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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 Nf.i«. n.Lpru i-ar garlenbauwirtlchatt vereinigt mit Deutscher krwerbsgartenbav Mnbauwtt! gehen, weil sie allein hier verantwortliche Tätigkeiten als Betriebsleiterinnen von Guts-, Krankenhaus-, Anstalts- n. a. Gärten erhalten kön nen. Nach 6 Jahren praktischer Arbeit im Garten bau als Gehilfin, auf die Fachschule und RADwJ. abgerechnet werden, wird die Gärtnermeisterin'nen- prüfung abgelegt, ohne daß dazu der Besuch einer Fachschule vorgeschrieben ist. Als Lehrmeisterin wird die Gärtnermeisterin auf ihren Antrag hin durch die Landesbauernschaft dann anerkannt, wenn die Bewerberin einen Garten leitet mit dem Ziel, eine Hausgemeinschaft mit gartenbaulichen Er zeugnissen zu versorgen oder einem Gartenbaube trieb und dabei gleichzeitig einem Haushalt vor steht, den sie mit Erzeugnissen des eigenen Gartens versorgt, vorausgesetzt, daß sie neben den fachlichen auch die sonst dazu notwendigen charakterlichen und weltanschaulichen Fähigkeiten aufweist. Für die gehobelten Laufbahnen als Gartenbau lehrerin und Gartenbauberaterin ist der Besuch der Oberklaffe einer gartenbaulichen Frauenschule un erläßliche Voraussetzung, der entweder gleich an schließend an die Lehrzeit oder auch erst später er folgen kann. Die angehende Gartenbaulehrerin muß dann noch eine pädagogische Ausbildung am Institut für Lehrerbildung durchlaufen; für die Siedlerfrauen- und Gartenbauberaterin wird diese Prüfung nur in besonderen Fällen verlangt wer den. Den so ausgebildeten Fachkräften stehen Tätigkeiten als Gartenbaulehrerin an garten baulichen Frauenschulen und Landfrauenschulen, als Siedlerfrauen- und Gartenbauberaterin in den Lanbesbauernführer Graf Grote gefallen Der Landesbauernführer der Landesbauernschaft Mecklenburg, Graf Friedrich Franz Grote, ist im Kampf gegen den Bolschewismus gefallen. Zu Beginn dieses Jahres ging sein Wunsch, an der Front zu kämpfen, in Erfüllung. Mr fiel als Leutnant bei der Durchführung eines Spähtrupp unternehmens. — Seine großen Verdienste sollen im Rahmen einer besonderen Veröffentlichung ge würdigt werden.. Durchführung derSewinnabfchöpfung bei venLanvfchafis- uSrieoyofgärmern Nachdem der Reichskommissar für die Preis bildung angeordnet hat, daß die Gewinnabschöp fung auch für die Landschaftsgärtner und Fried- hofgärkner Anwendung findet, ist der Reichsverband der Gartenausführenden und Friedhofgärtner e. V-, Berlin SW., 68, Wilhelmstraße 133, beauftragt worden, »llen Landschafts- und Friedhofgärtnern Vordrucke zur Abgabe der erforderlichen Erklärung in der Frage der Gewinnabschöpfung gemäß §8 22 ff. der KWVO. zu übersenden, soweit diese gewerbesteuerpflichtig sind. Meldepflichtig sind alle gewerbesteuerpflichtigen Landschaftsgärtner (Gartenausführende) und Fried hofgärtner, die in den Jahren 1939 und 1940 einen Umsatz von 50 000,— RM. erreicht haben. Auch die Betriebe, die, dem Reichsverband der Gartenausführenden und Friedhofgärtner nicht an- qehören, sind verpflichtet, sich bei diesem die Vor drucke zur Abgabe der Gewinnerklärung anzufor dern. Allen Mitgliedern der Beitragsgruppen 3 bis 5 gehen die Formblätter unaufgefordert zu. Alle übrigen, für die die Anordnung zutrifft, müssen die Vordrucke anfordern. Die Anforderung der Formulare muß umgehend erfolgen, da sich dis Anmeldepflichtigen bei Ueberschreitung der Meldefrist (vier Wochen) strafbar machen. Usicbsvsrbsnck 6sr Qartensuskükrsncksn unck krieäbotgärtnsr s. V. Siedlungsgebieten des Ostens oder in Kleingärtner organisationen