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Apparat, 2800 Kilogramm schwer, mit kompli ziertem Mechanismus, wurde auf Holzschienen ms Freie geschleift. Roze betrat die untere, An Gehilfe die obere der beiden innerhalb der Gondel angebrachten Plattformen. Die zwölf Meter lange Gondel schwebt an einem Nluminium- Mnge, von dessen Enden zwei Ballons Mponagen. Schon sah man sowohl die Mei zur Lenkung des Luftschiffes bestimmten die die zwei der Fortbewegung dienenden Schrauben einige Vielverbeißende Drehungen dEühren; doch die Erwartungen blieben nn- ersüllt. Sehr langsam, auf ganz kurze Distanz Wft unsicher erhob sich der Apparat, sodaß Ro-e davon Abstand nahm, das „Los" zu kommandieren. Das Experiment wurde abge brochen. Die Ursache des negativen Resultates erblickt Roze in der störenden Steilheit der Segel und einem Rechenfehler von 100 Kilo, welchem angeblich leicht abzuhelfen sein wird. Ein Opfer von Monte Carlo. In einer Villa bei Cannes wurde die Leiche der 68Drigen Witwe eines französischen Majors, gefunden. Die Frau, die früher ein großes Vermögen besaß, gehörte seit einigen Jahren B den Stammgästen der Spielhölle von Monte- carlo und hat dort in verhältnismäßig kurzer Zeit alles verloren. Als sie nichts mehr ihr eigen nannte, beförderte sie sich mittels Kohlen- gus ins Jenseits. Als die Leiche gefunden wurde, war sie zum Teil bereits in Verwesung »bergegangen; das Gesicht war von Ratten schrecklich zerfressen. In die Reust geschleudert. Bei Wassen Nanton Uri), der bekannten Gottbardstation, Drt die sogenannte Piaffsnsvrung-Brücke über bie Reuß. Ans dieser Brücke geschah nun ein Merkwürdiges Unglück. Auf der Brücke, wo Man einen interessanten B'ick auf die Schtticht M der Tiefe genießt, hielt ein mit Fremden besetzter Landauer, als der Metzger Namponi, don Gurtnellen kommend, mit seinem rasch Brenden Fuhrwerk ebenfalls die Brücke Weren wollte. Infolge der raschen Fahrt Mü dem behinderten Weg stieß das Fuhrwerk Mig an einen Wehrstein an. Ramvoni wurde M in die Luft geschlendert und stürzte du^ch me Felswände in die schäumende Reuß. Die Reiche ist noch nicht gefunden. Der Doppelgänger des Königs von Belgien. Ein Pariser Blatt meldete jüngst, büß König Leopold von Belgien in Paris ein- Kstroffen sei; man habe ihn auf den Boule- bards gesehen. Das Blatt hat sich aber, wie ..er,Figaro' schreibt, durch eine außergewöbn- «che Aehnlichkeit täuschen lassen. Leopold II. bat nämlich in Paris einen ihm zum Ver wechseln ähnlichen Doppelgänger in der Person des Leiters einer der größten Verlagsanstalten; derselbe Bartschnitt, dieselben Gesichtszüge, der- lelbe Gang. Die Aehnlichkeit ist so groß, daß, Wenn die Photographien des Königs der Belgier ausverkauit würden, der betreffende Verleger nur mn eigenes Bild herzugeben brauchte, um die Rrstenbilder-Serie in dem von ihm heraus- «egebenen Almanach zu vervollständigen. Gerichtrchalle. Warendorf. Vom hiesigen Schöffengericht wurde der Fabrikant Becker aus Beckum nach der Blocke' von der Anschuldigung der Beamtenbeleidi- fung freigesprochen. Becker wollte eines Tages im Wen Augenblick den Zug von Warendorf nach Münster besteigen, der Zugführer gestattete aber nicht Mehr die Mitfahrt und lieh den Zug abfahren. Da Mcf B. dem Beamten die Worte nach: „Sie eignen nch auch besser zum Mistbauer als zum Zugführer." -las Schöffengericht hat nunmehr für Recht erkannt, die Bezeichnung „Mistbauer" eine Beleidigung Mcht enthalte. Würzburg. Während am 6. März d. ein Eerer Mann im Pfarrhause zu St. Peter um eine Unterstützung bat, kam ein Herr und brachte für Ben wohlthätigen Zweck vier Hundertmarkscheine. Der Pfarrer legte die Papierscheine auf das Pult, Etete den Wohlthäter hinaus und fertigte dann "uch dm Bittenden ab. Als letzterer fort war, waren auch die 400 Mk. verschwunden und es fiel Ir Verdacht auf ihn, daß er das Geld gestohlen M>be. Nach einiger Zeit wurde er auswärts in der Mon des Sljährigen Zeichners und Malers Theodor Panavsky aus Warschau verhaftet und Motz seines hartnäckigen Leugnens am 13. Juni von . - Ue, an dem Sie hier sind, wird Ihnen noch Glück, die Gräfin Bosko zu sehen, das Zunder unseres Hoses, die interessanteste und Mußreichste Frau in unserem Reiche: die Hof- Me der Prinzeß Alexander." , „So, ist Fräulein von Rütz verheiratet?" Mte überrascht die junge Baronin. ,, „Seit kurzem," erwiderte der Minister, „doch Mer wie S;e, liebe Schwägerin," setzte er Uelnd hinzu. „Sehen Sie nur, da tritt ihr in die Loge, dort der kleine, zierlich Meldete alte Herr, der sich eben so tief vor Prinzen Alexander verneigt." . Die junge Frau bl ckte neugierig hinüber pch dem beweglichen kleinen Mann, der neben hohen Gestalt des Prinzen gar unbedeutend M winz'-g erschien. Dieser alte, geckenhaft ge- xMdete Mann war also der Gatte der stolzen »Mm eit, die einst so hochmütig auf fie, die Muerin, herabgeblickt hatte. Arme Frau! M>e die Baronin; wie bedauernswert ist das das du dir selbst erwählt hast. Das Rauschen des ausgehenden Vorhangs U sie aus ihren Träumereien; der Gedanke an schöne Gräfin verließ fie indessen nicht, und der zweite Akt beendigt war, schaute sie tzbxL hinüber, doch diesmal konnte fie die io», . nicht mehr erblicken; der Prinz Alexander die Loge verlassen, und Gräfin Boslo ie n wieder in ihrem Fauteuil, von der Prin» hM Alexander verborgen, und schien an keiner HMHallnng, so lebhaft fie auch von den hohen kjMn geführt wurde, teilzunehmen. Erst als tzx^per beendet war, trat die Gräfin an die "Ung und schaute mit müden Augen auf die der Strafkammer zu neun Monat Gefängnis und 14 Tagen Haft verurteilt. Dieser Tage wurden nun im Pmrrhause die Hundertmarkscheine in einem Buch versteckt wiedergefunden, Pana >sky ist also unschuldig verurteilt worden. Die Wiederaufnahme des Ver fahrens ist bereits eingelcitet. Weder deKUnt?rsamy des Kreuzers „Wacht" wird aus Saßnitz berichtet: Der Unfall ereignete sich 8 Seemeilen nordöstlich von Arkona am Mittwoch morgens 10 Uhr ^Minuten. Soviel ist sicher, daß der Kreuzer „Wacht" dem Panzer „Sachsen" vor den Bug kam und direkt von diesem mitschiffs gerammt wurde. Man kann sich die Wucht dieses fürchterlichen Stoßes schon aus dem Umstande klar machen, daß die Schotten, derartig beschädigt waren, daß die Maschinerie nicht mehr funktionierte. Jede Möglichkeit, den Kreuzer zu retten, war aus geschlossen, das brave Schiff hielt sich aber dennoch über eine halbe Stunde über Wasser, so daß reichlich Gelegenheit geboten war, sämt liche Menschenleben und viel umherschwimmen des Gut zu bergen. Die Kollision wurde da durch herbeigeführt, daß an Stelle des unbrauch bar gewordenen Dampfruders mit Handruder gesteuert werden mußte. Als dann während des markierten Torpedo-Angriffs die „Wacht" dem ihren Kurs kreuzenden Panzer „Sachsen" answeichen wollte, konnte das Ruder nur bis aus Der gesttnkr«e Kre«zer „Macht". acht Grad Steuerbord gebracht werden, weshalb das Schiff die Wendung versagte. Die „Wacht" wurde vom Rammsteven der „Sachsen" an Backbord, zwischen Heiz- und Maschinenraum, getroffen. Der Anprall war so gering, daß die unter Deck befindlichen Mannschaften kaum merkten, daß eine Kollfion stattgesunden hatte. Der darauf erfolgende Be'ebl „Alle Schotten dicht" wurde mit derselben Ruhe und Sicher heit ausgesührt, als ob es sich um fast täglich sich wiederholende Manöver handelte. Jedoch füllten sich infolge des Bruches des den Heizraum vom Maschinenraum trennenden Schottes beide Räume