Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die Saumschule Mitteilungen -er Zachgruppe Saumschulen -er Unterabteilung Garten -es Reichsnährstan-es Reichssachbearbeiter Nu-olf Tetzner Nummer S Geilage zu „Gartenbauwirtschaft" Nr. 26 22. Juni 193- «, neue Gedanken ugfacher Behinderung so, daß sie den Besuch ich nicht W scheuen brauchten; der Kulturstand manno wirkln war gut bis sehr gut. Von Frostschäden waren alle Abstufungen von leicht bis recht verlustreich anbauer zur Versendung des Markenetiketts zu verpflichten, soweit diese letzteres nicht bereits bei der Lieferung von Manlbeerpflanzen angewen^et haben. Es kommen, nach Wahl des Lieferers, die Gruppenetikerten mit dem Eindruck „Markenfähige Heckenpflanzen" oder „Markenfähige Jungpflan zen" in Betracht. Für die Verwenüung sino oje Vorschriften von 8 7 besonders Bestimmungen (Einheitsbestömm-ungen) für die Verleihung und Verwendung des Veröandszerchens des Reichs nährstandes „Deutsche tandwirtschnstttche Marken ware" bei Baumschulerzsugnissen" maßgebend. Es ist recht erfreulich, 'daß gerade aus markrn- fähiqen Erzeugerkreisen der Wert dieses Güte zeichens in seiner Zielsetzung als wirksamer Ver brancherschutz in so vorbildlicher Weise erkannt wird, wie dies die Anregung M- beweist."^. l. 3. fehlerhafte Behandlung des Einbaues, 4. Schopsbildung sowie unzweckmäßige Schein- achscubildung infolge Vernachlässigung der weiteren Schnittpslegc. Die' Beseitigung dieser Fehler ist die Grundlage jeder zweckmäßigen Verjüngungsarbeit, und wir können feststellen, daß ihr letzten Endes die gleichen Physiologischen Erkenntnisse zugrundeliegen, wie der Behandlung jüngerer Kronen. Wenn auch jede Art der Schnittpflege in erster Linie das Wohlbefinden des Baumes und vor allem die Steigerung der Ertragsleistung im Auge zu behalten bat, so ist doch auch der Entwicklung der Unterkultur unter dem Einfluß des Baum schattens Beachtung zu schenken. Da im bäuer lichen Obstbau die Kovvelung der Kulturen üblich und infolge der Landknavvbeit notwendig ist, wird der möalichen Erhöhung der Unterkultur^rnten neuerdings in der deutschen Forschung Aufmerk samkeit geschenkt. Zweifellos spielt dabei eine regelmäßige Schnittpflege die größte Rolle; denn die Wirkung des für die Entwicklung der Unter kulturen ausschlaggebenden Faktors, des Lichtes, wird durch sie wesentlich erhöht (Abb. 6). Gerade diese Tatsache beweist, daß die Frage der Kronen erziehung der Hochstämme eine grundlegende Be deutung für den gesamten Betrieb hat und ihre Wichtigkeit kaum überschätzt werden kann. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß im Hinblick aus die Gefahren, die der Tragbarkeit durch unsachgemäße Behandlung drohen sowie in Anbetracht der betriebswirtschaftlichen Belastung, die jeder Schnitt verursacht, die Forderung: Nur schneiden, wenn es nötig ist, nach wie vor Gültig keit behält. Während aber srüher die Notwendig keit des Schnittes erst zugegeben wurde, wenn nach Abschluß der kurzfristigen Kronenerziehung die Mängel das höchstmögliche Ausmaß erreicht hatten, stehen wir heute auf dem Standpunkt, sie im ersten Stadium zu beseitigen. Dies ersordert zwar dau ernde Aufmerksamkeit, dasür erspart es dem Baum jedoch alle Nachteile, die mit plötzlichem, starken Ausholzcn und anschließender weiterer Vernach lässigung verbunden sind. *) Deutscher Bericht zum XVIII. Internationalen Landwirtschaftskongreß