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Allgemeiner Anzeiger. Amtsblatt für die Ortsbehörde und den Gemeinderatzu Bretnig. Lokal-Anzeiger für die Ortschaften Bretnig, Hauswalde, Großröhrsdorf, Frankenthal und Umgegend. 20 Pfennige, durch die Post 1 Mark exkl. Bestellgeld Rabatt nach Uebereinkunft. Neöaktion, Druck unö Verlag von A. 8chuvig, Bretnig. Nr. 44 7. Jahrgang. Mittwoch, den 2. Zum 1897 Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend Inserate, die 4gespaltene Korguszeile 10 Pfg., sowie Bestellungen auf den Allge- c, 1 5 V V ^»^^urrungsoranes gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition die Herren F: A. Schöne Nr. 61 hier vierteftahrftch ab Schalter 1 Mark, der freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark und Oehme in Frankenthal entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittag ^11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag V»11 Uhr einzusenden. Inserate, welche in den oben vermerkten Geschäftsstellen abgegeben werden, werden an gedachten Tagen nur bis vormittags 9 Uhr angenommen. Oeffentliche Impfung betr. Die den gesetzlichen Bestimmungen gemäß in diesem Jahre vorzunehmende öffentliche Impfung erfolgt: 1. Für die zur Wiederimpfung verpflichteten Schulkinder, welche im Jahre 1896 noch nicht mit Erfolg geimpft, sowie die in diesem Jahre verpflichteten Schulkinver Mittwoch, deiM Juni d. I. vormittags von 10 Uhr an im Gasthof zum Anker, 2. ebendaselbst an demselben Tage nachmittags vo«-s Uhr an sfür die impfpflichtigen Kinder, welche im Jahre 189H<geboren oder in früheren Jahren von der Impfung entbunden, bez. noch nicht mit Erfolg geimpft worden sind, ! 3. ebenfalls an demselben Tage für die impfpflichtigen Kinder, welche rm Jahre 1896 geboren, nachmittags von 4 Uhr an daselbst. Der Jmpsrevifionstermin ift auf i ) Mittwoch den 1W. Juni d. I. festgesetzt und zwar vo^m. von 10 Uhr an für die geimpften Schulkinder, nach«, von 3 Uhr an für die 1895 geborenen Kinder und von 4 Uhr an für die 1896 geborenen Kinder. Es werden daher alle Eltern, Pflegecltern und Vormünder der im hiesigen Ort sich aufhaltenden impspflichtigen Kinder aufgefordert, nach Z 14 Absatz 2 des Jmpfgesetzes, wenn eine spezielle Ladung auch noch nicht erfolgt ist, ihre Kinder und Pflege- befohlenen pünktlich zur obenangegebenen Stunde zur Impfung zu bringen, oder über deren bereits erfolgte Impfung durch Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses den Nachweis zu führen. Bretnig, am 31. Mai 1897. Koch, Gem.-Vorst. dem den Parteien vor der Fällung der End- — Die vom königl. sächsischen Justiz- von 500 Mark ist jetzt verteilt worden und werden dürften. (S. Ins.) es, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhanoensein weiterer Beteiligter andeu tenden Zusatz ausgenommen werden. Die Polizeibehörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Beteiligter anordnen. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt. Diese Verordnung tritt am 1- Oktober laufenden Jahres in Kraft. — Die Ziehung der 1. Klasse 132. königl. sächsischer Landeslotterie erfolgt am 5. und 6. Juli. gießerei und Maschinenfabrik von C. A. Grusch witz in Olbersdorf. Ein Blitz schlug da selbst in den großen Fabrikschornstein, zer trümmerte den Efsenkopf und schleuderte die Trümmer desselben (etwa 10 m Mauerwerk) nach allen Seiten zu Boden. Die Hauptmasse der Ziegel traf das unmittelbar an di-- Este angebaute Schleiferei-Gebäude, schlug das Dach durch und begrub zwei daselbst beschäftigte Arbeiter unter ihrer Last. Beide waren sofort tot. Dem einen, mit Namen Heidrich aus Olbersdorf, wurde die Schädeldecke eingeschla gen, so daß das Gehirn sreizelegt wurde. Von dem zweiten Unglücklichen, einen Arbei ter Namens Zimmermann aus Zittau, war Oertliches und Sächfisches- Bretnig, den 2. Juni 1897. Bretnig. In der am Sonnabend im Gasthof zur „Rose" staltgefundencn General versammlung der hies. Ortskrankenkasse sand u. a. die Frage einer eingehenden Erörterung, ob es zulässig sei, daß außer dem Kassenarzte auch noch andere Aerzte, gleichviel welcher Pulsnitz. Unsere Kirche, der schon vor einigen Jahren durch Herrn Fabrikbesitzer Hempel ein sehr schönes gemaltes Fenster ge stiftet