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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 blummse 24. 45. luni 1-L-. (Zartenbauwirtlchakt vereinigt mit veutkcher krwerbsgartenbaS können. Der Einheitsvertrag ist vielmehr die von Staat und Stand gebilligte Regelform eines Pachtvertrages, die Anwendung verlangt. Die Pachtbedingungen sollen in allen Pachtverträgen einheitlich werden. Denn ohne einheitliche Pacht- bcdingungen gibt es keine Möglichkeit, den gerech ten Pachtpreis festzustellen, der Voraussetzung für ein gesundes Pachtverhältnis ist. Weder der Pachtpreis noch der Inhalt eines Pachtvertrages ist eine Privatsache des Verpächters und des Päch ters, die niemanden anders etwas angeht. Der Pachtvertrag ist die Grundlage für die Existenz des Pächters und für seine Leistung. An der Er haltung und Steigerung der Leistung und an der Erhaltung lebensfähiger gesunder Betriebe be steht das stärkste öffentliche Interesse. Weil auf dieses Interesse die Bestimmungen des Einheitsver trages ausgerichtet sind, wird die Anwendung des Einheitsvertrages gefordert. Die Dienststellen des Reichsnährstandes sind angewiesen, sich mit Nach druck in dieser Richtung einzusetzen. Für Pacht verträge, die der Genehmigung des Landrats nach der Grundstücksverkehrsbekanntmachung oder des Anerbengerichts bedürfen,-gilt, was der Reichs ernährungsminister in seinem Erlag vom 1b. 10. 1938 ausgeführt hat: „Die Einheitspachtverträge sind mit meiner Zustimmung abgefaßt worden und finden meine Billigung. Durch die Verwendung der vom Reichsnährstand vorgesehenen Vordrucke ist die Prüfung von Rechtsgeschäften, die die Verpach tung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zum Gegenstand haben, wesentlich erleichtert. Die Verwendung dieser Vordrucke liegt daher nicht nur im Interesse der beteiligten Parteien, son dern durchaus im Sinne einer Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens. Ich lege daher Wert daraus, daß die Genehmigungsbehörden ihren Einfluß für die Verwendung der Reichs nährstandsvordrucke einsetzen. Es ist zwar davon auszugehen, daß Abwei chungen eines vorgelegten Pachtvertrages von Inhalt und Form des Vordruckes allein keinen Grund zur Versagung der Genehmigung bilden können, die Tatsache aber, daß die Parteien nicht die vom Reichsnährstand gewünschten Vor drucke verwenden, wird in der Regel ihren Grund darin haben, daß sie gewillt sind, in wesentlichen Punkten das Rechtsgeschäft anders, als es Vordrucks:.:äßig vorgesehen ist, abzu schließen. Wesentliche Abweichungen müssen so mit den Anlaß zu einer besonders eingehenden Prüfung bilden. Da in den Bestimmungen der Einheitspachtverträge die Belange von Verpäch ter und Pächter mit den Forderungen der Er nährungswirtschaft weitest gehend in Einklang ge bracht worden sind, wird eine derartige Abwei chung in der Regel einem erheblichen öffent lichen Interesse widersprechen. Unwesentliche Abweichungen von den Vordrucken sind nicht zu beanstanden." IV. Damit ist zugleich klargestellt, in welcher Weise der Einheitsvertrag geändert werden darf. Bei den Vorarbeiten für den Einheitsvertrag war es klar, daß Gärtnereibetriebe außerordentlich ver schieden in ihrem Aufbau find und daß es unmög lich ist, für alle Arten von Gärtnereibetrieben einen Einheitsvertrag herauszugeben. Ein reiner Baum schulenbetrieb und ein reiner Blumenzuchtbetrieb sind so verschieden, daß ein Teil der vertraglichen Bestimmungen für seden besonders gefaßt werden muß. Die Vorarbeiten wurden deshalb beschränkt auf einen Einheitsvertrag für einen gemischten Gartenbaubetrieb. Vielleicht werden später für Betriebe anderer Art, Baumschulen usw., beson dere Einheitsverträge geschaffen werden