in Dresden. Vereinbarung getroffen Wechselbeziehungen zwischen Lehrwirtschasts- und Markenfähigkeits-Anerkennung Ueber die Wechselbeziehungen zwischen Lehrwirt schafts- und Markenfähigkeits-Anerkennung wurde für den innendienstlichen Gebrauch zwischen II Xi (Werkausbildung) und II Ls (Sachgebiet Baumschulen) folgendes vereinbart: I. Die Anerkennung als Lehrwirtschaft hat bei Baumschulen die Anerkennung des Betriebes als markenfähige Baumschule zur Voraussetzung. Begründung: Einer Baumschule, der die Marken fähigkeit nicht anerkannt werden konnte; bietet den Lehrlingen keine geeignete Lehrstätte. Ein der artiger Betrieb bietet den Lehrlingen weder Vor bild noch geeignete Lehrmittel. Auch solche Baum schulen, denen nur ein markenfähiger Bestand an erkannt wurde, können nicht anerkannte Lehrwirt schaften sein. 2. Die Aberkennung als Lehrwirtschaft hat auf eine bestehende Anerkennung der Markenfähigkeit keine unmittelbare Rückwirkung, sofern die entspre chende Verfügung sich auf besondere Gründe der Lehrwirtschaftseignung, jedoch nicht auf den anbau technischen Betriebszustand stützt. Begründung: Wird zum Beispiel die Aberkennung der Lehrwirtschaft aus Gründen der Lehrlingsbe handlung, der Unterbringung u. a. m. ausge sprochen, so darf die Markenfähigkeit nicht ebenfalls als unmittelbar gefährdet erklärt werden, wenn der anbautechnische Betriebszustand einwandfrei ist. 3. In Fällen des Entzugs der Markenfähigkeit erhalten die II Xi der LBschen Kenntnis, zwecks Stellungnahme zur Lehrwirtschaftsanerkennung unter Berücksichtigung der in den Betrieben vor handenen Lehrlinge. Begründung: Der Entzug der Markenfähigkeit stellt heute Praktisch die höchste Ordnungsstrafe für eine Baumschule dar. Er wird nur ausgesprochen, wenn schwere Verstöße gegen die Anordnungen des RNSt. vorliegen. Es würde aber das Gewicht dieser Maßnahme sehr beeinträchtigen und unter Umständen auch nicht im Hinblick auf die Ver braucher vertretbar sein, aus Rücksicht auf die Lehr linge den Entzug erst nach einer entsprechenden Frist auszusprechen. Aus diesem Grunde kann der Anregung von II Xi, eine Frist für den Entzug der Markenfähigkeit aus Rücksichtnahme auf die Lehr linge zu stellen, nicht entsprochen werden. Der Ent zug der Markenfähigkeit braucht also nicht auch den sofortigen Entzug der Lehrwirtschaftsanerkennung zur Folge zu haben. weiteres z-um Stillschweigen verpflichtet und auch jede Erläuterung in Schriftform untersagt. Daß es sich um wichtige, fortschrittliche und Ergebnisse dabei handelt, wird bewußt ist, daß der Mangel an Arbeitskräften un bedingt zu berücksichtigen ist. Es ist zut Zeit scharf zu unterscheiden, ob in einem Betrieb chronische Mißstände bestehen, oder ob der Mangel an Ar beitskräften die Durchführung der Kulturarbeiten benachteiligt hat oder höhere Gewalten, wie die zum Teil' sehr ernsten Frostschadens-Verluste das Bild der Quartiere beeinträchtigen. Diese notwen dige Rücksichtnahme stellt ganz und gar nicht eine Lockerung der Anforderungen der wertbestimmsn- dsn Gesichtspunkte der Markenfähigkeit dar. Allein es würden unsere Prüfer schwere Fehler begehen und ungerecht urteilen, wenn sie sich Unabänderlich keiten öder Naturschäden gegenüber verständnislos zeigen würden. Welche Unbilligkeiten könnten ent stehen, wenn man z. B. von „lückigen Quartieren" sprechen würde, die durch 30—oOprozentige Frost schäden heimgSsucht