wurde, hat einen neuen prächtigen entscheidung Gelegenheit zu geben ist, ihre Ansprüche vor dem Schiedsgericht in kontra diktorischer mündlicher Verhandlung zu begrün den. Ob hiernach der Schiedsspruch gleich in derselben Sitzung gefällt oder hierzu ein wei terer Termin anberaumt wird, tst noch unge- wtß. Das Urteil mit Begründung wird jeder — Ein schreckliches Unglück, dem leider auch 2 Menschenleben zum Opfer gefallen sind, ereignete sich während des am Freitag nach- Dächer der umliegenden Baulichkeiten durch schlagen, sondern auch die Fenster und Läden der entfernteren Gebäude demoliert worden Die Ziegelsteine lagen in einen Um- schütternder Unglückssall, herbeigeführt durch Appe'schen Thronfolge-Frage am 21. Juni das leidige Spielen mit einer Schußwaffe, unter dem Vorsitze Sr. Majestät dK Königs ereignete sich am Donnerstag Vormittag in Albert in Dresden zu einer Sitzung zusammen, einer hies. Schlosserwerkstatt der kleinen Kirch- zu der die Bevollmächtigten der Parteien ge- nur noch eine unförmige Masse vorhanden, die unter der Wucht der Steine in den Boden eingedrückt worden war und geradezu ausge- grrben werden mußte. Beide Verunglückte sind verheiratet, Familienväter und standen im 25. bezw. 27. Lebensjahre. Ein dritter Arbeiter, der an der Wand in der Nähe der Thüre stand, kam mit einigen Verletzungen am Arme davon. Die Gewalt des Einsturzes läßt sich daraus ermeßen, daß nicht nur die zwar je zur Hälfte an den Fremdenlegionär Robert Priebfch in Saida (Algier) und an dessen in Gränzendorf in Böhmen wohnenden Vater Ignaz Priebfch. Ebenso wurde die vom Stadtrat in Zittau ausgesetzte Belohnung von 300 Mark zu gleichen Teilen den beiden Genannten zuerkannt. — Der Mörder des Schulmädchens Emma Schmidt aus Blumberg bei Ostritz, Johann Biitner aus Johnsdorf in Böhmen, wird, wie verlautet, fortgesetzt eingehend durch den Bezirksarzt in Bautzen auf seinen Geistes zustand beobachtet. Art, zur Konsultation herangezogen werden dürsten. Die Antwort lautete bejahend, doch liegt, und kaum mit dem Leben davonkommen (S. E.) — Das Königl. Ministerium des Innern kreise von 200 in zerstreut umher. , — Die Leipziger Criminalpolizei ver haftete am letzten Donnerstage einen in der Hohen Straße wohnhaften, 32 Jahre allen Stellmacher aus Belgershain, der im Januar d. I. sich und seine beiden Kinder aus erster Ehe im Alter von 2 und 4 Jahren dadurch, daß er abends einen Eimer mit glühenden Kohlen in der Schlafkammer auf stellte, ums Leben zu bringen versuchte. Nur dem Umstande, daß eine auf demselben Vor saale wohnhafte Frau den rauchigen Geruch noch recytzeitig wahrnahm, ist es zu danken, daß das Vorhaben scheiterte. Der Grund hierzu ist in dem nicht gtücklichen Zusammen leben mit seiner zweiten Frau zu suchen. Am Tage vor seiner Verhaftung bestrich der Mann sein vierzehn Tage altes Kind am Mund und an der Kleidung mit einer brau nen Flüssigkeit, angeblich nur um seine Frau zu ängstigen. Dies gelang, führte aber auch zu seiner Festnahme, nachdem die Behörde Kenntnis erhalten hatte. — In Wittgensdorf bei Chemnitz spielte sich am Donnerstag früh eine Liedes- tragüdie ab, die jedenfalls mit dem Tode des Hauptbeteiligten enden dürfte. Ein junger Arbeiter aus Köthensdorf unternahm mit sei ner in Wittgensdorf wohnhaften Geliebten einen Spaziergang; in oer Nähe des Wien- hold'schen Waldes zog der junge Mann plötz lich einen Revolver aus der Tasche und feuerte drei Schüße auf das Mädchen ab, das zum Glück nur leicht verletzt wurde. Dann rich tete er die Waffe gegen sich selbst und brachte sich zwei Schüsse bei, so daß er schwer ver letzt zu Boden sank. Noch nicht genug .hier- mit, raffte er sich wieder auf und eilte nach dem zum Rcktergut gehörigen Teich, um sich zu ertränken. Er fand aber den gesuchten Tod noch immer nicht, denn er wurde noch rechtzeitig aus dem Wasser gezogen und nach seiner Behausung gebracht. Eifersucht scheint das Motiv zu der That gewesen zu sein. — Streichholztuppen, auf das Brot ge strichen, bekam ein Arbeiter bei Meerane beim Frühstücken in den Mund. Die Nach forschungen ergaben, daß seine erst seit einem Jahre mit ihm verheiratete Frau dies gethan hatte. Sie wurde verhaftet. Sachsens Grenzen hinaus rühm- llchst Kannte