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Allgemeiner Anzeiger. D«r Nllzemein« Anzeiger «rschrint wöchentli» zweiMal: Mittwoch «nd Sonnabend. Llbonn«ni»nt»pr«ir: viertel- jShrlich ob «cholter bei freier Zusendung durch Beten ins Haus 1 Mark 2i» Pfennig», durch di« Post 1,0k Mark «ukschl. Bestellgeld. Be- stellungensnehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Arntsbtcrtt für die Grtsöeöörde und den Gemeinderat zu Mretnig. I ns er «t», dies gespal» ene Korpuszeil« 13 Pfz. für Inserenten i« Rödertal«, für alle übrigen 1b Pfg., >m amt lichen Teil SO Pfg., und im Neklameteil 30 Pfg., nehmen außer unserer SeschäftSstelle auch säMtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. coksI-Hnreiger liir Mr ONlLaNr« Srrtnlg, grsKi-SdrzSstt, üaumalüe, frsMentbal «nä UmgegrnS. Inserat» bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis DienstLZ vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 13. 27. Jahrgang Mittwoch, den 14. Februar 1917. Milch-, Butter- und Fettversorgung. 6. Erzeugung von Milch und Butter. § 1. Die Verordnungen des Kommunalverbandes vom 7. Oktober 1916 und 19. Dezember 1916 betreffend die Verbrauchsregelung mit Milch und Butter, werden dahin abgeändert, daß künftig hin bei jedem Besitzer von Milchkühen, nicht nur bei landwirtschaftlichen Molkereien von über 50 Liter Milch Tageserzeugung, die tatsächlich erzeugte Milchmenge, wenigstens aber der Mindestsatz von 25 Litern wöchentlich von jeder nicht trocken stehenden Kuh zu Grunde gelegt wird. Die für den eigenen Verbrauch verwendbare Menge wird auf wöchentlich 4 Liter Vollmilch oder 125 gr Butter und 2 Liter Vollmilch zum direkten Verbrauch fest gesetzt. Abgabepflichtig ist also die gesamte in einer Woche erzeugte Vollmilch, soweit sie nicht a. für den eigenen Verbrauch von 6 Litern für den Kopf oder, falls der Kuhhalter nicht selbst buttert, von 2 Litern für den Kopf des Haushalts zurückbehalten werden kann, b. auf Grund erteilter Genehmigung aus dem Bezirk ausgeführt wird. Die nach a und b nicht verbrauchte oder ausgeführte Vollmilch ist für den allgemeinen Verbrauch zur Verfügung zu stellen und zwar entweder an Milchhändler oder Molkereien des Bezirks oder direkt an Verbraucher gegen Abgabe von Vollmilchkarten abzugeben oder nach eige ner Verarbeitung zu Butter an behördlich bestellte Butteraufkäufer (nur gegen Vorzeigung der Ausweiskarte!) oder direkt an Verbraucher gegen Abgabe der Fettkartenabschnitte in den unter 6 8 3 festgesetzten zulässigen Grenzen. Jede andere Verwendung oder Abgabe von Vollmilch und Butter, insbesondere der Verkauf ohne Marken, ist streng verboten und wird gemäß 8 8 unnachsichtlich bestraft. 8 2. Jeder Halter von Milchkühen hat über die wöchentliche Milch- und Buttererzeugung so Buch zu führen, daß jederzeit eine Kontrolle über Erzeugung und Verbrauch ausgeübt werden kann. Die vereinnahmten Butter- und Milchkarten sind aufzubewahren. 8. Butter- und Fettversorgung — Landesfettkarte —. 8 3. Vom 11. Februar an tritt die bisher gültige Fettkarte außer Kraft. An ihre Stelle tritt die von der Landesfettstcllc eingeführte Landesfettkarte. Diese Landessettkarte enthält 3 Ab schnitte, die je zum Bezüge von 62^ g — */g Pfund und einen Abschnitt, der zum Bezüge von 80 g Butter, Margarine oder sonstigem Speisefett berechtigt, sowie einen weiteren Abschnitt zum Bezüge von etwa durch den Kommunalverband zur Verteilung gelangendem Oel (— 10 g sonstigen Speisefetten). Außerdem enthält jede Fettkarte einen Anmeldeausweis zum Bezüge von Butter für die Monate Februar bis mit April. Es wird demgemäß künftighin nur 3 Mal im Monat (aller 10 Tage) Buttervertei- lung durch die Butterhändler stattfinden, außerdem wird der 80 g-Abschnitt, gegebenenfalls auch der Oelabschnitt, mit 10 g beliefert werden, also 80—90 g Butter, Margarine oder son stiges Speisefett zur Verteilung kommen. 