müssen. Dies wird vor allem darauf ankommen, ob das Bedürfnis nach solchen Verträgen groß genug ist. Für andere Betriebe, als gemischte Gartenbaube triebe kann der vorliegende Einheitspachtvertrag auch verwendet werden, wenn die erforderlichen Ab änderungen und Zusätze gemacht sind. Für diese Abänderungen und Zusätze ist zu beachten, was für Abänderungen des Einheitsvertrages überhaupt gilt. Sie sind nur zulässig, wenn besondere Ver- L'ns LrjäutSillHA, Ls M'/Zvsrstcrucüiu'sssn vorLsuAsu soll Schattmmorellm sind Sauerkirschen Aus gegebener Veranlassung muß darauf hin gewiesen werden, daß die Schattenmorelle (Große lange Lotkirsche) zu den Sauerkirschensorten ge hört. Diese Tatsache ist für den Anbauer und für den Verarbeiter von außerordentlicher Wichtig keit. Ist doch dadurch zweifelsfrei herausgestellt, daß die in der Anordnung Nr. 8/39 der Haupt vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft betr. Anbau- und Lieferungsverträge vom 5. 4. 1939 festgesetzten Vertragspreise für Sauerkirschen, auch für Schattenmorellen Gültigkeit haben. An und für sich ist durch die klare Ausdrucks weise der betreffenden Anordnung dieser ausdrück liche Hinweis nicht erforderlich. Um aber mög lichen Preisverstößen vorgubeugen und um die wiederholten falschen Auslegungen zu beseitigen, sei darauf hingewiesen. Die Anordnung Nr. 8/39 setzt folgende Sauerkirschenpreise für Vertrags abschlüsse fest: Güteklasse 4 RM. 21,— je SO KZ „ 8 RM. 18,50 je 50 KZ „ 8 von mittleren und kleinfrüchtigen Sorten RM. 16,60 je 50 KZ Von der Rahmenpreisfestsetzung bei sonstigen Lieferungen an die Industrie, wie sie im Vorjahre vorgenommen wurde, ist für 1939 Abstand ge nommen worden. Die Rahmenpreis« betrugen 1938 gemäß der Anordnung Nr. 8/38 der Haupt vereinigung bei: Sauerkirschen, groß- früchtige Gruppe, Güteklaffe 4 -- RM.18,—bis22,—je50KZ Sauerkirschen, klein- und mittelfrüchtige Gruppe, Gütekl.3- RM. 14,—bis 17,—je 50 KZ 1938 wurden folgende Preise für Vertragsabschlüffe festgesetzt: Sauerkirschen, groß ¬ früchtige Gruppe, Güteklaffe 4 — RM. 20,50 je 50 KZ Güteklasse 8 -- RM. 17,50 je 50 KZ Sauerkirschen, mittel- und kleinfrüchtige Gruppe, Gütekl. 8 — RM. 15,50 je 50 KZ Um ein abgeschlossenes Bild über die Entwick lung der Preisgestaltung für Sauerkirschen bei Lieferungen an die Industrie zu erhalten, seien noch die Preisfestsetzungen der Anordnung Nr. 116 der Hauptvereinigung vom Jahre 1937 erwähnt. Für die Belieferung der Verarbeitungsbetriebe (Preise bei Vertragsabschlüssen und sonstigen Lie ferungen) kamen für Sauerkirschen folgende Preise in Anwendung: Sauerkirschen, groß- srüchtige Gruppe, Güteklasse .4 -- RM. 21,— je 50 KZ Güteklasse 8 — RM. 18,— je 50 KZ Sauerkirschen, mittel- und kleinfrüchtige Gruppe, Güteklaffe 8 — RM. 16,— je 50 KZ Güteklasse L - RM. 14,— je 50 KZ Nebenbei sei erwähnt, daß für Süßkirschen- Marmeladenware RM. 8,— je 50 KZ festgesetzt wurden. Späterhin wurden Süßkirschenpreise nicht mehr aufgleführt, da Süßkirschen für die Berarbei- tungsindustrie geringere Bedeutung haben. Durch die Aufteilung der Preise nach groß früchtigen und klein- bis mittelfrüchtigen Sauer kirschen bzw. nach Güteklaffen 4 und 3 wird die Preisfestsetzung auch den besseren Sauerkirschen sorten, wie z. B. der Schattenmorelle, gerecht. Betrachtet man die Entwicklung der Preis bildung, so ist eine leichte Preiserhöhung festzu stellen. Sie wurde durch die höheren Gestehungs kosten der Erzeuger (Pflückerlöhne, Kostengüter, Materialien usw.) notwendig. Es wird durch die Preisfestsetzungen dafür gesorgt werden, daß zur Zeit des Hauptanfalls der Frischmarktpreis so liegt, daß er den vorjährigen Rahmenhöchstpreisen gleichkommt, damit der Industrie die