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Allgemeiner Anzeiger : 04.11.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-11-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtbibliothek Bautzen
- Digitalisat
- Stadtbibliothek Bautzen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181900449X-189911048
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- oai:de:slub-dresden:db:id-181900449X-18991104
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- Zeitungen
- Saxonica
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
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Zeitung
Allgemeiner Anzeiger
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Jahr
1899
-
Monat
1899-11
- Tag 1899-11-04
-
Monat
1899-11
-
Jahr
1899
- Titel
- Allgemeiner Anzeiger : 04.11.1899
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Politische Pim-schau. Vom Kriegsschauplatz. *Die Engländer haben am Montag Lei Ladysmith eine empfindliche Schlappe erlitten. Mehrere Bataillone Infanterieund eine Gebirgsbatterie haben nach einem überaus mörderischen Kampfe vor den Boern kapitulieren müssen, und der Oberkommandierende selbst willigte darein. Seine linke Flanke ist dadurch völlig entblößt und es bleibt wenig Aussicht, daß er überhaupt noch einige Trümmer seiner Streitmacht nach dem Süden retten kann. Die Boern haben sodann energisch die Besckießung von Ladysmith vorgenommen und wahrscheinlich ist jetzt die Stadt bereits in den Händen der Boern. Die telegraphischen Verbindungen nach dem Süden find durchschnitten; ob die zur Küste noch in Betrieb find, ist ungewiß. * Die ,Times' veröffentlichen ein Telegramm aus Ladysmith, wonach dort gerüchtweise ver lautet, daß sämtliche Munition für den General White, welche aus Durban nach Pieter maritzburg unterwegs war, von den Boern aufgefangen worden. Pietermaritz burg ist vollständig abgeschnitten. *Ein Telegramm des Korrespondenten des ,Natal Mercury' aus Durban erzählt einen Zwischenfall aus dem Gefecht bei Elandslaagte. Als das Feuer der briti schen Geschütze zu heftig wurde, liefen acht Boern aus der Bedeckung vor, begannen, zu sammenstehend, kaltblütig auf die Jmperial- Horse-Soldaten zu schießen, offenbar in der Absicht, deren Feuer auf sich zu lenken, während ihre Kar- den ihre Stellung veränderten. Sieben der tapferen blieben auf dem Flecke tot. * Das deutsche Korps ist reorga nisiert unter dem Oberbefehl des Hauptmanns v. Albedyll und ist auf seine ursprüngliche Stärke von 600 Mann gebracht. * Glaubwürdig verlautet in Madrid, die An sammlung englischer Kriegsschiffe in Gibraltar sei darauf zurückzusühren, daß England die Delagoabaials englische Besitzung erklären werde, sobald die Verstärkungen in Kap stadt angekommen sein würden. Die bezüglichen Abmachungen mit Portugal seien beendigt, so daß England in der Lage sein werde, Trans vaal rücklings anzugreifen. * Deutschland. * Kaiser -Wilhelm hat auf die Anzeige, daß das englische Royal- Dragoner- Regiment sich nach Afrika einschiffe, dem Obersten des Regiments folgende Depesche gesandt: „Danke für Telegramm. Entbieten Sie dem Regiment mein Lebewohl, mögen Sie Alle unverletzt und wohl zurückkehren." (Man wird bemerken, daß das Telegramm des Kaisers sich jeder politischen oder militärischen Andeutung enthält, keineswegs Partei nimmt, sondern sich darauf beschränkt, dem Regiment gewissermaßen bis zum Schiffe Geleit zu geben und seinen Mitgliedern die gesunde Heimkehr zu wünschen.) *Das Zaren- und das hessische Großberzogspaar haben am Dienstag dem badischen Großherzogspaar in Baden-Baden einen Besuch abgestattet. *Der Rücktritt des Oberst kämmerers Fürsten zu Hohenlohe- Oehringen wird in der ,Staatsb.