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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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4 Nummsr 1L. ir. April IS». Beilage,Für den Oartenausfükrenden und kiedhofsgiirtner" ^r. 4 Oeffentlichkeit und Rücksichtslosigkeit sagen: Parasit, du nichtswürdiger Schuft, willst dr ,Du du auch Wenn wir ein, kurz, treten nm mit den Betrieben ü und ems jetzt wieder andere kämpfen und opfern lassen und selbst beiseitestehen, wie du es getan hast, als unser Führer und seine Bewegung im harten, blutigen, opferbereiten Kampf stand um die Wiedergeburt unseres herrlichen Großdeutschlands? Hermann ^IckinZer. Uieraoium suranbiaoum (0,37 kz), LeUum Lore (0,20 kg), Hikarus serpzlluin (0,10 kg), ^rmeoi« prvstrata vulgaris (0,30 kg), Veronica teueriuiu var. prostrsta (0,20 kg). Je Quadratmeter wurde 1 g Samen ausgesät. Da es sich zum Teil um sehr feinen Samen handelt, genügte diese Menge, um bereits im Lauf eines Jahres ein schönes, dichtes Polster zu erzielen. Ausgssät -wurde im Februar. Auch hier konnte der Frost noch eine kurze Zeit einwirken, und bald nach Eintritt wärmerer Wit terung wurden schon kleinere Pflänzchen vom 8eäum und Hivmus sichtbar; die übrigen Arten folgten bald nach. Da es sich bei dem Boden ebenfalls um aufge füllte Erde handelte, die aus den oberen Schichten stammte und stark mit Unkrautsamen durchsetzt war, machte sich dieses bald breit und konnte zu nächst nicht entfernt werden, ohne daß eine Gefahr für die StauLenkeimlinge entstand. Aus diesem Grund mußte abgewartet werden, bis die Sämlinge stärker waren, und erst dann konnte das Unkraut gemäht werden. Bis etwa Juli^August waren die Pflänzchen dann so stark geworden, daß an das Jäten der Unkräuter gegangen werden konnte. Die weitere Pflege war ähnlich wie bei der ersten Anlage am Fahnenplatz. Bon den hier verwendeten Arten entwickeln sich besonders DUxmus, Ilieracium und Veronica schon recht kräftig, ^rmeris und Ssckum dagegen blieben verhältnismäßig klein. Auffallend war auch der Unterschied in ausge sprochener Sonnenlage und eindeutiger Schatten lage. Für Schatten möchte ich daher eine solche Ansaat nicht empfohlen. Ganz allgemein möchte ich sagen, daß die Ergebnisse bei diesem Verfahren recht günstig waren. Auch hier wird jedoch die Zukunft beweisen müssen, ob sich derartige Anlagen auf die Dauer bewähren. Bei anderer Gelegenheit soll auch einmal versucht werden, die Samen im Frühbeet auszusäen und dann die kleinen Säm linge auf den vorbereiteten Flächen zu pikieren. Besonders für die Niederhaltung des Unkrautes dürfte dieses Verfahren günstiger sein. Es wäre interessant, auch einmal von anderer Seite ähnliche Ergebnisse zu erfahren. Mit der Aussaat von Polsterstauden ist jedenfalls eine interessante Abwechselung geboten, kg. ten wegen zu niedriger Angebote. Helfen Sie alle mit, das Ziel zu erreichen! Ich habe in meinen Ausführungen die sich aus dem gesunden wirtschaftlichen Aufbau gesetzmäßig ergebende Notwendigkeit der Berufsgemeinschaft und Gemeinschaftsarbeit bewiesen. Ist es nun noch notwendig, die Pflichten jedes Berufszugehöri gen zu unterstreichen? Ich halte es für über flüssig! Ein anständiger Berufskamerad — und es gibt Gott sei Dank eine große Anzahl — weiß, wo sein Platz und wo seine Pflicht in der Berufs arbeit ist. Dem Unanständigen aber müssen wir in aller Der Umfang der heute vom Staat bzw. seiner beauftragten Stellen an die Gartenausführenden erteilten Aufträge, sei es an der Reichsautobahn, bei den Heeresanlagen usw., bedingt es in manchen Fällen, daß sich aus einem kleinen Teil von Gar tenausführenden sogenannte Arbeitsgemeinschaften bilden, die dann den Auftrag gemeinsam aus führen. Ueber die rechtliche Stellung dieser Arbeits gemeinschaften und insbesondere ihre steuerlichen Verpflichtungen kommen immer wieder Anfragen, so daß es geboten erscheint, diese Fragen kurz zu klären. Die Beteiligten müssen sich im voraus darüber im klaren sein, 'ob die Arbeitsgemeinschaft nur zur Uebernahme eines Auftrages gebildet wird, oder ob später noch weitere Aufträge gemeinsam ausgeführt werden sollen. Nun zu den einzelnen vorkommenden Arten der Arbeitsgemeinschaften: Arbeitsgemeinschaften auf loser Vertragsgrundlage. Hierunter ist zu ver- stehen, daß ein Zusammenschluß mehrerer Firmen bei Uebernahme eines Großauftraaes vorliegt. Die Arbeit wird von den einzelnen Beteiligten ent sprechend der getroffenen Vereinbarung ausgeführt, die Aufwendungen dieser Beteiligten stellen sie der Arbeitsgemeinschaft in Rechnung und die Gesamt rechnung bzw. Teilrechnungen werden von der Ar beitsgemeinschaft als der Stelle, die den Auftrag übernommen bat, dem Auftraggeber übersandt bzw. die eingehenden Gelder werden von der Ar beitsgemeinschaft entgegengenommen und an die beteiligten Firmen entsprechend ihren Aufwendun gen weitergeleitet. Da diese Arbeitsgemeinschaft ein Gewerbe anmelden mutz, ist selbstverständlich Gewerbesteuerpslicht gegeben, da es sich wohl immer um gewerbliche Arbeiten handelt. Umsatzsteuer hat einmal die Arbeitsgemeinschaft entsprechend den eingenommenen Geldern zu zahlen, zum anderen die Beteiligten entsprechend den ihnen zugeflossenen Teilbeträgen. Umsatzsteuer wird demnach zweimal bezahlt. ' Dieses entspricht auch dem Urteil des Neue Naturschutzgebiete Durch Verordnung Ler zuständigen Höheren Naturschutzbehövde sind in das Reichsnaturschutzbuch eingetragen und damit Lem Reichsnatuvschutzgesetz unterstellt worden: Im Regierungsbezirk Münster i. W.: Der ,MachoILerhoin" rund 4,7 km west lich von Seppenrade, Kreis Lüdinghausen, Größe ettva 2,2 da. Im Regierungsbezirk Köln: Tas „Quellmoor bei Neuenhähnen" in der Gemarkung Waldbröl, Ortschaft Obergeilenhaufen im Oberbergi schen Kreise, Größe ettva 1,5 ba. Im Regierungs bezirk Koblenz: Der „BarSberg mit Umgebung" rund 500 rn östlich von Bongard, Kreis Mayen, Größe etwa 15 da. In diesen Gebieten gelten nunmehr Litz üblichen Verbote. Neben den Fragen der Berufsausbil dung, die erfolgreich nur durch die Berufsfüh rung und die Fachinstitute in gemeinsamer Arbeit mit den Fachgruppen und Männern der Praxis gelöst werden können — darauf soll an anderer Stelle näher eingegangen werden —, ist zunächst die ganz besonders berufswichtige, ja ich möchte sogar sagen: volkswirtschaftlich wichtige Frage der Lösung des Humus-, Dün^- — Kompostbewirtschaftungs werden selbständig arbeitende Gebilde, also Firmen mit einem gesonderten Betrieb, gebildet. Diese Arbeitsgemeinschaften haben mit dem eigenen Be trieb der beteiligten Unternehmer nichts zu tuu, haben ihre eigenen Arbeitskräfte, kaufen selbständig -ch außen als Betriebe auf, die ihrer Beteiligten nichts gemein haben. Lediglich die Finanzierung dieser Ärbeits- gemeinschaften wird von den Beteiligten vorgenom men. Sofern die einzelnen Beteiligten für diese Arbeitsgemeinschaft tätig sind, sei es als Geschäfts führer oder als Baustellenleiter, erhalten sie eine besondere Vergütung, die vorher vertraglich ver einbart ist. Der am Ende des Jahres sich auf Grund zu dieser Erkenntnis gekommen sind, so ist die selbstverständliche Folgerung, daß nur eine festgefügte, opferbereite und Willensstärke Berufsgemeinschaft die ihr vom Staat und somit von der Volksgemeinschaft gestellte Aufgabe erfül len kann. Die Staatsführung stellt jeder Berufs gruppe bestimmte Aufgaben, die sich aus dem Auf- und Ausbauprogramm ergeben und die erfüllt wer den müssen, wenn das Ziel erreicht werden soll. LiakrunASn mit cisr Ansaat Lisin er unci mitkssNroZsr ^äcksu Polsterstauden statt Rasenflächen nur auf dem Wege der gemeinschaftlichen Zusam menarbeit befriedigend zu regeln. Die Lösung die ser Frage muß schon im Interesse der Erhaltung des Vol'ksvermögens in Angriff genommen werden. Tausende und aber Tausende Kubikmeter Kompost können angesetzt und zu Pflanzennährstoffen ver arbeitet werden, wenn alle verlorenen Kräfte dem einen Ziel nutzbar gemacht werden. Ich denke an Sicherung des Mutterbodens bei Bauvorhaben ohne Grünanlagen, Kompostierung des Mülls, der Rück stände der Kläranlagen und Rieselfelder (Kuhdung mit Lehmerde usw.). Kameraden, schließt euch da und dort zusammen zu einer Genossenschaft; ihr er haltet dem Vaterland nicht nur die unwiederbring lich verlorenen Werte, sondern verdient noch Geld und habt guten, natürlichen Dünger für eure Neu anlagen und Pflegegärten. Auch diese Frage kann nur die Berufsgemeinschaft lösen und ist ganz be sonders wichtig für den Gartenausführenden ohne eigenen Grund und Boden. Erweiterung des Arbeitsgebiets und Berufsschutzes Ebenso wichtig ist die Sicherung und Er weiterung unseres Arbeitsgebietes und Berufsschutzes. Schon viel ist darüber gesprochen und geschrieben, noch wenig, aber doch viel mehr, als angenommen wird, erreicht worden! Durch Zusammenwirken verschiedener Stellen und einzelner, besonders für den Einsatz der Gärtner kämpfenden Berufskamera-den (Prof. Seyffert, Hirsch) ist es gelungen, den Gartenausführenden die Humus-, Rasenansaat- und Pflanzarbeiten auf der Reichsautobahn, bei den Anlagen der Wehr macht und den Tarnungsarbeiten an unseren Grenzbefestigungen zu sichern. Durch Ausstellungen (Essen, Stuttgart), Veröffentlichungen, Vorträge, Mitarbeit bei der Herausgabe des Bauleistungs buches usw. wurde das Arbeitsgebiet des Garten ausführenden und Friedhofgärtners in den Kreisen der Gartenfreunde, der staatlichen und städtischen Behörden und Auftraggeber bekannter als früher. Es ist zu bemerken, daß heute schon mehr als vor Jahren Qualitätsarbeit geleistet wird, besonders dort, wo Gartengestalter und Gartenausführender in anständiger Kameradschaft zusammenarbeiten. Dazu soll auch der Berufsschutz dienen. Wir er streben deshalb: „Der Rsichsverband der Garten- aussührenden und Friedhofgärtner" wird zum Organ einer Zwangsorganisation durch ministe rielle Anordnung erklärt und ausgebaut!" Grün dung, Uebernahme und selbständige Betätigung auf dem Fachgebiet Gartenausführung und Friedhof gärtnerei darf nur durch Nachweis der fachlichen und menschlichen Eignung möglich sein. Meister prüfung nach erfolgter Berufsausbildung, vom Reichsnährstand auf Vorschlag vom Reichsverband aufgestellt, ist grundsätzliche Forderung. Auch in dieser Frage waren wir nicht untätig; es kann aber noch nicht versprochen werden, wann das Ziel erreicht wird. Es hängt von dem kämpfe rischen und opferbereiten Einsatz aller Berusskame- raden ab. Wir ganz allein müssen die Voraus setzungen schaffen, die Fronten klären und di« Not wendigkeit beweisen, daß die letzte entscheidende Stelle davon überzeugt wird, daß der Wunsch der Fachgruppe der G. u. F. in Einklang zu bringen ist mit dem Willen der Staatsregierung. Was diese Fachgruppe will, soll nicht in erster Linie ihren Wenn vom Reichsfachwart Gartenbau Boettner den einzelnen Fachgruppen die Aufgabe gestellt worden ist, den Ausbau der Gemein schaftsarbeit vordringlich zu betreiben, so liegt diesem Auftrag die Erkenntnis zugrunde: „Der einzelne vermag wenig oder nichts, die Gemein schaft alles!" Die Gemeinschaft bildet die Grundlage jeder staats- und gemcindepolitischen und damit aller privatwirtschaftlichen und ebenso aller beruflichen Tätigkeit. Wir alle hatten keine Ahnung, keinen Begriff davon, was eine gläubige Volksgemein schaft, die zueinander steht, die einander hilft, zu leisten in der Lage ist, bis der Führer kam und uns die Augen öffnete und uns davon überzeugte. Wir sind aber auch davon überzeugt worden, daß eine Volksgemeinschaft nur in einem Staat mög lich ist, dessen Regierung bei allen Entscheidungen das Wohl und das Recht des Volkes und der Rasse als absolutes Gesetz anerkennt, und daß Einzel- und Privatintereffen auch dann, wenn sie von großen Wirtschaftsverbänden noch so geschickt begründet werden, hinter die Ansprüche und Forderungen des Volkes zu stellen sind. Ziel und Richtung bestimmt allein der Führer; er weiß, was notwendig und was möglich ist. Auch dem Berufsstand „Gartenbau" sind große Aufgaben gestellt, mit deren Erfüllung die Regierung rechnen niuß. Obst- und Gemüsebau müssen das ihre dazu beitragen, die Nahrungsfreiheit zu sichern. Der Blumen- und Zierpflanzenbau hat die überaus wichtige Aufgabe, Freude zu spenden, die Wohn- und Arbeitsstätten zu verschönern und unser ge samtes kulturelles Leben zu durchdringen. Die Baumschulen und der Samenbau haben für ein wandfreies, durchgezüchtetes Pflanzenmaterial und Saatgut zu sorgen. Mas wird von den Garten ausführenden erwartet? Vom Gartenausführenden erwartet man den Bau von Spiel- und Sportplätzen, Werkanlagen, Er holungsstätten, Wohn- und Siedlergärten. Man erwartet weiter von ihm, daß er die Wunden, die der deutschen Landschaft durch den Bau der Reichs autobahnen und der großen Wehranlagen geschlagen werden müssen, wieder schließt. Dem Friedhofgärtner ist die Aufgabe gestellt, die letzte Ruhestätte unserer Toten so anzulegen, zu bspftanzen und zu Pflegen, daß wir nach dem Besuch dieser Stätten wieder innerlich gestärkt unseren Pflichten nachkommen können. Diese hier nur in großen Zügen geschilderten Aufgaben kann der Gartenbau nur lösen, wenn sie zu einer unzertrennlichen und einsatzbereiten Be rufsgemeinschaft zusammensteht. Habe ich oben die Forderung „Volksgemein schaft — Berufsgemeinschaft" bewiesen, so ist es ganz selbstverständlich, daß ich weitergehe und sage „Berufsgemeinschaft — Fach« gruppengemein schäft". Aufgaben der Berufsgemeinschafksarbeik Ich umreiße kurz die Aufgaben, die nur in Ge meinschaftsarbeit mit allen oder mindestens mit jeweils mehreren Fachgruppen gelöst werden kön nen. Hier stehen an erster Stelle die Marktord nung, das Berufs- und Ausstellungswesen, die Gerätewahl, die Pflanzenanzucht, die Technik im Gartenbau, das Aus- und Fortbildungswesen, So- zialversicherungswesen, Berufsschutz usw. Aus die sen wenigen Themen erkennen wir schon die Fülle der Aufgaben in der Gemeinschaftsarbeit, und des halb hat jede Fachgruppe die Pflicht, sich voll und ganz den Aufgaben der Bsrufsgemeinschaft zu wid men, neue Vorschläge zu unterbreiten und gemachte Erfahrungen bekanntzugeben. Erfreulicherweise kann festgestellt werden, daß auf dem Gebiet der Gemein schaftsarbeit in den letzten Jahren große Fort schritte und Erfolge zu verzeichnen sind. Ich möchte deshalb an dieser Stelle allen den Männern danken, die sich so restlos für unsere Berufsgruppe eingesetzt haben, insbesondere möchte ich unserem Reichsfach wart Boettner unseren allerherzlick'Oen Dank für seine unermüdliche Arbeit sagen. Gleichzeitig aber möchte ich anregen, die ehrenamtlichen Führer des Gartenbaues, insbesondere aber die Landes- und Reichsbeiräte, noch mehr als seither zur Mitarbeit heranzuziehen und zu verpflichten, sie besonders aber vor wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen zu hören. Das Verantwortungsbewußtsein wird gesteigert und die Freude an der Mitarbeit er höht;' ehrenamtliche Führer einzusetzen, ist nur dann sinnvoll, wenn sie mit Rat und Tat helfen können. Wenn wir von Gemeinschaftsarbeit sprechen, so meinen wir Arbeit und Aufgaben, die der einzelne nicht bewältigen und lösen kann, die aber für die Entwicklung und das Bestehen seines Betriebes so wichtig sind, wie für den Betrieb seines Kameraden. Damit ist die so oft verbreitete Meinung, Gemein schaftsarbeit bringe nur wenigen einen Vorteil und Nutzen, restlos widerlegt. Aus welchen Arbeitsgebieten können wir nur durch Gemeinschaftsarbeit zum Ziel kommen? RFH. vom 12. Juni 1936 V A 613/35. Das Urteil ist in einem gleich gelagerten Fall wegen Bau firmen ergangen, muß aber meines Erachtens auch auf die Gartenausfuhrenden analog angewendst werden. Ein Erlaß des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 6. 9. 1937 — 8 4197 — 170 III — läßt wohl eine Ausnahme zu, diese wird wohl bei der Größe der in Frage kommenden Aufträge bei den Gartenausführenden nicht in Betracht kommen. Der Inhaber muß in diesem Fall nicht nur die ört liche Leistung der Baustelle haben, sondern muß auch selbst tätig Mitarbeiten. Dieses ist wohl in den meisten Fällen nicht der Fall. Es besteht aber trotzdem noch eine Ausnahme, nur wird diese wohl auch in den seltensten Fällen durchführbar sein und wird wohl auch nicht von den auftraggebenden Stellen angewendet werden. Hierzu wäre nötig, daß der Auftrag einem Unter nehmer mit der Maßgabe übertragen wird, daß weitere namentlich erwähnte Unternehmer an dec Ausführung zu beteiligen sind. Also praktisch ge sprochen: Unternehmer H erhält einen Auftrag mit der schriftlichen Auflage, diesen gemeinsam mit den Unternehmern 8 und L auszu'führen. -1. ist der federführende Unternehmer. 8 und L geben an U ihre Unterlagen über ihre Aufwendungen bzw. Teilforderungen über die von ihnen ausgeführten Arbeiten. reicht die Gesamtrechnung ein und gibt nach Eingang des Geldes an 8 und L ihre an teiligen Beträge. Diese Beträge sind dann bei /I sogenannte durchlaufende Posten und können bei der Umsatzsteuer von >1 in Abzug gebracht werden. 8 und L haben selbstverständlich die ihnen zu fließenden Beträge zur Umsatzsteuer anzumelden. Einkommensteuerrechtlich wird wohl nirgends Zweifel bestehen. Die entstehenden Gewinne ge hören selbstverständlich zum Einkommen des ein zelnen Beteiligten. Die weit klarere Form, die auch seit Jahren in Groß-Berlin praktisch erprobt ist, sind die Ar- beitsgemeinschafteninForm von Ge sellschaften bürgerlichen Rechts. Hier Mitgliedern zum Nutzen sein, sondern zum Nutzen ihrer Auftraggeber und der ganzen Volkksgemein- schaft Wir müssen die Beweise erbringen, wohin es führt, wenn fachlich und betriebswirtschaftlich unfähige Menschen Aufträge bekommen, und wie solche Elemente ihre Auftraggeber betrügen. Wir müssen aber auch beweisen, daß wir bereit sind, jedem, der dazu gewillt ist, die fachlichen und be triebswirtschaftlichen Kenntnisse zu vermitteln. Schaffen Sie mir alle einwandfreies Material her bei, aus dem hervorgeht, daß da und dort ein Auf traggeber betrogen wurde durch schlechte Arbeit, und daß Arbeiter und Lieferanten nicht ordnungs gemäß bezahlt wurden, nicht bezahlt werden konn- Jn einer geschlossenen Siedlung Ostdeutschlands wurden abweichend von der meist üblichen Vor- aartengestaltung (Rafenanlagen, Gehölz- , und Staudenpflanzungen usw.) die Vorgärten versuchs weise mit einer Mischung aus Samen verschiedener Polsterstauden angssät. Es handelt sich hierbei, um etwa 4 m breite Vorgartenstreifen von insgesamt 