gleichen Ein deckungsmöglichkeiten eichalten bleiben und der Erzeuger trotzdem einen angemessenen Preis für seine Ware erhält. Der Herr Reichskommiffar für die Preisbildung hat sich damit einverstanden erklärt, daß für die Verpachtungen von Sauerkirschen auf dem Baum der Rahmenpreis des Vorjahres in Höhe von RM. 3,— bis RM. 11,— je 50 KZ Behang auch für Verpachtungen im Jahre 1939 Gültigkeit hat. hältnisse sie notwendig machen. So wird für Baumschulbetriebe 8 5 des Einheitsvertragss (Pflanzen) nicht paffen und durch eine andere Be stimmung ersetzt werden müssen. Dagegen be steht keine Veranlassung, bei Baumschulbetrieben etwa die Bestimmungen über die vorzeitige Kündi gung (Z 16) zu verschärfen,' dies bat mit der Eigen art des Betriebes als Baumschulbetrieb offen sichtlich, nichts zu tun. Weiterhin Müllen alle Ab änderungen den Grundsätzen entsprechen, die tm Leitwort niedergelegt sind: sie müssen im Verhält nis der Parteien untereinander billig sein und der Erhaltung des Betriebes und der Ertragssteige rung dienen. Kein Grund für eine Abänderung des Einheits vertrages ist es, daß eine Partei glaubt, sie habe bei den Vertragsverhandlungen eine so starke Stellung, daß sie es sich leisten könne, die Bestim mungen des Einheitsvertrages zuungunsten des anderen Teiles abzuändern. Es ist vielmehr ge rade eine der wichtigsten Aufgaben des Einheits vertrages, unabhängig von dem Uebergewicht des einen oder des anderen Teiles einheitliche Ver tragsbestimmungen zu schaffen. Soweit Aenderungen des Einheitspachtvertrages notwendig und gerechtfertigt sind und damit zu einem Sondervorteil für die eine oder die andere Partei führen, muß dies bei der Festsetzung des Pachtpreises berücksichtigt werden, d. h. durch einen Zuschlag oder Abschlag am Pachtpreis ausge glichen werden. V. Der Einheitsvertrag enthält nur 20 Para graphen. Er ist bewußt auf den notwendigsten Umfang beschränkt Worden. Denn die Erfahrung hat gezeigt, daß es unmöglich ist, für alle, mög lichen Fälle eine Regelung vorzusehen. Der Vertrag wiederholt auch nicht alle noch gül tigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches; er gibt nur einige wieder, die besonders wichtig sind oder die besonders leicht übersehen werden. Bor allem aber hat der Einheitsvertrag davon abgesehen, dem Pächter Einzeilheiten der Wirt schaftsführung vorzuschreiben. Hiervor muß mit allem Nachdruck gewarnt werden. Einer kann nur den Betrieb verantwortlich führen. Das muß der Pächter sein. Er muß sich frei und verantwor tungsbewußt fühlen und der Allgemeinheit gegen über als'Wirtschafter auftreten. Versagt er, so mutz er die Pacht verlieren (8 16 des Vertrages). Hier und vor allem schon bei der Auswahl des Pächters vor Vertragsabschluß kann der Verpächter dafür sorgen, daß nur ein ordentlicher Pächter den Betrieb bekommt und auf ihm bleibt. Ltekken. Bei der Feststellung des Pachtpreises im einzelnen ist die Güte der betreffenden Sorten entsprechend zu berücksichtigen. Die notwendigen Richtlinien hierfür werden von den Gartenbauwirtschaftsver bänden herausgegeben. Der Pächter gilt als Er zeuger, da er durch das Abernten der Bäume bzw. auch durch die Pflege der Bäume eine Er zeugerfunktion ausübt und der eigentliche Besitzer der Bäume als Erzeuger nicht in Erscheinung tritt. Es handelt sich hierbei um eine sinngemäße Auslegung des 8 1 der Verordnung über den Zu sammenschluß der Deutschen Gartenbauwirtschast vom 21. Oktober 1936. Der Obstpächter ist daher verpflichtet, in geschlossenen Anbaugebieten die ab geerntete Menge der zuständigen Bezirksabgabe stelle bzw. Ortssammelstelle anzudienen. Für Sauerkirschen sind in der Anordnung Nr. 8/39 der Hauptvereinigung nur Preise für die Güteklasse 4 und 8 festgesetzt, während Sauer kirschen der Güteklaffc I 4, die nur in ganz ge ringen Mengen anfallen (siehe Sortierungsbestim mungen), zum Frischmarktpreis abgegeben werden können. Die Anordnung Nr. 81 der Hauptver einigung vom 10. 