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Amtsblatt fm die Grtrbehördt und den Gemeinderat zu Bretnig. Lokal-Anzeiger für die Ortschaften Bretnig, Hauswalde, Großröhrsdorf, Frankenthal und Umgegend. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend, «bonnementspreis inkl. des allwöchentlich beigegebenen „Illustrierten NnterhaltungSblattes" vierteljährlich ab Schalter 1 Mark, bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 20 Pfennige, durch die Post 1 Mark exkl. Bestellgeld: Inserate, die 4gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., sowie Bestellungen auf den Alt« gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition die Herren F: A. Schöne Nr. 61 hier und Oehme in Frankenthal entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt nach Uebereinkunst. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittag ^,11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag */,11 Uhr einzusenden Inserate, welche in den oben vermerkten Geschäftsstellen abgegeben werden, werden an gedachten Tagen nur bis vormittags 9 Uhr angenommen. Fchristleilung, Druck unö Verlag von N. Lchnvtg, Bretnig. Ar. 99. Mittwoch den 13. Dezember 1899. 9. Jahrgang. Bretnig, den 11. Dezember 1899 Die Kassenverwaltung Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgericht Pulsnitz, vom 31. November 1899, an der Teil genommen haben I. Hilfsrichter Assessor Gerlach als l -oerannr gemacy Vorsitzender, 2. Wagenbauer Dimmler in Pulsnitz, 3. Ortsrichter Kunath in Brettnig als I """ar sicht; es kann die Gemeindewaisenräte zur > Deckung der Vorrechtsforderungen und Kosten , Nummer eingebrannt worden und noch sicht — Unter der Anklage des Aufruhr» Der Niederschlag wird verhindert und die den zu bildenden beiden Oberkriegsgerichten Kriegsgerichten vier Öberkriegsgerichtsräte die Gemeindewaisenräte Kenntnis von einer der Mutter sehen wollen, wobei sich das Un- im Gemeinderat als Gemeindeältester und ein aus Dresden gebürtiger Gärtnergehilfe, Gewicht; Schweine: Lebendgewicht 38—41 weiser", Würzburg, empfohlen, dieselben auf beiden Seittn mit Glycerin zu bestreichen. wird auch eine Aenderung in der Organisation des Militärstrafwesens der sächsischen Armee eintreten. Bisher besaß Sachsen 2 Korps- auditeure und 10 Divisions-, Gouvernements- und Garnison-Auditeure. Künftig sollen an Befolgung seiner Anordnungen durch Ordnungs strafen anhalten. Das Vormundschaftsgericht bestellt die Ge- meindewaisenräte und die Ersatzmänner durch Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung des Amtes. Die Verpflichtung soll mittels Handschlages an Eides Satt erfolgen. Ten Gemeindewaisenräten können ehrbare Frauen als Waisenpflegerinneu in wider ruflicher Weise beigegeben werden. Diese daselbst mit Genehmigung des Gerichts aus Grund eines ärztlichen Ältestes aufhältlich gewesene, in Konkurs befindliche Bankinhaber Isidor Behrendt aus Berlin. Der Konkurs w-'gen Aufruhrs, davon acht wegen schweren Aufruhrs, zu Strafen von acht Monaten Gefängnis bis zu zwei Jahren Zuchthaus. Zwei wurden freigesprochen. — Drei Stock hoch herabgestürzt ist in Leipzig-Volkmarsdorf das sechsjährige Töchter chen eines Poliers, wobei sich das Kind der» artige Verletzungen zuzog, daß es auf der Stelle sein junges Leben aushauchte. Die Mutter des Kindes hatte, während dasselbe daß sie sich zurückzogen, um es nicht zum Aeußersten kommen zu lassen. Bei den später erfolgten Festnahmen einiger Ruhestörer kam es zu groben Ausschreitungen gegen die Sicherheitsorgane. Es konnte erst Ruhe ge» schaffen werden, nachdem die Verkaufsläden für Feuerwerkskörper geschloffen worden waren. Das Schwurgericht verurteilte nach Vorsteher des kommunlichen Bauwesens. Ueber die Höhe der Passiven kursieren die aben teuerlichsten Gerüchte, jedenfalls dürften sie nicht unbedeutend sein. Verfehlte Grundstücks spekulationen haben Friedrich zu Grunde aber Vergütung der notwendigen baren Aus lagen aus der Gemeindekaffe beanspruchen. glück ereignete. — Tätlich verunglückt ist in Plauen i. V. der Geschirrführer Teichmann, indem ihm von seinem Pferde, das vor einem Straßen bahnwagen scheute, die Hirnschale eingetreten murr. er sich gewandt hat. — In der König Friedrich