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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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(Zartenbauwirtlchakt vereinigt mit Deutscher kWerbogartenbau klummsr 1-. 11. dcksi 1-;-. 5 des Buchführens sein — läßt auch die Er Sinn ,n Am 17. Mai 1939 findet die erste große Bestands- rfnahme von Voll und Wirtschaft Großdeutsch aufnahme Mitteilungen der Hauptveretntgung So ist der Inhalt ,der zeichnungs 1. Ich beabsichtige im Jahr 1939 belgische Azaleen einzuführen. ._ KZ 2. 4. 5. 6. Mit dem Buchführungsbuch wird eine Gartenbau und ein Uebungsheft für Fach kleineren und mittleren Betrieben dienen, zuzeigen. Zu unterscheiden ist diese Buchführungs- Pflicht jedenfalls van der A u fz e ich n u n g s - darauf erheben wollen, daß ihre Buchführung in dollem Umfang Grundlage für die Einkommen besteuerung bilden sollen. den Sinn und Zweck ordnungsmäßiger Buchführung. Anleitung zur ordnungsmäßigen Buchführung im schulen herausgegcben. Das Buchführungsbuch soll die eine Buchstellenhilse entbehren können. Verbilligte Betriebsführung durch den Bezug von Sommerkoks Vielen Betriebsinhabern dürfte es noch immer nicht genügend bekannt sein, daß sie nicht unwesent liche Ersparnisse in ihrem Betrieb erzielen können, wenn sie schon in den Sommermonaten den für die kommenden Wintermonate notwendigen Koks be ziehen. Die besonderen Vorteile ergeben sich nicht nur aus den während der Monate Mai bis September geltenden niedrigeren Sommerpreisen, sondern lie gen vor allem in dem günstigeren Gewicht, da jetzt eine völlig trockene Ware geliefert werden kann. Weiter ist es von Bedeutung, daß die Lieferanten jetzt die Wünsche der Kunden auf Lieferung be stimmter Sorten, die von den einzelnen Gärtnern als für ihren Betrich vorteilhaft ausprobiert wor- Dem Drängen aus Berufskreisen nachgebend, hat sich die Gärtnerische Vcrlagsgescllfchaft entschlossen, die „Gärtnerische Buchführung" (Steuerbuchführung) zum 1.7.1939 neu heraus zubringen. Die Buchführung wird einfachsten Bedürfnissen gerecht, ohne dabei die Möglich keit, eine in allen Teilen ordnungsmäßige Buchführung zu schassen, außer acht z» lassen. Nachstehend äußert sich der Abteilungsleiter der Buchstelle für Gartenbau und verwandte Be triebe über den Umfang der Buchführungspflicht im Gartenbau und gibt Erläuterungen über Ich habe in der Zeit vom 1. 5. 1937 bis zum 28. 2. 1938 folgende Menge eingesührt. Z. Der Gesamtjahresumsatz meines Betriebes be trägt 1938 RM.- mungen ist eine wesentliche Sortenvereinfachung, insbesondere bei den Gemüsearten, die — wie der Spargel — durch Handarbeit zu sortieren sind. Dadurch wird es möglich, Arbeitskräfte bei der Herstellung der Konserven einzusparen; aber auch die Lagerhaltung, sowohl bei der Industrie wie bei den Verteilern, erfährt eins Vereinfachung. Hand in Hand damit geht eine Vereinfachung auf kaufmännischen Gebieten bei dem Aussteller: von Angeboten, Rechnungen usw. Einige Konserven sorten sind mit Rücksicht auf die heute zu for dernde beste Ausnutzung der Weißblechbehältnisse in Fortfall gekommen, so bei Spinat und To matenmark die Sorten mit höherem Wassergehalt. Im ganzen gesehen bringen also die neuen Nor mativbestimmungen eine Anpassung an die heute gestellten Anforderungen, jedoch ohne daß dis Güte der Erzeugnisse darunter leidet; denn die Herstellungsvorschriften verlangen die gleiche Sorg falt für die Behandlung der Gemüse, für das Putzen, Schälen usw. Durch Einsparung an Arbeits kräften bm der Sortierung wird es sogar möglich werden, diesem Teil der Verarbeitung erhöhte Auf merksamkeit zu schenken. Die neue Aufteilung der Normativbestimmungen für Gemüsekonserven in Herstellung?