wurden, oder wenn in man chen Gebieten selbst der wichtige Tatbestand der „fortlaufenden, jahrgangsmäßigen Erzeugung" ein fach fehlt, lediglich weil der Frostschaden 1938/39 so vernichtend war, daß ganze Jahrgänge ausfie len, oder daß z. T. selbst die Aufschulumg teilweise unterbleiben mutzte, weil es an Arbeitskräften mangelte und die gekauften Unterlagen wertlos wurden! Daß sich ferner lückenhaft gewordene Quartiere ganz besonders schwer und nur unter höheren Unkosten nnkra-utre-in halten lassen, darf Ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben, um so weni ger, als wir nach den bisherigem Verlauf und nach den Voraussagen einen feuchten Sommer, also grotze Unkrautwüchsigkeit, vor uns haben. Dies alles erhöht die Verantwortung der Prü fer und macht es notwendig, daß jeder BetrieDs- führer davon überzeugt wird, daß die Prüfer als wöhlwollende und um die schwere Betriebslage Be scheid wißende Berufskameraden erscheinen. Da, wo solche Verhältnisse vorliegen, wird man also mit aller gebotenen Vorsicht und Rücksicht urteilen müßen. In den Fällen, wo es allerdings auch am guten Willen und Können gefehlt, hat, wird durch gegriffen werden müßen. In den BestchtigungSkreis waren absichtlich ver schiedene Betriebsgrößen bezogen. Besucht wurden folgende Baumschulen in der verzeichneten Reihen folge: Max Schneider, Schkeuditz bei Leipzig; Otto Brecht, Schkeuditz bei Leipzig; Karl Teich, Knautkleeberg bei Leipzig; H. Rosenthal, Rötha bei Leipzig; Karl Köhler, Holzhausen bei Leipzig (Kulturen in Liebertwolkwitz und Holzhausen) ; Böttcher und Bergfeld, Unterlagenspezialkulture-n, Naundorf (Kreis Torgau); Lorenz Schwamborn, Unterlagenfp^ialkulturen, Naundorf (Kreis Torgau); P.O.Erbe, Luckau (N.-L.); H. Mascher, Luckau (N.-L.). Der Zustand dieser Betriebe war trotz der für den Besichtigungs-Zweck frühen Jahreszeit und feststellbar. Für einige dieser Betriebe ist der Scha den, der durch Engerlinge verursacht wird,, recht erheblich, Möchte es doch endlich der Wissenschaft und der Industrie gelingen, unsere Baumschulen von dem für viele existsnzbrechsnden Schädling zu befreien. Daß der naturgebundene Zeitpunkt dieser Lehvfahrt nicht zu eigentlichen Unterlagenstudien geeignet war, liegt in der Eigenart dieser Äaum- schulpflanzen begründet, die man erst gegen den Wuchsabschluß hin in vollem Umfange beurteilen kann. Hier gilt es daher, vor allem Einblick in die FrostsMiden bei den verschiedenen Typen zu neh men. Daboi ist allerdings hervorzuheb-en, daß man in der Beurteilung auch dieses Punktes sehr vor sichtig sein muß. ' Zum Punkt „Frostschäden in Baumschulen" mutz man gerade auch auf Grund der bei dieser Fahrt gewonnenen Uebersicht erklä ren, daß wir vielfach vor Rätseln stehen, und daß sich zunächst Erfahrungsregeln überhaupt nicht bilden laßem In Baumschule Mascher wurden den Teilneh mern von Bk. Franz Dalchow, Nauen, interessante Versuche der Fortentwicklung seiner zapfenlosen Leittrisbbehandlungswsise gezeigt, die er bereits durch seine geschützte „LeittriebÄammer" erstrebte, sowie über eine neue Veredlungsweis«. Da über diese Verfahren der patentrechtliche Schutzanspruch eingeleitet ist, wurden die Teilnehmer bis auf .