6. 1936 betr. Reichseinheitzvor schriften für die Sortierung und Verpackung von Stein-, und Beerenobst sieht für Sauerkirschen eine Güteklaffe 1.4 nicht vor. Die Reichseinheitsvor schriften mußten wiederholt durch die gesammelten Erfahrungen erweitert und vervollständigt werden. In diesen neueren Fassungen ist für Sauerkirschen eine Güteklasse 14 aufgeführt. Die Reichseinheits- vorschristen der tzauptvereinigung für die Sor tierung und Verpackung von Obst und Gemüse sind als handelsüblich anzusehen. In den ein schlägigen Anordnungen der Gartenbauwirtschasts- verbände sind die jeweiligen Reichseinheits vorschriften der Hauptvereinigung für verbindlich erklärt. Sortierungs-undVerpackungs- vorschriften für Sauerkirschen a) Güteklasse Is (weiß): AuSgcmählte Früchte grotzsrüchtiger Sorten, versand, reis, mit Stiel und ohne Blatt gepflückt oder lang geschnitten, srisch und trocken, der Sorte entsprechend IN Gröbe und Form, nicht geplatzt, frei von Krank heiten und Schädlingen. Verpackung: Sonderpackungcn, Flachsteige I (5 kx), Spankorb I (2,5 Spankorb II (5 Ke)- b) Güteklasse 4 srot): Bersandreif, mit Stiel und ohne Blatt gepflückt oder lang geschnitten, frisch und trocken, der Sorte ent sprechend in Korm und Größe, nicht geplatzt, frei von Krankheiten und Schädlingen. Verpackung: ylachsteige I (L kk>, Spankorb I (2,8 kgb , - Flachstcige II (12,5 Ugs, Spankorb II (5 kx), Lpau- korb III (10 kch. Für Jndustrielieserungen nach Vereinbarung. o) Güteklasse 8 (gelb): Reif, frei von Schmutz und Fäulnis, auch ohne Stiele, bis zu 10 v. S. kleinere Fehler zuläpig. Verpackung: Flachsteige II (12,5 Ke), Spankorb II (5 kg), Spankorb III (10 kg). Für Jndustriclicfcrungcn nach Vereinbarung. ck) Güteklasse 6 (blau): (Nur für industrielle Verwertung bestimmt.) Ohne Stiele, auch überreif und geplatzt, frei von Schmutz und Fäulnis. Verpackung nach Vereinbarung. ssesgarr. *) Die NeichseinheitSvorschriften für die Sortierung und Verpackung von Obst und Gemüse sind bei der Gärtnerischen Verlagsgescttschaft Dr. Walter Lang K.-S. zum Preise von RM. 0,25 erhältlich. Kameradschaft der Tat Wirkliche Kameradschaft in der Zusammenarbeit der Völker hat Deutschland im Lause der Jahr hunderte mehr als einmal bewiesen. Nicht zuletzt haben die deutschen Freiwilligen in Spanien ein leuchtendes Vorbild für praktische Kameradschaft und Hilfsbereitschaft gegeben. Sie haben im harten Kampf ihren Mann gestanden, um das spanische Volk und die spanische Erde vor einem irrsinnigen Schicksal, vor dem Untergang im Blutrausch des Bolschewismus zu bewahren. Darüber hinaus hat Deutschland aber auch seine soziale Hilfsbereitschaft unter Beweis gestellt. Man kann wirklich nicht be haupten, daß wir Deutschen Nahrungsmittel im Ueberfluß hätten. Im Gegenteil, wir müssen uns sehr oft bei diesem oder jenem Nahrungsmittel recht nach der Decke strecken. Wir müssen dies trotz Er zeugungsschlacht, trotz größter Sparsamkeit, loeil wir frei sein wollen, frei von dem drückenden Awang der Abhängigkeit vom internationalen Markt, der nachweislich von Juden regiert wird. Trotz dieser gelegentlichen Spannungen hat Deutschland die Aerinsten des spanischen Volkes durch zahlreiche und umfangreiche Lebensmittelsendungen kameradschaft lich unterstützt. Manches Schiff ist nach Spanien abgcgangen, uin Getreide, Kartoffeln, Mehl, kon densierte Milch usw. nach jenem Land zu bringen, damit dort Not und Elend gelindert werden können. Die Freundschaft unserer