Merster der Glasmalerei, die Schmuckstücke geschaffen und eins davon (Berg predigt) in dankbarer Liebe zu seiner Vater stadt unserem Gotteshaus zum Geschenk ge macht hat. Am Himmelfahrtsfest tonnte man erstmalig die beiden Fenster schauen und Herr Oberpfarrer Profeßor Kanig wies beim Früh gottesdienste mit betreffenden Worten hin auf die hocherfreuliche Verschönerung an heiliger Stätte, für die Meister Urban Anerkennung, Ehre und Dank gebühre, und sprach den Wunsch aus, daß die neue Zierde unseres Gotteshauses, dte nun oft uns und kommende Stimmung vieler Herzen, sie zum Himmel August statt. — Wie bereits von Leipzig aus gemeldet Geschlechter erfreuen wird, auch an ihrem, — Die diesjährige Dresdner Vogel- Terle beitragen möge zur rechten, erbaulichen wiese findet in der Zeit vom 2. bis mit 8. der drei Parteien in schriftlicher Ausfertigung zugestellt und erst bei der Zustellung wirksam. weisend. ' (P. W.) Bischofswerda, 28. Mai. Ein er-!worden ist, lntt das Schiedsgericht in der Schmuck erhalten durch zwei in Glasmalerei ausgeführte Alra"fenner, deren von schöner ^»»„^„unvrrgeieaiu^ui»--» ->»-> vrs am ^rerrug nacy- Ornamentik umrahmte Fenster darstellend schäften auf Aktien finden diese Vorschriften I mittags zwischen 3 und 4 Uhr über Zittau „Die Bergpredigt" und „Der verlorene Sohn", mit der Maßgabe Anwendung, daß für die niedergegangenen Gtwitters in der Eisen- wie er vom Vater empfangen wird. Sehr Namen der persönlich haftenden Gesellschafter " wertvoll sind beide nicht nur durch die an gilt, was in Betreff der Namen der Gewerbe- Mük? beträchtliche Kostensumme, treibenden bestimmt ist. Sind mehr als zwei Sobn - sondern auch dadurch, daß Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach weit über Herr Bruno Urban, in der Aufschrift anzugeben wären, so genügt gaffe und hat zwei Familien in Trauer ver- laden werden. Es geschieht dies in Gemäß-!sind, setzt. Der Schloßerlehrling Müller von hier!heit des Art. 4 des Schiedsvertrages, nach würde solchen Aerzten ebenfalls nur der fest-s nahm ein Teschin von der Wand und ohne '"m den Vorteien vor der Källuno der Gnd- gesetzte Taxpreis bewilligt und ein etwaiges i zu wißen, daß dasselbe geladen sei, hantierte Mehr dem Hilfesuchenden zur Begleichung über- j er mit demselben herum, der Scyuß entlud laßen. Ferner gelangte auch ein Angebot des sich und die Kugel drang dem Ostern konfir- Uhrmachers Herrn Rob. Klatt hierselbst, Qe-linierten Lehrling Reinhold Hühnlich, Sohn ferung von Brillen betr., zur Berücksichtigung des Bahnwärters Ähnlich in Schmölln, in und bat man, bei Bedarf sich möglichst an den Kopf; derselbe'LMe nach vem Kranken- diese Quelle zu wenden, da es bequem und Hause gebracht,,wo erdbewußtlos. darnieder- der Lieferant im Orte sei. l-v., - ' Bretnig. Laut Beschluß des hiesigen dürfte. Turnrats wird am 11. Juni d. I. abends 9 _ . , _ _ .. Uhr in hies. Turnhalle eine sogenannte Rekru- macht eine das ganze Land betreffende Ver- Ministerium auf die Ergreifung des Raub- ten-Niege gebildet, in welcher letztere Vorbild-, ordnung, die Namensangaben Gewerbetreiben- Mörders Josef Kögler ausgesetzte Belohnung ung im militärischen Turnen und Exerzitien > der an offenen LAen, Gast- und Schank erhalten. Es sei jedoch ausdrücklich noch wirtschaften betrefMd, bekannt. Darnach darauf aufmerksam gemacht, daß nur Vereins-l sind Gewerbetreibende, die einen offenen Laden angehörige in dieser Riege Aufnahme finden. haben oder Gast- oder Schankwirtschaft Wer also diese Vorteile genießen will, möge betreiben, verpflichtet, ihren Familiennamen sich rechtzeitig beim Vorsitzenden des Turn-mit mindestens einem ausgeschriebenen Vor vereins melden und solche, welche dem Verein > namen an der Außensei e oder am Eingänge noch nicht angehörig, ebenfalls schleunigst ihre l des Ladens oder der Wirtschaft in deutlich Beitrittserklärungen zu demselben geben, da.lesbarer Schrift anzubringen. Kaufleute, die später sich Anmelbende schwerlich angenommen! eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirtschaft anzubringen. Ist aus der Firma der Familienname des Geschäfts inhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma. Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesell-