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s t Allgememer Ameiger Ter Allgemeines Anzeiger erscheint wöckn.auch zweiÄat: Mittwoch und Sonnabend. Äbonnemcntspreis: viertel- jatzrlich ab Mcholter 1MsMk. . freier Aulendung durch M.ucii ins Ha"s 1 Mark 2» L sennigc, durch die Post IM Pc ark ausschl. Beste llgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeilungsboten gern entgegen. ArnLsb^crtt für die Hrtsöelwrde und den Gemeinderat zu Wretnig. Inserate, die 4gespal- tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehm« außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. colrsl-ffurriger Mr Sie ONDstten Scrimq. 3rsßröbr;tsrt siaumaläe, srsnhtsldsl »»ä Umgegenü. Anserate bitten wir für die Miltivoch-Nunimer bis Dienstae vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr? 33^ Mittwoch, den 25. April 1917. 27. Jahrgang Auszug aus der Bekanntmachung: ! Neuregelung der Versorgung mit Milch? Milcherzeugnissen und Eiern. Zum Zwecke der schärferen Ergreifung der Milch, Milcherzeugnisse und Eier wird hiermit in Abänderung der früher hierzu erlassenen Verordnungen folgendes bestimmt: 6 Allgemeines. Der Gcsamtbedarf an Bollmilch, Magermilch, Butler, Quark, Käse, sowie an Eiern wird nach der Zahl der in der Gemeinde und dem dazu gehörigen Gulöbezirke befindlichen Milchkühe bezw. Legehühner auf die Gemeinden umgelegt. Das Lieferungssoll wird nach einer Durch schnittsmenge (30 Liter wöchentlich von jeder Milchkuh nach der Zählungsliste vom 1. September 1916, 30 Eier vom 19. April bis 31. August auf jedes Legehuhn) berechnet und — hinsicht lich der Milcherzeugnisse nach Abzug des Bedarfs der Gemeinde einschließlich des Gutsbezirks und der ausgeführten Menge — feftgestellt. 8. GemeinLesammelstellen. In jeder Gemeinde oder, falls die Gntshcrrschaft einwilligt, im Niltergutshof ist unverzüg lich eine Gemcindcsammclstelle für Butter und Eier zu errichten. L. Eierversorgung. Für die Eierversorgung wird angeordnet, daß jede Gemeinde in der Zeit vom 19. April bis 31. August 30 Stück Eier auf jedes Legehuhn — nach der Viehzählungsliste vom 1. Dez. 1916 berechnet — aufzubringen hat. Diese Menge ist in jeder Gemeinde auf die Hühnerhalter so umzulegen, daß in der Zeit bis zum 16. Juni d. I. 15 Stück Eier und bis zum 31. Au gust d. I. weitere 15 Stück Eier aus jedes Legehuhn gerechnet, abzuliefern sind. Die Geflügelhalter werden daher hiermit aufgefordert, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an jedes Ei, das sie nicht unbedingt für ihren eigenen Haushalt brauchen, au die zu errichtende Gemeindesammelstelle abzuliefcrn. 8. Preise. Der Kaufpreis für ein an der Gemeindesammelstclle abgeliefertes Ei wird auf 26 Pf. fest gesetzt. Der Ladenverkaufshöchstpreis für 1 Ei wird auf 30 Pf. festgesetzt. kr Aufkäufer, Händler. 1. Jeder Aufkauf von Butter, Quark, Käse und Eiern seitens Bezirkseingesessener oder aus wärtiger Aufkäufer und Händler wird hiermit streng untersagt. Die von der Königlichen Amts- hauptmannschast ausgegebenen Genehmigungskartcn werden für ungültig erklärt und zwar für Eier mit sofortiger Wirkung, für Butter mit Wirkung voin 1. Mai an. Die Aufkäufer der ButKrsammelstellen bürten also nur noch bis 30. April d. I. Butter für di; Sammelstellen auf kaufen. 2. Verboten bleibt wie bisher der Kauf oder Verkauf von Butter und Eiern an alle Per sonen, die außerhalb des Erzeugungsortes wohnen, gleichviel ob Militär- oder Zivilpersonen, ins besondere wenn diese die Gehöfte der Landwirte betreten und gegen oder ohne Marken zu handels üblichen oder Wucherpreisen Butter und Eier kaufen wollen. Jede Zuwiderhandlung hiergegen ist unverzüglich der Königlichen Amtshauptmannschaft zu melden. Diese wird unnachsichtlrch und ohne Anseben der Person gegen jeden Käufer oder Ver käufer das Strafverfahren durch die Königliche Staatsanwaltschaft einleiten lassen. Gestattet bleibt lediglich der Verkauf von Butter und Eiern, jedoch nur gegen Butter-bezw. Eierkarten an Verbraucher, die am Erzeugungsort wohnen oder denen der Erzeuger bezw. Hüh- ncrhalter die Butter oder die Eier an den Wohnort des Verbrauchers bringt oder schickt. 