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Ter Allgemein« Anzeiger erscheint wöchemüch zweiMal: Pittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Mchalter 1MjMr. sei jreier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 25 Pfennige, durch die Post IM Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unser« Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt Mr die chrtskeöörde und den Hemeinderat zu Mretnig. Inserate, dle4gespal- tene Kvrpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertgle, für alle übrigen lb Pf., im amt- lichen Teile 2V Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe. ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. LokslHiireiM kür Sie vnl»sktr« Srrtnig, ZrsKröbrräsrf, üsnrvsläe, srsnirenldal «nä Umgegenä. Inserate bitten wir für die Mirrwoch-Nummcr bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 50. Sonnabend, den 23. Juni 1917. Brotgetreidefrühdrusch. Die Lage der Getreidevcrsorgung in den letzten Wochen des laufenden Wirtschaftsjahres macht es unbedingt notwendig, die anstebende Ernte so frühzeitig wie möglich em- zubringen und auszudreschen. Die Landwirte des Bezirks müssen hierbei alle ihre Kräfte einsetzen. Alle anderen noch so dringlichen Wirtschaftsarbeiten müssen zurücktreten. Es liegt dies ja auch im eigenen Interesse der Landwirte, da für Ge treide, das vor dem I. Oktober 1917 abgeliefert wird, eine Druschprämie von 60, 40 bezw. 20 Mark für die To. bezahlt wird, je nachdem die Ablieferung vor dem 16. August, 1. Sep tember oder 1. Oktober erfolgt. Im einzelnen wird über die Durchführung des Frühdrusches folgendes bestimmt: I. 1. Der Frühdrusch boziehl sich auf Wintergerste, Roggen und Weizen. 2. Der nördliche Teil des Bezirks einschließlich der Gemeinden Laußnitz, Höckendorf, Gräfenhain, Reichenau, Reichenbach, Häslich, Lückersdorf, Kamenz, Wendischbaselitz, Schmeckwitz, Gränze, Zerna und Naußlitz gilt als Frühdruschgebiet. Auch der südliche Teil des Bezirks muß jedoch versuchen, so rasch als möglich seine Ernte hereinzubringen und auszudreschen. 3. Eine zeitliche Begrenzung der Frühdruschorganisation erscheint zunächst nicht als angezeigt. 4. Der Ausdrusch erfolgt, soweit den Besitzern der Wirtschaft nicht Göpel oder eigene Dampf- oder elektrische Dreschanlagen zur Verfügung stehen, mittels Dampf- und Benzol dreschmaschinen, deren Zahl etwa 22 beträgt und für deren rechtzeitige Heranziehung die König liche Amtshauptmannschaft sorgt. 5. Jeder Dampfdreschmaschine wird eine möglichst zusammenhängende Gruppe von Gemein den mit einem bestimmten Standort zugewiesen, von dem aus das Dreschen zu erfolgen hat. Die Amtshauptmannschaft wird dafür sorgen, daß der Dampfdreschsatz einige Tage vor dem Erntebeginn an seinem Standort zur Stelle ist. 6. Soweit notwendig, werden militärische Druschkolonnen und Druschkohlen zur Verfügung gestellt. Die Abfuhr des Getreides zur Bahnstation und zur Mühle wird da, wo es notwendig ist, durch militärische Gespanne erfolgen, soweit diese in hinreichender Zahl zur Verfügung ge stellt werden können. Soweit notwendig, wird das gedroschene Korn nach Lrocknereien (Darren), mit denen sich die Amtshauptmannschaft bereits in Verbindung gesetzt hat, gebracht werden. II. 1. Für jeden Frühdruschunterbezirk sind je 3 Vertrauensmänner bestellt worden, von denen einer insofern die Führung übernimmt, als er die Verantwortung für seinen Bezirk trägt und die Anordnungen der Königlichen Amtshauptmannschaft entgegennimmt. 2. Die Vertrauensmänner haben a) zu bestimmen, in welcher Reihenfolge die Dreschmaschine in den einzelnen Gemein den des Unterbezirks zur Aufstellung gelangt und in welcher Reihenfolge innerhalb der einzelnen Gemeinden gedroschen wird, h) festzustellen, in welchem Umfange militärische Druschkommandos, militärische Ge spanne und Druschkohle anzufordern notwendig ist, c) alle übrigen Maßnahmen zu treffen. 3. Für jeden Frühbrusch-Unterbezirk wird ferner je ein bestimmter Getreideeinkäufer (Unter einkäufer des Getreideverkaufs Kamenz) und Kohlenhändler, der die Gemeinden mit Druschkohlen zu beliefern hat, bestellt. 27. Jahrgang Die Abnahme des Getreides durch den Gerreideeinkäufer erfolgr unmittelbar ab Dresch maschine. III. Die Frühdruschgemeinden werden alsbald Mitteilung darüber erhallen, welchem Frühdrusch-' bezirk sie angehörcn, welche Dreschmaschine diesem zugewiesen ist, sowie wer die zuständigen Ver trauensmänner, der Getrcideeinkäufer und der mit der Belieferung der Gemeinde mit Kohlen betraute Kohlenhändler sind. Kamenz, am 19. Juni 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband Kamenz Sonderzuweisung von Einmachezucker an Obsterzeuger. Der Kommunalverband bedarf Obst zur Verarbeitung auf Marmelade, und zwar Stachel beeren, Himbeeren, weiße und rote Johannisbeeren, saure Kirschen, Pflaumen und saure Aepfel. Bei Aepfeln kommt Wirlschaftsobst in Frage. Selbstcrbauer von Obst, die sich verpflichten, dem Kommunalverbandc Obst der genannten Art zum jeweilig geltenden Höchstpreis käuflich zu überlassen, erhalten bei Abschluß des Lieferungs-. Vertrags mit dem Kommunalverbande für je einen Zentner zu lieferndes Obst eine Bezugskarte zum Bezüge von 3 Pfund Einmachezuckcr. Erfüllt ein Obsterbauer die zugcsagten Lieterungen ganz oder zum Teil nicht, so hat er für jeden Zentner, mit dem er schuldhafterweise im Rückstände verbleib:, eine Vertragsstrafe von 10 Mark zu zahlen. Außerdem werden ihm in diesem Falle die als Einmachezucker überwiese nen Mengen bei den folgenden Ausgaben allgemeiner Zuckerkarleu gekürzt. Obsterbauer, die dem Kommuualverbande bezw. der von diesem bezeichneten Stelle Obst käuflich zu überlassen gedenken, wollen dies der Amtsbauptmanuschaft möglichst bald, spätestens bis zum 25. Juni 1917, anzeigen. Sie erhalten dann sofort ein Lertragsformular in F Stücken zur Ausfüllung . und Vollziehung zugeschickt« Nach dessen Wiedereingang erfolgt die Zusendung der Obstzuckerkarten nebst einer vom Kommunalverbande vollzogenen Ausfertigung des Vertrages. Verträge auf Lieferung von Mengen von insgesamt unter einem Zentner wer den nicht abgeschlossen. ( Das Obst ist nach der Obstkonservenfabrik von Freudenberg in Ohorn zu liefern. Für lpe Beförderung bis dorthin und für alle sonstigen Nebenkosten wird der Großhandelszuschlag von 15 0/0 über den Erzeugerhöchstpreis hinaus gewährt. Kamenz, am 19. Juni 1917. DieKönigliche Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Futtermittel für gewerbliche Pferdes An die Besitzer gewerblicher Pferde sollen wieder Futtermittel verteilt werden. Für jedes gewerbliche Pferd (vergl. Bekanntmachung in Nr. 53 des Kamenzer Tageblattes vom 6. März 1917) werden 2^ Zentner Futter geliefert und zwar 1 Zentner Melassefutter, 1 Zentner inl. oder aasl. Haferkleie und V? Zentner Haferschalen. Reichen diese Futtermittel nicht aus, so wird als Ersatz Roggenkleie geliefert. Anträge auf Zuweisung von Futter sind bis S 0 nntag, den 2 4. ds. Mts. an die Firma Getreideeinkauf Kamenz e. G. m. b. H. in Kamenz einzusenden. Bei der Bestellung ist die Anzahl der gewerblichen Pferde anzugeben. Bestellungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 19. Juni 1917. Alles Gold dem Vaterland. Draußen im Sturmgebraus Stehn sie im Streite — Du in der Heimat hier Trägst noch Geschmeide ? Sturmesruf! Letzter Ruf! Hilft daß wir's schaffen! Deutschland braucht nötig auch Goldene Waffen! «surre Naclmcblen Auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden setzte am Mittwoch früh der italienische Jnfanterie- angriff mit starken Kräften ein; die k. u. k. Truppen brachten alle Anstürme des Feindes in siegreicher Abwehr zum Sa,eitern. Die wachsenden Schwierigkeiten der feindlichen Handelsflotte haben zu langwierigen Verhand lungen zwischen England und Frankreich ge führt. Auf der Hauptversammlung der russischen Arbei ter- und Soldatenräte bezeichnete Lenin Kerens kis Aufrufe als Verrat am Sozialismus. Der dänische Minister Stauning ist zu Friedens besprechungen mit den englischen Abgesandten in Stockholm eingetroffen. Die neue rumänische Ernte. Für die noch in diesem Monat beginnende Getreideernte Rumäniens sind, wie den „L.N. N." berichtet wird, in dem deutschen Okkupationsge biet der großen Walachei alle Vorkehrungen ge troffen, um eine rasche Einbringung sicherzustel len. Da ebenso wie der Getreideanbau auch die Erntearbeiten von der Armeeleitung sorgsam organisiert und unter möglichster Ausnutzung des gesamten anbaufähigen Landes und der heimi schen Arbeitskräfte vorbereitet sind, so darf eine reiche Ernte erwartet werden. Die für die Be stellung eingerichteten Ackerbauabteilungen, welche unter der Leitung deutscher Wirtschaftsvffiziere, zumeist Berufslandwirte, stehen, bleiben für die Erntearbeiten in Tätigkeit. Die Einwohnerschaft ist in Stammrollen ausgenommen und in Ar beitskompagnien eingeteilt. Die Kriegsgefange nen arbeiten ebenso wie die freien Landbewohner unter der deutschen Armeeleitung für einen höheren Lohn als in Friedenszeiten, die rumä nischen Großgrundbesitzer, Pächter und Bauern sind von der Militärverwaltung oder dem Wirt- schaftsvcrband überdies streng angewiesen, alle Vorkehrungen für eine rasche Ernte zu treffen und wegen fehlender Gerätschaften und Arbeiter rechtzeitig vorstellig zu werden, da alsdann die Militärbehörde für diese sorgen wird. Dem Wirtschaftsverband sind genaue Angaben über die Ecntemengen zu machen. Für schnelle Ab lieferung von Erzeugnissen der neuen Ernte sind Prämien ausgesetzt worden. SertWe; «na ZaAM«. Bretnig. Im Hinblick aus die auch im Kamenzer Bezirke wiederholt vorgekommenen Dieb stähle von Treibriemen, die mit der zunehmenden Wcrrsteigerung derselben noch häufiger zu wer den drohen, wird den Besitzern die sorgsamste Verwahrung ibrer Treibriemen dringend nahe gelegt. — (M. I.) Falsche Gerüchte über die Einstellung der Fleischzulage. Das auch in der Presse umgehende Gerücht, Sachsen plane die Einstellung der verbilligten Fleischzu lage früher als zu dem anfänglich in Aussicht genommenen Zeitpunkt, ist ebenso aus der Luft gegriffen wie das Gerede über eine bevorstehende Herabsetzung der Brotrationen. Die Fleischzu lage wird auch in Sachsen nur im Einverneh men mit den anderen Bundesstaaten und den zuständigen Reichsstellen erst dann in Wegfall gestellt werden, wenn wir über die Schwierig keiten der letzten Wochen vor der neuen Ernte hinweggekommen sind. Daß der jetzige Ein griff in unsere Milchviehbestände namentlich im Interesse der Milch- und Fettversorgung für den nächsten Winter zu Bedenken Anlaß gibt, ist nicht zu leugnen. Wenn Ersparnisse ge macht werden können, namentlich dadurch, daß reichlicher Seefische ausgenommen werden, so kommt das der künftigen Ernährung der Be völkerung natürlich zu gute. Die Verwendung der Geldzulage zur Verbilligung anderer zur Verfügung stehender Nahrungsmittel, insbeson dere der Fische, wird deshalb von vielen Seiten gefordert. Es ist auch den Kommunalverbänden nachgelassen worden, je nach Lage der örtlichen Verhältnisse entsprechende Maßnahmen zu treffen. Ar keinem Falle dürfen aber die Schlachtungen zu ungunsten anderer Bezirke beschränkt werden, an die Vietz zu liefern ist. — Eine neue Kriegsgesellschaft zum Einkauf und zur Verteilung von Wein soll ge bildet werden.