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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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OartenbamvirtschaK Leitung kür äso 6srtenbau im Keioii8uätrn8tuuck uuck dlittsilungg- Stur und vodcn vku^8Q»cir kirvvcir886^iric^8^u ^irtlckastszcüunz des , vkki.ii»cir Qrxir^cir-eoir8Lis deutlckmGartenbaues klsii ctei- tt a uptvereinigung clei- äeut8vksn Qartenbuu virt8vdskl LnrsiZsnpreis: 16 mm breit« wiMmeter-eile 17 , lext-lnreiZeo mm-prei« SV ki» 2ur üeit ist LoreiAsoprslslists X« 8 v. I Luzust 1937 zMUz. LuüeizeusnnskiuesekIuL: vieustsg trüb. LnreizeuLnnskius^ kruukkurt (0äsr), QUersir. 21. Nsrnr. 2721 postsckeckk.i Lerlio 62011, Lrlllilunzsort IHsnkiurt (O). Lrsekeint vvüekeutliek. 8sruzs--ebakr: LusMbe L monatl k» l —, Luszske k <nur Iltr »itziie6er 6es keietzsnLIirstLnäesi vierteljskri. kiSI V.7S rurüzi. postbesteUMdabr postvenlugsont ^nsnkkurt (Oüer) - Ausgabe 8 öerlln, Oounenstsg, 6. ckuli 1938 56. ^siii-ALNg — Kummer 27 VsikaiKAllNSssn ckss „OsmiLeütso cksutseü-IiO^cinc^iHiSn ^ussoIiussOs" Obst und Gemüse aus Holland Am 20. Juni 1939 fanden in Berlin die Ver handlungen des Gemischten deutsch-holländischen Ausschusses für Gemüse und Obst statt, in denen die beiderseitigen Sachverständigen Vereinbarun gen trafen über die Aufteilung der von den Re gierungsausschüssen zur Verfügung gestellten Zah lungswertgrenzen für die Einfuhr von Gemüse und Obst aus Holland im 3. Kalenderviertei jahr 1939, um sie dann den Regierungen als Vorschläge zu unterbreiten. Diese Verhandlungen, die gerade mit Holland nun sckpn seit mehreren Jahren periodisch immer in dem gleichen Gremium stattfinden, haben sich zu kameradschaftlichen Aussprachen entwickelt, deren Verlauf und Ergebnisse getragen werden von dem gegenseitig verständnisvollen Geiste für die Notwendigkeiten beider Länder auf dem Gartenbausektor. Es ist eingangs dieser Ausführungen darauf hinzuweisen, daß am 23. Mai 1939 die beider seitigen Vorsitzenden des Gemischten Ausschusses es für notwendig erachteten, der deutschen und holländischen Regierung die Tätigung eines grö ßeren Vorgriffes auf die Zahlungswertgrenze des 3. Kalendervierteljahres 1939 vorzuschlagen, um bereits im Verlauf des 2. Kalendervierteljahres 1939 über die normalen Wertgrenzen hinaus in diesem Zeitabschnitt holländische Gartenbauerzeug nisse in größerem Umfange hereinzunehmen. Diese Regelung, die sich auch im Vorjahre be währt hat, hat zum Ziele die restlose Ausnützung aller zur Verfügung stehenden Zahlungswertgren zen, unter Berücksichtigung holländischer Liefer möglichkeiten jedoch in einer Zeit, die eine rei bungslose Unterbringung holländischer Gartenbau erzeugnisse auf deutschen Märkten ermöglicht. Dieser Vorschlag ist seinerzeit von den Regie rungen genehmigt worden, so daß sich die für Gemüse im 3. Kalenderoierteljahr 1939 zur Ver fügung stehende Zahlungswertgrenze um diesen Vorgriff verringert. Die Einfuhr von Gemüse aus Holland besHränkt sich im 3. Kalendervierteljahr auf Gurken, Toma ten, Bohnen und Sammelposition „Sonstiges Ge müse". Das Schwergewicht der Einfuhr liegt bei Gurken mit 50A> von der gesamten für Ge müse zur Verfügung stehenden Zahlungswert grenze. Hierbei sind die beiderseitigen Sachver ständigen zu einer zeitlichen Beschränkung der Einfuhr gekommen, und zwar sollen von der sich ergebenden