Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6 ^ummsr 2. 12. Isnusr 1-!-. <Zartenbauwirtlchakt vereinigt mit Oeutlcher krwerbsgartenbau! Von Diplomgärtner Hellmut Lecker, Berlin neue, zu- inten und Vergasungs- «nt- fuch aufzuweisen. lenüber «rein- der Praxis, daß die verschiedenen Wirtschaftsgrup pen und berufsständischen Körperschaften des öfsi lichen Rechts mit eigenen Arbeiten selbst die Grund lagen der Erzeugung und des Marktes zu erforschen devholung, ein , . , „ , . heitspachtvertrag bewahrte. Verpächter und Päch fassenden Neuauflage eine wenig veränderte Wie- Zeichen dafür, daß sich der Ein eine wesentliche Bereicherung erfahren, sollen aber in diesem Zusammenhänge genügen. Durch die Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Altreich und die Eingliederung der Sudeten lande sind für die Ernährungswirtschaft faßliche Aufgaben erwachsen. Gerade bei der Ein fügung dieser neuen Verbrauchsgebiete in den groß Haushalksabnehmer Der nächste Tarif, der für die kleinen Gartenbau betriebe in Frage kommt, ist der Tarif für Haus haltabnehmer. Näheres über den Tarif über Haus haltbedarf ist in 8 5 der Tarifordnung für elek trische Energie vom 25. 4. 38 ausgeführt. Aus die sem Paragraphen geht insbesondere aus den Ziffern 3 c, ä und Ziffer 4 hervor, daß hier kleine landwirtschaftliche Betriebe und demzufolge auch Gartenbaubetriebe ausgenommen werden können. Für solche Gartenbaubetriebe, die nach 8 5 für den Haushalttarif zu groß sein sollten, die andererseits aber auch nach der landwirtschaftlich genutzten Fläche nicht als landwirtschaftliche Abnehmer in Betracht kommen können, ist der eingangs erwähnte gewerbliche Kraftabnehmertarif zu berücksichtigen, der es möglich machen wird, auch für solche Gar tenbaubetriebe eine befriedigende Lösung zu finden. Bis zur Klärung der Frage, daß alle Gartenbau betriebe als landwirtschaftliche Abnehmer gemäß ihrer berufsständischen Eingliederung betrachtet werden, kann sich der Gartenbau um einen neuen Preistarif aus folgenden Gründen noch nicht be mühen: 1. Seine Zugehörigkeit zum Tarif als landwirt schaftlicher Abnehmer steht nicht eindeutig fest und wird nach der Struktur der örtlichen Verhältnisse dem Versorgungsunternehmen weitgehend über laßen. Deshalb können nur wenige Gartenbau betriebe von dem ab 1. 1. 1939 in Kraft getretenen Preistarif Gebrauch machen. 2. Auf den Tarif für Haushaltabnehmer und ge werbliche Krastabnehmer, für die viele Gartenbau betriebe nach ihrer Betriebsform, Art und Größe in Frage kommen, kann vorläufig noch nicht Bezug genommen werden, weil diese Tarife noch in Arbeit sind und über ihre Laufzeit noch keine genauen Daten bekannt gemacht werden können. Alle ge nannten Tarife sind in Form von Einheitstarifen dern im Endziel sich selbst. Zu niedrige Anbau oder Ernteeintragungen können sehr leicht eine verstärkte Hereinnahme von Auslandsware zur Folge haben und somit dem Absatz der deutschen Erzeugung abträglich werden. Damit wirkt der vermeintliche Vorteil nur absatzerschwerend. Zu hohe Eintragungen würden andererseits dazu füh ren, daß der betreffende Anbauer den ihm im Rahmen der Marktordnung obliegenden Verpflich tungen nicht entivrechend nachkommen könnte. Andere Berufskameraden wieder neigen der Auf fassung zu, daß es vollkommen genüge, wenn sie selbst ein ungefähres Bild von den Vorgängen innerhalb ihres Gebietes hätten. Daß benachbarte Wirtschaftsgebiete ebenfalls Wert aus die Kenntnis dieser Verhältnisse legen und umgekehrt ihnen Nutzen aus einem größeren -Blickfeld erwachsen könnte, wird leider noch allzuoft außer acht gelassen. Diese wenigen Beispiele, die lediglich für den Erzeuger- und Verteilersektor gelten, könnten noch Pflanzenschutz