8 4. Diejenigen Verbraucher, die die ihnen hiernach zustehende Menge Butter direkt vom Land wirt beziehen wollen („Butterselbsteindecker"), können oies auch weiterhin unter oer bisherigen Bedingung tun, daß die Abgabe von Butter durch den Landwirt nur im Wohnort des Ver brauchers gestattet ist, also entweder dann, wenn Buttererzeuger und Verbraucher in derselben Gemeinde wohnen, oder wenn der Landwirt die Butter dem Verbraucher ins Haus bringt. Diese „Butterselbsteindecker" sind jedoch vom Bezug der durch den Kommunaloerband zur Ver teilung gelangenden Inlands- oder Auslandsbutter, Margarine oder sonstigem Speisefett für die Dauer der Fcttkartenlaufzeit (bis Ende April 1917) ausgeschlossen. Desgleichen sind diejenigen Haushaltungen, die seit dem 1. Oktober 1916 eine Haüsschlachtung vorgenommcn haben, von dem Bezüge von Margarine oder sonstigem Speisefett auf den 80 g-Abschnitt ausgeschlossen. Zum Bezüge von Margarine oder sonstigem vom Kommunalverbano zur Verteilung ge langenden Speisefetten sind also künftig nur diejenigen Verbraucher berechtigt, die ihre Butter durch einen Butterhändler beziehen und zwar kann die Belieferung nur durch den für den Butter-Bezug gewählten Butterhändler auf Grund der Butteranmeldeausweise erfolgen. 8 5. Jeder Haushaltungsvorstand hat den Butteranmeldeausweis dem Landwirt bezw. Butter händler, von dem er Butter beziehen will, bis spätestens Sonnabend, den 17. Februar 1917 abzugeben. Der Butterhändler hat sowohl die vorgelegten Fettkarten als auch die Anmeldeaus weise mit seinem Firmenstempel zu versehen. Die gesammelten Anmeldeausweise sind der Ge meindebehörde bis zum 2V. Februar einzureichen. Diese hat der Amtshauptmannschaft die auf jeden Händler entfallenden Bedarfsmengen bis Mittwoch, den 21. Februar 1917 anzuzeigen. L. Gastwirtschaften, Großbetriebe, Kranke, Bäcker. 8 6. Gastwirtschaften, Volksküchen, Krankenhäuser und sonstige Großbetriebe können mcht an der regelmäßigen Butterverteilung teilnehmen, sondern nur nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Bestände monatlich 1—2 Mal mit Butter, Margarine oder sonstigen Fettstoffen beliefert werden. Der Bedarf wird unter Zugrundelegung der wöchentlich zu verpflegenden Personen bezw. ausge gebenen Portionen festgesetzt. Die entsprechenden Gesuche auf Zuteilung sind bei der Gemeinde behörde einzureichen. Diese hat unter Mitteilung der Personenzahlen Vorschläge auf Zuteilung der monatlichen Bebarfsmengen bis Mittwoch, den 21. Februar 1917 der Amtshauptmannschaft einzureichen. Den Bäcker-Innungen wird für die Mitglieder eine bestimmte Menge Margarine direkt vom Kommunalverband zugehen. Bäcker und Konditoren, die der Innung nicht angehören, haben Anträge auf Zuweisung bei der Amtshauptmannschaft zu stellen. Für Kranke wird nach neuerer Vorschrift des Landeslebensmittelamtcs die wöchentliche Höchst menge an Butter auch bei schwerem Leiden, z. B. bei Zuckerkrankheit schwerer Form, auf Pfund festgesetzt. O. Ausgabe der Fettkarten. 8 r- Die bisherige Fettkarte ist an die Gemeindebehörde bei Aushändigung der neuen LandeS- fettkarte abzuliefern. Die Gemeindebehörden haben die Ausgabe der Landesfettkarten unverzüglich in die Wege zu leiten und hierbei folgendes zu beachten: a. Vor Ausgabe aller Fettkarten ist der Margarineanmeldeauswei« sowie der mit K versehene 62^/, g-Abschnitt, da Belieferung hierauf bereits erfolgt ist, «bzutrennen. b. Milch- und Butterselbstvcrsvrger erhalten keine Fettkarten. c. Personen, die seit dem 1. Oktober 1916 hausgeschlachtet haben oder zu einem sol chen Haushalt gehören, dürfen die Fettkarten nur nach Abtrennung der drei 80-g-Abschnitte i), 8, 81 erhalten. Gastwirtschaften und sonstige Großbetriebe erhalten für ihren Wirtschaftsbetrieb zunächst keine Fettkarten. Näheres über das Bezugsrecht dieser Betriebe wird nach Festsetzung der Bedarfs mengen gemäß 8 6 noch bestimmt werden. 