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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
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- Gartenbauwirtschaft
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2 Ur. 11. 1«. ^13» 15!». <A artend auwirttch all vereinigt mit Deutscher krwerbogartenbau Mreich erlebten, werden der Blumen- und Zier- pflanzenbau und die Baumschulbetriebe neuen Auf stieg bekommen. Noch schützt eine Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Garteirbauwirt- schaft die Baumschulen und Samenbetriebe vor dein Wettbewerb aus dem Altreich, aber in ab sehbarer Zeit wird auch dieser Schutz nicht mehr nötig sein und fehlen können. Auf dem Gebiet der Marktordnung aber hat die Hauptvcreinigung durch die Errichtung eines Gartenbauwirtschafts- berbandes die erste Voraussetzung für den Einsatz aller derjenigen Mittel geschaffen, deren Wir- kungsfähigkeit wir im Mtreich in den vergangenen Jahren kennenlernen konnten. Für die Garten- bauwirtschaft aber wird mich vom Standpunkt der Versorgung aus der Obst- und Gemüsebau Le- Suderenlandes von sehr erheblicher Bedeutung sein. Schon kurz nach dem Einmarsch der deut schen Truppen setzten die ersten Hilfsmaßnahmen ein, die eine gesicherte und für den Erzeuger nutzbringende Verwertung der Ernte herbeifllhrte. Inzwischen sind alle Vorbereitungen getroffen, um mir Beginn der neuen Ernte, sowohl in dem wich tigsten Obstbaugebiet, als auch in dem bedeutsamen Gemüsebaugebiet um Saatz nach den im Altreich bewahrten Methoden den Wsatz der Erzeugnisse voczunehmen. Mit der Errichtung einer Bezirks- abgabestelle, die in Außig und in Saatz Zweig stellen haben, wird die Grundlage für die Erfas sung der Erzeugnisse und ihre geordnete Einfüh rung in den Strom der deutschen Waren gewähr leistet. Dabei ist es erfreulich, festzustellen, Latz die sudetendeutschen Obst- und Gemüsebauer mit eige ner Kraft die Grundlage für die Errichtung dieser Bezirksabgabestellen geschaffen haben, so daß sie mit Recht sagen können, damit sich selbst ein eige nes Werkzeug geschaffen zu haben. Diese Mit arbeit ist die erste Voraussetzung für ein Gelingen der grotzen Aufgabe überhaupt, die im Sudeten gau zu leisten ist. Sie allein ist die Gewähr dafür, Latz es, soweit es in menschlichen Kräften steht, auch möglich sein wird, die Arbeit mit Er folg zu Ende zu bringen. — Auf dem Gebiet der Verarbeitungsindustrie konnten die Hauptarbeiten der Hariptvereinigung der deutschen Gartenbau- Wirtschaft noch nicht über die Vorbereitungsmatz nahmen hinaus verwirklicht werden. Sie sind aber soweit gediehen, datz mich diese Zweige der Gartenbauwirtschast bald den Wettbewerb mit den Verrieben des Altreichs aufnehmen können. Im Augenblick, da diese Zeilen den sudeten- deurschen Berufskameraden aus Anlatz ihres ersten Gartenbautages zu Gesicht kommen, marschieren bereits wieder deutsche Truppen in Böhmen und Mähren ein; eine Tatsache, die auch entscheidend sein wird für die kommenden Arbeiten im Sude tengau. Wo immer aber die Berufskameraden, die, wie das im Sudetengmi der Fall gewesen ist, in so großer Zahl freiwillig und aktiv an die Mitarbeit Herangehen, - werden auch die grotzen Aufgaben mit Erfolg zu meistern sein. Die Preisausgleichung der Ostmark an das Altreich Stichtag 1. Oktober. Ein Aufruf von Reichskommissar Gauleiter Bürckel Rsichskommifsar Gauleiter Bürckel hat cm die Bevölkerung der Ostmark einen Ausruf erlassen, in dem er u. a. 'daraus hinweist, daß die vor acht Tagen eingeleitete Preissenkungsaktion in vielen Fällen Nicht nur einen guten Anfang bedeutet, sondern darüber hinaus bereits zu einem un bestreitbaren Erfolg geworden ist. Es bedürfe aber durch die eingeileiteten Maßnahmen nicht etwa schon das Ziel als erreicht angesehen werden. Im Gegenteil, «der eingeschlagene Weg müsse zweiter unbeirrt verfolgt werden- Sobald in der Sphäre der Verteilung die volle Ordnung hergestellt sei, werde mit der Ueberprüftmg beim Erzeuger begon nen werden. Das Ziel fei, bis -nm 1- Oktober d. I. jene Relation zwischen Preis und Lohn herzustellen, die als völlige Angleichung des Lebensstandards au den des Allreichs zum Aus druck kommen müsse. Über 160000 Betriebe im Leistunqskampf Der Ausruf zum zweiten Leistungskampf der deutschen Betriebe hat ein gewaltiges Echo gehabt. In diesem Jahr nehmen über 160 600 Betriebe daran teil, während im ersten Leistuugskwmpf erst 84 000 Betriebe eingeschaltet waren. Heute steht in der Tat die gesamte deutsche Wirtschaft im Leistungskampf. Deutschlands Aufbau und seine Sicherung für alle Zukunft waren für den Mehrer Veranlassung, an die Wirtschaft den Befehl zur Höchstleistung zu geben. Die Forderung nach höchster Leistung schließt die Pflicht zur größten Pilege 'der Arbeitskraft in sich Der Beauftragte für die Gesamtd-urchführung des Leistungskampfes, Reichsamtsleiter Dr. Hupfauer, hat deshalb im Auftrag des Reichsorganisatiousleiters in feinem „Appell an alle deutschen Betriebsgsmeinschafteu" ein« klare Steuerung der sozialen Leistungen zum Zweck der Steigerung der Arbeits- und Volkskraft gefordert. Nach der Erfüllung dieser Gesichts punkte haben nunmehr die PrüfungskommUionon entschieden, welche Betriebe zur letzten Ueber- prüfung für den Titel eines „Nationalsozialistisch Musterbetriebes" zugelassen werden. Am 1. Mai, dem „Nationalen Feiertag des deutschen Volkes", wird der Führer diejenigen Betriebe auszeichnen, die überdurchschnittlich einen Beitrag zur Schaf fung und Vertiefung der nMoualsozialistischen Volksgemeinschaft sowie zur Steigerung der Arbeits- und Volkskraft für das Gelingen des Vierjahresplanes geleistet haben. Einfuhr von Nelkenichnittblumen Das Reichsfinanzministerium hat nach einer Ver fügung vom 3. März 1930 (ReichSzollbl. S. 134) Lekanntgegeben, daß der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft auf Grund der z. Zt. geltenden Verordnungen zur Abwelr der Einschleppung des Nelkenwicklers die Einfuhr von Nelkcnschwtlbm nm bis zum 3V. April 1939 ge stattet ist. Die Verfügung vom 3. März 1939 betrifft nicht das Land Oesterreich und die sudetendeutschen Ge biete. LtcrbiMät cisr cruoü in rsioLsn Tints/akron LsiLskorltSN Erzeugerdlszipltn und Preisgestaltung Durch die Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen des Beauftragten für den Vier- jnhresplan vom 26. 11. 1936 — die sogen. Preis stopverordnung — wurden wesentliche Befugnisse der Preisbildung auf den Reichskommissar für die Preisbildung übertragen. Sinn und Zweck der Preisstopverordnung ist, die gesamte Preisbildung in einer Hand zu vereinigen und von höchster Warte aus unter dem Gesichts punkt der Senkung der Lebenshaltungskosten wesentlich zu beeinflussen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ergah^sich daraus, daß infolge der Rück führung der Erwerbslosen in den Arbeitsprozeß und der Gesundung des gesamten Wirtschafts- geschchcns die Kaufkraft der breiten Massen stieg, sich folglich der Bedarf ausweitete und nunmehr nach dem als überwunden geltenden Gesetz von Angebot und Nachfrage automatisch die Preise an zusteigen drohten. Als Folge solcher Preissteige rungen wäre automatisch auch die Erhöhung der Löhne und Gehälter notwendig gewesen. 