-Ztg.' auf den Fall Esser zurückgeführt. Der Fürst soll einer derjenigen gewesen sein, die dem Kolonial reisenden Esser die Audienz beim Kaiser ver schafften. — Die.Nationalztg.' bringt den Rück tritt mit der Kanalfrage in Zusammen hang. Der Oberstkämmerer habe an die kanal gegnerischen Hofwürdenträger das Schreiben ge langen lassen müssen, daß auf ihr Erscheinen bei Hofe bis auf weiteres kein Wert gelegt werde. Um selbst im Herrenhause freie Hand zu behalten, habe der Oberstkämmerer thatsächlich sein Amt niedergelegt. (Uebrigens hat einer der „Verbannten", Frhr. v. Weltheim-Schönfließ, während der Anwesenheit der holländischen Königin bei Hofe Dienste geleistet.) *Zur Lösung der Samoafrage find nach Zeitungsmeldungen neuerdings von Eng land Vorschläge gemacht worden für die Einbeziehung Samoas in die britische Verwal tung der Südsee. Als Entschädigung bieten sie Deutschland die G ilb e r tins ein und den Rest der S al o m onsin s e ln. *Daß die Engländer in Belgien und den Rheinlanden Leute für den Boernlneg anzuw erb en suchen, wurde schon kürzlich mitgeteilt. Jetzt verlautet von ver schiedenen Seiten, daß sich in Hamburg Engländer bemühen, deutsche ehemalige Unteroffiziere für den Transvaalkrieg an zuwerben. Es wäre sehr zu wünschen, daß diese Nachrichten auf ihre Richtigkeit hin untersucht würden. Werbungen auf deutschem Gebiete für fremde Kriegsdienste und die Mithilfe zu solchen find strafbar. Es handelt sich hierbei um etwas ganz anderes, als wenn im Auslande ansässige Deutsche für die Verteidigung ihrer Adoptiv heimat die Waffen ergreifen. *Der neue Flottenbauplan wird, so wird dem ,Hann. Kour.' aus Berlin tele graphiert, wahrscheinlich schon Anfang des nächsten Jahres dem Reichstage vorgelegt werden, damit die deutschen Schiffswerften in die Lage versetzt werden, ihre Materialbestellungen bei den Werken schon innerhalb des Jahres 1900 einzuleiten. *Nach einer Verfügung des Staatssekretärs des Reichspostamts werden mit dem 1. Januar 1900 Postwertzeichen mi! einem neuen Markenbilde (dem Brustbilde einer Ger mania) ausgegeben werden. Den schon vor handenen Werten von 3, 5 10, 25, und 50 Pfg. sollen solche von 30, 40 und 80 Pfg. hinzu treten. Die Vorbereitungen, noch höhere Werte zu schaffen, find im Gange. *Dic sächsische Provinzialsynode hat ein stimmig beschlossen, „bei der Generalsynode den Antrag zu stellen, daß diese bei ihrer nächsten Tagung den Evangelischen Oberkirchenrat ersuche, eine Vereinigung der deutsch - evan- gelischenLandeskirchenzur Förderung der allen gemeinsamen Interessen, unbeschadet der Selbständigkeit und des Bekenntnisstandes jeder einzelnen Landeskirche, in die Wege zu leiten." Frankreich. * Der ehemalige französische Botschafter in London, Baron de Courcel, hat an den .Figaro' folgendes Schreiben gerichtet: „Ich weiß nicht, auf welche Grundlage sich gewisse Blätter stützen, um zu versichern, daß ich im Jahre 1896 dem Londoner Kabinett die Unterstützung Frankreichs im Falle eines Bruches zwischen England und Deutschland aus Anlaß der Südafri kanischen Angelegenheiten zu ver sprechen. Ich finde in meinen Erinnerungen nichts, was diese Behauptung rechtfertigt. Ueber- dies befindet sich meine ganze damalige Korre spondenz im Ministerium des Aeußern und es steht mir nicht zu, öffentlich die Dinge, um die sie sich dreht, zu erörtern. (So zurückhaltend find nicht viele französische Diplomaten.) * Die Untersuchungs-Kommission