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Ter Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Mchalter 1,15 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Leitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Hrtsöeöörde und den Hemeinderat zu Aretnig. Inserate, die 4gespal- tene Korpuszeile 12 Pf. sür Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Hokai-Rnreigrr kür die Ortschaften vretnig, grsßröbrrdsrt ijaurwaide, srantkentdal «n<i Umgegend. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 64. Sonnabend, den 11. August 1917. 27. Jahrgang Gewerbliche Betriebszählung am 15. August 1917. Auf Grund des § 17 des Hilfsdienstgesetzes erfolgt am 15. August 1917 die Vornahme einer gewerblichen Betriebszählung. Die Zählung soll den Stand des deutschen Gewerbes um die Zeit des 15. August 1917, in einigen Punkten verglichen mit dem Stande vor Kriegsaus bruch, erfassen. Die Ausführung dieser Zählung liegt den Gemeindebehörden für jeden Gemeindebezirk einschl. der selbständigen Gutsbezirke ob. Zur Durchführung dieser Erhebung dienen Fragebogen, von denen jeder Betrieb, sowie jeder Filialbetneb ein Stück zur Ausfüllung erhält. Zur Ausfüllung ist jeder Inhaber (oder Leiter) eines gewerblichen Betriebes — privaten wie öffentlichen —, der im hiesigen Bezirke seine Betriebsstätte hat, verpflichtet. Die Er hebung umfaßt: z) Handwerk, b) Industrie (auch Hausgewerbe und Heimarbeit), c) Baugewerbe, <j) Handel jeder Art, e) Bergbau, Hütten, Salinen, s) Gast- und Schankwirtschaften, Hotels, Pensionen und dergl., ebenso Sanatorien und ähnliche Gnrichtungen, soweit sie vorwiegend Erwerbszwecken des Inhabers dienen, nicht aber Krankenhäuser, Lazarette und ähnliche, ganz oder überwiegend, Wohlfahrtszwecken dienende Einrichtungen, g) Versicherungsgewerbe, b) Verkehrs- und Transport-Unternehmungen, jedoch ausschließlich der Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechbetriede, doch sind die Werkstättenbetriebe dieser Verkehrs anstalten stets zu zählen, i) Theater-, Musik- und Schaustellungsgewerbe, k) Fischerei, I) Gärtnerei, soweit sie gewerblich, nicht ackermäßig, betrieben wird. Alle Angaben sind grundsätzlich für den 15. August 1917 zu machen. Für die Angaben, die sich auf die Zeit vor dem Kriege beziehen, ist dagegen grundsätzlich niemals der 1. August IS 14, sondern der Durchschnitt der letzten Juniwoche 1914 zu wählen, da bei Kriegs ausbruch die Verhältnisse fast überall schon umgestaltet waren. Wer die verlangte Auskunft innerhalb der festgesetzten Frist nicht erteilt oder bei der Aus kunftserteilung wissentlich unwahre oder unvollständige Angaben macht, wird nach § 18 des Hilfsdienstgesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen oder mit Haft bestraft. Königliche Amtshanptmannschaft Kamenz, am 2. August 1917. Auszug aus der Bekanntmachung: Brotgetreide — Selbstversorger der Königlichen Amtshanptmannschaft Kamen; vom 2. August 1917. Allgemeine«. Aussonderung des Getreides. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die auf Grund der Bekanntmachung des Kom munalverbandes vom 11. Juli 1917 rechtzeitig erklärt haben, daß sie in dem am 16. August 1917 beginnenden Erntejahre von dem Rechte der Selbstversorgung Gebrauch machen wollen und im Besitze der zu dieser Selbstversorgung bis zum 15. September 1918 ausreichenden Vor räte an Brotgetreide (Roggen und Weizen) sind, dürfen diesen Vorräten für die genannte Zeit zur Beköstigung der Angehörigen ihrer Wirtschaft einschließlich des Gesindes und der Natural berechtigten, insbesondere der Auszügler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Brotgetreide oder Mehl zu beanspruchen haben, die jeweilig festgesetzte Menge (das ist bis auf weiteres 9 kg Getreide auf den Kopf und Monat) entnehmen. Dieses Recht steht in dessen solchen Getreideerbauem nicht zu, denen es vom Kommunalverband wegen bisher bewiesener Unzuverlässigkeit ausdrücklich abgesprochen worden ist; es erlischt, falls der Kommunalverband eS im Laufe des Wirtschaftsjahres aus dem gleichen Grunde einem Selbstversorger entzieht. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß Selbstversorger, die ihre Vorräte vorzeitig auf gebraucht haben, unter keinen Umständen Brotmarken erhalten können. Die Selbstversorger haben das zur Beköstigung der Angehörigen ihrer Wirtschaft bestimmte Getreide, sobald es ausgedroschen ist, nach den jeweils festgesetzten Sätzen für das ganze Wirt schaftsjahr (15. August 1917—15. September 1918) auszusondern und dieses bezw. daS aus ihm ermahlene oder eingetauschte Mehl streng getrennt von ihren übrigen Vorräten aufzubewahren. Mahlerla«önt«. Die Selbstversorger (einschließlich Rittergüter) dürfen das ausgesonderte Brotgetreide nicht eher in die Mühle zur Vermahlung bringen, als bis die Gemeindebehörde (Stadtrat, Bürger meister, Gemeindevorstand) eine Mahlkarte ausgestellt hat. Dienstag, den 14. August 1917: Biehmarkt in Pulsnitz. Ursprungszeugnisse sind mitzubringen. tzurrr Nadmcbten. Die gegen Siebenbürgen angesetzte rumänisch russische Entlastungsoffenstve fand abermals in mehreren Einzelvorstößen ihren Ausdruck. Die Staatssekretäre Dr. Helfferich und v. Kühl mann begaben sich mit dem Kanzler ins Große Hauptquartier. Der Staatssekretär v. Kühlmann hat am Mitt woch die Amtsgeschäfte des Auswärtigen Amtes übernommen. Der Kaiser hat zu Fürsorgemaßnahmen für die arbeitenden Frauen eine Million Mark zur Verfügung gestellt/ Ein deutsches Flugzeug ist wegen Maschinen schadens in Holland gelandet; beide Insassen sind interniert worden. Zwei Schweizer Flieger sind mit einem großen Schweizer Militär-Doppeldecker abgestürzt; beide sind tot. Oenlidm und ZMMr;. Bretnig. Der Unteroffizier Heinze von hier wurde mit dem Eisernen Kreuze ausgezeichnet. — Fort mit den Ohrringen! Zur Stärkung seiner finanziellen und wirtschaftlichen Rüstung verlangt das Vaterland von uns das Gold in jeder Form. Erfreulicherweise wird jetzt den Goldankaufsstellen auch Goldschmuck in stärkerem Maße zugeführt. Bei dieser Ge legenheit sei die schon ost gehörte Mahnung : „Fort mit den Ohrringen!" wiederholt, denn jetzt bietet sich Gelegenheit, diesen mehr als überflüssigen Schmuck, gegen den auch vom Kul turstandpunkt schwere Bedenken geltend gemacht werden, ehrenvoll auf dem Altar des Vater landes zu opfern. Und hoffentlich für immer. Denn dieser Schmuck, zu dessen Anbringung das Ohrläppchen durchbohrt werden muß, ist ein Ueberhlerdsel aus grauer Vorzeit, er erinnert I an Gewohnheiten wilder Völkerschaften, die bei der Verwendung von Schmucksachen sogar ihren Leib zu verunstalten liebten. Die Nasenringe, die klingenden Fußringe und Fußketten, gegen die die Propheten des Alten Testaments eiferten, sind im zivilisierten Europa zwar verschwunden, aber der Ohrring ist noch geblieben. Allerdings gibt es bei uns viele deutsche Fraüen, die oie- sen halbbarbarischen, weil das Ohr verunstalten den „Schmuck" verschmähen, aber viele tragen ihn noch aus alter Gewohnheit. Jetzt ist es an der Zeit, hiermit vollständig aufzuräumen. Der Kultur ist ebenso gedient wie der Reichs bank. Wenn man bedenkt, daß das Deutsche Reich rund 35 Millionen weiblicher Wesen zählt, von denen manche auch doppelte und mehrfache wertvolle „Garnituren" besitzen, so könnte durch die Einschmelzung dieses Goldes eine recht er hebliche Summe dem Goldbestand der Reichs bank zugeführt werden. Also fort mit den Ohr ringen zugunsten des deutschen Vaterlandes! Steinigtwolmsdorf. (Trauriges Ge schick) Der hier verstorbene 64 jährige, ledige Wilhelm Thomas hat des Schicksals rauhe Hand hart verspüren müssen. Er besuchte ehemals das Gymnasium zu Bautzen und studierte spä ter Theologie an der Universität Leipzig mit dem besten Erfolg und hatte es bereits soweit gebracht, daß er am 9. April 1876 in der hie sigen Kirche predigte. Einige Lage nach diesem ersten geistlichen Auftreten wurde er von einem Schlaganfall betroffen, wodurch ihm sein geisti ges Vermögen fast vollständig abhanden kam, was zur Folge hatte, daß er sein Studium ganz aufgeben mußte und nach dieser Zeit nur noch auf die Hilfe guter Mitmenschen angewie sen war. Dem unglücklichen Mann wurde all seitig das größte Mitleid entgegengebracht. Dresden. (Einschränkung des Ratskeller verkehrs.) Es besteht die Absicht, zwecks Streckung der Weinbestände die Ratskellerwirtschaft nur an bestimmten Tagen bezw. Stunden dem Pub likum noch zugänglich zu machen. — Der Sächsische Landtag wird Mon tag, den 20. August einberufen.