1200 n? und außerdem nm einen geschlossenen Fahnenplatz von etwa 300 n? Größe. An Stelle einer Rasenfläche sollten hier verschiedenartige Blumenteppiche geschaffen werden, die wenig An sprüche an die Pflege stellen und auch Trockenheit und öfteres Begehen vertragen. Für den Fahnenplatz war eine Mischung von llestuca ovina (5,5 kg), kestuva rubra (0,8 KZ). .Vgrostis vulgaris (0,8 KZ), Mera- viu.ru pilvseUa (0,07 kg), Uieraeium auran- tiaoum (0,07 kg), Vrmeria vulgaris (0,14 kg), Db^mus ««rpz'Uum (0,07 Kg), ^ckilles mille- kolium (0,14 kg), Voronava teucrium var. Prostata (0,07 kg) vorgesehen. Auf das Quadrat meter wurden etwa 25 g Samen aüsgesät. Die Aussaat erfolgte Ende Januar bei günstigem, frost freien Wetter. Da die Winterkälte, die viele Stau densämereien in der Keimung günstig beeinflußt, noch gut einwirken konnte, keimten die Sämereien zu einem hohen Prozentsatz und auch ganz gleich mäßig. Bereits im ersten Jahr wurde ein ge schlossener Teppich erzielt. Um Lie BodenLecke recht dicht zu bekommen, wurde im ersten Jahre ins gesamt viermal gemäht. Da die jungen Pflänzchen mit ihren Wurzeln noch nicht tief genug in den Boden reichten, ist auch an trockenen Tagen zusätz lich gewässert worden. Aufkommendes Unkraut wurde durch das Mähen entfernt, während hart näckige Wurzelunkräuter tief nusgestochen wurden. Da Lie ausgesäten Gräser recht breitwachsend sind und sich in der ersten Zeit auch bedeutend schneller ausbreiten als die Stauden, waren sie bei dieser Anlage vorherrschend. Bei dem Boden han delte es sich um aufgesüllten Erdaushub aus grö ßeren Tiefen eines Straßenbaues, der zunächst erst einmal mit abgelagertem Kompost, Tvofmü. und altem, verrottetem Dung verbessert werden mutzte. Die schmalen Vorgartenstreifen dagegen wurden pur mit einer Staudenmischung unter Weglassung . er Gräfer angefät. Es wurden hier verwendet: LtsusrLcüs Vsrp/Iicktun9sn, <As sick Zur ^rdSitsASmsiNsckcr/tsn srFsbsn Rechtsstellung der Arbeitsgemeinschaften Von Bücherrevisor Georg Bottke, Berlin-Grünau der Bilanz ergebende Gewinn wird dann ent sprechend verteilt und jeder hat diesen Gewinn und die weiter im Lauf des Jahres erhaltenen beson deren Vergütungen als Einkommen anzumelden. Die Arbeitsgemeinschaft ist hinsichtlich der Umsatz steuer und der Gewerbesteuer ein selbständiger Be trieb. Die Gewinnausschüttungen an die einzelnen Beteiligten sind daher bei diesen nicht nochmals zur Umsatzsteuer anzumelden, sondern sie gelten als Kapitälbeteiligte. Es wird nun in der Praxis öfter Vorkommen, daß auch bei dieser Rechtsform ein Beteiligter Ar beitnehmer leihweise der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung stellt, ohne daß er auf die Arbeitsaus führung, wenn diese von einem anderen geleitet wird, einen Einfluß hat. Er stellt der Arbeits gemeinschaft die verauslagten Löhne einschließlich sozialer Zulagen und einem Gewinn in Rechnung. Hier kann der Betreffende bei seiner Umsatzsteuer von dem von der Arbeitsgemeinschaft erhaltenen Betrag den Betrag der Bruttolöhne in Abzug bringen. In einer Entscheidung des RFH. vom — 25. 9. 1935 — V 340/35 — wird hierüber alles Nähere gesagt. Da aber der Betreffende an der Arbeitsgemeinschaft interessiert ist, wird es wohl Auffassung des zuständigen Finanzamts sein, ob diese Entscheidung zur Anwendung gebracht wer den kann. Günstiger wird es in jedem Fall sein, wenn der Arbeitnehmer von dem Beteiligten abge meldet und bei der Arbeitsgemeinschaft für die Zeit seiner Tätigkeit angemeldet wird. Ncktkmsn Zur ciis Lukün/tiFS cisr LÄckFrupps Ocrrt6ncruL>/üürun§f unci ^riscilio/scrrtnSiSi Ausbau der Gemeinschaftsarbeit
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