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Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöche.uüch zwnMal: Mittwoch und Sonnabend. V bonnementspreis : viertel jährlich ab Mchalter 1,15 Mk. i<i freier Zusendung durch 8 oten ins Haus 1 Mark 35 Piennige, durch die Post 1,15 D ark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt Mr die Artsöeliärde und den Hemeinderat zu Aretnig. Inserate, die gespal tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe» ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. lMsI-Hnreiger kür äie ÜNsOsktrn Srrmig, ^rsKrSkrzitort. hauMäläe, frsnhenlvs! unä tlmgegenä. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 57. Mittwoch, den 18. Juli 1917. 27. Jahrgang Beschlagnahme und freiwillige Ablieferung aller Ein richtungsgegenstände aus Kupfer u. Kupferlegierungen. Zur Durchführung der Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos, berr. Beschlagnahme und freiwillige Ablieferung von Einrichlungsgegenst änden ans Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß, Tombak, Bronze) vom 20. Juni 1917, Nr. Mo. 1/3 17 U. U. bi., wird folgendes bi stimmt: 1. Hinsichtlich der Gegenstände, die von der Beschlagnahme betroffen werden, wird auf § 2 der Bekanntmachung vom 20. Juni 1917 verwiesen. In Betracht kommen fast alle aus Messing, Tombak, Rotguß oder Bronze bestehenden Gegenstände. Einzelne Ausnahmen sind in § 3 enthalten. Die Bekanntmachungen sind bei den Gemeindebehörden einzusehen. 2. Die Uekernahmepreise sind in § 7 der Bekanntmachung enthalten. Zu diesen wird ein Zuschlag von 1 Mk. für 1 kg gewährt, wenn freiwillige Ablieferung bis zum 31. August 1917 erfolgt. Der Ablieferer hat bei der Ablieferung die genaue Adresse des Eigentümers der abge lieferten Gegenstände anzugeben. Die Ablieferung erfolgt gegen Aushändigung eines Aner- kenntnisscheines. Gegen dessen Vorlegung wird der darin festgesetzte Betrag an den bezeichneten Eigentümer alsbald ausgezahlt, es sei denn, daß über die Person des Berechtigten Zweifel bestehen. Ist es dem Betroffenen nicht möglich, die beschlagnahmten Gegenstände freiwillig abzu liefern, weil er sich nachweislich keinen Arbeiter oder Handwerker zum Ausbau verschaffen konnte, so kann er die Nachweisung der erforderlichen Hilfskräfte beantragen. Die Bezahlung der Hilfs kräfte liegt aber dem Betroffenen selbst ob. Die Stellung von Arbeitern und Handwerkern kommt nur für Gegenstände der Gruppe 6, Ziffer 17, 27, 24—29, 31 und der Gruppe L Ziffer 34 in Betracht. Die Anträge sind bis zum 31. Inti 19 i 7 bei dem Bozirksoerband der Kön.glichen Amtshauptmannschaft einzureichen. 3. Die frmvillige Ablieferung hat bis zum 31. August 1917 bei den Sammelstellen zu erfolgen. Die Sammelstellen befinden sich 1) für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Kamenz in Kamenz, Kupferschmiedemeister Otto Bömig, Oststraße, Nähe Bahnhof, 2) Pulsnitz, Schlossermeister Bruno Garten, Neumarkt, 3) Königsbrück, Schmiedemeister Franke, Kamenzer Straße, 4) für die Stadt Kamenz beim Klempnermeister Oskar Traber, Herrenstraße 13 jeden Mittwoch von ^2—5 Uhr nachmittags. Bei den Sammelstellen find Beratungsstellen eingerichtet, welche dem Publikum Auskunft erteilen, ob beispielsweise der eine oder der andere Gegenstand unter § 2 der Bekanntmachung fällt, vor allem, ob die Gegenstände aus Kupfer oder Kupferlegierungen bestehen oder nur mit diesen überzogen sind usw. 4. Nach Ablaut der Frist für freiwillige Ablieferung der beschlagnahmten Gegenstände werden noch die näheren Bestimmungen über die Meldung und über die Uebertragung des Eigentums an den nicht freiwillig abgeliefecten Gegenständen auf den Reichsmilitärfiskuö be kannt gemacht werden. 