend für den Handel mit ausländischem Kümmel. 8 5. Die Anordnung tritt mit dem Tage der Ver kündung in Kraft; sie gilt rückwirkend für alle über Kümmel der Ernte 1939 bereits abgeschlossenen Verträge. Gleichzeitig tritt dis Anordnung vom 9. Juni 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu ßischer Staatsanzeiger Nr. 133) außer Kraft. Berlin, den 22. Juli 1939. Der Reichskommissar sür die Preisbildung. In Vertretung: gez. Or. Kottmann. Erzeugerpreise für Speisefrühkartoffeln Der Reichsnährstand veröffentlicht durch dir Hauptvereinigung der deutschen Kartoffelwirtschast im Verkündungsblatt des Reichsnährstandes Nr. 63 vom 27. 7. 1939 eine Anordnung über die Fest setzung von Erzeugerpreisen für Speisefrühkartof feln. Danach sind für Speisekartoffeln für die Zeit vom 31. 7. 1939 bis 5. August 1939 folgende Erzeu gerfestpreise je 50 kx netto ausschließlich Verpackung frachtfrei Empfangsstation festgesetzt: für weiße, rote und blaue Sorten RM. 3,75, für runde und lange gelbe Sorten RM. 4,25. Diese Erzeugerpreise gelten nicht für das Gebiet des Kartosfelwirtschafts- verbandes Ostpreußen. lieber L20000 Doppe^enkner Gurken in Hessen-Nassau In den alten bedeutendsten Gurkenanbaugebie- ien Hessen-Nassau, besonders im hessischen Ried und in Rheinhessen auf den warmen Äueböden des Rheintales, ist die Freilandgurkenernte nunmehr in vollem Gange. Die Ernteaussichten werden in diesem Jahr recht gut beurteilt, so daß man mit einer Gesamtmenge von 120 000 cir Einlegegur ken und 7000 är Salatgurken rechnen kann. Die Ernte wird sich wie immer bis Ende September hinziehen. Es sind bereits schon jetzt Lieferungs verträge mit der Industrie abgeschlossen, die im wesentlichen die früheren Bedingungen übernom men haben. 81 Ikktt I Kit Deutsche Funk-Leistung Die Tage der Großen Deutschen Rundfunk-Aus stellung entwickeln ei» plastisches Bild der hervor ragenden Leistungen Deutschlands auf allen Ge bieten der funkischen Industrie. Deutsche Forschung ist seit jeher hervorragend an der Durcharbeitung der mannigfachen Geräte des Rundfunks beteiligt gewesen, und zwar trotz aller Erschwernisse der Kriegs- und Nachkriegszeit. Was aber die letzte» 5 Jahre an Fortschritt und Leistungssteigerung ge bracht haben, übertrifft die kühnsten Erwartungen. Das Tempo der technischen Entwicklung ist schnell, das Tempo der Entwicklung in der Funkindustrie vom Hören zum Sehen aber ist geradezu über raschend. Ist es nicht erst kurze Zeit her, daß das Nadiogerät als solches als ein Wunder angestaunt wurde? Und doch bringt Deutschland heute schon eine» Einheits-Empfänger sür das Fernsehen her aus! Trotz der Fülle anderer Ausgaben, trotz bei spielloser Arbeitsüberlastung haben Lie deutsche Forschung und die deutsche Arbeitstechnik es sertig- gebracht, Dinge hervorzuzaubern und gebrauchsreif zu machen, die in anderen Ländern noch in den Kinderschuhen stecken. Es ist eben kein Zufall, daß es so kam, sondern erklärlich durch das vorwärts- treivende Wollen unserer Weltanschauung. Der Funk ist nämlich eines jener Mittel, dessen sich der Führer und seine Bewegung bedienten, um die Herzen des Bölkes zu erobern. Dieser innere Zu sammenhang zwischen politischer Aufgabe und tech nischer Leistung ist zweifellos der tiefere Grund für die Tatsache, daß Grobdeutschland auf allen Gebieten des Funkwesens an der Spitze aller Län der der Welt entscheidende Pionierarbeit leistet. Was wir zu erwarten hätte» Wenn es irgendwo noch haruilosc, weltfremde und geistig ein wenig lädierte Deutsche geben sollte, die an dem Vernichtungswillcn der Einkreisungs staaten zweifeln, so mögen sie sich bitte einmal unterrichten lassen über die Hirngespinste englischer und polnischer Zeitungen über die angeblich kom mende Aufteilung Deutschlands. Nicht genug, daß Lie Polen Ostpreußen und den Osten Deutschlands schon als einen Bestandteil ihres Reiches sehen; nicht genug, daß die Etnkreisungspolitiker schon von der gewonnen Schlacht bei Berlin saseln, nein, die Einkreisungsfront kennt schon die Bedingun gen, die Deutschland nach dem nächsten .Kriege auf erlegt werden. Also herhören: »ach dem nächsten Kriege wird das «selbstverständlich!» besiegte Deutsch land folgende Bcdingnngen erfüllen müssen: 1. Helgoland fällt an England; 2. der Kaiser- Wilhelm-Kanal wird vom Reich abgetrennt und Lem Welthandel zur Benutzung übergeben, der dort eine internationale Polizeigarde ausstellt; 3. Bayern und Oesterreich bilden ein katholisches Königreich; 4. die ehemalige Tschecho-Slowakei wird wiederhergestellt; 5. Memel wird an Litauen zurück gegeben; g. Ostpreußen und Danzig erhält Polen; 7. der Korridor wird bis Kolberg erweitert; 8. Dentsch-Obcrschlefien wird Polen angeschlossen; 9. Frankreich erhält die Nheingrenze. Die fixe Idee eines militärischen Spazierganges nach Deutschland scheint Lie Köpfe der Demokratien immer noch zu verwirre». Ob die Konstrukteure solcher krankhaft- lächerliche» „Friedensbedingungen" während der vergangenen 5 Jahre geschlafen haben? Oder sind die hier wiedergegcbcnen Hirngespinste Ausfluß einer beginnenden geistige» Verblödung? Wir glau ben immer noch daran, daß die Völker der Welt sich letzten Endes doch nicht von Ler Hetze des inter nationalen Judentums verführen lassen. Wir glau ben immer noch daran, daß dem deutschen Volke Gerechtigkeit wird, auch ohne daß die Waffen spre chen müssen. Sollten wir uns hier irren, so läßt uns auch das allerdings kalt im Bewußtsein der deutschen Wehrstärke und der Wehrwilligkeit unseres Volkes. Wer es. noch nicht begriffen hat, der mag es sich ohne falsche Soffnungeii ins Gedächtnis ein- prägen, daß jeder Angriff auf deutsche Lcbcnsrechte einen niederschmetternden Gegenstoß Deutschlands auslösen wird! Frankreich in der Diktatur Zusammen mit den anderen Einkreisungsmächten hält Freikreich angeblich die Fahne der wahren und echten Demokratie aufrecht. Drüben im Westen Europas ist eben alles „demokratisch", wen» auch die Freiheit des einzelnen v!e *ach sehr viel ein geschränkter ist als bei den autoritären Staaten, wenn auch egoistische, wirtschaftlich starke Gruppen eine geheime Terrordiktatur ansiiben. Nunmehr aber ist auf Grund gesetzlicher Dekrete Frankreich seinen demokratische» Grundsätzen untreu gewor den. Die Negierung Daladier überraschte Lie Fran zosen über das Wochenende tnit 80 neuen Regie rungsverordnungen, die praktisch eine neue Ent wicklung des politischen Lebens Frankreichs ein leiten, in jedem Fall aber den Parlamentarismus ausschalten. Frankreich ist tatsächlich mit der Fest setzung der neuen Regierungsverordnungen eine Diktatur, nichts anderes, wenn auch die französische Presse nach dem Schreck der ersten Ucbcrraschuug verzweifelnd nach Argumente» sucht, um trotz alle dem den französischen Bürger von den demokrati schen Grundprinzipien der neuen Regierungspraris zu überzeugen. Das Ueberraschendstc an der ganzen Entwicklung ist, daß alle diese neuen Bestimmun gen, durch die Frankreichs alte Regierungsprakti- kcn über den Haufen geworfen werden, nicht von den Volksvertretern beschlossen wurden, sondern einzig und allein auf Grund eines RegierungS- bcschlusseS verfügt wurden. Die französische Regie rung hat Heute geradezu diktatorische Vollmachten. Die kommenden Woche» werden zeigen, wie diese Dinge sich im öffentlichen Leben Frankreichs aus- wirkcn werden. Man kann gespannt sein auf den Eiertanz, der nun anheben wird, damit der harm lose Franzose nicht merkt, was zwischen Regierung und Parteien und den im Hintergründe stehenden Mächten in Wahrheit gespielt wird. Die Frout von Volk und Recht Die Inanspruchnahme der Justizbehörden ist u. a. auch ein Gradmesser für die Beurteilung der sitt liche» Reise eines Volkes und sür sei» Verant- wortungsbewußtsein. Es gab in Deutschland eine Zeit, La die letzten Bindungen einer gesunden Nechtsaufsassung zu zerbrechen drohten. Der Grund basür lag allerdings nicht allein in einer zuneh menden Verwilderung der RechtSanffassungen, son