und Gartenbauvereinen offen. Auch ergibt sich für sie die Möglichkeit, mit Gartenge staltern zusammenzuarbeiten, indem sie in deren Auftrag die Gartenpflege der von ihnen ausge führten Haüsgartenanlagen übernehmen. Aber auch in ländlichen Gegenden ist es möglich, daß sie von einem festen Wohnsitz aus mehrere Bauerngärten in demselben Dorf oder in benachbarten Gemein den betreuen, wenn der einzelne Garten nicht groß genug ist, um eine Fachkraft für sich allein zu loh nen. So können sie eine eigene Wohnung und eigenen Haushalt haben und nach Bedarf die ein zelnen Gärten besuchen, dort die Arbeitsanleitungen geben und einzelne wichtige Arbeiten ausführen, ohne doch dabei selbst schwer körperlich arbeiten zu müssen. In dieser Richtung gibt es sicherlich manche, beute noch gar nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten, die nicht Nur den Berufsgärtnerinnen, sondern vor allem dem hauswirtschaftlichen Gartenbau wesent lich zugute kommen wird. Der Weg der männlichen Berufsausbildung soll trotzdem für Frauen nicht gesperrt werden, son dern die Mädel können den Ausbildungsgang wählen, der ihnen am meisten liegt. Auch der Be such der auf die Ausbildung der männlichen Be rufskameraden abgestellten Lehranstalten ist durch aus noch inöglich, wenn auch nicht erwünscht, Außerdem dauert dieser Ausbildungsweg ein Jahr länger, obwohl die Berufsgärtnerin dadurch nicht mehr erreichen kann. Die Gärtnerinnen können aber an anderer Stelle, also im hauswirtschaftlichen Gartenbau, mehr leisten als in den ausgesprochenen Erwerbsbetrieben und in den sonstigen männlichen Zweigen des Berufsstandes. Außerdem werden sie hier noch dringender gebraucht als im Erwerbs gartenbau. Auch spielt die Arbeit der Berufsgärt nerin für den Erwerbsgartenbau keine volkswirt schaftliche Rolle, während der volkswirtschaftliche Nutzen ihrer Tätigkeit gerade auf dem Gebiet der Beratung der Kleingärtner und Siedler aller Art außerordentlich groß ist. Da aber nur der volkswirtschaftliche Nutzen allein ent scheidend ist für die Berechtigung irgendeines Be rufs, liegt in den hier aufgezeigten "Aufgaben die Zukunft unseres Gärtnerinnenberufs, ganz abge sehen davon, daß uns Gärtnerinnen das Gebiet des hauswirtschaftlichen Gartenbaus niemals von den männlichen Berusskameraden strittig gemacht werden wird. (Die vorstehenden Ausführungen stellen eine aus zugsweise Wiedergabe des ausführlichen Referats dar, das Fr. Direktorin I. Dieckmann, Kaisers werth, auf dem kürzlich abgehaltenen Gärtnerin nenlehrgang in Goslar gehalten hat.) Oentbe. Ois ciss su^märici'scksn (Aortsubaus in ^sr UrrsuAuoASscWOodt Luch Sie SWmark Hilst mit Der Krieg hat in der Versorgung der Haushalte und der sonstigen Verbraucher mit Lebensmitteln eine erhebliche Verschiebung zugunsten der garten-, baulichen Erzeugnisse erfahren. Um die Versor gung der Wehrmacht und der Verbraucher in Stadt und Land und insbesondere der obersteiri schen Industriegebiete mit Gemüse zu sichern, muß in diesem Jahr — der Kleingarten- und landwirt schaftliche Selbstversorgungsanbau nicht eingerech net — in den Gauen Steiermark und Kärnten der Gemüsebau um 623 Hektar ausqeweitet werden. Der von der Landesbauernschäft Südmark verfüg ten Gemüseanbauausweitung war die bisher nahe zu klaglose, zumeist reichliche Gemüseanlieferung und -Versorgung zu verdanken. In manchen An- baugcbieten gab es sogar reichliche Ueberschüsse, die, um ein Verderben zu vermeiden, nach anderen Gauen abgegeben wurden. Hinzu kommt, daß auch die neu eingegliederten, gartenbaulich sehr schwachen Gebiete der