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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
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- Gartenbauwirtschaft
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f Tetzner 8. Junk 1930 i Pflanzen jeni- 15X15 cm die l der geringei. raubender sind, Ganzen für die von 20x10 cm ndweite können : StärkegruPPe : Entwickluugs- He Bearbeitung ht und bequem iewinnung von r den Einfluß r Jungpflanzen lteilung der (er Wurzel- von: in^° tisüü li re eni 7 4 S — SN» 910 ei- 82 89 94 77 86 91 96 8S 106 166 9S 86 17 6 6 100 160 100 IVO ISO 100 160 100 106 24 1» 19 9 11 2 9 7 7 8 32 9M 40 SS L7 16 9 9 7 I 6 2 27 I» 17 1» dürfte nur die Wendung kom- Kulturarbeiten twicklungsraum m Standweiten br Zeit in An- mung derselben halsstärke von ämlinge pikiert Versuch infolge a unter 5 mm »edingungen für stig (Tabelle S). eser Ergebnisse vorgenommen änisse der Ver- ftigste Entwick- ichtigt wurden, u 6. Mai mit m 24. Mat mit twickelt hatten. Oktober heraus- Zeststellung der uche bestätigten Pikieren gün- Blätter) mit halsstärke. Die tern erreichten Tabelle 5 ite auf die Unz. d. Pflanzen au remQuadratmeler: — Stück I.7S I3.SS 10 4.6 18.8 10 8 30.S 10 24 74 2 7.S 26.6 10 14.6 46.6 S.'i S3 74 S 24 74 2 04 92 4 rke von 8 mm erlich sehr vcr- ws Jahr 19.' sehr regnerisch warmen Zeit- Tabelle^ ud Standweite er Anzahl der Pflanzen a. d Quadralmele n l Stück 21.7 29 30.S S4.S 3b 31 btt b3 66 3.3 S 16.b 4b. b 10 36 80 47 134 enetiket- s LV wxr. <3 'S A in Prozent in Prozent Stück — 6 WM28 3 7 17 WiSb 44 2 29 SS 11 8 12 34 Sl 11 b! 9 SS S4 16,20 26 srcuxde e. B., Berlin-Sortiment von Stauben außer Wettbewerb N. außer Wettbewerb Satz 2 BGB. hier nicht zugclassen. L. Prozentuelle Verteilung der Pflanzen nach ihrer Wurzelstärde: 34 29 Nun Rande Pferde Pferde hatten Bienen aus einem Bienenstand am eines Truppenübungsplatzes ein Gespann angefallen und so zerstochen, daß drei an Ort und Stelle und eines später im I. II. s 2 S 100 100 100 tSO 100 100 110 100 100 Prozentueller Anteil von: Anzahl der Pflanzen auf d. Quadratmlr:- kann nicht dazu führen, die Biene als Haustier im Sinne des gewöhnlichen Sprachgebrauchs anzu sehen, der auch heute den Begriff des Haustiers nur da anwendet, wo der Tierhalter die Möglich keit hat, das Tier zu beaufsichtigen und zu be herrschen, wie sie bei Bienen nun einmal nicht gegeben ist. Das Oberlandesgericht hat daher ohne Rechtsirrtum den Entlastungsbeweis aus Z 833 G-s-llschast Tragend alle: 'Stauden in Töpfen Saxlkrsga 8ostll Lupinen, Paeonien Staudcnschnittblumen Stauden in Töpscn SO II 14 IL 10 8 6 4 b 2 18.S 26 38 7S.S 34.ö bO 80 74 110 1 10 2 9 6 10 16 24 14 21 39 23 4L Stauden in Töpfen Staudenschnittblumen Stauden in Töpfen Ooronioum, Pyrethrum, nien (L. okkieinalia) Stall verendeten. In dem Schadensersatzprozcß des Reichswehrfiskus gegen den Imker auf Ersatz des Wertes der vier Pferde hatte sich der Beklagte u. a. auf den Entlastungsbeweis aus 8 833 Satz 2 BGB. berufen mit der Bcgrüdung, Bienen seien Haustiere im Sinne dieser Bestimmung; den volks wirtschaftlichen Nutzen und die Bedeutung der Bienenzucht erkenne die Staatsführung heute an, und die Imkerei werde den landwirtschaftlichen Betrieben zugerechnet. Das Reichsgericht, das im letzten Rechtszug mit dem Rechtsstreit befaßt war, hat in Uebereinstimmung mit einer früheren Ent scheidung diese Auffassung mißbilligt. In seinem Urteil vom 19. November 1938 — Vl 127/38 — geht es davon aus, daß der Z 833 BGB. nicht den Begriff des Haustiers bestimmt, und daß deshalb der gewöhnliche Sprachgebrauch darüber ent scheidet. Hiernach versteht man unter Haustieren diejenigen Gattungen von zahmen Tieren, die in der Hauswirtschaft zu dauernder Nutzung oder Dienstleistung gezüchtet und gehalten zu werden Pflegen und dabei auf Grund von Erziehung und Gewöhnung der Aufsicht und dem beherrschenden Einfluß des Halters unterstehen. Bei den Bienen fehlt es vor allem an der Möglichkeit, sie derart zu beaufsichtigen und zu beherrschen, wie es bei Hausieren gegeben ist. Der Umstand, daß der volkswirtschaftliche Nutzen und die Bedeutung der Bienenzucht heute anerkannt sind und die Imkerei den landwirtschaftlichen Betrieben zugerechnet wird, 4 1 2 2 1 20x20 20x1S 20X10 S0X S 15X1S IbXIO 1ÜX d 10x10 IOX ° Markenetiketten frühzeitig bestellen Bei der Bestellung der Markenetiketten spiegelt sich leider die „Versandzeit" genau so wider, wie die Häufung der Aufträge in den Baumschulen. Da aber die Herstellung der Markenetiketten infolge des Eindrucks der Betriebsnummer, sowie der er laubten Zusätze, wie z. B. Baumschulname (Firma), Unterlage, eine Lieferung „vom Lager" ausschließt, sind die Hersteller beim besten Willen nicht immer imstande, so schleunig zu lie fern, wie st' dies selbst gern wünschten. Die Ge ¬ samtheit der Baumschulen kann die sich hieraus ' " " h vermeiden, Oberesilingen a. Bahlbiek, Robert, Tamm (Württ.) 73 78 77 72.b 78 74 60 74 öS Charlottenburg Sckniltdiumen: Bin,, Joses, Rastatt (Baden) Escher, Friedrich Stuttgart-Fellbach Hoss»,elfter, August, Ludwigsburg Müuz, Emil, Waiblingen Tabelle 7 Zusammenfassende Darstellung über den Einfluß der Pikierzeit und Standweite aus die Entwicklung der Jungpflanzen Beschädigung von Früchten Man hat früher oft die Bienen im Verdacht ge habt, daß sie Früchte verschiedener Obstarten an- beißen und aussaugen. Die Frage ist inzwischen eindeutig und endgültig dahin geklärt, daß die Mundwerkzeuge der Bienen selbst gar nicht im stande sind, Früchte mit unverletzter Haut zu be schädigen. (Vgl. auch Dr. Schulz," Berlin-Dahlem: Bienen sind keine Haustiere Gerichtliche Entscheidung zur Frage des Schaden ersatzes Der H 833 BGB. macht den Halter eines Tieres ohne Rücksicht auf sein Verschulden für den Scha den verantwortlich, den das Tier anrichtet, es sei denn, daß es sich um ein Haustier handelt, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unter halt des Tierhalters dient und er beweist, er habe die erforderliche Verkehrssorgfalt bei der Aufsicht über das Tier beobachtet, oder daß der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. in mm S!S!4Iü!6!7^8I940l1l2g3 4.— 3.- 2.- 1.— 2 2S 1.S0 0.7Ü 1.- 0.S0 21 20 SL 16 „Beschädigungen von Obst durch Bienen?", Gar tenbauwirtschaft Nr. 9/1939 vom 2. März 1939.) Bastardierung von Samen In einem außerordentlich interessanten, aller dings bisher einzigen Prozeß hat ein Gärtner von einem benachbarten Imker Schadensersatz verlangt mit der Begründung, er züchte in seiner Gärtnerei schon seit Jahrzehnten Gemüsemöhren; diese Möh ren würden durch den Besuch der Bienen falsch be fruchtet und dadurch bastardiert. Das Gericht hat nach Einnahme eines Augenscheins und nach der Vernehmung von Zeugen die Klage abgewiesen mit der Begründung: „Es könne unterstellt werden, daß die Bastardierung der Karotten durch Insekten entstanden sei, die den Blütenstaub der wilden Möhre auf die blühende