Zahlungswertgrenze 40A> für die Ein fuhr von Einlegegurken abgezweigt werden, die in der Zeit vom 25. Juli bis 15. August 1939 zur Einfuhr gelangen sollen. Darüber hinaus müssen von dieser Menge 5079 unmittelbar der Industrie zugeführt werden. Die restlichen 60?K sollen für die Einfuhr von Schlangengurken im Monat Juli zur Ausnützung gelangen. Damit ist den Notwendigkeiten für die Unter bringung der deutschen Gurkenerzeugung, aber auch der aus den Protektoratsgebieten, die ihre Exportwünsche nunmehr in größerem Umfange auf deutsche Märkte konzentrieren werden, Rech nung getragen worden.^ Die für Tomaten zur Verfügung stehende Zahlungswertgrenze soll mit 652L im Monat Juli, mit 30^- im Monat August und mit 5?L im Monat September zur Ausnützung gelangen. Die Einfuhr von Bohnen soll bis zur Hälfte der Zahlungswertgrenze im Monat Juli abge wickelt werden, jedoch können bei nicht restloser Ausnützung diese Beträge auf den Monat August übertragen werden. Für den August ist eine Ein fuhrquote von 3079 und für September von 2079 vereinbart worden. Bei der Zahlungswertgrenze für „Sonstiges Gemüse" ist von einer zeitlichen Unterteilung ab gesehen worden, weil diese Position entsprechend den Bedürfnissen des deutschen Marktes zur Aus nützung gelangt. Bei der Einfuhr von Obst kamen die beider seitigen Sachverständigen nach Prüfung der Lie sermöglichkeiten Hollands dahin überein, die für die einzelnen Obsterzeugnisse zur Verfügung stehenden Zahlungswertgrenzen zu einer Zah lungswertgrenze zusammenzulegen, da sonst eine restlose Ausnützung der einzelnen Wertgrenzen nicht hätte erfolgen können. So sind bei der Neuaufteilung der Gesamt- Zahlungswertgrenze nur solche Erzeugnisse berück sichtigt worden, für die in der kommenden Zeit tatsächlich Exportmöglichkeiten in Holland be stehen. Der Hauptanteil von der Gesamtzahlungsgrenze für Obst entfällt mit 59,579 auf Weintrauben, dann folgt das Kontingent für Pulpe und kon servierte Früchte mit 17,979, Uepfel und Birnen mit je 9,979 und Kirschen mit 2,879. Hierbei ist man lediglich bei Weintrauben zu einer zeitlichen Beschränkung der Einfuhr gekom men, und zwar sollen von der zur Verfügung stehenden Zahlungswertgrenze 6O7L bis zum 31. August 1939 und 4079 vom 1. bis 30. September 1939 ausgenützt werden. Darüber hinaus sollen von der für den Monat September vereinbarten Quote allein 7579 bis zum 20. September und vom 21. September bis 30. September die restlichen 2579 zur Einfuhr gelangens Eine Regelung, wie sie bei verschiedenen anderen für die Einfuhr von Weintrauben in Frage kommenden Ländern in ähnlicher Weise auch abgesprochen worden ist, die notwendig ist für den Schutz der deutschen Wein trauben- und Frühherbstobsternte und damit für die restlose Unterbringung aller anfallenden und auch zur Einfuhr gelangenden Mengen. Ueber die normale Zahlungswertgrenze hinaus ist — wie bereits bekanntgegeben — ferner zwi schen der deutschen und holländischen Regierung ein Sonderabkommen geschlossen worden, das die zusätzliche Einfuhr holländischer Gartenbauerzeug nisse bis zum 31. Dezember 1939 im Werte von 3 Millionen Reichsmark ermöglicht. Im Verlauf der Verhandlungen des Gemischten Ausschusses ist auch über eine zwerkmäßige und den beiderseitigen Wünschen gerechtwerdende Ver teilung dieser zusätzlichen Zahlungswertgrcnze ver handelt worden. Danach entfällt der Hauptanteil, und zwar