August-Hütte in Pötschappel stürzte am Montag Abend der Arbeiter M. aus Döhlen, welchem mit noch drei Mann die Bedienung des in der Werk statt befindlichen Krahnes oblag, herab in den neuen Werkstattraum. Dabei schlug er mit dem Kopfe auf eine dort stehende Kiste auf, was den sofortigen Tod zur Folge hatte. M. hatte sich trotz der Warnung seiner Ar beitsgenoffen auf die am Krahne befindliche Schutzvorrichtung gesetzt und dabei das Ueber- gewicht bekommen. — Wegen Kindestötung wurde am habt. — Verschwunden ist aus einem Sana torium in Weißer Hirsch bei Dresden der Dresdner Schlachtvichmarkt vom 11. Dezember. Zum Auftrieb kamen: 262 Ochsen und Stiere, 258 Kalben und Kühe, sowie 28V Bullen, 2320 Landfchweine, 1041 Schafvieh und 364 Kälber, zusammen 4525 Stücke. Die Preise stellten sich für 50 Kilo in Mark wie folgt: Ochsen Lebendgewicht 34—38, Schlachtgewicht 63—67; Kalben und Kühe: Lebendgewicht 33—36, Schlachtgewicht^—64; Bullen: Lebendgewicht 34—3g, Schlachtgewicht 60—63; Kälber: Lebendgew.40—43, Schlacht gewicht 60—65; Schafe: 65—68 Schlacht» OerMches und Sächsisches — Die Pflichten und Ausgaben der Gemündewaisenräte, die demnächst in Thälig- keit treten werden, sind in der Hauptsache folge:de: Die Gemeindewaisenräle haben dem Vormundschastsgerichte die Personen vor zuschlagen, die sich im einzelnen Falle zum welcher nach 7jähriger Deportation aus Sibirien entwichen war. Der körperlich herabgekommene Mensch erzählte, daß er sich in Petersburg an dem Gouverneur vergriffen gehabt habe und deshalb nach Sibirien ver bannt worden sei. Unter vielen Gefahren sei es ihm und einem anderen Gefangenen gelungen, zu entweichen und bis nach Riga zu kommen. Hier seien sie von einem fran- von 30,000 Mark würden 325,440 Mark bar. oder 10 Prozent auf 3,250,000 Mark Passiven Schöffen, Referendar vr. Lehmann als Beamter der Staatsanwaltschaft, Referendar O. pH. st jur. Langheineken als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Der Angeklagte, der Fleischermeister Emil Florenz Ziegenbalg wird wegen öffent» sicher Beamtenbeleidigung des Gendarm Katzer zu einer Geldstrafe von Fünfundsiebzig Mark, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit zehn Tage Gefängnis zu treten haben, kostenpflichtig verurteilt. Der Beleidigte, Gendarm Katzer, hat das Recht, den verfügenden Teil des Urteil innerhalb dreier Wochen nach dessen Rechtskraft durch 1. einmaligen Abdruck im Brettniger Anzeiger, 2. vierzehntägigen Aushang im Gasthof zur Klinke in Brettnig auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen. Aff. Ssr'iao/t, H.-N. Im Namen öes Königs! In der Strafsache gegen den Fleischermeister Emil Florenz Ziegenbalg in Brettnig, wegen Beamtenbeleidigung, hat das Königliche Schöffengericht zu Pulsnitz in der Sitzung Bekanntmachung. Wegen Zinsberechnung ist die hiesige Gparkaffe vom 18. bis zum Ende dieses Monats geschlossen. Vom 7. Januar 1SVO an wird allionntäglich im besondern Lokal des Gaühofs zmn Anter von S Uhr ab expediert. wesens für die sächsische Armee (einschließlich I Schuppen verborgen, wo der kleine Leichnam der sich nötig machenden Personalverstärkungen von den Ratten angefressen wurde. — Großes Aufsehen und eine nicht, un« Person der Mündel, insbesondere für ihre Erziehung und ihre körperliche Pflege, pflicht mäßig Sorge tragen. Sie haben weiter dem Vormundschaftsgerichte Mängel und Pflicht- vr» Widrigkeiten, die sie in dieser Hinsicht wahr-: (in Dresden und Leipzig), sowie an den nehmen, anzuzeigen und auf Erfordern über das persönliche Ergehen und das Verhalten eines Mündels Auskunft zu erteilen. Erlangen gerichtet. — Ein seltener Wanderer meldete sichi- am Donnerstag bei der Polizei zu Wurzen zösischen Schiffe aufgenommer und bis nach Frankreich mitgeführt worden. Von hieraus — "» trat der Flüchtling die Reise in seine Heimat Schlachtgewicht 49—52. Es sind nur die Preis- an. An seinem Körper war die Gefangenen- für die besten Viehsorten verzeichnet. haben di» Gemeindewaisenräte in der Ueber- i hat wegen seines großen Umfanges seiner der Erziehung und körperlichen Pfleg« I Z^t ungeheures Aufsehen erregt. Die vor- von Mündeln unter sechs Jahren, sowie von'rechtlichen Forderungen wurden im Prüfungs- aueren weiblichen Mündeln zu unterstützen, termine auf 4,153,000 Mark geschätzt, hier- e-^""^"^gericht führt über die von aber per GefälligkeitSaccepte rc. vom -changiert der Gemeindewaisenräte die Auf.Verwalter 1,000,000 Mark bestritten, «äch und 18 Kriegsgerichtsräte angestellt werden. > Donnerstag vom Schwurgericht zu Freiberg Außerdem wird beim Kr.-Ministerium ein Justi- das im Gasthause „Stadt Dresden" zu tiar angestellt. Den beiden kommandierenden! Döbeln bedienstet gewesene 23 Jahre alte Generälen und den 8 DivisionskommandeurenjKüchenmädchen Anna Schulze aus Eisleben wird je ein Militärgerichtsschreiber zur zü 4*/z Jahren Gefängnis verurteilt. Die! 8 stündiger Verhandlung zehn der Angeklagten Dienstleistung zugewiesen. Der Mehraufwand,! Genannte hatte ihr heimlich geborenes Kmd m.. den die Neuorganisation des Militärgerichts-! mit einem Tuche erwürgt und dann im Gefährdung des Vermögens eines Mündels, fo haben sie dem Vormundschaftsgenchte Anzeige zu machen. Soweit eine Berufung als Mitglied des Familienrates nicht vorliegt oder die Berufenen die Uebernahme de« Amtes adlehnen, hat das Vormundschaftsgericht die zur Beschlußfähigkeit des Familienrates erfor derlichen Mitglieder auszuwählen. Die Ge meindewaisenräte haben dem Vormundschafts- qerichte Anzeige zu machen, wenn ein Fall zu ihrer Kenntnis gelangt, m welchem das Vor mundschaftsgericht zum Einschreiten berufen (ein Vormund, ein Gegenvormund, ein Familienratsmitgsied oder ent Pfieger zu be stellen) ist. In Bezug auf die Wählbarkeit, die Annahme und die Ablehnung, die Ent ziehung und die Niederlegung des Amte« gilt das Gleiche, wie für das Amt eines Stadt« _ . _ verordneten. Die Amtszeit der Gemeinde- l wahn. waisenräte beträgt drei Jahre. DaS Amt! — Der erste Hauptgewinn der Lotterie der Gemeindewaisenräle ist ein unentgeltlich in der volkstümlichen Ausstellung für Haus zu verwaltendes Gemeindeamt; dieselben können «und Herd, eine vollständige Hauseinrichtung, " ' 'ist von einem Volksschullehrer gezogen worden. Da derselbe 'sich demnächst verheiraten will,'«und bat um eine Reiseunterstützung. Es war! Hal Fortuna hier wirklich ein Einsehen ge- ein aus Dresden gebürtiger Gärtnergehilfe, im Kriegöministerium) erfordert, beziffert sich — Großes Aufsehen und eine nich^ un- sür das nächste Etatsjahr auf 83,117 Mark- berechtigte Erregung hat die Eröffnung des — In einem Anfall von Schwermut. Konkurses über das Vermögen les Bauunter stürzte sich am Sonntag früh 4 Uhr der unter! nehmers Gustav Adolph Friedrich in Löbtau den Namen „Mikado" bekannte Schriftsteller wachgerufen. Der Genannte galt als einer und Dialektdichter Hauptmann a. D. Edler I der wohlhabendsten Leute Löbtaus. Er besaß, , v. d. Planitz aus seiner Wohnung zu Dresden,! zahlreiche Grundstücke. In der Gemeinde j schlief, die Wohnung auf kurze Zeit verlassen; Lindenauplatz 4, I, auf den Platz herab und, erfreute er sich großen Ansehens, er fungierte, jedenfalls ist die Kleine erwacht und hat nach blieb sofort tot. Der Leichnam wurde als bald mittelst Siechkorbes nach dem Tolkewitzer Friedhof überführt. Der Unglückliche litt schon seit mehreren Tagen an Verfolgungs- — Um das Anlaufen von Brillengläsern zur Verteilung bleiben. Von dem Durch- standen am Mittwoch 12 junge Männer vor zu verhindern, wird vom „Praktischen Weg- gänger ist bisher noch nicht bekannt, wohin! dem Schwurgericht zu Chemnitz. Am Abend Ides 1. September d. I. und in der Nacht zum 3. September fanden im Ostviertel der Stadt Menschenansammlungen statt, wobei in demonstrativer Weise Fenerwerkskörper abgebrannt wurden, offenbar in der Absicht, einem speziellen Polizeiverbot Hohn zu sprechen. Während es am ersteren Tage der Polizei gelang, die Straßen zu säubern, wurden am Abende des Sedantages die Schutzleute mit brennenden Feuerwerkskörpern beworfen, so Vormunde, Gegenvormunde, Mitglied eines Familienrates oder zum Pfleger (bisher Sonder- j Fläche bleibt blank. vormund) eignen. Sie Haven ferner in Unter- > — Infolge des Inkrafttretens der Mili- stützung des Vormundschaftsgerichtes darüber tärstrafgerichtsordnung am 1. Oktober 1900 zu wachen, daß die Vormünder der sich in - . - . ihrem Bezirke aufhaltenden Mündel für die