Ausstellung des Pslanzenschutzamtes der Landesbauernschast Pommern In den ersten Tagen des Januar wurde in Stettin vom Pslanzenschutzamt der Landesbauern schaft Pommern eine Ausstellung durchgeführt, die den Zweck hatte, der breiten OefsentlichEeit einmal einen Einblick in das Wesen und die Bedeutung des Pflanzen- und Vogelschutzes zu geben, und sie auf die vielseitigen Hilfsmittel hinzuweisen, die dem Landmann, dem Gärtner und dem Garten in Aussicht genommen, die als Grundpreistarife bezeichnet werden. Die Einheitstarife gliedern sich in Grundpreise und Arbeitspreise, die das Gesamt entgelt für die Versorgung mit elektrischer Energie und sämtliche mit ihrer Uebergabe verbundenen Kosten, insbesondere für Messung, Verrechnung und Einhebung, enthalten. Der Grundpreis ist unab- - hängig von der Menge der abgenommenen elek trischen Arbeit. Er ist innerhalb eines Jahres um zulegen und in Raten zu erheben. Errechnung der Grundpreise Zur Bildung dieser Grundpreise sind verschie dene Bezugsgrößen je nach dem Abnehmerkreis und der elektrischen Anlage vorgesehen worden. Solche Bezugsgrößen sind z. B. der Anschlußwert der An- llwe eines Abnehmers nach Kilowatt (ü>V) oder Ktwvoltampere (KV^i. Für den Haushaltbedarf ist als Bezugsgröße die Raumzahl des Haushaltes vorgesehen. Für die beiden gewerblichen Tarife entweder der Anschlußwert oder die Raumgröße und ür den landwirtschaftlichen Tarif die landwirt- chaftlich bewirtschaftete Fläche des Betriebes. Weil ich bei diesen Abnehmergruppen oft die Notwendig keit ergeben wird, die verschiedenen Bezugsgrößen nebeneinander oder miteinander als Ansatz für den Grundpreis zu wählen, ergibt sich trotz der Verein fachung der Tarifordnung eine ausreichende Aus wahl für die Bezugsgrößen, um schließlich, soweit als möglich, zu einem gerechten Strompreis zu ge langen. Weil den Abnehmern in der Tarifordnung für "elektrische Energie die Auswahl unter den ver schiedenen Tarifen freigestellt ist, dürfte es im Laufe weniger Jahre gelingen, eine zufriedenstellende Preisregelung zwischen Abnehmer und Versor- gungsunternehmer zu erzielen. Die einmal getroffene Wahl des Abnehmers läuft während eines Jahres, das als Kalenderjahr oder auch als Wirtschaftsjahr vereinbart werden kann. Der Versorgungsunternehmer muß jedem Abneh mer ohne Einschränkung des Verwendungszweckes zwei Tarife mit verschiedenen Grundpreisen und festgesetzten Arbeitspreisen zur Wahl anbieten. Der Arbeitspreis darf nach Tarif l -- 8 oAk je KXVti und nach Tarif II - 15 je KVVb betragen. Durch die Grundpreise, die bei den verschiedenen Versorgungsunternehmen verschieden hoch aus fallen und demzufolge zum Einheitsarbcitspreis von 8—15 je einen Preisunterschied er ¬ geben werden, wird auch in den verschiedenen Gar tenbaubetrieben im Reich ein verschieden hoher Strompreis entstehen. besitzer auf diesem Gebiet« zur Verfügung stehen. Eine reiche Auswahl der derschisdensten Geräte: Sägen, Scheren, Messer, große und klein« Obst baumspritzen, Giftkornlegeflinten und Vergasungs apparate 'lagen auf langen Tischen aus und zeig ten dem Besucher, wie er seine Pflanzen vor Schäd lingen schützen und reichere Erträge erzielen kann. Gemeinsam mit dem Deutschen Siedlerbund hat das Pflanzenschutzamt eine Schauglassammlung hergestellt, die die Wirkungen der Schädlinge und die Krankheiten an Pflanzen und Obstdäumen zeigt. Der Ausstellungsteil Vogelschutz" .nahm gleichfalls einen breiten Raum, in der Ausstellung ein. Lehrreiches Anschauungsmaterial und die Ausstellung praktischer Geräte dienten dem Ge danken des Vogelschutzes, dem der Gartenbesitzer eine weit größere Beachtung als bisher schenken sollte. Die lehrreiche Schau hatte einen guten Be- Die Tarifordnung für elektrische Energie vom 25. 4. 1938 hat in Abwandlung aller bisher üblichen elektrischen Strompreisberechnungen für vier Ab nehmergruppen neue Wege beschritten. Sie gestattet dem Abnehmer, die Preisbildung für den in seinem Betrieb benutzten elektrischen Strom klar zu über sehen. Es ist zu erwarten, daß nach Inkrafttreten der Tarifordnung für alle vier Abnehmergruppen die Verwendung elektrischer Geräte wegen der über sichtlichen Stromrechnung wesentlich zunehmen wird. Für den deutschen Gartenbau ergibt sich nach der Bildung der allgemeinen Tarifpreije für die Ver sorgung mit elektrischer Energie vom 25. 4. 1938 folgendes Bild: Tarif für landwirtschaftliche Abnehmer Die Energieversorgungsunternehmen müssen für Haushaltabnehmer, gewerbliche Lichtabnehmer, ge werbliche Kraftabnehmer und landwirtschaftliche Abnehmer nach den Vorschriften der Verordnung allgemeine Tarifpreise bilden. Für den Gärtner liegt es nahe zu erwarten, daß er zu den landwirt schaftlichen Abnehmern gezählt wird, weil er nach seiner ganzen Gliederung im Deutschen Reich der Landwirtschaft zugerechnet wird und mit allen sei nen Zweigen im Reichsnährstand verankert ist, der in Deutschland die Landwirtschaft betreut. In § 7 der genannten Verordnung ist auch nicht zu erken nen, daß der Gartenbau zur landwirtschaftlichen Abnehmergruppe nicht gezählt wird. Ebenso ist aus der ersten Ausführungsverordnung zur Tariford nung für elektrische Energie vom 25. 7. 1938 nicht zu erkennen, daß der Gartenbau anders als die übrigen landwirtschaftlichen Betriebe behandelt wird. Aus dem Rundschreiben der Wirtschafts gruppe Elektrizitätsversorgung vom 8. 8. 1938 geht zum ersten Male hervor, daß auf Grund der seitens des Reichskommissars für die Preisbildung an die genannte Wirtschaftsgruppe gegebenen Erläuterun gen, die mit seinem Einverständnis herausgcgeben worden sind, für den Gartenbau Ausnahmen gelten sollen. Es wird in diesem Rundschreiben zum 8 7 u. a. ausgeführt: „Eine Ausnahme bilden land wirtschaftliche Abnehmer mit sehr kleiner landwirt schaftlich genutzter Fläche, für welche die Verrech nung des Gesamtverbrauches nach Maßgabe des hier behandelten Tarifes mit der landwirtschaftlich ge nutzten Fläche erfahrungsgemäß unzweckmäßig ist." Es wird ferner vorgeschlagen, daß die Versorgungs- Unternehmen, also die Elektrizitätswerke, unter Be rücksichtigung der besonderen Verhältnisse des be treffenden Versorgungsgebietes Mindestgrößen für Betriebe mit landwirtschaftlich genutzten Flächen sestsetzen sollen, bei deren Usberschreitung erst der Tarif für landwirtschaftliche Abnehmer in Betracht kommen soll. Es wird im letzten Absatz zu Ziffer 2 des 8 7 seitens der Wirtschaftsgruppe Elek trizitätsversorgung weiter ausgeführt: „wenn die Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß Kritik an bestehenden Einrichtungen und statistischen Erhebungen, die nicht gleichzeitig Wege zur Ver besserung aufzeigt, lediglich Unkenntnis oder gar Ablehnung der gegenwärtigen Wirtschaftsordnung verrät. Positive Kritik ist demgegenüber stets als aufbauende Mitarbeit zu begrüßen, damit auch die Statistik ihr Teil am Gesamtaufbau zum Wohle der Gemeinschaft beitragen kann. ter können ihn vertrauensvoll unterschreiben. Dem Einwand, jedes Pachtverhältnis sei für sich zu be trachten und zu bewerten, ist dagegen zu halten, daß um der größeren Ziele willen, die Ernährungs sicheruna und Pachtfrieden heißen, vorhandenen Verschiedenartigkeiten doch nicht das Gemeinsame überwuchern dürfen. Im übrigen gestattet der Einheitspachtvertraa notwendige Ergänzungen und Aenderungen. Wesentliche Abweichungen müssen allerdings bei einer vorzunehm-enden Prüfung be gründet werden, wenn sie Anerkennung