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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
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- Gartenbauwirtschaft
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Es ergab sich somit die Notwendigkeit, die Be arbeitung sämtlicher den Berliner Obst- und Ge- müsemarkt betreffenden Fragen in eine Hand zu legen und diese Stelle mit den notwendigen Boll- pwchten auszustatten. . Ms diesem Kvunde hat der Gartenbauwirt- Der Gedanke des Gemeinnutzes sollte jeden Marktpslanzenanbauer dazu bewegen, Blumen-, Zier- und Gemüsepflanzen von bester Beschaffenheit heranzuziehen und zum Verkauf zu bringen. Ver kaufsunwürdige Pflanzen, selbst wenn sie zu Schleuderpreisen angeboten werden, bedeuten Ver rat an der Volksgemeinschaft. Der Käufer von Marktpslanzen hat heute mehr denn je Anspruch darauf, nur gesunde, ungezieferfreie, kräftige Pflanzen mit gutem Wurzelballen zu erhalten, die aus anerkanntem Saatgut gezogen sind. In der „Gartenbauwirtschaft" ist schon wieder holt über dieses Thema geschrieben worden; ganz besonders mache ich nochmals auf die Ausführun gen des Sachbearbeiters für Blumen- und Zier pflanzenbau des Gartenbauwirtschaftsverbandes t/üsrwackunA «Zurckr 6r's?rü/sr cisr QartSnbauvm'rtscka/tLVSrLän^S Gütebestimmungen für Marktpflanzen Außer Verkehr gesetztes Saatgut In einer Anordnung des Reichsnährstandes, die im VerkündungMatt des Reichsnährstandes Nr. 17 erschienen ist, wird verfügt, daß vom 1. August 1941 an von Len nachstehenden Gemüsearten Saatgut folgender Sorten nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen: 1. Buschbohnen, Weiße Nieren m. F., Hinrichs Riesen wgr. m. F., Konserve weiß o. F., Wachs Amtsrat Koch o. F., Wachs Wunder Butter o. F. 2. Freilandgurken, Grochlitzer lange, Mittellauge volltragende (Quedlinburger Typ), Walzen von Athen. 3. Schalerbsen, Automobil. 4. Markerbsen, Champion of England, Riesenmark. 5. Zwiebeln, Russische harte. 6. Möhren Guerande, 7. Kastengurken, Weltflug. 8. Rettich, Haldlanger rosa, Langer weißer, Weichser. Verstöße gegen die Anordnung werden mit Ordnungsstrafen bis zu 10000 RM. für jeden Fall der Zuwiderhandlung geahndet. Der Berliner Obst- und Gemüssgroßmarkt mit seinen fast 750 Importeuren und Großverteilern und einem Gesamtumsatz von ca. 200 Millionen KL an Obst, Gemüse und Südfrüchten hat nicht nur als Umschlagplatz für die Versorgung der Be völkerung Berlins, der Kurmark und der benach barten 'Provinzen mit Gartenbauerzeugnissen größte Bedeutung, sondern dieser Großmarkt ist als Hauptabsatzgebiet für die meisten kurmärkischen An baugebiete, auch für die Erzeuger dieser Gebiete als das Herz anzusehen, von dem aus Gärtner und Bniern Anregungen über den Anbau markt gängiger Gartenbauerzeugnisse erhalten. Der Berliner Großmarkt sichert den kurmärki schen Bezirksabgabestellen, als den Treuhändern der Erzeugerschaft, den reibungslosen Absatz der anfallenden Ernten. Vom Berliner Großmarkt erfolgt die Preis gestaltung bzw. Preisfostsetzunq für die kurmärki- fchen Gartenbauerzeugnisse, selbstverständlich unter Zugrundelegung der Gestehungskosten für die Er zeugung. Wegen dieser großen Bedeutung, die der Ber liner Obst- und Gemüfegroßmarkt für die Er zeuger sowohl, als auch für die Verteiler und Verbraucher hat, ergibt sich, daß der Gartenbau- wirlschaftsverband Kurmark um die Ordnung dieses Schleswig-Holstein, F- Timm, aufmerksam — ver öffentlicht in der „Gartenbauwirtschaft" Nr. 49 bom 8. 12. 1938 —, in denen er über die Güte bestimmungen für Marktpflanzen und über den geordneten Marltpslanzenabsatz ausführlich be richtet. Man sollte annehmen, daß die Gütebestimmungen für Marktpflanzen, die vor einigen Jahren ge schaffen wurden, -schon Allgemeingut sowohl der Gartenbauer als auch der Verbraucher geworden sind. Dies ist leider jedoch nicht der Fall. Im ver gangenen Jahr konnten Prüfer der Gartenbau wirtschaftsverbände wiederholt in verschiedenen Gartenbaubetrieben und auf Märkten, geile, ver härtete, mit Ungeziefer und Krankheiten befallene Gemüse- und Sommerblumenpflanzen seststellen, die sie als verkaufsunwürdig erklären mußten. Einer Siedlung wurden z. B. mehrere tausend Pflanzen geliefert, bei deren Anblick ein Fachmann den Siedlern den Rat gab, sich nicht erst die Ar beit zu machen, diesen Schund zu pflanzen, der einmal die aufgewendete Arbeit und Mühe nicht lohnt und für den andererseits der sorgfältig vor bereitete Boden zu kostbar sei. Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau- Wirtschaft richtet daher an alle Gartenbaubetriebe die dringende Bitte, nur Marktpflanzen bester Qua lität heranzuziehen, nicht zu dicht auszusäen, gute Erde zu verwenden, nicht Pflanzen aus dem trok- kenen Saatbeet zu verkaufen und darauf zu achten, daß die Pflanzen ihrer Art entsprechend beim Ver kauf genügend Erdballen halten. Es ist weiter da für Sorge zu tragen, daß in den Frostnächten die Saatbeete zugedeckt werden. Selleriepflanzen z. B., die bei Frost nicht zugedeckt waren, entwickeln in der Regel später keine guten Knollen. Die Ein haltung dieser Richtlinien ist wahrer Dienst am Kunden und am Beruf. Die Gartenbauwirtschaftsverbände lassen in diesem Jahre ihre Anordnungen über die Güte bestimmungen für Marktpflanzen durch ihre Prüfer schärfer überwachen. Es soll und muß erreicht wer den, daß die Klagen der Verbraucher über schlechte Marktpflanzen aufhören. Ziegel. die irgendwie eine Rolle für die Erteilung des Ausweises spielen, zu erstrecken hat. Steht sonst der besonderen marktordnerischen Stellung der Bezirksabgabestellen rechtsausglei chend ihr Zwang, mit dem Erzeuger zu kontrahie ren, gegenüber, entfällt dieser nach der neuen An ordnung gegenüber dem selbst marktenden Erzeu ger. Diese Bestimmung mußte aus Billigkeitsgrün den getroffen werden, denn wer selbst markten will, muß bei starkem Warenanfall auch das Risiko drohenden schlechten Absatzes tragen. Der Wochenmarkt dient zur Befriedigung der Be dürfnisse der Verbraucher. Diesem Zweck dient die Vorschrift der Anordnung, die dem Erzeuger und ambulanten Verteiler verbietet, Gartenbauerzeng- nisse auf dem Wochenmarkt an Verteiler abzugeben, und dem Verteiler, diese Erzeugnisse auf ihm auf- zukaufen. Schließlich sei noch darauf hingswiesen, daß Be stimmungen, die in einigen Gebieten bereits be stehen und vielleicht über die Vorschriften dieser Anordnung hinausgehen, weiterhin bestehen blei ben. Es sei noch erwähnt, daß die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft sich Vorbehalten hat, im Falle unbilliger Härten Ausnahmen von den Bestimmungen der Anordnung zuzulassen. Oiekinsnn. *) Bgl. „Anordnungen im Jnnenteil der Gbw. Tur Orcirruncs c!ss LsiKnsr Okst- QsmüsssroümorrLtSS Marktbeauftragter eingesetzt schaftsverband Kurmark die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft gebeten, für das Gebiet der Reichshauptstadt Berlin einen Markt beauftragten einzusetzen. Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft hat nunmehr die sem Wunsche durch den Erlaß der vorgenannten Anordnung entsprochen. Der Mavktbewuftragte hat die Aufgabe erhalten, den Verkehr mit der Ernährung dienenden Garten bauerzeugnissen im Gebiet der Reichshauptstadt Berlin zu regeln. Zu diesem Zweck kann der Mavktbeaustragte Vorschriften über den Kauf, Verkauf, die Vermittlung und Lagerung der Er nährung dienender Gartenbauerzeugnisse erlassen. . Die Vorschriften werden im Wege der Bekannt machung veröffentlicht. Es muß als Selbstverständlichkeit betrachtet wer den, daß im Interesse der einheitlichen Zielsetzung durch die Marktordnung der Marktbeauftragte vor Erlaß allgemeiner Bestimmungen das Einver nehmen mit dem Vorsitzenden der Hauptvereini gung der deutschen Gartenbauwirtschaft und des Vorsitzenden des Gartenbauwirtschaftsverbandes K'urmark herstellt. Zur Durchführung der gestellten Aufgaben wird dem Marktbeaustragten für das Gebiet oer Reichs- Hauptstadt Berlin das bereits bestehende Büro Klosterstraße 100 mit den aufs beste eingearbeiteten Mitarbeitern des Gartenbauwirtschaftsverbandes Kurmark beigegeben. Die vordringlichste Aufgabe, die der Markt- beauftragte zuerst in Angriff nehmen wird, ist die Lösung der Frage der Verteilung von Mangelware; des weiteren wird der Marktbeauftragte insbe sondere dafür zu sorgen haben, daß die Sortierung der in den Verkehr gebrachten Gartenbauerzeug nisse ordnungsgemäß durchgeführt wird. Ziffer III der Anordnung regelt das Beschwerde recht gegen Maßnahmen des Marktbeauftragten. Ziffer" IV gibt dem Marktbeaustragten die zur Durchführung seiner Ausgaben notwendige. Voll macht. Mitglieder Ler Gartenbauwirtschaftsver- bänoe, die gegen die erlassenen Bestimmungen verstoßen, können in Ordnungsstrafe genommen werden. Null. Großmarktes besonders bemüht ist. Die großen und vielen Aufgaben, die derGarten- bamvirtschastsverband Kurmark zu erfüllen hat, brachten es jedoch mit sich, daß die vorgesehenen Arbeiten zur Ordnungschaffung auf dem Berliner Markt bisher nicht in der konzentrierten Form durchgeführt werden konnten, wie dies erwünscht gewesen wäre. Darüber hinaus blieb den Prüfern des Wirtschaftsverbandes fast keine Zeit mehr, um die notwendigen Kontrollen auf den Wochen märkten und beim Kleinhandel durchführen zu Eine reichseinheitliche Regelung, nach der Er zeuger von Gartenbauerzeugnissen nur dann selbst markten dürfen, wenn sie im Besitze eines Wochen- mgrkt-Ausweises find, gab es bisher nicht. Es war grundsätzlich so, daß der Erzeuger im geschlossenen Altbaugebiet seine Erzeugnisse der Be- zirksabgabestelle anzudienen verpflichtet war, im übrigen konnte er ungehindert ohne Ausweis selbst markten. In einzelnen Gebieten der Gartenbau- wirtschaftsverbände gab es bisher von diesem Grundsatz wohl gewisse Ausnahmen und Beschrän kungen. So wurde von mehreren Gartenhauwirt- schattsverbänden der Wochenmarkt-Ausweis für Erzeuger eingeführt; er hatte aber wohl kaum einen praktischen Wert, da seine Ausstellung (wenigstens im allgemeinen) nicht von der Erfüllung >beson- derer Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht werden konnte. Die Anordnung Nr. 3/39 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 23. Februar 1939*) hat nunmehr einheitlich für das ganze Reichsgebiet dem Wochenmarkt-Ausweiszwang so wohl für den Erzeuger als auch Verteiler eingeführt und damit einen Zustand von Rechtszersplitterung beseitigt. Die zuständigen Gartenbauwirtschaftsverbände oder die von ihnen beauftragten Stellen stellen aus Antrag den Ausweis aus. Ihnen ist damit eine ver antwortungsvolle Aufgabe zugewiesen, denn es soll nach der Anordnung einerseits der Besuch von Wochenmävkten durch Erzeuger mindestens in einem Umfange zugelassen werden, der eine ausreichende Beschickung der Wochenmärkte mit Erzeugnissen des Gartenbaues sichert, andererseits soll die Markt- bsschickung