ein Drittel dieses Zusatzkontingentes auf die Einfuhr von Weintrauben. Auch bei dieser Einfuhr ist man zu einer zeitlichen Beschränkung dahingehend ge kommen, daß von der sich ergebenden Zahlungs wertgrenze nur 4079 unter Zugrundelegung der gleichen Bedingungen, wie sie für die Einfuhr aus dem Normalkontingent bis zum 30. Septem ber 1939 abgesprochen worden sind, im 3. Kalen dervierteljahr 1939 zur Einfuhr gelangen sollen. Ueber die Festlegung von Einfuhrzeiten für die Ausnützung der restlichen 6079 werden die beider seitigen Sachverständigen in den Verhandlungen des Gemischten Ausschusses über die Aufteilung der im 4. Kalendervierteljahr 1939 zur Verfügung sichenden Zahlungswertgrenzen Vorschläge unter breiten. Weitere Beträge je ein Sechstel des Zusatzkon tingentes) sind dann für die Einfuhr von Toma ten, wo die Einfuhr auf den 15. Juli (letzter Tag der Verzollung) beschränkt ist, Bohnen, die ausschließlich für industrielle Zwecke Verwendung finden sollen, und Pulpen sowie ein'kleinerer Be trag (3,379 des Zusatzkontingentes) sür grüne Stachelbeeren zur Verfügung gestellt worden. Damit ist diese zusätzliche Zahlungswertgrenze noch nicht restlos zur Aufteilung gelangt. Die beiderseitigen Sachverständigen werden daher über die Verwendung des noch verbleibenden Rest betrages, der sich um einen im 2. Kalenderviertel jahr 1939 für die Einfuhr von grünen Stachel beeren getätigten Vorgriff noch verringert, zu ge- gebe»«r Zen Vorschläge unterbreiten. Qroü-Wsttsrlacss in OsutsokIancZ Lin Fahr der Unwetter Eine außerordentlich reiche Obstblüte berechtigte in diesem Frühjahr zu Hoffnungen auf eine ganz große Obsternte. Leider hat der Wettergott in vie len Gebieten unseres Vaterlandes einen dicken Strich durch diese Rechnung gemacht. Die Befruch tung und erste Entwicklung wurden vielfach durch naßkalte Tage und Wochen unterbunden und dann entwickelten sich in Mitteldeutschland bis nach Schlesien hinüber so ausgiebige Regenwochen, daß sich die anfänglich großen Hoffnungen oft in ein Nichts verwandelten. In anderen Gebieten setzte im Gegensatz dazu eine wochenlange Dürre ein. So im Rheinland, in Westfalen, Hannover, Schleswig- Holstein, und auch hier wurden die Ernteaussichten erheblich gemindert. Was hier vom Obst gesagt ist, trifft auch auf die Entwicklung in anderen Gartenbauerzeugnissen zu. In manchen Gebieten ist der Erntebeginn für viele Gemüse z. B. um Wochen gegen die Normalernte zeit verspätet. So hatten insbesondere Gurken und Bohnen eine recht schlechte Entwicklungszeit. Das alles wäre noch zu ertragen und in man chen Fällen — ausgenommen Obst — durch die Kunst des Gärtners und' seiner technischen Hilfs mittel auszugleichen, wenn nun nicht noch beson dere Unwetterkatastrophen hinzukämen. Doch auch vor diesen bleiben wir offenbar nicht verschont. Während bis Ende Mai größere Unwetter — abge sehen von den Ueberschwemmungen in Schlesien — ausblieben, setzten sie im Juni in zunehmendem Maße ein. Gewitter mit wolkenbruchartigem Regen verursachten schwere Verheerungen, wieder in Schle sien, in der Steiermark, im Sudetenland, in Ober bayern und in Mitteldeutschland. Oft fehlte auch der berüchtigte Hagel nicht und richtete große Schä den an. So in Pommern, in Graz und Umgebung und wieder, wie schon im Vorjahr, in Oberschlesien und in der Umgebung von München. Auch der Sudetengau wurde teilweise schwer