Karotte übertragen haben; es sei aber nicht nachzuweisen, daß es sich dabei um Bienen gerade des Imkers gehandelt hat, den der Kläger in Anspruch genommen habe; im übrigen sei ein Mitverschulden deshalb möglich, weil der Kläger nichts gegen eine unerwünschte Befruchtung unternommen habe." Ör. 8cbü6Ier, Weinheim Rechtsbeirat der Reichsfachgruppe Imker im Reichs verband deutscher Kleintierzüchter I^o8a eania „Wädenwiller". Pikiert am 24./5.1938 mit 6 Blättern Aulendorf u. Möh- Staudenschnittblumcn S 4 3 3.S 3.L 3 1 3 21 12 7 3.S 8 S 1 3 12 10 10 8 12 8 3 7 3 schc Schlosigärtncrei, Donzdorf (Württ.) HanSmann, Carl, Stuttgart-N. ilrofl, Anion, Stuttgart-Fellbach Psiftcr, Wilhelm, Stuttgart-Fellbach Thcoboldt, Paul, Noack, Anaust, Bcrlin-Mariendorf Spieth S Hcrrigel, II. I. III. II. II. I. I. II. II. Paeo- II. stammzucht, dann ist einer Standweite von 20X10 cm der Vorzug zu geben; sind hingegen die Pflan zen zu Wurzelhalsveredlungen bestimmt, dann ist eine Standweite von 20x5 cm am vorteilhaftesten. i. für be ¬ ll, lll. l. I. I. I. I. für züch- khväoäenckron: DentlckeRhododendron-Sortiment von Rhododendron I. ll. I. l. I. III. 1.S 3 8 24 6 14 SO 23 90 Antragstellung auf Besichtigungen Die folgegemäßen Betriebsbesichtigungen zur fortlaufenden Anerkennung der Markenfähigkeit haben in diesem Sommer, nach 3jähriger Pause, auf Grund der maßgebenden Bestimmungen statt- zufinden. Es hat hiernach jede bisher als marken fähig anerkannte Baumschule die Pflicht, die Be triebsbesichtigung zu beantragen, sofern sie die fortlaufende Berechtigung der Führung des M a rk e n e t i k e t t s zu be halten wünscht. Die Besichtigungen sind für die Baumschulen kostenpflichtig. Von feiten der zu ständigen Landesbauernschaft werden die Baum schulen über die Betriebsbesichtigungen unterrichtet, so daß also baumschulseitig mit der Einreichung des Antrages bzw. der Leistung eines Kostenvorschusses gewartet werden kann, bis die LBsch. hierzu auf fordert. Von seiten einzelner LBschen dürfte diese Aufforderung inzwischen bereits erfolgt sein. W i ch- tigistes, die bisher markenfähigen Baumschulen darauf hinzuweisen, daß eine Nichtdurchführung dieser bestimmungsgemäßen Besichtigung den Entzug der bisher anerkannten Markensähigkeit zur Folge haben müßte. Tenner. 125 Stück je Sorte, Höchstzahl 5 Sorten. 8tsucken: Borger, Peier, KirchheUcn (Wests.) Pyrethrum Fchrle, Joses, Schwab.-Gmünd Stauden Grast, von Rcchbcrg'- ringen (F.) Wagner, Hermann, Ludwigsburg Hossincifter, August, Ludwigsburg Verein dt. Stauden- Zusammensassend: Zusammenfassend sind die Ergebnisse der durch geführten Versuche wie folgt zu beurteilen: I. Einfluß der Saatgutqualität: Zur Heranzucht eines gesunden und kräftigen Unterlagenmaterials muß das Saatgut unbedingt drei- bis viermal ausgewaschen und gesiebt werden. Ungeliebtes Saatgut oder Saatgut, das durch ein Sieb von 2 mm Maschenweite durchfällt, ist vom Anbau auszuschließen. 2. Einfluß der Pikierzeit: Als günstig ster Zeitpunkt für das Pikieren der Sämlinge ist jener Entwicklungszustand zu wählen, bei welchem die Sämlingspslanzen 6 Blätter voll entwickelt haben. 