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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Richtlinien sür Sie Durchsührung von Äussuyrgeschüften mit Eizeugnchen Ser vanenbauwirtichast Herausgegeben von der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauivirtschaft Berlin, unter Mitwirkung der Prüsungsstelle Ernährungswirtschast Berlin und der Devisenstelle in Kiel im November 1942. Infolge Ser jetzt allgemein eingetrctenen Beschränkun gen öes Warenverkehrs mit dem Ausland ist nicht nur Deutschland, sondern sind auch die meisten anderen Län der dazu übergcgangen, eine Ucberwachung und Lenkung ihrer Ausfuhr durchzusühren, um damit eine Anpassung der AuSsuhr an die jeweils vorhandenen wirtschaftlichen Interessen zu erreichen. In Deutschland befassen sich mit der Ucberwachung und Lenkung der Ausfuhr von Er- zeugniffen der Gartenbauwirtschaft nachstehende Dienst stellen, die solgcnde Aufgaben durchzusühren haben: Dienststellen: Aufgaben: Hauptvereinigung d. beut- Freigabe der Ausfuhr von be- fchen Gartenbauivirtschaft, wirtschafteten oder verknappten Berlin-Charlottenburg 4, Erzeugnissen. — Fachliche Be- Schlüierstraße 38/39. treuung der Ausfuhrscite des Gartcnbans. Prüfungsstelle Ernäh- Ucberwachung u. Lenkung der rungswirtschaft, Berlin Ausfuhr nach den Richtlinien NW. 7, Mittelstraße öb*j. der deutschen Wirtschafissüh- rung. — Mitwirkung bei Ertei lung von Genehmigungen für Transitgeschäfte, die über ein Berrechnungsabkommen bezahlt werden sollen. Reichsstelle kür Garten- u. Genehmigung von Ausfuhren Weinbauerzeugnisse als für ansfuhrverbotene Waren. Ueberwachungsstelle, Ber< — Mitwirkung bei Erteilung lill W. 8, Kronenstr. 81/63. von Genehmigungen sür Tran- sitgcschäste, die über ein Vcr- rcchnungSabkommen gezahlt werden sollen. Oertlich zuständige Divt- Erteilung von devisenrcchtlich. senstellen. Genehmigungen aller Art ein ¬ schließlich sür Transitgeschäste. — Tevisenrechtliche Ueberprü- sung der Aussuhrgeschäfte. Die Auswertung der bei diesen vorstehenden Stellen gesammelten Erfahrungen lassen cs ratsam erscheinen, die wichtigsten maßgebenden Gesichtspunkte, die bei einer Warenausfuhr zu beachten sind, nachstehend zufammcn- zukassen, um mit deren Bekanntgabe den Ausführern im eigenen Interesse das richtige Verhalten zur ordnungs gemäßen Abwicklung ihrer Aussuhrgeschäfte auszuzeigcn. Diese Richtlinien befassen sich jedoch nur mit den be stehenden grundsätzlichen Regelungen und können in diesem Rahmen keinen Anspruch auf eine restlose Aus zählung aller Bestimmungen erheben. Sie sind in erster Linie als Wegweiser sür die Kleinbetriebe der Garlcn- bauwirtschaft gedacht, denen besondere Fachkräfte für die Erledigung von Ausfuhrgeschäften meist nicht zur Ver fügung stehen. Grundsätzlich mutz aber von allen Betrie ben die ordnungsgemäße Durchführung der Ausfuhr geschäfte verlangt werden. Es ergibt sich ohne weiteres, daß durch die nachstehen den Ausführungen kein neues Recht geschossen wird. I. L. Zulassung zur Aussuhr. Die Ausfuhrentwicklung der letzten Zeit hat gezeigt, daß eine wirksame Lenkung und Ueberwachung der Aus suhr und eine möglichst einfache Gestaltung der hierbei durchzuführendcn Maßnahmen seitens der Prüsungsstelle Ernährungswirtschast, Berlin NW. 7, Mittelstratze 68, nur möglich ist, wenn die einzelnen Märkte von zuverlässigen, sachlich geeigneten und Marktkundigen Ausführcrn bear beitet werden und nicht übersetzt sind. Demnach ist jede Aussuhrtätigkeit. auch die Anbahnung von Geschäften, genehmigungspflichtig, d. h. die Prüfungsstelle Ernäh rungswirtschaft muß den Ausführer sür die betreffende Ausfuhrware und für das betreffende Land entweder allgemein zur Ausfuhr zugelaffen oder für das betreffende Geschäft eine Einzelgenehmigung erteilt Haben. L. Freigabe der Erzeugnisse zur Aussuhr. Wenn auch zur Ermöglichung der Einfuhr kriegsnot wendiger Waren ein Mindestcxportvolnmen unerläßlich