bei der für die Genehmigung des angestrebten Pachtver hältnisses zuständigen Stelle finden sollen. Uebernahme des Inventars in zweckmäßiger Weise geregelt werden. Diese Forderungen gehen weit, aber man muß anerkennen, daß damit ein allgemeinverständliches Rechtsverhältnis geschaffen wird. Dementsprechend sind dann Einheitspachtverträge vom Reichsnähr stand geschaffen und herausgegeben worden, Vor drucke für die Erbhofpacht und für die Pacht von Grundstücken. Diese Vordrucke wurden im Ver waltungsamt des Reichsbauernführers ausge arbeitet, wobei sich die Bearbeiter die Beratung des Pachtbeirates, bestehend aus Verpächtern und Pächtern mit großer praktischer Erfahrung, sicher ten. Die erste Fassung von 1937, mit 140 000 Stück aufgelegt, fand in der 190 000 Stück um örtlichen Bedürfnisse es erfordern, kann im Rahmen des hier verhandelten Tarifes eine besondere Be wertung gärtnerisch genutzter Fläche eingeführt werden." Aus diesen Ausführungen muß der Gärt ner den Schluß ziehen, daß er einmal in vielen Fällen wegen der kleinen Fläche, die er zu bewirt schaften hat, nicht unter die landwirtschaftliche Ab nehmergruppe fällt (bei den Verfahrensvorschriften werden als Mindestgröße 1,5 tm genannt) und für andere Gartenbaubetriebe, die etwa dieser Größe entsprechen, ist die Bewilligung des landwirtschaft lichen Abnehmertarifes vom Versorgungsunterneh men abhängig bzw. in Form eines Sondertarifes für Gärtner zu erwarten, wie aus dem Vorstehen den hervorgeht. Um in dieser Frage Klarheit zu schassen, sind Schritte bei den zuständigen Stellen unternommen worden, um für alle Versorgungs- Unternehmen, die Tarifpreise herausgeben, einheit liche Richtlinien in bezug auf die Behandlung des Gartenbaues festzulegen. Die Neuordnung im deutschen Lebensraum, die ihren Ausgang vom politischen Geschehen her nahm, naturnotwendig aber gleichzeitig eine völ lige Umgestaltung des wirtschaftlichen Denkens und Handelns zur Folge hatte, verlangt auch von der Statistik die Bewältigung größerer, z. T. völlig neuer Aufgaben. Die Ablösung der liberalistischen Denkungsart durch die der gebundenen, gemein nützigen Wirtschaftsauffassung ganz allgemein und die Zielsetzung des Vierjahresplans, der Erzeu gungsschlacht, der verschiedenen wehrwirtschaftlichen Notwendigkeiten und nicht zuletzt der Marktordnung im besonderen verlangen eine genaue Kenntnis der inneren Zusammenhänge und grundlegende Uebersichten. Hier hat die Statistik ihr wertvolles Betätigungsfeld. Wenn in Berufskreisen von statistischen Arbeiten und deren Ergebnissen gesprochen wird, begegnet man häufig einer gewissen Zurückhaltung, die in den wenigsten Fällen gerechtfertigt ist und den großen, gemeinsamen Aufgaben nur hindernd im Wege steht. Vorbedingung für die Erfüllung der unserem Volke gestellten großen sowie kleinen Auf gaben ist es, hier aufklärend zu wirken und Ver ständnis für wichtige, in ihrem Wert aber nicht immer gleich als solche erkennbare Arbeiten zu wecken. Welchen Wert hat nun eigentlich die Statistik in der heutigen Zeit schlechthin und für die Arbeiten der Marktordnung im besonderen? Weitgehend genaue Unterlagen über Anbau-, Ernte-, Absatz- und Preisentwicklung bilden z. B. für die Gartenbauwirtschaft einige der wesentlichen Grundlagen. Erst auf diesen Grundlagen fußend, können dann nach klarer Erkenntnis von Ursache und Wirkung weittragende Schlußfolgerungen ge zogen werden. Wo aber diese Voraussetzungen fehlen, kann das errichtete Gebäude nicht von Festig keit und Dauer fein. Zuverlässige Ankerlagen Der deutschen Wirtschafts- und insonderheit der deutschen Marktstatistik sind damit Aufgaben er wachsen, die in ihrer Größe gleichzeitig Ansporn und Verpflichtung gegenüber Volk, Staat und Staatsführung in sich bergen. Im Zuge dieser Ent wicklung erfuhren die statistischen Kräfte u. a. da durch eine Stärkung und innigere Verbindung mit Einhettspachtverträqe auf die Ernährungswirtschaft abgestimmt Die nach der Machtergreifung durch den Na tionalsozialismus in Angriff genommene Neuord nung des Pachtwesens sollte zunächst einem un- zweftelhaft vorhandenen Notstand äbhelsen. Folge richtig bewirkte die vom Reichsnährstand angestrebte Stabilisierung der einschlägigen Rechtsverhältnisse weitere Bestimmungen zur Nachprüfung von Pacht verträgen und neue Maßnahmen, um gegen schlecht wirtschaftende Pächter vorzugehen. Jedoch fehlten Richtlinien für die Abfassung der Pachtverträge. Das Bürgerliche Gesetzbuch als Maßstab und Richt schnur zu betrachten, wäre in dieser Lage ganz falsch gewesen, weil die im Gesetzeswsrl enthal tenen Vorschriften eng mit dem städtischen Miet recht verwandt sind und die natürlichen Bedin gungen im ländlichen Raume jo gut Wie völlig unberücksichtigt lassen. Das gab den Anlaß dazu, den als notwendig erkannten Einheitspachtvertrag vorzubereiten. Eine Reihe wichtiger Anforderungen wurden dazu ge stellt. Die letzterschienene Folge der Zeitschrift „Recht des Reichsnährstandes" bringt in einem Beitrage von Dr. Steffen unter der Ueberschrift „Warum Einheitspachtverträge?" eine Nachweisung der unbedingt zu erfüllenden Forderungen für das vertragliche Pachtverhältnis. Sie verengen, daß Pachtverträge langfristig sind, daß der Pachtpreis gerecht ist, also der Preisklarhsit und Wahrheit entspricht und eine billige Verteilung der Ab gaben, Lasten und Baulaisten vornimmt, daß ferner beiden Parteien die Vornahme von VeÄesserungen durch zweckmäßige Verteilung der Aufwendungen ermöglicht wird, daß sich der Pächter in der Be wirtschaftung frei und verantwortungsbewußt fühlen muß. Aber die Pacht verliert, wenn er versagt, und daß endlich die Mängelhaftung, die Uebernahme der Feldbestellung bei Pachtbeginn und Pachtende, der Ersatz des Wildschadens, die suchen oder aber zumindest durch Anregungen und Gedankenaustausch mit den bisher allein amtlichen Stellen wichtige Gemeinschaftsarbeit leisten. Es hat sich herausgestellt, daß diese bereits weitgehend zur Verwirklichung gekommene Zusammenarbeit oder Arbeitsteilung recht fruchtbar ist und demzufolge die Praktische Einschaltung auch der kleinsten Zel len draußen im Lande zu verständnisvoller Mit arbeit das letzte Ziel sein muß. Eine Arbeits teilung wird vor allem dort in Frage kommen, wo entweder Spezialgebiete Sonderkenntnisse erfor dern oder aber Aufbereitungsschwierigkeiten tech nischer Art einfach hierzu zwingen. Die Erkenntnis der hiermit bereits angedeuteten Wechselbeziehungen zwischen Praxis einerseits und statistischen Stellen andererseits ist überaus wichtig. Die Statistik ist bei der Durchführung der ihr zu- gcwiesenen Aufgaben auf Verständnis und Bereit willigkeit von selten der Praxis angewiesen; aber auch die Praxis bzw. ihre Berufsvertretung kann nur dann folgerichtig handeln, wenn ihr zuver lässige und ausreichende Unterlagen bzw. Ueber sichten zur Verfügung stehen. An Hand einzelner praktischer Beispiele dürften die zunächst nur allgemein gehaltenen Betrach tungen über Wesen und Wert der Statistik noch eindringlicher unter Beweis gestellt werden. So geben z. B. genaue Unterlagen über die Anbau- und Ernteentwicklung Aufschluß über eine etwaige Anbauausweitung oder -einschränkung verschiedener Erzeugnisse in den einzelnen Gebieten. Derartige gebietliche Verlagerungen bestimmter Anbauzentrcn treten oftmals in einer Reichsübersicht nur wenig oder überhaupt nicht in Erscheinung. Sie werden zumindest stark verwischt sichtbar. Die auch ohne gewissenhafte Erhebungen auffallenden Verände rungen weisen fast ausnahmslos lediglich auf diese Tatsache hin, lassen aber tiefere Rückschlüsse mangels eines genauen Bildes überhaupt nicht zu oder lassen sie wenigstens recht gewagt erscheinen. Die Kenntnis des Anfalles oder des Anbaues marktfähiger Ware, die Untersuchung der Waren bewegung und des Marktverbrauches mögen neben Preis- und Umsatzaufzeichnungen vielleicht dem einen oder anderen als unnötig erscheinen, wenig stens solange er sich nicht selbst davon einen gewissen Nutzen verspricht. Hier bedarf es noch einer nach drücklichen Erziehungsarbeit, um die Zurückstellung des Eigennutzes zugunsten des Gemeinnutzes zu er reichen. Ohne genaue Erforschung des Marktgeschehens und deren zahlenmäßige Untermauerung durch die Marktstatistik wären die bisherigen Erfolge der Marktordnung auf dem Wege zum Erzeuger- und Verbraucherfchutz nicht denkbar gewesen. Wenn der Verbrauch oder Bedarf einerseits und der verfüg bare Anfall eines Erzeugnisses andererseits nicht bekannt sind, müssen alle Versuche zur Behebung von Absatz- oder Versorgungsscbwierigkeiten durch Warenlenkung und Marktausgleich letzten Endes erfolglos bleiben. Verankworkung des einzelnen Ungenaue oder sogar falsche statistische Angaben zeugen daher von geringem Verantwortungs bewußtsein und Pflegen sich außerdem letzten Endes für den einzelnen selbst nachteilig auszuwirken. Wenn z. B. ein Anbauer aus an si^ unbegründeten Bedenken steuerlicher Art durch Angabe kleinerer Anbauflächen oder geringerer Ernteerträge einen persönlichen Vorteil erhofft,, so schadet er damit durch bewußte Täuschung nicht nur der deutschen V-lkswirtschaft, die ihre Maßnahmen auf den Er gebnissen der statistischen Erhebungen aufbaut, son- deutschen Wirtschaftsraum zeigt sich deutlich, welch wertvolles Hilfsmittel statistische Unterlagen be deuten. Die vermehrten Anforderungen der letzten Jahre an die Statistik hinsichtlich wirtschaftlicher Erkenntnisse haben naturgemäß überall zu einer verstärkten Erhebungstätigkeit geführt, die vielleicht nicht in jedem Falle unbedingt erforderlich gewesen wäre. Eine bereits in die Wege geleitete Sichtung wird bald eine Beschränkung auf das unbedingt notwendige Maß zur Folge haben. Zusammenfassend läßt sich der Wert der Statistik also kurz folgendermaßen umrcißen: Er liegt in der Schaffung allgemein wichtiger Grundlagen für volkswirtschaftliche Entscheidungen und wird durch möglichst weitgehende Vollkommen heit und Genauigkeit, d. h. in anderen Worten durch Zuverlässigkeit der Angaben, gewährleistet. Die Zuverlässigkeit hängt aber weitgehend von der be reitwilligen und ehrlichen Mitarbeit des gesamten Berufsstandes ab, dessen Aufgabe gleichzeitig mit in der Aufklärung noch Abseitsstehender über Wesen, Zweck und Wert einer zuverlässigen Statistik liegt. Daß allerdings diese Zuverlässigkeit nicht auf Kosten einer schnellen Fertigstellung statistischer Uebersich ten gehen darf, sondern sich mit ihr vereinen soll, wurde schon oft hervorgehoben und muß stets oberster Grundsatz sein. Wenn auch der Wunschtraum der Stromabneh mer, einen Einheitspreis je k^ü für das ganze Reich zu erhalten,-nicht verwirklicht werden konnte, so ist doch durch das Einheitstarifsystem gege dem bisherigen Zustand eine wesentliche V^ sachung der Stromabrechnung erfolgt und eine übersichtliche Berechnung für Kulturaufwendungen im Gartenbau gegeben. OemniZ. Vom Wesen cier Lttotl'stl'k unc/ i'krsm Wert /ür «As ^crrktore^nunN Grundlage volkswirtschaftlicher Entscheidung ^sLsrs/o/itü'cÜSrS öerecknuns /ür Lulturcru/viren^rmsen im Oortsnkou jetrt mögAck Die Tarifordnung für elektrische Energie
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)