(Fortsetzung von Seite IP Diese Kronenerziehung verlangt eine regelmäßige Schnittbehandlung mindestens solange der Baum kräftiges Längenwachstum zeigt. Grundsätzlich gibt es deshalb keine beschränkte Erziehungszeit, sondern nur eine Anpassung an die jeweiligen Ver hältnisse. Wichtigste Forderung ist stets, die Mängel im Entstehen zu beseitigen und nicht erst, wenn sie sich zum Uebel ausgewachsen haben. Jahrelange Schnittpausen, die zur nachträglichen Beseitigung großer Holzmaßen und damit letzten Endes zum Leistungsverlust führen, werden also bei der modernen Kronenbehandlung vermieden. Aus der rationellen Pflege jüngerer Bäume ent wickelten sich unter gleichzeitiger Auswertung der beim Umpfropfen gemachten Erfahrungen die neu zeitlichen Schnittmaßnahmen an älteren Bäumen. Wir fassen sie unter dem Begriff „Verjüngungs schnitt" zusammen, ganz gleich, ob es sich um ein Abwerfen der Krone zum Zwecke der Umveredlung oder um die sogenannte „Umstellung" handelt. Grundsätzlich unterliegen beide Maßnahmen den gleichen physiologischen Auswirkungen, und ihre Wahl ist lediglich eine Frage betriebswirtschaft licher Zweckmäßigkeit. Gleichzeitig wollen wir von einer Besprechung der üblichen Auslichtungs arbeiten absehen, da sie selbst bei bester Berück sichtigung der Scheinachsenentwicklung und des Einbaues einen mangelhaften Kronenzüstand allen falls erträglich machen, aber nicht beheben können. Eine gründliche Bereinigung alter Fehler wird nur durch den Berjüngungsschnitt erreicht, dessen Vervollkommnung durch die Umpfropfaktion in die Wege geleitet wurde. Sie allein ermöglichte ess tausendfältige Erfahrungen zu sammeln und so schrittweise zu immer gründlicherer Ausmerzung der Fehler zu kommen. Die in einzelnen Gegen den gesteigerte Anwendung der gewonnenen Er kenntnisse ist sehr zu begrüßen, doch sollte sie nicht zu der in Anbetracht der.dargelegten Tatsachen et was verspäteten Erfindung irgendwelcher „Um- stellungs- oder Bereinigungsmethoden" führen. Verjüngungsfehler Die srüher üblichen und einschneidendsten Ver jüngungssehler sind (Abb. 5): 1. zu starker bzw. zu schwacher Abwurf, 2. Vernachlässigung der Abstrangordnung sowie unbehinderte Entjaltung von Seitenästen aus der Stamm-Leitajtebene, ^us cisr Praxis dsr ^arksnstlLsttvsrivsn^unA Der Wett des Gütezeichens Arbeitsstätte -urücknimmt, sei am Schluß, aber nicht dem Wert nach, erwähnt. Wem stähle es nicht die Kraft, wenn man gemeinsam mit Ber-ufskameraden die herrliche deutsche Landschaft auf den Straßen des Führers durcheilt, den hochgeschichtlichen Boden der Völkerschlacht bei Leipzig begeht und am Wege das höchste Bauwerk der Welt, den 330 in höhen Deutschlandsender bei Herzberg bewundern darf, von dem Großdeutschland zur Welt spricht. Kuckolk Detruer, Reichssachbeavbeiter Baumschulen, In einem schriftlichen Austausch über die Schwie rigkeiten der Markenetikettverwendung zwischen einer Landesbauernschaft und einem Baumschuler erfolgte seitens des U.A. des RBF. (II E. 5) die nachstehende Aufklärung: „Die zuständige Landesbauernschaft geht durch aus im Sin-ne der von mir gewünschten Propa ganda für das Gütezeichen für deutsche Baum- schnleMu-gnisse vor, wenn sie die vom Reichsnähr stand als markenfähig. anerkannten Baumschulen zu dessen Verwendung anhält. Es war s-estgestellt worden, daß einzelne Baumschulen zwar die mit dieser Anerkennung verbundene Auszeich nung gern propagandistisch nützten, das Gütezeichen selbst aber nicht verwendeten. Aus verschiedenen Gründen ist ein solches Verhalten untragbar. Letz teres liegt ja bei Ihnen nicht vor, aber es kann