heimgesucht. Und es war für viele Gartenbaubetriebe ein Segen, daß unsere Hagelversicherung hier ebenso wie in Graz iu großzügiger Weise zum ersten Male hel fend eingreifen konnte. In den jüngsten Tagen sind besonders wieder Franken, Sachsen, einige Ge biete um Köln und Schlesien betroffen. Die außerordentlich unruhige Wetterlage läßt leider befürchten, daß wir mit weiteren Unwettern rechnen müssen. Das ist nun einmal Gärtner- Schicksal, und es ist gut, daß man sich gegen die schlimmsten Verluste durch Versicherung decken kann. Hoffentlich haben unsere Gärtner die ost er haltenen Warnungen nun auch verstanden und sichern sich. Lckr. I-ooLsruns von k'oll Koppelungs.qejchäfte im Gartenbau Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichskom missar für die Preisbildung (II — 109 — 8958 — v. 26. 6. 1939) gibt der Vorsitzende der Haupt vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft am 26. 6. 1939 folgendes bekannt: Die Verteiler von Obst und Gemüse werden da von in Kenntnis gesetzt, daß das Koppelungsverbot auf das der Herr Reichskommissar für die Preis bildung kürzlich erneut mit Nachdruck hingewiesen hat, eine ordnungsmäßige Werbung im Sinne der Verbrauchslenkung nicht ausschließt. Bei stoßweisen Anfällen bestimmter Gartenbauerzeugnisse wird darüber hinaus von Fall zu Fall rechtzeitig be- Vie 5chriMeitung der Oarlenbauwirtlchakt bericht am 14. Mi ihre neuen käumeim»Uaus d?s deutschen (Gartenbaues«. >Vir bitten deshalb unsere l.eser und unsere VUt- arbeiter, von diesem leitpunkt ab alle Postsendungen, soweit ste sür die Zchristleitung bestimmt sind, wie Artikel, Nachrichten, fragen, Meldungen sür den Versammlungskalender u. a. m. mit der neuen Anschrift: Kerlin-Charlottenburg 4, Zchlüterltrahe Z8/Z9 ru versehen. Vie -Vnreigenverwaltung unserer Zeitschrift befindet sich nach wie vor in Frankfurt (Oder), Oderstraße 21 Ium 4. keichskleingürtnettag in V^ien Vou bestem Wetter begleitet, wurde der vom Reichsbund deutscher Kleingärtner e. V. veran staltete 4. Reichskleingärtnertag in Wien mit seinen ergänzenden Veranstaltungen zu einem bedeut samen Erlebnis. Das gilt nicht nur für die große Schlußkundgebung im Stadion mit der vorzüglichen symbolischen Morgenfeier und den Ansprachen des Reichsarbeitsministers Seldte und des Ministers und Landesbauernführers Reinthaller, welch letz terer für den verhinderten Reichsbauernsührer sprach, sondern auch sür die Fachvorträge in der Delegiertenversammlung, die sich über drei Tage erstreckte. Entscheidend ist dabei nicht der sachliche Inhalt aller Vorträge und Ansprachen, sondern die geistige Grundhaltung, aus der sie erfolgen. Diese aber war eindeutig und dadurch besonders gegeben, daß sich der Reichsbund deutscher Kleingärtner un beirrbar zum Blut- und Bodengedanken des Reichs bauernführers bekennt und seine wesentliche Auf gabe darin sieht, den städtischen Menschen mit dem Boden zu verbinden, ihm so vertiefteres Heimats gefühl zu geben, ihn dadurch, daß er selbst alle Hoff nungen, Sorgen und Freuden erlebt, die auch den Gärtner und Bauer im letzten berühren, zum Brückenschläge! zwischen Stadt und Land zu machen. Nur im Grad verschieden, nicht aber im Grund sätzlichen ist, wie der Vertreter des Reichsnähr standes auf der Tagung ausführte, die Arbeit des Kleingärtners von der des Gärtners und Bauern; denn alle finden im Boden ihre Arbeitsgrundlage, den sie