Untersteiermark und Oberkrains zu versorgen waren. Die Landesbauernschaft Südmark hat schon früh zeitig den ehrenamtlichen Kreissachwarten, den Gartenbauberatungsstellen und Kreissachberatern Gartenbau den Auftrag erteilt, trotz aller Schwie rigkeiten, die sich durch die Einziehung der Be triebsführer und Gefolgschaftsmitglieder'zur Wehr macht und den Arbeitskräftemangel ergeben, sofort alle Vorkehrungen für eine weitere erhebliche Ge müsebauausweitung 1942 zu treffen. Der haupt berufliche Gartenbau, der über besondere Kultur einrichtungen verfügt, wird den Treibgemüsebau in Gewächshäusern und Frühbeeten vervielfachen müssen, nm dem Frischgemüsemangel in den Win ter. und Frühjahrsmonaten abzuhelfen. Von der Gärtnerschaft bzw. der Landesbauernschaft Süd mark wurden zur Verwirklichung der gestellten Aufgaben nicht weniger als 30 000 Frühbeetfenster in Auftrag gegeben, mit "deren Lieferung bereits begonnen wurde. Die Gemüsepflanzenanzucht als Grundlage der Erzeugung wird entsprechend der Gemüseanbau ausweitung so ausgedehnt werden, daß, so wie bis her, der Bedarf der Gaue Steiermark und Kärnten restlos befriedigt werden kann. Der Saatgutbedarf ist für 1942 ebenfalls erheb lich höher und ist zum Teil durch die eigene Ernte, zum Teil durch Zufuhren sichergestellt. Um allen Schwierigkeiten hinsichtlich der Saatgutversorgung in den nächsten Jahren zu begegnen, ist ein erheb licher Gemüsesaatgutvermehrungsanbau, vornehm lich in der Untersteiermark, in Aussicht genommen. Die Blumen- und Zierpflanzenbetrieb« werden sich noch mehr als bisher in den Dienst der Er nährungswirtschaft stellen und überall dort, wo sich hierfür die Möglichkeiten ergeben, Treib-, Früh- Polnische Arbeitskräfte werden bekanntlich in der Landwirtschaft nach der Reichstarifordnung für polnische landwirtschaftliche Arbeiter vom 8. Januar 1940 entlohnt. Die Reichstreuhänder der Arbeit haben hierzu noch besondere Höchstlohn anordnungen für als Fachkräfte eingesetzte Polen erlassen, die eine Ueberschreitung der in der Reichs tarifordnung festgesetzten Löhne gestatten. Auch im Erwerbsgartenbau wurde bisher diese Reichstarifordnung bei der Entlohnung der pol nischen Arbeitskräfte angewendet. Es bestand je doch seit einiger Zeit schon Zweifel darüber, ob die Polen auch in Gartenbaubetrieben nach dieser Tarifordnung zu entlohnen seien oder nicht. Die Finanzämter forderten vielfach von den Garten baubetrieben die Zahlung der ISProzentigen So zialausgleichsabgabe, die für gewerbliche polnische Arbeiter vorgeschrieben ist. Nach einem Entscheid des Reichsarbeitsministers ist der Begriff „Landwirtschaft" in bezug auf die Reichstarifordnung für Polnische landwirtschaftliche Arbeitskräfte eng auszulegen. Es ist hier nur die reine Landwirtschaft, also mit Ausnahme des Gar tenbaus, gemeint. Der Reichsarbeitsminister hat angeordnet, daß die in Gartenbaubetrieben be schäftigten Polnischen Arbeitskräfte der Reichstarif ordnung für polnische landwirtschaftliche Arbeiter nicht unterfallen. Sie sind vielmehr nach den Tarifsätzen für deutsche Arbeiter in Gartenbau betrieben zu entlohnen. Wo Tarifordnungen für den Gartenbau nicht bestehen, erhalten sie die Normalsätze der deutschen Arbeitskräfte, und zwar der Gartenbauarb eiter, soweit es sich nicht in einzelnen Fällen um gelernte Gärtner handelt. Von dieser Entlohnung ist die ISProzentige Sozial ausgleichsabgabe einzubehalten und an das zu ständige Finanzamt abzuführen. Der Reichsminister der Finanzen ist vom Reichs arbeitsminister entsprechend unterrichtet worden, so daß die Finanzämter die Sozialausgleichsabgabe nun von den Gartenbaubetrieben fordern werden. Die bisher vielfach gestundeten Beträge müssen nun von den Betrieben an das Finanzamt gezahlt werden. r>l. Verbesserungen in Ser Rentenversicherung Im ReichsgeseMatt Teil !, Nr. 23, vom 19. März 1942 wird eine Durchführungsverordnung zum Ge setz über die Verbesserung der Leistungen in der Rentenversicherung vom 24. Juli 1941 veröffent licht. Das Gesetz vom 24. Juli 1941 brachte neben der Einführung der Krankenversicherungen der Sozialrentner auch eine beachtliche Erhöhung der laufenden Renten aus der Rentenversicherung. So wurden damals die Renten für Jnvalidenrentner um monatlich 7,— RM., die Witwen- und Witwer renten um 5,— RM. und die Waisenrenten um 4,— RM. erhöht. Die sogenannten Grundbeträge, die neben den Steigerungssätzcn die Gesamthöhe der Renten bedingen, wurden neu festgesetzt und be tragen jetzt im Fahre für Jnvalidenrentner 156,— RM., für Witwen- und Witwerrentner 132,— RM. und für Waisenrentner 84,— RM. In der Renten versicherung der Angestellten wurde der Grund- und Freilandgemüsebau und die Pflanzenanzucht einzuschalten haben. Im Gegensatz zum hauptberuflichen Gartenbau wird die Landwirtschaft, so wie bisher, den gesam ten eigenen Gemüsebedarf durch Etgenversorgung zu decken und daüber hinaus im großen das Massen-, Sättigungs- und Dauergemüs« zu erzeu gen haben, eine Aufgabe, deren Schwere die Ver braucher zumeist kaum zu würdigen wissen. Au der bereits vorhandenen, ungefähr 2000 Hektar großen landwirtschaftlichen Gemüseanbauifläche wird die Landwirtschaft nochmals zusätzlich einige hundert Hektar hinzunehmen und den Anbau und di« Ernte unt«r allen Umständen sichevstellen. Am Bauern und Gärtner soll es nicht fehlen, wenn nur die anderen Berufe ebenso ihre Pflicht erfüllen! Möhr Obst im Jahre 1942 durch sachgemäße Baumpflege, Düngung und Schädlingsbekämpfung lautet die Forderung, die von der Landesbauern schaft an alle Obstbaumbssitzer gestellt wurde. Es ist vollkommen irrig zu glauben, -daß gute Obsternten lediglich vom Einfluß der Witterung abhängig seien und der Mensch nichts dazu tun könne. Gerade das Jahr 1941 hat bewiesen, daß überall dort, wo die Baumbestände in Ordnung gehalten und regelmäßig gedüngt werden, all die Jahre vor her und auch 1941 Vollernten verzeichnet werden konnten. Das vom Gauleiter zur Sicherung der Obsternten angeordnete „Sofortprogramm "Obst bau" geht weiter, und es werden, soweit die Nutz nießer der Obstgärten nicht selbst die notwendigen Sichevungsavbeiten verrichten können, im Auftrag der Landesbauernschaft alle zur Verfügung stehen den Fachbeamten und Baumwarte mit der g«. meindsweisen Durchführung und Ueberwachung der unbedingt erforderlichen Pflegemaßnahmen be traut werden. Betriebsmittel für den Gemüse- und Obstbau, wie Saatgut, Torf, Handelsdünger, Stroh, Binde garn, wenn auch nicht im Nebenfluß vorhanden, sind bereits sichergestellt. Für Kultureinrichtungen und Behelfe, wie Gewächshäuser, FvüHbeetkäften und Frühbeetfenster, Fräsen und Kleintraktoren, Bewäfferungs- und Entwässerungsanlagen sowie für die Einrichtung von Beerenobst-, Stein- und Kernobstneuanlagen werden vom Reich, von den Gauen Steiermark und Kärnten sowie der Landes- kouernschaft Ankaufsbeihilfen bis zu 40 Prozent und in den Bergbauerngebieten bis zu 80 Prozent gegeben. Ein Unterschied zwischen den bisherigen und den neueingegliederten Gebieten wird nicht ge macht. Letzten Endes wird auch die schwierigste Frage, die Beschaffung der Arbeitskräfte, eine Lö sung finden, wenn nur der Wille vorhanden ist, das Aeußerste zur Sicherung der Ernährung und damit zur Sicherung des Sieges beizutragen. betrag für das Ruhegehalt auf 444,— RM. im Jahre erhöht. Ferner wurde rn dem damaligen Gesetz festgesetzt, daß die Anwartschaften aus allen Beiträgen, die für die Zeit vom 1. Januar 1924 bis auf den Ablauf des auf das Kriegsende folgen den Kalenderjahres entrichtet find, als erholten gelten, sofern der Versicherungsfall nicht vor dem 26. August 1939 eiNgetreten ist. Die neuen Durchführungsbestimmungen bringen hier noch weitere Einzelheiten für die Berechnung der laufenden Renten, über die aber den Ver sicherten kein besonderer Bescheid erteilt wird. Besonders wichtig für alle Versicherten ist jedoch der 8 4 der neuen Durchführungsbestimmungen. Dieser bestimmt: „Ist ein Versicherter während des Krieges durch Kampfhandlungen oder durch mili tärische Maßnahmen, die mit diesen in unmittel barem Zusammenhang stehen, oder als Soldat infolge einer Beschädigung bei besonderem Einsatz oder infolge einer Wehrdienstbeschädigung invalide (berufsunfähig) geworden, so beginnt die Inva lidenrente (das Ruhegeld) mit dem Ablauf des Monats, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Dies gilt jedoch nur, wenn die Rente vor Ab lauf des auf das Kriegsende folgenden Kalender jahres beantragt wird?' Es ist also stets dafür gesorgt, daß den Versicher ten während des Krieges keinerlei Rechte oder An wartschaften verlorengehen, und daß Anträge stets noch längere Zeit nach dem Kriege gestellt werden können. Ebenso lasten die neuen Bestimmungen erkennen, daß die Reichsversicheviing immer wieder bestrebt ist, die Leistungen der deutschen Sozial versicherungen zu verbestern und sie zu einer wirk lichen Hilfe für die 'berufsunfähigen Volksgenosten auszugestalten. PI. Oie steuerliche Sette der Mitarbeit von Kinsern im gärtnerischen Betrieb Wie der Reichsfinanzminister in seinen neuen Einkommensteuer-Richtlinien für 1941 bestimmt, ist ein Dienstverhältnis zwischen den Eltern und ihren im Betrieb mitarbeitenden Kindern nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes in der Gar tenbauwirtschaft regelmäßig nicht anzunehmen. Dies gilt, auch wenn die Kinder volljährig sind. Nur in Äusnahmefällen, insbesondere in größeren gärtnerischen Betrieben, kann ein Dienstverhältnis anerkannt werden, wenn die Umstände des Falles für ein solches Verhältnis sprechen. Zuwendungen, wie z. B- freier Unterhalt und Taschengeld an die Kinder, auch wenn sie voll jährig sind, sind aus diesen Gründen bei der Er mittlung des Gewinns regelmäßig nicht abzugs fähig. Jedoch erklärt sich der Reichsfinanzminister damit einverstanden, daß Gärtner für ihre im Be trieb tätigen Kinder und Schwiegerkinder, für die ihnen keine Kinderermäßigung zusteht, einen Be trag in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Arbeitslohnes eines volljährigen Knechts oder einer volljährigen Magd bei Ermittlung des Gewinns abjetzen. Ltsncksr. Wie erfolgt der Leistungswettvewerv im Obstbau? Die Tätigkeit der überall in den Landesbauern schaften eingesetzten Leistungsausschüsse für den Gemüse- und Obstbau hat sich in den vergangenen Monaten ausschließlich auf den Gemüseanbau gerichtet. Das hier gesteckte Ziel der Ausweitung der Anbauflächen und der Um stellung des Blumen, und Zierpflanzenanbaus auf den Frühgemüseanbau ist überall erreicht worden. Das Ergebnis der vorläufigen Anbauplanung für 1942 übertrifft sogar noch die festgelegte weitere Steigerung von 25 v. H. beträchtlich und liegt nach den vorliegenden Meldungen der Betriebe bei 65 v. H. Äunmehr werden auch die