5. Diese Bekanntmachung gilt auch für die Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, den"13. Juli 191^. Die Königliche Amtshauptmannschast für den Kommunalverband. Der Stadtrat zu Kamenz. Selbstversorger. I. Nach § 7 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 21. Juni dieses Jahres dürfen auch in dem am 16. August dieses Jahres beginnenden neuen Erutejahre Unternehmer land wirtschaftlicher Betriebe aus ihren selbsterbauten Früchten die vom Bundesräte noch festzusetzenden Mengen Brotgetreide zur Ernährung der Selbstversorger verwenden. Voraussichtlich werden dies wie im Vorjahre auf den Kopf und Monat 9 Kg Brotgetreide betragen. Als Selbstversorger gelten: Der Unternehmer des landwirtschaftlichen Be triebes, die Angehörigen seiner Wirtschaft einschließlich des Gesindes, sowie Naturalberechtigte, insbesondere Alteuleiler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Brot getreide oder Mehl zu beanspruchen haben, Diejenigen Landwirte, welche in der Zeit vom 16. August 1917 bis 15. September 1918 vom Selb st versorgungsrecht Gebrauch machen wollen, haben dies, auch soweit die Bewohner der Riltergürer in Frage kommen, bis spätestens Dienstag, den 24. Juli d. Is., bei der für ihren Betrieb inständigen Gemeindebehörde (Stadtrat, Bürgermeister, Gemeindevor stand) anzuzeigen und dabei anzugeben, 1. wieviel Personen sie in den Monaten August 1917 bis September 1918 durch schnittlich zu beköstigen haben und 2. ob sie das Brot beim Bäcker Herstellen lassen oder zu Hause backen wollen. Nach dem genannten Zeitpunkte eingehende Anzeigen werden > kein es falls berücksichtigt werden. Hierbei wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nach ministerieller Bestimmung nur diejenigen Unternehmer l a n d w i r tsch a f t l i ch e r B e t r i e b e als S e l bst - Versorger anerkannt werben können, welcheBorräle von dem für ihre und die Versorgung der Angehörigen ihrerWirtschaft erforderlichen Brotgetreide und Mehl auf die ganze Versorgungszeit (also auf 13 Monate) nachweisen können. Getreideerzeuger, die sich hiernach zu Unrecht als Selbstversorger anmelden, haben nach Verbrauch ihrer Vorräte für den Rest des Wirtschaftsjahres keinen Anspruch auf den Bezug von Brotkarten. Ein Selbstversorger kann auf Zeit für einzelne Angehörige seiner Wirtschaft auf die Selbstversorgung verzichten und Brotmarken beziehen, wenn vurch das Zengnis eines beamteten Arztes der Ortsbehörde gegenüber der Nachweis erbracht wird, daß der betr. Person infolge Krankheit der Bezug von Weizengebäck vorgeschrieben worden ist. Ein Verzicht auf die Selbstversorgung ist unwiderruflich. II. Die Gemeindebehörden erhalten die erforderlichen Vordrucke sofort zugestellt. Sie sind in 2 Stücken auszufertigen, von denen 1 Stück an die Königliche Amtshauptmannschast bis zum 2 6. Juli 1917 einzusenden, das andere aber bei den Gemeindeakten aufzubewahren ist. Kamenz, am 11. Juli 1917. Königliche Amtshauptmannschast. Stadträte zu Kamenz und Pulsnitz. Mre NaLricbte«. Am Chemm des Dames wurde eine feindliche Stellung erstürmt, 350 Gefangene und be trächtliche Beute gemacht. In der West-Champagne hat der französische Angriff eingesetzt; er wurde mit Ausnahme örtlicher Einbruchsstellen abgeschlagen. Französische Angriffe gegen die Höhe 304 brachen zusammen; bei Vacherauville wurden Angriffsvorbereitungen medergehalten, Englische Kompagnien, die bei Gavrelle und Bullecourt verstießen, sind abgewiesen worden. Angriffe der Russen bei Kalusz wurden überall abgewiesen. Der Kaiser empfing am Sonntag den bis herigen Reichskanzler in Abschiedsaudienz. Am Sonnabend und Sonntag fanden Be sprechungen des Reichskanzlers mit Vertretern des Reichstages statt. Der finnländische Landtag hat mit großer Mehrheit beschlossen, Finnland selbständig zu machen. Der Hafen von Liverpool ist nach Pariser Meldungen abermals gesperrt worden. vertMer «na ZaWMz. Bretnig. Nach einer Bekanntmachung der Kgl. Amtshauptmannschast Kamenz vom 11. Juli 1917 ist in einschlägigen Geschäften des Bezirks ein Posten wollene Frauen- und Kinder strümpfe gegen Bezugsschein zu verkaufen. Die Preise betragen Größe ll kl Größe ll kl kl ff ff ff ff ff für F ra ue n st r üm p f e: 10 3 Mk. 40 Pfg. für das Paap 11 3 „ 60 „ kl kl kl 12 3 „ 80 „ kl k, kl f ÜI : Kinder st rümvfe: 1 1 Mk. 60 Pfg. für das Paar, 2 1 „ 80 „ kl kl kl 3 2 „ kk kl kl kl 4 2 „ 20 „ kl kl kl 5 2 „ 40 „ kl kl kl 6 2 „ 60 „ „ k, kl 7 2 „ 80 „ », ll kk 8 3 „ kl kl k, kl 9 3 „ 20 „ kl kl l/ Großröhrsdorf. Sonntag, den 22. Juli abends ^8 Uhr gastieren iin Hotel Haufe die Dresdner Kammerfpiele mit dem Schwank „Der Raub der Sabinerinnen"! Der Kgl. Hofschau spieler Paul Neumann wird den Theaterdirektor Striese und die Kgl. Hofschauspielerin Anna Schindler die Rose, eine Rolle, in der sie sei: Jahren am Kgl. Schauspielhaus zu Dresden stürmische Heiterkeit erzielt, spielen. — Enteignung, Ablieferung und Einziehung der beschlagnahmten fer tigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenstände aus Aluminium. Die Enteignung wird hierdurch ausgesprochen. Die Ablieferung hat in der Zeit vom 16. Juli bis 31. Juli 1917 zu erfolgen und zwar u. a. auch in Pulsnitz: bei Schlossermstr. Bruno Garten, Neumarkt, Montags und Donnerstags nachmit tags von 3—6 Uhr. Der Ablieferer hat bei der Ablieferung die genaue Adresse des Eigen-! tümers der abgelieferten Gegenstände anzugeben.! Wer die enteigneten Gegenstände nicht inner- halb der vorersichtlich vorgeschriebenen Zeit ab-^ geliefert hat, macht sich strafbar. Außerdem er folgt die zwangsweise Abholung der ablieferungs pflichtigen Gegenstände auf Kosten des Besitzers. Radeberg. Von dem Güterzug^ der am Sonntag nachmittag ^/j1 Uhr die hiesige Sta tion passierte, standen drei mit Torf beladene Wagen in Flammen. Trotz der sofort vorge nommenen Löfcharbeiten hatte das Feuer in wenigen Minuten aus weitere acht vollbeladene Wagen übergegriffeu. Nach sechsstündiger Lösch arbeit unter Verwendung von acht Schlauchlei tungen konnte die Gefahr als beseitigt ange sehen werden. Der Brand ist vermutlich durch Funken aus der Maschine entstanden. Wilkau. Auf dem hiesigen Bahnhofe hatte ein Reisender aus Leipzig Len Wagen auf der falschen Seite verlassen, als ein Güterzug heran brauste, von dem er überfahren wurde. In arg verstümmeltem Zustande wurde seine Leiche auf gehoben. Markneukirchen. In Jngelsburg wurde die sechsjährige Martha Semmler beim Holz nachlegen von der herausschlagenden Flamme des Küchenofens erfaßt und so schwer verbrannt, daß sie am andern Tage unter furchtbaren Schmerzen starb. — Durch Abgleiten des Schnitz messers hat sich hier der 17 jährige Gitarren macher Uebel aus Erlbach derart am Ober schenkel verletzt, daß eine Schlagader durch ¬ schnitten wurde. Der junge Mann war nach zehn Minuten tot. Klingenthal. Einem Landwirt in dem Grenzdorfe Altengrün wurden in einer der letz ten Nächte zwei fette Schweine im Werte von gegen 1500 Mark gestohlen. Die Diebe sind mit Pferd und Wagen bis an den Stahf des Bauern herangefahren und haben außerdem mehrere Hühner, denen sie an Ort und Stelle die Köpfe abschnitten, mitgenommen. Chemnitz. (Todessturz.) In einem Hause der Winklerstraße stürzte die 56 Jahre alte Klempnersehefrau Schwartze infolge eines Schwin delanfalls die Kellertreppe hinunter und schlug so unglücklich mit dem Kopfe auf, daß sie nach kurzer Zeit verstarb. Leipzig. (Vermächtnis.) Der Privatmann Arthur Eulenstein in Berlin-Schöneberg hat der Stadtgemeinde Leipzig 90000 Mark mit der Bestimmung vermacht, daß die Zinsen zur Unter stützung von Armen verwendet werden sollen. Leipzig. Die Leipziger Herbst-Mustermesse wird vom 26. August bis 1. September 1917 abgehalten. Auszug aus der Verlustliste Nr. 425 der Königlich Sächsischen Armee ausgegeben am 13. Juli 1917. . Schurig, Edwin, 15. 6. 76, aus Großröhrs dorf, 6. 3. 17 iniolge Krankheit in einem, Kricgslazarert gestorben. Wappler, Georg, Utffz., 3. 12. 89, aus Ohorn, gefallen.