3. Einfluß der Standweite: Handelt es sich um die Erzeugung von Pflanzen zur Hoch- s Z8- 8 12 1S 18 „ 1010 30 Rosen, 1. Aufgabe (Lobende Anerkennung sondere Kulturlcistung) Rosen, I. Ausgabe 2. Aufgabe Wicken Rosen, 1. Ausgabe Gladiolen Wicken Gerbera (Lobende Anerkennung torische Leistung) Rosen, 1. Aufgabe Gerbera Rosen, 1. Aufgabe 2. Ausgabe Treibgladiolcn Anemonen , De Caen" Die wichtigsten Streitfragen aus der Praxis Deshalb scheint ein ernstlicher Streit zwischen beiden wenig sür die vernünftige Einsicht des einen »der des anderen oder gar beider Teile zu sprechen. Preisträger der 4. Hallensonderschau Stuttgart Für den Leistungswettbewerb der 4. Hallen sonderschau vom 2/bis 5. Juni waren folgende Pflanzen zugelassen: Stauden in Töpfen, Stauden schnittblumen, Lalceolarien, Lras8ula, Fuchsien, Pelargonien, Hortensien, Wicken, Gerbera,, Lev- kojen, Rosen unter Glas: Rhododewdron-Schnitt- blumen; Orchideen. Es waren folgende Aufgaben gestellt: LaI - ceolarien (4 Aufgaben). 1. Ausgabe: Klein blumige, niedere Rassen, 50 Pflanzen. 2. Aufgabe: Kleinblumige, hohe Rassen, 50 Pflanzen. 3. Auf gabe: Großblumige, niedere Rassen, 50 Pflanzen. 4. Aufgabe: Großblumige, hohe Rassen, 50 Pflanzen, Hortensien (6 Aufgaben). 1. Aufgabe: Schau pflanzen, die über das übliche Handelsmaß hinaus gehen, ohne irgendwelche Beschränkung in bezug auf Stückzahl. 2. Aufgabe: Stämmchen, ohne Be schränkung. 3. Aufgabe: 3—5-Sticler, Sortiment, 3 Stück je Sorte. 4. Ausgabe: 3—5-Stieler, Han delsware, 25 Stück, nicht mehr als 5 Sorten. 5. Aufgabe: Einstieler, Handelsware, 50 Stück, nicht mehr als 5 Sorten. 6. Aufgabe: Einstieler, Sortiment, 3 Stück je Sorte. Rosen unter Glas (2 Aufgaben). 1. Aufgabe: Sortiment, 50 Stück je Sorte (Sortenzahl hestimmt der Aus steller. 2. Aufgabe: Einzclsorte mit 2 Vasen je ergebenden Verdrießlichkeiten dadurch daß die benötigten Mark ten so frühzeitig .wie nur irgend« möglich bestellt werden. Beginnen Sie jetzt schon mit der Bestellung des voraussichtlichen Herbstbedarfs, zumindest der in größerer Menge benötigten Hauptsortenl k. V. und kalt, mit wenigen wirklich warmen Zeit abschnitten), so kommt man auch hinsichtlich der Standweite unge fähr zn den gleichen Ergebnissen wie im Jahre 1932 (Tabelle 5 und 7). Aus Grund dieser Versuche kann daher ge schlossen werden, daß nur zwei Standweiten in Betracht kommen, und zwar 20x10 cm, wenn sehr viele Pflan zen zur Hochstammzucht benötigt werden, und 20x5 cm zur Erzie lung von Pflanzen für Zwecke von Wurzelhals- Veredlungen. Beeinträchtigung durch den Bienenslug Wenn sich der Nachbar durch die Bienen beein trächtigt fühlt, dann steht ihm im Rahmen des 8 906 BGB. die Klage offen: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und einzelne von einem andern Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträch tigt oder durch eine Benutzung des anderen Grund stücks herbeigesührt wird, die nach den örtlichen Verhältnissen bei Grundstücken dieser Lagen ge wöhnlich ist". — Dabei ist der Bienenflug allein nicht als eine wesentliche Beeinträchtigung anzu sehen; denn jedes gartenbaulich genutzte Grund stück muß, auch wenn keine Bienenstände in der Nähe sind, mit einem solchen Bienenflug rechnen; es ist ja auch auf ihn angewiesen. — Vom Imker wird man mit Recht erwarten, daß er den Ausflug der Bienen nach seinem eigenen Grundstück zu richtet, daß er eventuell an der Grenze einen Drahtzaun oder einen lebendigen Zaun errichtet, und daß er alles unterläßt, was zu einer Beeinträchtigung der Nachbarn führen könnte. Schwarmsolgerecht Der Imker darf seinen ausziehenden Schwarm auch auf fremden Grundstücken verfolgen und ein- fangen; sogar dann, wenn der Eigentümer dieses Grundstücks die Zustimmung nicht gibt; einen etwaigen Widerstand darf der Imker, ohne daß das rechtswidrig wäre, mit