obstbaulichen Abteilungen der Leistungsausschüsse, die durch beste Praktiker aus den Kreisen des berufsständischen und landwirtschaftlichen Gartenbaus und durch erfahrene Baumwarte und Baumschuler ergänzt worden sind, ihre Arbeiten stärker aufnehmen. In den Obstbaugebieten, die wenig Gemüsebau auf weisen, sollen erforderlichenfalls besondere Kreis- leistungsausschüste für Obstbau gebildet werden. Die Aufgaben der obstbaulichen Abteilungen der Leistungsausschüsse beziehen sich für die erste Jah reshälfte auf die Sicherung der diesjährigen Ernte durch sorgfältige Schnittbehandlung der Öbstbäume und -sträucher und den anschließenden Pflanzen schutzdienst, der gemeinsam mit den Pslanzenschutz- ämtern durchgeführt wird. Im Sommer erfolgt dann die Erfassung der Ernte. Für die zweite Jahreshälfte haben die Leistungsausschüsse die Auf gabe, die Neuanpflanzungen planmäßig zu lenken und durchzuführen, wobei qemeindeweise vorge gangen wird. Es sollen Arbeitskolonnen gebildet werden, deren Leitung ein Baumwart oder ein erfahrener Obstanbauer übernehmen wird. Der vorgesehene Leistungswettbewerb wird sich neben dem Einzelwettbewerb innerhalb der Gemeinden auf einen Wettbewerb der Baumwarte und der Gemeinden untereinander erstrecken. Als Bewer tungsmaßstab gelten der Pflegezustand der Obst gehölze auf Grund der Winterarbeit, der sommer. liche Zustand der Bäume und Früchte auf Grund der Pflanzenschutzmaßnahmen und ferner der Um fang und die Güte der Erntcablieferungen. Die MmärkWen Weinbauer Manzen Gemüse Entsprechend den Parolen der 'dritten Krieg?-! erzeugungsschlacht, die auch eine weitere Steige rung der deutschen Gemüseerzeugung zum Ziel« haben, wird sich auch der deutsche Weinbau — soweit dies seine Verhältnisse zulasten — in der Gemüseerzeugung betätigen. Dies gilt in erster Linie auch für den ostmärkischen Weinbau, dessen Rebfläche derzeit rund 65 000 da betragen dürfte. Die Landesbauernschaften Donauland und Süd mark haben bereits über ihre Weinbauabteilungen und die Winzerorganisationen Weisungen für den Anbau von Gemüsepflanzen in den Weingärten an die Weinbauern weitergegeöen. Da -er Gs- müsebau in den ostmärkischen Weinbauerbetrieben bisher nur ausnahmsweise betrieben wurde, er fordert die Einführunq der Gemüfeerzeugung in den Weingärten sorgfältige Planung und Auf klärung. Es besteht aber kein Zweifel, daß die Pflanzung von Gemüse in den Weingärten, vor nehmlich auf Rodungsflächen, Neuanlagen und Lücken in alten Rebenbeständen, zu einer weiteren wesentlichen Steigerung der Gemüseerzeugung in Niederdonau, Oberdonau, Steiermark und Wien beitragen wird. Oer erste Tätigkeitsbericht des deutschen Landeskulturrates in Brünn Der deutsche Landeskulturrat in BrünN, dem die Förderung und Betreuung der deutschen Landwirt schaft im Protektorat Böhmen und Mähren obliegt, veröffentlicht letzt den Bericht über seine Tätigkeit im Jahre 1941. Die Schwierigkeiten der Arbeit lie gen insbesondere darin, daß das Gebiet, das der deutsche Landeskulturrat zu betreuen hat, nicht territorial geschloßen ist. Durch eine starke Zusam menarbeit innerhalb der deutschen landwirtschaft lichen Organisation bei weitgehender Einschaltung der ehrenamtlichen Bauernführer und Mitarbeiter konnte die fachliche Betreuungs- und Aufklärungs arbeit des deutschen Landeskulturrates trotzdem wirksam werden. In Zusammenarbeit und Vach den Weisungen des Reichsprotektors, Gruppe Er nährung und Landwirtschaft, des Landwirtschafts- Ministeriums sowie des Verbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaft für Böhmen und Mäh ren in Prag