-, Ver- packungs- und Kennzeichnungsvorschriften stellt eine Angleichung an die bisher von der Haupt vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft er lassenen Normativbestimmungen dar. 4. Ausführungsbeftimnnmg zur Anordnung Nr. 25/38 -er Hauptvereinigung der bentschen Gartenbair- «irtschast Betrifft: S. Freigabe verbilligter Erzeugnisse vom 2. Mai 193» Auf Grund des Abschnitts XVI der Anordnung Nr. 23/38 betr.: Verbilligung von Brotaufstrich mitteln im Wirtschaftsjahr 1938/1839 (Fünfte Ver billigungsaktion) vom 11. November 1938 fRNVBl. S. 893) wir- angeordnet: I. Beginn der 3. Ausltcferungsfrist ist der 2. Mai 1939. 2. Fu der 5. Auslieferungsfrist dürfen 19 v. S. der Berbilligungsanteile ausgeliefert werden. 3. Nicht ausgenutzte Teile der für die 1. Ausliefe rungsfrist freigegebenen Hnndertteile der Ver billigungsanteile können in der 3. Ausliefe rungsfrist ausgeliefert werden. Der Vorsitzende -er Hanptvereinigung der deutschen Gartenbanwirtschast. Losttusr, Verordnung über die landwirtschaftliche Buchfüh rung letzthin maßgebend für sämtliche buchwhren- den Betriebe. Es würde im Rahmen dieser Ausfüh rungen zu weit führen, alle Erfordernisse einer in diesem Sinn ordnungsmäßigen Buchführung auf Trö/ZnunNsbijOn? c!ss 6ioK3sutscksn Ksicüss Die Volks-, Berufs- und Betriebszählung Die Gesamtjahreslohnsumme 1938 beträgt RM. Der Gesamtimport an Gartenbauerzeugnissen 1938 beträgt RM. Der Gesamtexport an Gartenbauerzeugnissen 1938 beträgt RM. den sind, in weitgehendem Maße berücksichtigen können, während dies im Winter häufig nicht der Fall ist. Da in den Gartenbaubetrieben gerade der Koks bekanntlich zu den teuersten Produktionsmitteln zählt, wirken sich die durch die Ausnutzung der jetzt besonders günstigen Einkaufsgelegenheit erzielten Ersparnisse fühlbar zugunsten der Rentabilität des einzelnen Betriebes aus. Wie wir hören, ist die Deutsche Gartenbau- Kredit Aktiengesellschaft, Berlin-Charlottenburg, auf Grund der erheblichen Nachfrage auch in diesem Jahre wieder bereit, kurzfristige Personalkredite mit einer Laufzeit von sechs bis neun Monaten heraus zulegen, damit auch solche Betriebe in den Genuß dieser Vorteile kommen, deren Einnahmen im Augenblick wegen der notwendigen Deckung anderer Betriebsausgaben zur zusätzlichen Koksbeschaffung nicht ausreichen. Ocsi-: sprich Zizer — nicht Kiker Laut amtlicher Nachricht wird in lateinischen Wörtern c vor e, i, se, oe wieder wie r gesprochen! . Als vor 10 Jahren in den Lateinschulen amtlich eingeführt wurde, in lateinischen Wörtern alle a wie Ic zu sprechen (außer bei cü!), erhielt ich von verschiedenen praktischen Gärtnern, deren Söhne auf der Schule Latein lernten, Zuschriften etwa folgenden Inhalts: „Es geht nicht an, daß die Gärtnerlehrlinge gemäß .Leitfaden für den gärtnerischen Be rufsschulunterricht' und entsprechend ihrem ,Wörterbuch' eine andre Aussprache der lateinischen Wörter lernen, als die Schüler höherer Schulen!" In der gewerblichen Wirtschaft ist durch ver schiedene ministerielle Erlasse im Rahmen des Vier- jahresplan-es die Wichtigkeit des betrieblichen Rech nungswesens in den Vordergrund gestellt worden. Gleichzeitig sind darüber Richtlinien erschienen, die ergänzende Unordnungen seitens der verschiedenen Wirtschafts- und Fachgruppen zur Folge hatten. So besteht für den Einzelhandel Buchführungs pflicht seit dem 1. Januar 1939, für das Handwerk bereits seit Lem 1, April 1938. Trotz der Tatsache, daß seit dem 15.5.1933 die rechtliche Zugehörigkeit des Gartenbaues zur Land wirtschaft gegeben ist, ist auch im Gartenbau die Neigung zu erhöhter Rechnungslegung festzustellcn, fei es, daß-das