dern ebenso in der Tatsache, daß im Volk instinkt mäßig bas damals bestehende Recht als volksfremd abgelehnt wurde. ES gibt auch heute noch Staaten, in denen die Anzahl der Strafsälle von Jahr zu Jahr immer neue Rekorde aufstellt. Man denke z. B. nur an Las glorreiche, freie, demokratische Amerika, wo man manchmal nicht weiß, wer die tatsächliche Staatsgewalt ausübt, ob die Justiz behörden oder die Gangster. Ein anderes Bild bietet dagegen Las Deutsche Reich. Seit deni Um bruch ist die Zahl der Straffälle von Jahr zu Jahr zurückgegangen. Das Neichsjustizministcrinm hat neuerdings wieder eine Bilanz über die Inan spruchnahme Ler Justizbehörden herausgegeben, die auss neue den immer weiteren Rückgang der Slraf- sälle zeigt. Bei den Amtsgerichteil ist die Zahl der Mahttsachen z. B. von 4,8 Mill, im Jahre 1936 auf 3,9 Mill, im Jahre 1938 zurückgegangeu. Tie Pro zesse in Zivilsachen gingen von 1936 bis 1938 von 1,8 Mill, aus 1,4 Mill, zurück. Zwei Beispiele nur, und doch lassen sie eindeutig erkennen, daß Deutsch land von einem neuen gesunden Nechtsgefühl durch drungen will-. Kein Geld sür Altersrenten! In einer Ler vorhergehenden Nummern der „Politischen Streiflichter" berichtete» wir darüber, daß die französische Regierung die Einführung von Altersrente» verweigerte. Trotz des dringlichen Antrages eines großen Teiles des Parlamentes wurde der Antrag mit der Begründung abgclehnt, daß Frankreich zur Zeit Wichtigeres zu tun habe als soziale Hilfen zu leisten. Mit dem Hinweis auf die notwendige Aufrüstung Frankreichs verstummte jede Kritik, und die Regierung konnte ihren Willen durchsetzen. Einen ähnlichen Vorgang konnten wir vor Tagen in England seststellen. Ein Abgeordneter der englischen Arbeiter-Partei stellte der britischen Negierung die peinliche Frage, warum nicht endlich die Frage der Alterspensionen energisch angepackt würde. Ministerpräsident Chamberlain gab darauf hin ganz offen die außerordentlichen Kinanzsorgen seiner Regierung bekannt. So teilte er mit, daß von den jetzt bewilligten 756 Mill. Pfund für die Aufrüstung nur rund 256 Mill. Pfund durch lau fende Steuereinnahmen gedeckt seien. Es sei aus diesem Grunde unmöglich, einen weiteren Betrag für die Altersrenten, der etwa 206 Mill. Pfund verlange, bcreitzustellen. Diese übereinstimmenden Vorgänge in Len beiden westeuropäischen Demo kratien bedürfen keines weiteren Kommentars. Sie sind die beste Illustrierung der dort herrschenden Psychose und Les Willens zu einer Einkreisung Deutschlands. Blutgelb Der Kampf um die Millionen innerhalb Ler Ein- krcisttngssront geht lustig weiter und nimmt mitt lerweile tragikomische Formen an. Mit wie gro ßem Pomp und Trara wurde die englische Finanz hilfe für Lie polnische Aufrüstung verkündet! Klein nnb niedergeschlagen muß Lie polnische Delegation nach Hause ziehen, weil England kalte Füße be kommen hat und nun Schwierigkeiten macht, den Polen das für sie so notwendige Bargeld zu geben. Dieser Vorgang ist charakteristisch für das „freund schaftliche" Verhalten Englands. Zuerst putschte cs die Polen auf, versprach bas Blaue von: Himmel herunter, so baß den Polen der Kamm schwoll und sie ein bis dahin unbekanntes Maulheldentum ent wickelten. Polen glaubte, daß England seine durch die Militarisierung zerrüttete Wirtschaft retten würde und muß heute zusehen, wie der Währungs verfall immer weiter um sich greift und England trotz alledem den Geldkorb höher hängt. Auf 40 Mill. Pfund schätzte man in Polen den Blutzoll für die aggressive Einstellung gegen bas großüeutsche Reich. Nun sind die Gesichter lang und länger geworden, die Verhandlungen landeten in einer Sackgasse, aus der es zur Zeit »och keinen Ausweg gisst. Jedoch wird sich England so oder so wenigstens zu einer geringen Hilfeleistung entschließen müssen, weil sonst das Gebäude des polnischen Staates wegen der sprichwörtlichen „polnischen Wirtschaft" hoffnungslos zufammenbricht.
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