wurde im wesentlichen den gestellten Anforderungen Rechnung getragen. Wenn auch dec Krieg einer ausgreifenden Umgestaltung der land wirtschaftlichen Erzeugungsgrundlagen und deren intensiven Besserung Beschränkungen auferlegte, so ist in der bisherigen Arbeit des deutschen Landes kulturrates deutlich die Zielrichtung erkennbar, wie sie den volkswirtschaftlichen Forderungen der Zeit entspricht. Das Ziel der gesamten Arbeit lag in dem Motto „Erzeugungsschlacht". Wieder kalisalzgewinnung tm Generalgouvernement In den großen Kaligruben von Kalusch ist nun mehr die planmäßige Förderung und Produktion von Kalisalz wieder ausgenommen worden. Di« Gruben waren unter der bolschewistischen Herr schaft rücksichtslos ausgebeutet und ihre Einrichtun gen weitgehend zerstört worden. Neben dem in Moscice gewonnenen Stickstoffdünger erzeugt das Generalgouvernement nunmehr auch im eigenen Gebiet die nötigen Mengen an Kalisalzen. Hauptfchrfstlcltcr Horst Haagcn, ». 8 Wehrmacht, t« Vertretung Waller Krengel, Verltn^Siltenau. Verlag Gärmerische Berlagsgesclllchatt, Tr. Walter Lang KG.. Berlin ZW. SS. Kochl'rahe »2. ilnzetgenteitcr kt r t tz Philipp tzrank'url /Oder). Druck TrowItzsch L Sohn, Franliurt fcderf. Luc Zeit tü Preisliste Nr. S vow l. August W7 gültig, Qo osusr Qitscksi'^ ciss Ksicksaibsr'tsrvüilstsis Entlohnung Ser Polen im Gartenbau Moaümso, MU Zu den »ordr »er LeiftungSfte durch,»führen 1 Pflege- und ieS Beerenobstb «»s Arbeitöbelp wieder zum Au i» Interest« i vdsterträge un Wir empfehlen rangen eines < sonderen Beacht »er während d ^bedarf macht e z Obstpflanzung _-!en. Das gilt 1 Hanbau, denn h ^Meisterungen Ärenobstbestände Einwirkungen des » haben. Soll im Beere Mg erreicht we searbeitung, irkämpsuna Miers zu beachte teil der Johannit i hier Namentli ragsähiae Holz s rs mutz wohl «bei sind besond nauskommeNden miderwertige un »währende Wet iz muß vermit Lgenheit habet che hierzu mein - „Gartenbauwn n in größerem t S möglichst verm -Ären geht. Abc MnnisbeereN if Wm Auslichten Mizm, bei „E Kte Holländische rn', „Heros" u Lästiger. llm bei Himbk ji-len, belaße man acht von der Rut Ln ist anzuraten, orzunehmen. Erf -kann man stark« munterbinden; fit ertrüge liefern. Der Ausspru ist halbe DüNt anbau besond der im Herbst tieft möglich vom Frü /lockern, um Unk echen, das Wass , Bildung der l eraLische Du ^7). "Hitz protzen , mutz d n durch < , rob i lis i eri t sonstige Bodenbed nehme man eine für Beerenobst be Neben der Schä oung am meisten Mhrstoffbedarf b ist sehr groß, so sachgemäßer und testens alle drei I mittel, wie Stall, wenden, damit d armt. Sie werden dimbreicht und b Mtergearbeitet. C !ümr Weise aus, Senmobstes zu d ralische Düng nicht schon im Spä säurehaltigen Düng man sie im zeitiget ges Düngemil kali) am meisten zu jchwefelsaures Kali, det und die 40er- Gehalts an Chlo find. Je a (100 q M bzw. 3 tzL schv -forsäurehal dorhanden, 3—5 Euverphosphat odc leichte Höben wäre Ais stickstof find für kalkreichere salpeter (Leuna), Harnstoff zu nenn Kalkammonsalpeter fehlen sich bei Jol Echo ber eifer Nach einer Mittei dürfen alle Reichsl „Deutsche Reichsbai mit einer Tonne üb> Tragfähigkeit belad. Tagen, die für sc Äd, wird besonder- m den Seitenwän üagfähigkeit ein l n Wagen mit eine nach allen Bahl Hder eingeglieder M, Elsaß-Lothriv '.nier auch im Ve Ugien, Holland, nankreich,der Schn U Sendungen nm Beladung mit einer nicht in Frage. E: kdn, wenn sie die Wagen in dem oben Tmne über die am Wgkeit beladen, t Mr selbst, sondern d vutjchajt.
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