6. Eierkarten. Bis auf weiteres darf auf eine Eierkarte 1 Ei abgegeben werden. tt. Strafbestimmungen. Wer den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt, insbesondere den unter ? Ziffer 2 ver botenen Kauf oder Verkauf von Butter und Eiern unternimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Bekanntmachung. Die Dienststunden im Gemeindeamte werden von heute an in folgender Weise geregelt: b bN ü (mit Ausnahme von Mittwoch): — ----- Vorm, von 8—1 Uhr; -------------- Mittwoch: ----- -- Vorm, von 8—11 Uhr. ------------- Bretnig, den 24. April 1917. Der Gemeindevorstand. klirre Nsebricimn. In Flandern und Artois hat der Artilleriekamps sich verstärkt, an der Scarpe sich zu äußerster Heftigkeit gesteigert. Ein englischer Erkundungsvorstoß auf dem Nord ufer der Scarpe wurde durch Gegenstoß zu rückgeworfen. An verschiedenen Punkten dec Aisne- und Cham pagne-Front kam es zu Gefechten, die für den Feind verlustreich endeten. Der Feind verlor im Luftkampf sechs Flugzeuge, von denen fünf durch die Jagdstaffel des Freiherrn v. Richthofen abgeschossen wurden. Nordwestlich, von Lens drangen englische Sturm trupps in 500 Meter Breite in unsere Stel lungen ein, wurden aber durch Gegenstoß zurückgeworfcn; Montag früh begannen in breiter Front die Jnfanteriekämpfe. Längs der Aisne und in der Champagne be kämpften sich wieder die Artillerien mit zu nehmender Heftigkeit. Nordwestlich von La Ville aur Bois brach ein starker französischer Angriff verlustreich zu sammen. Rittmeister Freiherrn v. Richthofens Jagdstaffel hat bis Sonntag 100 feindliche Flugzeuge abgeschossen. Der deutsche Abendbericht. Berlin, 23. April, abends. (Amtlich.) Auf dem Schlachtfelde von Arras ist heute der neue englische Ansturm unter schwersten Ver lusten ergebnislos zusammengebrochen. An der Aisne und in der Champagne zeit weilig starker Artilleriekampf. Im Osten nichts Wesentliches. Verschärfung der englischen Ernährungsschwierigkeiten Der Brotmangel steigert sich in England zu sehends. Am 9. April berichtet die „Times" zum erstenmal — natürlich an versteckter Stelle — von „Brot-Oues" in England. Nachdem das „Kartofselstehen" allmählich schon ein vertrautes Bild des englischen Straßenlebens geworden war. j tritt nunmehr der schwindende Vorrat an Mehl f so nachdrücklich in die Erscheinung. Auch auf l der letzten Versammlung der „Independent La- ! bour Party" wurde ein Antrag auf Erlaß eines ! völligen Brauverbots damit begründet, daß eine ! bevorstehende Hungersnot die Gesundheit so vie- !ler Kinder bedrohe. Zur Unterstützung dieses s Antrages machte ein anderer Redner geltend, daß nach seiner Kenntnis der Lage das Land wahrscheinlich nach sechsWochen vor einer Hungers not stehen würde. Zwar wurden diese Behaup tungen sofort von der Regierung dementiert, aber als Zeichen von der schnellzunehmenden Schwie rigkeit in der Lebensmittelversorgung, an die in diesem Umfange noch vor wenigen Wochen nur vereinzelte Eingeweihte in England geglaubt hätten, sind diese Vorgänge doch sehr bemerkens wert. „Manchester Guardian" schreibt, in der ersten Hälfte des April sei eine 45prozentige Reduzier rung der im Lande befindlichen Lebensmittel vorräte zu verzeichnen. Unterredung des englischen mit dem österreichischen Gesandten Köln, 23. April. Der „Basler Anzeiger" meldet aus Bern: Von wohlunterrichteter Seite verlautet, daß der englische Gesandte in Bern durch Vermittlung des schweizerischen Bundes rats eine Unterredung mit dem österreichischen Gesandten nachgesucht habe. („Köln. Ztg.") verMOr» «nä SäLM«. Bretnig. (3 Monate Gefängnis für einen Geldhamster.) Bei einem Friseur in Kreuznach wurde für etwa 1250 Mark Klein geld vorgefunden, Silbermünzen, Fünf-, Zwei- und Einmarkstücke. Allein an Fünfzigpfennig stücken fanden sich für 400 Mark vor. Außer dem war er noch im Besitz von einigen Gold stücken, die der Reichsbank überwiesen wurden. Gegen den Friseur wurde