und sollte der Eigenart Ihrer Anzuchten Rechnung getragen werden. Für Ihre Zwecke kommen bei Kleingehölzen lediglich in Betracht die Gruppenetiketten „Marken fähige Zierbäume", „Markenfähige Ziersträucher", „Markenfähige Nadelhölzer". Diese gibt es aber nur in der breiteren Form. Hierbei dürfen der botanische Name und, falls notwendig, auch die Maße eingeschrieben werden, wobei der sogenannte Fettstift,'den die Hersteller -des Markenetiketts eben falls liefern, zu verwenden ist. Es können hier selbstverständlich auch diese Angaben eingedruckt werden, z. B. für die in größeren Mengen liefer baren Sorten oder Arten (Mindeststückzahl immer je volle 50 Stück). Es dürfte empfehlenswert sein, zunächst eine kleine Menge je Gruppe zu bestellen und zu prüfen, für welche Gattungen und Arten das Markenetikett geeignet ist. Ausgeschlossen ist jede andere BsfestigungSweis«, z. B. die von Ihnen angeregte Verwendung am Korb oder Ballen sowie für Stauden." In einem anderen Falle regt sine Baumschule die allgemeine Verwendung des Markenetiketts auch -für die Lieferung der im Vertragsanbau ge zogenen Manlbeerpflanzen an. Es sei der dies bezügliche Schriftwechsel als ein sehr erfreulicher Beweis dafür veröffentlicht, -daß der im Marken etikett umschlossene Wert eines wirksamen Ver- braucherfchntzes von -unseren Baumschulen wohl verstanden wind: Ein Baumschuler schrieb an die Reichsfachgruppe Seidenbauer in Berlin u. a. folgendes: „Der Reichsnährstand hat -bekanntlich zum Schutze des Verbrauchers das „Markenetikett" geschaffen für Obstbäume, Wildlinge und' Heckenpflanzen. Alle vom Reichsnährstand 'anerkannten Baumschulen sind berechtigt und verpflichtet, dieses Markenetikett zu verwenden. Ich bringe alle Maulbeersendungen mit diesem Gütezeichen zum Versand. Dieses Mar kenetikett stellt wirklich einen nicht zu unterschätzen den Schutz für den Verbraucher dar, durch Hebung der Gütekl-assenwahrheit -usw. Da ja nun durch -die Reichsfachgruppe Sedden- bauer eine ganz ungeheuer große Anzahl Ver braucher erfaßt wird,' von den Baumschulen aber sicher das „Gütezeichen für landwirtschaftliche Markenware" nicht immer verwendet wird, wäre es doch -wirklich eine einmalige Gelegenheit, dem Ver-brancherschntz Nachdruck zu geben, wenn die Reichsfachgruppe Seidenbauer auch von sich ans das Verwenden des Markenetiketts verlangen würde." Das Verwaltungsamt des Reichsbanernführers, dem bas Schreiben zur St-ellun-gnahme überlassen wurde, gab der Reichsfachgvuppe Seibenba-uer im Reichsverband deutscher Kleintierzüchter folgende Antwort: „Ich bitte, der Anregung M.'s zu entsprechen. Hiernach wären Ihrerseits alle vom Reichsnähr stand als markenfähig anerkannten Vertrags- Jn diesem Sommer sind die in planmäßiger, dreijähriger Folge vorzunehmenden Baumschul- besichtigungen in allen bisher als markenfähig an erkannten Baumschulen durchzusühren, wenn die Anerkennung und damit das Recht zur Führung des Markenetiketts fortlaufend erhalten bleiben soll. Die durch das Sachgebiet Baumschulen im Verwaltungsamt des Reichsbauernführers erarbei tete, fortschreitende Entwicklung der Unterlagen frage, der Gütesteigerung, die Berücksichtig-ung der Arbeitskräftssrage in den Baumschulen und Las Hinzutreten der Baumschulen in der Ostmark und im Sudetenland, ließen eine einheitliche Ausrich tung der verantwortlichen Prüfer als zweckmäßig und unumgänglich erscheinen. Daher