Völker ist eben nicht vom Geld oder von anderen materiellen Vorteilen dik tiert, sondern ausschließlich von dem Willen zur Kameradschaft und Hilfsbereitschaft. Sircnenklänge Im Lager der Einkreisungsfront ging es in den letzten Tagen wiedr einmal hoch her. Der Fall Moskau wird von Tag zu Tag schwieriger, und das herzliche Einvernehmen zwischen London und Paris hat durch das persönliche Benehmen einiger führen der Politiker zwar kleine, aber nicht unbeachtliche Stöße erlitten. Es war schon merkwürdig, daß der englische Außenminister ebenso wie der englische Ministerpräsident plötzlich sehr friedfertige Reden hielten. Wir wissen nicht, was der eigentliche Zweck dieser Reden gewesen ist. Wenn man jedenfalls glaubte, durch diese Sirenenklänge Deutschland in seiner Wachsamkeit beirren zu können, dann aller dings hat man sich schwer getäuscht. Wir sind von der Einkreisungsfront auf Grund eindeutiger Be weise überzeugt, und solange nicht durch Taten das Gegenteil bewiesen wird, werden Deutschland und Italien auf diese Tatsache sich entsprechend ein stellen. Wir nehmen dabei an, daß aus London darum so plötzlich friedvolle Töne angeschlagen wur den, weil man irgendwie die reichlich nervöse Stim mung des eigenen Volkes beschwichtigen mußte. Man möge jenseits des Kanals an dieser Tatsache erkennen, daß diesmal wir Deutschen die besseren Nerven haben. Ob es unseren englischen Vettern nun in den Kram paßt oder nicht, ist uns furchtbar gleichgültig: Wir sind sehr wach geworden im Laufe der letzten zwanzig Jahre. So wach, daß es denen drüben manchmal recht unheimlich wird. Wir wer den den Westwall auf Grund der neuen englischen Welle bestimmt nicht verringern. Wir werden auch die Zahl unserer Flugzeuge und unserer sonstigen Walsen nicht verringern, weil nur wir Deutschen wissen, welcher Waffcnschutz unseren Lebens- intereffcn entspricht. Wenn aber England tatsächlich zu einem guten Einvernehmen mit Deutschland kommen möchte, dann steht dem nichts entgegen. Aber Taten wollen wir sehen, Taten, nicht Worte! Zuerst einmal wäre es notwendig, unsere Kolonien herauszurücken. Und dann müßte sich England dazu bequemen, die politischen Forderungen an zuerkennen, die Deutschland uni seiner selbst willen in Europa stellen muß. Der Möglichkeiten gibt es also übergenug; die Initiative dazu liegt allein bei England. Englische Vertragstreue Der Lsbensraum der Araber ist vom europäischen Schicksal nicht so weit entfernt, wie mancher Mittel europäer vielleicht glaubt. Wir haben es deshalb als unsere Pflicht angesehen, den Lesern der „Deut schen Gartenbauwirtschaft" gelegentlich einige schlag lichtartige Skizzen über die Entwicklung in der arabischen Welt zu geben. Unser Bündnispartner Jalien hat an allen politischen Entscheidungen am Mittelmeer mindestens das gleiche Interesse wie etwa Deutschland im Hinblick auf die Ostsee. Im Interesse einer friedlichen Regelung aller Mittel meerfragen hatte darum Italien mit England ein Abkommen getroffen, wonach keiner der beiden Staaten irgend etwas unternehmen solle, das das Gleichgewicht am Mittelmeer hätte stören können. Der Fall Albanien gehört hier nicht her, weil Albanien einal an der Adriatischen See liegt und zum anderen im Augenblick des Abschlusses des eng lisch-türkischen Vertrag und zum dritten durch den Einflußgebiet anerkannt war. England hat die ge troffenen Abmachungen nunmehr dreimal verletzt. Zum erstenmal durch die geheime Aufhetzung des albanischen Königs. Zum zweiten durch den eng lisch-türkischen Vertrag und zum Dritten durch den vor einigen Tagen erfolgten Angriff auf die strate gisch sehr wichtige Stadt Scebua an der Westgrenze des arabischen Staates Jemen. Wenn das britische