11m den Lauf dieser Schraube ohne Ende von vornherein abzustoppen, wurde diese Verordnung erlassen, durch die die Preise aller Güter auf dem Stand eines bestimmten Zeitpunktes, dem 18. 10. 1936, sestgehalten wurden. Bon relativ geringem Interesse wäre diese Ver ordnung für unseren Sektor gewesen, wenn wir unsere Erzeugnisse hätten festpreislich binden können, da ja dann der Stoppreis der bereits von Der Reichsarbeitsminister hat auf Grund der ihm vom Beauftragten für den Vierjahresplan erteilten Vollmacht unter dem 10. März 1939 eine zweite Durchführungsverord nung zur Verordnung zur Sicher stellung des Kräftebedarss für Aus gaben von besonderer staatspoliti- scher Bedeutung erlassen, die am 1b. März in Kraft tritt. Einen Verlust an wertvoller Arbeitskraft, wie er mit einer ungesunden Mutation unter den Arbeits kräften verbunden ist, kann sich Deutschland bei den großen Aufgaben seines weiteren Wiederaufbaues auf die Dauer unmöglich leisten. Das gleiche gilt für die Dauerverluste an Arbeitskräften, die ein zelne staatspolitisch besonders wichtige Wirtschafts zweige, vor allem die Landwirtschaft, ständig er leiden. Hier muß für Abhilfe gesorgt werden. Aus diesem Grunde hat der Reichsarbeitsminister be stimmt, daß u. a- in Betrieben der Landwirt- schaft und der Forstwirtschaft Betriebs führer, Arbeiter und Angestellte eine Kündi gung des ArbeitsverhäUnrffes erst aussprechen dürfen, wenn das Arbeitsamt der Lösung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt hat. Eine ohne vorherige Zustimmung des Arbeitsamtes er folgte Kündigung ist rechtsunwirksam. Die neue Bestimmung enthält kein absolutes Verbot einer Kündigung, sondern macht die Kündigung nur von der vorherigen Zustim mung des Arbeitsamts abhängig. Damit sollen vor allem auch leichtfertige Kündigungen und die damit verbundene Unruhe in den Betrieben ver mieden werden. Auch für Betriebssührer gültig Die neuen Vorschriften erstrecken sich nicht nur auf nrbcitsbuchpflichtige Arbeiter und Angestellte, sondern in gleicher Weise auch auf deren Betriebs führer. Sie gelten, vor allem zum Schutze der Landwirtschaft, sinnge mäß auch für Familienangehörige, die in Betrieben von Ehegatten, Eltern, Voreltern oder Geschwistern regelmäßig mithelfen, auch wenn sie nicht als Arbeiter oder Angestellte beschäftigt werden. Der Geltungsbereich der Durchführungs verordnung des Reichsarbeitsministers umfaßt nicht nur private und öffentliche Betriebe, sondern auch Verwaltungen aller Art. Wann sind Ausnahmen zulässig? Die vom Reichsarbeitsminister zugelassenen Ausnahmen entsprechen vor allem arbeitsein- satzmnßigen Notwendigkeiten sowie Erfordernissen des täglichen Lebens. Aus diefen Gründen ist be stimmt worden, daß keine Zustimmung zur Lösung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist in der Landwirtschaft, sofern sich die Arbeitskraft in einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb zur Arbeits aufnahme vertraglich verpflichtet hat, und das neue Arbeitsvcrhältnis sich unniittelbar an das alte an- schließt, ferner bei vorübergehend beschäftigten Erntcnrbeitskraften sowie endlich bei den Arbeits kräften, die im Land dien st, in der Land- Außerordentliche Witterungsvorgänge waren in den Tagen vom 8. bis 9. März zu beobachten. Schwere Frühjahrsgowitter gingen fast über ganz Deutschland nieder. Sie waren in Friesland, West falen, im Rheinland, in großen Teilen Süddeutsch lands und in der Ostmark von schweren Schnee- siürmcn begleitet. Hierbei wurde in zahlreichen Gartenbaubetrieben erheblicher Schaden angerichtet. So sind in einer bekannten großen Gärtnersiedlung am Niederrhein viele tausend Frühbeetfenster, die schon auf den jungen Aussaaten und Pflanzungen lagen, abgehoben und oft große Strecken weit fort getragen worden. In einem Betrieb wurden allein rund 1 800 und in einem benachbarten rund 1 6öO HoNönderfenster vernichtet. Auch in den Anbau zentren iin Rhcin-Main-Gcbiet sewie in zahlreichen Mveutjehen Orten haben sich ähnliche Katastro- uns ermittelte und festgesetzte Festpreis gewesen wäre. Da dies jedoch aus den bereits dargelegten Gründen nicht möglich war, steht die HV. vor der Notwendigkeit, jede beabsichtigte Festsetzung von Preisen, gleich welcher Art, dem Reichskommissar für die Preisbildung zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei stößt naturgemäß jede gewünschte Preis erhöhung, und sei sie vom Standpunkt der Erzeuger noch so notwendig, auf die Gegenforderung des Preiskommissars zur Senkung, zumindest jedoch zur Beibehaltung der bisherigen Verbraucherpreise. Sehr viel Mißstimmung unter der Erzeugerschaft hat die Festsetzung von Erzeuger-Höchstpreisen für verschiedene Obst- und Gemüsearten ausgelöst. Hierzu möchte ich bemerken, daß diese Höchstpreis festsetzung weder im Sinne der Hauptvereinigung noch des Reichskommissars gelegen hat und nicht erfolgt wäre, wenn nicht ein Teil unserer Erzeuger geglaubt hätten, infolge der hohen Nachfrage jeden beliebigen Preis fordern zu dürfen. Diesen unbe rechtigten Preisforderungen mußte kategorisch ein Riegel vorgeschoben werden. Es ist zutreffend, daß die in diesem Sinne durch geführten Maßnahmen oft äußerst hart waren und die Gesamtheit der Erzeuger unter der Undiszi pliniertheit einzelner sehr zu leiden hatte. Erst wenn wir selbst gelernt haben in unseren Reihen eisernste Disziplin zu halten, werden wir vor solchen die Allgemeinheit unserer Erzeuger schwer Hilfe oder im weiblichen Pflichtjahr in der Landwirtschaft tätig sind. Erforderlich ist jedoch, daß diese Kräfte nicht vor Ablauf der Vertragsdauer aus der Landwirtschaft ausscheiden. Wollen sie es doch, dann ist die Zustimmung des Arbeitsamts notwendig. Ganz allgemein ist eine Zustim mung des Arbeitsamts nicht ersor- derlich, wenn sich beide Vertrags teile über die Lösung des Arbeits verhältnisses einig sind. Da die allgemeine Regelung über Beschränkun gen bei der Lösung von Arbeitsverhältnissen nicht auf alle Wirtschaftszweige ausgedehnt werden konnte, sind, um eventuell fonstigen Arbeitsnotwen digkeiten in den verschiedenen Gebietsteilen des Reiches entsprechen zu können, die Präsiden ten der Landesarbeitsämter ermäch tigt worden, die gleichen Kündi gung s b es chr L n k u n g e n auch für ein zelne Betriebe schriftlich anzu ordnen. Am 1b. März 1939 bereits laufende Kündigun gen werden dann von den neuen Vorschriften er saßt, wenn die Kündigungen erst nach dem 2 5. März 1939 wirksam werden. Sie bedürfen dann zu ihrer Rechtswirksamkeit nach träglich der Zustimmung des Arbeitsamtes. Auch Einstellungen bedürfen der Z u st i m m u n g. von Arbeitsverhältniffen ist bestimmt worden, daß Arbeitskräfte, die nach Eintragung im Arbeitsbuch zuletzt in Betrieben oder Haushaltungen der Landwirt schaft und der Forstwirtschaft be schäftigt waren, in Betrieben jeder Art nur mit Zustimmung des Arbeits amtes eingestellt werden dürfen. Die Landwirtschaft ausgenommen Wichtig ist noch der Hinweis, daß Einstellungen in der Landwirtschaft in keinem Falle einer Zu stimmung bedürfen. Bei den Entscheidungen über Anträge auf Zu stimmung zur Lösung eines Arbeitsverhältnisses oder zur Einstellung einer neuen Arbeitskraft ist sichergestellt, daß von den Arbeitsämtern alle wesentlichen Gesichtspunkte, und zwar nicht nur die staatspolitischen Notwendigkei ten des Arbeitseinsatzes, sondern auch die Aufgaben und die Leistungsfähigkeit der Betriebe und nicht zuletzt die persönliche und berufliche Ent wicklung der Arbeitskräfte berück sichtigt werden. Der Vollzug der neuen Vorschriften erfordert ein besonderes Maß von Verantwortung. Sie kann nur getragen werden, wenn die staatspolitiscbe Not wendigkeit der Eindämmung einer ungefunden Fluktuation von allen Beteiligten nicht nur be griffen, sondern, wenn danach auch praktisch ver fahren wird. Geschieht dies überall, dann genügt das Vorhandensein der neuen Vorschriften, um das staatspolitisch gewünschte Ziel zu erreichen. phen abgespielt. Außerordentlich schwere Sturm schäden meldet auch Wien, dessen Gärtnereien auch vor kurzem der Sturmvcrsicherung beigetrelcu waren. Diese segensreiche. Einrichtung der Deutschen Hagel- Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit für Gärtnereien usw. zu Berlin hat sich auch in diefen Tagen wieder bestens bewährt. Den betroffenen Berufskameradrn konnte durch unverzügliche Fest stellung der Schäden und Auszahlung der Entschä digungsbeträge geholfen werden. Von dieser guten, immer noch verhältnismäßig wenig bekannten Ein richtung sollte ausgiebiger Gebrauch gemacht wer den, damit im Zeichen der Erzeugungsschlacht jeder Schaden unverzüglich ausgebessert und jede Schädi gung des Betriebes durch unnötige Verluste ver mieden werden kann, belastenden Maßnahmen verschont bleiben können. Nicht von der Hand zu weisen ist jedoch der viel fach laut gewordene Vorwurf der Erzeugerschaft, daß die Erzeugerpreise oft — besonders in Anbe tracht der geringen Ernte des vergangenen Jahres — unter das Existenzminimum gesenkt wurden, während der Verbraucher in keiner Weise in den Genuß dieser künstlich niedrig gehaltenen Preise kam. Trotz Festsetzung der Gewinnspanne und sonstigen kalkulationsfähigen Kosten für alle Verteilerstufen und trotz einer umfangreichen Preisüberwachung, ja trotz Festsetzung von Verbraucher-Höchstpreisen, war es nicht möglich, diesem Uebel abzuhelfen. Der Vorwurf, hier versagt zu haben, trifft jedoch nicht den einzelnen mit der Ueberwachung betrauten Be amten, da er einfach nicht die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse mitbringen kann, um positive Feststellungen bei der Vielzahl und Unterschiedlich keit unserer Erzeugnisse treffen zu können. Nur durch intensivste Schulung und engste Zu sammenarbeit mit berufenen Fachleuten wird es möglich sein, hier Abhilfe zu schaffen. Erst wenn diese Zufammenarbeit in vollem Umfange erreicht ist, kann von einer einwandfrei durchgeführten Preisüberwachung gesprochen werden. Es ist letzten Endes nicht Zweck der Arbeit der Preisbildungs- und Preisüberwachungsstellen, die Erzeugung zu erschweren oder gar teilweise zu zerschlagen, son dern den Verbraucher vor überhöhten Preissorde rungen zu schützen. Dieses Ziel, den Verbraucher zu einem möglichst niedrigen Preis in den Genuß der landwirtschaft lichen und gärtnerischen Erzeugnisse gelangen zu lassen, wird von allen Stellen, die mit der Preis festsetzung befaßt sind, verfochten. Es ist das primäre Moment bei der Preisregelung durch den Reichskommissar für die Preisbildung, das sekun däre bei den Stellen, die in erster Linie die Sicherung der Erzeugung, also der Ernährung zu garantieren haben. Diese scheinbaren Gegensätze in der Preispolitik sind jedoch in dem Augenblick als überwunden zu betrachten, in dem jeder Erzeuger einsichtsvoll ge nug ist, ungerechtfertigte Preisforderungen nicht zu stellen, da berechtigte aus der saison- und witce- rungsbedingten Eigenschaft unserer Erzeugnisse ent springende Preiserhöhungen noch stets das ent sprechende Verständnis beim Reichskommissar für die Preisbildung gefunden haben. Man wird mir entgegenhalten, warum, wenn das, was ich soeben schilderte, stimmen soll, im Jahre 1938 mit seiner äußerst geringen Obsternte, z. B. die Preise für Aepfel und Birnen auf dem gleichen Stand belassen wurden, wie 1937 mit seiner, wenn auch nicht normalen, so doch ent schieden höheren Ernte. Hier diene zur Klarstellung folgendes: Um die Erzeuger preislich für den Ernleauschll entschädigen zu können, hätten die Obstpreife Ak Loch« einer Normalernte um das »fache, bei 10?° einer Normalernte um das 10 fache, also von 18— All für 1 Ztr. Bosloop auf 180— KU er höht werden müssen. Das so etwas ein horrender Unfug wäre, muß wohl jeder zugeben. Eine geringere Erhöhung der Preise dagegen hätte den Obstzüchtern keinerlei Ausgleich für die entgangenen Erntemengen gegeben, das Obst jedoch restlos den begüterten Kreisen des Volkes Vorbe halten. Die minderbemittelten Volksgenossen, die sich so wenigstens noch ab und zu 1 Pfd. Aepfel oder Birnen erstehen konnten, es aber in erster Linie für die Gesunderhaltung besonders ihrer Kinder benötigten, wären durch die für sie un erschwinglich gewordenen Preise leer ausgegangcn. Die Preiserhöhung wäre also für die Obst erzeuger kaum von Nutzen, für die ärmere Bevölke rung aber sehr zum Schaden geworden. Die im Jahre 1938 bei einer ausgesprochenen Mißernte durchgehaltene Stabilität der Erzeuger preise legt der Hauptvereinigung — nnd dessen ist diese sich voll bewußt — die Verpflichtung auf, die gleiche Preisstabilität auch in erntereichen Jahren beizubehalten. Den Beweis, wie ernst diese Ver pflichtung genommen wird, hat die Hauptver einigung im Jahre 1937 während der Rekordernte an Aepfeln in Württemberg erbracht. Besonders diese Aktion zur Unterbringung der württembergischen Kochäpfel zu den vorher fest gesetzten Preisen, von denen in keinem Fall abge gangen wurde, hat die praktische Durchführungs- Möglichkeit dieser skizzierten Verpflichtung erwiesen. Besonders hervorgchobcn zu werden verdient, daß es sich hierbei ausnahmslos um die Unter bringung von schnell verderblichen Herbstäpieln minderer Güte handelte, für die die Aufnahme möglichkeiten der Industrie ihren Verarbeitungs- Volumen entsprechend zeitlich beschränkt sind. Mecklenburg geschloßenes Anbaugebiet Ans der Frühjahrstagung der Fachgruppe Gar- tcnbau des Kreises Rostock machte der Vorsitzende des Gartenbauwirtschaftsverbandes, Kipke, wich tige Mitteilungen über die Bezirksabgabestellen. Es ist geplant, die bisherigen Einzelanordnungen durch eine Generalanordnung abzulösen und Mecklenburg als Gartenbauwirtschaftsgebiet für alle Erzeugnisse des Gartenbaues zu schließ n. Statt der bisher bestehenden Bezirksabgabestellcn soll in Zukunft nur eine einzige für Mecklenburg bestehen bleiben. Es ist in Aussicht genommen, sie als gemeinnützige Gesellschaft in die wirtschifts- rechtliche Form einer G. m. b. H. zu kleiden. Es würden dann zwei Außenstellen geschaffen werdcn, und zwar eine für Mecklenburg-West mit den Krei sen Wismar, Schönberg, Schwerin, Ludwigslust und Hagenow, und eine für den östlichen Teil Mecklenburgs, der die Kreise Rostock, Güstrow, Malchim, Parchim, Waren und Stargard umsaßt, Aüncll'FunN nur mit ^ustimmunF ciss ^rbeitsamtss Der Arbeitsplatzwechsel beschränkt t/nnöliN6 Vsriusts können vermissen ivsrösn Überall Gewitter und Schneestürme
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