des Staatsgerichtshofes entschied dahin, daß Dero ule de, da er von der Anklage des Attentats gegen die Sicherheit des Staates von den Geschworenen freigesprochen sei, nur, ebenso wie Barillier, Balliere und Guerin, wegen Verschwörung verfolgt werden solle. Bezüglich der übrigen Ange klagten setzt die Kommission die Prüfling fort. Schweiz. *Jn der Schweiz wurde Lei den Er neuerungswahlen zum Nationalrat die bisherige radikal- demokratische Mehrheit bestätigt. In verschiedenen Wahl kreisen neu aufgestellte sozial! st ische Kandi daten unterlagen. Eine Reihe von Stich wahlen, die auf das Gesamtergebnis ohne Ein fluß find, ist notwendig. Die ebenfalls in einigen Kantonen vorgenommenen Neuwahlen der Kantonsvertreter im Ständerat ergab desgleichen Bestätigung der bisherigen Mehrheit. England. * Eine Verstärkung der englischen Flotte fordern die,Times' aus Anlaß der deutschen Flottenvorschläge. Das Blatt erklärt, jede Vermehrung der Kriegsmarine einer anderen Großmacht müsse einen Bestand teil der Schiffsbauvoranschläge Englands bilden. Es könne schwerlich erwartet werden, daß Eng land eine Politik Deutschlands willkommen heiße, wenn fie eine beträchtliche Erhöhung des englischen Marinebudgets erforderlich mache. Belgien. * Dr. Leyds, der zur Zeit sich in Brüssel aufhaltende Gesandte der Südafrikani- schen Republik, hat in einer Unterredung mit dem Redakteur des ,Echo de Paris' erklärt, nach seiner Anficht werde sich bei Ladysmith ein ernster Kampf abspielen. Obgleich Europa den Boem Sympathien entgegenbringe, erklärte Dr. Leyds weiter, werde es, wenn es die Boern besiegt sehe, nicht intervenieren, wenigstens nicht für den Augenblick. Von einer Vermitte lung sei keine Rede. Dr. Leyds fügt dann noch die interessante Mitteilung hinzu, Transvaal habe Verhandlungen angeknüpft wegen der Legung eines Kabels nach Europa; die Verhandlungen hätten kurz vor einem er folgreichen Abschluß gestanden, als der Krieg dazwischengetreten sei. Spanien. *Die spanische Deputiertenkammer ist am Montag eröffnet worden. — Im Senat verlangte Graf Almenas Mitteilung der Akten, welche sich auf den Prozeß gegen die Generale beziehen, die auf Cuba und in Manila kapituliert haben. Silvela ent gegnete, er halte die Mitteilung der Akten nicht für zweckmäßig. Almenas kündigte sodann an, daß er über die allgemeine Politik interpellieren werde. *Ein Drahtbericht aus Madrid bestätigt, daß dieAmerikaner, die zehntausend gefangene Spanier an die Fili pinos ausgeliefert haben, sich entschieden weigern, diese loszukaufen. Diese Unglücklichen werde also elend umkommen müssen. In Madrid herrscht darob die schmerzlichste Stimmung. Bürgerliches Gesetzbuch. Verlobung. Ehe. Die Verlobung ist nur eine moralische, keine rechtliche Bindung. Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden; auch das Versprechen einer Strafe für den Fall, daß die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig. Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnisse zurück, so hat er dem andern verlobten Teile oder dessen Eltern sowie dritten Personen, welche an Stelle der Eltem gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, daß fie in Erwartung der Ehe Auf wendungen gemacht haben, oder Verbindlich keiten eingegangen find, dem andern Ver lobten ist auch von dem Zurücktreten den der Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, daß er in Erwartung der Ehe sonstige, sein Vermögen, oder feine Er werbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat, z.B. Wennjemand eine gute Stelle aufgibt oder in Erwartung der