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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
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- Gartenbauwirtschaft
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Osmüsomcri^t Schwierigkeiten sind überwunden Berliner Erzeuger heute mit dem Selbstmarktverbot restlos zufrieden Von Diplomgärtner Franz Rink, Abteilungsleiter im Gartenwirtschastsverband Kurmark. Wenn man noch vor einem Jahre in Tagungen der Berliner Gemüsebauer darüber sprechen mußte, daß in der kommenden Saison auch die Berliner Gemüseerzeugnisse von der Marktordnung bewirt schaftet werden sollten, so wurde in diesen oft sehr stürmischen Sitzungen von den meisten Erzeugern die Ansicht vertreten, daß der Gartenbauwirtschasts- verband Kurmark bestimmt gegen die Interessen des Berliner Gemüsebaues, insbesondere aber des Rieselfeldgemüsebaues arbeitete. Nur wenige Er zeuger, darunter der Gaubauernführer mit seinen engeren Mitarbeitern, hatte weitschauenden Blickes erkannt, daß der Berliner Gemüsebau, insbeson dere aber der arbeitsintensive Rieselfeldgemüse bau, auf die Dauer nur existenzfähig bliebe, wenn die Absatzform dieser selbstmarktenden Betriebe grundlegend umgestellt und vereinfacht würde. Nun neigt sich das erste Jahr dem Ende ent gegen, seitdem der Gartenbauwirtschaftsverband Kurmark durch seine Anordnung 1M betr. Rege lung des Absatzes der Ernährung dienender Gar- tenbauerzeugnisse die Bezirksabgabestelle Berlin errichtet und dadurch gleichzeitig den Berliner Erzeugern verboten hatte, ihre Ware weiterhin selbst aus dem Großmarkt zu verkaufen. Hat sich dieses Selbstmarktverbot nun in der vom Erzeuger so gefürchteten Form ausgewirkt? Gewaltige Ersparnis an Arbeitskräften! — Das Ergebnis dieser Maßnahme sei vorweg in einem Satz zusammengefaht: Auch die Erzeuger, die vor einem Jahr das Selbstmarktverbot aus das heftigste a'bgelehnt haben, sind heute mit der Er fassung der Ware restlos zufrieden. Durch welche Maßnahmen konnte dies erreicht werden? Es sind insbesondere drei Probleme, an deren Lösung der Berliner Gemüsebauer den Wert der Marktordnung gerade in seinem Gebiet ein sehen gelernt hat/ Zunächst brachte die Erfassung der Ware durch die Bezirksabgabestelle und die" Weiterleitung an den Großhandel eine bedeutende Arbeitserfpärnis mit sich. Bei der bisherigen Absatzform verkaufte in den meisten Fällen der Betriebsinhaber mit seiner Frau die Ware selbst auf dem Großmarkt. Während im Sommer auf dem Großmarkt die Verlaufstätigkeit von 4—8 Uhr dauerte, mußte darüber hinaus die Ware vor Marktbeginn unge fähren, nach Marktschluß mußten die leeren Ver- packungsgesäße geordnet und aufgeladen werden. Erst dann konnte die Heimfahrt, die oft über eine Stunde dauerte, angetreten werden. Es ergibt sich somit, daß im Normalfall zwei voll arbeitsfähige Personen des Betriebes, meist waren es in den Haupterntezeiten sogar mehr, dem Betriebe min destens je acht Stunden durch die sekbstmarktende Tätigkeit fern-gehalten wurden. Diese Arbeitszeit kommt nunmehr in den Fällen, in denen der Grvßverteiler die Ware ab Hof des- Erzeugers abholt, dem Betriebe zugute. Auch wenn der Erzeuger seine Ware dem Großverteiler frei Haus lieferte, so kann jetzt diese Arbeit von jedem Gefolgschaftsmitglied des Betriebes erledigt wer den. Die Arbeitskraft des Betriobsinhabers kann auf jeden Fall dem eigentlichen Zwecke, nämlich der Poduktion im Betriebe, zugewandt werden. Die Gärtnerssrau wird in die Lage versetzt, zum Wohle des Betriebes ihre hausfraulichen Pflichten erfüllen zu können. Absahsicherheit für sortierte Mare Hinzu kommt, daß der Erzeuger durch die Markt ordnung die Sicherung des Absatzes seiner Er zeugnisse erhielt, soweit sie ordnungsgemäß sortiert, den Weisungen der Bezirksabgabestelle gemäß dem Großhandel angedient wurden. Diese Absatz sicherung bedeutete gerade für den Berliner Riesel- feldgemüsobauer sehr viel. Erwähnt sei nur, daß früher oft beträchtliche Mengen an Gemüse von den Erzeugern verfüttert oder kompostiert werden mußten, da kein Absatz vorhanden war. An dieser Stelle muß die Einsatzbereitschaft des Berliner Gemüsehandels lobend hervorgchoben werden. In Erkennung der dem Handel gestellten Aufgabe, sich in erster Linie für den Absatz der einheimischen Erzeugnisse einzusetzen, folgte der handel willig der Aufforderung der Bezirksabgabe stelle. Fast jeder Großverteiler' ließ sich einen Ber liner Erzeuger als Lieferanten guteilen. Darüber hinaus bleiben dem Erzeuger die vie len kleinen Sorgen und Aergernisse erspart, die die selbstmarktende Tätigkeit mit sich brachte. Angemessene Preise gesichert Bon ausschlaggebender Bedeutung für die Be ruhigung des Berliner Marktes und der früheren Dstmarltenden Erzeuger war die Durchführung einer gerechten und angemessenen Preisgestaltung. Bereits im Jahre 1937 wurden die ersten Schritte zur Durchsetzung einheitlicher, stabiler Preise, die auf Grund von Gestehungskostenberechnungen ermittelt waren, getan. Leider war immer wieder eftzuftellen, daß die festgelegten Preise von den elbstmarktenden Erzeugern bei geringsten Absatz- chwierigkeiten unterboten wurden. Als Folge da von konnte der Handel seine Ware ebenfalls oft nicht einmal zum Einkaufspreis absetzen. Es ergaben sich daher Schwierigkeiten über Schwierig keiten. Das Endergebnis war, daß durch das unkameradschaftliche Verhalten gerade der selbst marktenden Erzeuger die Preise gesenkt werden mußten. Die Leidtragenden waren neben den selbst- marktenden Erzeugern gerade die Erzeuger, die ihre Ware über die bereits bestehenden Bezirks abgabestellen nach dem Berliner Großmarkt liefer ten. Das Jahresergebnis von 1937 der meisten Gemüsebaubetriebe der Kurmarl war dement sprechend. Die Gestehungskosten für die Erzeugung wurden in sehr vielen Fällen nicht erreicht. Eine grundsätzliche Aenderung konnte nur dadurch erreicht werden, daß im kommenden Jahr die Ware sämtlicher Erzeuger über Bezirksabgabestellen in den Verkehr gebracht wurde. Trotz der Schäden, die die Frühjahrsfröste im Gemüsebau angerichtet hatten, konnten im vergan genen Jahr bei meist gleichbleibenden Verbraucher preisen infolge der Tätigkeit der Bezirksabgabestelle Berlin -dem Erzeuger angemessene Preise ausgezahlt werden. Der Wert der durchgesührten Preisgestaltung kann erst dann ermessen werden, wenn man bedenkt, daß bei einer freien Wirtschaft die Presse für Früh gemüse bestimmt ganz gewaltig gestiegen wären. Es ergibt sich somit, daß die neue Absatzregelung in Berlin auch dem Verbraucher zugute kam, da er vor Ueberteuerungen geschützt wurde. Das Entscheidende bei der Preisgestaltung war, daß ein bedeutungsvolles Schwanken der Preise, wie es früher üblich war, vermieden werden konnte. Täglich wechselnde Preise nutzen weder dem Er zeuger, noch hat der Verbraucher einen Vorteil davon. Sorgen bereiten auch den Berliner Gemüsebauern selbstverständlich die Spannungen, die augenblicklich hinsichtlich der Beschaffung von Arbeitskräften und insbesondere der Preisgestaltung für die Betriebs mittel bestehen. Schwankende Preise für Stallmist, Löhne usw. machen eine stabile Preisgestaltung für die anfallenden Erzeugnisse sehr schwierig. Im Zusammenhang mit der Erfassung der Ware durch die Bezirksabgabestelle Berlin ist die Aus wertung Ler Schlußscheine von nicht geringer Be deutung. Wie ost ist der Wert der Berliner Ge müseerzeugung geschätzt worden, und welche unter schiedlichen Ergebnisse wurden dabei erzielt! Welche Zahlen ergeben sich nun aus der Auswertung der Schlußscheine? Mein in sieben Monaten, vom 1. Juni bis zum 31. Dezember, wurden durch die Bezirksabgabestelle Berlin Obst und Gemüse im Werte von 6 Millionen AN erfaßt. Bedenkt man, daß die Erzeugnisse, die im Lause des Frühjahrs ansallen, als Frühgemüse besonders hoch im Preise liegen, so dürste der Gesamtwert der Ware, die über die Bezirksabgabestelle in den Verkehr gebracht wird, aus ca. 10 Millionen KN geschätzt werden. Ausblick auf die kommende Erntesaison Mit dieser Rückschau auf das verflossene Jahr sollen diesen Betrachtungen jedoch nicht beendet sein. Ihren Zweck haben sie erst erreicht, wenn aus den Geschehnissen des letzten Jahres die notwendige Schlußfolgerung für die kommende Saison gezogen wird. Es gilt, in der kommenden Erntesaison die Schwierigkeiten und Mängel, die sich im ersten Jahre des Selbstmarktverbotes gezeigt hatten, nach Möglichkeit zu beseitigen. Wenn in den letzten Jahren gerade der selbst marktende Erzeuger vielleicht am wenigsten Wert auf die Sortierung seiner Erzeugnisse gemäß den Reichseinheitsvorschriften gelegt hat, so ist dies zum Teil verständlich; denn von ihm wurde ja die Ware auf dem Großmarkt gegen Sicht an den Kleinhandel weitergegeben. Der Käufer konnte den Preis für die Ware mit dem Erzeuger aushandeln. Dies änderte sich in dem Moments in dem der Erzeuger seine Ware dem Großhandel anliefern mußte und für die Sortierungsgruppen der angelieferten Er zeugnisse enge Erzeuger-Rahmenpreise festgesetzt wurden. Die Preisfestsetzung kann auf die Dauer nur gute Ergebnisse erzielen, wenn die Sortierung der Ware ordnungsgemäß erfolgt. Hier muß gerade bei den Berliner Gemüsebauern noch eine sehr intensive Erziehungsarbeit geleistet werden. Wenn auch die neue Anordnung des Stadtpräsi denten der Reichshauptstadt Berlin betr. Preisge staltung für Obst, Gemüse und Südfrüchte jeder Verteilerstufe die Verantwortung dafür auserlegt, daß die verkaufte Ware der bezeichneten und be rechneten Güteklasse entspricht, so ist in erster Linie der Erzeuger verpflichtet, die Ware den Bestim mungen gemäß sortiert in den Verkehr zu bringen. Der Bezirksabgabestelle Berlin wird in der kom menden Saison diese Erziehungsarbeit zufallen. Sie wird ihre Prüfer viel mehr als bisher draußen bei den Erzeugern ansetzen müssen. Die Prüfer müssen immer mehr Berater im Hof und im Be trieb des Erzeugers werden. Sie müssen in der Lage sein, auch einmal den Arbeitsfrauen die rich tige Sortierung zu zeigen. Die Beanstandung und Zurücksetzung der Ware in der Zentralmarkthalle auf dem Stand des Großverteilers muß allmählich nur noch als Notmaßnahme angesehen werden. In der vorigen Saison konnte insbesondere ge rade in den ersten Tagen des Selbstmarktverbotes festgestellt werden, daß durch die unregelmäßige An lieferung der Ware immer wieder an einigen Tagen Absatzschwierigkeiten auftraten. Auch hier muß die Bezirksabgabestelle eine noch viel schärfere Ueber- wachung und Steuerung der Anlieferungen durch- Tivi'scksn clsn LuclstsnclsutscksN Oskistsn uncr öökmsn unci kckcrkrsn Zollerleichterungen für dm Warenverkehr Mit dem Inkrafttreten des neuen Zollgesetzes am 1. April d. I. fallen die Zollgrenzen zwischen dem Altreich und dem Land Oesterreich und zwischen den sudetendeutschen Gebieten und dem Altreich und dem Land Oesterreich fort. Von diesem Zeitpunkt ab sind die in § 3 der Verordnung über die Ein führung deutscher Zollvorschriften in den sudeten deutschen Gebieten vom 14. Oktober 1938 (Reichs gesetzbl. I S. 1420) vorgesehenen Zollerleichterungen gegenstandslos geworden, die für den Warenverkehr zwischen den sudetendeutschen Gebieten und Böhmen und Mähren und zwischen den sudetendeutschen Ge bieten und der Slowakei bestanden haben. Im Hinblick aus die enge Verknüpfung der sude tendeutschen Wirtschaft mit der Wirtschaft in Böh men und Mähren und in der Slowakei bedurfte es einer z-ollrechtlichen Regelung, die über den 1. April d. I. hinaus weitere Zollerleichterungen vorsieht. 8 1 der Verordnung bestimmt daher, daß Waren, die in .dem Protektorat Böhmen und Mähren oder in der Slowakei ihren Ursprung haben, bei der Einfuhr in die sudetendeutschen Gebiete vom Zoll und von der Umsatzausgleichsteuer befreit bleiben. Die Abgabenvergünstigung wird aber nur gewährt, wenn die Waren in den sudetendeutschen Gebieten verbraucht, dauernd gebraucht, bearbeitet oder ver arbeitet werden. Von der Abgabenvergünstigung ausgenommen sind die der Bewirtschaftung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft unterliegenden Waren der Tarifnummern 1 bis 27, 30 bis 67, 100 bis 140, 157, 160 bis 219 des deutschen Ge brauchszolltarifs (8 2 Absatz 1 der Verordnung). Nach 8 2 Absatz 2 kann aber auch für diese Waren der Reichsminister der Finanzen nach Benehmen mit den beteiligten Reichsministern Zoll- und Um satzausgleichssteuerfreiheit unter den gleichen Be dingungen wie im 81 zubilligen. Die Verordnung tritt am 1. April d. I. in Kraft. Wann sie außer Kraft tritt, bestimmt der Reichsminister der Finanzen im Benehmen mit-den beteiligten Reichsministern. führen. Ich glaube aber, daß vielmehr dann er reicht werden kann und auch erreicht werden wird, wenn sich der Erzeuger mit dem ihm zugewiesenen Verteiler einmal richtig ausgesprochen hat und da mit der eine die Nöte des andern verstehen lernen kann. Absatzschwierigkeiten nur bei guter Zusammenarbeit vermeidbar Gerade um diese Jahreszeit muß der Großver- teiler seinen Erzeuger einmal aufsuchen und muß mit ihm die Dinge der kommenden Saison durch sprechen. Der Gemüsebauer ist ihm sicher dankbar für Anregungen, welche Gemüsesorten und -arten besonders marktgängig sind und für welche Erzeugnisse der ihm zugewiesene Großverteiler einen guten Kundenkreis besitzt. Wenn erst einmal ein Vertrauensverhältnis zwischen Erzeuger und Verteiler besteht, dann wird es im Laufe des Sommers auch leicht sein, den Erzeuger zu ver anlassen, gerade an den Tagen viel Ware zu liesern, an denen der Markt aufnahmefähig ist. An Tagen, an denen der Markt überliefert ist, wird er dann dafür weniger Ware anliefern. Wenn 'dann aus dam Berliner Großmarkt einmal Spinat, insbesondere Wurzel- oder Stengelspimat, oder Radieschen gar nicht mehr abzusetzen sind, dann sollt« es nicht erst erforderlich sein, daß die Bezirksabgabestelle ein Anlieserungsverbot für Er zeugnisse minderer Qualität erlassen muß; dann sollt« und muß der Erzeuger einsehen, daß es auch in seinem Interesse liegt, wenn die festgesetzten Preise gleichmäßig gehalten werden können. Stabile Preise können jedoch nur gehalten werden, wenn der Erzeuger im Interesse des Gesamtwohles der Erzeugerschaft an Tagen, an denen der Markt über liefert ist, minderwertige Ware vom Markt fern hält. Darüber hinaus muß die Bezirksabgabestelle noch viel mehr als bisher bemüht sein, Ware durch Fernvers-and in andere Gebiete abyuleiten. Di« Einschaltung weiterer leistungMihiger Versandver- teAkt wind' zweckmäßig sein. Wenn ferner der neu eingesetzt« Marktbeaustragte für das Gebiet der Rsichshauptstadt Berlin seinen Einfluß dahin geltend macht, — wenn schon ein mal aus dem Berliner Großmarkt z. B- genügend Kopfsalat aus der Berliner und kurmärkischen Er zeugung vorhanden ist —, daß dann die Anliefe rungen an Salat aus weiter entfernt liegenden Ge bieten nach anderen Verbrauchsplätzen gelenkt wer den, so dürften auch diese Absatzschwierigkeiten zu überwinden sein. Preisgestaltung für Qualitätserzeugnisse Wenn ich im ersten Teil dieser Ausführungen be tont habe, idaß gerade di« einheitliche Preisgestal tung mit 'dazu beigetragen hat, die Berliner Er zeuger von dem Wen der Marktordnung zu über zeugen, so stehen jedoch auch aus diesem Gebiet noch verschiedene Wünsche offen. Di« Erzeuger, die es sich bisher als höchste Aus gabe gestellt hatten, nur allerbeste Qualitätsware aus den Markt zu bringen, erwarten vom Stadt- Präsidium als der zuständigen Preisbildungsstelle die Erfüllung ihrer Wünsche und Anträge, daß ihnen für besonders hochwertige Leistungen höhere Preise genehmigt werden. Wenn auch die vom Stadt-Präsidium vertretene Ansicht, daß die Preise für Gemüse sich aus einem Niveau bewegen müssen, das es auch dem einfachen Arbeiter ermöglicht, ge nügend Gemüse einzukausen, von der Erzeugerschäst voll verstanden wird, jo muß dem entgegengehalten werden, daß in Berlin auch Verbraucherschichten aus den wohlhabendsten Kreisen wohnen: Diese Verbraucher verlangen auf ihren Tisch nur allerbeste Ware; der Preis, den sie hierfür bezahlen müssen, spielt dabei keine Rolle. Besonders hochwertige Ware, wie z. B. kleine Bohnen der Sorte „Hundert für eine" — auf dem Berliner Großmarkt bekannt als „llarieot vert"- Bohnen — oder besonders zarter, großköpfiger Salat oder ausgesucht« Himbeeren in Packungen u. a- m., verlangen nun einmal zur Er zeugung einen größeren Aufwand an Kosten und Arbeit. Da diese hochwertigen Erzeugnisse gerade in Berlin sehr begehrt sind, können aus di« Dauer gesehen die Preise für diese Erzeugnisse nicht den Preisen für normale,1-Qnalität angeglichen werden. Für diese Erzeugnisse wurden bisher auch immer höher« Preis« gezahlt. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß nur ein intensiver Ausbau der Marktordnung es ermöglichen wird, die Belange der Erzeugerschaft mit den Be langen der VerbMuchevschast in Einklang zu bringen. Diese Betrachtungen seien abgeschlossen mit den Worten des neu eingesetzten Marktbeaustragten für das Gebiet der Rsichshauptstadt Berlin bei seiner Einführung in der neuen Dienststelle: „Wenn alle an der Gestaltung des Berliner Obst- und Gemüse marktes unmittelbar und Mittelbar interessierten Kreise im gegenseitigen Vertrauen an 'der Ueber- windung der ausgeführten Schwierigkeiten - Mit arbeiten, dann müßte es mit dem Teufel zugehen, wenn diese Schwierigkeiten nicht überwunden werden könnten.
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