Bedürfnis aus dem Beruf selbst entsteht oder im Rahmen der Volkswirtschaft gefor dert wird. Wenn vor 10 Jahren noch hauptsäch lich steuerliche Gesichtspunkte oder einseitig berufs politische Bedürfnisse den Ausschlag zur Hebung des Buchführungsgedankens gegeben haben, so ist heute vom betriebswirtschaftlichen Blickfeld aus ein zusätzliches Bedürfnis entstanden; steuerliche Not wendigkeiten und preiskalkulatorischx Gesichtspunkte spielen aber «ine nicht minder wichtige Rolle. Im Buchführung-wesen der extensiven Landwirt schaft ist man sogar zum Betriebsvergleich auf Mengengrundloge übergegangen und hat daraus wertvolle Schlüsse für die vom Preis losgelöste Er tragslage der Landwirtschaft ziehen können. Wengleich sich eine Mengenbuchsührung im Gar tenbau oft gegenteilig, d. h. unwirtschaftlich aus wirkt, so Laif doch die Zweckmäßigkeit gewisser Mindesterfordernisse, wie sie gesetzlich vorgeschrieben find, nicht verkannt werden. Der Begriff „Ord nungsmäßige Buchführung" ist im wesentlichen ein gewohnheitsrechtlicher Begriff, dessen Auslegung in den verschiedensten Betriebssparten anders ausfällt. So haben denn die Buchsührungsbestimmungen im Handelsrecht, auf dem alle heute bestehenden gesetz lichen Bestimmungen über die Buchführung auf bauen können, nur wenige Paragraphen. Da das Handelsrecht für den Gartenbau keine Gültigkeit hat, ist einzige Quelle formaler Fuchfühtrungs- fchriften: das Steuerrecht. Zunächst dieBuchführungspflicht: Land wirtschaftliche und damit gartenbauliche Betriebe sind in vollem Umfang buchführungspflichtig, wenn ihr jährlicher Ertrag Kll 6000,— oder ihr jährlicher Umsatz Ml 200 000,— oder ihr letzter Einheits- Wert über das landwirtschaftliche bzw. gärtnerische Vermögen K)t 100 000,— übersteigt. Praktisch ist also ein Gartenbaubetrieb dann in vollem Umfang buchführungspflichtig, wenn er einkommensteuerlich mit einem Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ohne Berücksichtigung der Sonderausgaben von über All 6000,— veranlagt wurde, wobei beachtet wer den muß, daß -Lie Freigrenze von All 3000,— hier nicht zu berücksichtigen ist. In diesem Fall gilt die Verordnung über die landwirt schaftlich« Buchführung vom 5. Juli 1935, die an entsprechende Vorschriften der Ab gabenordnung anschließt. Wer auch nichtbuchfüh rungspflichtige Betriebe müssen ihre Buchführung nach diesen für buchführungZpflichtige Betriebe gel tenden Bestimmungen aufziehen, wenn sie Anspruch Pflicht des Umsatzsteuerrechts. Die Auszeich nungspflicht ist in land- und forstwirtschaftlichen (gärtnerischen) Betrieben gegeben, sobald der Um satz jährlich All 10 000 übersteigt. Danach müssen alle Entgelte fortlaufend mindestens täglich unter Angabe des Tages und getrennt nach den verschie denen Steuerfützen ausgezeichnet werden; die Aus zeichnungspflicht umfaßt auch den Eigenverbrauch. Daß der Gesetzgeber auf die wirtschaftlichen Mög lichkeiten Rücksicht nimmt, beweist die Tatsache, daß als Bestenerungsgrundlage nicht durchaus der auf Grund ein«s Vermögensvergleichs festgestellte Ge winn genommen zu werden braucht, sondern daß auch Ler Uebers-chuß der Einnahmen über die Aus gaben Besteuerungsgrundlage bilden kann. Aller dings ist diese Gowinnermittlungsart nur in kleine ren Betrieben vorzuziehen, bei denen das Betriebs vermögen und die Schulden keinen wesentlichen Schwankungen unterliegen. Ferner besteht bei mangelhafter inhaltlicher OrLnungsmäßigkeit Ge- sahr, daß dieses Ergebnis verworfen wird, weil noch nicht alle förmlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie sie in der Verordnung über die land wirtschaftliche Buchführung -gefordert werden (jähr liche Vermögenszusammenstellungen, Anbau-verzeich- nis usw.). Darum ist der Vermögens-Vergleich un bedingt jeder anderen Gewinnermittlungsart vor- zuziehen, wobei der sogenannten doppelten Buch- sührung eine hervorragende Rolle zukommt. Bis in Einzelheiten lassen sich hier Betriebsvorgänge ver folgen; die ordnungsmäßige Bewertung der Ver mögen sorgen stände vorausgesetzt, bilden die aufge stellten Bilanzen ein zahlenmäßiges Spiegelbild des jewnligen Wirtschafts-standes, der Ertrag-sverhält- niss«, außerdem sind -damit die Grundlagen geschaf fen für Lie Bemessung der Kreditfähigkeit, für die Bewertung des Betriebes als Ganzes usw., Be dürfnis!«, Lie in jedem Betrieb auftauchen (z. B bei Erbauseinandersetzung-en, Lei Verpachtung des Betriebes, bei Ausweitung Ler Er-zeugungsgrund- lacen). Eine in diesem Sinne „dem Betrieb die- Kenü« Buchsührun-g" — denn Las soll Ler Diesem „Urteilsspruch" konnte ich mich nicht ver schließen. Und obwohl ich entschieden Zweifel hegte, daß es sich im Gartenbau einbürgern würde, ^zm/cia, -ke/ona, /7pa/r/nt/m.s, M/ftum usw. zu sprechen, mußte ich dies in den Ausspracheregeft fordern. Wir sind ja derart stark an das Trägheits gesetz (im Volksmund: Gewohnheit!) gebunden, daß es mir selbst trotz besserer Einsicht schwer fiel, hierin Einfuhr von Azaleen aus Belgien im Jahre 1939 Die Verteilung des Kontingents von Azaleen aus Belgien erfolgt in diesem Jahr durch die Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirt schaft. Um eine schnelle und reibungslose Durch führung vornehmen zu können, werden alle an der Einfuhr interessierten Firmen aufgefordert, bis spätestens 15. Mai 1939 ihren Antrag an die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau- wirlschast Berlin-Charlottenburg 4, Schlüter- straße 38/39 einzureichen. Der Antrag ist in nachfolgender Form einzu reichen: rechnung von Verhältniszahlen zu, die so gern bei nicht ordnungsmäßig buchführenL-en Betrieben an wendet werden, dann, wenn vom landläufig be kannten Begriff „Schätzung" gesprochen wird. Ganz abgesehen von der Tatsache, Laß die sogenannte Durchschnitts-besteu-erun-g für den Gartenbau im Ge gensatz zur Landwirtschaft im engeren Sinn nicht rechtsverbindlich ist, gibt es doch auch für den Gartenbau „Richtzahlen", Lie dann zu Schätzungen verwandt werden, wenn Lie Aufzeichnungen nicht vollständig sind. Berücksichtigen aber diese Richt zahlen alle Umstände Les Einzelfalles? Die Er fahrungen zeigen, daß gerade im Gartenbau die Anwendung derartiger an Hand anderer Buchfüh rungen ermittelter Richtzahl-en gewagt ist, weil die Erzeugun-gs- und Absatzbedingungen ortsüblich verschieden sind und die verglichenen Betriebsspar ten voneinander abweichen können und Laß ferner durch das Vorhandensein des Naturwagnisses auch jahrweise erhebliche Abweichungen von der Norm vorkomm-en. Darum gilt hier: Erkenne deinen Be trieb durch ordnungsmäßige Buchführung! Durch die stabilen Preisverhältniffe erhöht sich d-er Wert der Buchführung naturgemäß wesentlich, denn während der Preis früher -einseitig von An gebot und Nachfrage bestimm war und die Buch führung somit kein Bild über die substantielle Leistung des Betriebes gab, ist Lurch die Preis ¬ umzulernen. Ich glaube auch jetzt noch, daß die alten Lateiner stets c wie Ic sprachen; denn erstens verschwand das ursprünglich vorhandene Ic zugunsten des Buch stabens c fast vollständig und blieb nur für Ab kürzungen, zweitens ist kein Grund dafür vorhan den, daß die Lateiner die aus fremden Sprachen übernommenen Wörter, die dort mit Ic gesprochen (und geschrieben) wurden, willkürlich umzuwandeln. Der Efeu hieß griechisch Icissos, arabisch qi8808, daraus wurde lateinisch in der Schrift ci88U8, in der Aussprache sicherlich /cftn» (erst später ver wendete Linne den Namen Li88us für ein anderes Gewächs!). Das griechische Wort Icirlcaia (— Circe) wurde bei den Lateinern zu Lircaea und wurde gewiß (entsprechend griech. /c/rfta-l-cr) gesprochen, desgleichen das hebräische Wort lcilcar — rundlich, woraus Licer als Bezeichnung der Kichererbse wurde (also auch unser Wort Kicker — lcilcar!). — So lassen sich noch sehr viele Beispiele anführen, die durchaus vermuten lassen, daß alle c in Latein wie Ic gesprochen wurden. Diese einleuchtenden Schlußfolgerungen haben seinerzeit zu der erwähnten Ausspracheregel „alle c wie lc" geführt. Dennoch: Wir Gärtner werden erleichtert aufatmen, daß wir wieder Lectrus wie Seckrus, Lercus wie Dereus, ft^cium wie LMum usw. aussprechen sollen. Dagegen bleibt bestehen: t vor i stets wie ft, nie wie el, z. B. in Oentiana, Im- patien8, öiinuartm, Kentia, Hacquetia, lAau- ritia usw. Die Doppellaute, wie ae, oe usw., werden auch weiterhin getrennt gesprochen. (Vgl. oben Lftca-e-a). Eine offene Frage bleibt die Aussprache des ck! — Während es allgemein gilt, daß jedes sck in lateinischen Pflanzennamen wie sk ge sprochen werden muß, ist über das ck allein bisher keine Einigkeit erzielt worden! Erläuternd hierzu mache ich darauf aufmerksam, daß in den meisten Gegenden des Altreichs zwischen— drei verschiedenen Aussprachen des ck unterschie den wird, z. B. in Eic/re, Bucke, L/rrysantheme, demgemäß werden in diesen Gegenden die Fremd wörter mit ck ähnlich ausgesprochen. Dort aber, wo man z. B. das Wort „nicht" mit dem Rachen laut „ch" (also wie in Rachen, Docht usw.) spricht, wo man also nur 2 ck kennt, nämlich den Rachen laut und das ck wie k, dort wird man auch die Fremdwörter ähnlich sprechen. Kobert lancier. lands statt. Die Volkszählung 1939 wird die größte sein, die jemals im Deutschen Reiche statt gefunden hat. Seit der Reichsgründung im Jahre 1871 wurden bisher sechs solcher amtlichen Zäh lungen durchgeführt. Die letzte fand 1933 statt, und die nächste Volkszählung hätte nach fünf Jah ren, also eigentlich schon im Vorjahre zur Durch führung kommen müssen. Indes wurde es not wendig, nach der Heimkehr Deutsch-Oesterreichs die Volkszählung zu verschieben, um auch die Ostmark und insbesondere ihre reichgegliederte Wirtschaft in diesem Zählwerk statistisch zu erfassen und zu durch leuchten. Nach der Rückgliederung der sudeten deutschen Gebiete und des Memellandes wird sich die Volkszählung vom 17. Mai 1939 auch aus diese Gebiete erstrecken. Das Ergebnis der Volkszählung bildet eine wich tige Grundlage für die kommende gesetzgeberische und verwaltungsmäßige Arbeit auf den wichtigsten nationalen Lebensgebieten in unserem Großdeut schen Reich. Aus den Ergebnissen der Zählung wird sich herauslesen lassen, wie sich das deutsche Leben neu ordnet. Sie liefert das notwendige Erkennt- nismaterial für die Politischen Maßnahmen der Volks- und Wirtschaftsführung. Ihr Ergebnis läßt ein zahlenmäßig genaues Bild der großen Wand lungen unseres volklichen Lebens gewinnen. Es ist an der Zeit, mit dem Mittel der Statistik genau unseren gegenwärtigen Standort festzustellen, da mit für die Volks- und Wirtschaftsführung bis in alle Einzelheiten die rechten Entscheidungen ge troffen werden können. Die Bestandsaufnahme vom 17. Mai ist um so mehr gerechtfertigt, als sich in den verflossenen sechs Jahren Veränderungen in einem Umfange er geben haben, wie wohl nur selten in diesem Zeit raum. Die Wandlungen im Aufbau der Bevölke rung und berufliche Veränderungen, die Schaffung der Wehrmacht, die Neuausrichtung der deutschen Volkswirtschaft, Vierjahresplan und landwirtschaft liche Erzeugungsschlacht, die Beseitigung der Ar beitslosigkeit, Einführung des Arbeitsdienstes, Auf bau einer Rohstoffindustrie, das Ansteigen der Ge burtenziffern, insbesondere aber die Eingliederung der Ostmark, der sudetendeutschen Gebiete und des Memellandes machen es erforderlich, diese Maß nahmen und die durch sie seit 1933 bewirkten Aen- derungen und Verschiebungen ziffernmäßig genau zu erfassen, um auf der so gewonnenen Grundlage weiterzubauen. Die bevorstehende umfassende Bestandsaufnahme des deutschen Volkes und Eröffnungsbilanz Groß- deut chlands vereinigt in sich mehrere Zählungen, die sich gegenseitig ergänzen. D e Leitung der Volks-, Berufs- und Betriebs zählung 1939 obliegt dem Statistischen Reichsamt, die Durchführung der Zählungen innerhalb der Gemeinde ist Sache des Bürgermeisters. Daneben werden zahlreiche ehrenamtliche Helfer sich in den Dienst der Sache stellen. XKK. stabili-tät bewirkt, daß die Buchführung heute we sentlich mehr Aufschluß über die tatsächliche Leistung, ihr Auf und Ab im Lauf der Jahre, zu geben verma-g. Eine in ihrer Statik und Dynamik vom Betriebsinha-ber erkannte Buchführung ist Ler Wertmesser der Wirtschaftlichkeit, L-i-e sich nicht nur äußern darf im Verhältnis des Eig-enkapitals zum Gewinn, sondern auch im Verhältnis -Les Umsatzes zum Ertrag, im Verhältnis des Aufwandes zum Bruttoertrag, im Umschlagskoeffizienten, Verschul- Lungskveffizi-enten, im Verhältnis des Lohnaufwan- d-es zu-m Gewinn u. a. m. Geht man noch einen Schritt weiter und vergleicht diese Wertzahlen mit den qualitativen Leistung-en -des Betriebes, so ist fürwahr der Platz, den Ler Betrieb im Gefüge der Volkswirtschaft ei-nnimmt, unabänderlich bestimmbar. Es gab eine Zeit, in der die Berechnung -derar tiger Wertzahlen aus der Buchführung, wie die Buchführung selbst auch, in sine Spielerei ausorten konnte; darum ist es doppelt wichtig, an Lieser Stelle hervorzuheben, Laß im Gartenbau -der Wille Les Betrie-bssührers allein für Art und Aufbau seines Rechnungswesens maßgebend und verant wortlich ist und Lie Unterordnung unter ein Schema, das ihm unverständlich ist, Lem Betrieb nur dann dient, wenn -die nötigen Schlüsse daraus gezogen -werden können oder zumindest eine Bereit schaft dazu vorhanden ist. Im national-sozialisti schen R-eich, in dem im Vertrauen auf -die StaatZ- führung alle Volksgenossen zusammenft-ehen müssen, ist auch kein Platz mehr vorhanden für jene „dop pelte" Buchführung, die besteht aus -den Lem Be trieb dienenden Aufzeichnungen und solchen, die auf das Finanzamt zu-geschnitten sind. Der Gartenbau, dem es vor 1933 wirtschaftlich nicht gut ging, hatte kein Interesse an der Unklarheit seiner eigenen Verhältnisse und hat es heute erst recht nicht. Leistungssteigerung ist nicht ein Schlagwort, son dern ein Impuls, der alle ergriffen hat; Ler Maß stab vielftündiger Arbeit und ihres Erfolges aber ist Lie Buchführung. blanZolck. 7. Art des Betriebes a) Gartenbaubetrieb b) Verteiler c) Vertreter Die oben angegebene Einreichungsfrist ist unbedingt einzuhalten, da später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast. gez. Loc hner. Pressenotiz zur Anordnung Nr. 15,39 Durch die Anordnung Nr. 15/39 der Hauptver- einigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft wird eine Neufassung der Normativbestimmungen für Gemüsekonserven in Kraft gesetzt, die für die Ver wertungsindustrie und auch für die Verteilerschaft manche bedeutungsvolle Aenderung gegenüber den bisher gültigen Bestimmungen bringt. Das Haupt kennzeichen der Neufassung der Normativbepirn- LueL/llürunN ist i^llKstaL unci iürss L/oI§sSS Buchführungspflicht lm Gartenbau?
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