Ehe ausschlägt. — Der Schaden ist übrigens nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlich keiten und die sonstigen Maßnahmen den Um ständen nach angemessen waren. Die Ersatz pflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund zum Rücktritt vorliegt. (Untreue, Täuschung über gewisse Verhältnisse rc.) Wichtig ist 8 1300: Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung ge stattet, so kann fie auch wegen dieses „Schadens", der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Ent schädigung verlangen, falls der Verlobte ohne ihr Verschulden zurücktritt. Der hieraus ent stehende Rechtsanspruch ist aber nicht übertragbar und geht auch nicht auf die Erben über, es wäre denn, daß er durch Vertrag anerkannt, oder daß er „rechtshängig", d. h. vor Gericht gebracht ist. Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem andern die Herausgabe des jenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, zurückfordern. Der SchwedenHof. 7) Erzählung von Fritz Brcntan*. Der Indianer winkte der Frau des Anfiedlers mit einer stolzen Handbewegung zu, warf noch einen Blick auf das Blockhaus und war mit wenigen Schritten ebenso geräuschlos und geheimnisvoll in den Wald verschwunden, wie er gekommen war. Einen Augenblick sah ihm die geängstigte Frau nach, dann kehrte fie, von ihrem mütter- kchen Gefühl geleitet, zu pxm Lager ihres Kindes zurück und ueß fich neben demselben nieder, als gelte es jetzt schon, ihr Liebstes vor den drohenden Gefahren zu schützen, welche die dunklen Worte des Sioux ihr angedeutet hatten. So saß fie sinnend, wohl eine Viertelstunde, als fie plötzlich freudig erregt aufsprang. Der Hund hatte einen eigentümlichen Laut gegeben, sie wußte, daß ihr Mann heimkehre. Sie hatte fich nicht getäuscht. Kräftige Tritte erschallten und der Längstersehnte erschien. Mit einem lauten Aufschrei der Freude lief chm die junge Frau entgegen und warf fich an fernen Hals. Sie war so erregt, daß er fie auf einen Augenblick mit beiden Armen von fich schob und ihr prüfend in das Gesicht schaute. „Es ist etwas vorgefallen!" sprach er be sorgt. „Sprich, Judith, es ist doch dem Kinde nichts passiert ?" „Nein, nein! erwiderte fie, unter Tbränen lächelnd, welche die Freude über seine Rückkehr ih. erpreßt halte, „das Kind ist wohlauf und munter und schläft drinnen. Aber du da.ff: uns von heute an nicht mehr allein lassen, Ulrich, nie mehr, hörst du!" „Und weshalb, Judith?" fragte er. „Warst du nicht ost schon tagelang allein in unserem stillen Heim, ohne daß der Friede desselben ge stört wurde?" „Ja, aber heute besuchte mich ein unheim licher Gast," antwortete sie, „ein Indianer vom Stamme der Sioux, welcher mir Schrecken ein- flößte. Wohl war er freundlich und sagte mir, daß die Streitaxt zwischen den Weißen und den Rothäuten begraben sei, aber er mißfiel mir und ich traue dieser Freundschaft nicht. Er fragte nach dem jungen Sioux, der vor einigen Wochen hier war — noch sei er nicht zum Stamm zurück- gekehrt und die Krieger suchten ihn!" „Sie suchten ihn — sagte er das?" fragte der Ansiedler in halb träumerischem Ton und fügte leise hinzu: „fie werden ihn nicht finden!" „Was meinst du?" fragte Judith, indem fie besorgt auf das Antlitz ihres Mannes blickte, auf dem fich wieder jener geheimnis volle Zug zeigte, der fie so oft schon erschreckt hatte. „Nichts! Nichts!" erwiderte er abwehrend, indem er fie nochmals herzlich in seine Arme schloß, „ängstige UH nicht wegen des Sioux, wir leben ja in Frieden mit jedermann." „Wo ist der Dieter?" fragte die Frau, indem sie einen