ist, kann auf der anderen Seite die Sicherstellung der inneren Versorgung nicht außer Betracht gelassen werden. Es mutz also geprüft werden, ob eine Ware ausgesührt werden kann oder nicht. Diese Ausgabe obliegt den Markt verbänden des Reichsnährstandes, also im vorliegenden Falle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft, Berlin-Charlottenburg 4, Schlüterstratze 38/38. Beabsichtigt daher ein Ausführer, ein Ausfuhrgeschäft durchzusühren, sür das er bisher von der Prüfungsstelle Ernährungswirtschaft weder zugclafsen ist noch eine Ein zelgenehmigung bekommen hat, so ist dieses Ausfuhr- *) Für die Aussührkirmen von Trockenblumen ist di« Prüfungsstelle Druck und Papicrvcrarbeitung, Berlin W. 38, Nollcndorfplatz 2, zuständig. geschäft nur weiter zu bearbeiten, wenn die Genehmigung der Prüsungsstelle hicrsür vorlicgt. Die Abstimmung über die Warenausfuhr mit der genannten Hauptvereini gung erfolgt seitens der Prüsungsstelle. II. Devisenrechtliche Bestimmungen. Neber die Wichtigkeit der Pflege der deutschen Aus- landsbeziehungcn sür die deutsche Volkswirtschaft !ind daher die an der Warenausfuhr iutcressicrlcn Kreise aus reichend orientiert. Die dcvisenwirtschastlichen Bestim mungen geben den möglichen, aber auch noch nicht ent behrlichen Nahmen, in dem sich der Auslandsverkchr ab zuwickeln hat. Von den Ausführern wird erwartet, daß sie in verständnisvoller Weise an einer reibungslosen Abwicklung der Auslandsgeschäfte Mitarbeiten. Die be teiligten Dienststellen werde» den AuSflihrern dabei bc- hilklich sein. In ZwciftlSsällcn werden sich die AuS- sührer an die jeweils zuständige Stelle wenden. Die Ausführer werden darauf Bedacht zu nehmen haben, daß der Gegenwert der ausgcführtcn Waren, also der Ausfuhrerlös, ungeschmälert im vorgesehenen Wege hereingebracht wird und sich die ausländischen Ne benkosten im angemessenen Rahmen halten. Der Aus führer wird in Wettbewerb zur ausländischen Konkurrenz treten und Preisunterbietungen gegenüber deutschen AuS- führcrn vermeiden. Eine Störung des Auslandsmarktes in dieser Richtung hat, was selbstverständlich sein sollte, zu unterbleiben. ktz. Anssnbr von Erzeugnissen deutschen Ursprungs. 1. Allgemeines: Der beiderseitige Warenverkehr mit dem Ausland, also die Bczaklung der Einsuhr nach Deutschland und die Ausknbr von Deutschland nach dem Ausland erfolgt im Rabmen der bestehenden Verrcchnungs. und Zahlungs abkommen. Wichtig ist, hier zu wissen, daß über die VerrcchnungS- bzw. Zahlungsabkommen im Regelfall a> nur die Erzeugnisse bezahlt werden, dis ausschließlich in Deutschland erzeugt oder nationalisiert lind. d. h. Waren, die in Deutschland die letzte wirtschaftlich gc- rechtlertigte und eine wesentliche Veränderung ihrer Beschaffenheit bewirkende Be- oder Verarbeitung er- labren haben. h) Zahlungen für Nebenkosten des Warenverkehrs abgc- wickelt werden, die in Verbinduna mit der Ausfuhr entstehen, und zwar insbesondere Zölle, Babnsrachten, Bahnlpescn, SveditionSkosten, Prämien und Schäden aus der Versickerung des Transvortrisikos, wirtschaft lich gerechtfertigte Provisionen. Kosten sür Geschäfts reisen, teilweise Seefrachten usw. 3. Liesernngs- und Zablnngsbedingnngen. Die bestehende Anordnung über die Fakturierung In Reichsmark ist zn beachten. Für d-s Zahlung des Kaufpreises für die aeliefericn Waren sWarenkreditl ist nur die handelsübliche Frist ein,»räumen. Darüber hinaus vereinbarte Zahlungs- lristcn find als Beringung und Krediteinräumung be sonders gcnebmigungSbedürftig. Anch die Wciterbeliese- rung von Kunden, die als erheblich säumige Zahler be kannt sind, wird wegen d-r darin zu erblickenden Kredit- einräumnng unter Ilmständen aenehmigungSbedüritig sein. In Zwcifelsfällcn ist die Divisenstelle zu unter richten. Bei Schwierigkeiten In der Beitreibung von Auslands forderungen können sich die Ausführer an die nächste Außenhandelsstclle wenden. 3. Anbietnng der AnslandSforderungen und ZablnngS- eingänae, sowie Anmeldung der Aussuhr mit Export» »aluta-Erkläruugen jEvE). »1 Der Ausführer hat die Aussuhr der^Ware durch EnE. Vordruck I Abschnitt X fqelb) und Abschnitt N fblau) anzumelden: er erfüllt damit zugleich feine Anbie- tnngSpslicht für die entstehende AuslandStorderung. Die EvE. I Abschn. .h ist binnen drei Tagen nach Ver sendung der Ware der örtlich zuständigen Neichsbank einzusenden, Abschn. ll der Anmeldestelle jGrcnzzoll- stclle pp.) unverzüglich, sobald die Sendung dort ein- getrosfen oder dort zur Beförderung nach dem Aus lande ausgegcbcn worden ist, abzugeben. In die EvE. ist der volle Rechnungsbetrag cinznsctzen. Sonstige Anslandssorderungeu sind der Reichsbank formlos, aber schriftlich anzubieten. d) Mit EvE. Vordruck II sind die in inländischer und ausländischer Währung eingehenden Anssubreriöse der Reichsbank zum lO., zum 28. und letzten jeden Monats anzuzeigcn. Es ist dabei genau anzugeben, in welcher Weise saus dem AuS- oder Inlande. in Devisen, im Vcrrechnungswege, in Reichsmark, Scheck oder sonst- wiej der Betrag eingcgangcn ist. Geht der mit EvE. I angemeldete Rechnungsbetrag aus irgendeinem Grunde nicht in voller Höhe ein, so sind die Abzüge der RcichSbank mit EvE. II dem Be trage nach unter genauer Angabe der Verwendung (für Fracht, Zoll, Provision usw.j und des Tages, Setzt notwetMger Pflanzenschutz... ... im rceivgemüsebau Wenn unsere Arbeit im Treibgemüsebau auch im nächsten Jahr den gewünschten Erfolg bringen soll, so müssen wir alle Möglichkeiten der Förderung unserer Kulturen ausnützen. Bereits Keimlinge und junge Sämlinge sind vom Beginn ihrer Entwicklung an durch pilzliche und tierische Schädiger gefährdet, so daß oft schon wäh rend der Anzucht jeder Kulturerfolg verlorengcht oder doch erheblich herabgemindert wird. So kön nen die Sämlinge und Jungpslanzen durch Um- fall- und Bermehrungspilze oder durch Larven der Gartengrasmücke — mit Komposterde eingeschlcpvt — stark geschädigt, wenn nicht vernichtet werden. Durch rechtzeitigen Einsatz von Pslanzcnschutzmaß- nahmen ist daher eine Fördernng-der Kulturen und Steigerung des Ertrages wohl möglich. Später tre ten wieder andere Schädiger aus, deren Bekämpfung ebenfalls vorbereitet werde» muß. In dem letzten Beitrag wurde über die Vorbe reitung der Aussaat- und Pikierenden berichtet, ebenso über die Entseuchung der Kulturräume wie anch der Knlturgcsäße, denn auch diese können Krankheitserreger beherbergen. Ist der Boden auf diese Weise vorbereitet, so darf auch das Saatgut nicht nachlässig behandelt werden. Die keimenden Samen sind bereits durch pilzliche Krankheitserreger gefährdet, so z. B. durch Schimmelpilze, deren Sporen dem Samen anhasten. Weiter werden durch die Samen Krankheiten auf die kommende Pflanzengcneration übertragen, wenn ihre Erreger an den Samen haften, wie z.B. bei der Sellerieblattfleckenkrankheit. Durch die Samenbeizung ereichen wir eine Entseuchung des Saatgutes, die an den Samen anhaften den Keime der Krankheitserreger werden abgetütct. Die Beizmittel werden entweder in einer Lösung — bei dem Naßbeizverfahren — oder als Pulver angemendet — bei dem Trockenbetzverfahren —. Im Naßbeizverfahren wird das Saatgut durch die Beizslüssigkcit entseucht, im Trockenbeizverfahren erst durch Hinzutreten der Bodenfeuchtigkeit. Die Naßbeizmittcl werden in einer Konzentration von 0,25 bis 0,5 v. H. angemendet, d. h. in I I,Wasser werden L,5 bis 5 s Beizpulvcr gelöst. Die Samen werden in einem Beutel für die Dauer von 15 bis SO Minuten in die Beizsliissigkeit eingehängt und nachher wieder getrocknet. Bei Trockenbeizung richtet sich die Menge des Beizpulvers nach dem Samengewicht. Bei großen Samen werden je 1000 8 Samen nur 5 x Beizpulver verwendet, bei kleineren Samen sind je 100 s Samen 2 8 Bciz- pulver notwendig. Die zn beizenden Samen müs- j«n mit dem Beizpulver iu einem entsprechend großen Gefäß längere Zeit geschüttelt werben, bis sie allseitig vom Beizpulver bedeckt sind. Samen gewicht und Beizpulvermenge müssen genau be stimmt werde», damit keine Beizfchäden austreten. Tiefe zeigen sich vor allem in Keimverzögerung. Bei Naßbeizmittcln zeigen sich Schäden besonders durch Einwirkung hoher Temperatur während des Keimens, bei Trockenbcizmitteln dagegen bei küh ler und feuchter Witterung. »Nach den bisher vor liegenden Erfahrungen sind die Samen von Gur- ken, Kohl, Sellerie, Spinat und Zwiebeln beiz unempfindlich. Bohnen und Erbsen können durch Trockeubeizmittel, Tomaten dagegen durch Naß beizmittel geschädigt werden. Sind diese Maßnahmen der Bodenentseuchung und Samenbeizung durchgcführt, so kommt es nun darauf an, den keimenden Samen und später den Sämlingen bestmögliche Lebeusbedingungen zu geben. Die durch schlechte Außenbedingungen ge schwächten Pflanzen sind ansälliger gegen Pilzbefall — Bermehrungspilze, „Falscher Mehltau", Grau schimmel —, der Grauschimmel kann die Pflanzen nur dann angreifen, wenn sie bereits durch andere Ursachen geschwächt sind. Daher muß auf die Wachs tumsbedingungen für die Pflanzen besonders sorgfältig geachtet werden. Starke und plötzliche Temperaturjchwaukungen müsfen vermieden werden, ebenjo zu hohe Boden- und Luftfeuchtigkeit. Beim Gießeu achte man darauf, daß nicht zu häufig, dafür aber jedesmal gründlich gegossen wird, so wird nicht nur die Oberfläche benetzt, sondern die tieferen Bodenschichten erhalten ebenfalls genügend Feuchtigkeit. Wird auf diese Weise gegossen, dann kann die Oberfläche abtrocknen, die Wurzeln der Pslanzen aber können genügend Wasser ausnehmen. Wichtig ist, daß nicht zu dicht ausgesät und später in genügend weitem Abstand und nicht zn spät verpflanzt wird, die Pflanzen behindern sich sonst gegenseitig, die Luftfeuchtigkeit zwischen den Pslanzen ist sehr hoch, so daß die Pflanzen ge schwächt und leicht von Pilzkrankheiten befallen werden. Wir sind daraus angewiesen, mit den Samen sparsam nmzugehen, auch deswegen darf von der Aussaat au nichts versäumt werden, um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen. Auch Licht ist für die Pflanzen lebenswichtig, Lichtmangel führt zn Bcrgeilkng und bedingt erhöhte Anfällig keit der Pflanzen. Daher ist für gute und aus reichende Belichtung zn sorgen. Gleichmäßige Ver sorgung mit allen Nährstoffen wird ebenfalls den Gesundheitszustand der Sämlinge fördern. Bei allen Kulturarbeiten muß man daran denken, daß wir durch vorbeugende Maßnahmen, wie die sorgfältige Durchführung der allgemeinen Pflan- zenpslege, viel znr Gesunderhaltung unserer Jung, pflanze» beitragen könne», pr, ö. HioU. Zeichens und der Nummer des Genchmlgungsbcschei- des der Devisenstelle auszugeben. Aus dem Auslandc verbotswidrig jz. B. im Briefs ein» gesandte inländische Gcldjorten dürfen nur mit Geneh migung als Eriüllung lalso zum Ausgleich) der Forde rung oder aus einem anderen Nechisgrund angenommen werde». Der Empfang ist der Devisenstelle binnen drei Tagen anzuzeigcn. Von Inländern gezahlte Rcichsmarkbcträge dürfen sür Auslandssorderungcn nur dann in Zahlung genommen werden, wenn der Ausführer sich die Gewißheit verschosst hat, baß die Zahlung genehmigt oder ohne Genehmigung zulässig ist. 4, Verfügungen und Zahlungen. Jeder Verfügung über ausländische Forderungen und Zahlungsmittel, gleichgültig aus welchem Grunde sie er folgt, und alle Zahlungen, die zugunsten von Ausländern jauch im Inland) erfolgen, sind nur mit Genehmigung der örtlich zuständigen Devisenstelle zulässig. Die im Ausland entstehenden Nebenkosten des Waren verkehrs jz. B. -Fracht, Zoll, Provision, Spesen, Ver sicherung, Einziehungskostcn usw.) dürsen daher nur mit vorher eirizuholcnder Devisengenehmigung gezahlt oder von eigenen Ausfuhrförderungen abgczweigt werden. Kürzt der ausländische Kunde ohne Zutun des Aussüh- rers den Ausfuhrerlös, so ist die Genehmigung unver züglich nach erhaltener Kenntnis unter Beifügung der Unterlagen zu beantragen. Wird also ein Erzeugnis frei deutscher Grenze oder fob bzw. franko deutschem Seehafen verkauft, ^o entstehen keine ausländischen Nebenkosten, wie Fracht' und Zölle. Werden in diesem Falle solche Nebenkosten trotzdem ge zahlt, so liegt eine genehmigungsbcdürstigc Zahlung und Kreditgewährung jVerauslagung der Fracht pp.) zu gunsten des ausländischen Nebcnkostcnschuldncrs vor. Eine so entstehende Forderung gegen den Ausländer müßte besonders angebotcn werden. Wird dagegen cis oder franko Bestimmungsort gelie fert, so sind die Kosten, die ab deutscher Grenze oder fob deutscher Seehaken enistehcn, ausländische Nebenkosten. Für die Zahlung ausländischer Nebenkosten ist in jedem Falle die Genehmigung der Devisenstelle erforderlich. Die früher daneben noch erforderliche Freigabe der Neichsbank wird jetzt gleichzeitig mit der Genehmigung von der Devisenstelle erteilt. Der Ausführer muß also zur Vermeidung von Devi senverstößen zu jeder Verfügung über Auslandsfordernn- gen.und für Zahlungen zugunsten von Ausländern die Genehmigung der Devisenstelle cinholen. Genehmigungs- bedürstig ist auch jede Verrechnung zwischen in- und ausländischen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten. Tevisenrechtliche Genehmigungen sind z. B. erforderlich s) für Preisnachlässe nach Vertragsabschluß ju. a. infolge von Mängelrügen) junter gewissen Voraussetzungen jedoch genchmigungsfrei). d) für den Verzicht oder Erlaß jauch teilweiser) von Aus- landsforderungcn, v) für Verfügungen über Auslandssorderungcn zur Ab deckung von eigenen und fremden Auslandsverbindlich, leiten, wie Fracht, Zoll, Provision, Spesen, Einzie- bungskostcn, Versicherung, ferner zur Bestreitung von Reisekosten im Ausland, ck) Zahlungen in das Ausland zu eigenen Gunsten jsür Geschäftsreisen) oder zugunsten von Ausländern jEr- stattung von Nebenkosten), e) Zahlungen und Verauslagungen im Inland zugun sten von Ausländern jz. B. der von Ausländern zu zahlenden Fracht), t) für jedwede Verrechnung, bei der Forderungen oder Verpflichtungen gegenüber Ausländern ausgeglichen werden. li. Bürgschaften, Garantien, Stellung von Sicherheiten zugunsten von Ausländern sind in jedem Fall genehmi gungsbedürftig. 8. Nebe« diesen dcvisenrechilichen Bestimmungen sei noch bemerkt, daß für diese Ausfuhr die in Abschnitt I dargc- legte Zulassung zur Aussuhr seitens der Prüsungsstelle und die Freigabe des Erzeugnisses zur Ausfuhr leitens ter Hauptvereinigung der Deutschen Gartcnbauwirtschast erforderlich ist. III. Betriebliche Maßnahme». Die bisherigen Ausführungen lassen deutlich erkennen, baß aus den verschiedensten Gründen hohe Anforderun gen an einen deutschen Exporteur gestellt werden müssen. CS werden daher von der Prüsungsstelle Ernährungs- Wirtschaft nur Unternehmen zur Ausfuhr zugclafsen, wenn die für die Geschäftsführung verantwortlichen Per- soncn bewährte Kauileute sind. Damit nun den in kauf männischer und deviscnrechtlichcr Hinsicht gestellten An forderungen künftig besser nachgekommcn werden kann, müssen auch von diesem Ausfuhrkreis nachstehende Vor aussetzungen erfüllt werden: 1. Ueber alle Ausfuhrgeschäfte ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung anzulegen. Die Buchführung muß stets aus dem laufenden und beweiskräftig sein. d. h. alle Buchungs vorgänge müssen in einwandfreier Weise belegt werden können. Auftragsbuchungen in Notizbüchern oder aus sonstigen niigceigncten losen Blättern sind ftine beweis kräftigen Unterlagen. Alle Unterlagen müssen auch ord nungsgemäß abgelegt und jederzeit greifbar sein. Ferner müssen für alle Buchungen, soweit hierzu eine dcvisen- rcchtliche Genehmigung erforderlich ist, — vgl. Ziffer II — zunächst die entsprechenden Gcnchmignngen eingcholt werden. Es empfiehlt sich, Fakturen c7k4 dann äuSzu- schreiben, wenn kosten- und lieferungsmäßig alles feststeht. 2. Von den Ausfuhrgeschäften rein deutschen Ursprungs find alle Tranfithandclsgcschäfte auszusondern und ge schloffen für sich fortlaufend zu verbuchen. 3. Sollten gebrochene Tranfitgcschäste oder Reerport geschäfte nur vereinzelt Vorkommen, so könne» diese bei den reinen Transitbandelsgeschästen verbucht werden. Sonst empfiehlt es sich, auch hier schon allein aus inner betrieblichen Gründen die Anlegung einer in sich ge schlossenen weiteren Buchhaltung vorzunehmen. 4. Es empfiehlt sich für die Beachtung aller Buchhal- tungsregcln und der dcvisenrcchtlichen Vorschriften, einen geeigneten Sachverständigen mit diesen Arbeiten zu be- trauen. Verantwortlich allein ist und bleibt jedoch der Beiriebsführcr. .Wenn an 5ucla die Sans aus dem Eise steht Sie zur Weihnacht wieder im Drecke geht." Die heilige Lucia hat ihren Herrschaftstag am 13. Dezember,- er ist als einer der alten Lostage, an denen sich bas Wetter wende» und wieder sür einen mehr oder weniger langen Zeitraum neu cnt- : scheiden soll, bekannt. Wenn nun am 13. Dezem ber, oder besser gesagt, um die Tezembermitte Frostwcttcr herrscht, so daß die Gänse aus dem Eise stehen können, so ist das an und sür sich eigentlich keine Besonderheit, da wir ja jetzt die kürzesten Tage, also von der Sonne her die ge ringste Wärmezufuhr haben. Trotzdem hat der Volksglaube aber auf Grund d feiner langen Beobachtungen aus diesem Wetter- : zustand bestimmte Schlußfolgerungen gezogen in ü der Hinsicht, daß auf trockenes, klares Krvstwetter g um die Dezembermitte sehr häufig späterhin wie- > der ein Nücksall zu bewölktem milderem Wetter g folgt. Wenn man sich daraufhin einmal die amt- g lichen Wclterstatistiken durchsicht, um zu kontrol» ü lieren, wieweit sich dieser Volksglaube bestätigt, so g muß man feststellen, daß die Treffsicherheit dieser g Regel gar nicht einmal so gering ist. Denn gerade > im mitteleuropäischen Klimagcbiet kann man in > etwa 6 bis 7 unter 10 Jahren damit rechnen, daß : um die Weihnachtstage herum Tauwetter herrscht. > Bon manchen Fachmeteorologen sind schon umfang- d reiche Untersuchungen durchgesührt worden, die di« ü Ursache dieser Erscheinung zu ergründen wünschen. : Klarheit hat man noch nicht bis in alle Einzel heiten gewonnen, warum ausgerechnet um die ü Weihnachtstage bei uns so häufig ein Rückfall in : mildere Witterung mit einer fast kalendermäßigen d Bindung eintritt. Es hat sich aber gezeigt, daß die» g ser Vorstoß feuchtmilder ozeanischer Luftmassen g meist um so pünktlicher und auch um so intensiver : erfolgt, je frostiger vorher um den Lucia-Tag her- > um das Wetter gewesen ist) es handelt sich dabei > wahrscheinlich »m einen Pendel-Vorgang, indem g ein Wärmedesizit der Dezembermitte sehr bald g durch einen entsprechenden Wärmeüberschuß um die d Wcihnachtstage ausgeglichen wirb. 0r. K. Am SO. 12. 1042 vollendet der Sandesfachwart Gartenbau der Landcsbauernschaft Baden, Vorsitzender des Garten- bauwirtfchaftSverbaudcs Baden und Vorsitzender des Landesleistungsausschusscs Baden für den Gemüse- und Obstbau W. Schroth, Ncureut bei Karlsruhe, sein öü. Le- bcnsiahr. Mit de» besten Wünschen zu diesem Tage ver binden die badischen und elsäisiichen Berusskameraden den Dank für seine in langen Jahren zum WM de» Berufsstandes geleistete Arbeit. Mit seinem Wirken ist die Bedeutung des Gartenbaus am Oberrhein aufs engste verbunden. Mögen ihm auch in Zukunst noch reiche Er folge und Gesundheit beschicden sein. Der langjährige Vorstand des. Gartenbauvercin» Co burg, Lehrer Julius Popp, kann am IS. 12. seinen SO, Geburtstag feiern. Dcm allezeit rührigen, ziclbewußien und gartenbaulich vielseitig emgcstclltcn Förderer de» Coburger, Thüringer und Fränkischen Liebhabergarten baus verdanke» wir in erster Linie die Erhaltung der im Jahre 1020 mit der damaligen „Deutschen Rosenschau" entstandenen „Gartcnschau", die in ihrer Art unter den mittelgroßen Städte» als gartenkulturellcs Kleinod im besten Sinne des Wortes beute wohl einzig im Reich öasteht, weil sie sich seit Jahren finanziell selbst trägt und dank Ser unermüdlichen Tätigkeit des Jubilars und feiner getreuen Mitarbeiter auch im Krieg behaupte» kann. Richt weniger als SV 188 Besucher haben auch in diesem Jahr die Schau und ihre Tondcrgärten wieder besucht. Mögen dem Jubilar noch recht viele Jahre sren- digcn Wirkens znm Wohl des Coburger und des deut schen Liebhabergartenbaus beschicden sein! ?. 8. Am 10.12. feiert der Gartenbau» Heinrich Paulsen in Flensburg seinen 80. Geburtstag. Der Jubilar, der Henie noch seine» in den 70er Jahren gegründeten Betrieb be- wirischaitei, bat sich besondere Verdienste auf heimat kundlichem Gebiet erworben. Mit wissenschaftlicher Gründ lichkeit vertiefte er fich bereits in feinen Iugendjabrcn in das Studium der heimailichen Pflanzen- und Tier welt, so daß er bald als einer der besten Kenner der einheimischen Flora, der Vogel- und Lchmettcrlwgswelt gelten konnte. Tas städtische naiurwifsMchaftliche Hci- maimuseum in Flensburg beherbergt die umfangreiche Schmciierlingsfammlung und das Hcrbar, die er in jahrelanger Sammlcrtätigkcit zufammcngetragen hat. Wir wünjchcn dcm verdiente» Jubilar noch viele Jahre der Gcjundheit. Lrmw Rslüvo, Flensburg. Am 18.11. feierte unser Berufskamcrad Fritz Tanger mann, Nordstemmen, sein ZVMrigeS Bcrussfubiläum und seine goldene Hochpnt. Ter von ihm gegründete Betrieb wurde durch Ausdauer und Fleiß zu beachtlicher Höhe cmporgcsühri. Er wird heute von seinen beiden Söhnen Willi und Karl T., die ihn noch weiter vergrößert haben, in, Sinne ihres VmerS geleitet. Auch sie erfreuen sich, ebenso wie der Jubilar, als tiichiige Bcrusstameraden allgemeiner Wertschätzung. Am gleiche» Tage seierie die älteste Tochter des Hauses ihre silberne Hochzeit. Möge es unserem BerufSkameraden Tangermann vergönnt sein, noch viele Jahre in Gesundheit unter uns z» sein. Ockuarck Sattmor. Aachen. Handelsregistereintragung. „Geduldig L Co.," Aachen (Geschäft für Gartenbau - Samcnfachhaudei, Büchel 17): Eiu Kommanditist ist ans der Gesellschaft ausgeschieden. Zwei Kommanditisten sind eingctrcten. Beverungen. Handelsregistereintragung. Map Korn» acker, G.m.i.H. in Wehrden: Die Zweigniederlassung in Posen ist aufgehoben. Tie Prokura Iohannes Rosemann ist geändert. Er kann die Gesellschaft nur gemeinsam mit einem Geschäftsführer vertreten. Die gleiche Eintra gung erfolgt für die Zweigniederlassung in Posen bei dem Amtsgericht daselbst. Grottkau. Genoffenschaktsrcgistereintragung. Garten» bangenoflenfchait Grottkau-Halbendors, c. G. m. i .H. in Halbcndorf, Kreis Grotlkan: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 21.9. 1942 und 6. 11. 1942 aufgelöst. Liquidatoren sind die bisherigen Vorstandsmitglieder. München. Handelsregistereintragung. Hans Buchner, Gartenbaubetriebe und Gartengestaltung, München jThe- rcsienstr. 86). Geschäftsinhaber: Hans Buchner, Gärtner meister in Markt Grasing. Ratibor, Handelsregistereintragung. Bczirksabgabestelle siir Früchte und Gemüse, Gesellschaft mit beschränkter Hastung in Ratibor. Gegenstand deS Unternehmens ist Förderung des Absatzes von Obst, Gemüse, Frühkartoffeln und Früchten aller Art, und zwar Insbesondere durch: 1. Uebernahme der Trägerschast von Bczirksabgabcstellen für marktordnungsmäßig bewirtschaftete Artikel obengenann ter Art,- 2. die Schaffung sonstiger Einrichtungen, die der Zielsetzung gemäß Nr. 1 dienlich bzw. für die ordnungs mäßige Verteilung und Verwertung von Ware genann ter Art bestimmt sind. Stammkapital RM. 40 000,—. Geschäftsführer ist Kaufmann Hugo Schüler in Ratibor. Gesellschaft mit beschränkter Hastung. Der GesellschaftS- vcrtrag ist am 31. März losz festgcstell« und dnrch Gc- sellschafterbeschluß vom lö. Mai 1939 hinsichtlich Z 1 jFirma), § 2 ^Gegenstand des Unternehmens), 8 3 jStammkapital),' § 18 Abs. 22 Satz 2 jVcrwendung des Gewinns) geändert, die 88 4 Satz 2, 1ö Abs. 3, 16, 17 und 18 Abs. 2 sind in Fortfall gekommen. Das Stammkapital beträgt jetzt RM. 40 080,—. Durch Beschluß der Gesell schaftsversammlung vom 20. Januar 1940 ist der Gejcll- schaftsvcrtrag im 8 7 jVertretung der Gesellschaft) abge ändert. Die Gesellschaft hat einen allcinvertretungsberech- tigien Geschäftsführer, der von der Gescllschafterversamm- lung bestellt und abbcrufcn wird. Durch Beschluß der GesellschastSvcrsammlung vom 2. Juli 1942 ist der Sitz der Gesellschaft von Bcnthen O.-S. nach Ratibor verlegt. Durch denselben Gesellschafterbeschluß ist K 1 der Satzung jSitz der Gesellschaft) geändert. 88 8, 10 der Satzung tBestimmungcn über den Aussichtsrat) sind gestrichen. 8 6 jLrganc der Gesellschaft) ist durch Fortfall des Änf- jichtsrats geändert. Hus den Landes-, Kreis- und OrtsbauernMlen Landesbauernschait Baden 26. 12. Heidelberg. 20.36 Uhr in Mannheim, „Casino", R. 1. 1. Gärtnergehilsenprüfung für Elsässer, Im Lauf des Frühjahrs l»4S werden die nächsten Gärt- nergehiiicnprüfungcn durchgcsübri. Zur Prüfung kann gemäß den Uebergangsbestimmungc» -für das Elsaß zugc- lasscn werden, wer mindestens drei Jahre in einem ord- iinngsmäßig gesühnten Gartcnb-mbetricb tätig war. Lchrtjt» liche Znlassungsanirägc sind bis fpätcftcns 26. 12. 42 an die Landcsbauernfchafi Vaden, Karlsruhe, Ableitung II 6 2 jGaricnbaB einst-reichen. Ten AMrägc» ist ein Nachweis über die mmdcßcns dreijährige Tätigkeit in einem ordnungsgemäß qcführ-en Gartenbaubetrieb und ein selbstgeschriebener Lebenslauf bcizufügen. Tie An- mcldungsun-crlaqcn werden nach Prüfung des Zulaf- sungSantragcs gegebenenfalls zugcjandl. Zcngnisse jind in amtlich beglaubigier Abschrift, nicht in Urschrift vor- znlegcn. Kür eingcfauöie Originale wird keine Haftung übernommen. Kärtuergehilfeupriisung Frühjahr ISIS. Tiejcniacn Gärinerlchilinge, die ihre Lehrzcii bis 36. 6. 1943 bec-idc», jind vom Lehrmeister bis jpäicstcns 31.12. 42 zur Gehilfcnprüiung bei der Landcsbauernfchafi Va den, Abi. II 6 2 jGarienbau) anznmeidcn. Tcr Anmel dung find folgende Unterlagen beijnsügeni I. ein kurzer selbstgeschriebener Lebenslauf, 2. Schulzeugms jbeglau- bigte Abschrift, keine Urschrift), 3. Bcrufsfchuijeugnis jbeglaubigic Abschrift, kcinc Urschrift), 4. Polizeiliches Führungszeugnis, ö. eine durch den Lehrling verfaßte Beschreibung der Lehrgärincrei, 6. eine vom Lehrling gcfcrtigic Grnndrißzeichnung der Lehrgärincrei, 7. Prü fungsgebühr in Höhe von NM. lv,- je Lehrling. Zie ist einzuzahlcn auf das Postfchcckkomo der LaudeSbauern- Ichaft Karlsruhe Nr. 820 mit dcm Vermerk „Gärtuerge- hilfcnprüfung". Tie AumeldungSvordrucke wurden de» in Frage kommenden Lehrmeistern zugestclli. Landcsdauernschasl Bayern 31. 12. Fürth. „Schwarzes Kreuz". Landesbauernschast Kurmarl 80,12. Lübbenau-Vetschau. Wir r Sch Die den veii auf S t c »uMren irides di- als De: Ursachen So Iu strenge gefrieren Besonder die flach Der nensch aber berr der dun erheblich! die Knos seits kau und in und deh: während sich infol sammeng Spannun und Auf Ausdehiu nicht folg reu oder mit Rech risse, die oder Süd mittelbar Danebc in die K früh im öffnen ar Blatt- ui mit den ortS trob Aruchtanjl den Knos waren w LriOkri Sowohl auch der baubetrieb Sie Haber der gleiche und dann Tontöpfen ertragreich Papptopf-i scheinlich 1 Häuptel, d pflanzensck In drei) suchen uw gchtellt: T die sich bei verhält. Braunholz mehr oder solch oxyd Erdreich is wochenlanc können die minium-Fi liches Air Die jetzt ii den gleiche besteht ein zwang, ds eingehalter dem im B datz sie nie gleichsversi aus Borkl- keinerlei I also ander gestützt duil und unbei deren Fäll- selben lß V0 Manchmc Pointen wi und US.-L noch gut l ausbeuten Dersügung die Habenic die den sy anderen G, um die Ro Abhängigke befreien. I wandelt. 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