8 8. Zuwiderhandlungen der vorstehenden Anordnungen werben mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Kamenz, am 9. Februar 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz. Die Stadträte zu Kamenz und Pulsnitz. Kurze NaKriLten. Auf dem Nordufer der Ancre griffen die Eng länder mit starken Kräften an; bei Beaucourt drangen sie in Kompagniebreite ein, an allen übrigen Stellen wurden sie abgewiesen. Unsere Fliegergeschwader bewarfen weit hinter der feindlichen Front wichtige militärische und Verkehrsanlagen wirkungsvoll mit Bomben. An der Ostfront nahm mit nachlassender Kälte die GefechtStätigkeit an vielen Abschnitten zu. Auf dem mazedonischen Kriegsschauplatz blieb ein französischer Vorstoß nordwestlich von Mcnastir, ein englischer südwestlich des Doiran- Sees »hne jeden Erfolg. Im Görzischen scheiterten italienische Gegenstöße gegen die neuen österreichisch-ungarischen Stel lungen; weitere 370 Gefangene wurden ein- gebracht. Wilson wird im Falle unzweideutiger Handlungen gegen amerikanische Schiffe nicht die Kriegs erklärung, sondern Schutzmaßnahmen im Kon greß beantragen. Beiderseits der Ancre wurden sechsmal wieder holte Angriffe der Engländer abgewiesen; oer Feind hat schwere Verluste erlitten. Oestlich von Armentieres und südlich des La- Bassee-Kanal« scheiterten englische Angriffe. An der Düna und bei Kisselin, westlich von Luck, gelangen deutsche Vorstöße in vollem Umfange. Ein deutsches Unterseeboot hat in den Hoofden ein französisches Marinekampfflugzeuz abge- schossen und die Insassen gefangengenommen. Das deutsche Torpedoboot „V. 69", das seiner zeit nach Dmuiden eingeschleppt worden war, ist wieder ausgelaufen und rn Deutschland eingetroffen. Die gesamten Verluste unserer Gegner an Kriegsschiffen belaufen sich bisher auf 822535 Tonnen. Griechenland erklärte der amerikanischen Regie rung in einer Note, daß es an seiner strengen Neutralität festzuhalten wünsche. Der Budgetausschuß der russischen Reichsduma erklärte, daß auch in Zukunft ein Teil der Einfuhr aus Deutschland bezogen werden müsse; auch der Außenminister Pcokowsky sprach sich in dem gleichen Sinne aus. „Morgenbladet" meldet aus London: 18 bri tische Schiffe von 60000 Tonnen seien wei ter versenkt worden. Das Albert Theater -und das Residenz-Theater in Dresden nehmen ihre Vorstellungen am Mittwoch, den 14. Februar dieses Jahres wieder auf. Eine englische Stimme über den verschärften Unterseebootkrieg. Die „Morning Post" schreibt über den ver schärften Tauchbootkrieg: Da Deutschland eine Anzahl neuer Tauchboote fertiggestellt hat, ist es jetzt in der Lage, die Flotten der Alliierten zu verhöhnen und die See für die gesamte Handelsschiffahrt abzuschlicßen. Es ist nicht wahrscheinlich, daß Bethmann-Hollweg hier eine leere Drohung ausgesprochen hat. Vielmehr ist zum mindesten sicher, daß kein Handelsschiff der Neutralen oder Kriegführenden mehr in See stechen kann, ohne mit möglicher Vernichtung zu rechnen. Wir müssen also annehmen, daß tatsächlich eine Vernichtung von Handelsschiffen in größerem Umfange eintreten wird. Deutsch land berechnet außerdem zweifellos die moralische Wirkung seiner Seeräuberei-Erklärung und rech net darauf, daß neutrale Schiffe nicht ausfahren werden und daß unter dem Druck, falls er nur einige Wochen anhält, die Alliierten so schwer zu leiden haben werden, daß sie auf die Knie gezwungen werden. Die Leiter Deutschlands sind nicht leichtsinnig und haben die Wirkung ihrer Seeräuberei-Erklärung auf die Neutralen vorausgesehen. Deutschland braucht nicht die Flotte der Vereinigten Staaten zu fürchten, da diese gegen Tauchboote nichts auSrichten und an die deutsche Flotte nicht herankommen kann. Zu Lande braucht Deutschland nichts zu befürchten, da die Vereinigten Staaten keine Truppen trans portieren können und Holland und Skandina vien durch Deutschlands Waffengewalt im Schach gehalten werden. Aelinzt es Deutschland, Eng land zur See abzuschließen uno die Stimme der Neutralen unbeachtet zu lassen, so wird es den Krieg gewinnen. (W.T.B.) Srrtli-rt mut ZaAMr;. Grogröhrsdvrf. Von einem tollwut- kranken Hunde wurden vergangene Woche einige Personen osn hier uns auswärts gebissen. Das Tier, da« dem Gasthofsbesitz-er Herzog hiersclbst gehörte, wurde am Freitag in Klein wolmsdorf erschossen. Pulsnitz. (Ermittelter Riemendieb.) Im November war in Lichtenberg ein Lrdectrelb- riemen im Werte von 80 Mk. gestohlen worden. Von der Landgenoa merie wurde jetzt als Täter ein dortiger 14 Fay e alter Schulknabe ermittelt. — Der neue Krrtoffelprei». Mit dem 15. Febr. tritt une Erhöhung des Kactoffel preises durch den jZcoouzenten von 4 auf 5 Mk. ein, der Kleinoerkansspceis beträgt 6,80 Mk.