Blick auf den Waldweg warf, als er warte sie, ihn vou dort kommen zu sehen. „Er muß bald hier sein," antwortete der An siedler, „ich traf ihn drüben am Quell mit einem erlegten Wild beschäftigt." Wieder flog jener finstere Schatten über sein Antlitz, aber er faßte sich rasch, fuhr leicht mit der Hand über die Stirn und trat mit seinem Weibe in das Blockhaus. Wohl wenige seiner früheren Bekannten hätten in dem einsamen Urwäldler den Ulrich vom Schwedenhof wiedererkannt, so gewaltig hatten die verflossenen acht Jahre ihn verändert. Aus dem Jüngling war ein kräftiger, ernster Mann geworden, aus dessen wetteihartem, tief braunen Gesicht eine lange Reihe von Kämpfen, Mühsalen und Entbehrungen sprach, während auf seiner Strn noch ein gewisses Etwas ge- schrieben stand, was der Kundige auf ein tiefes Seelenleiden deuten mußte. Und ein solches war es auch, was seine Zeichen in sein Gesicht gegraben hatte. Wohl waren Jahre seit jener Unglücksnacht an der Mordciche verflossen, wohl trennten ihn Länder und Meere von der Stätte seines Frevels, und in der fernen Heimat dachte wohl kein Mensch mehr desselben — aber in seinem Innern hatte die mahnende Stimme nicht einen Augen blick geschwiegen, und nicht einmal hatte er den letzten Blick der sterbenden Mutter vergessen — jenen Blick voll Jammer und Schmerz — Trauer und Liebe. Der Blick hatte ihn hinaus getrieben in die weite Welt, über den Ozean, in Kampf und Schlacht. Er war Soldat ge worden und hatte wohl hundertmal den Tod gesucht — umsonst. Mo seine Kameraden von den wilden indianischen Kriegern scharenweise niedergemetzelt wurden in offenem Gefecht oder grausam hinstarben am Marterpfahl, war er mehr zurückverlangen. Eine weibliche Person darf nicht vor Voll endung des 16. Lebensjahres eine Ehe eingehen, doch kann ihr eine Befreiung von dieser Vor schrift bewilligt werden. Männliche Personen müssen volljährig sein oder für volljährig erklärt sein, also 21, bezüglich mindestens 18 Jahr all sein, wenn fie eine Ehe eingehen wollen. Die? Ehemündigkeitsalter muß bereits vor Anord nung des Aufgebots eingetreten sein. Wer geschäftsunfähig, z. B. wegen Geistes krankheit entmündigt ist, kann keine Ehe eingehen, weil er keinen Willen erklären kann und hierin auch nicht durch seinen gesetzlichen Vertreter ver treten werden kann. Wer in der Geschäftsfähigkeit nur beschränkt ist (das find die wegen Geistes schwäche, wegen Verschwendung oder wegen Trunk sucht Entmündigten oder ein in seinem eigenen Interesse unter vorläufige Vormundschaft gestellter Großjähriger), sowie minderjährige weibliche Per sonen bedürfen zur Eheschließung der Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters (Vater, Mutter, Vormund, Pfleger). Verweigert ein Vormund seine Einwilligung, so muß auf Antrag des Mündels das Vormundschaftsgericht die Ein willigung ersetzen, wenn die Eingehung der Ehe im Interesse des Mündels liegt. Ist der Vater oder die Mutter gesetzlicher Vertreter, so ist hiergegen nichts zu machen. Gegen die Ab lehnung seitens der Vormundschaftsbehörde ist Beschwerde zulässig. Ko« Nah ««d Fern. Berlin. Der Rektor der Technischen Hoch schule zu Charlottenburg übermittelt den Blättern eine Erklärung des Ausschusses der Studierenden der Technischen Hochschule, in dem diese fich gegen die Unterstellung verwahren, die die ruch lose Thäterschaft der Beschädigungen der Denk mäler in der Siegesallee mit Studierenden der genannten Anstalt in Verbindung bringt. — Den Mördern des Bildhauers Valentini scheint man jetzt aus der Spur zu sein. — Der fünfzehnjährige Arbeitsburscht