schnell mit Wasser, und der Untergang des Sch'ffes war nicht mehr zu vermeiden. Es erschall en nun die Komman dos: „Alle Mann an Deck!" und „Rette sich, wer kann!" Da ein Längsseitlegen der zahlreich herbeigeeilten Beiboote des hohen See ganges wegen unmöglich war, so sprangen die Leute einzeln über Bord und wurden dann von den Booten aufgefischt. Die Geretteten waren meistens nur mit Hemd und Hose bekleidet. Kommandant, erster Offizier und Schiffsingenieur bl'eben an Bord. Das Linien schiff „Weißenburg" nabm das gefährdete Schiff ins Schlepptau und versuchte, mit ihm Saßwtz zu erreichen, mußte indessen, als das Vorder teil der „Wacht" bereits unter Wasser war, die Schlepptrosse kapven. Der Kommandant, Kor vettenkapitän v. Cctzhausen, halte sich auf das Achterdeck begeben und sprang erst, als dieses bereits überspült wurde, in die Flut. Kaum war er von der Pinasse ausgenommen, als die „Wacht" in die Tiefe sank. Der Pan-er „Sachsen" ist unbeschädigt geblieben. Zwisch n der Kollision und dem Untergang der „Wacht lag ein Zeitraum von 32 Minuten. Die „Wacht war 13 Jahre alt, hatte eine Wasserverdrängung von 1250 Tonnen, die 4000 indizierten P'erde- kräfte verliehen dem Schiff eine Geschwindigkeit von 19 Knoten. Die Bemannung bestand aus 141 Köpfen. Der Kreuzer hatte eine Länge von 80 Meter, eine Breite von 9,6 Meter und einen Tiefgang von 4 Meter. Als Baumaterial war Stahl verwendet. Die artilleristische Armierung bestand aus 4 Schnellfeuergeschützen von 8,8 Zentimeter Kaliber und 2 Maschinengewehren von 0,8 Zentimeter Kaliber. Das Pfandrecht des Vermieters an den eingedrachten Sachen nach dem B- G-K. Von besonderer Wichtigkeit für das bürgerliche Leben ist der MetSvertrag und die aus demselben sich ergebenden Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter; und namentlich bildet das sogenannte Retentions- oder Zurückbehaltungsrecht einen viel umstrittenen Punkt dieses Vertragsrechtes. Während das A. L.-R. dem Retentions rechte einen besonderen Abschnitt widmet — §8 536 ff. Teil I Titel 20 —, vermeidet das B. G. B. dielen Ausdruck ganz, weil es hierunter ein dem Vermieter zustehende« obligatorisches Recht versteht, saßt dagegen die darüber geltenden Bestimmungen — 88 559 u. ff. — unter der Bezeichnung: „Pfand recht des Vermieters an den einge brachten Sachen" zusammen. Nach A 559 hat der Vermieter eines Grundstücks für seins Forderungen aus dem Mietsverhältnis ein Pfandrecht an den einge brachten Sachen des Mieters. Die gleichen Rechte stehen auch dem Vermieter von Wohn- und anderen Räumen dem Mieter gegen über zu. — 8 580. — Da dieies Pfandrecht dem Vermieter kraft Ge setzes und nicht etwa auf Grund einer stillschweigen den Verpfändung zusteht, so finden die Vorschriften über die Entstehung des Pfandrechtes durch Rechts geschäft auf das Pfandrecht des Vermieters keine Anwendung. Im Fall eines Konkurses hat der Vermieter ein Recht auf abgesonderte Befriedigung an den einge brachten Gegenständen für den rückständigen MietS- zins des letzten Jahres vor Ausbruch des Konkurses, wobei das Quartal der Konkurs-Eröffnung nicht wogende, sich drängende Menge. Jetzt sah sie auch nach der Fremdenloge hinüber, in der der Baron noch damit beschäftigt war, seiner jungen Gemahlin den Shaw! um die Schulter zu legen; ihre Blicke begegneten den seinigen; der Baron verneigte sich tief vor der schönen, von Dia manten strahlenden Dame, dann reichte er seiner Gemahlin den Arm und verließ die Loge. Auch die Gräfin wandte sich jetzt um und ohne den demütig hinter ihr stehenden Gemahl zu be achten, schritt fie hocherhobenen Hauptes hinaus. Ihr Antlitz sah sehr bleich aus und eine Thräne zitterte in ihren dunklen Augen. Ende. Berliner auf Kelsen. Eine frische Sommerfrischengeschichte.