dann ein Verfahren wegen Uebertretung der Verordnung betr. die Ansammlung svn Scheidemünzen cingeleitet. Das Urteil lautete auf eine Gefängnisstrafe von drei Monaten. Bretnig. Wie wir von amtlicher Seite erfahren, geht die Verladung dec Saatkartoffeln im Osten nur langsam vorwärts, da der Boden zum großen Teil so aufgeweicht ist, daß mit dem Fuhrwerk an die Mieten nur schwer heran zukommen ist. Außerdem wirkt die ungünstige Witterung und der Hochdruck, mit dem die Lie ferung der Eßkartvfseln betrieben wird, erschwe rend auf die Lieferung der Saatware. Die Saat karloffelbesteller wollen dies berücksichtigen, wenn ihnen die bestellten Mengen noch nicht in Len nächsten Tagen zugehen. — Saatkartoffelkarten können nicht mehr ausgestellt werden, da die Landwirte keine Saatkartosfeln mehr abgeben dürfen und die Königliche Amtshauptmannschaft auch nicht mehr in der Lage ist, solche zu ver mitteln. (Zu vergl. Bekanntmachung vom 17. April 1917, Kamenzer Tageblatt Nr. 87.) Bretnig. Auf das Jahr 1917 weiden er hoben zur Gemeindekasse 95 Prozent des vollen Einkommensteuersatzes und 24 Pfg. von jeder Grundsteuereinhcit, zur Schulkasse 20 Prozent und 5 Pfg. von jeder Grundsteuereinheit, zur Kirchenkasse 20 Prozent und 5 Pig. von jeder Grundsteuereinheit. Insgesamt werden also 135 Prozent Gemeindesteuern erhoben, gegen 150 Prozent im Vorjahre. Bretnig. Die Königliche Amtshauptmann schaft ist in der Lage, gangbare Gemüsesämereien, darunter Erbsen, Möhren und Zwiebeln, noch zu liefern. Bestellungen hierauf sind schriftlich bis zum 30. April bei der Königlichen Amts hauptmannschaft einzureichen. Bretnig. Wie aus der kürzlich erlassenen Bekanntmachung des Kemmunalvcrbandes der Kgl. Amtshauptmannschaft hervorgeht, können die Landwirte, die seinerzeit im Herbst v. I. und Januar d. I. Saatkartosfeln bei der Amts- hauplmannschaft bestellt Lallen, darauf rechnen, daß diese, sobald cs die Verhältnisse im Osten gestatten, geliefert werden und daß dies auch von denjenigen Bestellungen gilt, die seinerzeit direkt beim Landeskulturcal und bei der von diesem beauftragten Firma Scheffler, Sieg u. Co. in Dresden aufgegeben wurden. Desgleichen kann auch — allerdings unter Anrechnung der Hektarumlage — auf die Rückgabe derjenigen Kartoffelmengen bestimmt gerechnet werden, die von den Landwirten im vergangenen Herbst und Winter während der Frostperiode aus den zu- rückgcstelltcn Saatgutmengen geliefert wurden. Trotzdem werden aber verschiedene Landwirte, einmal zufolge der Hektarumlage und zum an- - dern, weil sie sich nicht rechtzeitig um den Be zug von Saatgut gekümmert haben, nicht in der Lage fein, die jetzt in Aussicht genommene Kartoffelanbaufläche in vollem Umfange zu be legen. Ehe die Kartoffelerzeuger nun daran gehen, die freiwerdendc -Fläche mit Hafer oder gar Sommergetreide zu bestellen, möchte ihnen ernstlich ans Herz gelegt werden, als Ersatz andere Fruchtarten zu wählen. Und zwar kom men hier, wie praktische, erprobte Landwirte ra ten, die Möhre und die Kohlrübe in Frage. Zu beiden Hackfrüchten eignet sich im Bezirk der Boden fast in den meisten Fällen, und die ver mehrten Kosten der Bearbeitung, zu der übrigens Schulkinder der oberen Schulklassen in weit gehendstem Umfange herangezogen werden können, werden reichlich durch den mehrfachen Ertrag im Vergleich zu der Kartoffelernte ausgewogen. Auch die Preise für die Kohlrüben und Möhren (Kohlrüben 1,75 Mark, rote Möhren 4 Mark, weiße Möhren 2 Mark) sind reche gute zu nennen. Die Kohlräbenstecklinge werden am zweckmäßigsten von mehreren Landwirten gemein sam bezogen und zwar von dem bekannten Ge müsezüchter Schurig, Domänenpächter in Etzien in der Mark Brandenburg. Auch die Firma Bombach und Paatz wird solche Bestellungen cntgegennehmen. Bautzen. Der Königliche Bezirksschulin- speklor von Bautzen Oberschulrat Bach hat sich auf die Zeil vom 22. April bis 5. Mai in höherem Auftrage nach Rumänien begeben? Kirchennachrichten von Bretnig. Iungsrauenverein (2. Abt.): Diens tag, am 24. d. M. Vercinsabend.