Wegener, der vor einigen Wochen seine 83jährige Großmutter zu ermorden versuchte und beraubte, ist von der Strafkammer zu 8 Jahr Gefängnis verurteilt worden. Koblenz. Das große Los der preußische« Klassenlotterie, welches bekanntlich in eine Kollekte nach Koblenz fiel, wurde zum Teil vo« kleineren Leuten gewonnen. So beteiligten sich an dem 500 000 Mark-Gewinn unter andere« auch ein Briefträger, ein Hutmacher, ein Hand lungsgehilfe und ein Trödler. Auch die übrige« Anteile der Glücksnummer wurden von Leute« gespiett, denen man recht wohl einen Geldgewin« gönnen kann. Bei der Haupt- und Schluß ziehung im April d. war der Hauptgewinn, wie noch erinnerlich sein dürfte, nach Schlesien und ebenfalls weniger begüterten Personen in de» Schoß gefallen. immer wie durch ein Wunder dem Tod ent gangen, bis der Friede geschlossen wurde und die ruhige, bürgerliche Thätigkeit wieder in ihre Rechte trat. Er hatte sein Vermögen — und es war nicht unbedeutend — in einem New Iorker Handelshause angelegt, aber es litt ihn nicht unter den Menschen, und mehr und mehr reifte sein Entschluß, sich jenen Männern zuzuge sellen, welche als einsame Pioniere des Urwalds den Kampf gegen die Gefahren der Wildnis aufnehmen und als Bahnbrecher der vorschreiten- dcu Zivilisation ein hartes Leben der Not und Entbehrung führen. Und eines Tages hatte er eine Begegnung, welche ihn diesen Entschluß rasch zur Aus führung bringen ließ. Er war ruhelos eiiE Stunden in den Straßen des damals nov ziemlich kleinen New Jork umhergestreist u«» trat ermüdet in eine jener Tavernen, in welche» sich Gäste aller Nationalitäten, jeglichen Stamms uud Standes zusammen fanden. Das Lol» war ziemlich gefüllt, und es ging äußerst lebh»ü zu. Ulrich suchte sich den stillsten Winkel E nahm m einer halbdunkleu Ecke an einem TM Platz, wo nur ein einzelner Gast saß, welm, finster brütend in sein Glas stierte. Da Ulrich nicht die geringste Lust zu irgend en Mitteilung spürte, so saßen sie beide eine lang sich schweigend gegenüber, bis ein der vorn im Lokal ausbrach, sic aufschen - Der Fremde fließ einen leichten Schrei und über das bleiche Gesicht des Schwedens bauern schoß eine glühende Röte, als er N § Partner betrachtete und aus, seiner Bew u ersah, daß au h er von ihm erkannt war- Diese Ansprüche, sowie die früher angegebene« aus Verlöbnissen, verjähren in zwei Jahren von der Zeit der Aufhebung des Verlöbnisses an. Wird in einem Testament von einem Ver lobten dem andern etwas zugewendet, und geht das Verlöbnis noch bei Lebzeiten zurück, so will der Gesetzgeber, daß im Zweifel angenommen werden solle, daß solche Zuwendung unw rkM sei, es sei denn, daß der überlebende Teil nach- weist, daß der Verstorbene auch für den Fall der Aufhebung des Verlöbnisses die Zuwendung gemacht hätte. Es empfiehlt fich deshak B Testamentserrichter, im Testament ausdrücklich festzusetzen, ob die Zuwendung an die Bram Gültigkeit behalten soll, falls das Verlöbnis aufgehoben wird. Heiratsagenten können nach 8 656 einen Anspruch auf Lohn aus der Vermittelung der Ehe oder für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe auch dann nicht geltend machen, wenn ihnen für den Nachweis oder sm die Vermittelung ein Lohn versprochen ist- . Ebensowenig kann ein Wechsel, eine Schuld- , anerkenntnis, durch welches der Maklerlohn klagbar gemacht werden sollte, eingeklagt werden- Hat aber auf Gmnd des Versprechens, eine Vermittlergebühr zu zahlen, eine Zahlung bereits stattgefunden, so kann man das Gezahlte nicht
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