Expeditionskorps infolge des energischen Wider standes der jemenitischen Truppen kläglich wieder abziehen mußte, so ändert das an der Tatsache des Vertragsbruches nicht das geringste. Es ist not wendig, diese drei Fälle mit aller Eindeutigkeit her auszustellen, damit man sich über die Vertragstreue Großbritanniens keine Illusionen macht. Die Eng länder können im übrigen versichert sein, daß Deutschland und seine Verbündeten alle diese Vor fälle in ihrer eigenen Einstellung zu England be rücksichtigen werden. Es spukt in polnischen Hirnen Seit Wochen schon bemühen sich die polnischen Zeitungen und Zeitschriften und der polnische Rund funk, die Rechtmäßigkeit der polnischen Ansprüche auf Danzig, Ostpreußen und auf das Reichsgebiet bis zur Oder und darüber hinaus wissenschaft lich (!!!) zu belegen. Die Polen machen dabei allerdings einen sehr peinlichen Fehler, indem jede einzelne Zeitung vollkommen eigene Zahlen über den angeblichen uralten Besitzstand Polens bringt. Selbst polnische Zeitungen haben jetzt verärgert sest- stellen müßen, daß die „Wissenschaft" in Polen nicht in der Lage gewesen sei, einheitliche Unterlagen für die polnische Propaganda zu liefern. Damit dürfte wohl eindeutig festbestellt sein, daß die Polm voll kommen willkürlich irgendwelche angeblichen Beweise erfinden, daß sie willkürlich Zahlenverhältnisse kon struieren, willkürlich deutsche Städte in polnische verwandeln usw. usw. Daneben verdient die pol nische Aggressivität gegen Danzig unsere schärsste Aufmerksamkeit. Der deutsche Charakter Danzigs wird allerdings nicht verdeckt, wenn man einige Dutzend vollkommen überflüssige polnische Zoll kontrolleure in Danzig umherlaufen läßt. Diese und ähnliche Methoden sind zu lächerlich, zu plump, als daß sie irgendwelchen Eindruck machen könnten. Daß sie natürlich trotzdem von der jüdischen Clique ausgenommen und zur infamen Propaganda gegen das Deutschtum benutzt werden, ist nicht weiter ver wunderlich. Das Geschrei stört uns aber nicht weiter, weil wir es inzwischen gewöhnt sind. Man soll sich aber hüten, ernstlich gegen das Deutschtum vorzu gehen. Es soll in Europa schon einige Leute geben, die sich über das Ausmaß der deutschen Langmut und über die mögliche Kraft des deutschen Volkes schwer getäuscht haben! Tie Ukraine wehrt sich. Mit der Einheit und Kraft des polnischen Staates, mit der einmütigen Entschlossenheit seiner Menschen scheint es nicht weil her zu sein. Jeden falls besagen die letzten Meldungen aus der polni schen Ukraine, daß der Widerstand der Ukrainer gegen das Vorgehen der polnischen Behörden im mer stärker wird. Als in diesen Tagen der Vor stand einer der größten ukrainischen Organisationen, die mehrere hunderttausend Mitglieder zählt, neu gewählt wenden sollte, da erlitt jene Gruppe des Ukrainertums eine vernichtende Niederlage, die sm eine polnisch-ukrainische Verständigung eintritt Es ist doch merkwürdig, daß so viele Völker aus der Geschichte nichts lernen wollen! Di« Tschechen haben es in ihrem früheren Staat auch nicht Unter lasten können, Lie anderen Volksgruppen, also die Deutschen, Lie Slowaken, die Ungarn usw. aufs brutalste zu unterdrücken. Der Krug aber geht nm solange zum Brunnen bis er bricht. Die Rech nung, welche die Tschechen für ihre zwanzigjährige Knobclungstaktik begleichen mußten, war bitter un) schmerzlich, wenn sie auch letzten Endes durch dis Kraft des großdeutschen Reiches eine versöhnende und hoffnungsvolle Ausgleichung fand. Die Polen täten sicherlich besser daran, die Ukrainer zu willigen Mitarbeitern in ihrem Staate zu erziehen, anM sie immer wieder ihrer selbstverständlichsten Lebens, .rechte zu berauben!.
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