*) Der alte, reiche Zimmermeister Holz war eine durch und durch vornehme Natur. In seiner Weißbierkneipe pflegte er dem bedienenden Fritz allabendlich mindestens ein Fünfpfennig stück als Trinkgeld zu verabfolgen, und wenn die Weiße recht schön und groß gewesen war und Fritz den kleinen Kümmel nicht über- geschwuppert hatte, so ließ der alte Holz den jungen Menschen sogar wohl auch noch dazu mal aus seiner silbernen Schnupftabakdose eine Prise nehmen, denn er war, wie gesagt, eine durchaus nobel veranlagte Natur. Aber prellen ließ sich der biedere Zimmer- meister nicht gern, und wer hätte ihm das auch wohl verdenken können? Aus diesem Grunde haßte er denn auch bis in den Tod hinein die *) Unberechtigter Nachdruck wird verfolgt. manchmal mehr als ertragbaren Hotelrechnungen mit ihren unzähligen Kinkerlitzchen, wo man für jede kleinste Handreichung ein Extra-Honorar zu zahlen hat und einem sozusagen das Fell bei lebendigem Leibe über die Ohren gezogen wird. Auch in diesem Jahre machte Holz denn nun wieder seinen altgewohnten „Ausflug im Jebirge", und da mußte es dem alten Herrn unglücklicherweise passieren, daß er einer aus gerechneten — Berlinerfängerbande in die Hände fiel. Sagen wir, es war im Harz (es kann aber auch ebenso gut anderswo gewesen sein), wo unser Zimmerling an einem spälen, mondscheinhellen Abend in einem durchaus nicht mal sehr komfortablen Hotel eintraf, um gleich am andern frühesten Morgen wieder weiter zu marschieren. Erhalte um ein bescheidenes Stübchen gebeten, aber man hatte ihm natürlich das teuerste Zimmer im ganzen Hause (weil kein anderes mehr frei seil) mit zwei ganz über flüssigen Betten gegeben. Auf dem Tische standen zwei bereits halb herunter gebrannte Lichter, von denen er aber natürlich keins anzündete, da der Mond, wie gesagt, hell in sein Zimmer hineinschien. Von der Wohlthat des Stiefelputzens brauchte er auch keinen Ge- zu machen, weil er vernünftigerweise gelblederne Schuhe anhatte, die bloß abgeftäubt werden, und da er auch nur seine einfache Touristen tasche trug, so war der sonst so beliebte Haus knecht für ihn garnicht da. Trotz alledem standen am andern Morgen, als Herrn Holz zu seinem Kaffee gleich die gewünschte quittierte Rechnung aufs Zimmer gebracht wurde, Bedienstete, Zimmerkellner, Haus mitgerechnet wird; er wird voll befriedigt für die Zeit bis zur Auflösung des Vertrages durch den Verwalter, und kann den durch die frühere Kündi gung erwachsenden Schaden als Konkvrs'srdenmg geltend machen. — § 49 der Konk.-Ord. vom 17. Mai 1898. Da das Pfandrecht sich nur auf die eingebrachien Sachen des Mieters erstreckt, so sind von demselben ausgeschlossen die der Ebefrau und den Kindern ge hörigen Sachen, soweit nicht etwa Gütergemeinschaft besteht, sowie die Sachen des Untermieters. An dielen steht nur dem Unter.Vermieter ein Pfand recht zu. Im übrigen kommt dem Vermieter für die Geltendmachung des Pfandrechts die für das Eigen tum des Ehemannes streitende Vermutung des § 1362 B. G.-B. zu statten. Für künftiae Lntsckädigungsforderungen und für den Mietszins für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Miets jahr kann das Pfandrecht nicht geltend ge macht werden. Das Pfandrecht entsteht mit dem Zeitpunkt, in welchem die Sachen des Mieters einaebracht, oder eingebrachte Sachen Eigentum des Mieters werden. Ls erstreckt sich nicht auf die der Pfändung nicht unterworfenen Sachen. Es sind dies lediglich die im 8 811 Ziv.-Proz.» Ord. vom 17. 5. 98 aufgclübrten Sachen, mithin Gegenstände, die zum gewöhnlichen Hausrat ge hören und im Haushalt des Mieters gebraucht werden, nur insoweit, als fie für den Bedarf des Mieters oder zur Erhaltung eines angemessenen Hausstandes unentbehrlich sind, nicht auch, soweit sie nach 8 812 C.-P.-O. nur desbalb nicht ge pfändet werden sollen, weil ohne weiteres ersichtlich ist, daß durch die Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer allem Ver hältnis steht. K 560. Das Pfandrecht des Vermieters erlischt mit der Entfernung der Sachen von dem Grundstück, es sei denn, daß die Ent fernung ohne Missen oder unter Widerspruch des Vermieters erfolgt. Indessen trifft den Vermieter die Beweislast, daß er von der Entfernung nichts gewußt oder ihr widersprochen habe; im letzteren Fall hat der andere Teil die Unwirksamkeit des Widerspruches zu be weisen. Der Vermieter kann der Entfernung nicht widersprechen, wenn sie im regelmäßigen Be triebe des Geschäfts des Mieters oder den gewöhnlichen Tebensverhältnifsen entsprechend erfolgt, oder wenn die zurückbleibenden Sachen zur Sicherung des Vermieters offenbar aus reichen. Um dem Mieter die erforderliche Bewegungs freiheit zu gewähren, gestattet ihm das Gesetz, ge wisse Sachen, ohne Rücksicht auf das Pfandrecht des Vermieters mit der Wirkung vom Grundstück zu entfernen, daß das Pfandrecht erlischt. Es find dies: a) Sachen, deren Entfernung der regelmäßige Betrieb des Geschäfts des Mieters mit sich bringt, z. B. Waren aus einem Verkaufsladen; b) Sachen, deren dauernde oder vorübergehende Entfernung den gewöhnlichen Lebensverbält- niffen entspricht; z. B. solche, die iür eine Reise gebraucht werden, oder der Ausbesserung außer dem Hause bedürfen; 0) alle Sachen, die mit Rücksicht auf den Wert der zmückbleibenden Sachen zur Sicherung der Forderungen, für welche dem Vermieter im ge gebenen Zeitpunkt das Pfandrecht zusteht, offenbar entbehrlich sind. Ein Widerspruch des Vermieters gegen die Ent fernung solcher Sachen ist ohne rechtliche Wirkung. — (S. Planck, Kommentar zum B. G.-B.) — (Schluß folgt demnächst.) Bnutes Allerlei. Aus einer englischen Verlustliste. An Krankheit gestorben: 1) John Torston: Dysenterie. (Auch wurde der Kopf durch ein feindliches Geschoß abgerissen.) 2) William Parrer: Herzlähmung. (Im Herzen wurde eine Gewehrkugel gesunden). 3) Richard Knight: Folge der Amputation. (Amputation fand statt beim Jndieluftsprengen eines Panzerzuges.) * * ile Unter Balletttänzerinnen. Else: „Du, Rosa, du hast ja meine ganze Schminke ver braucht !" — Rosa: „Ja, du kamst ja nicht — wer zuerst kommt — „malt" zuerst." knecht, Dienstmädchen mit dem bekannten „trink geldhoffnungsvollen" Blick in der zum Korridor halbgeöffneten Thür. Holz nahm die Rechnung in seine große, breite Patsche, überlas fie aufmerksam und zeigte dann mit seinem Finger auf eine Stelle, die ihm nicht klar zu sein schien. „Wat is'n det hier, Herr Oberkellner?" Der Ganymed lächelte geistesüberlegen: „douxiss"g heißt das!" „Muschühs? Det habe ick aber doch ja nicht jejessen! Ick habe ja man bloß Kaffee hier gedrunken mit 'ne Schtulle zu!" Der Kellner lächelte noch überlegener: „Ver zeihen Sie, das find die beiden Lichter, die hier auf dem Tische stehen!" „Wat? Lichter? Die habe ick ja jarnich angestochen!" „Thut mir leid, aber die werden hier bei uns allgemein mit fünfzig Pfennig das Stück berechnet!" „Js nich meeglich! Det find' ick hibsch l Sagen Se mal, denn jeheeren mir de beiden Muschühs aber doch ooch, nich wahr?" „Hm, jc-a-a, wenn Ihnen daran liegt — „Nu jewiß doch, Männeken, dadran liegt mir sehre!" Und indem er die beiden elenden Talgstummel aus den Leuchtern herausnahm, drückte Herr Holz dem Kellner und dem Hausknecht je einen davon feierlich in die Hand mit den Worten: „Seht ihr, Jungens, hier habt ihr jeder fünfzig Pfennig Trinkgeld, nich wahr, n« seid ihr zufrieden?" — Wie gesagt, Holz war eine durch und durch vornehme Natur! Z>L »3 Ende.