Gewalt brechen; denn 8 962 BGB. sagt: „Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke be treten", er hat allerdings den etwa dem Grund stückseigentümer irgendwie entstehenden Schaden zu ersetzen. Haftung des Imkers Der Imker haftet im Rahmen des 8 833 BGB.: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, der das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Mit Rücksicht auf diese Gesetzesvorschrift sind in der Reichsfach gruppe Imker alle Imker gegen diese Tierhalter haftpflicht versichert. Streitigkeiten müssen — notfalls mit Hilfe der zu ständigen Fachgruppen — ausgeräumt werden können, wenn beide Teile guten Willens sind. Nun einige der geläufigsten Streitfragen: Abstandsvorschristen Besonders reichsrechtliche oder landesrechtliche Bestimmungen über den Abstand, der beim Auf stellen von Bienen gegen das Nachbargrundstück etwa einzuhalten wäre, gibt es nicht. In den mei sten Ländern besteht wohl in Landesbauordnungen und sonstigen baupolizeilichen Vorschriften eine ge setzliche Grundlage für den Erlaß derartiger Ab standsvorschriften durch die Polizeibehörden; von dieser Möglichkeit ist aber nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht worden; zuverlässige Auskunft darüber erteilt jeweils die zuständige Polizei behörde. Dagegen müssen sich die Bienenstände, wenn es sich um feste Bauwerke handelt, natürlich an die sür Bauwerke bestehenden gesetzlichen Be stimmungen halten. Meistens sind aber kleinere Bienenstände keine „Bauwerke" im Sinne dieser Bestimmungen. Die Biene ist von jeher das einzige Tier, das eigens dazu gehalten wird, seine (vermeintliche) Nahrung auch, oder sogar vorwiegend, auf GrunL- j stücken zu sammeln, die dem Imker selbst nicht ge- i hören. Diese Tatsache bringt es mit sich, daß sich I an diese einzigartige Erscheinung auf dem Gebiet z der Tierhaltung eine ganze Reihe ebenso inter- essanter, wie manchmal schwieriger Rechtsfragen j knüpfen, die oft nicht nur für den Imker, sondern > auch für seine nachbarliche Umgebung von recht er- I heblicher Bedeutung sind. Wenn ein Huhn in Nachbars Garten fliegt, weiß j jeder, was er davon zu halten hat; wenn Tauben / die junge Saat ihrem Kropf einverleiben, kann , .auch kein Zweifel über die Rechtslage bestehen, i Wie aber ist es, wenn Bienen aus Märkten die offenen Zuckerstände besuchen und massenweise aus den Zuckerwaren totgellatscht werden? Wenn sie die Zwetschenkuchen in Bäckerläden oder Konditoreien oder in Gartenlokalen, oder wenn sie die Früh stückshonigtöpfe in Sommerfrischen als das Ziel ihres' Sammeltriebs finden? Oder was ist davon zu halten, wenn sich ein aus ziehender Bienenschwarm auf dem Nachbargrund stück niederläßt, und der Imker kommt, um ihn einzufangen? Was ist überhaupt von Bienenflug über Nachbargrundstücke zu halten, zumal dann, wenn es sich in diesen Grundstücken um intensiv bewirtschaftete Kulturen handelt? Oder was ist da zu zu sagen, wenn der Obstbauer glaubt, .Früchte würden durch Bienen angestochen oder angcbisien und ausgesaugt? Oder daß der Gärtner meint, seine Gemüsemöhrensamen würden durch den Bienenbesuch bastardiert? Wie weit muß überhaupt ein Bienenstand von der Nachbargrenze entfernt sein? Trotz dieser vielfältigen Einzelfragen und Kon- fliktsmöglichkeiten aus nur einem Teilgebiet des Bienenrechts, dem Nachbarrecht, das allein hier den Gartenbauer interessiert, ist mit Genugtuung fest zustellen, daß es wohl gelegentlich zu Auseinander setzungen kommt, die aber bei gutem Willen auf beiden Seiten in der Regel schiedlich und friedlich aus der Welt geschafft werden können. Kommt es irgendwo einmal zu einem Prozeß über diese Fra-' gen, dann kann man in der Regel feststellen, daß die Ursache in persönlichen Streitigkeiten zu suchen ist, die zunächst mit den Bienen gar nichts zu tun haben; und daß dann die Bienen dazu herhalten muffen, den persönlichen Streit auszubauen und auszubauschen. Aber gerade zwischen Imker und Gärtner oder Obstbauer sind ernstliche Streitigkeiten außer ordentlich selten; sind doch beide eigentlich auf Ge deih und Verderb eng miteinander verbunden und in ihrer Tätigkeit aufeinander angewiesen. Durch praktische Versuche hat der Altmeister auf dem Gebiet der Bienenforschung, Prof. Dr. Zander, Erlangen (Erlanger Jahrbuch für Bienenkunde 2 f1924f, Seite 5 ff.: „Die Bedeutung der Bienen für die Frucht- und Samenbildung unserer Nutzpflan zen"; Band 6 s1928j, Seite 115, Band 8 j1930j, Seite 1 ff.: „Obstbau und Bienenzucht"), festgestellt, daß 73 9° aller blütenbestäubenden Insekten Bienen, 21 A> Hummeln und 6 99 andere Jnsekten- arten sind. Naturgemäß kann ja auch keine andere Insektenart zu Beginn des Sommers so arbeits bereit und schlagfertig sein, wie gerade die in wohl versorgten Ständen überwinternden Bienen völker. Man schätzt den jährlichen Ertrag an Obst und anderen der Jnsektenbestäubung bedürftigen Nutz pflanzen auf 600 Millionen Kll. Den größten Teil davon kann man füglich auf das Konto der deut schen Bienenzucht buchen. Beide Teile müssen sich darüber klar sein: Ohne Obst- und Gartenbau keine Bienenzucht, ohne Bienenzucht leinen Obst- und Gartenbau! KsAsIuriN von Litrsit/roNSU ou/ AÜti'§sSm W6A ckisnt Imkern un^ Oörtnsrn om meisten Rechtsfragen um die Biene - Freiherrlich von Für- ftenbcrg'sche Gärtnerei, Lchlotz Hugcnxoet b. Orchidcen-Schnittblumen Kettwig lOelontoslossuin) I. Münz, Emil, Van eia caerulea I. Waiblingen OxpripeMuiu I. üntduriuiu ^uckresuum I. Noack, August Saintpaulien II. Berlin-Marienöorf Palmengarien, O^xripstiillm II. Frankfurt a. M. Sarraeenia I. staatliche Gärten Oattlez-a dlossias „Wilhelma", Oneiülum Stuttgart dleüilliUa inssnilica I.' Lntdurium I. Oatile^a-Hybriden Laeonia srborea II. lopspklsnren: (Sortiment) III. Basinger, Wilh., Lelargwulnm renale I. Stuttgart Tcppichbeetpflanzen I. Eckers, Franz Srassula III. Ravensburg Forjahn, Heinz, Lelarsoniuin renale II. Torstcn-SardtMests.) Phyllokaktccn Gräser, Alsrcd, II. Nürnberg-O. Gnmpper, PH. G., Orssenla I. Stuttgart-W. HanSmann, Carl, Fuchsten II. Stuttgart-N. illeinhauft, G., Aetrosiüeroe I. Schwab.-Gmünd Knebel, Kurt, Srassula II. Erlau (Sa.j Sach, HanS, Phyllokakteen I. Stuttgart-Bad Cann Petunien I. statt Königer, Hermann, Fuchsien II. Aalen (Württ.) Jäger, HanS, Rosa Roulsttl II. Ludwigsburg Schneider, Iakob, Etlingen-Lconberg kslargeniuin III. Lelargonlum II. Scemlillcr, Panl, Hortensien, 4. Ausgabe II. Ludwigsburg Calceolaricn II. Stadel, Robert, Lelarsoniuin II. Rottcnburg a. N. Steiner, Wilh., Orassula III. Stuttgart-N. Stadtgärtnerei Ulm, Ooleus II. Neu-Ulm Stieber Paul, Pelargonien-Sortiment I. Stuttgart-Fellbach Psitzer, Wilhelm, Fuchsien III. Stuttgart-Fellbach Trcbst, Albert, ^eklmenes III. Merseburg Wols, Robert, Ludwigsburg Staall. Lehr- u. For- schungsanstalt s. Gar tenbau, Wcihenstcphan Ltsplianotis kloridunsta II. Uosonra senixorkl.-Sort, II. Lelarxonluin grükl. II.
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