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Amtsblatt !ür die Ortsbehörde und den Gemcinderat ?u Bretnig. Lokal-Anzcigcr für die Ortschaften Bretnig, Hauswalde, Großröhrsdorf, Frankenthal und Umgegend. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis inkl. des allwöchentlich beigegebenen „Illustrierten Unterhaltungsblattes" vierteljährlich ab Schalter I Mark, bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 20 Pfennige, durch die Post I Mark exkl. Bestellgeld. Inserate, die 4gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., sowie Bestellungen auf den All gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition die Herren F: A. Schöne Nr. 61 hier und Oehme in Frankenthal entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wiederholung.n Rabatt nach Uebereinkunft. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittag ^11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag ^/,11 Uhr einzusenden Inserate, welche in den oben vermerkten Geschäftsstellen abgegeben werden, werden an gedachten Tagen nur bis vormittags 9 Uhr angenommen. Schristleitung, Druck unö Verlag von A. Schurig, Bretnig. Ar. 36. Sonnabend den 6. Mai 1899. 9. Jahrgang. I. V.: llr. Streit. § 6. Außerhalb derjenigen Zeiten und Orte, für welche Moulkorbzwang besteht, dürfen den Zughunden, sofern sie nicht bissig sind, während des Ziehens Maulkörbe nicht angelegt werden. Bissige Zughunde sind dagegen mit Maulkörben zu versehen, die ihnen weder während des Ziehens, noch während des Haltens abgenommen werden dürfen. Durch das Halten der Hundefuhrwerke und das Absträngen der Hunde darf der Straßenverkehr nicht gestört oder gefährdet werden. Die Führer der Hundefuhrwerke müssen dieselben fortgesetzt leiten und während der Fahrt neben den Zugtieren gehen. Die Maulkörbe müssen so eingerichtet sein, daß sie zwar den Hund am Beißen verhindern, doch aber das freie Atmen und das Herausstrecken der Zunge gestatten. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen obige Vorschriften werden, soweit nicht andere Straf bestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet. 8 8. Infolge der Bestimmungen in 8 3 erledigt sich die gleichartige Vorschrift unter I 7 des Erlasses, den Fährverkehr auf öffentlichen Wegen betreffend, vom 1. Mai 1896. Dagegen ist in den Bestimmungen dieses Erlasses unter I 1 und 2 über die Beleuchtung auf der linken Seite mit dem Namen und Wohnorte oder der Firma des Eigentümers und, falls dieser mehrere derartige Fuhrwerke hält, überdies noch mit einer besonderen Nummer bezeichnet sein muß, ebenso wie den sonstigen, den Verkehr auf öffentlichen Wegen betreffen den landespolizeilichen Vorschriften auch in Ansehung der Hundefuhrwerke nach wie vor Folge zu leisten. Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau, am 1. Mai 1899. Die König l. Amtshauptmannschaften daselbst. Or. Hempel, von Erdmannsdorff, von Craushaar. von Beschwitz. Vorstehender Erlaß tritt für den hiesigen Verwaltungsbezirk mit dem Tage seiner Erlaß, die Hundefuhrwerke betr. 8 1. Hunde dürfen zum Ziehen nur dann verwendet werden, wenn sie völlig ausge wachsen, genügend kräftig, gesund und nicht zu alt sind. Insbesondere dürfen Hunde, die infolge von Krankheit oder Verletzungen zum Ziehen vorübergehend untauglich sind, für die und das Ausweichen der Fuhrwerke, sowie der Ministerialverordnung vom 7. September 1876, nach welcher jedes nicht ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmte Fuhrwerk Dauer dieses Zustandes, sowie hochtragende Hündinnen und Hündinnen, die geworfen haben, bis 14 Tage nach dem Werfen nicht eingespannt werden. 8 2. Zughunde dürfen nur mit einer ihren Kräften entsprechenden Last beschwert werden. 8 3- Mit Ausnahme dringender Krankentransporte darf ein mit Hunden bespanntes Fuhrwerk zum Transport von Personen nicht benutzt werden. Namentlich ist das Aufsteigen oder Aufsitzen des Führers oder Begleiters verboten. Geschirrführer, die dritten Personm das Aufsteigen gestatten, sind ebenso strafbar, wie diese selbst. 8 4. Die Geschirre müssen für die Hunde passend sein und dürfen sie nicht drücken. Auch sind die Wagen nach dem Gebrauche namentlich bei nassem Wetter zu reinigen und die Räder leicht fahrbar zu erhalten. 8 5. Die Führer der Hundefuhrwerke sind verpflichtet, für die Zughunde ein Gefäß zum Tränken, eine Unterlage, sowie eine wärmende Decke bei sich zu führen. Sie haben die Hunde rechtzeitig mit möglichst reinem Wasser zu tränken und ihnen bei kaltem oder nassem Wetter, wenn sie länger als 10 Minuten halten, die Unterlage zum Legen unterzubreiten und die Decke aufzulegen. Auch ist bei längerem Halten des Fuhrwerks der Hund abzusträngen und derartig anzu- binden, daß er sich bequem legen kann und der Kopf beim Liegen nicht in der Schwebe hängt. Veröffentlichung m Kratt. Durch das Halten der Hundesubrmprk- »nk dpi- ^»nke darr der Kamenz, am 1. Mar 1899. Oertliches «nd Sächsisches der 13jährige Schulknabe Paul Zieschang er- des Hauses ausgeführt. — Einen schrecklichen Tod hat am Sonn Das Urteil in der Löbtauer Land- Wegen „Pcivaturkundenfälschung' — Ein drolliger Spaß wird aus Wein Krumhermsdorf erlitten. Von einem nach Chemnitz fahrenden Znge wurde er erfaßt und sofort getötet. Der Kopf war vollständig vom Rumpfe getrennt und mußte zum toten Körper gelegt werden. Der Verunglückte hatte das Schließen der Barriere versäumt und war erst durch das Herannahen des Zuges auf seine Pflicht aufmerksam geworden, bei hinauswanderte. Das wird bekanntlich um gewechselt an de: großen Hauptkassenstelle unseres Gottes m neues Leben draußen. Herz wieder warm würde! Wer sich.gern wieder einmal freuen möchte, evangelisch zu sein, den laden wir herzlich ein, am Himmel fahrtstage Nachmittag zu unserer Gustav- Adolfversammlung ins „Deutsche Haus" zu kommen. — Für die Pfingstfeiertage ist auch dies mal eine verlängerte Fahrkarten - Giltigkeit ins Auge gefaßt. Alle vom 18. Mai an gelösten Billets sollen bis zum 29. Mai Geltung erhalten. — In Großröhrsdorf brannte am letzten Dienstag nachts kurz vor Uhr das an böhla berichtet: Ein Landmann kam zum Lotteriekollekteur und verlangte ein Los. Als man ihm ein solches für die fünfte Ziehung der sächsischen Landeslotterie reichte, wies er dieses mit der Bemerkung zurück: Nee, e solches ni, ich wollte e „Los von Rom" Ham. Als dec Losverkäufer eine römische Lotterie nicht kannte, wurde das Bäuerlein unwillig und zeigte einen Zeitungsausschnitt über die Bewegung in Böhmen mit der Ueberschrift „Los von Rom". Das witzige Männchen verließ im Bewußtsein, einen anneymbaren Kalauer gerissen zu hoben, flugs den Laden. Der Verkäufer aber lachte gar herzlich über den gelungenen Einfall. der Streckenarbeiter Melzer aus Tagen Gefängnis verurterlt. Er hatte sich den „schlechten Witz gemacht", eine Anzeige in eine Zeitung einrücken zu lassen, wonach die aus oen Abend anoeraumte Probe eines Gesangvereins, dessen Mitglied er ist, abgesagt sei- — Im Vogtlande hat der Mai mit Schneegestöber seinen Einzug gehalten. — Das Landgericht Zwickau verurteilte zwei berüchtigte Einbrecher, und zwar den Handarbeiter Gustav Uhlig aus Witzschdorf, welcher bereits 12^ Jahre Zuchthaus verbüßt, zu.21/z Jahren Zuchthaus als Zusatzstrafe und den Steinmetz Stapf aus Schlettau, welcher 2 Jahre Zuchthaus verbüßt, zu 8 Jahren Zuchthaus als Zusatzstrafe. Ein dritter Komplice, Steindruck«.! Jahn aus Lichte, verbüßt schon wegen anderer Strasthaten 15 Jahre Zuchthaus und konnte deshalb keme Straferhöhung erhalten. Die jetzige Verur teilung betrifft eine Anzahl schwerer Embruchs- diebstähle, die die drei Verbrecher, bewaffnet bis an die Zähne, im Januar 1893 in meh reren Orten des Erzgebirges mit größter Verwegenheit ausführten. Fortsetzung des Sächsischen in der Beilage — Weil er „seine Großmutter ärgern wollte" hat sich im Dorfe Tetta bei Bautzen Es hatten sich der Herren Stände der Ritterschaft, 8 Herren der Vierstädte und 53 Herren oer Landgemeindekurie eingefunden. Den Hauptgegenstand der Verhandlung bildete die Beschlußfassung über die Verwendung des Einkommens aus dem Landkreis-Vermögen und der Ueberschüsse der Landständischen Bank. Es wurden 87000 Mark zu Unter bringung armer Kranker und Siecher, 30000 Mark zu Unterstützung oer Schulgemeinden, 21000 Mark zu Wegebauzwecken, 15000 M. zu Unterbringung verwaister Kinder, 6500 Mark für die landwirtschaftliche Schule hier, 3000 Mark für die Rettungshäuser der Pro vinz und anderes mehr bewilligt. — Einen originellen Scherz erlaubte sich darüber; es ist mehr als in früheren Jahren, und damals kamen wir seltener. Freilich gegenüber den vielen Bitten und Hilferufen von draußen ists wenig, ein verschwindend kleines Korn. Aber ist nur etwas Leben drin, kann's aufgehn 30 sättig, und glüht s etwa, wie ein Korn, das aus einer brennen den Scheune auffliegt, so kann's draußen eme ganze Gemeinde anzünden. Es käme also drauf an, daß mit den 80 Mark ein Stück evangelischen Glaubens und Liebens mit Bühmisch-Vollung und Großröhrsdorf. — Die Vereinigung sächsischer Orts- „ — krankenkassen hatte beim Ministerium des friedensbruchsache bildete den Ausgangspunkt Innern gebeten, daß das Regulativ zum Un-> einer Anklage, die den Redakteur des „Vol fallversicherungsgesetze, betreffend die Wahlen § wärts" am vergangenen Freitag vor die vierte der Vertreter der Arbeiter bei den Schieds- Strafkammer des Landgerichts l zu Berlin gerichten, dahin abgeändert werde, daß die führte, Der Angeklagte wurde beschuldigt, deren Erfüllung er seinen Tod fand. Stimmzettel den wählenden Krankenkassen an durch einen mit „Dreiundfünfzig Jahre Zucht- — Wegen „Privaturkundenfälschung" ein und demselben Tage zugestellt werden und, Haus" überschriebenen Artikel in Nr. 31 des wurde ein Einwohner von Fürth zu drei erst nach Ablauf von sechs Wochen wieder „Vorwärts" vom 5. Januar d. I. das königl. zmückgegeben werden müssen. Das Ministerium > Oberlandesgericht in Dresden durch Behauptung hat diesem Gesuche insofern entsprochen, als«uno Verbreitung nicht erweislich wahrer es die Fristen von zwei auf vier Wochen ver-' Thatsachen beleidigt zu haben. Nach längerer längerte und die Aufsichtsbehörden anweisen Verhandlung beschloß der Gerichtshof, alle will, die Stimmzettel gleichzeitig auszusenden, j Akten des Oberlanoesgerichts Dresden und Bautzen. Am Dienstag wurde im > der Vorinstanzen einzufordern, in denen sich Landhaus hier der Provinziallandtag der «einige vom Verteidiger angezogene Entscheid- Oberlausitz unter dem Vorsitz des Herrn! ungen befinden und nach Eingang der Akten Haben wir etwas davon mitgegeben? Ach, wir glauben so vielfach nicht an unsern eignen Glauben. Wir glauben nicht, daß er heute noch Fabrikherrn und Fabrikarbeitern, Aerzten und Juristen, alten Müttern und jungen Leuten so mächtig werden kann, daß sie seinet wegen übertreten! Und doch verlangen sie zu Hunderten nach dem Brot, das bei uns im Ueberfluß und der Uebersättigung von so manchem unter den Tisch geworfen wird. Wer etwas spüren wollte davon, der mußte , x>-- --> —-v »-—» letzten Dienstag die schlichten Schilderungen > Landesältesten von Zezschwitz abgehalten.«einen neuen Termin anzuberaumen, von den täglichen Uebertritten in Aussig'"-- ' - hören! O jeder Alte lebt schon noch! Wenn wir's nur sehen wollten, wenn uns nur das Oertliches unv Sächsisches. «der Bischofswerdaer Straße gelegene, früher dieser Tage im Zoologischen Garten in Dres- Bretnig, 4. Mai. Die noch fürs alte Herrn Philipp, jetzt der Firma C. G-Groß- den ein Herr mit oer anwesenden Senegambier- Jahr geltende Haussammlung zur Gustav- mann gehörige und zumeist aus Holz zusam- Truppe. Derselbe schüttelte einem in seiner , Adolfstiftung ist vorüber und hat in Haus- mengebaute Wohnhaus vollständig nieder. Nähe stehenden Senegambierjüngling freundlich hängt. Der Knabe war bei seinen Großeltern walde 28,58 Mk., in jBretnig 51,42 Mk. er- Man vermutet Brandstiftung. j die Hand, griff plötzlich in den Mund, aus in Pflege und hat die That auf dem Boden geben. Wir quittieren mit herzlichem Dank: — Am 27. vorigen Monats ist in: dem er eine Reihe seiner künstlichen Zähne . . eilt Hund unter Erscheinungen! herausnahm und dem erschreckenden Jüngling' — Die Einwohnerzahl von Freiberg der Tollwut getötet worden. Im amtshaupt- vor die Augen hielt. Mit wenig Sätzen war hatte am 30. April die Höhe von 30605 mannschaftlichen Bezirke Kamenz ist deshalb dieser bei den Uebcigen, denen er ganz auf- erreicht, über folgende Ortschaften die Hundesperre auf geregt das eben Gesehene mitteilte. Alle die Dauer von 3 Monaten, also bis mit wollten nun den Künstler sehen, gar nicht abend 27. Juli d. I., verhängt worden: Lichtenberg, - ahnend, daß dieses Kunststückchen nicht allein« Kleindittmannsdorf, Mitteldach, Pulsnitz M.S., Herren, sondern sogar viele unserer Damen - vorführen könnten.