vornehmlich Klein- und Kleinsterzougern Vorbehalten bleiben. Der Grundsatz der Andienungs- ysticyt an die Bezirksabgabestellen ist damit nicht durchkrochen, Wohl aber ausgelockert worden. Es wäre aber volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt, wollte man den Erzeuger in jedem Falle vom Wochenmarkt ausichlietzen. Wiederum mußten be rechtigte Belange des ambulanten Verteilers ge wahrt bleiben. Hier das richtige ausgleichende Maß zu finden, ist Sache des den Wochenmarkt- Ausweis ausstellenden Garkenbauwirtschaftsverban- des. Tie vorliegende Anordnung stellt nur Grundsätze auf. Denn es entspränge reichlich schematischen und formalen Gedankengängen, hätte man bis ins ein zelne gehende Bestimmungen einheitlich für das ganze Reichsgebiet getroffen. Dazu liegen die wirt schaftlichen und sozialen Verhältnisse in den einzel ¬ nen Gebieten zu verschieden. Was ein Klein- oder Kleinsterzeuger ist, ist nach den örtlichen, insbeson dere Bodenverhältnissen zu beurteilen. Ob ein Wo- chenmavkt ausreichend beschickt ist oder nicht und deshalb Erzeuger zu ihm zuzulassen oder auszu- schließen sind, unterliegt ebenfalls örtlicher Beur teilung. Mr die Zulassung zu einem auswärtigen Markt mögen folgende Mindestbedingungen richtungwei send sein: I.Der Erzeuger darf nicht über mehr als... Morgen Anbaufläche verfügen (die Größe der Anbaufläche richtet sich gebietsweise nach den örtlichen Bodenverhältnissen); 2. er muß den Erwerbsgartenbau als Hauptberuf ausüben; 3. er mutz diesen auswärtigen Wochenmarkt seit 19W regelmäßig besuchen. Bei der Ausstellung des Wochenmarkt-Ausweises ist darüber hinaus stets zu prüfen, ob die Struktur des betreffenden Marktes, die wirtschaftlichen Ge gebenheiten des Gebietes und die sozialen Verhält nisse des Antragstellers die Zulassung zum Wochen markt rechtfertigen. Die Anordnung der Hauptvereinigung der Deut schen Gartenbauwirtschaft hat die Ausstellung des Wochenmarlt-Ausweises in das Ermessen der Gar- tenbauwirtschaftsverbände gestellt. Das Ermessen ist ein pflichtgemäßes, das sich aus alle Umstände, Vie ^chne hoch! Der März ist der Monat der Soldaten. Wenn man die Geschichte >des deutschen Volkes über denkt, dann wird man die Feststellung machen, daß gerade der März, der Frühliugsmonat, ent scheidende Tage der politischen Entwicklung, ins besondere der militärischen Entwicklung, gebracht hat. Es liegt schon ein tiefer Sinn darin, wenn wir am einem Tage dieses Monats unserer ge fallenem Helden gedenken, ums bewußt werden ihres Opferganges und der schicksalhaften Bedeu tung ihres Opfertddes. Unvergleichlich ist der Ruhm des deutschen Soldaten. Auch der unglück liche Ausgang des Weltkrieges konnte seine Ehre nicht schmälern Im Gegenteil, in diesem beispiel losen Ringen ist der tatsächlich Unterlegene der moralische Sieger geblieben. Einer in der Welt geschichte bisher nie erlebten Uebermacht ^hat der deutsche Soldat über vier Jähre lang standgshat- ten. Die Hilfsmittel der ganzen Welt wurden gegen den einsamen feldgrauen Kämpfer einge setzt, dem es an allem mangelte, an modernen ausreichenden Waffen, an Munition und sogar an Brot. -Der Gegner selbst hat dieses Heldentum ^des deutschen Frontsoldaten in ehrenden Worten zum Ausdruck gebracht. Wir wollen uns dieses Opferganges der Feld grauen an dem verlorenen Fronten würdig zeigen. Wir wollen auch voll Stolz feststellen, daß der Geist des Frontsobdatmtnms, der Geist der SchützengMbenkameriadschaft nicht umtevging, als das wilhelminische Reich zusammenbrach. In den Freikorps, in den Selbstschutzverbänden an Rhein und Ruhr stand der Frontsoldat wieder