nach gleichen Grundsätzen bearbeiten und pflegen. Gärtner und Kleingärtner beschäftigen sich mit gartenbaulichen Kulturpflanzen, für die im Grunde die gleichem Fragen der Ernährung, Pflege und Ernte gelten. Beide müssen ausgehen von bestem Saat- und Pflanzgut. So ist es nur folgerichtig, daß auf dem Gebiet der Bodenbewirtschaftung der Reichsbund deutscher Kleingärtner nach den Richtlinien des Reichsnährstandes die Fachberatung seiner Mit glieder im Zuge der Erzeugungsschlacht und der Förderung deutscher Gartenkultur durchführt. Es ist mehr als ein äußeres Symbol, daß der Leiter des Reichsbundes auf Grund freiwilliger Satzungs maßnahmen des Reichsbundes vom Reichsbauern führer berufen wird. Wenn sich so die gesamte Führung des Reichs bundes deutscher Kleingärtner bewußt auf die Zu sammenarbeit mit dem Reichsnährstand einstellt und planmäßig die geistige Einstellung der städtischen Kleingärtner zum Blut- und Bodengedanken und zur Ueberbrückung der früher von jüdischen Kräften bewußt aufgerissenen Kluft zwischen Stadt und Land hinführt, dann muß es, wie der Reichsabtei lungsleiter Gartenbau im Reichsnährstand in Wien ausführte, auch möglich sein, gemeinsam ein wei teres Aufgabengebiet anzupacken, nämlich die Ueber- windung der Landflucht. Hat die Arbeit des Reichs bundes aus seiner Grundhaltung zum Boden Er folg gehabt, dann muß es möglich sein, aus den Reihen der Kleingärtnersöhne und -töchter Nach wuchs für den Erwerbsgartenbau zu gewinnen. Da der gleiche Gedanke auch beim gärtnerischen Reichs- . fachschaftswart der Reichshauptabteilung I des Reichsnährstandes vorlag, konnten während des Reichskleingärtnertages schon erste Vorbesprechun gen durchgeführt werden, die in Kürze zu einer vertieften Aussprache führen werden. Gelingt es, auf diesem Wege den Zustrom zum Gärtnerberuf zu öffnen, dann würde diesem 4. Reichsklein gärtnertag eine besondere Bedeutung in der Ge meinschaftsarbeit zukommen, die über den üblichen Rahmen erheblich hinausgeht. Prof. Or. Odert, Berlin. kanntgegeben, für welche Waren und für welche Gebiete eine Lockerung des Koppelungsverbots — im Sinne einer verbundenen Abgabe dieser Erzeug nisse mit anderen Gartenbauerzeugnissen — zuge lassen wird. Die Gartenbauwirtschaftsverbänds werden mit Zustimmung der zustäiÄigen Preis behörden für die erforderlichen Bekanntgaben sor gen. Ohne solche ausdrückliche Genehmigung ist jede verbundene Abgabe von Waren verboten. Ausnahmeregelungen -dieser Art gelten nicht beim Absatz an Kleinverbraucher. Bis auf weiteres wird für Kopfsalat für das ganze Reichsgebiet die verbundene Abgabe mit an deren Gartenbauerzeugnissen zugelassen. Für das Gebiet des Gartenbauwirtschaftsverbandes Kurmark ist bis auf weiteres die verbundene Abgabe von Kohlrabi mit anderen Gartenbauerzeugnissen gestattet. Pflanzen- und Saatgutschau Anmeldeschluß am 15. Juli Wir gaben unseren Lesern kürzlich zur Kennt nis, daß die Pflanzen- und Saatgutschau, Stutt gart 1939 (früher Reichsgartenbaumesse), vom 11. bis 15. August auf der Reichsgartenschau statt findet. Blumen- und Gemüsesamen, sowie lebende Pflanzen sollen da ein Bild von der Züchterarbeit unseres Berufsstandes geben. Wir erinnern daran, daß die Anmeldefrist am 15. Juli abläuft. Auskunft erteilt der Gartenbauwirtschaftsver band Württemberg, Stuttgart-O,, Urbanstr. 41L,
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