fand mit Genehmigung des Reichsernährungsministerinms und der RHA. II am 13. und 14. Juni eine Arbeitstagung statt, die, ihrem Zweck entsprechend, von der Praxis der Betriebsbesichtigungen Her aus gezogen war und deshalb eine Reihe von Baum- schulbe geh ungen als Hauptpunkte der Tagungs- folge aufwies. Um die Teilnehmer mit -immer wechselnden Ver hältnissen bekannt zu machen, war diesmal ein mitteldeutsches-sächsisches Gebiet gewählt worden. Teilnehmer waren die amtlichen und ehrenamt lichen -Vertreter des Baumschulwesens, die Sach bearbeiter und Landesbeiräte Baumschulen aller Landesbauernschaften, ferner eine Reih« von wis senschaftlichen Mitarbeitern und namhaften Prak tikern. Daß trotz Ler aus bestimmten Gründen nur kurz fristig ergangenen Einladung die Beteiligung lückenlos war und manche Landesbauernschaftsn noch durch weitere Vertreter -beteiligt waren, darf wohl als Beweis für die Notwendigkeit nnd Zweck mäßigkeit unserer diesbezüglichen Veranstaltungen gewertet werden. Erreichte somit durch die rege Beteiligung die Teilnehmerzahl die vertretbare Höchstgrenze für derartige Lehrfahrten, so muß ich andererseits anerkennend berichten, daß hier eine gute Disziplin Ler Teilnehmer weithin ausgleichend wirken kann. In diesem Sinn sei hier dies vorweg genommen, daß ebenso, wie mir von allen Seiten für die lehrreiche Fahrt herzlich gedankt wurde, ich auch meinerseits dankbar anerkennen muß, daß die Pünktliche Erledigung des umfangreichen Wssichti- g-üngsprogrammes trotz ungünstigen Wetters allein durch -die fördernde Disziplin der Teilnehmer er reicht werden konnte. Die Auswahl der Besichtigungsbetriebe war für mich diesmal nicht ganz einfach. Sonst nimmt man mir es übel, wenn meine Äerusskameraden hören, daß ich in der Nähe war und nicht mit herein gekommen bim Ferner machten manche Bedenken geltend, weil der Betrieb noch nicht so „in Schuß" sei, wie sie dies gewohnt seien, andere baten sogar, von dem Besuch abzuisehen oder später zu kbmm-en, und ein Berufskamerad bemerkte mit Galgen humor: „Also kommt nur, ich gebe jedem Teil nehmer eine Hacke in die Hand, -und wenn jeder zwei Reihen „macht", sind wir wieder ein Stück weiter". Aber darauf kam es uns ja bei dieser Veranstaltung gerade an, daß jeder Prüfer sich > schon dadurch be wiesen,"daß Prof. E. Maurer sich der Mühe unter zog, an Ort und. Stelle zur Sache zu sprechen und der Reichsbeirat Baumschulen, Stephan, und Unterzeichneter als Berichterstatter sich für ver pflichtet halten, Lie Angelegenheit dem RNSt. zur Förderung zu empfehlen. Die Abendstunden wurden jeweils zu zusam menfassenden gründlichen Aussprachen und zum Klären bestehender Fragen und Zweifel benutzt. Hiernach kann gesagt werden, daß der Tagungs zweck voll erreicht wurde, und daß die Prüfer mit guter Vorbereitung an ihre wichtige und verant wortungsvolle Arbeit der Baumschnlbesichtigu-ngen 1939 Herangehen werden. Es bleibt noch übrige allen Helfern einen herzlichen Dank auszuspre chen, voran an Rsichsbeirat Stephan, Bk. Karl Köhler, der sich wie immer bei der Vorbereitung ebenso hilfsbereit zur Verfügung stellte wie bei der Durchführung, ferner allen vorgenannten Be triebsführern und den sonstigen Mitarbeitern Ler Tagung. Daß man von einer solchen Fahrt noch am Rand die wertvollsten Eindrücke mit an seins Arbeitstagung der Baumschulprüfer
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)