auf, nahm er trotz der Ungunst der Verhältnisse, trotz Hohn und Mißachtung, trotz Verblendung weitester Teile des Volkes die Waffe wieder auf, um sein Leben für das Volk, für die Heimat in die Schanzen zu schlagen. Ueberall stand unmittelbar nach dem Zusammenbruch der wahrhafte, echte deutsche Mensch auf, nm den Kampf gegen die Mächte der Zer störung wieder anfzunahmen. Der 9. November 1923 ist uns Deutschen heiliges SinNbVd dieses Wieiderauferstehungswillens geworden. Ms zur Zeitwende verging kaum ein Tag, an dem nicht deutsche Menschen ihr Leben ließen nm der Zu kunft >des Volkes willen. Gegen Bolschewismus, Marxismus, gegen Juden und Freimaurer, gegen Reaktion und feiges Bürgertum stand der frei willige Soldat der deutschem Revolution, unbe kümmert nm Not und Entbehrung, bereit zum letzten Einsatz für Führer und Volk- In stolzer Trauer gedenken wir aller Gefallenen des deut schen Schicksalsweges, der oft so dunkel und schmerzlich war und doch in eine frohe Zukunft führte. Wir senken in stocher Achtung vor diesen Kämpfern unsere Fahnen und wollen immer ein gedenk sein der stillem Größe ihres Heldentums. Und wir reißen die Fahnen empor zum Zeichen unseres unbeugsamen Willens, daß wir in ihrem Geiste leben wollen, damit Dsutschkaüds Schicksal sich nach ihrem Willen erfülle! Vereinfachung der Wirtschaftsstatistik Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Mini sterpräsident Generalfeldmarschall Göring, hat eine „Verordnung zur Vereinfachung der Wirtschafts statistik" erlassen, durch die Maßnahmen zur ein facheren und zugleich wirksameren Gestaltung der wirtschaftsstatistischen Erhebungen und ihrer Ver wertung in die Wege geleitet werden sollen. Wir haben bisher auf dem Gebiete der Statistik in Deutschland keine Zentralgewalt gehabt. Es hatten sich daher Mißstände herausgebildet, die die vor genannte Verordnung beseitigen soll. Mit ihrer Hilfe soll eine Vertiefung der statistischen Arbeit erreicht werden, was wiederum zur Voraussetzung hat, daß die Evhebungsarbeit einheitlich ausgerich tet und straff zusammmgefaht wird. Der 8 1 der Verordnung sieht eine Genehmigungspflicht für alle wirtschaftsstatistischen Erhebungen vor. Auch für bereits in der Durchführung begriffene Erhebungen ist die nachträgliche Genehmigung erforderlich. Durch den 8 4 der Verordnung wird die Errich tung eines „Statistischen Zentralausschusses" be stimmt, der insbesondere auch dafür sorgen soll, daß entbehrliche Erhebungen unterbleiben. In die sem Zentralausschutz ist auch der Reichsnährstand vertreten. Die Verordnung tritt am 1. April die ses Jahres in Kraft. Bei dem großen Durcheinander, das vielfach auf dem Gebiete der Wirtschaftsstatistik herrschte, ist es durchaus zu begrüßen, daß nunmehr eine Zentral stelle geschaffen" worden ist, die dafür Sorge trägt, daß der Wirtschaftsführung das benötigte statistische Material schnell und vollständig zur Verfügung ge stellt wird, ohne daß dabei die Wirtschaft mit übermäßiger Verwaltungsarbeit belastet wird. Sol ches zuvenäffige statistische Material benötigt ins besondere auch die Führung des Reichsnährstandes. Es ist deshalb ohne weiteres anzunehmen, daß die im Gange befindlichen außerordentlichen wichtigen Erhebungen des Reichsnährstandes über die Er- zengungsschlacht und Marktordnung eine Unter brechung nicht erfahren. Ihr Wert "und ihre Not- weiWigkeit stehen außer Zweifel, denn sie liefern die Unterlagen für die Maßnahmen, die im Rah men der Erzeugungsschlacht und zur Durchführung der Marktordnung oft in kürzester Frist getroffen werden müssen.
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